Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
presents: Georg Simmel Online

  Sociology in Switzerland   Georg Simmel Online Georg Simmel: Soziologie

 

Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung

Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage) 

Kapitel X: Die Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität

Exkurs über den Adel (S. 545-552)

Mit dem Adel hat die gesellschaftliche Entwicklung eines jener Zwischengebilde geschaffen, um die sich die hier behauptete Korrelation dreht. 

Und zwar ist er »Zwischengebilde« in dem doppelten Sinne, den der Anfang dieser Untersuchungen am Begriff der Gesellschaft überhaupt zeigte: der Adel ist einerseits eine überpersönliche, soziologische Form des Zusammenschlusses von Individuen , die sich zwischen diese Elemente als Einzelwesen und einen großen, den Adel selbst einschließenden Kreis einschiebt, wie die Zunft und die Sekte, die Familie und die politische Partei; er ist andrerseits ein konkretes Konglomerat von Personen, das ein Mittelglied zwischen der herrschenden Macht und der breiten Masse der politischen Gruppe bildet.1)

Diese Doppelkonstellation ruht auf so nuancierten und über den eigentlichen Gegenstand dieses Abschnittes so weit hinaus erstreckten Bestimmungen, dass für sie eine gesonderte Darstellung rätlich erscheint. 

Die erwähnte Position des Adels zwischen den höchstgestellten und den tieferen Elementen der Gruppe ist eine auch formal andre, als wir sie früher am »Mittelstand« beobachteten. 

Denn dieser hatte seine soziologischen Eigentümlichkeit darin, dass er nach seinen beiden Grenzen hin offen ist, der Adel aber darin, dass er - wenn auch mit vielen Modifikationen - nach beiden hin geschlossen ist; jener ist nach oben und unten hin expansiv, dieser repulsiv. 

Wenn er nun auch aus naheliegenden Gründen seine Grenze nach oben hin leichter zu verschieben geneigt ist als die nach unten, so gibt es genug historische Beispiele, in denen er sich doch auch dem Herrscher als durchaus selbstgenugsam, geschlossen und um die eignen Interessen zentrierend gegenübergestellt hat. 

Er hat durch diese nach beiden Seiten hin unabhängige Position in zweifachem Sinne gewirkt: er hat sich als Keil zwischen den Herrscher und große Teile des Volkes geschoben, die Aktionen des ersteren für das Interesse der letzteren lahmgelegt (wie oft genug zur Zeit der bäuerlichen Erbuntertänigkeit und vielfach in feudalen Verfassungen), hat aber auch eine vereinheitlichende. Wirkung, eine vermittelnde Vertretung des einen dem andern gegenüber geübt (> 546) (so insbesondere in England). 

Wo es in monarchischen Ländern zu der Schärfe beider Grenzsetzungen nicht kommt, bleibt auch die Adelsbildung rudimentär. 

So in der Türkei, in der ein eigentlicher Adel niemals aufgekommen ist. 

Das liegt einerseits an der Anschauung des Muhammedanismus, der das ganze Volk sich als eine Aristokratie, als etwas Erlesenes gegenüber den Ungläubigen fühlen läßt; andrerseits daran, dass die absolute und durch nichts zu vermittelnde Erhabenheit des Sultans eine Instanz, die ihm prinzipiell und aus eigenem Rechte näher stünde als irgendeine andre, nicht entstehen läßt. 

Daß es in Rußland keine Aristokratie als zusammenhängenden Stand gibt, sondern nur einzelne Aristokraten, die gelegentlich Kreise bilden - worüber nachher noch Näheres - wird gleichfalls durch die absolutistische Stellung des Zaren bewirkt, dann aber auch dadurch, dass die untere Volksmasse keinen so praktisch einheitlichen Stand bildet, um den Zusammenschluß der über ihr Stehenden zu einem solchen zu provozieren. 

Umgekehrt wird die zweifache Grenze des Adels - die doch auch eine zweifache Beziehung ist - in Ländern eines ausgebildeten Ständewesens und reicher, in Synthesen und Antithesen vielfältig gemischter Beziehungen der Schichten sich noch vermannigfaltigen - was den Adel aus seiner eigentlichen Position rücken muß, obgleich ihm dadurch neue Bedeutungen zuwachsen mögen.

In karikaturhaftem Maße zeigen dies die Lebensmotive, die Napoleon 1., als er seinen neuen Adel schuf, diesem imputierte. 

Er habe, so wird berichtet, von dieser caste intermédiaire den Demokraten gesagt - sie ist durchaus demokratisch, denn sie ist zu jeder Zeit jedem ohne hereditive Vorurteile zugängig; den großen Herren: sie wird den Thron stützen; den gemäßigten Monarchisten: sie wird jedem absoluten Regime entgegenwirken, weil sie selbst eine Macht im Staat werden wird; den Jakobinern: durch sie erst wird der alte Adel wirklich völlig vernichtet; dem alten Adel: indem ihr so mit neuen Würden geschmückt werdet, werden in ihnen eure alten wieder aufleben. 

Hier also ist die Doppelstellung des Adels zu einer Vieldeutigkeit hypertrophiert worden, die gerade jene bestimmte Zweiheit als die allein für ihn richtige und wesentliche offenbart. 

