Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
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  Sociology in Switzerland   Georg Simmel Online Georg Simmel: Soziologie

 

Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung

Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage) 

Kapitel III: Über- und Unterordnung  (S.101-185)

Im allgemeinen liegt niemandem daran, daß sein Einfluß den Andern bestimme, sondern daran, daß dieser Einfluß, diese Bestimmtheit des Andern auf ihn, den Bestimmenden, zurückwirke. 

Darum liegt eine Wechselwirkung schon bei jener abstrakten Herrschsucht vor, die daran befriedigt ist, daß das Handeln oder Leiden, der positive oder negative Zustand des Andern sich dem Subjekt als das Erzeugnis seines Willens darbietet.

Diese sozusagen solipsistische Ausübung einer beherrschenden Gewalt, deren Bedeutung für den Übergeordneten ausschließlich in dem Bewußtsein seiner Wirksamkeit besteht, ist freilich erst eine soziologische Rudimentärform, und vermöge ihrer besteht so wenig Vergesellschaftung, wie zwischen einem Künstler und seiner Statue, die doch auch auf ihn mit dem Bewußtsein seiner Schöpfermacht zurückwirkt. 

Im übrigen bedeutet Herrschsucht, selbst in dieser sublimierten Form, deren praktischer Sinn nicht eigentlich die Ausnutzung des Andern, sondern das bloße Bewußtsein ihrer Möglichkeit ist, keineswegs die äußerste egoistische Rücksichtslosigkeit. 

Denn Herrschsucht, so sehr sie das innere Widerstreben des Unterworfenen brechen will, während dem Egoismus nur an dem Sieg über sein äußeres zu liegen pflegt, hat an dem Andern noch immer eine Art Interesse, er ist für sie ein Wert. 

Erst wo der Egoismus nicht einmal Herrschsucht ist, sondern der Andre ihm absolut gleich gültig und ein bloßes Werkzeug zu über ihn hinausliegenden Zwecken ist, fällt der letzte Schatten des vergesellschaftenden Füreinander fort. 

Daß das Ausschalten absolut jeder Eigenbedeutung der einen Partei den Begriff der Gesellschaft aufhebt, zeigt in relativer Art die Bestimmung der späteren römischen Juristen: daß die societas leonina überhaupt nicht mehr als Gesellschaftsvertrag aufzufassen sei. 

Und in demselben Sinne hat man von den niederen Arbeitern in den modernen Riesenbetrieben, die jede wirksame Konkurrenz durch rivalisierende Unternehmer um die Dienste jener ausschließen, gesagt: der Unterschied in der strategischen Stellung zwischen ihnen und ihren Brotherren sei so überwältigend, daß der Arbeitsvertrag überhaupt aufhöre, ein "Vertrag" im gewöhnlichen Wortsinne zu sein, weil die einen bedingungslos den andern ausgeliefert sind. 

Insofern zeigt sich die moralische Maxime: einen Menschen niemals als bloßes Mittel zu gebrauchen — allerdings als die Formel für jede Vergesellschaftung. Wo die Bedeutung der einen Partei auf einen Punkt sinkt, an dem eine von dem Ich als (-> 102) solchem ausgehende Wirkung nicht mehr in die Beziehung eintritt, kann man von Gesellschaft so wenig reden, wie zwischen dem Tischler und der Hobelbank.

Nun ist die Ausschaltung jeglicher Spontaneität innerhalb eines Unterordnungsverhältnisses in Wirklichkeit seltener, als die populäre Ausdrucksweise schließen lässt, die mit den Begriffen des "Zwanges", des »Keine-Wahl-habens«, der »unbedingten Notwendigkeit« sehr freigebig ist. 

Selbst in den drückendsten und grausamsten Unterworfenheitsverhältnissen besteht noch immer ein erhebliches Maß persönlicher Freiheit. 

Wir werden uns ihrer nur nicht bewußt, weil ihre Bewährung in solchen Fällen Opfer kostet, die auf uns zu nehmen ganz außer Frage zu stehen pflegt. 

Der »unbedingte« Zwang, den der grausamste Tyrann auf uns ausübt, ist tatsächlich immer ein durchaus bedingter, nämlich dadurch bedingt, daß wir den angedrohten Strafen oder sonstigen Konsequenzen der Unbotmäßigkeit entgehen wollen. 

Genau angesehen, vernichtet das Ueber- und Unterordnungs-Verhältnis die Freiheit des Untergeordneten nur im Falle von unmittelbaren physischen Vergewaltigungen; sonst pflegt es nur einen Preis, den wir nicht zu bezahlen geneigt sind, für die Realisierung der Freiheit zu fordern und kann den Umkreis der äußeren Bedingungen, in dem sie sich sichtbar realisiert, mehr und mehr verengern, aber, außer in jenem Fall physischer Uebergewalt, niemals bis zu völligem Verschwinden. 

Die moralische Seite dieser Betrachtung geht uns hier nichts an, wohl aber die soziologische: daß die Wechselwirkung, d. h. die gegenseitig bestimmte und nur von den Persönlichkeitspunkten her erfolgende Aktion auch in denjenigen Fällen von Ueber- und Unterordnung besteht und diese also auch da noch zu einer gesellschaftlichen Form macht, wo für die gewöhnliche Auffassung der "Zwang" durch die eine Partei die andre jeder Spontaneität und damit jeder eigentlichen "Wirkung", die eine Seite einer Wechselwirkung wäre, beraubt.

Für die Analyse des gesellschaftlichen Daseins ist es angesichts der ungeheuren Rolle der Ueber- und Unterordnungs-Verhältnisse von der größten Wichtigkeit, sich über solche Spontaneität und Mitwirksamkeit des untergeordneten Subjektes gegenüber ihrer vielfachen Verschleierung in der oberflächlichen Vorstellungsweise klar zu werden. 

Was man z. B. »Autorität« nennt, setzt in höherem Maße, als man anzuerkennen pflegt, eine Freiheit des der Autorität Unterworfenen voraus, sie ist selbst, wo sie diesen zu "erdrücken" scheint, nicht auf einen Zwang und ein bloßes Sich- Fügen-Müssen gestellt. 

Das eigentümliche Gebilde der »Autorität«, das für das Gemeinsamkeitsleben in den mannigfaltigsten Maßen, in Ansätzen wie in Uebertreibungen, m akuten wie in Dauerformen bedeutsam ist, scheint auf zweierlei Wegen zustande zu kommen. Eine Persönlichkeit, an Bedeutung und Kraft überlegen, erwirbt bei ihrer näheren oder auch entfernteren Umgebung einen Glauben und Vertrauen, ein maßgebendes Gewicht ihrer Meinungen, das den Charakter einer objektiven Instanz trägt: die Persönlichkeit hat eine Prärogative und axiomatische Zuverlässigkeit für ihre Entscheidungen gewonnen, die über den immer variabeln, relativen, der (->103) Kritik unterworfenen Wert einer subjektiven Persönlichkeit mindestens um einen Teilstrich hinausragt. 

Indem ein Mensch »autoritativ« wirkt, ist die Quantität seiner Bedeutung in eine neue Qualität umgeschlagen, hat für sein Milieu gleichsam den Aggregatzustand der Objektivität angenommen. 

Der gleiche Erfolg kann in der umgekehrten Richtung zustande kommen: eine überindividuelle Potenz, Staat, Kirche, Schule, die Organisationen der Familie oder des Militärs, bekleiden von sich aus eine Einzelpersönlichkeit mit einem Ansehen, einer Würde, einer letztinstanzlichen Entscheidungskraft, die aus deren Individualität niemals wachsen würde. 

Die »Autorität«, deren Wesen ist, daß ein Mensch mit derjenigen Sicherheit und Anerkennungszwang entscheidet, die logischerweise nur dem überpersönlich-sachlichen Axiom oder Deduktion zukommt —hat sich hier gleichsam von oben auf eine Person niedergelassen, während sie im ersteren Falle aus den Qualitäten der Person, wie durch generatio aequivoca aufgestiegen ist. 

An dem Punkt dieses Ueberganges und Umschlages hat nun ersichtlich der mehr oder weniger freiwillige Glaube des der Autorität Unterworfenen einzusetzen; denn jene Umsetzung zwischen dem überpersönlichen und dem Persönlichkeitswert, die dem letzteren ein, wenn auch noch so minimales Plus über das ihr beweisbar, rational Zukommende hinzufügt, wird von dem Autoritätsgläubigen selbst vollzogen, ist ein soziologisches Ereignis, das die spontane Mitwirkung auch des untergeordneten Elementes erfordert; ja, daß man eine Autorität als »erdrückend« empfindet, weist auf die eigentlich vorausgesetzte und nie ganz ausgeschaltete Selbständigkeit des Andern hin.

Von der Autorität ist die Superioritätsnuance zu unterscheiden, die man als Prestige bezeichnet. 

Bei dieser fehlt das Moment der übersubjektiven Bedeutung, der Identität der Persönlichkeit mit einer objektiven Kraft oder Norm, für das Führertum ist hier die ganz individuelle Kraft entscheidend; sie bleibt nicht nur als solche bewußt, sondern gegenüber dem Durchschnittstypus des Führers, der immer eine gewisse Mischung aus persönlichen und angegliederten sachlichen Momenten zeigt, geht das Prestige ebenso von dem reinen Persönlichkeitspunkte aus, wie die Autorität von der Objektivität von Normen und Mächten. 

Obgleich grade diese Superiorität ihr Wesen in dem »Mitreißen«, in der bedingungslosen Gefolgschaft von Einzelnen und Massen hat -- mehr als die Autorität, deren höherer, aber kühlerer Normcharakter eher einer Kritik auch der Folgsamen Raum gibt—so erscheint sie dennoch als eine Art freiwilligerer Huldigung an den Höheren. 

Vielleicht liegt der Tatsache nach in der Anerkennung der Autorität eine tiefere Freiheit des Subjekts, als in der Bezauberung durch das Prestige eines Fürsten oder eines Priesters, eines militärischen oder geistigen Führers; allein für das Gefühl der Geführten ist es anders; gegen die Autorität können wir uns oft nicht wehren, der Elan aber, mit dem wir einem Prestige folgen, enthält stets ein Bewußtsein von Spontaneität; gerade weil die Hingebung hier nur dem ganz Persönlichen gilt, scheint sie auch nur dem Persönlichkeitsgrunde mit seiner unverlierbaren Freiheit zu entquellen. Gewiß täuscht sich der (-> 104) Mensch unzählige Male über das Maß von Freiheit, das er in irgendeine Aktion einzusetzen hat, schon weil dem bewußten Begriff, mit dem wir uns über jene innere Tatsache Rechenschaft ablegen, vieles an Klarheit und Sicherheit fehlt; wie man die Freiheit aber auch deute, man wird sagen können, daß irgendein Maß ihrer, wenn auch nicht das geglaubte, überall vorhanden ist, wo Gefühl und Uberzeugung von ihr vorhanden ist 1)

Eine noch positivere Aktivität besteht auf der Seite des scheinbar bloß passiven Elementes in Verhältnissen wie diesen: der Redner, der der Versammlung, der Lehrer, der Klasse gegenübersteht, scheint der allein Führende, der momentan Ubergeordnete zu sein; dennoch empfindet jeder, der sich in solcher Situation befindet, die bestimmende und lenkende Rückwirkung der scheinbar bloß aufnehmenden und von ihm gelenkten Masse. 

Und dies nicht nur bei unmittelbarem Sich-Gegenüberstehen. 

Alle Führer werden auch geführt, wie in unzähligen Fällen der Herr der Sklave seiner Sklaven ist. 

»Ich bin ihr Führer, also muß ich ihnen folgen«, hat einer der grössten deutschen Parteiführer im Hinblick auf seine Gefolgschaft gesagt. 

Am krassesten tritt dies am Journalisten hervor, der den Meinungen einer stummen Menge Inhalt und Richtung gibt, dabei aber durchaus hören, kombinieren, ahnen muß, was denn eigentlich die Tendenzen dieser Menge sind, was sie zu hören, was sie bestätigt zu wissen, wohin sie geführt zu werden wünscht. 

Während das Publikum scheinbar nur unter seiner Suggestion steht, steht er in Wirklichkeit ebenso unter der des Publikums. 

Eine höchst komplizierte Wechselwirkung, deren beiderseitig spontane Kräfte freilich sehr verschiedene Formen besitzen, verbirgt sich hier also unter dem Anschein der reinen Superiorität des einen Elementes gegenüber dem passiven Sich- Führen-Lassen des andern. 

In personalen Verhältnissen, deren ganzer Inhalt und Sinn die eine Partei ausschließlich zum Dienst der andern bestimmt, ist gerade das vollkommene Maß dieser Hingabe oft daran gebunden, daß diese andre sich, wenn auch in einer anderen Schicht der Beziehung, an jene hingibt. 

So äußert sich Bismarck über sein Verhältnis zu Wilhelm I.: »Ein gewisses Maß von Hingebung wird durch die Gesetze bestimmt, ein größeres durch politische Überzeugung; wo es darüber hinausgeht, bedarf es eines persönlichen Gefühles von Gegenseitigkeit. 

— Meine Anhänglichkeit hatte ihre prinzipielle Begründung in einem überzeugungstreuen Royalismus; aber in der Spezialität, wie er vorhanden war, ist er doch nur möglich unter der Wirkung einer gewissen Gegenseitigkeit — zwischen Herr und Diener.« Den cha(-> 105)rakteristischsten Fall dieses Typus vielleicht bietet die hypnotische Suggestion. 

Ein hervorragender Hypnotiseur hat betont, daß bei jeder Hypnose eine, wenn auch nicht leicht zu bestimmende Wirkung des Hypnotisierten auf den Hypnotiseur stattfände, und daß ohne diese der Effekt nicht erreicht würde. 

Während die Erscheinung hier das absolute Beeinflussen von der einen, das absolute Beeinflusstwerden von der andern Seite darbietet, birgt auch diese eine Wechselwirkung, einen Austausch der Einflüsse, der die reine Einseitigkeit der Über- und Unterordnung zu einer soziologischen Form umbiegt.

Ich führe nur noch aus rechtlichen Gebieten einige Fälle von Ueber- und Unterordnung an, in deren scheinbar rein einseitiger Richtung die tatsächlich vorhandene Wechselwirkung sich ohne Schwierigkeit aufzeigen lässt. 

Wenn bei unumschränktem Despotismus der Herrscher an seine Befehle die Drohung von Strafe oder das Versprechen von Lohn knüpft, so heißt dies, daß er selbst an die von ihm ausgehende Verordnung gebunden sein will: der Untergeordnete soll das Recht haben, seinerseits etwas von ihm zu fordern, der Despot bindet sich mit der Straffestsetzung, so horrend sie sei, keine höhere aufzuerlegen. 

Ob er nachher tatsächlich den versprochenen Lohn oder die Strafbegrenzung eintreten lässt oder nicht, ist eine andre Frage. 

Der Sinn des Verhältnisses ist der, daß zwar der Ubergeordnete den Untergeordneten völlig bestimmt, daß diesem aber doch ein Anspruch zugesichert ist, den er geltend machen kann, oder auf den er verzichten kann: so daß selbst diese entschiedenste Form des Verhältnisses doch noch irgendeine Spontaneität des Untergeordneten enthält. 

In eigentümlicher Umsetzung wird das Motiv der Wechselwirkung innerhalb der anscheinend rein einseitig-passivistischen Unterordnung in einer mittelalterlichen Staatstheorie wirksam: der Staat sei so entstanden, daß die Menschen sich gegenseitig verpflichtet hätten, sich einem gemeinsamen Oberhaupt zu unterwerfen; der Herrscher—offenbar auch der unumschränkte— werde auf Grund eines Vertrages der Untertanen untereinander bestellt. 

Hier steigt also der Gedanke der Wechselseitigkeit von dem Herrschaftsverhältnis—in das die gleichzeitigen Theorien von dem Vertrage zwischen Herrscher und Volk ihn verlegen—in den Grund dieses Verhältnisses selbst hinab: die Verpflichtung gegen den Fürsten wird als bloße Formung, Ausdruck, Technik eines Gegenseitigkeitsverhältnisses zwischen den Individuen des Volkes empfunden. 

Und wenn bei Hobbes der Herrscher durch keinerlei Verfahren seinen Untertanen gegenüber vertragsbrüchig werden kann, da er nämlich mit ihnen gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, so ist das Korrelat dazu, daß der Untertan, auch wenn er sich gegen den Herrscher empört, damit keinen Vertrag bricht, den er mit ihm eingegangen ist; sondern vielmehr den, den er mit allen andern Mitgliedern der Gesellschaft geschlossen hat, sich von diesem Herrscher beherrschen zu lassen. 

Aus dem Wegfall des Gegenseitigkeitsmomentes erklärt sich die Beobachtung, daß die Tyrannei einer Gesamtheit gegen ihr eigenes Mitglied schlimmer sei, als die eines Fürsten. 

Dadurch, daß die Gesamtheit, und keineswegs nur die (-> 106) politische, ihr Mitglied nicht sich gegenüber, sondern wie ein eignes Glied in sich eingeschlossen empfindet, entsteht oft eine eigentümliche Rücksichtslosigkeit gegen dieses, die sich ganz von der persönlichen Grausamkeit eines Herrschers unterscheidet. 

Jedes formale Gegenüber, auch wenn es inhaltlich auf Unterwerfung geht, ist es eine Wechselwirkung, die prinzipiell immer irgendeine Beschränkung jedes Elementes einschließt und davon nur in individuellen Ausnahmen abweicht. 

Wo die Überordnung jene spezifische Rücksichtslosigkeit zeigt, wie in dem Falle der Gesamtheit, die über ihr Mitglied verfügt, liegt eben auch nicht das Gegenüber vor, in dessen Wechselwirkungsform eine Spontaneität beider Elemente und damit eine Eingrenzung beider stattfindet.

Sehr schön drückt dies der ursprüngliche römische Gesetzesbegriff aus. 

Das Gesetz verlangt seinem reinen Sinne nach eine Unterwerfung, die keinerlei Spontaneität oder Gegenwirkung des ihm Untergeordneten einschließt. 

Daß dieser etwa bei der Gesetzgebung mitgewirkt hat, ja, daß er sich das für ihn gültige Gesetz selbst gegeben hat, ist hierfür belanglos; er hat sich eben in diesem Falle selbst in Subjekt und Objekt der Gesetzgebung zerlegt, und die von jenem zu diesem gehende Bestimmung des Gesetzes wird in ihrem Sinne dadurch nicht geändert, daß beide zufällig in einer physischen Person zusammenfallen. 

Dennoch haben die Römer in dem Begriff des Gesetzes unmittelbar den einer Wechselwirkung angedeutet. 

Lex bedeutet nämlich ursprünglich Vertrag, allerdings mit dem Sinne, daß die Bedingungen desselben von dem Proponenten festgesetzt werden und der andre Teil nur en bloc annehmen oder ablehnen kann. 

So besagt die lex publica populi romani anfänglich, daß der König sie proponierte, das Volk der Akzeptant war. 

Damit ist der Begriff, der die Wechselwirksamkeit am entschiedensten von sich auszuschließen scheint, schon durch seinen sprachlichen Ausdruck dennoch designiert, auf diese hinzuweisen. 

Dies distrahiert sich gleichsam in der Prärogative des römischen Königs, daß nur er zum Volke reden durfte. 

Eine solche Prärogative bedeutet zwar die eifersüchtig ausschließende Einheit seiner Herrschaft—wie entsprechend im griechischen Altertum das Recht eines jeden, zum Volke zu sprechen, die vollendete Demokratie bezeichnete—aber es liegt doch darin die Anerkennung der Bedeutung, die die Rede zum Volk und die also das Volk selbst hat. 

Es liegt darin, daß das Volk, trotzdem es nur jene einseitige Wirkung empfing, doch ein Kontrahent war, mit dem zu kontrahieren freilich einem Einzigen vorbehalten war.—

Mit diesen Vorbemerkungen sollte nur der eigentlich soziologische, gesellschaftsbildende Charakter der Ueber- und Unterordnung auch für die Fälle aufgezeigt werden, in denen an die Stelle eines gesellschaftlichen Verhältnisses ein bloß mechanisches: die Position des Untergeordneten als eines keinerlei Spontaneität ein setzenden Objektes oder Mittels für den Uebergeordneten—zu treten schien. 

Aber mindestens vielfach ist es doch gelungen, unter der Einseitigkeit der Beeinflussung die soziologisch entscheidende Wechselwirksamkeit sichtbar zu machen. (-> 107) Die Arten der Ueberordnung lassen sich zunächst rein äußerlich, aber für die Erörterung bequem, nach einem dreigliedrigen Schema teilen; sie kann ausgeübt werden: von einem Einzelnen, von einer Gruppe, von einer objektiven, sei es sozialen, sei es idealen Macht. 

Ich bespreche nun einige der soziologischen Bedeutungen dieser Möglichkeiten.

Die Unterordnung einer Gruppe unter eine Person hat vor allem eine sehr entschiedene Vereinheitlichung der Gruppe zur Folge, und zwar nahezu gleichmäßig bei den beiden charakteristischen Formen dieser Unterordnung: nämlich erstens, wenn die Gruppe mit ihrer Spitze eine wirkliche innere Einheit bildet, wenn der Herrscher die Gruppenkräfte in ihrer eignen Richtung fort- und in sich zusammenführt, so daß Ueberordnung eigentlich nur bedeutet, daß der Wille der Gruppe einen einheitlichen Ausdruck oder Körper gewonnen hat. 

Aber auch, zweitens, wenn die Gruppe sich in Opposition gegen ihre Spitze fühlt, ihr gegenüber Partei bildet. 

Bezüglich des ersteren Falles zeigt jeder Blick auf soziologische Gebiete ohne weiteres den unermeßlichen Vorteil der Einherrschaft für die Zusammenfassung und Lenkung der Gruppenkräfte. 

Ich will nur zwei inhaltlich sehr heterogene Erscheinungen von gemeinsamer Unterordnung anführen, in denen gerade der

Die Soziologie der Religionen ist dadurch prinzipiell differenziert, ob eine Vereinigun

Gott als das Symbol und die Weihe ihrer Zusammengehörigkeit gleichsam aus dieser hervorwachsen lässt—wie es in vielen primitiven Religionen der Fall ist—, oder ob die Gottesvorstellung erst ihrerseits die sonst nicht oder nur knapp zusammenhängenden Elemente in eine Einheit zusammenbringt. 

Wie sehr das Christentum diese letztere Form realisiert hat, bedarf nicht der Beschreibung, auch nicht, wie einzelne Sekten ihr besonderes und besonders starkes Band in dem absolut subjektiven und mystischen Verhältnis zu der Person Jesu finden, das jeder Einzelne als Individuum und insoweit völlig unabhängig von jedem anderen und von der Gemeinsamkeit besitzt. 

Aber sogar von den Juden ist behauptet worden: im Gegensatz zu den gleichzeitig entstandenen Religionen, wo die Verwandtschaft zunächst jeden Genossen mit jedem anderen und dann erst das Ganze mit dem göttlichen Prinzip verbindet, würde dort das gemeinsame—d. h. einen jeden unmittelbar betreffende—Vertragsverhältnis zu Jehova als die eigentliche Kraft und Sinn der nationalen Zusammengehörigkeit empfunden. 

Diese formale Struktur zu wiederholen, hatte der mittelalterliche Feudalismus, auf Grund der vielverflochtenen persönlichen Abhängigkeiten und »Dienste«, häufige Gelegenheit. Am bezeichnendsten vielleicht bei den Genossenschaften der Ministerialen, unfreier Hof- und Hausdiener, die in einem engen, rein persönlichen Verhältnis zu dem Fürsten standen. 

Die Genossenschaften, welche diese bildeten, hatten gar keine sachliche Basis, wie sie doch die hörigen Dorfgemeinschaften vermöge des nachbarlichen Besitzes besaßen; die Personen wurden zu ganz verschiedenen Diensten verwendet, hatten verschieden ge(->108) legene Besitzungen und bildeten dennoch eng geschlossene Genossenschaften, ohne deren Bewilligung niemand in sie eintreten oder aus ihnen entlassen werden konnte. 

Sie hatten ein eigenes Familien- und Sachenrecht ausgebildet, besaßen je unter sich Vertrags- und Verkehrsfreiheit, forderten Sühne für inneren Friedensbruch—und hatten für diese enge Einheit durchaus keine andere Grundlage, als die Identität des Herrn, dem sie dienten, der sie nach auße

Wie in jenem religiösen Falle ist die Unterordnung unter eine individuelle Potenz hier nicht, was sie in vielen, besonders den politischen Fällen ist, die Folge oder der Ausdruck einer bestehenden organischen oder Interessengemeinschaft, sondern die Ueberordnung des einen Herrn ist umgekehrt die Ursache einer sonst nicht erreichbaren, durch keine sonstige Beziehung angelegten Gemeinsamkeit. 

Es ist übrigens nicht nur das gleiche, sondern gerade auch das ungleiche Verhältnis der Untergeordneten zu der dominierenden Spitze, was der so charakterisierten Sozialform ihre Festigkeit gibt. 

Die mannigfaltige Entferntheit oder Nähe zu jener schafft eine Gliederung, die darum nicht weniger fest und formbestimmt ist, weil die Innenseite dieser Distanzen oft Eifersucht, Repulsion, Hochmut ist. 

Die soziale Höhe der einzelnen indischen Kaste bestimmt sich nach ihrem Verhältnis zum Brahmanen. 

Würde der von einem ihr Angehörigen ein Geschenk annehmen? ein Glas Wasser ohne Bedenken aus seiner Hand? mit Schwierigkeiten? würde er es mit Abscheu zurückweisen? 

Daß sich die eigentümliche Festigkeit der Kastenschichtung hieran heftet, ist für die jetzt fragliche Form deshalb so bezeichnend, weil die bloße Tatsache einer höchsten Spitze hier als ein rein ideelles Moment jedem Element und dadurch dem Ganzen sein Strukturverhältnis bestimmt. 

Daß jene höchste Schicht von sehr vielen Einzelpersonen besetzt ist, ist ganz Irrelevanz, da die soziologische Form ihrer Wirkung hier genau wie die einer Ei

So kann das formal Charakteristische der Unterordnung unter eine Einzelperson auch bei einer Vielheit übergeordneter Einzelpersonen auftreten. 

Die spezifische soziologische Bedeutung solcher Vielheit werden uns andere Erscheinungen offenbaren.

Jene vereinheitlichende Folge der Unterordnung unter eine herrschende Kraft zeigt sich nun nicht weniger, wenn die Gruppe sich gegen diese in Opposition befindet. 

An der politischen Gruppe wie in der Fabrik, in der Schulklasse wie an der kirchlichen Gemeinde ist es zu beobachten, wie die Aufgipfelung der Organisation zu einer Spitze die Einheit des Ganzen sowohl im Falle der Eintracht wie in dem der Opposition bewirken hilft, wie vielleicht der letztere die Gruppe noch mehr zwingt, sich »zusammenzunehmen«. 

Wenn die gemeinsame Gegnerschaft überhaupt schon eines der mächtigsten Mittel ist, eine Mehrheit von Individuen oder Gruppen zum Zusammenhalten zu bewegen, so steigert sich dies noch, wenn der gemeinsame Gegner zugleich der gemeinsame Herr ist. 

Gewiß nicht in offenbarer und wirksamer, aber in latenter Form findet diese Kombination wohl allenthalben statt: in irgendeinem Maße oder (-> 109) irgendeiner Beziehung ist der Herr fast immer ein Gegner. 

Der Mensch hat ein inneres Doppelverhältnis zum Prinzip der Unterordnung: er will zwar einerseits beherrscht sein, die Mehrzahl der Menschen kann nicht nur ohne Führung nicht existieren, sondern sie fühlen das auch, sie suchen die höhere Gewalt, die ihnen die Selbstverantwortlichkeit abnimmt, und eine einschränkende, regulierende Strenge, die sie nicht nur gegen außen, sondern auch gegen sich selbst schützt. 

Nicht weniger aber brauchen sie die Opposition gegen diese führende Macht, sie bekommt so erst. gleichsam durch Zug und Gegenzug, die richtige Stelle im inneren Lebenssystem d er Gehorchenden. 

Ja, man möchte sagen, daß Gehorsam und Opposition nur die beiden, nach verschiedenen Richtungen orientierten und als selbständige Triebe erscheinenden Seiten oder Glieder eines in sich ganz einheitlichen Verhaltens des Menschen sind. 

Der einfachste Fall ist der politische, in dem die Gesamtheit, aus so auseinander und gegeneinander strebenden Parteien sie bestehen mag, doch das gemeinsame Interesse hat, die Kompetenzen der Krone in Grenzen zu halten bzw. einzuschränken—bei aller praktischen Unentbehrlichkeit dieser Krone, ja, aller gefühlsmäßigen Anhänglichkeit an sie. 

n England blieb jahrhundertelang nach der Magna Charta das Bewußtsein lebendig, daß gewisse Grundrechte für alle Klassen erhalten und gemehrt werden müßten, daß der Adel seine Freiheiten nicht ohne gleichzeitige Freiheit der schwächeren Klassen behaupten könnte und daß ein gemeinsames Recht für Adel, Bürger und Bauern das Korrelat für die Einschränkungen des persönlichen Regimentes wäre; und es ist oft hervorgehoben worden, daß, solange dieses letzte Kampfziel in Frage steht, der Adel stets das Volk und die Geistlichkeit auf seiner Seite hat. 

Und selbst wo es zu dieser Art von Vereinheitlichung vermittels der Einherrschaft nicht kommt, wird mindestens ein einheitliches Kampffeld der ihr Unterworfenen geschaffen: zwischen denen, die mit dem Herrscher und denen, die gegen ihn stehen. 

Es gibt kaum ein soziologisches, einer höchsten Spitze untertanes Gebiet, auf dem dieses pro und contra die Elemente nicht zu einer Lebendigkeit von Wechselwirkungen und Verflechtungen veranlasste, die, trotz aller Repulsionen, Reibungen und Kriegskosten doch manchem friedlichen, aber indifferenten Nebeneinander an schließlich vereinheitlichender Kraft weit überlegen ist.

Da es sich hier indes nicht um die Konstruktion dogmatisch einseitiger Reihen, sondern um die Aufzeigung von Grundvorgängen handelt, deren unendlich mannigfaltige Maße und Kombinationen ihre Oberflächenerscheinungen oft völlig einander entgegengesetzt verlaufen lassen, so muß hervorgehoben werden, daß die gemeinsame Unterwerfung unter eine herrschende Macht keineswegs immer zu Vereinheitlichung führt, sondern, auf bestimmte Dispositionen treffend, auch zu dem gegenteiligen Erfolge. 

Die englische Gesetzgebung errichtete gegen Non- Conformists — also gleichmässig gegen Presbyterianer, Katholiken, Juden—eine Summe von Maßregeln und Ausschliessungen, die den Militärdienst wie das Wahlrecht, den Besitz wie die Staatsstellungen betrafen. 

Der Staatskirchler benutzte seine Prärogative, um seinem Haß gegen alle jene (-> 110) gleichmässigen Ausdruck zu geben. 

Aber dadurch wurden die Unterdrückten nicht etwa zu einer Gemeinsamkeit irgendwelcher Art zusammengeschlossen, sondern der Haß des Rechtgläubigen wurde durch den, den der Presbyterianer gegen den Katholiken und vice versa hegte, noch übertroffen. 

Hier scheint eine psychologische »Schwellenerscheinung« vorzuliegen. 

Es gibt ein Maß von Gegnerschaft zwischen sozialen Elementen, das bei gemeinsam erfahrenem Druck unwirksam wird und einer äußeren, ja inneren Einheitlichkeit Platz macht. 

Überschreitet aber jene ursprüngliche Aversion eine bestimmte Grenze, so hat die gemeinsame Unterdrückung den umgekehrten Erfolg. 

Nicht nur, weil bei einer stark dominierenden Verbitterung nach einer Seite hin jede aus andrer Quelle fließende die allgemeine Gereiztheit steigert und, allen Vernunftgründen entgegen, auch noch in jenes bereits tief gegrabene Bett verbreiternd einfliesst; sondern vor allem, weil das gemeinsame Erleiden die Elemente allerdings näher aneinander preßt, aber gerade an dieser erzwungenen Nähe ihre ganze innere Entferntheit und Unversöhnlichkeit sich erst völlig schlagend ergibt. 

Wo eine irgendwie erzeugte Vereinheitlichung nicht imstande ist, einen Antagonismus zu besiegen, da lässt sie ihn nicht im status quo ante bestehen, sondern steigert ihn, wie der Kontrast auf allen Gebieten in dem Maße schärfer und bewußter wird, in dem seine Seiten näher aneinander rücken.—

Eine andre, offensichtlichere Art der Repulsion stiftet das gemeinsame Dominiertwerden unter seinen Subjekten vermittelst der Eifersucht. 

Sie bringt das negative Pendant zu dem oben Erwähnten: daß gemeinsamer Haß ein um so stärkeres Bindemittel ist, wenn der gemeinsam Gehasste zugleich der gemeinsame Herr ist: die gemeinsame Liebe, die vermöge der Eifersucht ihre Subjekte zu Feinden macht, tut dies um so entschiedener, wenn der gemeinsam Geliebte zugleich der gemeimsame Herr ist. 

Ein Kenner türkischer Verhältnisse berichtet, dass die Kinder eines Harems, die verschiedene Mütter hätten, sich immer feindselig zueinander verhielten.

Der Grund davon sei die Eifersucht, mit der die Mütter die Liebesäußerungen des Vaters zu den Kindern, die nicht ihre eigenen seien, überwachten. 

Die besondere Nuance der Eifersucht, sobald sie sich auf jene, beiden Parteien übergeordnete Macht bezieht, ist die: wer die Liebe der umstrittenen Persönlichkeit für sich zu gewinnen versteht, hat jetzt noch in einem besonderen Sinn und mit ganz besonderem Machterfolg über den Nebenbuhler triumphiert. 

Der sublime Reiz: über den Nebenbuhler Herr zu werden, indem man über dessen Herrn Herr wird, muß durch die Gegenseitigkeit, in der die Gemeinsamkeit des Herrn diesen Reiz erwachsen lässt, zu einer höchsten Potenzierung der Eifersucht führen.

Indem ich von diesen dissoziierenden Folgen der Unterordnung unter eine individuelle Macht zu ihren vereinheitlichenden zurückkehre, hebe ich nur noch hervor, wieviel leichter Zwistigkeiten zwischen Parteien ausgeglichen werden, wenn diese einer und derselben höheren Macht unterstehen, als wenn jede völlig selbständig ist. 

Wie viele von den Konflikten, an denen etwa die griechischen wie die italienischen Stadt-Staaten zugrunde gegangen sind, hätten (-> 111) diese verderblichen Folgen nicht entfaltet, wenn eine Zentralgewalt, irgendeine höhere Instanz sie gemeinsam dominiert hätte 

Wo eine solche fehlt, hat der Konflikt mehrerer Elemente die verhängnisvolle Tendenz, sich nur durch ein unmittelbares Messen der Machtquanten austragen zu lassen. 

