Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
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Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung

Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage) 

Über- und Unterordnung

Exkurs über die Überstimmung (S. 142-147)

Das Wesen der Gesellschaftsbildung, aus dem die Unvergleichlichkeit ihrer Erfolge, wie die Ungelöstheit ihrer inneren Probleme gleichmässig hervorgeht, ist dies, daß aus in sich geschlossenen Einheiten—wie die menschlichen Persönlichkeiten es mehr oder weniger sind—eine neue Einheit werde. 

Man kann doch nicht ein Gemälde aus Gemälden herstellen; es entsteht doch kein Baum aus Bäumen; das Ganze und Selbständige erwachst nicht aus Ganzheiten, sondern aus unselbständigen Teilen. 

Ganz allein die Gesellschaft macht das Ganze und in sich Zentrierende zum blossen Gliede eines übergreifenden Ganzen. 

All die ruhelose Evolution der gesellschaftlichen Formen im Grossen wie im Kleinen ist im letzten Grunde nur der immer erneute Versuch, die nach innen hin orientierte Einheit und Totalität des Individuums mit seiner sozialen Rolle als eines Teiles und Beitrages zu versöhnen, die Einheit und Totalität der Gesellschaft vor der Sprengung durch die Selbständigkeit ihrer Teile zu retten. 

Indem nun jeder Konflikt zwischen den Gliedern einer Gesamtheit deren Weiterbestand zweifelhaft macht, ist es der Sinn der Abstimmung, in deren Resultat auch die Minorität sich zu fügen einwilligt, dass die Einheit des Ganzen über den Antagonismus der Überzeugungen und Interessen unter allen Umständen Herr bleiben soll. 

Sie ist, in all ihrer scheinbaren Einfachheit, eines der genialsten unter den Mitteln, den Widerstreit der Individuen in ein schließlich einheitliches Resultat münden zu lassen.

Aber diese Form, auch den Dissentierenden einzuschließen, mit der jeder, an der Abstimmung teilnehmend, ihr Resultat praktisch akzeptiert, es sei denn, daß er auf dies Resultat hin überhaupt aus dem Kreise austritt —diese Form ist keineswegs immer so selbstverständlich gewesen, wie sie uns heute vorkommt. 

Teils eine geistige Ungelenkheit, die die Herstellung einer sozialen Einheit aus dissentierenden Elementen nicht begreift, teils ein starkes Individualgefühl, das sich keinem Beschluß ohne volle eigene Zustimmung fügen mag, haben in vielerlei Gemeinschaften das Majoritätsprinzip nicht zugelassen, sondern für jeden Beschluß Einstimmigkeit gefordert. 

Die Entscheidungen der deutschen Markgenossenschaft mußten einstimmig sein; was keine Einstimmigkeit erreichen konnte, unterblieb.

Bis tief in das Mittelalter hinein hat der englische Edle, der bei der Bewilligung einer Steuer dissentiert hatte oder nicht anwesend war, sich oft geweigert, sie zu bezahlen. 

Wo für die Erwählung eines Königs oder Führers Einstimmigkeit gefordert wird, ist jenes Individualitätsgefühl wirksam; von dem, der den Herrn nicht selbst gewählt hat, wird auch nicht erwartet oder verlangt, daß er ihm gehorche. 

Im Stammesrat der Irokesen wie im polnischen Reichstag war kein Beschluss gültig, bei dem auch nur eine Stimme dissentiert hatte. 

Dennoch hat das Motiv: dass es widerspruchsvoll wäre, eine Gesamtheitsaktion mitzumachen, der man als Individuum widerspricht — solche Forderung von Einstimmigkeit noch nicht zur logischen Folge; denn wenn ein Vorschlag bei nicht völliger Stimmeneinheit als zurückgewiesen gilt, so ist damit zwar die Vergewaltigung der Minorität verhindert, aber nun ist umgekehrt die Majorität durch diese vergewaltigt. 

Auch das Unterlassen einer von einer Majorität gebilligten Massregel pflegt etwas durchaus Positives, von fühlbaren Folgen Begleitetes zu sein, und eben dies wird der Gesamtheit, vermöge des Prinzips notwendiger Einstimmigkeit, durch die Minorität oktroyiert.