Die Zwei-Fronten-Position des Adels, die gerade auf seiner, nachher noch näher zu bestimmenden, Selbstsicherheit und Fürsichsein ruht, spiegelt sich weiterhin in einer mehr nach innen gewendeten Zweiheit seines Unterschiedenseins. 

Er entsteht aus den Persönlichkeiten, die es, aus welchen Gründen immer, besser haben als die andern; ist er aber einmal entstanden, so haben es nun, gleichsam rückläufig, Persönlichkeiten schon deshalb besser, weil sie zu ihm gehören. 

Für die »Vorrechte« des Adels bedarf es keiner Beispiele. 

Wohl aber nun für die andre Seite seiner Position, für ihre Beschränkungen und Nachteile. 

In Florenz entstand um das Jahr 1300 eine weitgehende demokratische Bewegung, in deren Verlauf den Adligen ganz besonders starke Beschränkungen und Lasten auferlegt wurden, so, dass man damals zur Strafe geadelt werden konnte. 

Es hatte sich der ursprüngliche Vorzug des Adels gleichsam mit negativem Vorzeichen fortgesetzt. als bliebe die exzeptionelle Stellung des Adels auch jetzt bestehen nur dass eben statt der besonderen Vorteile, die er sonst dieser Stellung verdankte, sie ihren Inhalt an ganz besonderen Opfern und Restriktionen fand. 

Etwas Ähnliches findet sich in einer Bestimmung aus dem 18. Jahrhundert in dem sehr demokratischen Kanton Thurgau in der Schweiz. 

Es handelte sich damals darum, alle Standesvorrechte zu beseitigen, und es wurde infolgedessen in die Verfassung die Bestimmung aufgenommen, dass, wer ein öffentliches Amt bekleiden wollte, vorher seinem Adel entsagen mußte. 

Es lastete also damals auf dem Adel gewissermaßen die Strafe, kein öffentliches Amt bekleiden zu können. 

Das war die Beschränkung, die ihm auferlegt wurde, das Gegengewicht gegen die soziale Prärogative. 

Am charakteristischsten äußern sich solche Benachteiligungen des Adels, wenn sie zu Umkehrungen seiner strafrechtlichen Exemtionen werden. 

Während unzählige Male das Vergehen des Adligen leichter bestraft wird, als das des gemeinen Mannes, begegnen doch auch Erscheinungen wie diese. 

In dem mittelalterlichen Dortmund gab es eine außerordentlich vornehme Gilde, die sogenannte Reinoldsgilde, die immer die Major Gilda genannt wird. 

Wenn ein Mitglied dieser irgendein Vergehen gegen Leib und Leben irgendeines andern begangen hatte, so mußte er außer der gewöhnlichen Buße, die für solche Vergehen überhaupt jeden traf, eine Überbuße an den Rat leisten. 

Noch tiefer greift eine Bestimmung des Stadtrechts von Valenciennes aus dem 12. Jahrhundert. 

Dieses setzt für Diebstahl, begangen von einem Knappen oder einem Bürger, eine gewisse Strafe fest.

Wenn aber ein Ritter (> 547) stiehlt, so liegt die Sache anders. 
Ein Adliger stiehlt nämlich nicht, sondern er raubt: dass er stehle, liegt sozusagen gar nicht in seiner Kompetenz. 

Wenn er sich etwas mit Unrecht aneignet, so wird vorausgesetzt, dass es mit Gewalt geschehe, als Raub - und der Raub wird in jenem Recht weit härter bestraft als der Diebstahl! 

Die adlige Position des Ritters verhindert ihn also, die mildere Strafe zu erleiden. 

Es steht von vornherein auf einer Höhe, auf der man nur viel gründlicher sündigen kann, auf der man eine so kleinliche, aber deshalb auch mit geringerer Buße abzufindende Sünde, wie der Diebstahl ist, überhaupt nicht begehen kann. 

In subtilerer Weise, aber vielleicht mit der radikalsten Spannung stehen sich die Rechte und die Lasten der brahmanischen Priesteraristokratie gegenüber. Vielleicht hat es niemals eine Hierarchie gegeben, welche so unbedingt herrschte und welche so phantastische Prärogativen besaß wie diese.

Allein sieht man dann das Leben des Brahmanen an, der mit dieser unerhörten Macht ausgestattet war, gegen dessen Wort es überhaupt keinen Appell gab, der als der allein Berechtigte in diesem ganzen Volke erschien, so dass selbst der König nichts andres als der Untertan des Priesters war - so ist es von einer unerträglichen Härte gewesen, von einer Eingeschnürtheit in Formen und Formeln und Kasteiungen und Beschränkungen, dass es wahrscheinlich außerordentlich wenig europäische Menschen gegeben haben würde, die um diesen Preis selbst die unerhörten Rechte des brahmanischen Priesters hätten gewinnen wollen. 

Er war der mächtigste, aber auch der unfreieste Mensch in Indien. 