Ganz allgemein handelt es sich um den Begriff der »höheren Instanz«, dessen Wirksamkeit sich in mannigfaltigen Gestaltungen durch fast alles menschliche Zusammensein erstreckt. 

Es ist ein formal soziologisches Charakteristikum ersten Ranges, ob es in einer Gesellschaft oder für sie eine »höhere Instanz« gibt oder nicht. 

Diese braucht nicht ein Herrscher im gewöhnlichen oder äußerlichen Sinne des Wortes zu sein. 

Über Bindungen und Kontroversen z. B., die sich auf Interessen, Instinkten, Gefühlen gründen, ist das Reich des Intellektuellen, seine einzelnen Inhalte oder jeweiligen Vertreter, immer eine höhere Instanz. 

Diese mag einseitig und unzulänglich entscheiden, ihre Entscheidung mag Gehorsam finden oder nicht—wie die Logik die höhere Instanz über den sich widersprechenden Inhalten des Vorstellens bleibt, auch wenn wir unlogisch denken, so bleibt in einer mehrgliedrigen Gruppe der Intelligenteste die höhere Instanz, so sehr es in einzelnen Fällen gerade nur dem starken Willen oder dem warmen Gefühl einer Persönlichkeit gelingen mag, den Streit der Genossen zu befrieden; das ganz Spezifische der »höheren Instanz«, an die man zur Schlichtung appelliert, oder deren Eingreifen man sich mit dem Gefühl ihrer Berechtigung fügt, liegt typischerweise doch nur auf der Seite der Intellektualität. 

Ein andrer Modus der Vereinheitlichung auseinanderstrebender Parteien, den das Vorhandensein einer beherrschenden Instanz besonders begünstigt, ist dieser. 

Wo es nicht möglich erscheint, Elemente, die entweder im Streite sind oder gleichgültig fremd nebeneinanderliegen, auf Grund ihrer gegebenen Qualitäten zu vereinheitlichen, da gelingt dies manchmal so, daß beide auf einen neuen Zustand umgebildet werden, der nun die Vereinigung ermöglicht; oder auch: es werden ihnen neue Qualitäten angebildet, auf Grund derer diese geschehen kann. 

Die Beseitigung von Verstimmungen, die Erregung gegenseitigen Interesses, die Herstellung weithin greifender Gemeinsamkeiten gelingt oft,—von spielenden Kindern bis zu religiösen und politischen Parteien— indem man den bisherigen, divergenten oder indifferenten Absichten und Bestimmtheiten der Elemente irgendeine neue hinzufügt, die sich zum Treffpunkt eignet und damit auch das bisher Auseinanderstrebende als vereinbar zeigt. 

Auch gestatten oft Beschaffenheiten, die sich direkt nicht vereinigen können, dadurch eine indirekte Versöhung, daß man sie über ihre bisherige Entwicklung hinausführt oder sie durch Zusatz eines neuen Elementes auf neue und sich jetzt berührende Grundlagen stellt. 

So wurde z. B. die Homogeneität der gallischen Provinzen dadurch aufs erheblichste gefördert, daß sie alle von Rom aus latinisiert wurden. 

Es liegt auf der Hand, wie sehr gerade dieser Modus der Vereinheitlichung der »höheren Instanz bedarf, wie relativ leicht eine über den Parteien stehende und sie irgendwie beherrschende Macht jeder von beiden die Interessen und Bestimmungen wird zuführen können, die beide auf einen gemeinsamen (-> 112) Boden stellen und die sie, sich allein überlassen, vielleicht niemals gefunden oder an deren Ausbildung Eigensinn, Stolz, Befangenheit im Gegensatz, sie gehindert hätten. 

Wenn man der christlichen Religion nachrühmt, daß sie die Seelen zur »Friedfertigkeit« stimme, so ist der soziologische Grund davon sicher das Gefühl der gemeinsamen Unterordnung aller Wesen unter das göttliche Prinzip. 

Der christliche Gläubige ist davon durchdrungen, daß über ihm und jedem beliebigen Gegner — mag dieser selbst gläubig sein oder nicht — jene höchste Instanz steht, und dies rückt ihm die Versuchung zur gewaltsamen Messung der Kräfte fern. 

Der christliche Gott kann ein Band so weiter Kreise sein, die von vornherein in seinem >>Frieden<< befaßt sind, gerade weil er so unermeßlich hoch über jedem Einzelnen steht und der Einzelne an ihm in jedem Augenblick mit jedem andren zusammen seine »höhere Instanz« hat.

Die Vereinheitlichung mittels gemeinsamer Unterordnung kann sich in zwei verschiedenen Formen darstellen: als Nivellement und als Abstufung. 

Indem eine Anzahl von Menschen gleichmässig einem einzelnen untergeordnet sind, sind sie insofern gleich. Die Korrelation zwischen Despotismus und Egalisierung ist längst erkannt worden. 

Sie verläuft nicht nur so, daß der Despot von sich aus die Unterworfenen zu nivellieren sucht,—worüber gleich zu sprechen ist — sondern auch in umgekehrter Richtung: eine entschiedene Nivellierung führt ihrerseits leicht zu despotischen Formen. 

Immerhin gilt dies nicht für jede beliebige Art von »Nivellierung«. 

ndem Alkibiades die sizilischen Städte als von buntscheckigen Volksmassen erfüllt bezeichnet, will er sie damit als leichte Beute für den Eroberer kennzeichnen. 

Tatsächlich leistet gerade eine gleichartige Bürgerschaft der Tyrannis einen erfolgreicheren Widerstand, als eine aus sehr divergenten und deshalb zusammenhangslosen Elementen bestehende. 

Das Nivellement, das der Despotie am willkommensten ist, betrifft deshalb nur die Rangunterschiede, nicht die Wesensunterschiede. 

Eine den Charakteren und den Tendenzen nach homogene, aber in verschiedene Rangstufen gegliederte Gesellschaft wird jener einen starken Widerstand entgegensetzen, einen geringen aber wird sie finden, wo mannigfaltige Wesensarten in einer nicht organisch gegliederten Parität nebeneinander existieren. 

Das prinzipielle Motiv des Alleinherrschers nun, die Unterschiede der Stände auszugleichen, ist dies, daß sehr starke Ueber- und Unterordnungsverhältnisse zwischen den Untertanen mit seiner eignen Ueberordnung in Konkurrenz treten — sowohl real wie psychologisch. 

Und hiervon noch abgesehen, ist der Despotie die zu starke Unterdrückung gewisser Stände. durch andre ebenso gefährlich, wie die zu große Machtfülle eben dieser. 

Denn eine Erhebung jener gegen diese Zwischengewalten wird sich leicht, wie durch ein der Trägheitskraft folgendes Weiterrollen der Bewegung, auch gegen die höchste Macht richten, wenn sie sich nicht etwa selbst an die Spitze der Bewegung setzt oder sie wenigstens unterstützt. 

Orientalische Einherrscher haben deshalb die Bildung von Aristokratien hintangehalten; so der türkische Sultan, der auf diese Weise seine radikale, ganz vermittlungslose Erhabenheit über seinen gesamten Unter- (-> 113) tanen bewahrte. Indem jede irgendwie bestehende Macht im Staate von ihm hergeleitet war und beim Tode des Inhabers zu ihm zurückkehrte, kam es zu keiner erblichen Aristokratie. 

Damit wurden die absolute Höhe des Souveräns und das Nivellement der Untertanen als Korrelaterscheinungen realisiert. 

Diese Tendenz spiegelt sich in der Erscheinung, daß Despoten Diener von nur durchschnittlicher Begabung lieben, wie man es von Napoleon I. hervorgehoben hat. 

Ein deutscher Fürst soll, als einem hervorragenden Beamten der Antrag auf Uebergang in einen andern Staatsdienst gemacht wurde, den Minister gefragt haben: »Ist uns der Mann unentbehrlich?« »Vollkommen, Hoheit.« 

>>Dann wollen wir ihn gehen lassen. Unentbehrliche Diener kann ich nicht brauchen<<. 

Indem der Despotismus dabei aber doch keineswegs besonders minderwertige Diener sucht, stellt sich seine innere Korrelation zum Nivellement heraus; so sagt Tacitus über diese Tendenz des Tiberius, mittelmässige Beamte anzustellen: ex optimis periculum sibi, a pessimis dedecus publicum metuebat. 

Es ist bezeichnend, daß, wo die Einherrschaft nicht den Charakter des Despotismus trägt, diese Tendenz sogleich nachläßt, ja, der entgegengesetzten Platz macht, wie Bismarck von Wilhelm I. sagt, daß er es nicht nur vertrug, sondern sich dadurch noch gehoben fühlte, daß er einen angesehenen und rnächtigen Diener hatte.

Wo der Herrscher nun nicht, wie in dem Fall des Sultans, das Aufwachsen von Zwischenmächten von vornherein verhindert, sucht er oft ein relatives Nivellement herbeizuführen, indem er die Bestrebung der unteren Schichten, zur Rechtsgleichheit mit jenen Zwischenmächten zu gelangen, begünstigt. 

Die mittelalterliche und die neuere Geschichte ist voll von Beispielen dafür. 

In England hat die Königsmacht seit der normannischen Zeit jene Korrelation zwischen ihrer eigenen Allgewalt und der Rechtsgleichheit der Untertanen mit energischem Bewußtsein durchgeführt: Wilhelm der Eroberer zerreißt das Band, das bisher, wie auf dem Kontinent, zwischen der unmittelbar belehnten Aristokratie und den Untervasallen bestand, indem er jeden Untervasall zwingt, ihm unmittelbar den Lehenseid zu leisten. 

Dadurch wurde einerseits das Anwachsen der grossen Kronlehen zu Souveränitäten verhindert, andrerseits der Grund zu einer einheitlichen Rechtsbildung für alle Klassen gelegt. 

Das englische Königtum des 1l. und 12. Jahrhunderts gründet seine außerordentliche Macht auf die Gleichmässigkeit, mit der der freie Besitz einer ausnahmslosen Heeres-, Gerichts-, Polizei- und Steuerpflicht unterworfen wird. 

Die gleiche Form tritt am römischen Kaisertum hervor. 

Die Republik war bestandsunfähig geworden, weil das rechtliche oder faktische Uebergewicht der Stadt Rom über Italien und die Provinzen nicht mehr aufrechtzuerhalten war .

Das Kaisertum erst hat wieder ein Gleichgewicht hergestellt, indem es die Römer so rechtlos machte, wie die von ihnen unterworfenen Völker es waren; dadurch wurde eine unparteiische Gesetzgebung für alle Bürger, ein rechtliches Nivellement ermöglicht, dessen Korrelat die unbedingte Höhe und Einheit des Herrschers war. 

Es bedarf kaum der Erwähnung, daß "Nivellement" hier durchgehends als eine ganz relative, in ihren Verwirk- (-> 114) lichungen durchaus begrenzte Tendenz zu verstehen ist. 

Eine prinzipielle Wissenschaft von den Formen der Gesellschaft muß Begriffe und Begriffszusammenhänge in einer Reinheit und abstrakten Geschlossenheit hinstellen, wie sie in den historischen Verwirklichungen dieser Inhalte niemals auftreten. 

Das soziologische Verständnis aber, das den Grundbegriff der Vergesellschaftung in seinen einzelnen Bedeutungen und Gestalten ergreifen, die Erscheinungskomplexe in ihre Einzelfaktoren bis zur Annäherung an induktive Regelmässigkeiten analysieren will—kann dies nur durch die Hilfskonstruktion von sozusagen absoluten Linien und Figuren, die sich in dem realen gesellschaftlichen Geschehen immer nur als Ansätze, Bruchstücke, fortwährend unterbrochene und modifizierte Teilverwirklichungen vorfinden. 

In jeder einzelnen gesellschaftsgeschichtlichen Konfiguration wirken eine wahrscheinlich nie ganz übersehbare Anzahl von Wechselwirksamkeiten der Elemente, und wir können ihre gegebene Form so wenig in ihre sämtlichen Teilfaktoren auflösen und aus ihnen wieder zusammensetzen, wie wir die Gestalt irgendeines Stückes Materie aus den idealen Figuren unserer Geometrie absolut deckend herstellen können, obgleich beides prinzipiell durch Differenzierung und Kombination der wissenschaftlichen Gebilde möglich sein muß. 

Die geschichtliche Erscheinung muß für die soziologische Erkenntnis so umgebildet werden, daß ihre Einheit in eine Anzahl in reiner Einseitigkeit bestimmter, sozusagen geradlinig verlaufender Begriffe und Synthesen zerlegt wird, unter denen in der Regel eine ihr Hauptcharakteristikum ausmachen wird, und die durch gegenseitige Biegung und Einschränkung das Bild jener Gestalt auf die neue Abstraktionsebene mit allmählich wachsender Genauigkeit projizieren. 

Die Herrschaft des Sultans über rechtlose Untertanen; die des englischen Königs über ein Volk, das schon 150 Jahre nach Wilhelm dem Eroberer sich mutig gegen König Johann erhebt; die des römischen Kaisers, der eigentlich nur der Vorsteher der mehr oder weniger autonomen, das Reich bildenden Gemeinden war —alle diese Einherrschaften sind aufs höchste verschieden und ebenso das »Nivellement« der Untertanen, das ihnen entspricht. 

Und dennoch ist das Motiv dieser Korrelation in ihnen gemeinsam lebendig, die grenzenlose Verschiedenheit der unmittelbaren, materialen Erscheinungen gibt dennoch der gleichsam ideellen Linie Raum, mit der jene Korrelation, in ihrer Reinheit und Gleichmässigkeit freilich ein wissenschaftlich- abstraktes Gebilde, in sie eingezeichnet ist.—

In Erscheinungen von direkt entgegengesetzter Oberfläche verkleidet sich die gleiche Tendenz der Dominierung vermittels des Nivellements. 

Es ist ein typisches Verhalten, wenn Philipp der Gute von Burgund die Freiheit der holländischen Städte zu unterdrücken i strebt, dabei aber viele einzelne Korporationen mit sehr umfassenden Privilegien ausstattet. 

Denn indem diese Rechtsunterschiede ausschließlich durch die Freiheit des Beliebens seitens des Herrschers I entstehen, markieren sie um so deutlicher die Gleichmässigkeit des j Unterworfenseins, mit dem ihm die Untertanen a priori gegenüberstehen. 

In dem genannten Beispiel wird dies dadurch vorzüglich charakterisiert, daß die Privilegien zwar dem Inhalt nach sehr aus- (-> 115) gedehnt, aber der Dauer nach kurz bemessen waren: der Rechtsvor- zug löste sich dadurch nie von der Quelle, aus der er floß. 

Das Privileg, scheinbar das Gegenteil des Nivellements, offenbart sich so als diejenige Steigerungsform des letzteren, die es als Korrelat der unbedingten Beherrschtheit annimmt.

Der Einherrschaft ist unzählige Male der Widersinn vorgeworfen worden, der in der rein quantitativen Disproportionalität zwischen der Einzahl des Herrschers und der Vielzahl der Beherrschten läge, das Unwürdige und Ungerechte in dem Verhältnis dessen, was die eine Partei, und dessen, was die andre in die Beziehung einsetzt. 

Tatsächlich liegt in der Lösung dieses Widerspruchs eine sehr eigenartige und folgenreiche soziologische Grundkonstellation vor. Die Struktur einer Gesellschaft nämlich, in der nur einer herrscht und die große Masse sich beherrschen lässt, hat nur darin ihren normativen Sinn, daß die Masse, d. h. das beherrschte Element, nur einen Teil jeder dazu gehörigen Persönlichkeit einschließt, während der Herrscher seine ganze Persönlichkeit in das Verhältnis hineingibt. 

Der Herrscher und der einzelne Beherrschte treten gar nicht mit dem gleichen Quantum ihrer Persönlichkeiten in das Verhältnis ein. 

Die »Masse« wird dadurch gebildet, daß viele Individuen Bruchteile ihrer Persönlichkeiten vereinigen, einseitige Triebe, Interessen, Kräfte, —während das, was jede Persönlichkeit als solche ist, jenseits dieser Nivellementsebene steht und in die »Masse«, d. h. in dasjenige, was eigentlich von jenem Einen beherrscht ist, nicht hineinragt. 

Es bedarf nicht der Hervorhebung, daß diese neue Proportion, die das volle Persönlichkeitsquantum des Herrschers von dem vervielfältigten Teilquantum der beherrschten Persönlichkeiten aufwiegen lässt, ihre quantitative Form nur als symbolischen Notausdruck trägt. 

Die Persönlichkeit als solche entzieht sich jeder arithmetisch fassbaren Gestalt so vollständig, daß, wenn wir von der »ganzen« Persönlichkeit, von ihrer »Einheit«, von einem >>Teil<< ihrer sprechen, wir damit etwas qualitativ Innerliches meinen, was nur als' seelische Anschauung erlebt werden kann; wir haben gar keinen direkten Ausdruck dafür, so daß jener aus einer ganz andern Ordnung der Dinge genommene ebenso unzutreffend wie freilich unentbehrlich ist. 

Das ganze Herrschaftsverhältnis zwischen Einem und Vielen, und ersichtlich nicht nur das politische, ruht auf jener Zerlegung der Persönlichkeit. 

Und diese Anwendung ihrer innerhalb der Ueberordnung und Unterordnung ist nur ein spezieller Fall ihrer Bedeutung für alle Wechselwirkung überhaupt. 

Selbst von einer so engen Vereinigung wie die Ehe wird man sagen müssen, daß man nie ganz verheiratet ist, sondern selbst im besten Falle nur mit einem Teile der Persönlichkeit, wie groß er auch sei—wie man nie ganz Stadtbürger, ganz Wirtschaftsgenosse, ganz Kirchenmitglied ist. 

Die Scheidung innerhalb des Menschen, die die Beherrschung der Vielen durch Einen prinzipiell trägt, ist schon von Grotius erkannt worden, wo er dem Einwand, Herrschergewalt könne nicht durch Kauf erworben werden, da sie freie Menschen beträfe, mit der Unterscheidung privater und öffentlicher subjectio begegnet. 

Die subjectio publica hebe nicht, wie die subjectio privata, das suis juris esse (-> 116) auf. 

Wenn ein populus veräußert werde, so seien Gegenstand der Veräußerung nicht die einzelnen Menschen, sondern nur das jus eos regendi, qua populus sunt. 

Es gehört zu den höchsten Aufgaben der politischen Kunst, einschließlich der Kirchenpolitik, der Familienpolitik, jeder Herrschaftspolitik überhaupt, diejenigen Seiten der Menschen herauszuerkennen und sozusagen herauszupräprieren, mit denen sie die mehr oder weniger nivellierte »Masse« bilden, der gegenüber der Herrscher in gleichmässiger Höhe stehen kann, von denjenigen unterschieden, die ihrer individuellen Freiheit überlassen werden müssen, die aber jeweils mit jenen zusammen die ganze Persönlichkeit des Untergeordneten ausmachen. 

Die Gruppierungen unterscheiden sich charakteristisch nach der Proportion zwischen den Gesamtpersönlichkeiten und demjenigen Quantum derselben, mit dem sie zur »Masse« zusammengehen. 

Von der Verschiedenheit dieses Quantums hängt das Maß ihrer Regierbarkeit ab, und zwar so, daß eine Gruppe um so eher und radikaler von einem Einzelnen beherrscht werden kann, ein je geringeres Teil der Gesamtpersönlichkeit das einzelne Individuum in die Masse hineingibt, die das Objekt der subjectio ist. 

Wo die soziale Einheit so viel von den Persönlichkeiten in sich einbezieht, diese als ganze ihr so eng verflochten sind, wie in den griechischen Stadtstaaten oder bei den mittelalterlichen Stadtbürgern, wird die Einherrschaft zu etwas Widerspruchsvollem und Undurchführbarem. 

Dieses an sich einfache prinzipielle Verhältnis kompliziert sich durch die Einwirkung zweier Faktoren: durch die Größe oder Kleinheit des untertänigen Kreises und durch das Mass, in dem die Persönlichkeiten in sich differenziert sind. Je grösser ein Kreis ist, desto kleiner wird ceteris paribus der Bezirk der Gedanken und Interessen, der Gefühle und Eigenschaften sein, in dem die Individuen sich decken und »Masse« bilden. 

Insofern sich die Herrschaft also auf das erstreckt, was ihnen gemeinsam ist, wird sie von den einzelnen in dem Maße der Größe des Kreises leichter ertragen werden, und nach dieser Richtung hin wird sich jener Grundsinn der Einherrschaft sehr klar veranschaulichen: über je mehre der Eine herrscht, desto weniger von jedem Einzelnen beherrscht er. 

Nun ist es aber, zweitens, von entscheidender Wichtigkeit, ob die Individuen in ihrer seelischen Struktur hinreichend differenziert sind, um die innerhalb und die außerhalb des Beherrschtheitsrayons liegenden Elemente ihres Seins praktisch und für die Empfindung auseinanderzuhalten. 

Nur wenn dies mit der vorhin angedeuteten Kunst des Herrschenden zusammentrifft, von sich aus die der Beherrschung zugängigen und die ihr sich entziehenden Elemente innerhalb der untergeordneten Individuen zu differenzieren, wird der Widerspruch zwischen Herrschaft und Freiheit, die unverhältnismässige Präponderanz des Einen über Viele sich annähernd lösen. 

In solchem Falle kann auch in durchaus despotisch regierten Gruppen die Individualität sich frei entwickeln. 

So begann die Ausbildung der modernen Individualität in den Despotien der italienischen Renaissance. Hier wie in anderen Fällen, z. B. unter Napoleon I., hat der Herrscher gerade ein Interesse daran, allen Seiten der Persönlichkeit, mit denen sie nicht zu der »Masse« gehört (-> 117) -also denen, die dem politischen Herrschaftsrayon fernliegen—, die grösste Freiheit zu gewähren. 

Und es ist daraus begreiflich, daß in sehr kleinen Kreisen, wo die Enge des Verschmolzenseins und die weitgehenden inneren und äußeren Solidaritäten jene Zerlegungen immer wieder durchkreuzen und sozusagen falsch verwachsen lassen, Herrschaftsverhältnisse sehr leicht zu unerträglicher Tyrannei werden. 

Diese Struktur des kleinen Kreises vereinigt sich mit häufiger Ungeschicklichkeit der präponderanten Personen, um das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern vielfach höchst unbefriedigend zu gestalten. 

Es ist oft der entscheidende Mißgriff von Eltern, dass sie ihren Kindern ein für alle gültiges Lebensschema auch in den Dingen autoritativ auferlegen, in denen die Kinder unvereinbar individuell sind. 

Ebenso, wenn der Priester über das Gebiet hinaus, auf dem er die Gemeinde vereinen kann, das Privatleben der Gläubigen beherrschen will, auf dem sie, von der religiösen Gemeinschaft aus gesehen, jedenfalls individuell differenziert sind. 

In all solchen Fällen fehlt es an der richtigen Aussonderung der Wesensteile, die sich zur »Masse«-Bildung eignen, und deren Beherrschtheit deshalb leicht ertragen, als angemessen empfunden wird.

Das Nivellement der Masse als solcher, das sich durch die Aussonderung und den Zusammenschluß der beherrschbaren Elemente ihrer Individuen herstellt, ist für die Soziologie der Herrschaft von !grösster Bedeutung. 

Es erklärt sich daraus, im Anschluß an vorhin Gesagtes, daß es oft leichter ist, über eine größere als über eine kleinere Gruppe zu herrschen, besonders wenn es sich um entschieden differenzierte Individuen handelt, von denen jedes weiter hinzukommende den Bezirk des allen Gemeinsamen weiter einschränkt: wo solche Persönlichkeiten in Frage stehen, liegt die Nivellierungsebene der Vielen, ceteris paribus, niedriger als die der Wenigen, und damit steigt die Beherrschbarkeit jener. 

Dies ist die soziologische Grundlage der Bemerkung von Hamilton im Federalist: es wäre der große populäre Irrtum, durch Vermehrung der Parlamentsmitglieder die Sicherheiten against the government of a few steigern zu wollen. 

Ueber eine bestimmte Zahl hinaus mag die Volksvertretung zwar demokratischer aussehen, wird aber in Wirklichkeit oligarchischer sein: the machine may be enlarged, but the fewer will be the springs by which its motions are directed. 

Und in demselben Sinne bemerkte hundert Jahre später einer der vorzüglichsten Kenner des anglo-amerikanischen Parteilebens, daß ein Parteiführer, je höher er an Macht und Einfluß steige, um so mehr wahrnehmen müsse, by how few persons the world is governed. 

Hierin liegt auch der tiefere soziologische Sinn der engen Beziehung, die zwischen dem Recht eines politischen Ganzen und seinem Herrscher besteht. 

Denn das für Alle geltende Recht ist aus jenen Koinzidenzpunkten Aller erwachsen, die jenseits ihrer rein individuellen Lebensinhalte oder -formen, oder, anders angesehen, jenseits der Totalität der Einzelperson liegen. 

Diesen überindividuellen Interessen, Qualitäten, Elementen des Habens und Seins gilt das Recht eine objektiv zusammenschließende Form, wie sie (-> 118) ihre subjektive Form oder ihr Korrelat in dem Herrscher dieses Ganzen finden. 

Ist diese besondere Analyse und Synthese an den Individuen aber die Grundlage der Einherrschaft überhaupt, so wird auch aus ihr verständlich, daß manchmal ein erstaunlich geringes Maß überragender Qualitäten ausreicht, um die Herrschaft über eine Gesamtheit zu gewinnen, daß diese sich mit einer Leichtigkeit unterwirft, die aus der qualitativen Entgegenhaltung zwischen dem Herrschenden und seinen Untertanen, als Gesamtpersonen angesehen, logisch nicht zu rechtfertigen wäre. 

Wo aber die für die Massenbeherrschung erforderte Differenzierung der Individuen fehlt, gehen die Anforderungen an die Qualität des Herrschers auch über das jener entsprechende bescheidene Maß hinaus. 

Aristoteles sagt, zu seiner Zeit könnten keine berechtigten Einherrschaften mehr entstehen; denn es gäbe jetzt eben so viele gleich vorzügliche Persönlichkeiten in jedem Staat, daß keine einzelne mehr einen derartigen Vorzug vor andern beanspruchen könne. 

Der griechische Bürger war offenbar mit seinen Interessen und Gefühlen derartig dem politischen Ganzen verbunden, hatte seine ganze Persönlichkeit in so weitem Umfang in das Allgemeine hineingegeben, daß es zu keiner Herausdifferenzierung seiner sozusagen nur politischen Elemente kommen konnte, denen gegenüber er noch einen wesentlichen Teil seiner Persönlichkeit als Privatbesitz hätte reservieren können. 

Bei dieser Konstellation setzt die Einherrschaft zu ihrem inneren Rechte freilich voraus, daß der Herrscher jedem Untertanen dessen Gesamtpersönlichkeit nach überlegen sei—ein Erfordernis, das gar nicht in Frage kommt, wo das Objekt der Herrschaft nur die Summe jener herausdifferenzierten, zur »Masse« zusammenfassbaren Teile der Individuen ist.

Neben diesem Typus der Einherrschaft, dessen Korrelat das prinzipielle Nivellement der ihr Untergeordneten bildet, steht der zweite, mit dem die Gruppe die Form einer Pyramide annimmt.

Die Untergeordneten stehen dem Herrscher in allmählichen Abstufungen der Macht gegenüber; Schichten, die an Umfang immer geringer, an Bedeutung immer größer werden, führen von der untersten Masse zur Spitze hinauf.

Diese Form der Gruppe kann auf zweierlei Arten entstehen.

Sie kann von der autokratischen Machtfülle des Einzelnen ausgehen.

Dieser verliert den Inhalt seiner Macht—bei Fortbestehen von Form und Titel—und lässt ihn abwärts gleiten, wobei dann natürlich an den ihm zunächst gelegenen Schichten mehr haften bleibt als an den entfernteren.

Indem so die Macht allmählich durchsickert, muß sich, insoweit keine andren Ereignisse und Bedingungen in diesen Prozeß deformierend eingreifen, eine Kontinuität und Graduierung von Ueber- und Untergeordneten ergeben.

Das ist wohl die Art, wie sich in orientalischen Staaten häufig die sozialen Formen herstellen: die Macht der obersten Stufen bröckelt ab, sei es, weil sie innerlich unhaltbar ist und die vorhin betonte Proportion zwischen Unterwerfung und individueller Freiheit von ihr nicht eingehalten wird, sei es, weil die Persönlichkeiten zu indolent und in der Technik des Herrschens zu unwissend sind, um ihre Macht zu bewahren.

inen ganz andren Charakter trägt (-> 119) die Pyramidenform der Gesellschaft, wenn sie von der Absicht des Herrschers ausgeht, so daß sie nicht eine Schwächung seiner Macht, sondern deren Erweiterung und Konsolidierung bedeutet.

Es ist hier also nicht das Machtquantum der Herrschaft, das sich auf die tieferen Schichten verteilt, sondern diese werden nur unter sich nach Graden der Macht und Stellung organisiert.

Dabei bleibt sozusagen das Unterordnungsquantum das gleiche wie in der Form des Nivellements und nimmt nur die Form der Ungleichheit unter den Individuen, die es zu tragen haben, an; wobei dann natürlich der Erscheinung nach eine Annäherung der Elemente an den Herrscher in dem Maß ihrer relativen Ranghöhe entsteht.

Daraus kann eine große Festigkeit des Gesamtbaues hervorgehen, seine Tragkräfte strömen seiner Spitze sicherer und gesammelter zu, als wenn sie ihr gegenüber nivelliert sind.

Daß die superiore Bedeutung des Fürsten bezw. des in jeglichem Kreise höchststehenden Menschen über ihn selbst hinausstrahlt und sich in dem Verhältnis, in dem andre ihm nahestehen, über diese ergießt, ist kein Abzug, sondern eine Steigerung seiner eigenen Bedeutung.

Während der früheren englischen Normannenzeit gab es durchaus keinen ständigen und obligatorischen Rat für den König; aber gerade die Würde und Bedeutung seines Regimentes brachte es mit sich, daß er sich in wichtigeren Fällen von einem consilium baronum beraten ließ.

Diese Würde, scheinbar gerade durch ihre Konzentrierung in seiner Persönlichkeit auf den höchsten Grad gebracht, bedarf doch einer Ausstrahlung und Verbreiterung, als fände sie, obgleich es doch nur die seine ist, in einer einzigen Person nicht Platz; er zieht eine Mehrheit zur Mitwirkung heran, die, indem sie seine Macht und Bedeutung mitträgt und also tatsächlich irgendwie teilt, sie konzentrierter und wirkungsvoller auf ihn zurückstrahlen lässt.

Und schon vorher: daß der Gefolgsmann des angelsächsischen Königs ein besonders hohes Wergeld hat und als Eideshelfer eine besonders hohe Geltung; daß sein Stallknecht und der Mann, in dessen Hause er einen Trunk zu sich nimmt, durch besonderen Rechtsschutz über die Masse erhoben werden — das gehört nicht nur einfach zu der Prärogative des Königs, sondern dieses abgestufte Niedersteigen seiner Prärogative ist zugleich, als Aufbau von unten her, eine Stütze eben dieser; indem er von seiner Superiorität mitteilt, wird sie nicht weniger, sondern mehr.

Auch hat der Herrscher bei so feiner Gradation Auszeichnungen und Belohnungen in der Form der Rangerhöhung in seiner Hand, die ihn nichts kosten, aber die so näher an ihn Herangezogenen fester an ihn binden.

Die große Zahl sozialer Stufen, die das römische Kaisertum geschaffen hat—von den Sklaven und den humiliores über die gewöhnlichen Freien eine fast kontinuierliche Skala bis zum Senator—scheint direkt von einer solchen Tendenz bestimmt worden zu sein.

In dieser Hinsicht ist die Aristokratie dem Königtum formal gleich; auch sie macht von der vielstufigen Anordnung der Untertanen Gebrauch—wie z. B. in Genf noch um die Mitte des 18. Jahrhunderts mannigfache Graduierungen der Rechte der Bürger bestanden, je nach denen sie citoyens, bourgeois, habitants, natifs, sujets hießen. Indem möglichst viele noch irgend- (-> 120) welche unter sich haben, werden jene alle für die Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung interessiert.

Vielfach handelt es sich in solchen Fällen weniger um eine Abstufung realer Macht, als um eine durch Titel und Positionen mit wesentlich idealem Übergewicht,— wie sehr aber auch dies sich zu sehr fühlbaren Folgen ausgestaltet zeigen vielleicht am krassesten die feinen Abstufungen der nach Dutzenden zählenden Klassen im indischen Kastenwesen.

Wenn auch eine solche, aus Ehren und sozialen Vorzügen aufgebaute Pyramide ihre Spitze wieder in dem Herrscher findet, so fällt sie mit dem vielleicht daneben bestehenden formgleichen Aufbau abgestufter Machtpositionen keineswegs immer zusammen. —

Die Struktur einer Pyramide der Macht wird stets an der prinzipiellen Schwierigkeit leiden, daß die irrationalen, fluktuierenden Beschaffenheiten der Personen sich mit den wie mit logischer Schärfe vorgezeichneten Umrissen der einzelnen Positionen niemals durchgehends decken werden — eine formale Schwierigkeit aller von einem gegebenen Schema vorgebildeten Rangordnungen, die diese bei ihrer Aufgipfelung zu einem persönlichen Herrscher nicht anders findet, wie wenn sozialistische Vorschläge es irgendwelchen Institutionen zutrauen, daß sie denjenigen, der die führende, übergeordnete Stellung verdient, auch wirklich in diese bringen werden.

Hier wie dort nämlich kommt zu jener grundsätzlichen Inkommensurabilität zwischen der Schematik der Stellungen und dem innerlich variabeln niemals in begrifflich festgelegte Formen genau passenden Wesen des Menschen—zu dieser kommt noch die Schwierigkeit des Erkennens der für jede Position geeigneten Persönlichkeit, und zwar insbesondere deshalb: ob jemand eine bestimmte Machtstellung verdient oder nicht, zeigt sich eben unzählige Male erst dann, wenn er in dieser Stellung ist.

Es ist dies mit dem Tiefsten und Wertvollsten des menschlichen Wesens verflochten, daß jede Einsetzung eines Menschen in eine neue Macht oder Funktion, und wenn sie auf die gründlichste Prüfung und die sichersten Antezedentien hin geschieht, immer ein Risiko einschließt, immer ein Versuch bleibt, der gelingen oder misslingen kann

Es ist überhaupt das Verhältnis des Menschen zu Welt und Leben, daß wir uns im voraus entschließen müssen, d. h. durch unseren Entschluß diejenigen Tatsachen herbeiführen, die eigentlich schon herbeigeführt und gekannt sein müßten, um jenen Entschluß vernünftiger- und sichererweise fassen zu können.