Abgesehen von dieser Majorisierung der Majorität, mit der das Einstimmigkeitsprinzip die erstrebte individuelle Freiheit prinzipiell negiert, ist es gerade im Historisch-Praktischen oft genug in denselben Erfolg ausgelaufen.

Für die spanischen Könige gab es gar keine günstigere Situation für die Unterdrückung der aragonesischen Cortes als eben diese "Freiheit": bis 1592 konnten die Cortes keinen Beschluss fassen, wenn auch nur ein Mitglied der vier Stände widersprach — eine Lähmung der Aktionen, die deren Ersatz durch eine weniger behinderte Instanz direkt forderte. 

Wo nun das Fallenlassen eines Antrages, der Verzicht auf ein praktisches Resultat nicht möglich ist, sondern das letztere unter allen Umständen gewannen werden muss, wie bei dem Verdikt einer Jury, da ruht die Forderung ihrer Ein (-> 143) stimmigkeit, der wir z. B. in England und Amerika begegnen, auf der mehr oder weniger unbewußt wirkenden Voraussetzung, daß die objektive Wahrheit auch immer subjektiv überzeugend sein müsse, und daß umgekehrt die Gleichheit der subjektiven Überzeugungen das Kennzeichen des objektiven Wahrheitsgehaltes sei. 

Ein bloßer Majoritätsbeschluß enthalte also wahrscheinlich noch nicht die volle Wahrheit, da es ihm sonst gelungen sein müsste, die Gesamtheit der Stimmen auf sich zu vereinigen. 

Der, trotz seiner scheinbaren Klarheit, im Grunde mystische Glaube an die Macht der Wahrheit, an das schliessliche Zusammenfallen des Logisch-Richtigen mit dem Psychologisch-Wirklichen vermittelt hier also die Lösung jenes prinzipiellen Konfliktes zwischen den individuellen Überzeugungen und der Forderungen an sie, ein einheitliches Gesamtresultat zu ergeben.

In seinen praktischen Folgen biegt dieser Glaube, nicht weniger als jene individualistische Begründung der Stimmeneinheit, seine eigene Grundtendenz um: wo die Jury eingesperrt bleibt bis sie zu einem einstimmigen Verdikt gelangt ist, liegt für eine etwaige Minorität die Versuchung fast unüberwindlich nahe, entgegen ihrer Überzeugung, die sie nicht durchzusetzen hoffen kann, sich der Majorität anzuschliessen, um damit das sinnlose und eventuell unaushaltbare Verlängern der Sitzung zu vermeiden.

Wo umgekehrt Majoritätsbeschlüsse gelten, kann die Unterordnung der Minorität auf zwei Motive hin geschehen, deren Unterscheidung von äußerster soziologischer Bedeutung ist. 

Die Vergewaltigung der Minorität kann nämlich, erstens, von der Tatsache ausgehen, daß die Vielen mächtiger sind als die Wenigen. 

Obgleich, oder vielmehr, weil die Einzelnen bei einer Abstimmung als einander gleich gelten, würde die Majorität — mag sie sich durch Urabstimmung oder durch das Medium einer Vertreterschaft als solche herausstellen — die physische Macht haben, die Minorität zu zwingen. 

Die Abstimmung dient dem Zwecke, es zu jenem unmittelbaren Messen der Kräfte nicht kommen zu lassen, sondern dessen eventuelles Resultat durch die Stimmzählung zu ermitteln, damit sich die Minorität von der Zwecklosigkeit eines realen Widerstandes überzeuge. 

Es stehen sich also in der Gruppe zwei Parteien wie zwei Gruppen gegenüber, zwischen denen die Machtverhältnisse, repräsentiert durch die Abstimmung, entscheiden. 

Die letztere tut hier die gleichen methodischen Dienste wie diplomatische oder sonstige Verhandlungen zwischen Parteien, die die ultima ratio des Kampfes vermeiden wollen. 

Schließlich gibt auch hier, Ausnahmen vorbehalten, jeder einzelne nur nach, wenn der Gegner ihm klar machen kann, daß der Ernstfall für ihn eine mindestens ebenso große Einbuße bringen würde. 