Aber vielleicht wie für Giordano Bruno Gott die Notwendigkeit, dem Menschen aber die Freiheit, als das Minderwertige, zukam - wäre ihm auch die Freiheit als verächtlich erschienen, weil sie bedeutet hätte, dass irgendein Lebensmoment etwas Gleichgültiges sei. 

Es mag gleichgültig sein, ob der Pöbel dies oder ob er jenes tut; dem Menschen des höchsten Adels muß jeder Augenblick durch ein Gesetz festgelegt sein, weil jeder unbedingt und gleich wichtig ist. 

Die Erscheinungen dieses Typus sind in das Noblesse oblige zusammengefaßt. 

Alle solche Erschwerungen oder Abzüge von den Vorteilen der adligen Stellung markieren in Wirklichkeit erst ganz deren Vornehmheit und Exklusivität. 

Erst darin, dass den unteren Massen vieles gestattet ist, was dem Adligen verboten ist, liegt die tiefste Verachtung und Vergleichgültigung jener: sie werden der strengeren Normierung nicht für wert gehalten. 

Der Nicht-Adlige mag, wenn er will, dieselben Verzichte leisten, aber das gehört nicht zu seiner sozialen Position, es ist eine irrelevante Privatsache für den Adel aber ist es soziale Pflicht, oder richtiger: es ist sein Standesvorrecht, vieles nicht zu dürfen - wovon der Typus vielleicht das Verbot des Handeltreibens ist, das von den alten Ägyptern her die ganze Geschichte des Adels durchzieht. 

Hat der Adel von je betont: quod licet jovi non licet bovi, so liegt in seinem Prinzip doch auch das Umgekehrte: quod licet bovi non licet jovi. 

Wenn sich die soziologische Form des Adels zunächst auf seiner scharfen gruppenmäßigen Abgrenzung aufbaut, die das ganze Sein der Persönlichkeiten betrifft, - so dass alle einzelnen Unterschiede nur die Symbole einer absolut selbstgenugsamen und geschlossenen Seinsart sind - so wird diese Unterschiedlichkeit gegen alles Nicht-Adlige erst durch die beiden Bestimmungen ganz umschrieben: dass der Adel darf, was andre nicht dürfen, und dass er nicht darf, was andre dürfen. 

Offenbar erzeugte das Zusammenleben einer Gruppe aus den inneren Bedingungen ihrer Wechselwirkung dies eigentümliche Gebilde des Adels, das seinen formalen Charakter durch die Gleichheit der wesentlichen Züge unter unendlicher Verschiedenheit dieser Gruppen nach ihren sonstigen formalen und materialen Kennzeichen offenbart. Der Adel im alten Rom oder im Normannenreich, unter den Indianern oder im ancien régime besitzt bei aller Unvergleichbarkeit der Lebensinhalte eine Übereinstimmung der soziologischen Züge; und diese zeigen sich in rudimentärer, labiler, vorübergehender Art auch an irgend, welchen kleineren Gruppierungen, in denen sich ein Bruchteil als »die Aristokratie« zusammenfindet und abscheidet, sei es in großen Familienkreisen, unter Arbeiterschaften, innerhalb von Geistlichkeiten. 

Für den Adel im engeren Sinne hat man diese Gemeinsamkeit mit der Beobachtung illustriert, dass »Adlige sich oft an einem Abend besser kennen lernen, als Bürgerliche in einem Monat«. 

Das liegt offenbar daran, dass die gemeinsamen Bedingungen der Existenz sich hier sehr weit in die personale hineinerstrecken und als die natürliche Voraussetzung der Beziehungen mitgebracht werden. 

In Interessen, Weltanschauung, (> 548) Persönlichkeitsbewußtsein, Gefühl für den Punkt, an dem sie innerhalb der Gesellschaftsordnung stehen - in alledem koinzidieren die Aristokraten offenbar so weitgehend, und dass sie darin koinzidieren, ist ihnen so bewußt und selbstverständlich, dass sie untereinander viel eher zu dem Personalen kommen können als andre, die sich erst vergewissern müssen, welche Basis denn ihnen gemeinsam ist. 

Die Adligen brauchen, um »sich kennen zu lernen«, d. h. sich ihre Individualitäten zu offenbaren, nicht so viele Präliminarien, wie diejenigen, die das Apriori erst zu suchen haben, von dem aus das Spezielle der Gedanken, Interessen, Wesensarten dargeboten werden kann. 

Diese Homogenität der formal-soziologischen Stellung tritt in einer Reihe geschichtlicher Erscheinungen bedeutsam hervor. 
Man hat auf die eigentümliche Tatsache aufmerksam gemacht, dass viele von den hochadligen Familien in den verschiedensten Ländern Europas fremdbürtig sind. 

In England stammen die Fitzgerald und die Herzöge von Leicester aus Florenz, die Herzöge von Portland aus Holland, in Frankreich die Broglie aus Piemont, die Herzöge Des Cars aus Perugia, die Luynes aus Arezzo, in Osterreich die Clary aus Florenz, in Preußen die Lynar aus Faenza, in Polen die Poniatowski aus Bologna, in Italien die Rocca aus Kroatien, die Ruspoli aus Schottland, die Torlonia aus Frankreich usw. 