Diese allgemeine, apriorische Schwierigkeit alles mensch1ichen Handelns tritt bei dem Aufbau sozialer Machtskalen ersichtlich dann ganz besonders hervor, wenn diese nicht gleichsam organisch aus den eigenen Kräften der Individuen und den natürlichen Verhältnissen der Gesellschaft erwachsen, sondern von einer herrschenden Persönlichkeit spontan konstruiert werden; dieser Fall wird freilich historisch kaum in absoluter Reinheit vorkommen— höchstens findet er in den angedeuteten sozialistischen Utopien seine Parallele—, aber er zeigt seine Besonderheiten und Komplikationen auch in den rudimentären und mit andern Erscheinungen gemischten Formen seiner wirklichen Beobachtbarkeit.—

Der andre Weg, auf dem sich eine Stufenleiter der Macht bis zu (-> 121) einer höchsten Spitze herstellt, läuft umgekehrt.

Von einer ursprünglichen relativen Gleichheit der Sozialelemente aus gewinnen einzelne größere Bedeutung, aus dem Komplex dieser differenzieren sich wieder einige besonders mächtige Individuen heraus, bis sich die Entwicklung zu einer oder wenigen Spitzen hebt.

Die Pyramide der Ueber- und Unterordnung baut sich hier von unten her auf.

Es bedarf keiner Beispiele für diesen Prozeß, da er sich allenthalben, wenn auch in den verschiedensten Rhythmen vollzieht, am reinsten vielleicht auf ökonomischem und politischem Gebiet, sehr bemerkbar aber auch auf dem der intellektuellen Bildung, in Schulklassen, in der Evolution der Lebenshaltung, in ästhetischer Beziehung, in dem primären Aufwachsen militärischer Organisation.

Das klassische Beispiel für das Zusammentreffen der beiden Wege, auf denen eine stufenförmige Ueber- und Unterordnung der Gruppen zustande kommt, ist der Feudalstaat des Mittelalters.

Solange der Vollbürger—der griechische, römische, altgermanische— keine Unterordnung unter einen Einzelnen kannte, bestand für ihn einerseits volle Gleichheit mit seinesgleichen, andrerseits strenger Abschluß gegen alle Tieferstehenden.

Diese charakteristische Sozialform findet am Feudalismus—alle historischen Zwischenglieder vorausgesetzt—ihr ebenso charakteristisches Gegenstück, das die Kluft zwischen Freiheit und Unfreiheit durch eine Stufenleiter der Stände ausfüllte; der »Dienst«, servitium, verband alle Glieder des Reiches unter sich und mit dem König. Dieser gab von seinem Besitz ab, wie seine großen Untertanen ihrerseits an ihnen untergeordnete Vasallen Land zu Lehen gaben, so daß ein Stufenbau von Stellung, Besitz, Verpflichtung sich erhob.

Aber zu ebendemselben Resultate gelangte der gesellschaftliche Prozeß von der entgegengesetzten Richtung her.

Die mittleren Schichten entstanden nicht nur durch Abgabe von oben, sondern auch durch Akkumulation von unter her, indem ursprünglich freie, kleine Grundbesitzer ihr Land mächtigeren Herren hingaben, um es als Lehen von ihnen zurück zu empfangen, jene Grundherren aber durch den immer weiteren Erwerb von Macht, dem das geschwächte Königtum nicht wehren konnte, in ihren Spitzen bis zu königlicher Macht heranwuchsen.

Eine solche Pyramidenform gibt jedem ihrer Elemente zwischen dem niedrigsten und dem höchsten eine Doppelposition: jeder ist übergeordnet und jeder ist untergeordnet, ist abhängig von oben und zugleich unabhängig, insoweit andere von ihm abängig sind.

Vielleicht hat diese soziologische Doppeldeutigkeit dem Feudalismus, dessen zweifache Genesis, durch Abgabe von oben und Akkumulation von unten, sie besonders stark akzentuierte, die Entgegengesetztheit seiner Folgen verschafft.

Je nachdem Bewusstsein und Praxis das Unabhängigkeits- oder das Abhängigkeitsmoment an den Zwischeninstanzen hervorhob, konnte der Feudalismus in Deutschland auf die Aushöhlung der obersten Herrschergewalt gehn und in England der Krone die Form für ihre überall durchgreifende Macht darbieten.

Die Abstufung gehört zu jenen Anordnungs- und Lebensformen der Gruppe, die von einem Gesichtspunkt der Quantität ausgehen, deshalb mehr oder weniger mechanisch sind und der eigentlich orga (-> 122) nischen Gruppierung, die auf individuellen Qualitätsdifferenzen beruht, geschichtlich vorangehen; sie werden freilich durch diese nicht schlechthin abgelöst, sondern bestehen neben ihr und in Verflechtung mit ihr weiter.

Dahin gehört vor allem die Einteilung der Gruppen in Untergruppen, deren soziale Rolle in ihrer Zahlgleichheit oder wenigstens Zahlbestimmtheit wurzelt, wie bei der Hundertschaft; dahin gehört die Bestimmung der gesellschaftlichen Position ausschließlich nach dem Maß des Besitzes; dahin die Formung der Gruppe nach festgelegten Stufen, wie sie vor allem der Feudalismus, die Hierarchie, das Beamtenund Armeewesen zeigt.

Schon jenes erstere Beispiel dieser Formung weist auf ihre eigentümliche Objektivität oder Prinzipienmässigkeit hin. Gerade hiermit durchbrach der Feudalismus, wie er sich vom Anfang des germanischen Mittelalters an bildete, die alten Ordnungen von frei und unfrei, von vornehm und gering, die auf der Verschiedenheit des individuellen Verhältnisses zur Genossenschaft ruhten.

Darüber erhob sich jetzt, als das allgemein gültige Prinzip, der »Dienst«, die objektive Notwendigkeit, daß jeder irgendwie einem Höheren diente, die nur den Unterschied zuließ: wem und unter welchen Bedingungen.

Die so resultierende, im wesentlichen quantitative Abstufung der Stellungen war von der Bedeutung der früheren genossenschaftlichen Stellungen der Einzelnen vielfach ganz unabhängig.

—Es ist natürlich nicht erforderlich, daß diese Gliederung zu einem im absoluten Sinne höchsten Gliede aufsteigt, da ihre formale Bedeutung sich innerhalb jeder Gruppe zeigt, gleichviel wie diese als ganze charakterisiert sei.

So war schon die römische Sklavenfamilie aufs feinste in diesem Sinne abgestuft, von dem Villicus und Prokurator, der ganze Produktionszweige der großen Sklavenwirtschaften selbständig leitete, durch alle möglichen Klassifizierungen hindurch bis zu dem Vorarbeiter für je zehn Mann.

Eine solche Organisationsform hat eine große sinnliche Anschaulichkeit und gibt jedem Gliede dadurch, daß es zugleich über- und untergeordnet, also von zwei Richtungen her festgelegt ist, sozusagen eine sichere Bestimmtheit seines soziologischen Lebensgefühles, die sich auf die ganze Gruppe als Enge und Festigkeit ihres Zusammenhaltes projizieren muß.

Deshalb verfolgen despotische oder reaktionäre Bestrebungen, in ihrer Furcht vor allen Einungen unter den Untertanen, gerade solche manchmal mit besonderem Eifer, die sich hierarchisch organisiert haben.

Mit merkwürdiger, eben nur der empfundenen Sozialisierungskraft der Ueber- und Unterordnung begreiflichen Detaillierung verbot das reaktionäre englische Ministerium 1831 alle Vereine »composed of separate bodies, with various divisions and subdivisions, under leaders with a gradation of rank and authority, and distinguished by certain badges, and subject to the general control and direction of a superior council«.

Übrigens ist diese Form durchaus zu unterscheiden von der anderen einer gleichzeitigen Ueber- und Unterordnung: daß ein Individuum in einer Reihe oder einseitigen Hinsicht über-, in einer anderen Reihe oder Hinsicht aber untergeordnet ist.

Diese Festlegung hat eher individuellen und qualitativen Charakter, sie pflegt eine Kombination aus der besonderen Anlage oder (-> 123)

SchicksaI des Individuums heraus zu sein, während gleichzeitige Ueber- und Unterordnung in einer und derselben Reihe viel mehr objektiv präformiert und eben dadurch als soziologische Position unzweideutiger und fixierter ist.

Und daß sie, wie ich eben betonte, auch für die soziale Reihe selbst von großem Kohäsionswert ist, hängt damit zusammen, daß sie das Aufsteigen in dieser letzteren zu einem eo ipso gegebenen Strebensziel macht. Innerhalb der Freimaurerei z. B. hat man dieses Motiv, als rein formales, für die Beibehaltung der »Grade« geltend gemacht.

Schon dem »Lehrling« wird alles Wesentliche des sachlichen—hier: rituellen—Wissens des Gesellen- und Meistergrades mitgeteilt; allein diese Stufen, so wird gesagt, verliehen der Bruderschaft eine gewisse Spannkraft, regten durch den Reiz der Neuheit an und begünstigten das Streben des Neueingetretenen.

Diese soziologischen Strukturen, wie sie durch die Ueberordnung einer Einzelperson in den inhaltlich verschiedensten Gruppen formal gleichmäßig bestimmt werden, können ersichtlich, wie ich schon andeutete, auch bei Unterordnung unter eine Mehrzahl auftreten, alle n die Mehrheit der Übergeordneten—wo diese einander koordiniert sind—, ist für sie nicht charakteristisch, und es ist deshalb in soziologischer Hinsicht irrelevant, ob die übergeordnete Stellung des Eine

Freilich muß bemerkt werden, daß die Einherrschaft der Typus und die primäre Form des Unterordnungsverhältnisses überhaupt ist.

Mit ihrer fundamentalen Stellung innerhalb der Ueberordnungs- und Unterordnungstatsachen hängt es zusammen, daß sie den andern Ordnungsarten: oligarchischen und republikanischen — nicht nur im politischen Sinn dieser Begriffe—innerhalb ihres Umfanges legitimen Raum gewährt, daß das Herrschaftsgebiet des Einherrschers sehr wohl sekundäre Strukturen dieser Arten umfassen kann, während sie selbst, wo diese die obersten und umfassenden sind, nur sehr relativ oder illegitimerweise unterkommen kann.

Sie ist so sinnlich anschaulich und eindrucksvoll, daß sie selbst in denjenigen Verfassungen weiterwirkt, die gerade in der Reaktion auf sie und als ihre Aufhebung entstanden sind.

Von dem amerikanischen Präsidenten hat man, wie von dem athenischen Archon und dem römischen Konsul, behauptet, daß sie, unter gewissen Einschränkungen, doch nur die Erben der königlichen Macht wären, deren die Könige durch die betreffenden Revolutionen beraubt worden seien.

Von Amerikanern selbst hört man, ihre Freiheit bestände eben nur darin, daß die beiden großen Parteien sich in der Herrschaft abwechselten; jede für sich aber tyrannisiere in völlig monarchischer Weise.

ebenso hat man unternommen, von der Demokratie der Französischen Revolution nachzuweisen, daß sie nichts sei, als das auf den Kopf gestellte Königtum, mit denselben Qualitäten wie dieses ausgerüstet.

Die volonte generale bei Rousseau, unter die er widerstandslose Ergebung lehrt, hat durchaus das Wesen des absoluten Einherrschers. Und Proudhon behauptet, daß ein Parlament, das aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgegangen ist, sich von dem absoluten Monarchen in nichts unterscheide.

Der Volks (-> 124)vertreter sei unfehlbar, unverletzlich, unverantwortlich -- mehr sei im wesentlichen auch der Monarch nicht.

Das monarchische Prinzip sei in einem Parlamente ebenso lebendig und vollständig, wie in einem legitimen König.

Tatsächlich fehlt auch dem Parlament gegenüber nicht einmal die Erscheinung der Schmeichelei, die doch ganz spezifisch für die Einzelperson vorbehalten scheint.

—Es ist eine typische Erscheinung, daß ein formales Verhältnis unter Gruppenelementen auch dann noch beharrt, wenn ein Wechsel der ganzen soziologischen Tendenz dies unmöglich zu machen scheint.

Die eigentümliche Kraft der Einherrschaft, die sozusagen ihren Tod überlebt, indem sie ihre Färbung noch Gebilden überträgt, deren Sinn gerade die Verneinung der Einherrschaft ist—wird einer der markantesten Fälle dieses Eigenlebens der soziologischen Form sein, durch das sie nicht nur materiell verschiedene Inhalte in sich aufnehmen, sondern sogar geänderten Formen noch den Geist ihres Gegenteils infundieren kann.

So groß ist diese formale Bedeutung der Einherrschaft, daß man sie sogar ausdrücklich bewahrt, wo man ihren Inhalt verneint, und gerade weil man ihn verneint.

Das Dogenamt in Venedig verlor immer mehr von seiner Macht, bis es zuletzt eigentlich überhaupt keine mehr besaß.

Dennoch konservierte man es ängstlich, um gerade dadurch Evolutionen zu verhindern, die vielleicht einen wirklichen Herrscher auf den Thron bringen mochten.

Die Opposition vernichtet hier nicht die Einherrschaft, um sich schließlich doch selbst in ihrer Form zu konsolidieren, sondern bewahrt sie gerade, um deren wirkliche Konsolidierung zu verhindern.

Beide eigentlich entgegengesetzte Fälle sind gleichmässige Zeugen für die formale Kraft dieser Herrschaftsform.

Ja, die Gegensätze, die sie zusammenzwingt, steigen sogar in eine und dieselbe Erscheinung hinab.

Die Monarchie hat das Interesse an der monarchischen Institution auch dort, wo sie ganz außerhalb ihres unmittelbaren Berührungsrayons liegt.

Die Erfahrung, daß sich alle noch so auseinanderliegenden Verwirklichungen einer bestimmten sozialen Form gegenseitig stützen und sich diese Form sozusagen gegenseitig garantieren, scheint bei ganz verschiedenen Herrschaftsverhältnissen, am entschiedensten bei der Aristokratie und der Monarchie, hervorzutreten.

Darum hat eine Monarchie es gelegentlich zu büßen, wenn sie aus besonderen politischen Gründen das monarchische Prinzip in andern Ländern schwächt.

Den fast rebellischen Widerstand, den die Regierung Mazarins von populärer wie von der Seite des Parlamentes erfuhr, hat man darauf geschoben, daß die französische Politik die Aufstände in benachbarten Ländern gegen deren Regierungen unterstützt hatte.

Dadurch habe der monarchische Gedanke eine Schwächung erfahren, die auf den Urheber selbst, der sein Interesse durch jene Rebellionen zu wahren meinte, zurückgewirkt habe.

Und umgekehrt: als Cromwell den Königstitel ablehnte, waren die Royalisten darüber betrübt.

Denn so unerträglich ihnen der Gedanke sein mußte, den Königsmörder auf dem Thron zu sehen, so hätten sie doch die bloße Tatsache, daß es wieder einen König gab, als eine Vorbereitung der Restauration begrüßt.

Aber über solche utilitarischen, von den Folgen entlehnten (-> 125) Begründungen für Expansion der Monarchie hinaus, wirkt das monarchische Gefühl sogar noch gewissen Erscheinungen gegenüber in einer Weise, die dem persönlichen Vorteil ihrer Träger direkt entgegengesetzt ist.

Als während der Regierung Ludwigs XIV. der portugiesische Aufstand gegen Spanien ausbrach, der dem französischen König durchaus erwünscht sein mußte, sagte er dennoch darüber: »So schlecht ein Fürst sein mag, so ist die Empörung seiner Untertanen doch immer unendlich verbrecherisch.«

Und Bismarck erzählt, daß Wilhelm I. gegen Bennigsen und seine frühere Tätigkeit in Hannover eine »instinktive monarchische Abneigung« gefühlt hätte.

Denn soviel auch gerade Bennigsen und seine Partei für die Verpreussung Hannovers getan hätten, so ging ihm doch ein solches Verhalten eines Untertanen zu dessen ursprünglicher — der welfischen—Dynastie, gegen seine Fürstengefühle.

Die innere Kraft der Einherrschaft ist groß genug, um sogar noch den Feind in eine prinzipielle Sympathie einzubeziehen und gegen den Freund, sobald er sich in eine, personal durchaus nützliche Opposition gegen irgend einen Monarchen begibt, in einer ganz tiefen Gefühlsschicht wie gegen einen Gegner zu opponieren.

Endlich treten Züge einer noch gar nicht berührten Art hervor, wenn die in irgendwelcher sonstigen Hinsicht bestehende Gleichheit oder Ungleichheit, Nähe oder Distanz zwischen Uebergeordneten und Untergeordneten zum Problem wird.

Es ist für die soziologische Gestaltung einer Gruppe wesentlich, ob sie sich lieber einem Fremden oder jemandem aus ihrer Mitte unterordnet, ob das eine oder das andere für sie zweckmässig und würdig oder das Gegenteil davon ist.

Die mittelalterlichen Fronherren in Deutschland hatten ursprünglich das Recht, der Hofgenossenschaft beliebige Richter und Führer von außen her zu ernennen.

Schließlich aber errang diese oft das Zugeständnis, daß der Beamte aus dem Kreise der hörigen Genossen genommen werden mußte.

Genau umgekehrt gilt es als eine besonders wichtige Zusage, die der Graf von Flandern ~ 228 seinen »geliebten Schöffen und Bürgern von Gent« machte, daß der von ihm einzusetzende Richter und Exekutivbeamte und seine Unterbeamten nicht aus Gent genommen oder mit einer Genterin verheiratet sein sollen.

Gewiß hat diese Differenz zunächst Zweckmäßigkeitsgründe: der Fremde ist unparteiischer, der Zugehörige verständnisvoller.

Der erstere Grund war offenbar für dies erwähnte Begehren der Genter Bürger entscheidend, um seinetwillen wählten italienische Städte, wie schon früher angeführt, ihre Richter oft aus andern Städten und sicherten sich damit vor der Beeinflussung der Rechtsprechung durch Familienzusammenhänge und innere Parteiungen.

Aus dem gleichen Motive haben so kluge Herrscher wie Ludwig XI. und Matthias Corvinus ihre höchsten Beamten möglichst aus dem Auslande oder auch aus niedrigem Stande genommen; einen andern Zwechmässigkeitsgrund hat, noch im 19. Jahrhundert, Bentham für die Tatsache angeführt, daß Ausländer oft die besten Staatsbeamten seien: sie würden nämlich am argwöhnischsten überwacht.

Die Bevorzugung der Nahestehenden oder Gleichartigen er scheint von vornherein weniger paradox, obgleich sie zu einer so (-> 126) eigentümlichen Mechanisierung des similia similibus führen kann, wie es von einem alten lybischen Stamm und neuerdings von den Aschantis berichtet wird: daß dort der König über die Männer und die Königin—die seine Schwester ist—über die Frauen herrsche.

Gerade die Kohäsion der Gruppe, die ich als Erfolg ihrer Unterordnung unter ihresgleichen hervorhob, wird durch die Erscheinung bestätigt: daß die Zentralgewalt jene immanente Jurisdiktion von Untergruppen zu durchbrechen sucht.

Noch im 14. Jahrhundert war in England die Vorstellung, für jedermann sei seine Ortsgemeinde die berufene Richterin, von großer Verbreitung; aber Richard II. bestimmt nun gerade, niemand dürfe in seiner eignen Grafschaft Richter der Assise oder der Goal delivery seinl

Und das Korrelat der Kohäsion der Gruppe war in diesem Fall die Freiheit des Einzelnen.

Auch in der Verfallszeit des angelsächsischen Königtums war das Urteil durch die Genossen, die Pares, als Wehr gegen die Willkür königlicher und herrschaftlicher Vögte hoch geschätzt.

Der schwerbelastete Hofgutsbauer hält an ihm eifersüchtig fest, als an dem einzigen ihm gebliebenen Besitz, der dem privatrechtlichen Begriff der Freiheit noch Inhalt und Wert gibt.

So sind es sicher rationale Gründe sachlicher Zweckmässigkeit, die die Unterordnung unter den Genossen oder die unter den Fremden wählen lassen.

Dennoch sind die Motive solcher Wahl durch diese Kategorie nicht erschöpft, sondern es treten instinktivere und gefühlsmäßiger, andrerseits abstraktere und mittelbarere hinzu; und sie müssen es um so mehr, als jene ersten oft auf beide Schalen das gleiche Gewicht legen: das größere Verständnis des Zugehörigen und die größere Unbefangenheit des von außen Kommenden mögen sich oft die Wage halten, und es braucht einer weiteren Instanz, um zwischen ihnen zu entscheiden.

Es meldet sich hier die für alle soziologische Gestaltung unendlich wichtige psychologische Antinomie: daß wir einerseits durch das uns Gleiche, andrerseits durch das uns Entgegengesetzte angezogen werden.

In welchem Falle, auf welchen Gebieten das eine oder das andre wirksam wird, ob in unserm gesamten Wesen die eine oder die andre Tendenz überwiegt—das scheint zu den ganz primären, mit der Natur des Individuums selbst gesetzten Bestimmungen zu gehören.

Das Entgegengesetzte ergänzt uns, das Gleichgeartete stärkt uns; das Entgegengesetzte regt uns auf und an, das Gleichgeartete beruhigt uns, mit ganz verschiedenen Mitteln verschafft uns das eine wie das andre ein Gefühl von Legitimierung unsres So-Seins.

Wenn aber einer bestimmten Erscheinung gegenüber das eine als das uns Gemäße empfunden wird, stösst das andre uns ab; das Entgegengesetzte erscheint uns als feindlich, das Gleichgeartete als langweilig; das Entgegengesetzte stellt uns eine zu hohe, das Gleichgeartete eine zu geringe Aufgabe; dem einen wie dem andren gegenüber ist es schwer, eine Stellung zu finden, dort, weil uns Berührungs- und Vergleichungspunkte mangeln, hier, weil wir entweder jenes uns Gleiche oder, noch schlimmer, uns selbst als überflüssig empfinden.

Die innere Mannigfaltigkeit unsrer Beziehungen zu einem Individuum, aber auch zu einer Gruppe, beruht wesentlich darauf, daß sie uns (-> 127) mit einer Mehrheit von Zügen, zu denen wir uns in eine Relation zu setzen haben, gegenüberstehen, daß diese Züge in uns teils gleiche, teils heterogene vorfinden, und beide Falle sowohl Attraktion wie Repulsion ermöglichen, in deren Wechselspiel und Kombinationen das Gesamtverhältnis verläuft; ein ähnlicher Erfolg tritt ein, wenn eine und dieselbe Relation, z. B. zu der uns wesensverwandten Bestimmtheit des andern, nach der einen Seite sympathische, nach der andern antipathische Empfindungen in uns auslöst.

So wird eine soziale Macht gleichartig konstruierte in ihrem Bereich einerseits begünstigen, nicht nur wegen der natürlichen Sympathie für das ideell Verwandte, sondern weil die Stärkung des Prinzips auch ihr zugute kommen muß.

Andrerseits aber wird Eifersucht, Konkurrenz, der Wunsch, gerade der einzige Vertreter des Prinzips zu sein, das Gegenteil hervorrufen.

An dem Verhältnis der Monarchie zum Adel ist dies sehr bemerkbar.

Einerseits ist ihr das Erbprinzip des Adels innerlich verwandt; sie bildet dessentwegen eine Partei mit ihm findet eine Stütze an ihm und begünstigt ihn daraufhin; andrerseits kann sie oft nicht dulden, daß ein Stand, der aus erblichem, also eignem Rechte privilegiert ist, neben ihr bestehe, sie muß wünschen, daß jedes Individuum von ihr besonders privilegiert sei.

So hat das römische Kaisertum ursprünglich den senatorischen Adel begünstigt und ihm die Erblichkeit gewährleistet—aber nach Diokletian wurde er zu einem Schatten herabgedrückt durch den Beamtenadel, in dem jedes Mitglied nur durch persönliche Beförderung zu den hohen Stellungen gelangte.

Ob in derartigen Fällen Attraktion oder Repulsion des Gleichen das Übergewicht behält, wird ersichtlich nicht nur aus utilitarischen Momenten, sondern aus jenen tieferen Dispositionen der Seele für die Wertung des Gleichen oder die des Ungleichen entschieden.

Von dem ganz allgemeinen Typus dieses soziologischen Problems deszendiert das besondre, hier vorliegende.

Es ist unzählige Male Sache einer nicht zu rationalisierenden Empfindung, ob man sich durch die Unterordnung unter einen Nahestehenden oder durch die unter einen Fernerstehenden mehr gedemütigt fühlt.

So liegen die ganzen sozialen Instinkte und Lebensgefühle des Mittelalters darin, wenn die Ausstattung der Zünfte mit öffentlicher Gewalt, im 13. Jahrhundert, zugleich die Unterstellung aller Arbeiter des gleichen Handwerks unter sie forderte: denn es wäre undenkbar gewesen, daß ein gewerbliches Gericht über jemanden gehalten würde, der nicht selbst Genosse der urteilenden Gerichtsgemeinde war.

Und genau das entgegengesetzte und genau so wenig auf einzelne Nützlichkeiten zurückzuführende Gefühl bewegt einige australische Horden, ihre Häuptlinge nicht selbst zu wählen, sondern sie sich von den Führern benachbarter Stämme wählen zu lassen—wie auch das bei einigen Naturvölkern kursierende Geld nicht von ihnen selbst fabriziert wird, sondern von auswärts eingeführt werden muß, so daß es hier und da eine Art Industrie ist, Geldzeichen (Muscheln usw.) herzustellen, die nach entfernteren Orten als deren Geld exportiert werden.

Im ganzen — unter Vorbehalt vielfacher Modifikationen —wird eine Gruppe, je tiefer sie als Ganzes steht, je mehr jedes (-> 128) einzelne Mitglied an Unterordnung gewöhnt ist, es um so unlieber einem ihresgleichen gönnen, sie zu beherrschen; je höher sie als Ganzes steht, desto eher ordnet sie sich gerade nur einem ihrer Pairs unter.

Die Beherrschung durch den Gleichen ist dort schwierig, weil jeder tief steht, hier leichter, weil jeder hoch steht.

Die höchste Steigerung dieser Empfindung bot das Haus der Lords, das nicht nur von jedem Peer als sein einziger Richter anerkannt war, sondern im Jahre 1330 einmal die Insinuation ausdrücklich ablehnte, als wollte es noch andre Leute als die Peers aburteilen.

So entschieden ist also die Tendenz, sich nur von seinesgleichen richten zu lassen, daß sie schon rückläufig wirksam wird; logisch unrichtig, aber psychologisch durchaus tief und begreiflich, schließen sie: da unsresgleichen nur von uns selbst abgeurteilt ist, so wird jeder, den wir aburteilen, gewissermaßen unsresgleichen. —

Wie hier ein so entschiedenes Unterordnungs-Verhältnis, wie das des Gerichteten zu seinen Richtern, doch als eine gewisse Koordination empfunden wird, so umgekehrt manchmal Koordination als Unterordnung.

Und begrifflich wiederholt sich hier die Zweiheit—Trennung wie Verflechtung —angebbarer Vernunftgründe und dunkler Instinkte.

Der mittelalterliche Stadtbürger, mit seinen Rechten unter dem Adel, aber über dem Bauer stehend, weist gelegentlich den Gedanken allgemeiner Rechtsgleichheit von sich; denn er fürchtet, daß die Gleichstellung ihm mehr zugunsten des Bauern raube, als sie ihn dem Adel gegenüber gewinnen lasse.

Mehr als einmal begegnet dieser soziologische Typus: daß eine mittlere Schicht die Erhebung zu der höheren nur um den Preis erlangen kann, die tiefere sich zu koordinieren—diese Gleichstellung aber als eine solche Deklassierung ihrer selbst empfindet, daß sie eher die nur durch sie zu gewinnende Erhöhung preisgibt.

So empfanden die Kreolen im spanischen Amerika zwar heftige Eifersucht auf die aus Europa stammenden Spanier: aber noch stärkere Verachtung gegen Mulatten und Mestizen, Neger und Indianer.

Diese hätten sie sich koordinieren müssen, um sich ihrerseits den Spaniern gleichzustellen, und für ihr Rassengefühl wäre diese Koordination eine solche Degradierung gewesen, daß sie darum lieber auf die Gleichheit mit den Spaniern verzichteten.

Und noch abstrakter oder instinktiver drückt sich diese formale Kombination in der Äusserung H. S. Maines aus: das Nationalitätsprinzip, wie es oft aufgestellt wird, scheine zu besagen, daß Menschen der einen Rasse unrecht geschieht, wenn sie mit Menschen der andern Rasse gemeinsame politische Einrichtungen haben sollen.

Wo also zwei verschiedene Sozialcharaktere vorliegen, A und B, da erscheint A dem B untergeordnet, sobald ihm die gleiche Konstitution wie diesem zugemutet wird, und sogar dann, wenn dieselbe inhaltlich durchaus keine Tieferstellung oder Unterordnung bedeutet.

Endlich hat die Unterordnung unter die ferner stehende Persönlichkeit die sehr wichtige Bedeutung: dass sie in demselben Maß die geeignetere ist, in dem der Kreis der Untergeordneten aus heterogenen, einander fremden oder entgegengesetzten Gliedern besteht.

Die Elemente einer Mehrheit, die einer höheren Persönlichkeit (-> 129) untersteht, verhalten sich wie die Einzelvorstellungen, die unter einen allgemeinen Begriff gehören.

Dieser muss um so höher und abstrakter sein, d. h. um so weiter von jeder einzelnen Vorstellung abstehen, je verschiedener untereinander alle diejenigen Vorstellungen sind, die er gleichmässig unter sich zu befassen hat.

Der typischste Fall, der sich auf den verschiedensten Gebieten formgleich darstellt, ist der oben behandelte der streitenden Parteien, die einen Schiedsrichter wählen.

Je ferner dieser der parteimässigen Interessiertheit der einen wie der andern steht—indem ihm freilich, dem höheren Begriff analog, das beiden Gemeinsame, welches sowohl den Streit, wie die mögliche Versöhnung begründet, irgendwie einwohnen oder zugängig sein muß—, desto williger werden die Parteien sich seinem Spruch unterordnen.

Es gibt eine Schwelle der Differenz, jenseits deren die Begegnung der streitenden Parteien in keinem auch noch so hoch gelegenen Einheitspunkt mehr möglich ist.

Im Rückblick auf die bisherige Geschichte der gewerblichen Schiedsgerichte in England ist hervorgehoben worden, daß dieselben bei der Auslegung von Arbeitsverträgen und Gesetzen vortreffliche Dienste leisten.

Diese aber seien selten der Grund grosser Streiks und Ausperrungen, bei denen es sich vielmehr um Versuche der Arbeiter oder Arbeitgeber handle, die Arbeitsbedingungen zu ändern.

Hier also, wo neue Grundlagen der Beziehungen zwischen den Parteien in Frage stehen, ist das Schiedsgericht nicht angebracht; die Spannung zwischen den Interessen ist so weit geworden, daß das Schiedsrichtertum unendlich hoch über ihnen liegen müßte, um sie zu umfassen und in sich zur Ausgleichung zu bringen—wie sich Begriffe mit so heterogenen Inhalten denken lassen, daß kein Allgemeinbegriff, der das Gemeinsame ihrer in sich schlösse, auffindbar ist.

Ferner ist es in dem Fall der streitenden Parteien, die sich der höheren Instanz des Schiedsrichters unterwerfen sollen, von entscheidender Bedeutung, daß die Parteien koordiniert sein müssen. Herrscht zwischen ihnen schon irgendein Über- und Unterordnungsverhältnis, so wird dies gar zu leicht eine besondere, die Unparteilichkeit störende Beziehung des Richters zu einer von ihnen bewirken; selbst wenn er den sachlichen Interessenkreisen beider ganz fern steht, so wird er oft ein günstigeres Vorurteil für den Uebergeordneten, manchmal auch ein solches für den Untergeordneten mitbringen.

Hier ist der Platz für Klassensympathien, die oft ganz unbewußt sind, weil sie mit dem gesamten Denken und Fühlen des Subjekts unablösbar verwachsen sind und gleichsam das Apriori bilden, das seine scheinbar rein sachliche Erwägung des Falles formt; und die ihre Verflochtenheit mit dessen Wesenssysteme darin zeigen, daß das Bestreben, sie zu vermeiden, meistens nicht zu wirklicher Objektivität und Gleichgewicht, sondern dazu führt, in das entgegengesetzte Extrem zu fallen.

Auch reicht, wo die Parteien sich in sehr differenten Höhen und Machtlagen befinden, schon der Glaube an die Präjudiziertheit des Schiedsrichters—selbst wenn sie in Wirklichkeit gar nicht besteht—aus, um das ganze Verfahren illusorisch zu machen.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitern und (-> 130) Unternehmern berufen die englischen Einigungskammern oft einen auswärtigen Fabrikanten zum Schiedsrichter.

Regelmässig aber, wenn dessen Entscheidung gegen die Arbeiter ausfällt, beschuldigen diese ihn der Begünstigung seiner Klasse, so tadellos sein Charakter sein mag; umgekehrt, wenn etwa ein Parlamentarier berufen wird, so vermuten die Fabrikanten bei ihm eine Vorliebe für die zahlreichste Klasse seiner Wähler.

So wird eine vollkommen befriedigende Situation sich nur bei vollkommener Gleichstellung der Parteien ergeben—schon weil der Höherstehende sonst noch den Wucherzins seiner Stellung zu ernten pflegt, daß er auch für die Entscheidungzwischen ihm und dem Tieferstehenden die ihm genehme Persönlichkeit durchbringen wird.

Deshalb kann man auch umgekehrt schließen: die Ernennung eines unparteiischen Schiedsrichters ist immer ein Zeichen dafür, daß die Streitenden sich mindestens eine gewisse Koordination zuerkennen.

Gerade bei den freiwilligen englischen Schiedsgerichten, wo Arbeiter und Unternehmer sich vertragsmässig dem Ausspruch des Schiedsrichters unterwerfen, der weder Unternehmer noch Arbeiter sein darf, konnte ersichtlich erst die seitens der Unternehmer den Arbeitern zuerkannte Gleichstellung jene bewegen, auf die Mitwirkung von ihresgleichen bei dem Austrag des Konflikts zu verzichten und diesen einem ganz Fernstehenden anzuvertrauen.

Endlich kann ein Beispiel von der grössten materiellen Verschiedenheit lehren, daß das gemeinsame Verhältnis mehrerer Elemente zu einem übergeordneten um so mehr eine Koordination zwischen diesen Elementen—bei allen sonst bestehenden Unterschieden, Fremdheiten, Entgegensetzungen—voraussetzt oder bewirkt, je hoher die übergeordnete Potenz über ihnen steht.