Die Abstimmung ist, wie jene Verhandlungen, eine Projizierung der realen Kräfte und ihrer Abwägung auf die Ebene der Geistigkeit, eine Antizipation des Ausgangs des konkreten Kämpfens und Zwingens in einem abstrakten Symbole. 

Immerhin vertritt dieses die tatsächlichen Machtverhältnisse und den Unterordnungszwang, den sie der Minorität antun. 

Manchmal aber sublimiert sich dieser aus der physischen in die ethische Form. 

Wenn im späteren Mittelalter oft das Prinzip begegnet: Minderheit soll der Mehrheit folgen -- so ist damit offenbar nicht nur gemeint, daß die Minderheit praktisch mittun soll, was die Mehrheit beschließt; sondern sie soll auch den Willen der Mehrheit annehmen, soll anerkennen, daß diese das Rechte gewollt hat. 

Die Einstimmigkeit herrscht hier nicht als Tatsache, sondern als sittliche Forderung, die gegen den Willen der Minorität erfolgte Aktion soll durch nachträglich hergestellte Willenseinheit legitimiert werden. 

Die altgermanische Realforderung der Einstimmigkeit ist so zu einer Idealforderung abgeblaßt, in der freilich ein ganz neues Motiv anklingt: von einem inneren Rechte der Majorität das über das Uebergewicht der Stimmenzahl und über die äussere Übermacht, die durch dieses symbolisiert wird, hinausgeht.

Die Majorität erscheint als die natürliche Vertreterin der Gesamtheit und hat Teil an jener Bedeutung der Einheit des Ganzen, die, jenseits der bloßen Summe der Individuen stehend, nicht ganz eines überempirischen, mystischen Tones entbehrt. 

Wenn später Grotius behauptet, die Majorität habe naturaliter jus integri, so ist damit jener innerliche Anspruch an die Minorität fixiert, denn ein Recht muß man nicht nur, sondern man soll es anerkennen. 

Daß aber die Mehrheit das Recht des Ganzen »von Natur«, d. h. durch innere, vernunftmässige Notwendigkeit habe, dies leitet die jetzt hervorgetretene Nuance des Ueberstimmungsrechtes zu dessen zweitem, bedeutsamem Hauptmotiv über. 

Die Stimme der Mehrheit bedeutet jetzt nicht mehr die Stimme der größeren Macht innerhalb der Gruppe, sondern das Zeichen dafür, dass der einheitliche Gruppen (-> 144)wille sich nach dieser Seite entschieden hat. 

Die Forderung der Einstimmigkeit ruhte durchaus auf individualistischer Basis. 

Das war die ursprüngliche soziologische Empfindung der Germanen: die Einheit des Gemeinwesens lebte nicht jenseits der Einzelnen, sondern ganz und gar in ihnen; daher war der Gruppenwille nicht nur nicht festgestellt, sondern er bestand überhaupt nicht, solange noch ein einziges Mitglied dissentierte. 

Aber auch wo Überstimmung gilt, hat sie noch eine individualistische Begründung, wenn ihr Sinn eben ist, daß die Vielen mächtiger sind als die Wenigen, und daß die Abstimmung nur das eventuelle Ergebnis der realen Messung der Kräfte ohne diese Messung selbst erreichen soll. 

Dem gegenüber ist es nun eine prinzipiell neue Wendung, wenn eine objektive Gruppeneinheit mit einem ihr eigenen einheitlichen Willen vorausgesetzt wird, sei es bewußt, sei es, daß die Praxis so verläuft, als ob ein solcher für sich seiender Gruppenwille bestünde. 

Der Wille des Staates, der Gemeinde, der Kirche, des Zweckverbandes besteht nun ebenso jenseits des Gegensatzes der in ihm enthaltenen Individualwillen, wie er jenseits des zeitlichen Wechsels seiner Träger besteht. 

Er muß, da er nur einer ist, in bestimmter, einheitlicher Weise agieren, und da dem die Tatsache der antagonistischen Wollungen seiner Träger entgegensteht, so löst man diesen Widerspruch durch die Annahme, daß die Majoritat diesen Willen besser kennt oder repräsentiert als die Minorität. 