Gerade der Adel scheint zu solchen Verpflanzungen besonders wenig disponiert zu sein: wegen seiner Bindung an den Grundbesitz und wegen seines traditionellen Nationalismus, mit dem seine konservative Weltanschauung verbunden zu sein pflegt. 

Um so wirksamer müssen jene angleichenden Momente sein, die ein derartiges Changieren innerhalb dessen, was man die internationale Adelsrepublik genannt hat, nahe legen. 
Dies setzt sich in besondre Vereinheitlichungen des nationalen Adels fort. 

Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts etwa hat der deutsche Adel untereinander eine sehr geringe Verbindung gehabt. 
Die meisten Adligen sorgten für ihre Interessen innerhalb des engeren Kreises ihres Wohnsitzes bzw. ihres engsten Vaterlandes. 

Als nun aber in den Kriegen gegen Napoleon sich die deutschen Adligen der verschiedensten Gegenden begegneten, stellte sich ein Kontakt zwischen ihnen her, der zu ganz eigentümlichen Bildungen geführt hat, z. B. zu der sogenannten Adelskette. 
Die Adelskette war ein halb geheimer Verein, der wohl zur Zeit des Wiener Kongresses aufkam.

Der Adel fühlte, dass seit der Französischen Revolution seine Rolle auch in Deutschland, namentlich durch die Bauernbefreiung, gesunken war, und versuchte nun durch Ausnutzung der Solidarität, welche zwischen allem Adel besteht, ein Gesamtgebilde zu schaffen, um die verlorene Bedeutsamkeit irgendwie wieder zugewinnen. 

Diese Adelskette betonte in ihrem Statut ausdrücklich, dass ihr alles Politische fremd bleiben sollte. 

Mag dies eine gewisse Täuschung oder Selbsttäuschung enthalten haben, es bringt doch das hier Wesentliche zum Ausdruck: die Gleichgültigkeit der politischen und geographischen Grenzen gegenüber dem, was allem Adel, bloß weil er Adel ist, gemeinsam ist; die Gleichheit der rein materiellen Interessen wäre nicht groß genug gewesen, diesen intergermanischen Adelsverein zustande zu bringen, wenn nicht die tiefere Verbundenheit durch die Form des Adels als solche - deren Deutung noch aussteht - wirksam gewesen wäre. 

Endlich ein letztes Beispiel. Die große Bedeutung des Adels in Osterreich und die erheblichen ihm dort jederzeit eingeräumten Prärogativen hat man darauf zurückgeführt, dass in den außerordentlich heterogenen und auseinanderstrebenden Bestandteilen der österreichischen Monarchie der Adel noch ein durchgehend gleichmäßiges, qualitativ gemeinsames Element sei und damit dem Zusammenhalt des Ganzen erheblich nütze. 

Die gleiche formale Stellung des Adels in den verschiedensten Teilen dieses zusammengewürfelten Landes ermöglicht es    ??chen Gesamtadel geben kann, auch wenn es keine österreichische Gesamtnation gibt.

Die Einheit, die er in sich vermöge seiner immer gleichen soziologischen Position hat, disponiert ihn dazu, der Einheit des Ganzen als Kitt zu dienen. 

Aber alles bisher Vorgebrachte ist mehr oder weniger äußere Erscheinung, die sich auf die innere soziologische Struktur des Adels gründet, sie aber noch nicht kenntlich macht. 

Die soziologische Analyse des Adels nun zentriert darum dass der sozial-allgemeine Inhalt des Lebens dieser Sondergruppe ein ganz einzigartiges Verhältnis zu dem individuellen Sein ihrer Mitglieder besitzt. 

Das Individuum wird hier nicht nur in eine Einheit vor ihm, neben ihm und nach ihm seiender Individuen aufgenommen, die nach einer sonst nirgends wirksamen Formel miteinander verbunden sind; sondern das Spezifische ist: dass gerade das (> 549) Beste und Wertvollste dieser ganzen Reihe jedem einzelnen Mitgliede zugute, kommt. 

Es wurde in diesen Untersuchungen oft hervorgehoben, dass das Gesamtniveau einer Gruppe, der Wert des wirklich allen Gemeinsamen, sehr nahe am Niveau des Tiefststehenden in ihr liegt; denn es kann in der Regel der Hohe zum Niederen hinuntersteigen, aber nicht der Niedere zum Hohen hinauf; was ihnen also gemeinsam sein soll, wird im ganzen der Besitz der Tieferen sein - wie etwa, wenn hundert Menschen in gleichem Tempo zusammen marschieren sollen, dieses Tempo von demjenigen angegeben wird, dessen Marschfähigkeit die geringste ist. 

Beim Adel nun ist die Voraussetzung die umgekehrte. jede Persönlichkeit einer Adelsgruppe (sei dies im engeren Sinne die adlige Familie, sei es im weiteren der Adel eines Landes oder einer Epoche) hat in ihrem Werte teil an dem Glanze, den gerade die hervorragendsten Mitglieder dieser Gruppe erworben haben, sie tritt gleichsam die Standeserbschaft sub beneficio inventarii an, gerade die hier angehäuften positiven Werte an Verdiensten, Vorzügen, Ehren strahlen in einer unabgelenkteren Weise, als dies sonst in irgendwelchen Gruppen statthat, auf den Einzelnen über. 