Für die sozialisierende Bedeutung der Religion großer Kreise ist es offenbar sehr wichtig, daß Gott sich in einer bestimmten Distanz von den Gläubigen befindet. Die unmittelbare, sozusagen lokale Nähe mit den Gläubigen, in der sich die göttlichen Prinzipien aller totemistischen und fetischistischen Religionen, aber auch der altjüdische Gott befinden, machen eine derartige Religion ganz ungeeignet, weite Kreise zu beherrschen.

Die ungeheure Höhe des christlichen Gottesbegriffs ermöglichte erst die Gleichheit der Ungleichen vor Gott; die Distanz gegen ihn war so unermeßlich, daß die Unterschiede zwischen den Menschen daran verlöschten.

Das verhinderte nicht die Nähe der Herzensbeziehung zu ihm; denn hier lebten diejenigen Seiten des Menschen, in denen vorausgesetztermassen alle Unterschiede der Menschen schwinden, die aber zu dieser Reinheit und diesem Eigenleben erst durch die Einwirkung jenes höchsten Prinzips und der Beziehung zu ihm gleichsam auskristallisierten.

Vielleicht aber konnte doch die katholische Kirche gerade nur so eine Weltreligion schaffen, daß sie diese Unmittelbarkeit noch unterbrach und, indem sie sich selbst dazwischenschob, Gott auch an dieser Beziehung dem Einzelnen für sich allein unerreichbar hoch rückte.—

In Hinsicht auf diejenigen gesellschaftlichen Strukturen, die durch die Ueberordnung einer Mehrheit, einer sozialen Gesamtheit über Individuen oder andre Gesamtheiten charakterisiert sind, fällt es (-> 131) zunächst auf, daß der Erfolg für den Untergeordneten sehr ungleichmäßig ist.

Das Höchste, was die spartanischen und thessalischen Sklaven wünschten, war, Sklaven des Staates statt Einzelner zu werden.

In Preußen hatten es, vor der Emanzipation der Fronbauern, die auf den staatlichen Domänen sitzenden bei weitem besser, als die Privatbauern.

In den großen modernen Betrieben und Magazinen, wo keine sehr individuelle Herrschaft ist, sondern die entweder Aktiengesellschaften sind oder die gleiche unpersönliche Verwaltungstechnik besitzen, sind die Angestellten besser situiert als in den kleinen Geschäften, wo sie vom Besitzer persönlich ausgebeutet werden.

Dieses Verhältnis wiederholt sich, wo statt des Unterschiedes zwischen Individuen und Gesamtheiten der zwischen kleineren und größeren Gesamtheiten in Frage steht.

Das Schicksal Indiens ist unter der englischen Regierung ein erheblich günstigeres als unter der ostindischen Kompagnie.

Dabei ist es natürlich gleichgültig, ob diese größere Gesamtheit unter einem Einherrscher steht, wenn nur die Technik der von ihr ausgeübten Herrschaft den Charakter der Ueberindividualität im weitesten Sinne trägt: das Aristokratenregiment der römischen Republik hat die Provinzen bei weitem härter bedrückt als das Kaisertum, das viel gerechter und objektiver war.

Einem größeren Kreise anzugehören, pflegt auch für die in dienender Stellung Befindlichen das Günstigere zu sein.

Die Grossgrundherrschaften, die im 7. Jahrhundert im fränkischen Reiche aufkamen, schufen vielfach der inferioren Bevölkerung eine ganz neue, vorteilhafte Lage.

Der grosse Besitz ließ eine Organisierung und Differenzierung des Arbeitspersonals zu, innerhalb deren qualifizierte und als solche höher geschätzte Arbeit entstand und in der einzelnen Herrschaft dem Unfreien sozial höher zu kommen gestattete.

Es ist ganz in diesem Sinne, wenn staatliche Strafgesetze oft milder sind, als die eximierter Kreise.

Nun aber verlaufen, wie angedeutet, mancherlei Erscheinungen genau entgegengesetzt.

Die Bundesgenossen Athens und Roms, die Territorien, die ehemals einzelnen Schweizer Kantonen unterworfen waren, wurden so grausam unterdrückt und ausgesogen, wie es unter der Tyrannis eines einzelnen Herrschers kaum hätte geschehen können.

Dieselbe, Aktiengesellschaft, die infolge der Technik; ihres Betriebes ihre Angestellten weniger ausbeutet als der Privatunternehmer, darf in vielen Fällen, wo es sich etwa um Entschädigungen oder Unterstützungen handelt, nicht so liberal verfahren wie der Privatmann, der niemandem Rechenschaft über seine Aufwendungen schuldig ist.

Und in bezug auf einzelne Impulse: die Grausamkeiten, die zum Vergnügen römischer Zirkusbesucher verübt wurden, und deren äußerste Verschärfung diese oft verlangten, würden wohl kaum viele von ihnen begangen haben, wenn der Delinquent ihnen von Einzelperson zu Einzelperson gegenübergestanden hätte.

Der prinzipielle Grund dieser verschiedenen Erfolge der Mehrzahlherrschaft über den ihr Untergeordneten liegt zunächst in dem Charakter der Objektivität, den sie trägt, in der Ausschaltung gewisser Gefühle, Gesinnungen, Impulse, die nur im individuellen Handeln der Subjekte, aber nicht, sobald sie kollektiv verfahren, (-> 132) wirksam werden.

Je nachdem nun die Lage des Untergeordneten innerhalb des gegebenen Verhältnisses und seiner einzelnen Inhalte durch die Objektivität oder durch die individuelle Subjektivität im Charakter des Verhältnisses günstig bzw. ungünstig beeinflußt wird, werden sich jene Verschiedenheiten ergeben.

Wo der Untergeordnete seiner Situation nach der Mildtätigkeit, Selbstlosigkeit, Gnade des Uebergeordneten bedarf, wird es ihm bei der objektiven Herrschaft einer Mehrzahl schlecht ergehn, bei Verhältnissen, wo gerade nur Gesetzlichkeit, Unparteiischkeit, Sachlichkeit seine Lage günstig bestimmen, wird eben diese Herrschaft für ihn die erwünschtere sein.

Es ist dafür bezeichnend, dass der Staat zwar den Verbrecher gesetzlich verurteilen, aber nicht begnadigen kann, und selbst in Republiken das Begnadigungsrecht Einzelpersonen vor" behalten zu sein pflegt.

Am wirkungsvollsten tritt dies an den materiellen Interessen von Gemeinschaften hervor, die nach dem schlechthin objektiven Prinzip: möglichst große Vorteile und möglichst geringe Opfer—dirigiert werden.

Eine Grausamkeit, wie sie von Individuen um der Grausamkeit willen geübt werden mag, liegt in der hier zutage tretenden Härte und Rücksichtslosigkeit durchaus nicht, sondern nur eine völlig konsequente Sachlichkeit—wie auch die Brutalität des insoweit unter dem gleichen Gesichtspunkt verfahrenden reinen Geldmenschen diesem selbst oft gar nicht als eine sittliche Verschuldung erscheint, da er sich doch nur eines streng logischen, die sachlichen Konsequenzen der Situation ziehenden Verhaltens bewußt ist.

Freilich bedeutet diese Objektivität des kollektiven Verfahrens vielfach nur das Negative, daß gewisse Normen, denen sich die Einzelpersönlichkeit sonst fügt, ausgeschaltet sind, und nur eine Form, diese Ausschaltung zu verdecken und das Gewissen über sie zu beruhigen.

Jeder einzelne, der an dem Entschluß beteiligt ist, kann sich dahinter zurückziehen, daß es eben ein Gesamtbeschluß war, und seine eigene Gewinnsucht und Brutalität damit maskieren, daß es nur der Vorteil der Gesamtheit war, den er verfolgt hat.

Daß der Besitz der Macht—und zwar einerseits der besonders schnell erworbene, andrerseits der besonders Langdauernde — zu ihrem Mißbrauch verleitet, gilt für Individuen nur mit vielen und leuchtenden Ausnahmen, wenn er aber für Körperschaften und Klassen nicht gilt, so haben es jedesmal nur besonders glückliche Umstände verhindert.

Es ist sehr bemerkenswert, daß jenes Verschwinden des Einzelsubjekts hinter der Gesamtheit dem fraglichen Charakter des Verfahrens auch dann dient bzw. ihn potenziert, wenn auch die unterworfene Partei eine Kollektivität ist.

Die psychologische Nachbildung des Leides, das wesentliche Vehikel des Mitleids und der Milde, versagt leicht, wenn nicht ein benennbares oder anschauliches Individuum es zu tragen hat, sondern nur eine Gesamtheit, die als solche sozusagen keine subjektiven Zustände hat.

So ist bemerkt worden, das englische Gemeinwesen sei in seiner ganzen Geschichte charakterisiert durch eine außerordentliche Gerechtigkeit gegen Personen und eine ebenso große Ungerechtigkeit gegen Gesamtheiten.

Bei dem starken Gefühl für das Recht der Individualitäten (-> 133) ist nur durch jenen psychologischen Grund begreiflich, wie Dissenters, Juden, Iren, Indier, in früheren Perioden auch die Schotten, behandelt wurden.

Das Untertauchen der Persönlichkeitsformen und -normen in der Objektivität des Kollektivdaseins bestimmt, wie das Handeln, so auch das Leiden der Gesamtheiten.

Die Objektivität wirkt zwar in der Form des Gesetzes; wo dies aber nicht zwingend ist und die persönliche Gewissenhaftigkeit an seine Stelle treten müßte, zeigt sich sehr häufig, daß diese eben kein kollektiv-psychologischer Zug ist; und dies um so entschiedener, wenn das Objekt des Verfahrens wegen eben desselben Kollektivcharakter nicht ein. mal Anregung gibt, jenen personalen Zug zu entfalten.

Die Mißbräuche der Gewalt, z. B. in den amerikanischen Städteverwaltungen, würden ihre ungeheuren Dimensionen kaum erlangt haben, wenn die Herrschenden nicht Korporationen wären und die Beherrschten nicht Kollektivitäten; es ist deshalb bezeichnend, daß man diesen Mißbräuchen manchmal zu steuern glaubte, indem man die Macht des Mayor sehr vermehrte—damit irgend jemand da sei, den man persönlich verantwortlich machen konntet

Als eine Ausnahme von der Objektivität der Vielheitsaktionen, die aber in Wirklichkeit nur eine tiefere Begründung der Regel darstellt, tritt das Verhalten einer Masse auf, das ich an dem römischen Zirkuspublikum exemplifizierte.

Es besteht nämlich ein grundlegender Unterschied zwischen dem Wirksamkeitscharakter einer Vielheit als eines einheitlichen, gleichsam eine Abstraktion verkörpernden Sondergebildes — Wirtschaftsgenossenschaft, Staat, Kirche, alle Vereinigungen, die wirklich oder gleichnisweise als juristische Personen zu bezeichnen sind—auf der einen Seite, und dem einer Vielheit als aktuell zusammen befindlicher Menge auf der andern.

Die hier wie dort erfolgende Aufhebung der individuell- personalen Differenziertheiten führt nämlich in dem ersteren Falle dazu, daß die sozusagen oberhalb des Individualcharakters gelegenen Züge hervortreten, in dem andern aber die unterhalb dieses ruhenden. Innerhalb einer sich sinnlich berührenden Menschenmenge nämlich gehen unzählige Suggestionen und nervöse Beeinflussungen hin und her, die dem Einzelnen die Ruhe und Selbständigkeit des Ueberlegens und Handelns rauben, so daß die flüchtigsten Anregungen innerhalb einer Menge oft lawinenartig zu den unverhältnismässigsten Impulsivitäten anschwellen und die höheren, differenzierten, kritischen Funktionen wie ausgeschaltet sind.

Daher lacht man im Theater und in Versammlungen über Scherze, die uns im Zimmer sehr kühl lassen würden, daher gelingen die spiritistischen Manifestationen am besten in »Zirkeln«; daher erreichen Gesellschaftsspiele in der Regel den größten Fröhlichkeitserfolg, je tiefer ihr geistiges Niveau ist; daher das rasche, sachlich ganz unbegreifliche Umschlagen der Stimmung in einer Masse, daher die unzähligen Beobachtungen über die "Dummheit" der Kollektivitäten .

Ich schiebe die Paralysierung der höheren Eigenschaften, dieses widerstandlose Sichmitreißenlassen, wie gesagt, auf die unberechenbare Zahl von Einflüssen und (-> 134) Eindrücken, die sich in einer Menge zwischen jedem und jedem kreuzen, sich stärken, sich brechen, sich ablenken, sich reproduzieren. Durch diese Wirrnis minimaler Anregungen unterhalb der Bewußtseinsschwelle entsteht einerseits auf Kosten der klaren und konsequenten Verstandestätigkeit eine große nervöse Aufgeregtheit, in der die dunkelsten, primitivsten, sonst beherrschten Instinkte der Naturen erwachen, andrerseits eine hypnotische Paralyse, die die Menge jedem führenden, suggestiven Impuls bis ins Extrem folgen lässt.

Dazu tritt der Machtrausch und die individuelle Verantwortungslosigkeit des Einzelnen in einer aktuell kooperierenden Menge, wodurch die sittlichen Hemmungen der niedrigen und brutalen Triebe ausfallen.

Daraus erklärt sich hinreichend die Grausamkeit der Mengen, mögen es römische Zirkusbesucher oder mittelalterliche Judenhetzer oder amerikanische Negerlyncher sein, und das schlimme Los derer, die einer aktuellen Menge unterworfen sind.

Freilich zeigt sich auch hier die typische Doppelheit im Erfolge dieses soziologischen Unterordnungsverhältnisses: die Impulsivität und Suggestibilität der Menge kann sie gelegentlich Anregungen der Großmut und des Enthusiasmus folgen lassen, zu denen sich gleichfalls der Einzelne aus ihr sonst nicht aufschwingen würde.

Der letzte Grund der Gegensätzlichkeiten innerhalb dieser Konfiguration ist so zu formulieren, daß zwischen dem Individuum mit seinen Situationen und Bedürfnissen auf der einen Seite und all den über- oder unterindividuellen Gebilden und innerlich-äußerlichen Verfassungen, die die Kollektivierung mit sich bringt, auf der andern, kein prinzipielles und konstantes, sondern ein variables und zufälliges Verhältnis besteht.

Wenn also die abstrakten sozialen Einheiten sachlicher, kühler, konsequenter verfahren als ein Einzelner, wenn umgekehrt konkret zusammenbefindliche Mengen impulsiver, besinnungsloser, extremer handeln, als jedes ihrer Individuen für sich es täte, so kann jeder dieser Fälle für den einer solchen Vielheit Unterworfenen der günstigere, er kann aber auch der ungünstigere sein.

Diese Zufälligkeit ist sozusagen nichts Zufälliges, sondern der logische Ausdruck der Inkommensurabilität zwischen den spezifisch individuellen Lagen, um die und deren Bedürfnisse es sich handelt, und den Gebilden und Stimmungen, die das Miteinander und Nebeneinander der Vielen beherrschen oder die diesem dienen.

Bei diesen Unterordnungen unter eine Mehrheit waren die einzelnen Elemente der Mehrheit einander koordiniert, oder wenigstens wirkten sie in der hier in Betracht kommenden Hinsicht so, als wären sie koordiniert.

Es ergeben sich nun neue Erscheinungen, sobald die übergeordnete Mehrheit nicht als eine Einheit aus gleichartigen Elementen auftritt; die Übergeordneten können dabei entweder einander entgegengesetzt sein, oder sie können eine Reihe bilden, in der der Uebergeordnete seinerseits wieder einem höheren untergeordnet ist.

Ich betrachte zunächst den ersteren Fall, dessen Arten sich an der Mannigfaltigkeit seiner Folgen für den Untergeordneten aufzeigen lassen.

Wenn jemand mehreren Personen oder Gruppen in totaler (-> 135) Weise untertan ist, d. h. so, daß er keine Spontaneität in das Verhältnis einzusetzen hat, sondern von jedem der Uebergeordneten völlig abhängig ist—so wird er unter der Entgegengesetztheit derselben schwer leiden.

Denn jeder wird ihn und seine Kräfte und Dienste ganz beanspruchen und wird ihn andrerseits doch für dasjenige, was er auf die zwingende Veranlassung des andern tut oder lässt, so verantwortlich machen, als wäre es spontan.

Dies ist die typische Situation des »Dieners zweier Herren«, sie tritt an Kindern auf, die zwischen ihren in Konflikt befindlichen Eltern stehen, bis zu der Situation eines kleinen Staates, der von zwei mächtigen Nachbarstaaten gleichmässig abhängig ist und deshalb in einem Konfliktfalle zwischen diesen oft von jedem für dasjenige verantwortlich gemacht werden wird, wozu ihn sein Abhängigkeitsverhältnis zum andern zwingt.

Ist dieser Konflikt der einzelnen untergeordneten Kreise ganz verinnerlicht, wirken diese als ideale, sittliche Mächte, die ihre Forderungen im Inneren des Menschen selbst stellen, so erscheint die Situation als >>Konflikt der Pflichten<<

Jener äußerlichere Widerstreit entsteht sozusagen nicht aus dem Subjekte selbst, sondern nur an ihm, dieser aber bricht aus, indem aus der Seele heraus das sittliche Bewußtsein nach zwei verschiedenen Seiten, zum Gehorsam gegen zwei einander ausschließende Mächte strebt.

Während der erstere also prinzipiell die Spontaneität des Subjekts ausschließt und, wenn diese einträte, in der Regel rasch beendet sein könnte, liegt dem Konflikt der Pflichten gerade die vollste Freiheit des Subjekts zugrunde, die allein die Anerkennung der beiden Ansprüche als sittlich verpflichtender tragen kann.

Indes hindert ersichtlicherweise dieser Gegensatz nicht, daß der Widerstreit zweier, unsern Gehorsam fordernder Mächte beide Formen zu gleicher Zeit gewinne.

Solange ein Konflikt rein äußerlich ist, ist er am schlimmsten, wenn die Persönlichkeit schwach ist, wird er aber innerlich, so wird er am zerstörendsten, wenn sie stark ist.

An die Rudimentärformen solcher Konflikte, die unser Leben im Großen wie im Kleinen durchziehen, sind wir derartig angepasst, wir finden uns durch Kompromisse und Teilung unserer Leistungen so instinktiv mit ihnen ab, daß sie uns in den meisten Fällen überhaupt nicht als Konflikte zum Bewußtsein kommen.

Wo dies aber geschieht, pflegt sich eine Unlösbarkeit dieser Situation, ihrer reinen soziologischen Form nach, sichtbar zu machen, wenn auch ihre zufälligen Inhalte eine Glättung und Versöhnung gestatten.

Denn solange der Streit von Elementen dauert, deren jedes den vollen Anspruch auf ein und dasselbe Subjekt erhebt, wird keine Teilung von dessen Kräften jenen Forderungen genügen, ja, meistens wird nicht einmal die relative Lösung durch solche Teilung möglich sein, weil Farbe bekannt werden muß und die einzelne Handlung vor einem unbeugsamen pro oder contra steht.

Zwischen dem religiös umkleideten Anspruch der Familiengruppe, die die Bestattung des Polyneikes fordert, und dem staatlichen Gesetz, das sie verbietet, gibt es für Antigone kein differenzierendes Kompromiß; nach ihrem Tode stehen sich die Gegensätze ihrem inneren Sinne nach genau so hart und unversöhnt gegenüber, wie am Anfang der Tragödie, und (-> 136) erweisen damit, daß keinerlei Verhalten oder Schicksal des ihnen Unterworfenen ihren Konflikt aufheben kann, den sie in ihn projizieren.

Und selbst wo die Kollision nicht zwischen jenen Mächten selbst, sondern nur in dem beiden folgsamen Subjekt zustande kommt und so eher durch eine Teilung von dessen Leistung zwischen ihnen zu schlichten scheint—ist es nur der glückliche, aus dem Inhalt der Situation folgende Zufall, der diese Lösung ermöglicht.

Der Typus ist hier: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist; aber wenn man nun gerade der Münze, die der Kaiser beansprucht, für ein gottgefälliges Werk bedarf ?

Die bloße gegenseitige Fremdheit und Nicht- Organisiertheit der Instanzen, von denen ein Individuum zugleich abhängig ist, reicht aus, um seine Situation zu einer prinzipiell widerspruchsvollen zu machen.

Und dies um so mehr, je mehr der Konflikt in das Subjekt hinein verinnerlicht ist und aus den idealen Forderungen erwächst, die von dem eignen Pflichtbewußtsein leben.

In den beiden, oben herangezogenen Beispielen ruht der subjektiv sittliche Akzent doch im wesentlichen auf der einen Seite des Gegensatzes, und der andern ist das Subjekt mehr durch eine äußere Unvermeidlichkeit untertan.

Sind aber beide Forderungen vom gleichen inneren Gewicht, so hilft es uns wenig, aus der besten Ueberzeugung uns für die eine zu entscheiden oder unsere Kräfte zwischen ihnen zu teilen.

Denn die —ganz oder teilweise—unerfüllte wirkt trotzdem mit ihrem ganzen Schwergewicht nach, ihr unerfülltes Quantum macht uns für sich voll verantwortlich, auch wenn es äußerlich unmöglich war, ihm zu genügen, und wenn unter den gegebenen Umständen diese Lösung die sittlich richtigste war.

Jede wirklich sittliche Forderung hat etwas Absolutes, das sich mit einer relativen Erfüllung, die das Bestehen einer andern ihr allein zubilligt, nicht begnügt.

Auch hier, wo wir uns keiner andern Instanz als dem persönlichen Gewissen zu beugen brauchen, sind wir nicht besser daran, wie in dem äußerlichen Fall der einander widerstreitenden Bindungen, deren keine uns einen Vorbehalt zugunsten der andern gestattet.

Auch innerlich kommen wir nicht zur Ruhe, solange eine sittliche Notwendigkeit unrealisiert geblieben ist, gleichviel, ob wir ihr gegenüber dadurch ein reines Gewissen haben, daß wir wegen des Bestehens einer andern—die im gleichen Sinne über ihre Verwirklichungsmöglichkeit hinaus wirkt—ihr nicht mehr geben konnten, als wir taten.

Bei der Unterordnung unter äußere, einander entgegengesetzte oder fremde Mächte wird die Position des Untergeordneten freilich eine völlig andre, sobald er nur irgendeine Spontaneität besitzt, irgendeine eigene Macht in das Verhältnis einzusetzen hat.

Hier tritt in den mannigfaltigsten Ausgestaltungen die Situation: ducbus litigantibus tertius gaudet — auf, die das vorige Kapitel behandelt hat. Hier seien nur einige ihrer Anwendungen für den Fall der Unterordnung des tertius und auch für die Eventualität angeführt, daß kein Streit, sondern nur gegenseitige Fremdheit der höheren Instanzen vorliegt.

Für das vorhandene Freiheitsquantum der Untergeordneten pflegt jene Lage einen Wachstumsprozeß einzuleiten, der manchmal bis (-> 137) zur Lösung der Unterordnung überhaupt geht.

Ein wesentlicher Unterschied des mittelalterlichen Unfreien vom Vasallen bestand darin, daß jener nur einen Herrn hatte und haben konnte; dieser aber konnte von verschiedenen Herren Land nehmen und ihnen den Diensteid leisten.

Durch diese Möglichkeit, sich in verschiedene Lehensverhältnisse zu begeben, gewann der Vasall dem einzelnen Lehensherrn gegenüber einen starken Rückhalt und Unabhängigkeit, die prinzipielle Unterordnung der Vasallenstellung wurde dadurch sehr erheblich ausgeglichen.

Eine formal ähnliche Lage schafft der Polytheismus für das religiöse Subjekt.

Obgleich dieses sich von einer Mehrheit göttlicher Mächte beherrscht weiß, so kann es doch—vielleicht nicht ganz logisch klar, aber auf dieser Stufe psychologisch tatsächlich—sich von dem unzugänglichen oder ohnmächtigen Gotte zu einem andern, chancenreicheren wenden; noch im heutigen Katholizismus sagt der Gläubige oft dem einen Heiligen ab, der seine besondere Adoration nicht belohnt hat, um diese einem andern zu widmen—obgleich er die weiterwirkende

Macht auch jenes über ihn prinzipiell nicht leugnen könnte.

Insofern das Subjekt mindestens eine gewisse Wahl zwischen den Instanzen über ihm hat, gewinnt es jeder gegenüber, ja für sein Gefühl vielleicht ihrer Gesamtheit gegenüber eine gewisse Unabhängigkeit, die ihm da versagt bleibt, wo die gleiche Summe religiöser Abhängigkeit in einer einzigen Gottesvorstellung sozusagen unentrinnbar vereinigt ist.

Und dies ist auch die Form, in der der moderne Mensch eine bestimmte Unabhängigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet gewinnt.

Er ist, besonders der Großstädter, von der Summe seiner Lieferanten unendlich viel abhängiger, als es der Mensch in mehr naturalwirtschaftlichen Zuständen ist.

Allein, da er eine kaum begrenzte Möglichkeit besitzt, zwischen den Lieferanten zu wählen, bzw. zwischen ihnen zu wechseln, so hat er jedem gegenüber eine Freiheit, die mit der des Menschen in einfacheren oder kleinstädtischen Verhältnissen gar nicht zu vergleichen ist.

Dieselbe Formbestimmtheit des Verhältnisses ergibt sich, wenn die Divergenz der Übergeordneten sich im Nacheinander statt im Nebeneinander entfaltet.

Hier bieten sich nun je nach den historischen Inhalten und Sonderbedingungen die mannigfaltigsten Abwandelungen dar, in denen allen das gleiche Formphänomen lebt.

Der römische Senat war den hohen Beamten gegenüber formell sehr abhängig.

Da diese aber eine kurze Amtsdauer hatten, der Senat aber seine Mitglieder dauernd behielt, so wurde die Macht des Senates dadurch in Wirklichkeit eine weit größere, als sich aus seinem gesetzlichen Verhältnis zu jenen Herrschaftsträgern ablesen ließ.

Aus dem prinzipiell gleichen Motiv vollzog sich der Machtzuwachs der Commons gegenüber der englischen Krone seit dem 14. Jahrhundert.

Die dynastischen Parteien waren noch imstande, die Wahlen im Sinne des Royalismus oder der Reform, zugunsten von York oder von Lancaster zu bestimmen.

Allein unter all diesen Machterweisen der Herrscher beharrte eben doch das Haus der Gemeinen als solches und erwarb damit gerade wegen jener Schwankungen und Windwechsel in den obersten Regionen (- > 138) das man als Abwälzung des Druckes bezeichnen kann.

Gegenüber dem einfachen Fall, daß ein Mächtiger seine Position zur Ausbeutung eines Schwächeren ausnutzt, handelt es sich hier darum, daß er eine Verschlechterung seiner Position, gegen die er sich nicht wehren kann, auf einen Wehrlosen überträgt und sich dadurch im status quo ante zu erhalten sucht.

Der Detaillist wälzt die Schwierigkeiten, die ihm durch die Ansprüche und Launen des Publikums entstehen, auf den Großkaufmann ab, dieser auf den Fabrikanten, dieser auf seine Arbeiter.

In jeder Hierarchie bewegt sich ein neuer Druck oder Zumutung längs der Linie des geringsten Widerstandes, welche schließlich, wenn auch nicht der Erscheinung oder dem ersten Stadium nach, die nach unten laufende zu sein pflegt.

Dies ist die Tragödie des Tiefsten in jeder sozialen Ordnung.

Er hat nicht nur unter den Entbehrungen, Anstrengungen und Zurücksetzungen zu leiden, deren Summe eben seine Stellung charakterisiert, sondern jeder neue Druck, der die ihm übergeordneten Schichten an irgend einer Stelle trifft, wird, wenn es technisch irgend möglich ist, nach unten weitergegeben und macht erst an ihm halt.

Die irischen Agrarzustände geben ein sehr reines Beispiel.

Der englische Lord, der ein Gut in Irland besaß, es aber nie besuchte, verpachtete es an einen Oberpächter, dieser wieder an kleinere Pächter usw., so daß der arme Bauer sein bißchen Acker oft vom fünften oder sechsten Middleman pachten mußte.

Dadurch kam es zunächst vor, daß er für einen Acker 6 Pf. Sterling bezahlen mußte, von denen der Besitzer nur ~o Shilling erhielt; weiterhin aber kam jede Erhöhung des Pachtzinses um einen Shilling, die der Besitzer dem Pächter, mit dem er unmittelbar verhandelte, auferlegte, nicht als Erhöhung um einen Shilling, sondern um das Zwölffache davon an den Bauern.

Denn es liegt auf der Hand, daß die ursprüngliche Vermehrung des Druckes nicht in ihrer absoluten Größe, sondern in der relativen ab" gewälzt wird, welche dem sonst schon bestehenden Maß der Gewalt des Höheren über den Tieferen entspricht.

So mag der Verweis, den ein Beamter von seinem Vorgesetzten erhält, sich in den gemässigten Ausdrücken der höheren Bildungsschicht halten; dieser Beamte aber wird vielleicht seinen Verdruß darüber schon durch ein grobes Anschreien seines Subalternen äußern, und dieser prügelt im Ärger seine Kinder um einer sonst ganz folgenlosen Veranlassung willen durch.

Während die besonders ungünstige Lage des untersten Elementes in einer mehrgliedrigen Ueber- und Unterordnungsreihe darauf beruht, daß deren Struktur ein gewisses kontinuierliches Gleiten des Druckes von oben nach unten zulässt, führt eine formal ganz anders aussehende zu ganz ähnlichen Ergebnissen für den Tiefststehenden, insoweit auch sie jene Verbindung mit dem höchsten Element vernichtet, die sein Rückhalt gegen die mittlere Schicht war.

Wenn sich nämlich diese letztere so breit und mächtig zwischen die beiden andren schiebt, daß alle Massregeln der höchsten Instanz zugunsten der tiefsten durch die mittlere, die im Besitz von Herrschaftsfunktionen ist, hindurchgeleitet werden müssen, so bringt dies leicht statt einer Verbindung zwischen oben und unten, eine Abschnürung (-> 141) zwischen ihnen zuwege.

Solange Gutsuntertänigkeit bestand, war der Adel ein Träger der Verwaltungsorganisation des Staates; er übte seinen Untertanen gegenüber richterliche, ökonomische, steuerliche Funktionen, ohne die der damalige Staat nicht hätte bestehen können, und band allerdings auf diese Weise die untertänigen Massen an das allgemeine Interesse und die höchste Macht.

Da nun aber der Adel noch Privatinteressen hat, in denen er den Bauern für sich ausnutzen will, so benutzt er dazu jene Stellung als Verwaltungsorgan zwischen Regierung und Bauern und annulliert tatsächlich sehr lange diejenigen Massregeln und Gesetze, durch die die Regierung sich unmittelbar des Bauern annehmen möchte -—was sie sehr lange eben nur durch den Adel hindurch kann.

Es liegt auf der Hand, daß diese isolierende Schichtungsform nicht nur das unterste, sondern auch das oberste Glied der Reihe schädigt, denn ihr entgehen die von jener nach oben strömenden Kräfte.

So wurde das deutsche Königtum im Mittelalter dadurch außerordentlich geschwächt, dass der aufkommende niedere Adel nur dem Hochadel verpflichtet, weil nur von ihm belehnt war.

Das Mittelglied des hohen Adels schnürte den niederen schließlich ganz von der Krone ab.

Der Erfolg dieser Struktur, mit ihren Scheidungen und Vereinigungen, hängt übrigens für das unterste Glied natürlich von der Tendenz ab, die die oberen Glieder ihm gegenüber besitzen.

Durch Modifikationen dieser kann, im Gegensatz zu den bisher beobachteten Erscheinungen, die Abtrennung durch das Mittelglied ihm günstig, das Uebergreifen über dieses hinweg ihm ungünstig sein.

Der erstere Fall trat in England seit Eduard I. ein als die Ausübung der Gerichts-, Finanz und Polizeihoheit allmählich in gesetzlichem Auftrag an die in den Grafschafts- und Stadtverbänden organisierten besitzenden Klassen überging.

Diese übernahmen als Gesamtheiten den Schutz des Einzelnen gegen die absolute Gewalt. Indern die kommunalen Einheiten sich im Parlament zusammenfassten, wurden sie zu jenem Gegengewicht der obersten Gewalt, das den schwachen Einzelnen gegen gesetzlose und ungerechte Übergriffe des Staatsregimentes deckte.

Umgekehrt verlief der Prozeß im Frankreich des ancien regime.

Hier war der Adel von jeher aufs engste mit dem lokalen Kreise verbunden, in dem er verwaltete und herrschte und dessen Interessen er der Zentralregierung gegenüber vertrat.

In dieses Verhältnis zwischen Adel und Bauer drängte sich nun der Staat und nahm jenem allmählich seine Herrschaftsfunktionen ab: die Rechtsprechung wie die Armenpflege, die Polizei wie den Wegebau.

Mit diesem zentralistischen Regime, das nur auf Herausziehen von Geld gerichtet war, wollte der Adel nichts zu tun haben; er zog sich von seinen sozialen Aufgaben zurück und überließ den Bauer den königlichen Intendanten und Delegierten, die nur an die Staatskasse oder auch an die eigene dachten und den Bauern von seinem X ursprünglichen Rückhalt am Adel völlig abdrängten. —

Eine besondre Form der Unterordnung unter eine Mehrheit liegt in dem Prinzip der »Ueberstimmung« von Minoritäten durch Majoritäten.

Allein diese wurzelt und verzweigt sich, jenseits ihrer Bedeutung für die Soziologie der Ueber- und Unterordnung, in so viel (- > 142) weitere Interessen gesellschaftlicher Formung, daß es angemessen scheint, sie in einem besonderen Exkurs zu behandeln.

-> Exkurs über die Überstimmung


Ich komme nun endlich zu dem dritten Formtypus: in dem die Unterordnung weder unter einen Einzelnen, noch unter eine Mehrheit, sondern unter ein unpersönliches, objektives Prinzip stattfindet.

Dass hier eine eigentliche Wechselwirkung, zum mindesten eine unmittelbare, ausgeschlossen ist, scheint dieser Unterordnungsform das Element der Freiheit zu nehmen.

Wer einem objektiven Gesetz untergeordnet ist, fühlt sich von diesem bestimmt, er selbst aber bestimmt jenes in keiner Weise, er hat keine Möglichkeit, in einer das Gesetz selbst treffenden Weise darauf zu reagieren, wie doch der armseligste Sklave es noch immer in irgendeinem Masse seinem Herrn gegenüber kann.

Denn wer dem Gesetze etwa nicht gehorcht, ist ihm insofern überhaupt nicht real untergeordnet, und wenn er das Gesetz abändert, so ist er dem alten Gesetz gar nicht, dem neuen aber wieder in jener schlechthin unfreien Weise untergeordnet.