Die Unterordnung der letzteren hat hier also einen ganz andern Sinn als vorher, denn sie ist prinzipiell nicht aus-, sondern eingeschlossen, und die Majorität agiert nicht im Namen ihrer eigenen größeren Macht, sondern in dem der idealen Einheit und Gesamtheit, und nur dieser, die durch den Mund der Majorität spricht, ordnet sich die Minorität unter, weil sie ihr von vornherein zugehört.

Dies ist das innere Prinzip der parlamentarischen Abstimmungen, insofern jeder Abgeordnete sich als der Beauftragte des ganzen Volkes fühlt, im Gegensatz zu lnteressenvertretungen, für die es schließlich immer auf das individualistische Prinzip der Kräftemessung herausläuft, und ebenso zu Lokalvertretungen, die auf der irrigen Vorstellung beruhen, daß die Gesamtheit der Lokalinteressen gleich dem Gesamtheitsinteresse wäre. 

Der Uebergang zu diesem fundamentalen soziologischen Prinzip ist in der Entwicklung des englischen Unterhauses zu beobachten. 

Seine Mitglieder gelten von vornherein nicht als die Vertreter einer bestimmten Zahl von Bürgern, aber auch nicht als die der Volksgesamtheit, sondern als Abgeordnete bestimmter politischer Lokalverbände, Ortschaften und Grafschaften die eben das Recht hatten, an der Parlamentsbildung mitzuwirken. 

Dies Lokalprinzip, so streng festgehalten, daß lange Zeit jedes Mitglied der Commons in seinem Wahlort seinen Wohnsitz haben mußte, war immerhin schon irgendwie idealer Natur, indem es sich über die blosse Summe der individuellen Wähler erhob. 

Nun bedurfte es nur des Überhandnehmens und des Bewußtwerdens der allen diesen Verbänden gemeinsamen Interessen, um den höheren Verband, dem sie alle angehörten: die Staatseinheit, allmählich als das eigentliche Subjekt ihrer Beauftragung erscheinen zu lassen. 

Die einzelnen Bezirke, die sie vertreten, wachsen durch die Erkenntnis ihrer wesentlichen Solidarität zu dem Staatsganzen derart zusammen, daß jene Bezirke nur noch die Funktion üben, den Abgeordneten für die Vertretung dieses Ganzen zu designieren. 

Wo derart ein einheitlicher Gruppenwille supponiert wird, da dissentieren die Elemente der Minorität sozusagen als bloße Individuen, nicht als Gruppenglieder. 

Dies allein kann der tiefere Sinn der Lockeschen Theorie über den Urvertrag sein, der den Staat begründen soll. 

Dieser muß, weil er das absolute Fundament der Vereinigung bildet, durchaus einstimmig abgeschlossen sein. 

Allein er enthält nun seinerseits die Bestimmung, daß jeder den Willen der Majorität als den seinigen ansehen werde. 

Indem das Individuum den Sozialvertrag schließt, ist es noch absolut frei, kann also keiner Überstimmung unterworfen werden. 

Hat es ihn aber geschlossen, so ist es nun nicht mehr freies Individuum, sondern Gesellschaftswesen und als solches ein bloßer Teil einer Einheit, deren Wille seinen entscheidenden Ausdruck in dem Willen der Mehrheit findet. 

Es ist nur eine entschiedene Formulierung dafür, wenn Rousseau in der Überstimmung deshalb keine Vergewaltigung erblickt, weil nur ein Irrtum des Dissentierenden sie provozieren könne; er habe etwas für die volonté générale gehalten, was sie nicht sei. 

Es liegt dem eben auch die Überzeugung zugrunde, daß man als Gruppenelement nichts andres wollen könne als den Willen der Gruppe, über den sich wohl der Einzelne, aber nicht die Mehrheit der Einzelnen täuschen könne. 

Darum trennt Rousseau sehr fein die formale Tatsache der Stimmabgabe von deren jeweiligem (-> 145) Inhalt, und erklärt, daß man schon durch jene an und für sich an der Bildung des Gemeinwillens teilnähme. 

Man verpflichtet sich dadurch, so könnte man den Rousseauschen Gedanken explizieren, sich der Einheit dieses Willens nicht zu entziehen, sie nicht zu zerstören, indem man seinen Eigenwillen der Mehrheit entgegensetzt. 