Dies ist das Präjudiz, das die andern Stände dem Adel zugute kommen lassen, das er unter sich hegt, das endlich für jedes einzelne Mitglied sozusagen die Voraussetzung seines Selbstbewußtseins ist und für dieses einen ebenso starken individuellen Halt bildet, wie einen sozialen für die Gesamtheit des Standes.

Der Adel hat eine eigentümliche, in seiner soziologischen Struktur gelegene Zähigkeit in der Konservierung seines »objektiven Geistes«, der in Tradition, fester Form, Arbeitsergebnissen usw. kristallisierten Leistung von Individuen. 

Was so in den einzelnen Familien als ihr Vorzug, Ruhm, Wert besteht, das rinnt gewissermaßen zu der allgemeinen Position des Adels« zusammen, die insofern doch noch von seiner bloß äußeren Macht und Besitz zu unterscheiden ist. 

Dies tritt sogar an einer eigentlich umgekehrt gerichteten Formung hervor. Von den alten Gentilorganisationen hat man bemerkt, ein Adel wäre sehr häufig dadurch entstanden, dass der Vorsteher der Gens traditionellerweise immer aus demselben Geschlecht gewählt worden wäre. 

Dieses Geschlecht war also nicht von vornherein das bevorzugte, sondern es wurde dadurch erst bevorzugt, dass man erwartete, es würde immer einen für die Führerstellung Qualifizierten aus sich hervorbringen. 

Indem daraufhin die Gesamtfamilie zu einem Adel wurde, diskontierte sie das Verdienst und die Würde, die irgendein Mitglied von ihr einmal wahrscheinlicherweise erwerben würde und die, gleichsam aus der Zukunft zurückstrahlend, dem ganzen Geschlecht die nobilitierende Substanz verschafften. 

- Es ist ein belehrendes Gleichnis, wenn man von Edelmetallen, vom »Adel« von Gold und Silber spricht. Dieser Adel des Metalls besteht, wie mir scheint, zunächst in seiner relativen Unzerstörbarkeit: es wird seines Wertes wegen dauernd konserviert, in seinen fortwährenden Umschmelzungen wechselt es nur die Form, während seine Wertsubstanz relativ unvergänglich ist. 

Eine ähnliche Vorstellung liegt dem Gefühl des Adels und für den Adel zugrunde: als ob seine einzelnen Mitglieder sozusagen nur lauter verschiedene Umschmelzungen, lauter verschiedene Formen einer dauernden Wertsubstanz seien, welche sich durch die ganze Reihe der Vererbungen hindurch erhält. 

Damit gewinnt die Beziehung, welche der Einzelne zu seiner historisch auf ihn hinleitenden Gruppe hat, einen ganz besonderen Akzent. 

Es ist sozusagen eine Unsterblichkeit des Wertes, die der Adel für sich beansprucht und die seine soziologischen Verhältnisse zu realisieren suchen. 

Daß sich in Rußland keine Aristokratie als geschlossener Stand bildete, hat, mindestens bis zum Zaren Fedor, dem Vorgänger Peters d. Gr., folgenden Grund. 

Die Ehren und Würden eines jeden hingen ausschließlich von seinem »Dienst«, seiner beamtenmäßigen Leistung ab, von der eine Klassifikation der Familien ausging. 

Es herrschte nämlich das eigentümliche Prinzip, dass niemand unter einem Vorgesetzten dienen dürfte, der seinerseits unter dem Vater des Kandidaten gedient hatte; um die eventuellen Rechte und Stellungen eines jeden nach diesem Prinzip festzustellen, wurden besondere Register geführt. 

Der Erfolg davon waren unaufhörliche Konflikte über Tatsachen und Rechte unter den in Betracht kommenden Familien, offene und versteckte Konkurrenzen und Nebenbuhlerschaften. 
Dadurch wurde die Bildung eines zentripetalen Standes, das Zusammenwachsen der einzelnen Kräfte und Vorzüge zu jener gemeinsam einheitlichen und beharrenden Substanz, um die die ganze soziologische Struktur des Adels wächst, von vornherein unterbunden. 

Diese Struktur, schon soweit sie bisher beschrieben ist, läßt ohne weiteres (> 550) erkennen, weshalb der Adel auf Ebenbürtigkeit halten muß. 

Schon über die alte Clanverfassung hat man behauptet, dass die Adligen der verschiedenen Clane einen einzigen Stande angehörten, und dass, während der Clan als solcher in der Regel exogam ist (also keine Ehe unter seinen Angehörigen gestattet), jener Stand immer die Neigung hatte, endogam zu werden, d. h. nur unter sich zu heiraten. 

Setzt der Adel gleichsam einen eisernen Fond voraus, aus dem jeder ihm Angehörige ausgestattet wird und der den folgenden Generationen ungeschmälert überliefert werden muß, so darf jedes Mitglied auch nur aus diesem Kreise hervorgegangen sein, kein Kreis, in dem die Vorzüge nicht erblich sind, welche jenen Fond geschaffen haben, darf sich in ihn hineinmischen.