Dennoch ist für den modernen, objektiven Menschen, der das Gebiet spontaner Wirksamkeit und das des Gehorsams auseinander zuhalten weiss, die Unterordnung unter ein Gesetz, das von unpersönlichen unbeeinflussbaren Mächten exekutiert wird, der würdigere Zustand Anders aber, wo die Persönlichkeit ihr Selbstgefühl nur bei jener vollen Spontaneität bewahren konnte, die auch bei voller Unterordnung noch immer mit der Gegenwirkung von Person zu Person verbunden ist.

Darum erfuhren noch die Fürsten des 16. Jahrhunderts in Frankreich, Deutschland, Schottland, den Niederlanden oft erheblichen Widerstand, wenn sie durch gelehrte Substitute oder durch Verwaltungskörper, also mehr nach Gesetzen, regieren liessen.

Der Befehl wurde als etwas Persönliches empfunden; Gehorsam wollte man ihm nur aus persönlicher Hingabe leisten, die bei aller Unbedingtheit doch immer die Form einer freien Gegenseitigkeit hat.

Fast in die Karikatur schlägt dieser leidenschaftliche Personalismus des Unterordnungsverhältnisses um, wenn aus Spanien am Beginn der Neuzeit berichtet wird: ein verarmter Adeliger, der in einem grossen Hause Koch oder Lakai wurde, verlor damit seinen Adel nicht definitiv—dieser schlief nur und konnte, bei einer günstigen Wendung des Schicksals, wider geweckt werden.

War ein solcher Edelmann aber einmal Handwerker geworden, so war sein Adel vernichtet.

Der modernen Empfindung, die die Leistung und die (-> 148) Person sondert und deshalb in einer möglichsten Objektivität des Abhängigkeitsinhaltes die persönliche Würde am besten gewahrt sieht, widerspricht dies unmittelbar: ein amerikanisches Mädchen etwa, das ohne jedes Gefühl von Entmündigung in einer Fabrik arbeiten würde, käme sich als Köchin in einer Familie völlig deklassiert vor.

Und schon im 13. Jahrhundert enthalten in Florenz die unteren Zünfte die Beschäftigungen im unmittelbaren Dienste von Personen: Schuster, Gastwirte, Schullehrer, während die zwar noch immer dem Publikum dienenden, aber doch objektiveren, von der Einzelperson unabhängigeren, die höheren Zünfte bilden, wie Tuchmacher und Krämer.

In Spanien aber, wo die ritterlichen Traditionen, mit ihrem Einsatz der Person in alles Tun, noch lebendig waren, musste jedes noch einigermassen von Person zu Person gehende Verhältnis als erträglich gelten, jede Unterordnung unter mehr sachliche Anforderungen dagegen, jede Einfügung in einen Zusammenhang unpersönlicher, weil vielen und anonymen Personen dienender Leistungen als gänzlich entwürdigend.

Noch in den Rechtstheorien des Althusius klingt eine Aversion gegen die Objektivität des Gesetzes nach.

Der summus megistratus übt bei ihm zwar fremdes Recht, aber nicht als Vertreter des Staates, sondern nur, weil er vom Volk bestellt ist, dass statt der vom Volk persönlich erfolgenden oder vorausgesetzten Berufung auch die Berufung durch Gesetz den Herrscher zum Vertreter des Staates designieren könnte, ist eine ihm noch fremde Idee.

Dem Altertum dagegen war die Unterordnung unter das Gesetz gerade wegen seines Mangels an Personalcharakter besonders angemessen erschienen. Aristoteles pries das Gesetz als ?, das Gemässigte, Unparteiische, von Leidenschaften Freie, und schon Plato hatte im gleichen Sinne die Herrschaft des unpersönlichen Gesetzes als das be ?

Während dies aber nur eine psychologische Motivierung war, die den Kern der Frage, die prinzipielle und nicht von utilitarischen Konsequenzen hergeleitete Wendung vom Personalismus zum Objektivismus des Gehorsamsverhältnisses nicht traf, findet sich bei Plato auch noch die andre Theorie- im idealen Staat stehe die Einsicht des Herrschers über dem Gesetze; sobald das Wohl des Ganzen es ihm zu erfordern scheine, müsse er auch gegen seine eigenen Gesetze handeln können.

Nur wo es keine wahren Staatsmänner gäbe, wären Gesetze erfordert, die unter keinen Umständen durchbrochen werden dürften.

Das Gesetz erscheint hier also als das geringere Übel, aber nicht weil die Unterordnung unter eine Person, wie für jene germanische Empfindung, ein Element von freier.

Würde besässe, der gegenüber aller Gesetzesgehorsam etwas. Mechanisches und Passivistisches hat. Sondern als der Mangel des Gesetzes wird seine Starrheit empfunden, durch die es den wechselnden und nicht vorauszusehenden Forderungen des Lebens ungefüge und ungenügend gegenübersteht -  ein Übel, dem nur die an kein Prajudiz gebundene Einsicht eines persönlichen Herrschers entgeht, und das sich nur, wo diese Einsicht fehlt, in einen relativen Vorteil verwandelt.

Es bleibt also hier immer der Inhalt des Gesetzes und, sozusagen, dessen Aggregatzustand, (-> 149) der seinen Wert oder Unwert gegenüber der Unterordnung unter Personen bestimmt.

Dass das Gehorsamsverhältnis in seinem inneren Prinzip und dem ganzen Lebensgefühl des Gehorchenden nach ein andres ist, ob es von einem Gesetz oder einer Person ausgeht, tritt in diese Erwägungen nicht ein.

Die ganz allgemeine oder formale Relation zwischen Gesetzesherrschaft und Personenherrschaft ist zunächst freilich praktisch auszudrücken: wo das Gesetz nicht kräftig oder weit genug ist, bedarf es der Personen - und wo die Personen nicht zulänglich sind, bedarf es des Gesetzes.

Aber, weit darüber hinaus, hängt es von Entscheidungen letzter, indiskutabler soziologischer Wertgefühle ab, ob man die Herrschaft von Menschen als das Provisorium für die Herrschaft des vollendeten Gesetzes ansieht, oder umgekehrt die Herrschaft des Gesetzes nur für einen Lückenbüsser oder ein faute de mieux gegenüber der Herrschaft der zum Herrschen absolut qualifizierten Persönlichkeit.

Die objektive Instanz kann noch in andrer Gestalt zum Drehpunkt des Verhältnisses zwischen dem Über- und dem Untergeordneten werden: indem nicht ein Gesetz oder ideelle Norm, sondern ein konkreter Gegenstand die Herrschaftsbeziehung vermittelt.

So unter der Gültigkeit des Patrimonialprinzips, nach dem die Untertanen als solche nur Kompetenzen des Landgebietes sind, innerhalb der Leibeigenschaft, wo »die Luft eigen machte«, am radikalsten bei der russischen Leibeigenschaft; denn deren furchtbare Härte schloss immerhin jene persönliche Versklavung, die auch den Verkauf des Sklaven gestattet hätte, aus und band das Untertänigkeitsverhältnis derartig an das Landgut, dass der Leibeigene nur mit diesem zugleich veräussert werden konnte.

Bei aller inhaltlichen und quantitativen Differenz wiederholt sich diese Form doch manchmal an der Lage des modernen Fabrikarbeiters, den sein eigenes Interesse vermittels gewisser Veranstaltungen an eine Fabrik fesselt: wenn ihm etwa die Erwerbung eines eigenen Häuschens ermöglicht worden ist, wenn er sich an Wohlfahrtseinrichtungen mit eigenem Aufwand beteiligt hat, der für ihn verloren ist, sobald er die Fabrik verlässt usw.

So ist er, rein durch Objekte, in einer Weise gefesselt, die ihn dem Unternehmer gegenüber in einer ganz besonderen Weise wehrlos macht.

Ja, schliesslich war es dieselbe Herrschaftsform, die in dem primitivsten patriarchalischen Verhältnis nicht durch ein bloss räumliches, sondern durch ein lebendiges Objekt vermittelt wurde: die Kinder gehörten dem Vater, nicht weil er ihr Erzeuger war, sondern weil die Mutter ihm gehörte —wie dem Besitzer eines Baumes auch dessen Früchte gehören; so dass auch die von andren Vätern erzeugten Kinder nicht weniger sein Eigentum waren.

Dieser Herrschaftstypus pflegt eine entwürdigende Härte und Unbedingtheit des Unterworfenseins mit sich zu bringen.

Denn, indem der Mensch daraufhin unterworfen ist, dass er einem Ding zugehört, sinkt er psychologisch selbst in die Kategorie eines blossen Dinges.

Wo das Gesetz die Herrschaft vermittelt, - so könnte man unter den nötigen Vorbehalten sagen - da rückt der Übergeordnete in die Schicht der Objektivität, wo ein Ding es tut, geschieht eben dies dem Untergeordneten.

Die Situation dieses pflegt deshalb im (-> 150) ersteren Fall im allgemeinen eine günstigere, im zweiten eine ungünstigere zu sein, als in vielen Fällen rein personaler Unterordnung.

Ein soziologisches Interesse im unmittelbaren Sinne heftet sich nun an die Unterordnung unter ein objektives Prinzip in zwei wesentlichen Fällen.

Einmal dann, wenn jenes ideale, übergeordnete Prinzip sich als psychologische Verdichtung einer realen sozialen Macht deuten lässt, und zweitens, wenn es unter denjenigen, welche ihm gemeinsam untergeordnet sind, spezifische und charakteristische Verbindungen stiftet.

Das erstere ist vor allem angesichts der sittlichen Imperative in Betracht zu ziehen.

Im sittlichen Bewusstsein fühlen wir uns einem Gebot untergeordnet, das von keiner menschlichen, personalen Macht getragen scheint.

Wir vernehmen die Stimme des Gewissens nur in uns, wenngleich mit einer Kraft, einer Entschiedenheit gegenüber allem subjektiven Egoismus, wie sie nur einer ausserhalb des Subjekts gelegenen Instanz scheint entstammen zu können.

Diesen Widerspruch hat man bekanntlich dadurch zu lösen versucht, dass man die Inhalte der Sittlichkeit aus sozialen Geboten herleitete: was der Gattung und der Gruppe nützlich ist, und was diese deshalb um ihrer Selbsterhaltung willen von ihren Mitgliedern fordert, das werde den Individuen allmählich als Instinkt angezüchtet, so dass es als eigene autonome Empfindung neben den eigentlich persönlichen, und deshalb oft im Gegensatz gegen diese, in ihnen aufträte.

Dadurch erkläre sich der Doppelcharakter des sittlichen Gebots: dass es uns einerseits als ein unpersönlicher Befehl entgegentritt, dem wir uns einfach unterzuordnen haben, und dass doch andrerseits keine äussere Macht, sondern nur unser eigenster und innerster Impuls es uns auferlegt.

Jedenfalls liegt hier einer der Fälle vor, in denen das Individuum innerhalb seines Bewusstseins die Beziehungen wiederholt, die zwischen ihm als Ganzem und der Gruppe bestehen.

Es ist eine alte Beobachtung, dass die Vorstellungen der Einzelseele in ihren ganzen Verhältnissen der Assoziation und der Scheidung, der Differenzierung und der Vereinheitlichung sich so verhalten, wie sich Individuen zueinander verhalten. Hiervon bildet es eine eigentümliche Spezialisierung, dass jene innerpsychologischen Relationen nun nicht nur die zwischen Individuen überhaupt, sondern zwischen dem Individuum und dem umgebenden Kreis repetieren.

Was die Gesellschaft von ihrem Mitglied fordert: Einordnung und Treue, Altruismus und Arbeit, Selbstbeherrschung und Wahrhaftigkeit—alles dies fordert der Einzelne von sich selbst.

Es gehen dabei mehrere sehr bedeutsame Motive durcheinander.

Die Gesellschaft tritt dem Einzelnen mit Vorschriften gegenüber an deren Zwang er sich gewöhnt, bis es der gröberen und feineren Mittel, die diesen Zwang trugen, nicht mehr bedarf.

Entweder wird seine Natur dadurch so gebildet oder umgebildet, dass er wie triebhaft in diesem Sinne handelt, mit einheitlich unmittelbarem Wollen, das kein Bewusstsein eines Gesetzes einschliesst; so fehlte den vorislamitischen Arabern jeder Begriff eines objektiv rechtlichen Zwanges; die letzte Instanz war überall die rein persönliche Entscheidung; allein diese war durchaus von dem Standesbewusstsein (-> 151) und den Erfordernissen des Stammeslebens durchtränkt und normiert.

Oder das Gesetz lebt als befehlendes, durch den Autoritätswert der Gesellschaft getragenes, im individuellen Bewusstsein, aber unabhängig davon, ob die Gesellschaft wirklich noch mit ihrer Zwangsmacht oder selbst nur mit ihrem ausgesprochenen Willen dahintersteht.

Das Individuum vertritt so sich selbst gegenüber die Gesellschaft, das äussere Sich- Gegenüberstehen mit seinen Unterdrückungen, Befreiungen, wechselnden Akzentuierungen, ist zum Wechselspiel zwischen seinen sozialen Impulsen und denen seines

Ich im engeren Sinne geworden, wobei beides vom Ich im weiteren Sinne umfasst ist.

Allein dies ist noch nicht die oben angedeutete, wirklich objektive Gesetzlichkeit, in deren Bewusstsein sich kein historisch-sozialer Ursprung mehr verrät.

Auf einer gewissen höheren Stufe der Sittlichkeit liegt das Motiv des Handelns nicht mehr in einer real- menschlichen, wenn auch überindividuellen Macht; sondern der Quell der sittlichen Notwendigkeiten fliesst hier jenseits des Gegensatzes von Individuum und Gesamtheit.

Denn ebenso wenig wie aus der letzteren stammen sie aus der singulären Wirklichkeit des individuellen Lebens.

Nur ihren Träger, nur den Ort ihrer Wirksamkeit haben sie an dem freien Gewissen des Handelnden, an der individuellen Vernunft. Ihre verpflichtende Kraft stammt aus ihnen selbst, aus ihrer inneren, überpersönlichen Geltung, aus einer objektiven Idealität, die wir anerkennen müssen, ob wir wollen oder nicht, wie eine Wahrheit, deren Gültigkeit von ihrem Realwerden in einem Bewusstsein völlig unabhängig ist.

Der Inhalt aber, der diese Formen erfüllt, ist—nicht notwendig, aber häufig—das gesellschaftliche Erfordernis, das jetzt sozusagen nicht mehr mit seinem sozialen Impetus wirkt, sondern wie in der Metempsychose in eine Norm, die um ihrer selbst willen, nicht meinethalben und nicht deinethalben, erfüllt werden soll.

Es handelt sich hier um Unterschiede, die psychologisch nicht nur von der grössten Zartheit sind, sondern deren Grenzen auch in der Praxis fortwährend verschwimmen.

Aber dieses Durcheinander der Motivierungen, in denen die seelische Wirklichkeit sich bewegt, macht ihre prinzipielle Sonderung um so dringlicher.

Ob die Gesellschaft und das Individuum sich wie Macht und Macht gegenüberstehen und die Unterordnung des letzteren durch eine wie aus ununterbrochener Quelle fliessende, sich stetig erneuernde Energie der ersteren bewirkt wird; oder ob diese Energie sich zu einem psychologischen Impuls in der Seele des Individuums transformiert und dieses, sich als Sozialwesen fühlend, seine gegen sein »egoistisches« Teil selbst gerichteten Impulse bekämpft und unterdrückt; oder ob das Sollen, das der Mensch über sich vorfindet, als eine ebenso objektive

Tatsächlichkeit wie das Sein, sich nur mit dem Inhalte gesellschaftlicher Lebensbedingungen füllt—das sind Typen, die die Unterordnungsarten des Einzelnen unter seine Gruppe erst erschöpfen.

Die drei Potenzen, die das geschichtliche Leben erfüllen: die Gesellschaft, die Individuen, die Objektivität - werden hier der Reihe nach zu normgebenden aber so, dass jede von ihnen den sozialen Inhalt, das Überordnungsquantum der Gesellschaft über den Einzelnen, in sich aufnimmt, (-> 152) jede von ihnen die Macht, den Willen, die Notwendigkeiten der Gesellschaft in besonderer Weise formt und vorträgt.

Die Objektivität ist in dem Verhältnis dieser drei nicht nur als das schlechthin gültige, über den beiden andern in einem idealen Reiche thronende Gesetz, sondern gleichsam noch nach einer andern Dimension hin bestimmbar.

Die Gesellschaft ist oft das Dritte, das die Konflikte zwischen dem Individuum und der Objektivität löst oder zwischen ihren Zusammenhangslosigkeiten Brücken schlägt.

Auf dem Gebiet des genetischen Erkennens hat der Gesellschaftsbegriff uns von der Alternative früherer Zeiten befreit: dass ein Kulturwert entweder aus einem Individuum entsprungen oder von einer objektiven Macht verliehen sein müsste—wie in dem T. Kapitel an einigen Beispielen gezeigt wurde.

Im Praktischen ist es die gesellschaftliche Arbeit, durch die der Einzelne seine Ansprüche an die objektive Ordnung befriedigen kann.

Dass die Kooperation der vielen, die Bemühung der Gesellschaft als einer Einheit, im Nebeneinander und im Nacheinander, der Natur nicht nur ein höheres Quantum, sondern Qualitäten und Typen von Bedürfnisbefriedigungen entlockt, die der Einzelarbeit versagt bleiben müssen—das ist ein Symbol der tieferen, prinzipiellen Tatsache, dass die Gesellschaft zwischen dem Einzelmenschen und der allgemeinen Naturgesetzlichkeit steht: sie berührt sich als Seelisch-Konkretes mit dem ersteren, als Allgemeines mit der letzteren. Sie ist eben das Allgemeine, das doch nicht abstrakt ist.

Freilich ist jede historische Gruppe ein Individuum, wie ein historischer Mensch; allein das ist sie im Verhältnis zu anderen Gruppen, im Verhältnis zu ihren Mitgliedern aber ist sie überindividuell.

Jedoch nicht so, wie der Begriff über seinen Einzelverwirklichungen, der das diesen Gemeinsame zusammenschliesst, sondern in einer besonderen Art des Allgemeinen, wie der organische Körper das Allgemeine über seinen Gliedern oder etwa eine »Zimmereinrichtung« das Allgemeine über Tisch und Stuhl, Schrank und Spiegel. Und diese besondere Allgemeinheit deckt sich mit der besonderen Objektivität, die die Gesellschaft für ihre Mitglieder als Subjekte besitzt.

Das Individuum steht ihr nicht gegenüber wie der Natur, deren Objektivität die Gleichgültigkeit dagegen bedeutet, ob ein Subjekt an ihr geistigen Teil hat oder nicht, sie richtig oder falsch oder gar nicht vorstellt; ihr Sein ist und ihre Gesetze gelten, unabhängig von der Bedeutung, die beides für ein Subjekt haben mag.

Die Gesellschaft aber greift freilich auch über den Einzelnen hinweg, lebt ein eigenes gesetzliches Leben, steht ihm mit historischer und imperativischer Festigkeit gegenüber; allein dieses Gegenüber ist zugleich ein Darin, die harte Indifferenz gegen ihn ist zugleich ein Interesse, die soziale Objektivität bedarf, wenn nicht dieser bestimmten, so doch der individuellen Subjektivität überhaupt.

Durch solche Bestimmungen wird die Gesellschaft zu einem mittleren Gebilde zwischen dem Subjekte und jeder absolut unpersönlichen Allgemeinheit und Objektivität.

Nach dieser Richtung hin liegt etwa die folgende Beobachtung.

Solange die Wirtschaft es noch nicht zu eigentlich objektiven Preisen gebracht hat, solange noch nicht die Kenntnis und Regulierung von Nachfrage, (-> 153) Angebot, Produktionskosten, Risikoprämien, Gewinn usw. zu der Vorstellung geführt hat, diese Ware sei eben so und soviel wert und müsse diesen und diesen festen Preis haben—so lange sind die unmittelbaren Eingriffe der Gesellschaft, ihrer Organe und Gesetze in die Handelsgeschäfte, in bezug auf Preis und Solidität des Handels, viel stärker und rigoroser.

Preistaxen, Überwachung von Quantität und Qualität der Produktion, ja, in weiterem Sinne sogar Luxusgesetze und Konsumverpflichtungen, sind vielfach in dem Stadium der Wirtschaft eingetreten, wo die subjektive Freiheit des Handelsgeschäftes zu einer haltgewährenden Objektivität aufstrebte, ohne doch schon eine reine, abstrakte Sachlichkeit der Preisbestimmungen erreichen zu können; hier tritt die konkrete Allgemeinheit, die lebendige Objektivität der Gesellschaft ein, oft ungeschickt, hemmend, schematisch, aber immerhin eine transsubjektive Macht, die dem Einzelnen eine Norm gibt, bevor er diese aus der Struktur der Sache selbst und ihrer erkannten Gesetzlichkeit erhält.

In noch viel breiterem Masse findet auf dem intellektuellen Gebiet ebendieselbe formale Entwicklung statt: über die Unterordnung unter die Gesellschaft zur Unterordnung unter die Objektivität.

Die ganze Geistesgeschichte zeigt, wie sehr der Intellekt des Einzelnen, bevor er sich dem Objekt unmittelbar gegenübersteht, und von dessen Sachlichkeit den Inhalt seiner Wahrheitsbegriffe zu empfangen, diese ausschliesslich mit traditionellen, autoritären, »von allen angenommenen« Vorstellungsweisen erfüllt.

Halt und Norm des Geistes, der wissen will, ist zunächst nicht das Objekt, dessen unmittelbarer Beobachtung und Deutung er überhaupt nicht gewachsen ist, sondern die allgemeine Meinung über das Objekt; diese vermittelt ihm seine theoretischen Vorstellungen, vom blödesten Aberglauben bis zu den feinsten, die Unselbständigkeit des Aufnehmenden und die Unsachlichkeit des Inhaltes fast ganz verschleiernden Vorurteilen.

Es ist, als ob der Mensch es nicht so leicht ertrüge, dem Objekt Auge in Auge gegenüberzustehen, weder der Härte seiner Gesetzlichkeit noch der Freiheit gewachsen wäre, die es der Person, im Unterschied gegen allen von Menschen kommenden Zwang, gibt.

Die Beugung unter die Autorität der vielen oder ihrer Vertreter, unter die tradierte Meinung, unter die sozial akzeptierte Ansicht ist ein Mittleres: sie ist immerhin modifizierbarer als das Gesetz der Sache, die Vermittlung des Seelischen ist in ihr spürbar, sie überliefert sozusagen schon ein seelisches Verdauungsprodukt - und andrerseits gewährt sie eine Anlehnung, ein Abnehmen der Verantwortlichkeit, das die Entschädigung für den Mangel jener Selbständigkeit ist, die das reine, auf sich gestellte Verhältnis zwischen dem Ich und der Sache uns gewährt.

Nicht weniger als der Begriff der Wahrheit findet der der Gerechtigkeit im objektiven Sinn sein vermittelndes, das Individuum zu diesem aufwärts führendes Stadium in den Verhaltungsweisen der Gesellschaft.

Im Gebiete des Strafrechts wie in den sonstigen Regulierungen des Lebens ist die Korrelation von Schuld und Sühne, Verdienst und Lohn, Leistung und Gegenleistung offenbar zuerst Sache sozialer Zweckmässigkeit oder sozialer Impulsivitäten. Vielleicht ist (-> 154) die Äquivalenz von Aktion und Reaktion, in der die Gerechtigkeit besteht, niemals eine aus diesen Elementen unmittelbar sich ergebende, analytische—sondern bedarf immer eines Dritten: eines Ideals, eines Zweckes, eines massgebenden Zustandes, damit an ihm erst jene ihr Sich-Entsprechen synthetisch herstellten oder erwiesen.

Dieses Dritte sind ursprünglich die Interessen und Formen des Gesamtlebens, das die Individuen, die Subjekte der Gerechtigkeitsverwirklichung, umgibt.

Dieses Gesamtleben schafft die Massstäbe und führt sie durch, an denen die an jenen Elementen in ihrer Isolierung nicht auffindbare Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit ihres Verhältnisses hervortritt. Darüber und dadurch erst vermittelt, erhebt sich, als die sachlich und historisch spätere Stufe, die innere, in der Gegenhaltung jener Elemente selbst auftauchende Notwendigkeit ihres »gerechten« Sich-Entsprechens.

Die höhere Norm, die vielleicht auch in diesem Fall noch Gewicht und Gegengewicht ihren Massverhältnissen nach bestimmt, ist jetzt in die Elemente völlig hineingegangen, ist eine aus ihnen selbst herauswirkende Wertpotenz geworden.

Die Gerechtigkeit erscheint jetzt als ein objektives, aus der inneren Bedeutung der Sünde und des Schmerzes, der Guttat und des Glückes, der Darbietung und der Erwiderung selbst heraus notwendiges Verhältnis; um seiner selbst willen soll es realisiert werden: fiat justitia, pereat mundus — während auf dem früheren Standpunkt grade die Erhaltung des mundus den Rechtsgrund der Gerechtigkeit ausmachte.

Gleichviel welches der ideelle, hier nicht diskutierte Sinn der Gerechtigkeit ist—historisch und psychologisch ist das objektive Gesetz, in dem sie sich rein um ihrer selbst willen verkörpert, und das um seiner selbst willen Erfüllung fordert, eine spätere Entwicklungsstufe, der vorbereitend und vermittelnd die Gerechtigkeitsforderung der nur sozialen Objektivität vorangeht.

Endlich findet dieselbe Entwicklung innerhalb des Moralischen im engeren Sinne statt.

Der zunächst gegebene Inhalt der Sittlichkeit ist altruistisch-sozialer Natur; nicht so, als hätte sie an und für sich ein davon unabhängiges Wesen, das diesen Inhalt nur aufnähme, sondern die Hingabe des Ich an ein Du (in der Einzahl oder Mehrzahl) erscheint als der Begriff des Sittlichen selbst, als seine Definition.

Dem gegenüber stellen die philosophischen Sittenlehren in denen sich ein schlechthin objektives Sollen von der Frage nach dem Ich und dem Du ablöst, die viel spätere Stufe dar.

Wenn es für Plato darauf ankommt, dass die Idee des Guten realisiert werde, für Kant, dass das Prinzip der individuellen Handlung sich zum allgemeinen Gesetz eigne, für Nietzsche, dass der Typus Mensch seine momentane Entwicklungsstufe überschreite—so mögen diese Normen gelegentlich auch das Füreinander der Subjekte decken; innerhalb der prinzipiellen Schicht kommt es jetzt aber nicht auf dieses, sondern auf die Realisierung eines objektiven Gesetzes an, das nicht nur die Subjektivität des Handelnden hinter sich lässt, sondern auch die Subjektivität der Wesen, auf die sich das Handeln eventuell bezieht.

Denn von hier aus gesehen ist auch die Beziehung auf den gesellschaftlichen Komplex der Subjekte nur die (-> 155) zufällige Erfüllung einer viel allgemeineren Norm und Verpflichtungsgrundes, die dem sozial und altruistisch gerichteten Handeln die Legitimation gewähren, aber auch verweigern können.

Der ethische Gehorsam für die Forderungen des Du und der Gesellschaft ist, in der Entwicklung des Einzelnen wie der Gattung, die erste Lösung aus dem vorsittlichen Zustand, aus dem naiven Egoismus; auf dieser Stufe bleiben Unzählige stehen: prinzipiell aber ist sie Vorbereitung und Übergang für die Unterordnung unter ein objektiv ethisches Gesetz, das ebenso jenseits des Du wie des Ich steht und erst von sich aus die Interessen des einen oder des andren als sittliche Inhalte zulässt.—

Was nun die zweite soziologische Frage gegenüber der Unterordnung unter ein Prinzip betrifft: wie dies auf das gegenseitige Verhältnis der gemeinsam Untergeordneten wirkt, so ist auch hier vor allem festzuhalten, dass jener idealen Unterordnung vielfach eine reale vorausging.

Häufig sehen wir eine Persönlichkeit oder Klasse ihre Überordnung im Namen eines idealen Prinzips ausüben, dem auch sie ihrerseits untergeordnet wären.

So scheint denn logisch dieses letztere voranzugehen und die reale Herrschaftsorganisation unter den Menschen sich in Konsequenz dieser idealen Abhängigkeit zu entwickeln.

Historisch indes ist der Weg in der Regel der umgekehrte: aus sehr realen persönlichen Machtverhältnissen heraus entstehen Über- und Unterordnungen, über welche allmählich, durch Vergeistigung der übergeordneten Macht oder durch Vergrösserung und Entpersonalisierung des ganzen Verhältnisses, eine ideale, objektive Macht hinauswächst, als deren nächster Vertreter dann der Übergeordnete nur noch seine Macht übt.

Die Entwicklung der Stellung des pater familias bei den Ariern zeigt dies deutlich. Ursprünglich —so wird dieser Typus dargestellt—war die Macht desselben eine unumschränkte und durchaus subjektive, d. h. er liess sein momentanes Belieben, seinen persönlichen Vorteil über alle Anordnungen entscheiden.

Allein diese Willkürmacht trat allmählich unter ein Gefühl von Verantwortlichkeit, die Einheit der Familiengruppe, etwa verkörpert in dem spiritus familiaris, wurde zu der idealen Potenz, der gegenüber sich auch der Herr des Ganzen als ein bloss Ausführender, ein Gehorchender empfand.

In diesem Sinne geschieht es, dass Sitte und Gewohnheit, statt subjektiven Beliebens, seine Handlungen, seine Entscheidungen und Richtersprüche bestimmen, dass er sich nicht mehr als unbedingter Herr des Familieneigentums benimmt, sondern mehr als Verwalter desselben im Interesse des Ganzen, dass seine Stellung mehr den Charakter eines Amtes als den eines unumschränkten Rechtes trägt.

So wird das Verhältnis zwischen Über- und Untergeordneten auf eine ganz neue Basis gestellt: während im ersten Stadium die letzteren sozusagen nur eine persönliche Kompetenz der ersteren bildeten, ist jetzt die objektive Idee der Familie geschaffen, die über allen Einzelnen steht, und der der führende Patriarch ebenso untergeordnet ist wie jedes andere Mitglied, dem jener nun bloss noch im Namen der idealen Einheit zu befehlen hat.

Hier kommt der äusserst wichtige Formtypus auf: dass (-> 156) der Befehlende sich selbst dem Gesetze unterordnet, das er gegeben, hat.

Sein Wille erhält in dem Augenblick, in dem er Gesetz wird, objektiven Charakter und löst sich damit von seinem subjektiv- personalen Ursprung. Sobald der Herr das Gesetz als Gesetz gibt, dokumentiert er sich insoweit als das Organ einer ideellen Notwendigkeit, er offenbart damit nur eine Norm, die aus ihrem inneren Sinn und dem der Situation heraus schlechthin gilt, ob er sie nun tatsächlich gibt oder nicht.

Ja, wenn statt dieser dunkler oder deutlicher vorgestellten Legitimation, der Wille des Herrschers wirklich aus sich allein heraus zum Gesetz wird, so kann er es gar nicht vermeiden, damit aus der Sphäre der Subjektivität herauszutreten; er trägt dann jene überpersönliche Legitimation sozusagen a priori in sich.

Dadurch bringt es die innere Form des Gesetzes mit sich, dass der Gesetzgeber, indem er es gibt, sich als Person ihm ebenso unterordnet wie alle anderen Personen.

So ist in den Privilegien mittelalterlicher flandrischer Städte ausdrücklich ausgesprochen, die Schöffen sollten jedermann gerechtes Gericht gewähren, auch gegen den Grafen selbst, der das Privileg erteilt, und ein so souveräner Herrscher wie der Grosse Kurfürst führt, ohne die ständische Bewilligung nachzusuchen, eine Kopfsteuer ein—dann aber lässt er nicht nur seinen Hof sie bezahlen, sondern entrichtet sie selbst

Für das Aufwachsen einer objektiven Übermacht, der der ursprünglich und auch weiterhin Befehlende sich gemeinsam mit den ihm Untergeordneten unterzuordnen hat, bietet die neuste Zeit ein jenem familiengeschichtlichen formal verwandtes Beispiel, insoweit ihre Produktionsweise die objektiven und technischen Elemente über die personalen dominieren lässt.

Vielerlei Über- und Unterordnungen, die früher persönlichen Charakter trugen, so dass also in dem fraglichen Verhältnis der eine schlechthin der Über- , der andere der Untergeordnete war, haben sich jetzt so geändert, dass beide gleichmässig einem objektiven Zweck untertan sind, und erst innerhalb dieses gemeinsamen Verhältnisses zu dem höheren Prinzip die Unterordnung des einen unter den andern als technische Notwendigkeit fortbesteht.

Solange das Lohnarbeitsverhältnis als ein Mietsvertrag angesehen wird, —der arbeitende Mensch wird gemietet — solange enthält es wesentlich ein Moment der Unterordnung des Arbeiters unter den Unternehmer.

Dies Moment wird aber ausgeschaltet, sobald man den Arbeitsvertrag nicht als Miete der Person, sondern als Kauf der Ware Arbeit ansieht.

Dann ist die Unterordnung, die er vom Arbeiter verlangt, — so hat man dies ausgedrückt—nur die »unter den kooperativen Prozess, die für den Unternehmer, sobald er nur irgendeine Tätigkeit vollzieht, ebenso notwendig ist, wie für den Arbeiter«.

Dieser ist nun nicht mehr als Person untertänig, sondern nur als Diener eines objektiven wirtschaftlichen Verfahrens, innerhalb dessen das Element, das ihm als Unternehmer oder Leiter übergeordnet ist, gar nicht mehr als personales, sondern nur als sachlich erforderliches wirkt.

Das gewachsene Selbstgefühl des modernen Arbeiters muss zum Teil mit diesem Grunde zusammenhängen, der seinen rein soziologischen Charakter auch darin zeigt, dass er auf das materielle Wohl (-> 157) des Arbeiters häufig ganz ohne Einfluss bleibt.

Indem dieser nur noch eine quantitativ umschriebene Leistung verkauft, —mag sie kleiner oder grösser sein, als die früher in der Personalform von ihm erforderte—befreit er sich als Mensch aus dem Unterordnungverhältnis, dem er jetzt nur noch als Faktor des Produktionsprozesses, insofern also dem Leiter der Produktion koordiniert, angehört.

Diese technische Sachlichkeit hat ihr Symbol in der rechtlichen des Kontraktverhältnisses: ist der Kontrakt einmal geschlossen, so steht er als objektive Norm über beiden Parteien. Im Mittelalter bezeichnet dies den Wendepunkt des Gesellenverhältnisses, das ursprünglich volle persönliche Untertänigkeit dem Meister gegenüber bedeutet: der Geselle hiess allgemein Knecht.

Der Zusammenschluss der Gesellen zu einem besonderen Stande zentriert um den Versuch, dies personale Dienstverhältnis in ein Kontraktverhältnis umzugestalten.