So ist die Unterordnung unter die Majorität nur die logische Konsequenz der Zugehörigkeit zu der sozialen Einheit, die man durch die Stimmabgabe deklariert hat. 

Die Praxis steht dieser abstrakten Theorie nicht völlig fern. 

Ueber die Föderation der englischen Gewerkvereine sagt ihr bester Kenner, daß Majoritätsbeschlüsse in ihnen nur in soweit berechtigt und praktisch möglich wären, als die Interessen der einzelnen Konföderierten gleichartige wären. 

Sobald aber die Meinungsverschiedenheiten der Majorität und der Minorität aus einer wirklichen Interessenverschiedenheit hervorgingen, so führte jeder durch Überstimmung ausgeübte Zwang unvermeidlich zu einer Trennung der Teilnehmer. 

Das heisst also, daß eine Abstimmung nur dann Sinn hat, wenn die vorhandenen Interessen zu einer Einheit zusammengehen können. 

Verhindern auseinandergehende Bestrebungen diese Zentralisierung, so wird es widerspruchsvoll, einer Majorität die Entscheidung anzuvertrauen, da der Einheitswille, den sie sonst freilich besser als die Minderheit zu erkennen vermöchte, sachlich nicht vorhanden ist. 

Es besteht der scheinbare Widerspruch, der aber das Verhältnis von seinem Grunde her beleuchtet: dass gerade, wo eine überindividuelle Einheit besteht oder vorausgesetzt wird, Überstimmung möglich ist; wo sie fehlt bedarf es der Einstimmigkeit, die jene prinzipielle Einheit durch die tatsächliche Gleichheit von Fall zu Fall praktisch ersetzt. 

Es ist ganz in diesem Sinn, wenn das Stadtrecht von Leiden 1266 bestimmt, daß zur Aufnahme von Auswärtigen in die Stadt die Genehmigung der acht Stadtschöffen erforderlich ist, für Gerichtsurteile aber nicht Einstimmigkeit, sondern nur einfache Majorität unter diesen verlangt wird. 

Das Gesetz, nach dem die Richter urteilen, ist ein für allemal einheitlich bestimmt, und es handelt sich nur darum, das Verhältnis des einzelnen Falles zu erkennen; was der Mehrheit voraussichtlich richtiger als der Minderheit gelingt. 

Die Aufnahme eines neuen Bürgers aber berührt all die mannigfaltigen und auseinanderliegenden Interessen innerhalb der Bürgerschaft, so daß ihre Bewilligung nicht aus der abstrakten Einheit derselben sondern nur aus der Summe aller Einzelinteressen heraus, d.  h. bei Einstimmigkeit, ausgesprochen werden kann.

Diese tiefere Begründung der Überstimmung, nur den sozusagen ideell bereits bestehenden Willen einer massgebenden Einheit zu offenbaren, hebt indes praktisch die Schwierigkeit nicht, die der Majorität als bloßem, vergewaltigendem Machtplus anhaftet. 

Denn der Konflikt darüber, was denn nun der Willensinhalt jener abstrakten Einheit wäre, wird oft nicht leichter zu lösen sein als der der unmittelbaren, realen Interessen. 

Die Vergewaltigung der Minorität ist keine geringere, auch wenn sie auf diesem Umwege und unter einem anderen Titel geschieht.

Wenigstens müsste dem Begriff der Majorität noch eine ganz neue Dignität zugefügt werden: denn es mag zwar plausibel sein, ist aber keineswegs von vornherein sicher, daß die bessere Erkenntnis auf seiten der Mehrheit ist. 

Insbesondere wird dies da zweifelhaft sein, wo die Erkenntnis und das ihr folgende Handeln auf die Selbstverantwortlichkeit des Einzelnen gestellt ist, wie in den vertiefteren Religionen. 

Die ganze christliche Religionsgeschichte hindurch lebt die Opposition des individuellen Gewissens gegen die Beschlüsse. und Aktionen der Majoritäten. 

Als im zweiten Jahrhundert die christlichen Gemeinden eines Bezirkes Versammlungen zur Beratung religiöser und äußerer Angelegenheiten einführten, waren ausdrücklich die Resolutionen der Versammlung für die dissentierende Minderheit nicht verbindlich. 