Nur so kann man im großen und ganzen sicher sein, dass jedes Mitglied auch wirklich an der Kraft, Gesinnung, Bedeutung des Ganzen partizipiere, dass jenes eigentümliche Verhältnis, in dem der Wert des Ganzen durch jedes Individuum hindurchwächst, sich realisiere. 

Diese Ergänzung aus sich selbst trägt die einzigartige Geschlossenheit und Selbstgenugsamkeit dieses Standes, der sozusagen nichts brauchen kann und nichts brauchen darf, was außerhalb seiner selbst liegt. 

Damit ist er sozusagen wie eine Insel in der Welt, dem Kunstwerk vergleichbar, in dem auch jeder Teil seinen Sinn aus dem Ganzen erhält und das durch seinen Rahmen dokumentiert, dass die Welt nicht hineinkann, dass es sich absolut selbst genügt.

Diese Form gibt dem Adel sicher einen großen Teil der ästhetischen Attraktion, die er zu jeder Zeit ausgeübt hat. 

Denn sie gilt nicht nur von dem Individuum, so dass sie nur an der guten Rasse und daran hinge, dass die Mitglieder des Adels lange Generationen hindurch ihren Körper und ihre gesellschaftlichen Formen besser gepflegt und ausgebildet haben, als es in andern Ständen der Fall ist; sondern mit dem Gesamtbild des Adels schwebt ein derartiger Reiz mit, sicherlich abhängend von der ästhetisch befriedigenden Form des Für-sich-Seins und In-sich-Geschlossenseins, der Solidarität der Teile welches alles dem Kunstwerk analog ist. 

Diese Erfüllung des individuellen Seins mit einer psychologisch und historisch tradierten Substanz kann freilich gerade zu einer dekadenten Leere führen. 

Es scheint, als ob sozial überlieferte Inhalte und Bedeutsamkeiten erst dann zu einem wirklichen Lebenswert werden, wenn sie durch die aus dem Individuum quellende formende Kraft in bestimmtem Maße balanciert werden. 

In den vorzüglicheren Erscheinungen des Adels begegnet deshalb gerade ein selbstsicheres persönliches Dasein, ein Gefühl gleichmäßig starker Unabhängigkeit, aber auch Verantwortlichkeit des Individuums. 

Dies ist der Erfolg der unter dem soziologischen Formungen einzigartigen Enge, mit der eine zuverlässige, nach den drei Dimensionen der Vergangenheit, des Nebeneinander und der Zukunft erstreckte Substanz mit der individuellen Existenz verwachsen ist und sich in das Bewußtsein eines höheren Lebenswertes dieser umgesetzt hat.

Wo aber der individuelle Faktor zu schwach ist, um der überpersönlichen Substanz die persönliche. Form zu schaffen, da kommt es, wie gesagt, zu Verfallserscheinungen: es wird dann unvermeidlich jene Substanz selbst zur Form, der Sinn des Lebens ist nichts, als die Bewahrung der spezifischen Standesehre und der »guten Haltung« - wie es etwa .in dem Adel des ancien régime schließlich eintrat. 

Die Bedeutung des »Stammbaumes« ist für dieses Verhältnis der Familien und weiterhin der Adelsgruppe überhaupt - zu ihrem Individuum von tieferer Symbolik: die Substanz, die den Einzelnen bildet, muß durch den einheitlichen Stamm des Ganzen hindurchgegangen sein, wie die Substanz des Zweiges und der Frucht eben die ist, die auch den Stamm gebildet hat. 

Vielleicht erklärt diese soziologische Konstitution die Abneigung gegen die »Arbeit«, die die Aristokratie durch die ganze Sozialgeschichte hindurch gezeigt hat, bis die neueste Zeit mit der Demokratisierung der Wirtschaft darin einen Wandel zu bewirken strebte. 

Mit der eigentlichen »Arbeit« gibt sich jedes Mal das Subjekt an ein Objekt hin und gleichviel ob der Ertrag der Arbeit wieder auf jenes zurückfließt, so bleibt das Tun als solches doch auf ein unpersönliches Gebilde gerichtet und findet in einer Formung eben dieses seine Vollendung - mag es sich um Bildung und Umbildung von Begriffen in der Erkenntnisarbeit, um die pädagogische Formung eines Schülers oder um die Bearbeitung körperlicher Stoffe handeln. 

Dies aber widerspricht dem fundamentalen Lebensgefühl der Aristokratie als solcher; denn dieses ist ein absolut persönliches, das sein Zentrum im Sein des Subjekts findet, in dessen Wert und in dem, was unmittelbar aus ihm, von dem terminus a quo bestimmt, hervorgeht - während die Arbeit das im eminenten (> 551) Sinne zweckmäßige, auf ein Äußeres gerichtete, durch den terminus ad quem bestimmte Tun ist. 

Darum unterscheidet Schiller von den gemeinen Naturen, die mit dem zahlen, was sie tun, die adligen, die mit dem zahlen, was sie sind. 

Der Edelmann beschäftigt sich, aber er arbeitet nicht (welche Bestimmungen alle natürlich im einzelnen empirischen Falle tausendfach modifiziert und abgelenkt auftreten). 