Höchst bezeichnend tritt, sobald die Organisation der Knechte gelungen ist, für sie der Name Geselle auf.

Die Kontraktform, welches auch ihr materieller Inhalt sei, hat die relative Nebenordnung statt der absoluten Unterordnung zum Korrelat.

Sie verstärkt ihre Objektivität noch weiter, wenn der Kontrakt, statt zwischen Einzelpersonen ausgemacht zu sein, in Kollektivbestimmungen zwischen einer Gruppe von Arbeitern auf der einen Seite und einer Gruppe von Arbeitgebern auf der anderen besteht, wie es besonders durch die englischen Gewerkvereine ausgebildet ist.

Die Gewerkvereine und die Unternehmerverbände in gewissen weit vorgeschrittenen Industrien schliessen Verträge über Lohnsatz, Arbeitszeit, Überstunden, Feiertage usw., denen sich kein zwischen Individuen dieser Kategorien geschlossener Vertrag entziehen darf.

Hierdurch wird ersichtlich die Unpersönlichkeit des Arbeitsverhältnisses ausserordentlich gesteigert, seine Objektivität findet an der überindividuellen Kollektivität ihren angemessenen Träger und Ausdruck.

Endlich wird dieser Charakter noch besonders garantiert, wenn die Arbeitsverträge auf möglichst kurze Zeit geschlossen werden.

Die englischen Gewerkvereine haben darauf immer gedrungen, trotz der daraus hervorgehenden grösseren Unsicherheit der Beschäftigung.

Durch das Recht, seine Arbeitsstätte zu verlassen, so hat man dies expliziert, unterscheide sich der Arbeiter vom Sklaven; wenn er aber dies Recht für lange Zeit aufgibt, so ist er für deren ganze Ausdehnung allen Bedingungen unterworfen, die ihm der Unternehmer mit Ausnahme der ausdrücklich stipulierten auferlegt, und hat den Schutz eingebüsst, den ihm jenes Recht der Aufhebung des Verhältnisses gewährt.

Statt der Breite der Bindung, mit der früher die Gesamtpersönlichkeit gefesselt war, tritt bei sehr langer Kontraktdauer die Länge der Bindung ein.

Was bei kurzen Kontrakten die Objektivität entschiedener wahrt, ist nichts Positives, sondern nur dies: zu verhindern, dass das objektiv festgelegte Leistungsverhältnis in ein durch subjektive Willkür bestimmtes übergehe, wogegen es bei langen Kontrakten keinen hinreichenden Schutz gibt. —

Dass innerhalb des Dienstbotenverhältnisses, wie es wenigstens in Mitteleuropa zurzeit im wesentlichen besteht, sozusagen noch der ganze Mensch in die Unterordnung eintritt, (-> 158) und diese noch nicht zu der Objektivität einer sachlich fest umschriebenen Leistung entwickelt ist—darauf beruhen die hauptsächlichen Unzuträglichkeiten dieser Einrichtung.

Tatsächlich nähert sie sich jener vollkommeneren Form, wo sie durch die Dienstleistungen von Personen abgelöst wird, die nur bestimmte sachliche Funktionen innerhalb des Hauses zu leisten haben und insofern der »Hausfrau« koordiniert sind, während das frühere bzw. jetzige Verhältnis sie als ganze Persönlichkeiten engagiert und sie, wie der Begriff des »Mädchens für alles« am deutlichsten zeigt, zu >>ungemessenen Diensten<< verpflichtet; eben durch diesen Mangel sachlicher Bestimmtheit werden sie der Hausfrau als Person untertänig.

Bei entschiedener patriarchalischen Zuständen galt, den jetzigen gegenüber, das »Haus« als ein objektiver Selbstzweck und - wert, zu dem die Hausfrau und die Dienstboten zusammenwirkten.

Dies ergibt, selbst bei völliger persönlicher Unterordnung, eine gewisse Koordination, getragen durch das Interesse, das gerade der fester und dauernd an das Haus gebundene Dienstbote für dieses zu empfinden pflegt.

Das »Du« dem Dienstboten gegenüber drückte einerseits seine Subordination als Person aus, näherte ihn aber doch den Kindern des Hauses und fügte ihn so enger in dessen Organisation, ein.

So gilt dies Gehorsamsverhältnis eigentümlicherweise gerade an den Gegenpolen seiner Entwicklung in irgendeinem Masse einer objektiven Idee: bei der vollen patriarchalischen Subordination, wo das Haus sozusagen noch einen absoluten Wert hat, dem die Arbeit der Hausfrau ebenso, wenn auch an höherer Stelle, dient, wie die des Dienstboten, und dann bei vollkommener Differenzierung, wo Leistung und Gegenleistung objektiv vorbestimmt sind und das persönliche Attachement, das das Korrelat des grenzunbestimmten Unterordnungsquantums ist, nicht in Frage kommt.

Die heutige Stellung des Dienstboten als Hausgenossen, insbesondere in den Grossstädten, hat die eine Objektivität verloren, aber die andere noch nicht gewonnen, die Gesamtpersönlichkeit ist nicht mehr für die objektive Idee des »Hauses« innerlich engagiert, ohne sich doch, nach der ganzen Art der verlangten Leistung, aus dieser wirklich zurückziehen zu können.

—Zuletzt mag diesen Formentypus das Verhältnis zwischen Offizieren und gemeinen Soldaten exemplifizieren.

Hier ist die Spannung zwischen der Subordination innerhalb des Gruppenorganismus und der Koordination, die sich durch den gemeinsamen Dienst unter der Idee der Vaterlandsverteidigung, ergibt, die denkbar weiteste; und begreiflicherweise offenbart sich diese Weite am bemerklichsten im Felde, wo einerseits die Disziplin die unbarmherzigste ist, andrerseits aber das kameradschaftliche Verhältnis zwischen Offizieren und Gemeinen teils durch einzelne Situationen, teils durch die Gesamtstimmung gefördert wird. 

Im Frieden, wo da, Militär in die Position des nicht zu seinem Zweck gelangenden Mittels gebannt bleibt, wächst unvermeidlich seine technische Struktur zum psychologischen Endzweck aus, so dass die Über- und Unterordnung, auf der diese Technik der Organisation beruht, im Vordergrund des Bewusstseins steht, und jene eigentümliche soziologische Kreuzung mit der Koordination durch gemeinsame (-> 159) Unterordnung unter eine objektive Idee erst erfährt, wenn die geänderte Situation diese Idee als den eigentlichen Zweck des Militärs ins Bewusstsein ruft.

Solche Doppelrollen des Individuums: dass es innerhalb der Organisation seines speziellen Lebensinhaltes eine über- oder untergeordnete Stellung einnimmt; dass diese Organisation als ganze aber unter einer beherrschenden Idee steht, die jedem ihrer Mitglieder eine gleiche oder nahezu gleiche Position gegenüber allen ausserhalb Stehenden verschafft—diese Doppelrollen lassen die rein formale, soziologische Lage zum Träger eigentümlich gemischter Lebensgefühle werden.

Der Angestellte eines grossen Geschäfts mag in diesem eine leitende Stellung haben, die er die Untergebenen überlegen und herrisch fühlen lässt; sobald er aber dem Publikum gegenübersteht und deshalb unter der Idee des Geschäfts als ganzen handelt, wird er sich dienstbeflissen und devot benehmen.

Umgekehrt verwachsen diese Elemente in dem häufigen Hochmut der Subalternen, der Diener in vornehmen Häusern, der Zugehörigen eximierter geistiger oder gesellschaftlicher Kreise, die in diesen gerade nur noch an der Peripherie stehen, um so energischer aber allen

Draussenstehenden gegenüber die Würde des ganzen Kreises und seiner Idee repräsentieren—denn die feste innerlich-äusserliche Position, die ihnen durch die Art ihrer positiven Beziehung zu dem Kreise nur mangelhaft gewährt ist, suchen sie auf dem negativen Wege des Unterschiedes gegen andere zu gewinnen.

Die grösste formale Vielfaltigkeit dieses Typus bietet vielleicht die katholische Hierarchie.

Indem ein blinder, widerspruchsloser Gehorsam jedes Glied bindet, steht doch auch das niedrigste jedem Laien gegenüber in der absoluten Höhe, in die sich die Idee des Ewigen über alles Zeitliche hebt—und zugleich bekennt sich ihr höchstes Glied als »der Knecht der Knechte«; der Mönch, der innerhalb seines Ordens unumschränkter Machthaber sein mag, kleidet sich jedem Bettler gegenüber in die tiefste Demut und Unterwürfigkeit, aber der niedrigste Ordensbruder ist dem irdischen Fürsten mit aller Unbedingtheit kirchlicher Autorität überlegen.

Neben diesem Querschnitt durch die Erscheinungen der Über- und Unterordnung, der sie von der Frage aus, ob Einer oder Viele, ob Personen oder objektive Gebilde die Herrschaft tragen, zusammenordnet, lässt sich ein andrer ziehen, der die Masse der Herrschaft, besonders in ihrer Korrelation zur Freiheit, und deren Predingungen unter den soziologischen Gesichtswinkel rückt.

In diese Linie werden sich die noch folgenden Untersuchungen einstellen.

Wo in einer Gruppe vielfache und energische Über- und Unterordnungen bestehen,—sei es als einheitlicher hierarchischer Aufbau, sei es als eine Mannigfaltigkeit nebeneinander bestehender Herrschaftsverhältnisse —wird die Gruppe als ganze ihren Charakter wesentlich der Unterordnung entlehnen, wie es besonders klar in bureaukratisch regierten Staaten hervortritt.

Denn die Schichten dehnen sich nach unten zu in rascher Progression aus.

Wo also Über- und Unterordnung überhaupt im Vordergrunde des (-> 160) formal soziologischen Bewusstseins steht, wird die quantitativ überwiegende Seite dieser Korrelation, die der Unterordnung, die Gesamtheit des Bildes färben.

Auf ganz besondere Kombinationen hin kann allerdings auch der Eindruck und das Gefühl einer allgemeinen Überordnung einer Gruppe entstehen.

Der Stolz und die Arbeitsverachtung der Spanier entsprang daraus, dass sie lange Zeit die unterworfenen Mauren zu ihren Arbeitern hatten; als sie diese und die Juden später vernichtet oder ausgetrieben hatten, blieb ihnen nun freilich noch das Air der Übergeordneten, während gar kein Untergeordneter mehr da war, der das Korrelat dazu bildete.

Zur Zeit ihres höchsten Glanzes wurde es unter den Spaniern direkt ausgesprochen, dass sie als Nation in der Welt die Stelle einnehmen wollten, die im einzelnen Staate die Edelleute, Offiziere und Beamte einnehmen. Etwas ähnliches, nur auf soliderer Grundlage, war schon in der spartanischen Kriegerdemokratie aufgetreten.

Denn, indem sie die benachbarten Stämme unterwarf, sie aber nicht versklavte, sondern ihnen ihr Land liess und sie nur als Hörige behandelte, wuchsen diese zu einer niederen Schicht zusammen, der gegenüber die Gesamtheit der Vollbürger einen Herrenstand bildete — so sehr sie unter sich demokratisch verfuhren.

Dies war nicht eine einfache Aristokratie, die von vornherein mit den rechtloseren Elementen zusammen eine Gruppeneinheit ausgemacht hätte.

Sondern es war tatsächlich der ganze ursprüngliche Staat, der, im status quo verharrend, durch den Unterbau jener Schicht die Totalität seiner Mitglieder sozusagen zu einem Adel machte.

Auch in speziellerer Hinsicht wiederholten die Spartaner dies Prinzip der allgemeinen Überordnung: das spartanische Heer war so abgestuft, dass es zum grossen Teil aus Befehlshabern bestand

Hier tritt der eigentümliche soziologische Formtypus auf dass Bestimmungen eines Elementes, die nur in dessen Beziehung zu einem andern entstehen konnten und an dieser ihren Inhalt und Sinn besitzen, dennoch zu selbständigen, von aller Wechselwirkung unabhängigen Qualitäten jenes. Elementes werden.

Dass man der Herrschende ist, setzt ein Objekt der Beherrschung voraus; allein die seelische Wirklichkeit kann diese begriffliche Notwendigkeit bis zu einem gewissen Grad umgehen.

Das eine, innere, Motiv dazu deutet schon Plato an.

Zwischen den nach Umfang und Inhalt unendlich verschiedenen Gebieten von Herrschaft sei in Hinsicht der Herrschaft als solcher, als Funktion, kein Unterschied: es sei ein und dieselbe Fähigkeit, zu befehlen, die der ?; wie der pa?sus, der ?orn; wie der o? besitzen müsste.

Darum ist für ihn der eigentliche ? nicht notwendig der Ausüber der höchsten Staatsgewalt, sondern derjenige, der die »Befehlswissenschaft« besitzt—gleichviel ob er etwas zu befehlen hat oder nicht.

Hier wird also auf den subjektiven Grund des Herrschaftsverhältnisses zurückgegangen, der sich nicht erst in der realen Korrelation eines Herrschaftsverhältnisses erzeugt, sondern unabhängig von dessen Existenz besteht.

Der »geborene König« bedarf sozusagen keines Landes, er ist König, er braucht es nicht zu werden.

Wenn die Spartaner unter sich keinen Adel ausbildeten, aber sich dennoch (->161) adlig fühlten, die Spanier das Bewusstsein der Herren hatten, auch als sie keine Diener mehr besassen — so hat dies jenen tieferen Sinn: dass die Wechselwirkung des Herrschaftsverhältnisses der soziologische Ausdruck oder die Aktualisierung innerer, im Subjekt beschlossener Qualitäten ist; wer diese zu eigen hat, ist UV=UEL Herrscher, aus dem zweiseitigen Verhältnis ist sozusagen die eine Seite ausgefallen, und es besteht nur in ideeller Form, ohne dass die andre darum die ihr von innen her in dem Verhältnis zukommende Bedeutung verlöre.

Indem dies nun bei sämtlichen Mitgliedern einer grösseren Gruppe stattfindet, drückt es sich darin aus, dass sie sich überhaupt nur als untereinander »Gleiche« bezeichnen, ohne in ihrer Benennung besonders hervorzuheben, in bezug worauf sie gleich sind.

Die stimmfähigen Vollbürger Spartas hiessen die ~,uoro schlechthin.

Der Aristokratismus ihrer politischen und ökonomischen Stellung den andern Ständen gegenüber ist völlig selbstverständlich, so dass sie als Bezeichnung für sich nur ihr formales Verhältnis zueinander verwenden und das zu andern Ständen, das doch eigentlich den Inhalt einer Standesbezeichnung ausmachen musste, gar nicht erwähnen.

Ein ähnliches Gefühl liegt überall zugrunde, wo die Aristokratie sich als die Pairs bezeichnet.

Sie existieren sozusagen nur für einander, die andern gehen sie nicht einmal soviel an, um in der Kollektivbezeichnung ihre Überlegenheit über diese zum Ausdruck zu bringen—um derentwillen es doch überhaupt nur einer derartigen Bezeichnung bedarf.2) (-> 162).

Die andre Art, den Begriff der Überordnung ohne das logisch erforderte Korrelat der entsprechenden Unterordnung zu realisieren, liegt in der Übertragung von Formen, die sich innerhalb eines grossen Kreises gebildet haben, auf einen kleinen, dessen Verhältnisse sie von sich aus nicht rechtfertigen. Bestimmte Stellungen in einem ausgedehnten Kreise schliessen eine Macht, ein Ueberordnungquantum, eine Bedeutung in sich, die sie verlieren, sobald sie, ohne ihre Form zu wechseln, in einem kleineren wiederholt werden.

dennoch bringen sie auch in diesen den Ton von Superiorität und Befehlshabertum mit sich, den sie dort besassen, und der sozusagen zu einer substanziellen, von der Relation, die sie trug, unabhängigen Bestimmung solcher Stellung geworden ist.

Das Vermittelnde ist hier oft ein »Titel«, dem enge Verhältnisse kaum eine Spur der Machtbedeutung lassen, deren Aplomb ihm aber von seinem Ursprung in einer weiten Gruppe her noch geblieben ist.

Die holländischen Rederykers, eine Art Meistersinger im 15. Jahrhundert, hatten in jeder ihrer vielen Gruppen Könige, Prinzen, Archidiakone usw. Ich erinnere an die >>Offiziere<< der Heilsarmee, an die »Hochgrade« der Freimaurerei: ein Freimaurerkapitel in Frankreich erklärte 1756 seine Mitglieder für »souveräne und geborene Fürsten des gesamten Ordens«, ein andres, wenig späteres, nannte sich Conseil des Empereurs d'Orient et d'Occident.

Es ist natürlich nicht nur die rein extensiv-numerische Grösse der Gruppen, deren Wandlungen die Transposition einer ursprünglich übergeordneten Stellung in Verhältnisse bewirken, die die logisch erforderte Unterordnung von ihr lösen und ihr trotzdem das Cachet der Überordnung lassen. Kontraktionen des Gruppenlebens im Sinne der Intensität können dies ebenso bedingen.

Was die ganze hellenische Existenz während der Kaiserzeit zerstörte, war die Beschränktheit ihrer Bedeutungssphäre, die Entleerung von allem tieferen oder ausgreifenden Inhalt—während ein Gefühl, noch irgendeine Superiorität bewahren zu können oder zu müssen, ein Ehrgeiz, der seine Ideale von der grossen Vergangenheit zu Lehen trug, diese Vergangenheit überlebt hatte.

Damit entstand jene leere Ambition, die schliesslich dem Sieger in den Festspielen, dem Beamten einer bedeutungslosen Kommune, dem Inhaber eines Ehrensitzes oder einer Anerkennung durch Statuensetzung, dem Redner, der mangels jedes politischen Einflusses nur noch für seine Wortkünste von einem Publikum von Tagedieben bejubelt wurde — die Ambition entstand, die allen diesen ein Gefühl von Bedeutung und Prärogative ohne jede reale Superiorität suggerierte.

Die Höhe über dem Durchschnittsniveau, in welche sich die sozialen Bevorzugungen und Vorrechte dieser Schicht von Personen erhoben, hätte die damalige griechische Gesellschaft aus ihrer realen Struktur heraus gar nicht aufbringen können.

Der ehemaligen Bedeutung vom Gemeinwesen entstammend, die überhaupt derartigen Superioritäten ein Fundament gab, waren sie nun, ohne ihre Dimensionen zu ändern, in viel kleinere Proportionen eingesetzt und ermöglichten gerade wegen ihrer Inhaltlosigkeit eine allgemeine Sucht nach sozialen Höhelagen, denen das Korrelat nach unten fehlte.

Und es wirkt hier, gewissermassen (-> 163) rückläufig, ein merkwürdiger, in menschliches Tun vielfach verflochtener Zug mit, den die primitive, »sympathische Zauberei« in grosser Reinheit zeigt: man glaubt, Erscheinungen, die ausserhalb der menschlichen Machtsphäre liegen, dadurch hervorrufen zu können, dass man sie in geringeren Massen selbst hervorbringt.

So ist bei vielerlei Völkern das Ausgiessen von Wasser ein starker Regenzauber.

Die Macht des Allgemeinbegriffes ist allenthalben so weitgreifend, dass man mit irgendeiner minimalen oder einseitigen Realisierung seiner ihn überhaupt, also auch seine Wirklichkeit auf viel höheren Stufen der Extensität und Intensität, gewonnen zu haben meint.

Eine Erscheinung der »Autorität« zeigt den uns hier interessierenden Typus dieses Verhaltens in einer besonderen Modifikation.

Das innere Übergewicht, das jemand auf Grund einer einseitigen Leistung oder Qualität gewonnen hat, verhilft ihm sehr oft zur »Autorität« in Fragen und Angelegenheiten und nach Seiten hin, die mit jenem wirklich bewährten Vorzug seiner gar nichts zu tun haben.

Auch hier also wird die partiell bestehende und gerechtfertigte >>Überordnung<< auf ein Gesamtverhältnis übertragen, auf dem es ihr an dem Korrelat eines wirklich »beherrschten« Gebietes fehlt.

Nur wie in eine andre Dimension ist hier die paradoxe Erscheinung der absolut gewordenen Überordnungsschicht übergegangen, für die das logisch erforderte Unterordnungsquantum mangelt, die dieses gleichsam aufgesogen hat oder es nur ideell besitzt.

Ich ging davon aus, dass eine Gruppe als Ganzes den Charakter der Unterordnung tragen kann, ohne dass das eigentlich entsprechende Mass von Überordnung in ihr praktisch und fassbar bestände; das Gegenstück bilden die hier behandelten Fälle, in denen eine Überordnung wie eine absolute Qualität zu bestehen scheint, die auf keinem korrespondierenden Unterordnungsmasse beruht.

Allein dies ist eine seltene Form; als der Gegensatz der ersteren erscheint vielmehr im allgemeinen die Freiheit aller.

Sieht man indes näher zu, so zeigt die Befreiung von Unterordnung sich fast immer zugleich als der Gewinn irgendeiner Herrschaft— sei es den bisher Übergeordneten gegenüber, sei es einer neugebildeten, jetzt zu definitiver Unterordnung bestimmten Schicht.

So bemerkt der grösste englische Verfassungshistoriker über den Quarrel of Puritanism einmal: Like every other struggle for liberty it ended in being a struggle for supremacy.

Dies allgemeine Schema nun verwirklicht sich natürlich nicht oft in ganz reiner Art, vielmehr meistens als eine Tendenz unter vielen gleichzeitig wirkenden, in fragmentarischen, abgelenkten, modifizierten Formen, aus denen dennoch jener Grundwille: der Freiheit die Überordnung zu substituieren, immer herauserkennbar ist, und deren wesentlichen Typen ich mich jetzt zuwende.

Für den griechischen Bürger waren beide Werte auf dem politischen Gebiet überhaupt nicht scharf zu trennen.

Es fehlte ihm die individuelle Rechtssphäre, die ihn vor den Ansprüchen und der Willkür auch der Allgemeinheit geschützt und ihm eine wirklich unabhängige Existenz, die konstitutionelle Freiheit auch gegenüber (-> 164) dem Staate, gewährleistet hätte.

Darum gab es Freiheit eigentlich nur in einer Form: als Anteil an der Staatsherrschaft selbst.

Dies entspricht im soziologischen Typus genau den kommunistischen Bewegungen des Altertums, in denen es auch nicht auf Abschaffung des Privateigentums, sondern auf grösseren Anteil an ihm seitens der Enterbten abgesehen war.

Und endlich, auf der niedrigsten Stufe, auf der vom Gewinn einer Superiorität nicht die Rede sein kann, wiederholt sich doch diese prinzipielle Form des Verhaltens: die griechischen Sklavenaufstände gehen kaum je auf die Sprengung der Sklavenfesseln überhaupt, sondern auf einen geringeren, erträglicheren Druck dieser, sie entspringen mehr der Empörung gegen den individuellen Missbrauch der Institution, als dem Verlangen ihrer grundsätzlichen Abschaffung.

Es ist ein typischer Unterschied, ob der Schutz vor Gefahren, die Abstellung von Missständen, der Gewinn ersehnter Werte durch Abschaffung der soziologischen Form, die der Träger all jener Negativitäten war, oder noch innerhalb dieser bewahrten Form erreicht werden soll.

Wo auf Über- und Unterordnung gebaute Gesamtverhältnisse sehr fest sind, wird die Befreiung der Untergeordneten oft gar nicht die generelle Freiheit bedeuten, die eine Änderung der Sozialform von Grund aus voraussetzte, sondern nur ein Aufsteigen jener in die Schicht der Herrschenden; zu welchen praktischen Widersprüchen der hierin enthaltene logische führt, ist nachher zu beleuchten.

Der Erfolg der Französischen Revolution für den dritten Stand— scheinbar seine blosse Befreiung von den Privilegien der Privilegierten—bedeutete den Gewinn der Überordnung in den beiden oben angeführten Bedeutungen; er machte durch seine ökonomischen Machtmittel die bisher höheren Stände von sich abhängig, dann aber war dies und seine ganze Emanzipation nur dadurch inhalt- und folgenreich, dass ein vierter Stand da war bzw. sich in dem gleichen Prozess bildete, den der dritte ausbeuten, über den er sich erheben konnte.

Deshalb kann man keineswegs die einfache Analogie ziehen, dass der vierte Stand heute tun wollte, was damals der dritte getan hätte.

Dies ist ein Punkt, an dem die Freiheit ihre Beziehung zur Gleichheit, freilich auch das notwendige Auseinanderbrechen dieser Beziehung zeigt.

Wenn allgemeine Freiheit herrscht, so besteht insoweit auch allgemeine Gleichheit; denn mit jener ist nur das Negative gesetzt, dass keinerlei Herrschaft besteht—eine Bestimmung, die eben ihrer Negativität wegen den sonst differenziertesten Elementen gemeinsam sein kann.

Die Gleichheit aber, die so als die erste Folge oder Akzidenz der Freiheit auftritt, ist in Wirklichkeit nur der Durchgangspunkt, den die Pleonexie der Menschen passieren muss, sobald sie die unterdrückten Massen ergreift.

Niemand begnügt sich, typischerweise, mit der Stellung, die er seinen Mitgeschöpfen gegenüber einnimmt, sondern jeder will eine in irgend einem Sinne günstigere erobern.

Wenn nun die zu kurz gekommene Majorität den Wunsch nach erhöhter Lebenshaltung empfindet, so wird der nächstliegende Ausdruck dafür sein, dass sie dasselbe haben und sein will, wie die oberen Zehntausend.

Die Gleichheit mit den Höheren ist der erste sich darbietende Inhalt, (-> 165) mit dem sich der Trieb eigner Erhöhung erfüllt, wie es sich in jedem beliebigen engem Kreise zeigt, mag es eine Schulklasse, ein Kaufmannsstand, eine Beamtenhierarchie sein.

Das gehört zu den Gründen der Tatsache, dass der Groll des Proletariers sich meistens nicht gegen die höchsten Stände, sondern gegen den Bourgeois wendet; denn diesen sieht er unmittelbar über sich; er bezeichnet für ihn diejenige Stufe der Glücksleiter, die er zunächst zu ersteigen hat, und auf die sich deshalb für den Augenblick sein Bewusstsein und sein Wunsch nach Erhöhung konzentriert.

Der Niedere will zunächst dem Höheren gleich sein; ist er ihm aber gleich, so zeigt tausendfache Erfahrung, dass dieser Zustand, früher der Inbegriff seines Strebens, nichts weiter als der Ausgangspunkt eines weiteren ist, nur die erste Station des ins Unendliche gehenden Weges zur begünstigsten Stellung.

Überall, wo man die Gleichmachung zu verwirklichen suchte, hat sich von diesem neuen Poden aus das Streben des Einzelnen, die andern zu überflügeln, in jeder möglichen Weise geltend gemacht.

Das Gleichsein, das die Freiheit logisch mit sich führt, solange sie in ihrem reinen und negativen Sinn als Nicht-Beherrschtwerden gilt, ist keineswegs ihr definitives Absehen—so oft auch die Neigung des Menschen, die nächst erforderliche oder erreichbare Stufe seiner Willensreihen für die abschliessend befriedigende zu halten, ihm dies vorgespiegelt hat

Ja, die naive Unklarheit verlegt die Superiorität, zu der die Freiheit, über das Stadium der Gleichheit hinweg, drängt, schon unmittelbar in dieses hinein; denn, ob wirklich getan oder nicht, von typischer Wahrheit jedenfalls ist die Ausserung einer Kohlenträgerin zu einer reichgekleideten Dame im Jahre 1848: »Ja, Madame, jetzt wird alles gleich werden: ich werde in Seide gehen, und Sie werden Kohlen tragen.«

Dies ist der unvermeidliche Erfolg des bereits früher Erwähnten: dass man die Freiheit doch nicht nur haben, sondern sie auch zu etwas benutzen will.

So pflegt die »Freiheit der Kirche« keineswegs bloss in der Befreiung von übergeordneten irdischen Mächten, sondern eben damit in einer Beherrschung derselben zu bestehen: die Lehrfreiheit der Kirche z. B. bedeutet, dass der Staat Bürger erhält, die von ihr imprägniert sind und unter ihrer Suggestion stehen, wodurch er dann oft genug unter ihre Herrschaft geraten ist.

Über die Klassenprivilegien des Mittelalters ist gesagt worden, dass sie oft ein Mittel waren, bei einem auf alle wirkenden tyrannischen Druck die Freiheit aller, auch der Nicht-Privilegierten, gewinnen zu helfen.

Ist dies aber erreicht, so wirkt nun das Weiterbestehen des Privilegs in einem Sinne, der die Freiheit aller wieder beeinträchtigt.

Die Freiheit der Privilegierten erzeugt einen Zustand, dessen innere Struktur zwar die Freiheit aller als seine Folge oder Bedingung mit sich bringt; aber diese Freiheit trägt latent in sich die Bevorzugung jener Elemente, von der sie ausgegangen ist, und die im Laufe der Zeit, unter der jetzt gewonnenen Bewegungsfreiheit, wieder aktuell wird, d. h. die Freiheit aller übrigen wieder herabdrückt.

Diese Ergänzung der Freiheit durch die Herrschaft gewinnt eine besondere Form da, wo die Freiheit einer Teilgruppe innerhalb eines (-> 166) grösseren, insbesondere des staatlichen Verbandes in Frage steht.

Solche Freiheit stellt sich historisch vielfach als mehr oder weniger ausgedehnte, eigene Jurisdiktion jener Gruppe dar.

Damit also bedeutet die Freiheit, dass die Gruppe als Ganzes, als überindividuelle Einheit, zum Herrn über ihre einzelnen Mitglieder gesetzt ist.

Das Entscheidende ist, dass der Sonderkreis nicht ein Recht auf irgendwelches Belieben hat,—dies würde ihm seine Mitglieder noch nicht prinzipiell unterordnen—sondern ein Recht auf eignes Recht; denn dies koordiniert sie dem grossen, sie umgebenden Kreise, der im übrigen das Recht verwaltet und damit jeden ihm Zugehörigen bedingungslos unterwirft.

Die engere Gruppe pflegt dann mit äusserster Strenge darauf zu halten, dass ihr Mitglied sich ihrem Gericht auch unterwirft, weil sie ihre Freiheit darauf beruhen weiss.

Im mittelalterlichen Dänemark darf ein Gildebruder sein Recht gegen den andern nur vor dem Gildegericht suchen.

Er ist äusserlich nicht gehindert, dies auch vor dem öffentlichen, dem Königs- oder Bischofsgericht zu tun; allein dies gilt—wo nicht etwa die Gilde es ausdrücklich gestattet hat—als ein Unrecht sowohl gegen sie wie gegen den betreffenden Gildebruder und wird deshalb mit Bussen an beide heimgesucht.

Die Stadt Frankfurt hatte von den Kaisern das Privileg erhalten, dass gegen ihre Bürger niemals ein auswärtiges Gericht angerufen werden sollte; daraufhin wurde 1396 ein Frankfurter Bürger verhaftet, weil er andre Frankfurter, die ihm Geld schuldeten, vor einem auswärtigen Gerichte verklagt hatte.

Da Freiheit immer die beiden Seiten haben kann: einerseits ein Geachtetsein, ein Recht, eine Macht vorzustellen, andrerseits eine Ausschliessung, eine verächtliche Gleichgültigkeit seitens der höhern Macht—so ist es keine Gegeninstanz, dass die eigene Jurisdiktion, die die mittelalterlichen Juden bei Rechtsstreitigkeiten untereinander genossen, eher eine Deklassierung und Vernachlässigung bedeutet zu haben scheint.

Ganz anders lag es bei den oströmischen Juden der Kaiserzeit; von den alexandrinischen z. B. erzählt Strabo, dass sie einen eigenen Oberrichter hätten, der ihre Prozesse entschiede—eine rechtliche Sonderstellung, die zu einer Quelle des Judenhasses wurde.

Und zwar geschah dies, weil die Juden behaupteten, ihre Religion fordere eine besondere, nur ihnen eigene Rechtsprechung.

Diese Tendenz übersteigerte sich in der aus dem mittelalterlichen Köln berichteten Tatsache: eine kurze Zeitlang hätten die Juden dort das Privileg gehabt, Prozesse auch gegen Christen von einem jüdischen Richter entscheiden zu lassen.

In solchen Erscheinungen war der einzelne aus der Gruppe vielleicht nicht freier als auch unter der Herrschaft des gemeinen Rechts; allein ihre Gesamtheit genoss damit eine Freiheit, die die übrigen Staatsbürger als eine ostentative Exemtion empfanden.

Es gründet sich eben der Vorzug eines Kreises mit eigner Rechtsprechung keineswegs auf den besonderen Inhalt des von ihm verwalteten Rechts; dass seine Mitglieder eben nur ihm unterworfen sind, ist schon als Form eine Freiheit.

Die Zunftmeister kämpften gegen die genossenschaftliche Gerichtsbarkeit der Gesellenverbände, auch wo deren inhaltliches Gebiet ganz gering war und etwa nur die Aufrechterhaltung des Anstandes (-> 167)  und der guten Sitte einschloss. Denn sie wussten sehr wohl, dass die von diesen Verbänden kodifizierte und geübte Sittenpolizei den Gesellen ein Bewusstsein der Solidarität, der Standesehre, der organisierten Unabhängigkeit gab, das als Rückhalt und feste Zusammengehörigkeit den Meistern gegenüber wirkte.

Und sie wussten, dass diese soziologische Form das Wesentliche war und, wenn sie einmal konzediert war, die weitere Ausdehnung ihrer Inhalte nur noch von den jeweiligen Macht- und Wirtschaftsverhältnissen abhing.

Der generelle Inhalt dieser Freiheit des Ganzen ist die Unterworfenheit des Einzelnen—womit dann das oben Angedeutete schon gegeben ist, dass sie in keiner Weise eine materiell grössere Freiheit des Individuums zu bedeuten braucht.

Die Lehre der Volkssouveränität, gegenüber der fürstlichen, wie sie im Mittelalter auftaucht, besagte durchaus nicht die Freiheit des Individuums, sondern die der Kirche, an Stelle des Staates über das Individuum zu herrschen; und als im 16. Jahrhundert die Monarchomachen den Gedanken des souveränen Volkes aufnehmen und die Herrschaft auf eine Art privatrechtlichen Vertrages zwischen Fürsten und Volk gründen, soll auch nicht das Individuum frei werden, sondern es soll gerade der Herrschaft seiner Konfession und der gesellschaftlichen Stände unterworfen sein.

Ja, das eminente Interesse des relativen Ganzen an der Herrschaft über seine Individuen, die exponierte Stellung solcher besonders abgegrenzter und bevorrechteter Kreise führt oft dazu, dass Sondergerichtsbarkeiten rigoroser sind, als der grosse umgebende Kreis, der ihnen diese Exemtion gestattet, es in seinem Rechte ist.