Allein mit diesem Individualismus trat die Einheitsbestrebung der Kirche in einen nicht lösbaren Konflikt. 

Der römische Staat wollte nur eine einheitliche Kirche anerkennen, sie selbst suchte sich durch Imitation der staatlichen Einheit zu festigen — so wurden die ursprünglich selbständigen christlichen Gemeinden zu einem Gesamtgebilde verschmolzen, dessen Konzilien mit Stimmenmehrheit über die Glaubensinhalte entschieden. 

Dies war eine unerhörte Vergewaltigung der Individuen oder mindestens der Gemeinden, deren Einheit bisher nur in der Gleichheit der von jedem für sich besessenen Ideale und Hoffnungen bestanden hatte. 

Eine Unterwerfung in Glaubenssachen mochte es aus inneren oder persönlichen Gründen geben; daß aber die Majorität als solche die Unterwerfung forderte und jeden Dissentierenden (-> 146) für einen Nichtchristen erklärte — das liess sich nur, wie ich andeutete, durch die Hinzunahme einer ganz neuen Bedeutung der Majorität rechtfertigen: man mußte annehmen, daß Gott immer mit der Majorität wäre! 

Dieses Motiv durchzieht, als unbewußt grundlegendes Gefühl oder irgendwie formuliert, die ganze spätere Entwicklung der Abstimmungsformen. 

Daß eine Meinung nur deshalb, weil ihre Träger ein größeres Quantum ausmachen als die einer andern Meinung, den Sinn der überindividuellen Einheit aller treffen sollte, ist ein ganz unerweisliches Dogma, ja, von vornherein so wenig begründet, daß es ohne Zuhilfenahme einer mehr oder weniger mystischen Beziehung zwischen jener Einheit und der Majorität eigentlich in der Luft schwebt oder auf dem etwas kläglichen Fundament ruht, daß eben doch irgendwie gehandelt werden muß, und daß, wenn man auch schon von der Majorität nicht annehmen darf, sie wisse als solche das Richtige, doch erst recht kein Grund vorliegt, dies von der Minorität anzunehmen.

Alle diese Schwierigkeiten, die die Forderung der Einstimmigkeit wie die Unterordnung der Minorität von verschiedenen Seiten her bedrohen, sind nur der Ausdruck für die fundamentale Problematik der ganzen Situation: eine einheitliche Willensaktion aus einer Gesamtheit zu extrahieren, die aus verschieden gerichteten Individuen besteht. 

Diese Rechnung kann nicht glatt aufgehen, so wenig man aus schwarzen und weißen Elementen ein Gebilde herstellen kann, mit der Bedingung, daß das Gebilde als Ganzes schwarz oder weiß sei. 

Selbst in jenem günstigsten Fall einer supponierten Gruppeneinheit jenseits der Individuen, für deren Tendenzen die Stimmzählung nur Erkenntnismittel ist — bleibt es nicht nur unausgemacht, daß die sachlich notwendige Entscheidung mit der aus der Stimmzählung folgenden identisch sei; sondern, selbst angenommen, die Elemente der Minorität dissentieren wirklich nur als Individuen, nicht als Elemente jener Gruppeneinheit, so sind sie doch als Individuen vorhanden, gehören doch jedenfalls der Gruppe im weiteren Sinne an und sind nicht vor dem Ganzen schlechthin ausgelöscht. 

Irgendwie ragen sie doch auch als Individuen mit ihrem Dissens in das Ganze der Gruppe hinein. 

Die Trennung des Menschen als Sozialwesen von ihm als Individuum ist zwar eine nötige und nützliche Fiktion, mit der aber die Wirklichkeit und ihre Forderungen keineswegs erschöpft sind. 