Krieg und Jagd, die historisch typischen Beschäftigungen des Adels, sind, trotz aller damit verbundenen Mühsal, doch nicht im eigentlichen Sinne »Arbeit«, in ihnen hat der subjektive Faktor entschiedenes Übergewicht über den objektiven, das Resultat zeigt nicht, wie bei der Arbeit, ein von der Persönlichkeit gelöstes Objekt, das die Energie jener in sich eingesogen hat, sondern der Akzent liegt auf der Kraftbewährung des Subjekts selbst. 

Eine gewisse Analogie mit dem Leistungstypus des Aristokraten könnte höchstens die künstlerische Arbeit bieten, die ja auch nicht eigentlich am Objekt schafft, für die viel mehr die Formung dieses nur das Ausströmen der rein von innen her bestimmten subjektiven Bewegung bedeutet. 

Nur dass das Tun des Künstlers und dessen Wert ausschließlich aus dem rätselhaften Einzigkeitspunkte seiner Individualität fließen, hinter dem keine weitere Instanz, die ihn trüge oder die sich darin umsetzte, auffindbar ist -während das spezifische Tun und Bewußtsein des Aristokraten auf jener überlieferten Substanz der Familie und des Standes ruht, die in ihm nur eine individuelle, und nun freilich ganz selbstsichere und in sich ruhende Form gefunden hat. 

Von dieser Charakteristik des Adels durch die Häufung oder ideelle Kristallisierung von Würden und Verdiensten, Vermögen und Ehren, Pflichten und Rechten, die innerhalb der Familie und des Standes erworben sind und an der jedes Mitglied teil hat - nicht pro rata, wie durch Aufteilung, sondern als eines unteilbaren Besitzes, der gleichsam das Apriori jedes persönlichen Seins und Tuns ist - von dieser Charakteristik kommt eine eigentümliche Ausnahme vor. 

In China herrscht die Bestimmung, dass der erbliche Adel allmählich abnimmt. 

Es wird niemals der Adel schlechthin erteilt, der nun dauernd der Familie verbliebe und dadurch jene Akkumulierung seiner Bedeutung ermöglichte, sondern es besteht eine unendlich fein abgestufte Würdenreihe, für deren Grade wir gar keine entsprechenden Ausdrücke besitzen, und in dieser steht der Sohn stets eine Stufe niedriger als der Vater, so dass nach einer bestimmten Reihe von Generationen der Adel überhaupt erlischt. 

Bin ich recht berichtet, so wird der höchste Adel, der Fürstenstand, auf sechsundzwanzig Generationen verliehen, so dass nach deren Ablauf - und das gilt auch für die Nachkommen der nicht zur Herrschaft gelangenden Prinzen des königlichen Hauses - die Familie wieder in den Bürgerstand zurücktritt. 

Diese Anomalie, wie sie auch nur bei einem Beamten- oder Papieradel vorkommen kann, bedeutet sozusagen die normale Entwicklung mit negativem Vorzeichen. 

Denn diese, wenn auch vielleicht von einer ursprünglichen Verleihung ausgehend, hat ihren Sinn in jener allmählichen Häufung tradierter Werte, während dort diese Substanz gleichsam mit einem Male gegeben und allmählich verbraucht wird. 

Dagegen zeigt eine in Tahiti gültige Ordnung die normale Form in einer sehr belehrenden Pointierung. 

Wenn dort nämlich einem Adligen ein Sohn geboren wird, so abdiziert der Vater seine soziale Würde zugunsten des Sohnes, und zwar, »weil dieser einen Ahnen mehr hat als der Vater«. 
In einem satirischen Gedicht von Glaßbrenner aus der Mitte des 19. Jahrhunderts wird die hohle Würde und aufgeblasene Nichtigkeit eines Adligen geschildert, mit der Schlußwendung, dass er doch einen Stolz mit Recht hätte: »Wenn er selig einst verstorben, wird auch er ein Ahne sein.« 

Dies ist dasselbe Grundgefühl wie in dem Falle aus Tahiti, und auf der soziologischen Basis, die nun einmal der Adel mit dem größten historischen Erfolge festgehalten hat, keineswegs so sinnlos wie gewisse Verfallstypen und soziale Gesamtverhältnisse, bei denen jene Basis nicht mehr bestehen kann, es erscheinen lassen. 

Denn die Bestimmung dieser Basis läßt sich nun, nach den weitesten Lebenskategorien, etwa so vollziehen. 

Jeder Mensch tritt auf als eine gewisse Kombination von Vorherbestimmtheit und Zufälligkeit, von mitgegebenem Stoff und einzigartiger Formung seines Lebens, von gesellschaftlicher Erbschaft und individueller Verwaltung ihrer.

In jedem sehen wir die Präjudizierungen seiner Rasse, seines Standes, seiner Traditionen, seiner Familie, kurz dessen, was ihn zum Träger vorherbestehender Inhalte und Normen macht -- diese sehen wir kombiniert mit dem Unberechenbaren und Persönlichen, dem freien Fürsichsein; (> 552) jenes gleichsam das Apriori, dieses die singuläre Gegebenheit, die mit jenem zusammen die empirische Erscheinung erzeugt. 