Die dänischen Gilden, von denen ich schon sprach, bestimmten, dass wenn ein Gildebruder den mit einem andern abgeschlossenen Kaufvertrag bricht, er, als Verkäufer, zweimal soviel an den Käufer büssen soll, als er an des Königs Beamten büssen müsste, wenn er nicht Gildebruder wäre, und zweimal soviel an alle Gildebrüder, als er an die Stadt büssen müsste.

Die Struktur des grösseren Kreises als solchen gestattet ihm, dem Individuum mehr Freiheit zu geben als der kleinere, dessen Bestand unmittelbarer von dem ihm zuträglichen Verhalten jedes einzelnen Mitgliedes abhängt; auch muss er durch die Strenge seiner Rechtsprechung immer von neuem beweisen, dass er die ihm anvertraute Herrschaft über seine Mitglieder auch fest und würdig ausübt und der Staatsgewalt keine Veranlassung zu korrigierendem Eingreifen gibt.

Aber dieses Regime über seine Mitglieder, in dem seine Freiheit besteht, kann zu Schlimmerem als zu rechtlicher Härte werden.

Die grosse Selbständigkeit der deutschen Städte hat freilich bis ins 16. Jahrhundert hinein ihre Entwicklung äusserst gefördert, dann aber eine oligarchische Klassen und Vetternherrschaft erzeugt, die alle nicht am Regiment Teilhabenden aufs härteste bedrückte; erst die aufkommenden Staatsgewalten haben, in nahezu zweihundertjährigem Kampfe, dieser tyrannischen Ausnutzung der städtischen Freiheit Einhalt tun und die Freiheit des Individuums ihr gegenüber wieder garantieren können.

Die Selbstverwaltung, deren Segen im Prinzip erwiesen ist, birgt eben doch die Gefahr lokaler Parlamente, in denen egoistische (-> 168) Klasseninteressen dominieren.

In diese gleichsam pathologische Übertreibung schlägt die Korrelation um, die den Gewinn der Freiheit von dem Gewinn der Herrschaft, wie von ihrer Ergänzung und ihrem Inhalt, begleiten lässt.

Nach einer ganz andern Seite hin gestaltet sich der hier fragliche Typus: die Weiterentwicklung jeder gruppenmässigen, für viele gleichmässigen, keiner Unterordnung andrer bedürftigen Befreiung zu dem Erstreben oder Gewinnen einer Überordnung - wenn wir die Differenzierung beobachten, die über eine tiefstehende Schicht bei ihrem Aufsteigen zu freieren oder überhaupt besseren Lebensbedingungen zu kommen pflegt.

Der Erfolg davon ist sehr oft der, dass zwar gewisse Teile der gleichmässig in die Höhe strebenden Gruppe wirklich in die Höhe kommen, was aber nur bedeutet, dass sie ein Teil der schon vorher übergeordneten Schichten werden und die übrigbleibenden untergeordnet bleiben.

Insbesondere tritt dies natürlich da ein, wo innerhalb der emporstrebenden Schichten schon eine Scheidung Übergeordneter und Untergeordneter besteht; da wird, nachdem die Rebellion gegen die ihnen gemeinsam übergebaute Schicht beendet ist, jener, während der Bewegung in den Hintergrund getretene Unterschied der Rebellen sogleich wieder hervortreten und bewirken, dass die schon vorher Höherstehenden sich jetzt jener höchsten Schicht assimilieren, ihre früheren Mitstreiter aber um so tiefer herabgedrückt werden.

Nach diesem Typus vollzog sich ein Teil der englischen Arbeiterrevolution von 1830.

Die Arbeiter bildeten, um das parlamentarische Wahlrecht für sich zu gewinnen, eine Vereinigung mit der Reformpartei und den Mittelklassen; das Ergebnis war die Durchbringung eines Gesetzes, das allen Klassen das Wahlrecht verlieh - nur gerade den Arbeitern nicht.

Nach der gleichen Formel war, etwa im 4. Jahrhundert v. Chr., schon der Ständekampf in Rom verlaufen.

Die reichen Plebejer, die das Connubium und eine demokratischere Ämterbesetzung in dem Interesse ihrer Schicht wünschten, schlossen ein Bündnis mit dem Mittelstand und den tiefern Schichten.

Der Erfolg der Gesamtbewegung war, dass jene Punkte ihres Programms, die hauptsächlich die Grossbürger angingen, erreicht wurden, die Reformen aber, die dem Mittelstand und den Kleinbauern aufhelfen sollten, sich bald im Sande verliefen.

Und ebenso entwickelte sich die böhmische Revolution von 1848, in der die Bauern die letzten Reste der Fronverfassung beseitigten.

Sowie dies erreicht war, machten sich sofort die Unterschiede in der Lage der Bauern geltend, die vor und während der Revolution auf Grund der gemeinsamen Untertänigkeit zurückgetreten waren.

Die niedern Klassen der ländlichen Bevölkerung verlangten Teilung der Gemeindegründe.

In den wohlhabenderen Bauern weckte dies sogleich alle konservativen Instinkte, und sie sträubten sich gegen die Ansprüche des ländlichen Proletariats, mit dem zusammen sie eben gegen die Herren gesiegt hatten, ebenso wie diese sich gegen die ihrigen gesträubt hatten.

Es ist ein ganz typisches Vorkommnis: dass der Stärkere, der allerdings vielleicht am meisten getan hat, dann die Früchte des Sieges allein ernten möchte; der relativ überwiegende Anteil am Gewinnen (-> 169) wächst zu dem Anspruch auf absolut überwiegenden Anteil am Gewonnenen aus.

Dieses Schema findet für seine Verwirklichung eine grosse soziologische Hilfe an dem bereits Hervorgehobenen: dass eine, im weitesten Sinne, standesmässige Schichtung vorliegt und aus der als Ganzes gehobenen tieferen Schicht die in ihr kräftigeren Elemente den Anschluss an die höhere, bisher bekriegte Schicht gewinnen.

Damit wird die bisher relative Differenz zwischen den besser und den schlechter gestellten Elementen jenes Standes zu einer sozusagen absoluten, das Quantum errungener Vorteile hat bei den ersteren die Schwelle erreicht, an der es in eine neue Vorteilsqualität übergeht.

In formal ähnlichem Sinne wurde gelegentlich im spanischen Amerika verfahren, wenn sich unter seiner farbigen Bevölkerung ein besonders begabter Kopf zeigte, der eine freiere und bessere Stellung seiner Rasse entweder schon inaugurierte oder befürchten liess.

Diesem erteilte man dann ein Patent, "dass er für weiss gelten sollte."

Indem man ihn der herrschenden Schicht assimilierte, trat an die Stelle der Gleichheit mit dieser, die er eventuell für seine Rasse und erst dadurch auch für sich hätte gewinnen können, die Superioritat seinen Rassegenossen gegenüber.

Aus dem Gefühl für diesen soziologischen Typus heraus sind z. B. in Österreich gerade von arbeiterfreundlichen Politikern Bedenken gegen die Arbeiterausschüsse erhoben worden, durch die man doch die Unterdrückung der Arbeiter mildern will.

Man fürchtet, dass diese Ausschüsse zu einer Arbeiteraristokratie werden könnten, die durch ihre dem Unternehmer sich nähernde Vorzugsstellung von diesem leichter in seine Interessen hineingezogen werden würde, und dass so die übrige Arbeiterschaft durch diesen scheinbaren Fortschritt noch mehr preisgegeben wäre.

So ist auch im allgemeinen die Chance der besten Arbeiter, in die besitzende Klasse aufzusteigen, auf den ersten Blick zwar eine Dokumentierung des Fortschritts der Arbeiterklasse als ganzer, in Wirklichkeit aber ihr keineswegs günstig.

Denn sie wird dadurch ihrer besten und führenden Elemente beraubt; die absolute Erhöhung gewisser Mitglieder ist zugleich eine relative Erhöhung dieser über die Klasse und damit eine Abtrennung von ihr, ein regelmässiger Aderlass, der sie ihres besten Blutes beraubt.

Darum ist es für eine Obrigkeit, gegen die eine Masse sich empört, von vornherein günstig, wenn es ihr gelingt, diese zur Wahl von Vertretern zu bewegen, die die Verhandlungen führen sollen.

Dadurch wird jedenfalls der überwältigende, überrennende Ansturm der Masse als solcher gebrochen, sie wird zunächst durch ihre eignen Anführer nun so im Zaum gehalten, wie es der Obrigkeit selbst nicht mehr gelingt, jene üben ihr gegenüber die formale Funktion dieser und bereiten dadurch das Wiedereintreten der letzteren in das Regiment vor

In all diesen, nach den verschiedensten Seiten hin ausladenden Erscheinungen bleibt ein immer gleicher soziologischer Kern: dass das Erstreben und Gewinnen von Freiheit, in ihren mannigfachen, negativen und positiven Bedeutungen, sogleich das Erstreben und Gewinnen von Herrschaft zum Korrelat oder zur Folge hat.

Der Sozialismus wie der Anarchismus werden die Notwendigkeit dieses (-> 170) Zusammenhanges leugnen.

Während das dynamische Gleichgewicht der Individuen, das man als soziale Freiheit bezeichnen kann, hier nur als ein Durchgangspunkt - realen oder sogar nur ideellen Wesens - erschien, über den hinaus die Wage sogleich wieder nach einer Seite ausschlug, werden sie seine Stabilität für möglich erklären, sobald nur die soziale Organisation überhaupt nicht mehr als Über- und Unterordnung, sondern als Koordination aller Elemente gestaltet wäre.

Die Gründe, die man gegen diese Möglichkeit anzuführen pflegt, die aber hier nicht zur Diskussion stehen, sind als die des terminus a quo und die des terminus ad quem zusammenzufassen: die natürliche und durch keinerlei Massregeln zu beseitigende Verschiedenheit der Menschen werde sich ihren Ausdruck in einer Rangierung nach oben und unten, nach Befehlenden und Gehorchenden nicht nehmen lassen; und die Technik kultivierter Arbeit fordere zu ihrer grössten Vollkommenheit einen hierarchischen Bau der Gesellschaft, den »einen Geist für tausend Hände«, die Struktur aus Anführenden und Ausführenden.

Dass so die Konstitution der Subjekte und die Ansprüche der objektiven Leistung die Träger der Arbeit und die Vollendung ihrer Ziele, sich in der Notwendigkeit von Herrschaft und Unterordnung begegnen, Kausalität und Teleologie gleichmässig auf diese Form drängen, das gerade sei ihre entschiedenste und entscheidendste Rechtfertigung und Unentbehrlichkeit.

Es treten indes in der geschichtlichen Entwicklung sporadische Ansätze zu einer Sozialform auf, deren prinzipielle Vollendung das Weiterbestehen von Über- und Unterordnung mit den Freiheitswerten vereinigen könnte, um derentwillen Sozialismus und Anarchismus für die Abschaffung jener eintreten.

Das Motiv zu solcher Bestrebung liegt doch ausschliesslich in den Gefühlszuständen der Subjekte, in dem Bewusstsein von Entwürdigung und Unterdrücktheit, in dem Herabziehen des ganzen

Ich in die Niedrigkeit der sozialen Stufe, andrerseits in dem persönlichen Hochmut, zu dem die äusserlich führende Stellung das Selbstgefühl steigert. könnte irgendeine Organisation der Gesellschaft diese psychologischen Folgeerscheinungen der sozialen Ungleichheit vermeiden, so könnte die letztere ohne weiteres fortbestehen.

Man übersieht vielfach den rein technischen Charakter des Sozialismus: dass er ein Mittel zur Herbeiführen gewisser subjektiver Reaktionen ist, dass seine letzte Instanz in den Menschen und ihrem, von ihm auszulösenden Lebensgefühl liegt.

Freilich ist, wie es nun einmal unsere seelische Art ist, das Mittel vielfach zum Zweck ausgewachsen, die rationelle Organisation der Gesellschaft und die Aufhebung von Befehl und Unterworfenheit erscheint als nicht über sich hinausfragender Wert, der ganz ohne Rücksicht auf jene personal-eudämonistischen Erfolge Realisierung fordert.

In diesen aber liegt dennoch die eigentliche psychologische Kraft, die der Sozialismus in die historische Bewegung einzusetzen hat.

Als blosses Mittel aber unterliegt er dem Verhängnis jedes Mittels: prinzipiell nie das einzige zu sein; da mannigfaltige Ursachen die gleiche Wirkung haben können, so ist es niemals ausgeschlossen, dass der gleiche Zweck durch verschiedene Mittel erreicht werden kann.

Der Sozialismus, (-> 171) insoweit er als eine vom Willen der Menschen abhängende Einrichtung gilt, ist nur der erste Vorschlag zur Beseitigung jener, aus der historischen Ungleichheit entspringenden, eudämonistischen Unvollkommenheiten und darum mit dem Bedürfnis nach deren Aufhebung so eng assoziiert, dass er mit dieser solidarisch erscheint.

Es gibt aber keinen logischen Grund, das definitiv entscheidende Gefühl von Würde und sich selbst gehörendem Leben ausschliesslich an ihn zu knüpfen, sobald es nur möglich wäre, die entsprechende Assoziation aufzulösen: zwischen der Über- und Unterordnung einerseits und dem Gefühl von persönlicher Entwertung und Unterdrücktheit andrerseits.

Vielleicht gelingt dies einem Wachstum der psychologischen Unabhängigkeit des individuellen Lebensgefühls von der äusseren Tätigkeit überhaupt und der Stellung, die der Einzelne innerhalb der Sphäre dieser einnimmt.

Es liesse sich denken, dass im Laufe der Kultur die Produktionstätigkeit immer mehr blosse Technik wird, immer vollständiger ihre Folgen für die Innerlichkeit und Persönlichkeit des Menschen verliert.

Tatsächlich finden wir die Annäherung an diese Scheidung als den soziologischen Typus von vielerlei Entwicklungen.

Während Persönlichkeit und Leistung ursprünglich eng verschmolzen sind, so bewirkt dann die Arbeitsteilung und die Herstellung der Produkte für den Markt, d. h. für gänzlich unbekannte und gleichgültige Konsumenten, dass die Persönlichkeit sich immer mehr aus der Leistung heraus und auf sich selbst zurückzieht.

Nun mag der geforderte Gehorsam noch so unbedingt sein — er dringt mindestens nicht mehr in die für das Lebensgefühl und den Persönlichkeitswert entscheidende Schicht, weil er nur eine technische Notwendigkeit ist, eine Organisationsform, die ebenso auf dem abgegrenzten Gebiet der Äusserlichkeiten verbleibt, wie die manuelle Arbeit selbst.

Diese Differenzierung der objektiven und der subjektiven Lebenselemente, bei der die Unterordnung in ihrem technisch-organisatorischen Werte erhalten bleibt, aber ihre personal und innerlich deprimierenden und deklassierenden Folgen abwirft - ist selbstverständlich keine Panacee gegen sämtliche Schwierigkeiten und Leiden, die das Herrschen und Gehorchen auf allen Gebieten mit sich bringt; sie ist an dieser Stelle nur der prinzipielle Ausdruck einer sehr partiell wirksamen Tendenz, die in der Wirklichkeit niemals zu einer unabgelenkten und abschliessenden Leistung kommt.

Eines der reinsten Beispiele bietet der Freiwilligendienst des heutigen Militärs.

Der geistig und soziale Mann mag sich hier dem Unteroffizier unterordnen, ja eine Behandlung ertragen, die ihn, wenn sie wirklich sein Ich und sein Ehrgefühl träfe, zu den verzweifeltsten Reaktionen bewegen würde.

Aber das Bewusstsein, dass er gar nicht als individuelle Persönlichkeit, sondern nur als unpersönliches Glied sich einer objektiven, solche Disziplin fordernden Technik zu beugen hat, lässt es zu dem Gefühl der Entwürdigung und Unterdrückung - mindestens in vielen Fällen - nicht kommen.

Innerhalb der Wirtschaft ist es insbesondere der Übergang der Lohnarbeit zur Maschinenarbeit und der Naturalentlohnung zum Geldlohn, der dies Objektivwerden der Über- und Unterordnung begünstigt, gegenüber dem Gesellen (-> 172) verhältnis, in dem sich die Aufsicht und Herrschaft des Meisters auf alle Lebensbeziehungen des Gesellen, ganz über die rein im Arbeitsverhältnis gelegene Prärogative hinaus, erstreckte.

Dem gleichen Entwicklungsziel könnte ein weiterer wichtiger Typus soziologischer Formung dienen.

Proudhon will bekanntlich alle Über- und Unterordnung aufheben, indem er diejenigen regierenden Gebilde, welche sich als Träger der sozialen Kräfte aus der Wechselwirkung der Individuen herausdifferenziert haben, auflösen und alle Ordnung und allen Zusammenhalt wieder auf die unmittelbare Wechselwirkung zwischen freien, koordinierten Individuen gründen will.

Nun ist aber diese Koordination vielleicht auch bei Weiterbestehen von Über- und Unterordnung zu erreichen wenn diese nämlich eine wechselseitige ist: eine ideale Verfassung, in der A dem B in einer Beziehung oder zu einer Zeit übergeordnet ist, in einer andern Beziehung oder zu einer andern Zeit aber B dem A.

Damit wäre der organisatorische Wert der Über- und Unterordnung gewahrt, während ihre Bedrückung, Einseitigkeit und Ungerechtigkeit fortfiele.

Es gibt nun tatsächlich ausserordentlich viele Erscheinungen des Gesellschaftslebens, in denen dieser Formtypus sich verwirklicht, wenn auch nur in embryonaler, verstümmelter und verdeckter Art.

Ein Beispiel in engem Rahmen ist etwa eine Produktivassoziation von Arbeitern zu einem Betrieb, für den sie einen Meister und Werkführer wählen.

Während sie diesem in der Technik des Betriebes untergeordnet sind, sind sie ihm doch in bezug auf dessen allgemeine Leitung und Ergebnisse übergeordnet.

Indem alle Gruppen, in denen der Führer entweder durch häufigere Wahl oder nach regelmässigem Turnus wechselt, - bis herab zu dem Vorsatz in geselligen Vereinen - diese Vereinigung von Über- und Unterordnung aus der homochronen Form in die zeitliche Alternierung übertragen, gewinnen sie die technischen Vorteile der Über- und Unterordnung unter Vermeidung ihrer personalen Nachteile.

Alle entschiedenen Demokratien suchen dies durch die kurze Funktionsdauer ihrer Beamten zu erreichen.

Hierdurch wird das Ideal, dass jeder einmal an die Reihe kommt, möglichst realisiert; daher auch das häufige Verbot der Wiederwahl.

Die gleichzeitige Über- und Unterordnung ist eine der kraftvollsten Formen der Wechselwirkung und kann, in richtiger Verteilung auf die Mannigfaltigkeit der Gebiete, schon durch die enge Wechselwirkung, die sie bedeutet, ein sehr starkes Band zwischen Individuen bilden.

Stirner sieht hierin das Wesentliche des Konstitutionalismus: »Die Minister dominieren über ihren Herrn, den Fürsten, die Deputierten über ihren Herrn, das Volk.«

Und noch in einem tieferen Sinne enthält der Parlamentarismus diese Korrelationsform.

Wenn die moderne Jurisprudenz alle Rechtsverhältnisse in solche der Gleichordnung und solche der Über- und Unterordnung teilt, so dürften auch die ersten vielfach solche von Über- und Unterordnung, aber in wechselseitiger Ausübung, sein.

Die Gleichordnung zweier Bürger mag darin bestehen, dass keiner eine Prärogative vor dem andern besitzt.

Aber indem jeder einen Abgeordneten wählt, und dieser über Gesetze, die auch für den andern gelten, mitzubestimmen hat (-> 173) entsteht ein Verhältnis wechselseitiger Über- und Unterordnung, und zwar als Ausdruck der Koordination.

Für die Verfassungsfragen ist diese Form überhaupt von entscheidender Bedeutung, wie schon Aristoteles erkannt hat, wenn er den Anteil an der Staatsgewalt, dem Rechte nach, von dem Anteil an der Staatsgewalt, der Ausübung nach, unterscheidet.

Dadurch, dass ein Bürger, im Gegensatz zu den Nicht Bürgern, ein Träger der Staatsgewalt ist, ist noch nicht gesagt, dass er nicht etwa innerhalb der Organisation dieser lediglich und dauernd zu den bloss Gehorchenden gehört.

Wer in bezug auf die Frage der Bürgerwehrfähigkeit zu den ?, zu den Besitzenden, zählen mag, kann hinsichtlich des Anteils an der Ausübung der Staatsgewalt zu den weniger Besitzenden, dem 8~,uoc, gehören, indem zu Ämtern etwa nur Leute mit hoher Schätzung wählbar sind, niedrigere Schätzung aber lediglich zur Teilnahme an der ? berechtigt.

Ein Staat, welcher sich in Richtung auf das erste Verhältnis vielleicht als ? darstellte, ist in bezug auf das zweite unter Umständen Demokratie.

Der Beamte ist hier der allgemeinen Staatsgewalt unterworfen, deren Träger in der praktischen Organisation wiederum ihm unterworfen sind.

Man hat dieses Verhältnis zugleich verfeinert und allgemeiner ausgedrückt, indem man das Volk als Objekt des Imperiums dem Individuum als allen andern koordiniertes Glied gegenüberstellte: der Einzelne sei in jener Hinsicht Pflichtobjekt, in dieser Rechtssubjekt.

Und zwar steigert sich diese Differenzierung und zugleich die durch die Wechselseitigkeit der Über- und Unterordnung bewirkte Einheitlichkeit des Gruppenlebens noch, wenn man auf gewisse Inhalte achtet, auf die sich diese Form bezieht.

Man hat als die Stärke der Demokratie hervorgehoben, - mit vollem Bewusstsein der darin gelegenen Paradoxie—dass ein jeder in den Dingen Diener ist, in denen er die genaueste Sachkenntnis besitzt, nämlich in den beruflichen, wo er den Wünschen der Konsumenten, den Anweisungen des Unternehmers oder sonstigen Auftragerteilenden gehorchen muss - während er in den allgemeinen bzw. politischen Interessen der Gesamtheit mit Herr ist, von denen er kein spezielles, sondern nur das allen andern auch eigene Verständnis hat.

Wo der in letzter Instanz Herrschende zugleich der Sachverständige ist, da sei die absolute Unterdrückung der Tieferstehenden ganz unvermeidlich; und wenn in der Demokratie die jeweilige Zahlenmajorität diese Konzentration von Wissen und Macht besässe, würde sie keine weniger schädliche Tyrannei als die Autokratie üben.

Um es zu dieser Spaltung zwischen oben und unten nicht kommen zu lassen, sondern eine Einheit des Ganzen zu bewahren, bedürfe es dieser eigentümlichen Verschränkung, mit der die höchste Macht denen anvertraut sei, die in Hinsicht des Sachverständnisses subaltern wären!

Auf der Verflechtung von alternierenden Über- und Unterordnungen zwischen denselben Potenzen ruhte nicht weniger die Einheit des Staatsgedankens, zu der nach der glorreichen Revolution in England die parlamentarische und die Kirchenverfassung zusammenwuchsen.

Die Geistlichkeit hatte eine tiefe Abneigung gegen das parlamentarische Regime und vor allem gegen die Prärogative, (-> 174) die dieses auch ihr gegenüber verlangte.

Der Friedensschluss kam - den Hauptsachen nach - so zustande, dass die Kirche eine besondere Gerichtsgewalt über Ehe und Testamente behielt und ihre Strafbestimmungen für Katholiken und Nicht- Kirchenbesucher.

Dafür vergass sie ihre Lehre vom unabänderlichen »Gehorsam« und erkannte an, dass die göttliche Weltordnung Platz für eine parlamentarische hatte, deren besonderen Bestimmungen auch die Geistlichkeit unterworfen sei.

Wiederum aber dominierte die Kirche das Parlament, indem zum Eintritt in dieses Eide erforderlich waren, die nur die Staatskirchler ohne weiteres, Dissenters auf Umwegen, Andersgläubige überhaupt nicht ablegen durften.

Die regierende geistliche und weltliche Klasse verkettete sich in der Weise, dass die Erzbischöfe ihren Platz im Oberhause über den Herzögen, die Bischöfe über den Lords behielten, während sich alle Pfarrer dem Patronat der weltlichen regierenden Klasse unterordneten.

Dafür überliess man den Ortsgeistlichen wieder die Leitung der Ortsgemeindeversammlung.

Dies war die Wechselwirkungsform, die die sonst einander widerstrebenden Machtfaktoren gewinnen konnten, damit die Staatskirche des 18. Jahrhunderts und eine einheitliche Organisation des englischen Lebens überhaupt zustande kam.

Auch das eheliche Verhältnis verdankt seine innere und äussere Festigkeit und Einheit wenigstens zum Teil der Tatsache, dass es eine grosse Anzahl von Interessengebieten umfasst und auf manchen derselben der eine Teil, auf andern der andere übergeordnet ist.

Dadurch entsteht ein Ineinanderwachsen, eine Einheitlichkeit und zugleich doch innere Lebendigkeit des Verhältnisses, wie sie bei andern soziologischen Formen kaum zu erreichen ist.

Was man die »Gleichberechtigung« von Mann und Frau in der Ehe nennt - als Tatsache oder als frommen Wunsch - wird sich wohl zum grossen Teil als solche alternierende Über- und Unterordnung herausstellen.

Wenigstens ergäbe sich hierbei, insbesondere wenn man auf die tausend feinen, nicht in Prinzipien zu fassenden Beziehungen des täglichen Lebens achtet, ein mehr organisches Verhältnis, als bei einer mechanischen Gleichheit im unmittelbaren Sinn; jene Alternierung brächte es schon mit sich, dass die jeweilige Überordnung nicht als brutaler Befehl aufträte.

Diese Verhältnisform bildete auch eines der festesten Bänder für die Armee Cromwells.

Derselbe Soldat, der in militärischen Angelegenheiten seinem Vorgesetzten blind gehorchte, machte sich oft in der Gebetstunde zum Sittenprediger diesem Vorgesetzten gegenüber; ein Korporal konnte die Andacht leiten, an der sein Hauptmann nur ebenso wie alle Gemeinen teilnahm; die Armee, die ihrem Führer unbedingt folgte, wenn einmal ein politischer Zweck akzeptiert war, fasste vorher doch ihrerseits politische Entschlüsse, denen sich die Führer unterordnen mussten.

Durch diese Wechselseitigkeit von Über- und Unterordnung erhielt die puritanische Armee, solange sie bestand, eine ausserordentliche Festigkeit.

Nun ist dieser günstige Erfolg der in Frage stehenden Vergesellschaftungsform aber davon abhängig, dass die Sphäre, innerhalb deren das eine Sozialelement übergeordnet ist, sehr genau und unzweideutig von denjenigen abgegrenzt ist, in denen das andre (-> 175) übergeordnet ist.

Sobald dies nicht der Fall ist, werden fortwährende Kompetenzkonflikte entstehen, und der Erfolg wird nicht Stärkung, sondern Schwächung der Verbindung sein.

Insbesondere wo ein im allgemeinen Untergeordneter gelegentlich eine Überordnung erringt, die auf dem Gebiet seiner sonstigen Unterordnung bleibt, da wird teils durch den Charakter des Rebellentums, den dieser Zustand meistenteils tragen wird, teils durch die mangelnde Fähigkeit des immer Untergeordneten zur Überordnung auf dem gleichen Gebiete—die Festigkeit der Gruppe leiden.

So brachen zur Zeit der Weltmacht Spaniens im spanischen Heer, z. B. in den Niederlanden, periodische Rebellionen aus.

Mit so furchtbarer Disziplin es im ganzen zusammengehalten wurde, so zeigte es doch gelegentlich eine ununterdrückbare demokratische Energie.

In gewissen, fast berechenbaren Zwischenräumen rebellierten sie gegen die Offiziere, setzten sie ab und wählten eigene Offiziere, die aber unter Aufsicht der Soldaten standen und nichts tun durften, was nicht alle Untergebenen billigten.

Die Schädlichkeit solchen Durcheinandergehens von Über- und Unterordnung auf einem und demselben Gebiete bedarf keiner Erörterung.

Sie liegt in indirekter Form ebenso in der kurzen Amtsdauer der wählbaren Beamten vieler Demokratien; es wird dadurch allerdings erreicht, dass eine möglichst grosse Anzahl von Bürgern einmal in eine führende Stellung gelangt—aber andrerseits werden langsichtige Pläne, kontinuierliche Aktionen, konsequent durchgeführte Massregeln, technische Vervollkommnungen oft genug dadurch verhindert.

In den antiken Republiken freilich war dieses rasche Alternieren noch nicht in diesem Masse schädlich, insoweit ihre Verwaltung einfach und durchsichtig war, und die meisten Bürger die für die Ämter erforderlichen Kenntnisse und Schulung besassen.

Die soziologische Form jener Vorkommnisse im spanischen Heere zeigten, bei sehr verschiedenem Inhalt, die grossen Unzuträglichkeiten, die sich im Anfang des 19. Jahrhunderts in der amerikanischen Episkopalkirche herausstellten.

Die Gemeinden wurden nämlich von einer fieberhaften Leidenschaft ergriffen, eine Kontrolle über ihre Geistlichen auszuüben, die doch gerade um der sittlichen und kirchlichen Kontrolle über die Gemeinde willen angestellt waren!

In Nachwirkung dieser Aufsässigkeit der Gemeinden wurden in Virginien noch lange Zeit nachher die Geistlichen immer nur auf ein Jahr angestellt.

Mit einer kleinen Verschiebung, in der Hauptsache aber doch formal gleich, tritt dies soziologische Vorkommnis in Beamtenhierarchien ein, wo der Vorgesetzte technisch vom Untergebenen abhängig ist.

Dem höheren Beamten fehlt oft die Kenntnis der technischen Details oder der aktuellen Sachlage.

Der untere Beamte bewegt sich meist sein Leben lang in demselben Kreise von Aufgaben und gewinnt dadurch eine spezialistische Kenntnis seines engen Gebietes, die demjenigen entgeht, der rasch durch verschiedene Stufen vorwärts eilt — während seine Beschlüsse doch nicht ohne jene Detailkenntnisse ausgeführt werden können.

Bei dem Vorrecht zum Staatsdienst, das in der römischen Kaiserzeit Ritter und Senatoren hatten, gab man sich mit keiner theoretischen Vorbildung zu ihm ab, sondern überliess (-> 176) den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse einfach der Praxis.

Dies hatte aber - schon in den letzten Zeiten der Republik - die Folge gehabt, dass die höheren Beamten von ihrem Unterpersonal abhängig waren, welches, nicht ständig wechselnd, sich eine gewisse Geschäftsroutine zu verschaffen in der Lage war.

Dies ist in Russland eine durchgehende Erscheinung, die durch die dortige Art der Ämterbesetzung besonders begünstigt wird.

Das Avancement findet dort nach Rangklassen statt, aber nicht nur innerhalb desselben Ressorts, sondern wer eine bestimmte Klasse erreicht hat, wird oft -  auf seinen Wunsch oder den des Vorgesetzten - mit ebendemselben Rang m ein ganz anderes versetzt.

So war es, wenigstens bis vor kurzem, kein seltener Fall, dass der graduierte Student nach sechsmonatlicher Dienstleistung in der Front ohne weiteres Offizier wurde, ein Offizier dagegen, unter Übertritt in die seiner militärischen Charge entsprechende Beamtenrangstufe, irgendein ihm mehr zusagendes Amt im Zivilstaatsdienst erhielt.

Wie sich dann beide mit ihrer den neuen Verhältnissen nicht angepassten Vorbildung zurechtfanden, blieb ihnen überlassen.

Mit unvermeidlicher Häufigkeit muss hieraus technische Unkenntnis des höheren Beamten für seine Stelle hervorgehen, die ihn ebenso unvermeidlich von seinem Untergebenen und dessen Sachkenntnis abhängig macht.

Die Reziprozität von Über- und Unterordnung lässt also oft den tatsächlich Leitenden als den Untergeordneten, den tatsächlich nur Ausfuhrenden als den Übergeordneten erscheinen, und schädigt damit die Gediegenheit der Organisation ebenso, wie eine zweckmässig verteilte Alternierung von Über- und Unterordnung sie stützen kann

Jenseits dieser speziellen Formungen stellt die Tatsache der Herr schaft folgendes ganz allgemeine soziologische Problem. Über- und Unterordnung bilden einerseits eine Form der objektiven Organisation der Gesellschaft; sie sind andrerseits der Ausdruck der persönlichen Qualitätsunterschiede zwischen den Menschen.

Wie verhalten sich nun diese beiden Bestimmungen zueinander, und wie wird die Form der Vergesellschaftung durch die Verschiedenheiten dieses Verhältnisses beeinflusst?

Am Anfang der gesellschaftlichen Entwicklung muss die Überordnung einer Persönlichkeit über andre der adäquate Ausdruck und Folge persönlicher Überlegenheit gewesen sein.

Es liegt gar kein Grund vor, weshalb in einem sozialen Zustande ohne feste Organisation, die dem Einzelnen a priori seine Stelle anweist, irgend jemand sich dem andern unterordnen sollte, wenn ihn nicht Gewalt, Pietät, körperliche, geistige oder willensmässige Überlegenheit, Suggestion, kurz das Verhältnis seines persönlichen Seins zu dem des andern dazu bestimmte.

Wenigstens müssen wir, da uns das Anfangsstadium gesellschaftlicher Bildung historisch unzugängig ist, aus methodischem Prinzip die möglichst einfache Annahme: einer annähernden Gleichgewichtslage, machen.

Dies verhält sich wie mit den kosmologischen Herleitungen.

Weil wir den Ausgangszustand des Weltprozesses nicht kennen, musste man sich bemühen, von dem möglichst Einfachen, der Homogeneität und Gleichgewichtslage der Weltelemente aus, Beginn und Fortschritt der Mannigfaltigkeiten und Differenzierungen (-> 177) zu deduzieren.

Nun ist freilich kein Zweifel, dass, wenn jene Voraussetzungen im absoluten Sinne gemacht werden, kein Weltprozess beginnen konnte, weil sie keine Ursache für Bewegung und Besonderung bieten; vielmehr muss irgendein differentielles Verhalten von Elementen, wie minimal auch immer, an den Anfangszustand gesetzt werden, um von ihm aus die weiteren Differenzierungen begreiflich zu machen.

So sind wir auch genötigt, in der Entwicklung der sozialen Mannigfaltigkeiten von einem fiktiven einfachsten Zustande auszugehen; das Minimum von Mannigfaltigkeit, dessen es als des Keimes aller späteren Differenzierungen bedarf, wird dabei wohl in die rein personalen Unterschiedenheiten der Anlagen von Individuen gesetzt werden müssen.

Die nach aussen gerichteten Unterschiedllichkeiten der Menschen in den aufeinander bezüglichen Positionen werden also zu allererst von solchen qualitativen Individualisierungen abzuleiten sein.