Es charakterisiert die Unzulänglichkeit und das Gefühl des inneren Widerspruchs der Abstimmungsmethoden, daß an manchen Stellen, zuletzt wohl noch im ungarischen Reichstag bis in die dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts, die Stimmen nicht gezählt, sondern gewogen wurden; so daß der Vorsitzende auch die Meinung der Minorität als Ergebnis der Abstimmung verkünden konntel 

Es erscheint unsinnig, daß ein Mensch sich einer für falsch gehaltenen Meinung unterwirft, bloß weil andre sie für richtig halten — andre, von denen jeder einzelne, gerade nach der Voraussetzung der Abstimmung, ihm gleichberechtigt und gleichwertig ist; aber die Forderung der Einstimmigkeit, mit der man diesen Widersinn begegnen will, hat sich als nicht weniger widerspruchsvoll und vergewaltigend gezeigt 

Und dies ist kein zufälliges Dilemma und bloß logische Schwierigkeit, sondern es ist nur eines der Symptome der tiefen und tragischen Zwiespältigkeit, die jede Gesellschaftsbildung, jede Formung einer Einheit aus Einheiten, in ihrem Grunde durchzieht. 

Das Individuum, das aus einem inneren Fundament heraus lebt, das sein Handeln nur verantworten kann, wenn seine eigene Überzeugung es lenkt, soll nicht nur seinen Willen auf die Zwecke andrer einstellen -- dies bleibt, als Sittlichkeit, immer Sache des eigenen Willens und quillt aus dem Innersten der Persönlichkeit; sondern es soll mit seinem auf sich ruhenden Sein zum Gliede einer Gesamtheit werden, die ihr Zentrum außerhalb seiner hat. 

Es handelt sich nicht um einzelne Harmonien oder Kollisionen dieser beiden Forderungen; sondern darum, daß wir innerlich unter zwei gegeneinander fremden Normen stehen, daß die Bewegung um das eigne Zentrum, die etwas völlig andres ist als Egoismus, ebenso etwas Definitives und der entscheidende Sinn des Lebens zu sein verlangt, wie die Bewegung um das soziale Zentrum dieses fordert. 

In die Abstimmung über die Aktion der Gruppe nun tritt der Einzelne nicht als Individuum, sondern in jener gliedmässigen, überindividuellen Funktion ein. 

Aber der Dissens der Stimmen verpflanzt auf diesen schlechthin sozialen Boden noch einen Abglanz, eine sekundäre Form der Individualität und ihrer Besonderheit. 

Und selbst diese Individualität, die nichts als den Willen der überindividuellen Gruppeneinheit zu erkennen und dazustellen verlangt, wird durch die Tatsache der Überstimmung (-> 147) noch verneint. 

Selbst hier muß die Minorität, zu der zu gehören die unvermeidbare Chance eines jeden bildet, sich unterwerfen, und zwar nicht nur in dem einfachen Sinne, in dem auch sonst Ueberzeugungen und Bestrebungen von entgegenstehenden Mächten verneint und ihre Wirkung ausgelöscht wird: sondern in dem sozusagen raffinierteren, daß der Unterlegene, weil er in der Gruppeneinheit befasst ist, die Aktion positiv mitmachen muß, die gegen seinen Willen und seine Ueberzeugung beschlossen ist, ja, daß er durch die Einheitlichkeit der schließlichen Entscheidung, die keine Spur seines Dissenses enthält, als Mitträger derselben gilt. 

Dadurch wird die Überstimmung, über die einfache praktische Vergewaltigung des einen durch die vielen hinaus, zu dem übersteigertsten Ausdruck des in der Erfahrung oft harmonisierenden, im Prinzip aber unversöhnIichen und tragischen Dualismus zwischen dem Eigenleben des Individuums und dem des gesellschaftlichen Ganzen. 

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Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung

Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage) 

Das Problem der Soziologie

Exkurs über das Problem: wie ist Gesellschaft möglich?

Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe

Über- und Unterordnung

Exkurs über die Überstimmung

Der Streit

Das Geheimnis und die geheime Gesellschaft

Exkurs über den Schmuck
Exkurs über den schriftlichen Verkehr

Die Kreuzung sozialer Kreise

Der Arme

Exkurs über die Negativität kollektiver Verhaltensweisen

Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe

Exkurs über das Erbamt
Exkurs über Sozialpsychologie
Exkurs über Treue und Dankbarkeit

Der Raum und die räumlichen Ordnungen der Gesellschaft

Exkurs über die soziale Begrenzung
Exkurs über die Soziologie der Sinne
Exkurs über den Fremden

Die Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität

Exkurs über den Adel
Exkurs über die Analogie der individualpsychologischen und der soziologischen Verhältnisse

 


 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
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