Beides ist nun in den großen gesellschaftlichen Typenbildungen mannigfaltig gemischt, und zwar im Adel in einer ganz einzigen Weise, deren wissenschaftliche Festlegung in abstrakten Begriffen natürlich davon unabhängig ist, dass die Komplikationen der Wirklichkeit in diese reinen Verhältnisse stets trübende, ablenkende, besondernde Kräfte einwirken lassen. 

Es sind hier jene mannigfaltigen Präjudizierungen wie in ein Strombett zusammengeflossen: indem die gesamten Lebensinhalte, die Erziehung wie die Ehe, die Beschäftigung wie der politische Standpunkt, die ästhetischen Neigungen wie der ökonomische Aufwand »standesgemäß« sind, werden alle Normierungen, die dem Individuum das Material seines Lebens gleichsam als Halbprodukt übergeben, durch einen einzigen Kanal hindurchgeleitet. 

Gewiß hat es in der Zunft und in Priesterschaften, in den erblichen Berufen und in dem Zwange des Kasten- und Klassenwesens überall bindende Präjudizierungen von derselben oder größerer Strenge gegeben. 

Allein das Unterscheidende des Adels ist nun, dass jenes andere Lebenselement: die Persönlichkeit, die Freiheit, das Insichruhende - zugleich zu einem höheren Werte und Bedeutung, als in den andern Gebilden gekommen ist, weil jene überlieferte Substanz bei ihm nicht die objektive, das Individuum gleichsam übergehende Gestalt angenommen hat; sondern die besondre Form und Kraft des Einzelnen macht diesen ganzen tradierten Stoff erst lebendig. 

Mag das Individuum auch oft genug Zwang dadurch erfahren - der Sinn der ganzen Konstellation ist doch, dass dieser Stoff von Werten, den der Stand und die Familie aufgehäuft haben, dem selbstherrlichen, individuell berechtigten Sein des Einzelnen zugute komme, und dadurch keine Verminderung, sondern eine Mehrung erfahre; die auf sich ruhende, für sich verantwortliche und genießende Existenz ist nicht, wie bei vielen andern stark sozialisierten Gebilden, ein Abzug von dem Gemeinwohl und Gemeinbesitz, sondern dessen Ausgestaltung, Bewährung, Steigerung. 

Zwischen den Extremen: dass das Individuum von seiner Gruppe eingeschluckt wird und dass es ihr mit oppositioneller Selbständigkeit gegenübertritt, steht die besondere Synthese des Adels. 

Er hat durch die Strenge der standesgemäßen Lebensform, die eine weiteste Berührungsfläche zwischen seinen Mitgliedern schuf; durch die Forderung der Ebenbürtigkeit, die eine physiologische Garantie der qualitativen und historischen Einheitlichkeit des Standes bewirkt; durch die Technik seiner Tradition, die die Werte und Errungenschaften der Familie und des Standes verlustlos wie in ein Sammelbecken einströmen läßt - durch diese soziologischen Mittel hat der Adel seine Individuen in einem sonst nicht erreichten Maße in die Gesamtgruppierung eingeschmolzen.

Aber das so entstandene überpersönliche Gebilde hat nun entschiedener als irgend sonst, seinen Zweck und Sinn in der Existenz der Einzelnen, in ihrer Macht und Bedeutung, in der Freiheit und Selbstgenugsamkeit ihres Lebens. 

Indem der Adel, in seinen reinsten historischen Erscheinungen, die Lebenswerte der Individuen mit einzigartiger Kraft in sein Gesamtgebilde zusammenführt, und indem die Entwicklung dieses wiederum mit vorbehaltloser Gesammeltheit auf die Formung, Steigerung und Selbständigkeit des Einzelnen hinzielt - hat der Adel der Gleichung zwischen dem Ganzen und dem Individuum, den vorbestimmenden Gegebenheiten und den persönlichen Ausgestaltungen des Lebens eine historisch einzigartige Lösung gegeben. 

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Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung

Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage) 

Das Problem der Soziologie

Exkurs über das Problem: wie ist Gesellschaft möglich?

Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe

Über- und Unterordnung

Exkurs über die Überstimmung

Der Streit

Das Geheimnis und die geheime Gesellschaft

Exkurs über den Schmuck
Exkurs über den schriftlichen Verkehr

Die Kreuzung sozialer Kreise

Der Arme

Exkurs über die Negativität kollektiver Verhaltensweisen

Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe

Exkurs über das Erbamt
Exkurs über Sozialpsychologie
Exkurs über Treue und Dankbarkeit

Der Raum und die räumlichen Ordnungen der Gesellschaft

Exkurs über die soziale Begrenzung
Exkurs über die Soziologie der Sinne
Exkurs über den Fremden

Die Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität

Exkurs über den Adel
Exkurs über die Analogie der individualpsychologischen und der soziologischen Verhältnisse

 


Anmerkung

1)  Natürlich gilt die zweite Form nur für den Adel monarchischer Staaten; aber in Rücksicht auf den Zusammenhang dieses Kapitels behandle ich hier im wesentlichen nur diesen, nicht den Adel politischer Aristokratien als solchen. (zurück)


 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
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