So werden von dem Fürsten in primitiven Zeiten Vollkommenheiten gefordert oder vorausgesetzt, die in ihrem Grade oder in ihrer Vereinigung ungewöhnlich sind.

Der griechische König der heroischen Zeit muss nicht nur tapfer, weise und beredt sein, sondern auch hervorragend in den athletischen Übungen und möglichst auch ein vortrefflicher Zimmermann, Schiffsbauer und Ackersmann.

Die Stellung des Königs David beruhte, wie man hervorgehoben hat, zum grossen Teil darauf, dass er zugleich Sänger und Kriegsmann, Laie und Prophet war, und die Fähigkeiten besass, die weltliche Staatsmacht mit der geistlichen Theokratie zu verschmelzen.

Aus diesem Ursprung von Ueber- und Unterordnung, der-natürlich noch in jedem Augenblick innerhalb der Gesellschaft wirksam ist und fortwährend neue Verhältnisse stiftet, entwickeln sich nun aber feststehende Organisationen von Ueber- und Unterordnung, in welche die Individuen entweder hineingeboren werden, oder in denen sie die einzelnen Positionen auf Grund ganz andrer Qualitäten erringen, als die sind, welche die fragliche Ueber- und Unterordnung ursprünglich begründet haben.

Dieser Übergang vom Subjektivismus der Herrschaftsverhältnisse zu einer objektiven Formation und Fixierung wird durch die rein quantitative Erweiterung der Herrschaftsgebiete bewirkt.

Für diese allenthalben bemerkbare Beziehung zwischen der steigenden Quantität von Elementen und der Objektivität der für sie gültigen Normierungen sind zwei eigentlich entgegengesetzte Motive von Bedeutung.

Die Vermehrung von Elementen enthält zugleich eine Vermehrung der in ihnen vorkommenden qualitativen Besonderheiten.

Damit steigt die Unwahrscheinlichkeit, dass irgendein Element von subjektiver Individualität ein gleiches oder ein gleichmässig genügendes Verhältnis zu jedem von ihnen habe.

In dem Mass, in dem die Differenzen innerhalb des Herrschaftsoder Normierungsgebietes zunehmen, muss der Herrscher oder die Norm ihren Individualcharakter abzutun und einen allgemeinen, über die Fluktuierungen des Subjektiven erhabenen anzunehmen suchen.

Andrerseits führt ebendieselbe Erweiterung des Kreises auf Arbeitsteilung und Differenzierung unter ihren führenden Elementen.

Der Herrscher einer grossen Gruppe kann nicht (-> 178) mehr, wie der griechische König, für alle ihre wesentlichen Interessen Mass und Führer sein; es bedarf vielmehr einer vielfältigen Spezialisierung und fachmässigen Einteilung des Regimes. Arbeitsteilung aber steht überall in Wechselbeziehung mit der Objektivierung des Handelns und der Verhältnisse, sie rückt die Leistung des Einzelnen in einen ausserhalb seiner Sphäre gelegenen Zusammenhang, die Persönlichkeit als ganze und innere stellt sich jenseits ihres einseitigen Tuns, dessen jetzt rein sachlich umschriebene Resultate sich erst mit denen anderer Persönlichkeiten wieder zu einer Ganzheit zusammenschliessen.

Der Umkreis solcher Ursachen wird die von Fall zu Fall, von Person zu Person entstehenden Herrschaftsverhältnisse in die objektive Form übergeführt haben, in der sozusagen nicht der Mensch, sondern die Stellung das Übergeordnete ist.

Das Apriori der Beziehung sind jetzt nicht mehr die Menschen mit ihren Eigenschaften, aus denen die soziale Relation entsteht, sondern diese Relationen als objektive Formen, »Stellungen«, gleichsam leere Räume und Umrisse, die erst von Individuen >>ausgefüllt<< werden sollen.

Je fester und technisch ausgearbeiteter die Organisation der Gruppe ist, desto objektiver und formaler bieten sich die Schemata der Ueber- und Unterordnung dar, zu denen dann erst nachträglich die geeigneten Personen gesucht werden, oder die durch die blossen Zufälle der Geburt und sonstiger. Chancen ihre Ausfüllungen finden.

Hierbei ist keineswegs nur an die Hierarchie staatlicher Stellungen zu denken.

Die Geldwirtschaft schafft auf den von ihr beherrschten Gebieten eine ganz ähnliche Formung der Gesellschaft.

Der Besitz oder der Mangel einer bestimmten Geldsumme bedeutet eine bestimmte soziale Stellung, fast ganz unabhängig von den personalen Qualitäten dessen, der sie ausfüllt.

Das Geld hat die vorhin betonte Scheidung zwischen dem Menschen als Persönlichkeit und als Träger einer bestimmten Einzelleistung oder -bedeutung auf den Gipfel gehoben; sein Besitz gewährt jedem, der ihn erobern oder irgendwie erwerben kann, eine Macht und eine Stellung, die mit dem Innehaben dieses Besitzes, nicht aber mit der Persönlichkeit und ihren Eigenschaften auftritt und verschwindet.

Die Menschen traversieren durch die Positionen, die bestimmten Geldbesitzen entsprechen, wie rein zufällige Ausfüllungen durch feste, gegebene Formen hindurchgehen.

Dass übrigens die moderne Gesellschaft diese Diskrepanz zwischen Stellung und Persönlichkeit nicht etwa durchgehends aufweist, bedarf keiner Betonung.

Vielmehr wird sich vielfach sogar durch die Lösung des objektiven Inhaltes der Position von der Persönlichkeit als solcher eine gewisse Gelenkigkeit ihrer Zuordnung herstellen, die die angemessene Proportion auf neuer, oft rationellerer Basis realisiert— ganz abgesehen von den ungeheuer gesteigerten Möglichkeiten, die die liberalen Ordnungen überhaupt für den Gewinn der den Kräften entsprechenden Stellung geben: wenngleich die hier in Frage kommenden Kräfte oft so spezialistische sind, dass die durch sie gewonnene Überordnung dennoch der Persönlichkeit nach ihrem Gesamtwert nicht zukommt.

Gerade an gewissen mittleren Gestaltungen, wie der ständischen und der zünftischen, wird jene Diskrepanz (-> 179) gelegentlich ihr Maximum erreichen.

Mann hat mit Recht hervor gehoben, dass das System der Grossindustrie dem ausnehmend begabten Manne mehr Gelegenheit gebe, sich auszuzeichnen, als er vordem besass.

Das Zahlenverhältnis von Werkführern und Aufsehern zu Arbeitern sei zwar heutzutage kleiner als das Zahlenverhältnis von Kleinmeistern zu Lohnarbeitern vor zweihundert Jahren.

Aber das besondere Talent könne viel sicherer zu höherer Stellung aufsteigen.

Worauf es an dieser Stelle ankommt, ist nur die eigentümliche Chance des Auseinanderfallens der personalen Qualität und ihrer Stellung nach Herrschen oder Beherrschtwerden, die durch die Objektivierung der Stellungen, durch deren Differenzierung von dem rein Personalen der Individualität gegeben ist.

So sehr der Sozialismus dieses blind zufällige Verhältnis zwischen der objektiven Stufenfolge der Positionen und den Qualifikationen der Personen perhorresziert, so kommen doch seine Organisationsvorschläge auf dieselbe soziologische Gestaltung heraus.

Denn er fordert eine absolut zentralisierte, also notwendigerweise streng gegliederte und hierarchische Verfassung und Verwaltung, setzt aber alle Individuen als a priori gleich befähigt voraus, jede beliebige Stelle dieser Hierarchie auszufüllen.

Damit aber wird gerade das, was an den jetzigen Zuständen als sinnlos erschien, mindestens nach einer Seite hin zum Prinzip erhoben.

Denn dass, in der reinen demokratischen Konsequenz, die Geleiteten den Leiter wählen, bietet keine Garantie gegen die Zufälligkeit des Verhältnisses zwischen Person und Stellung, nicht nur weil man, um den besten Sachkenner, zu wählen, selbst Sachkenner sein muss; sondern weil das Prinzip der Wahl von unten her in allen weit ausgedehnten Kreisen durchaus z.ufälllige Resultate liefert; ausgenommen hiervon sind reine Parteiwahlen, bei denen aber gerade das Moment, für das Sinn oder Zufall hier in Frage steht, ausgeschaltet ist: denn die Parteiwahl als solche gilt doch nicht der Person, weil sie diese bestimmten persönlichen Qualitäten besitzt, sondern weil sie der  - extrem gesprochen - anonyme Vertreter eines bestimmten objektiven Prinzips ist.

Die Form der Kreierung des Führers, zu der der Sozialismus folgerichtig greifen müsste, ist die Auslosung der Positionen.

Viel mehr als der Turnus, der in ausgedehnten Verhältnissen doch nie vollständig durchzuführen ist, bringt die Losung den ideellen Anspruch eines jeden zum Ausdruck.

Sie ist deshalb keineswegs an sich demokratisch; nicht nur, weil sie auch in einer herrschenden Aristokratie gelten kann und als reines Formprinzip ganz jenseits dieser Gegensätze steht; sondern vor allem, weil die Demokratie die reale Mitwirksamkeit Aller bedeutet, die Auslosung führender Positionen aber diese gerade in eine ideelle umsetzt, in das bloss potenzielle Recht jedes einzelnen, in eine leitende Stellung zu gelangen.

Das Losprinzip schneidet die Vermittlung zwischen dem Menschen und seiner Stellung, die von der subjektiven Geeignetheit getragen wird, völlig durch; mit ihm ist die formal-organisatorische Forderung der Ueber- und Unterordnung überhaupt völlig Herr über die personalen Qualitäten geworden, von denen sie ausgegangen war.

An dem Problem des Verhältnisses zwischen der personalen und (- > 180) der nur stellungsmässigen Superiorität scheiden sich zwei bedeutsame soziologische Formgedanken.

In Anbetracht der tatsächlichen und nur in einer Utopie zu beseitigenden Ungleichheit in den Qualitäten der Menschen ist die »Herrschaft der Besten<< jedenfalls diejenige Verfassung, die das innere und ideelle Verhältnis der Menschen am genauesten und zweckmäBigsten in ihrem äuBeren zum Ausdruck bringt.

Dies ist vielleicht der tiefste Grund, aus dem Künstler so oft aristokratisch gesonnen sind; denn alles Künstlertum ruht auf der Voraussetzung, dass der innere Sinn der Dinge sich in ihrer Erscheinung adäquat offenbare, wenn man diese nur richtig und vollständig zu sehen verstände; die Trennung der Welt von ihrem Werte, der Erscheinung von ihrer Bedeutung ist die schlechthin antikünstlerische Sinnesart - so sehr der Künstler auch die unmittelbare Gegebenheit umgestalten muss, damit sie ihre wahre, überzufällige Form hergebe, die nun aber zugleich das Wort für ihren seelischen oder metaphysischen Sinn ist.

Der psychologische und historische Zusammenhang zwischen aristokratischer und künstlerischer Lebensauffassung dürfte so mindestens zum Teil darauf zurückgehen, dass nur eine aristokratische Ordnung den inneren Wertrelationen der Menschen eine sichtbare Form, sozusagen ihr ästhetisches Symbol, verschafft.

Nun aber ist eine Aristokratie in diesem reinen Sinne, als die Herrschaft der Besten, wie Plato sie dachte, empirisch nicht zu realisieren.

Zunächst, weil bisher kein Verfahren gefunden worden ist, durch das »die Besten« mit Sicherheit erkannt und an ihren Platz gestellt würden; weder die apriorische Methode der Züchtung einer herrschenden Kaste, noch die aposteriorische der natürlichen Auslese im freien Kampf um die begünstigte Stellung, noch die gewissermassen mittlere der Personenwahl von unten oder von oben her haben sich als dafür zulänglich erwiesen.

Indem zu diesen Schwierigkeiten der Voraussetzung noch die weiteren kommen: dass die Menschen sich mit der Superiorität selbst des Besten unter ihnen selten beruhigen, weil sie überhaupt keine Superiorität wollen oder wenigstens keine, an der sie nicht selbst teil hätten; und ferner, dass der Besitz der Macht, auch der ursprünglich mit Recht erworbene, zu demoralisieren pflegt, freilich nicht immer das Individuum, aber fast immer Körperschaften und Klassen - so wird die Meinung des Aristoteles begreiflich: es komme zwar, vom abstrakten Standpunkt aus, dem Individuum oder dem Geschlecht, das etwa alle andern an ap~r überrage, die absolute Herrschaft über diese andern zu, von den Anforderungen der Praxis aus sei dagegen eine Mischung dieser Herrschaft mit der der Masse zu empfehlen; deren numerisches Übergewicht müsse mit jenem qualitativen zusammenwirken.

Ueber diesen vermittelnden Gedanken hinaus aber können die hervorgehobenen Schwierigkeiten einer »Herrschaft der Besten« zu der Resignation führen, die allgemeine Gleichheit als die praktische Regulative gelten zu lassen, weil sie jenem Nachteile der  - logisch allein gerechtfertigten  -  Aristokratie gegenüber das geringere Uebel darstelle.

Da es nun doch einmal unmöglich sei, die subjektiven Differenzen mit Sicherheit und Dauer in objektiven Herrschaftsverhältnissen auszudrücken, so (-> 181) solle man sie überhaupt aus der Bestimmung der sozialen Struktur ausschalten und diese so regulieren, als ob jene nicht existieren.

Die gleiche pessimistische Stimmung indes kann, da die Frage des grösseren oder kleineren Uebels in der Regel nur nach persönlicher Schätzung zu entscheiden ist, zu der genau entgegengesetzten Ueberzeugung gelangen: dass überhaupt nur regiert werden muss, -  in grossen wie in kleinen Kreisen - besser von ungeeigneten Personen als gar nicht; dass die gesellschaftliche Gruppe die Form der Ueber- und Unterordnung aus innerer und objektiver Notwendigkeit heraus annehmen muss, so dass es dann sozusagen nur ein wünschenswertes Akzidenz ist, wenn an der mit objektiver Notwendigkeit präformierten Stelle auch das subjektiv zulängliche Individuum steht.

Diese formale Tendenz geht von ganz primitiven Erfahrungen und Notwendigkeiten aus.

Zunächst davon, dass die Herrschaftsform eine Verbindung bedeutet oder schafft: unbehilflichere, über keine Vielheit von Wechselwirkungsformen verfügende Zeiten haben oft kein andres Mittel, die formale Zugehörigkeit zum Ganzen zu bewirken, als die Unterordnung der ihm nicht unmittelbar verbundenen Individuen unter seine a priori ihm zugehörigen Mitglieder.

In der Zeit, als in Deutschland die früheste Verfassung völliger personaler und Besitzgleichheit in der Gemeinde aufgehört hatte, fehlten dem landlosen Manne die aktiven Freiheitsrechte - wenn er nicht ohne jede Verbindung mit dem Gemeinwesen bleiben wollte, musste er sich einem Herrn anschliessen, um so mittelbar als Schutzgenosse an den öffentlichen Verbänden teilzunehmen.

Daran, dass er dies tat, hatte die Gesamtheit ein Interesse; denn sie konnte keinen unverbundenen Mann in ihrem Gebiete dulden, und deshalb machte das angelsächsische Gesetz dem Landlosen ausdrücklich zur Pflicht, sich zu »verherren«.

Ebenso fordert im mittelalterlichen England das Interesse der Gemeinde, dass der Fremde sich einem Schutzherrn unterstelle.

Man gehörte zur Gruppe, wenn man ein Stück ihres Geländes besass; wer dessen ermangelte und doch zu ihr gehören wollte, der musste selbst jemandem gehören, der ihr auf jene primäre Weise verbunden war.

Die generelle Wichtigkeit führender Persönlichkeiten, bei einer relativen Gleichgültigkeit gegen deren personale Qualifikation, wiederholt sich formal ähnlich an manchen frühen Erscheinungen des Wahlprinzips.

Die Wahlen zum mittelalterlichen englischen Parlament z. B. scheinen mit erstaunlicher Fahrlässigkeit und Indifferenz geführt worden zu sein: nur darauf, dass der Bezirk ein Parlamentsmitglied designierte, scheint es angekommen zu sein, wer es war, tritt an Wichtigkeit dagegen zurück —was sich nicht weniger an der Gleichgültigkeit gegen die Qualifikation der Wähler zeigte die im Mittelalter vielfach auffällt.

Wer gerade anwesend ist, wählt mit, auf Legitimation oder auf eine bestimmte Anzahl der Wähler scheint oft kein Wert gelegt worden zu sein.

Ersichtlich ist diese Unbekümmertheit um die Wahlkörper nur der Ausdruck für die Unbekümmertheit um die qualitativ-personalen Resultate der Wahl. —

Ganz allgemein endlich wirkt in dem gleichen Sinn die Ueberzeugung von der Notwendigkeit des (-> 182) Zwanges, den die menschliche Natur nun einmal brauche, um nicht völliger Zweck- und Formlosigkeit des Handelns zu verfallen.

Es ist für den generellen Charakter dieses Postulates gleichviel, ob die Unterordnung unter eine Person und ihre Willkür oder unter ein Gesetz erfolgt: gewisse extreme Fälle vorbehalten, in denen der Wert der Unterordnung als Form über den Widersinn ihres Inhaltes nicht mehr Herr werden kann, ist es nur ein sekundäres Interesse, ob das Gesetz inhaltlich etwas besser oder schlechter ist, gerade wie es sich mit der Qualität der herrschenden Persönlichkeit verhielt.

Man könnte hier auf die Vorzüge des erblichen - also von den Qualitäten der Person bis zu einem gewissen Grade unabhängigen - Despotismus hinweisen, insbesondere wo es sich um das einheitliche, politische und kulturelle Leben grosser Gebiete handelt, und wo er vor der freien Föderation manches voraus hat, was der Prärogative der Ehe über die freie Liebe ähnlich ist.

Niemand kann leugnen, dass der Zwang des Rechtes und der Sitte unzählige Ehen zusammenhält, die sittlicherweise auseinandergehen müssten: die Personen ordnen sich hier einem Gesetz unter, das für ihren Fall eben nicht passt.

In andern aber ist der gleiche Zwang, so hart er momentan und subjektiv empfunden werde, ein unersetzlicher Wert, weil er diejenigen zusammenhält, die sittlicherweise zusammenbleiben sollen, aber in irgendeiner augenblicklichen Verstimmung, Gereiztheit oder Gefühlsschwankung auseinandergehen würden, wenn sie nur könnten, und damit ihr Leben irreparabel verarmen oder zerstören würden.

Das Ehegesetz mag inhaltlich gut oder schlecht, für den jeweiligen Fall passend oder nicht sein: der blosse Zwang des Zusammenbleibens, der von ihm ausgeht, entwickelt individuelle Werte eudämonistischer und ethischer Art, - von denen der sozialen Zwechmässigkeit noch ganz abgesehen - die für den hier vorausgesetzten, vielleicht einseitig pessimistischen Standpunkt, bei Fortfall jedes Zwanges überhaupt nicht zu realisieren wären.

Schon das Bewusstsein eines jeden, dass er an den andern zwangsmässig gebunden ist, mag in manchen Fällen dem Zusammensein seine äusserste Unerträglichkeit geben; in andern aber wird es eine Nachgiebigkeit, Selbstbeherrschung, Durchbildung der Seele mit sich bringen, zu der bei jederzeit möglichem Auseinandergehen sich niemand bewogen fühlen würde, sondern die nur der Wunsch hervorlockt, die nun doch einmal unvermeidliche Gemeinsamkeit der Existenz wenigstens so erträglich wie möglich zu gestalten.

Das Bewusstsein, überhaupt unter einem Zwange zu stehen, einer übergeordneten Instanz unterworfen zu sein - mag diese ein ideelles oder ein soziales Gesetz sein, eine willkürlich schaltende Persönlichkeit oder ein Verwalter höherer Normen - dieses Bewusstsein ist gelegentlich revoltierend oder erdrückend, wahrscheinlich aber für die Mehrzahl der Menschen ein unersetzlicher Halt und Zusammenhalt des inneren und äusseren Lebens.

Unsere Seele scheint - in dem unvermeidlich symbolischen Ausdruck aller Psychologie - in zwei Schichten zu leben: einer tiefen, schwer oder gar nicht beweglichen, die den wirklichen Sinn oder Substanz unseres Daseins trägt, während die andre sich aus den im Moment herrschenden Impulsen (-> 183) und isolierten Reizbarkeiten zusammensetzt.

Die zweite würde nun noch öfter, als es tatsächlich geschieht, den Sieg über die erste davontragen und durch das Sichdrängen und rasche Sichablösen ihrer Glieder jener keine Lücke lassen, um an die Oberfläche zu treten, wenn nicht das Gefühl eines von irgendwoher eingreifenden Zwanges ihre Strömung staute, ihre Schwankungen und Launenhaftigkeiten bräche und damit der beharrenden Unterströmung immer wieder Raum und Übergewicht verschaffte.

Gegenüber dieser funktionellen Bedeutung des Zwanges als solchen ist sein besonderer Inhalt erst von sekundärer Wichtigkeit.

Der sinnlose mag von einem sinnvollen abgelöst werden, aber auch dieser hat seine jetzt fragliche Bedeutung nur in dem, was er mit jenem teilt; ja, nicht nur das Dulden des Zwanges, sondern auch die Opposition gegen ihn, gegen den ungerechten wie gegen den gerechtfertigten, übt an dem Rhythmus unseres Oberflächenlebens diese Funktion der Hemmung und Unterbrechung, wodurch denn die tieferen und überhaupt nicht von aussen zu hemmenden Strömungen des eigensten und substanziellen Lebens zu Bewusstsein und Wirksamkeit gelangen.

Insofern nun der Zwang mit irgendeiner Art von Herrschaft identisch ist, zeigt dieser Zusammenhang das Element in ihr auf, das gegen die Qualität des Herrschenden, gegen das Recht seiner Individualität auf Herrschaft gewissermassen gleichgültig ist, und das so den tieferen Sinn einer Forderung von Autorität schlechthin offenbart.

Ja, dass persönliche Qualifikation und soziale Stellung in der Reihe der Ueber- und Unterordnungen sich durchgehends und restlos entsprächen, ist prinzipiell unmöglich, welche Organisation man auch zu diesem Zwecke vorschlagen möge.

Und zwar auf Grund der Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die zu übergeordneten Stellungen qualifiziert sind, als es übergeordnete Stellungen gibt.

Von den gewöhnlichen Arbeitern einer Fabrik gibt es sicher sehr viele, die ebenso gut Werkführer oder Unternehmer sein könnten; von den gemeinen Soldaten sehr viele, die die volle Befähigung zum Offizier besässen, von den Millionen Untertanen eines Fürsten zweifellos eine grosse Anzahl, die ebenso gute oder bessere Fürsten sein würden.

Das Gottesgnadentum ist gerade der Ausdruck dafür dass die subjektive Qualität nicht entscheiden soll, sondern eine andre, über die menschlichen Massstäbe erhabene Instanz.

Der Bruch zwischen den zu einer leitenden Stellung Gelangten und den zu ihr Befähigten darf auch nicht etwa daraufhin grosser angesetzt werden, dass es umgekehrt vielerlei Personen in übergeordneten Stellen gibt, die für sie nicht qualifiziert sind.

Denn diese Art des Missverhältnisses zwischen Person und Stellung erscheint aus mancherlei Gründen erheblicher als sie in Wirklichkeit ist.

Zunächst tritt die Unfähigkeit innerhalb einer Stellung, von der aus andere geleitet werden, besonders grell hervor, lässt sich aus naheliegenden Ursachen schwerer verheimlichen, als sehr viele andre menschliche Unzulänglichkeiten - und zwar insbesondere, weil ebenso viele andere, wahrhaft zu der Stellung qualifizierte, untergeordnet daneben stehen.

Ferner entsteht diese Unangemessenheit vielfach gar nicht aus individuellen Mängeln, sondern aus den (-> 184) widerspruchsvollen Anforderungen des Amtes, deren unvermeidlicher Erfolg dennoch leicht dem Inhaber des Amtes als subjektive Schuld zugerechnet wird.

Die moderne »Staatsregierung« z. B. hat ihrem Begriffe nach eine Unfehlbarkeit, die der Ausdruck ihrer -  prinzipiell - absoluten Objektivität ist.

An dieser ideellen Unfehlbarkeit gemessen, erscheinen ihre realen Träger natürlich oft unzureichend.

In Wirklichkeit sind die rein individuellen Unzulänglichkeiten leitender Persönlichkeiten relativ selten.

Bedenkt man die unsinnigen und unkontrollierbaren Zufälle, durch die die Menschen auf allen Gebieten in ihre Positionen gelangen, so wäre es ein unbegreifliches Wunder, dass nicht eine sehr viel grössere Summe von Unfähigkeit in deren Ausfüllung hervortritt, wenn man nicht annehmen müsste, dass die latenten Qualifikationen für die Stellungen in sehr grosser Verbreitung vorhanden sind.

Es ruht auf dieser Voraussetzung, dass republikanische Verfassungen manchmal bei der Kreierung ihrer Beamten nur nach negativen Instanzen fragen, d. h. danach, ob der Anwärter sich durch irgend etwas des Amtes unwürdig gemacht hätte - wenn also etwa in Athen die Ernennung durch das Los geschah und nur untersucht wurde, ob der Betreffende seine Eltern gut behandelt, seine Steuern bezahlt habe usw.-, also nur, ob etwas gegen ihn vorlag, so dass vorausgesetzt wurde, dass a Prior jeder würdig wäre.

Dies ist das tiefe Recht des Sprichwortes: wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand dazu.

Denn der zur Ausfüllung höherer Stellungen erforderte »Verstand« ist eben bei vielen Menschen vorhanden, aber er bewährt, entwickelt, offenbart sich erst, wenn sie die Stellung einehmen.

Diese Inkommensurabilität zwischen dem Quantum der Befähigungen zur Überordnung und dem ihrer möglichen Betätigungen erklärt sich vielleicht aus dem Unterschiede zwischen dem Charakter des Menschen als Gruppenwesen und dem als Individuum.

Die Gruppe als solche ist niedrig und führungsbedürftig, die Eigenschaften, die sie als die schlechthin gemeinsamen entfaltet, sind nur die sicher vererbten, also die primitiveren und undifferenzierten, oder die leicht suggerierbaren, also die »untergeordneten«.

Sobald also überhaupt eine Gruppenbildung grösseren Masses stattfindet, ist es zweckmässig, dass die ganze Masse sich in der Form der Unterordnung unter Wenige organisiere.

Das verhindert aber ersichtlich nicht, dass jeder Einzelne aus dieser Masse höhere und feinere Eigenschaften besitze.

Nur sind diese individueller Art, gehen nach verschiedenen Seiten über den Gemeinbesitz hinaus und helfen deshalb der Niedrigkeit derjenigen Qualitäten nicht auf, in denen sich alle mit Sicherheit begegnen.

Aus diesem Verhältnis folgt, dass einerseits die Gruppe als ganze des Führers bedarf, und es also viele Untergeordnete und nur wenige Übergeordnete geben kann, andrerseits aber jeder Einzelne aus der Gruppe höher qualifiziert ist, denn als Gruppenelement und also als Untergeordneter.

Mit diesem, allen sozialen Bildungen eigenen Widerspruch zwischen dem gerechten Anspruch auf übergeordnete Stellung und der technischen Unmöglichkeit, ihm zu genügen, findet sich das ständische Prinzip und die jetzige Ordnung ab, indem sie Klassen (- > 185) pyramidenförmig mit einer immer geringeren Mitgliederzahl uebereinander bauen und dadurch die Zahl der zu leitenden Stellungen »Qualifizierten« a priori einschränken.

Diese Auswahl richtet sich nicht nach den gegebenen Individuen, sondern umgekehrt, sie präjudiziert diese.

Aus einer Menge von Gleichen kann man nicht jeden in die verdiente Stellung bringen.

Darum könnten jene Ordnungen als der Versuch gelten, umgekehrt vom Gesichtspunkt der vorher bestimmten Stellung aus die Individuen für diese zu züchten.

Statt der Langsamkeit, mit der dies der Vererbung und der standesmässigen Erziehung gelingen kann, werden auch sozusagen akute Verfahren angewendet, die die Persönlichkeiten, gleichgültig gegen deren bisherige Qualität, durch autoritative oder mystische Satzung zu der Fähigkeit des Führens und Herrschens emporheben.

Für den Bevormundungsstaat des 17. und 18. Jahrhunderts war der Untertan zu keinerlei Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten fähig; in politischer Hinsicht blieb er dauernd führungsbedürftig.

In dem Augenblick aber, in dem er in ein Staatsamt eintrat, erhielt er mit einem Schlage die höheren Einsichten und den Gemeinsinn, die ihn zur Lenkung der Allgemeinheit befähigten - als ob durch die Beamtung aus dem Unmündigen wie durch generatio aequivoca nicht nur der Mündige, sondern der Führer, mit allen erforderlichen Eigenschaften des Intellekts und Charakters, entsprungen wäre.

Die Spannung zwischen der apriorischen Unqualifiziertheit eines jeden zu einer bestimmten Superiorität und der absoluten Qualifikation, die er a posteriori durch die Einwirkung einer höheren Instanz erwirbt, erreicht ihr Maximum innerhalb des katholischen Priesterstandes.

Hier spielt keine Familientradition, keine von Kindheit an wirkende Erziehung mit, ja die persönliche Qualität des Kandidaten ist prinzipiell unwichtig gegenüber dem in mystischer Objektivität bestehenden Geiste, mit dem die Priesterweihe ihn begabt.

Die superiore Leistung wird ihm nicht übertragen, weil gerade nur er von Natur zu ihr bestimmt ist (obgleich dies natürlich mitwirken kann und eine gewisse Unterschiedlichkeit der Zugelassenen begründet), auch nicht auf die Chance hin, ob er nun von vornherein ein Berufener oder Nichtberufener ist - sondern die Weihe schafft, weil sie den Geist überträgt, die besondere Qualifikation für die Leistung, zu der sie beruft.

Dass Gott dem, dem er ein Amt gibt, auch den Verstand dazu gibt - dies Prinzip ist nach seinen beiden Seiten: der vorherigen Ungeeignetheit und der nachherigen, durch das »Amt« geschaffenen Geeignetheit, hier aufs radikalste realisiert.


Anmerkungen

1) Hier — und analog in vielen andern Fällen— kommt es durchaus nicht darauf an, den Begriff des Prestige zu definieren, sondern nur darauf, das Vorhandensein einer gewissen Spielart der menschlichen Wechselbeziehungen zu konstatieren, völlig gleichgültig gegen ihre Benennung. 

Nur beginnt die Darstellung zweckmässigerweise oft mit demjenigen Begriff, der für das aufzudeckende Verhältnis sprachgebräuchlich noch am besten zutrifft, um überhaupt nur erst auf dieses hinzudeuten. 
Dies ergibt die Erscheinung eines bloß definitorischen Verfahrens, während allenthalben hier nicht für einen Begriff sein Inhalt gefunden sondern ein tatsächlicher Inhalt beschrieben werden soll, der nur manchmal die Chance hat, von einem bereits bestehenden Begriff mehr oder weniger gedeckt zu werden. (zurück) 

2) Dies ist nur ein Beispiel für ein allgemeines soziologisches Vorkommnis.

Eine Anzahl von Elementen haben die gleiche Relation zu einer bestimmten Bedingung, welch letztere dem gerade fraglichen Gruppeninteresse Inhalt und Bedeutung gibt.

Nun kommt es vor, dass dieser entscheidende Punkt, auf den die Elemente konvergieren, aus der Bezeichnung, ja vielleicht aus dem Bewusstsein entschwindet, und nur die Tatsache der Gleichheit der Elemente—so sehr sie ausschliesslich in bezug auf jenen Punkt stattfindet—Hervorhebung findet.

So hat sich nicht nur, wie erwähnt, der Adel oft als die Pairs bezeichnet; sondern mit demselben Namen benannten viele französische Städte im 12. und 13. Jahrhundert ihre Geschworenen und Schöffen.

Als die »Gesellschaft für ethische Kultur« in Berlin begründet werden sollte, erschien darüber eine Broschüre unter dem Titel: »Vorbereitende Mitteilungen eines Kreises gleichgesinnter Männer und Frauen«.

Mit keinem Worte war ausgesprochen, in bezug worauf eigentlich die Gleichheit der Gesinnung bestand. In der spanischen Kammer bildete sich, ungefähr 1905, eine Partei, die sich schlechthin als die »Partei der Solidarischen« bezeichnete.

Eine Parteigruppe der Münchener Künstlergenossenschaft in den neunziger Jahren nannte sich >>die Gruppe der Kollegen<<, ohne diesem ganz offiziell gebrauchten Titel hinzuzufügen, was denn den Inhalt der Kollegialität ausmachte und diese Vereinigung von einer Kollegenvereinigung unter Schullehrern oder Schauspielern, Agenten oder Redakteuren unterschied.

Diese unscheinbaren Vorkommnisse enthalten die soziologisch höchst markante Tatsache, dass die formale Relation gewisser Individuen Herr über den Inhalt und Zweck dieser Relation werden kann, denn dies könnte nicht in all jenen Benennungen geschehen, wenn diese nicht die Richtung des soziologischen Bewusstseins irgendwie verrieten. Dass die Elemente einer Gruppe gleichberechtigt, dass sie gleichgesinnt, dass sie Kollegen sind, hat gegenüber der Materie, die sich in diese soziologischen Formen kleidet und in Hinsicht auf die die letzteren überhaupt erst einen Sinn haben, eine ausserordentliche Wichtigkeit gewonnen.

Und das praktische Verhalten, so sehr es durch die aus der Titulatur ausgeschaltete Materie bestimmt wird, zeigt sich doch, bei genauerem Hinsehen auf solche Gruppierungen, unzählige Male durch die Berücksichtigung und die Wirksamkeit jener reinen Relationsarten und formalen Strukturen mitbestimmt. (zurück)

 

Georg Simmel: Soziologie
Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung

Duncker & Humblot, Berlin 1908 (1. Auflage) 

Das Problem der Soziologie

Exkurs über das Problem: wie ist Gesellschaft möglich?

Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe

Über- und Unterordnung

Exkurs über die Überstimmung

Der Streit

Das Geheimnis und die geheime Gesellschaft

Exkurs über den Schmuck
Exkurs über den schriftlichen Verkehr

Die Kreuzung sozialer Kreise

Der Arme

Exkurs über die Negativität kollektiver Verhaltensweisen

Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe

Exkurs über das Erbamt
Exkurs über Sozialpsychologie
Exkurs über Treue und Dankbarkeit

Der Raum und die räumlichen Ordnungen der Gesellschaft

Exkurs über die soziale Begrenzung
Exkurs über die Soziologie der Sinne
Exkurs über den Fremden

Die Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität

Exkurs über den Adel
Exkurs über die Analogie der individualpsychologischen und der soziologischen Verhältnisse

 


 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich 
Tel. ++41 55 2444012