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Social Movements,

Pressure Groups and Political Parties


 

Gewerkschaften im modernen Umfeld

Der Kontext zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Staat und Gesellschaft

Karin Zimmermann

Januar 2001

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Begriff der Gewerkschaft

3. Die Arbeitnehmer

4. Die Arbeitgeber

5. Der Staat

6. Die Gesellschaft

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

 

1. Einleitung

Gewerkschaften übernehmen seit jeher die Interessenvertretung für die Arbeitnehmerseite. Das heutige wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld indessen konfrontiert Gewerkschaften mit neuartigen Problemkreisen (z.B. Diskriminierung bestimmter Arbeitnehmer) bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von traditionellen Konflikten (z.B. Verbesserung von Lohnsituation und Arbeitsbedingungen). 

Die vorliegende Arbeit zeigt auf, in welchem Wirkungsfeld Gewerkschaften heute tätig sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass Gewerkschaften sich im Kontext von vier Anspruchsgruppen (Stakeholdern) bewegen, nämlich den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, dem Staat und der Öffentlichkeit (vgl. Hillmann 1994, S. 296). In der Folge werden die Charakteristika und Bedürfnisse der jeweiligen Stakeholder thematisiert. Diese theoretischen Darstellungen werden ergänzt durch Zeitungsberichte über aktuelle Konflikte (vor allem jener um die Zentralwäscherei Basel (Zeba)), um typische Aspekte der modernen gewerkschaftlichen Tätigkeit verdeutlichen zu können. 

Dabei geht die vorliegende Arbeit über alle Kapitel hinweg der Frage nach, welche Probleme durch die jeweiligen Umfelder ausgelöst werden respektive welche Interessenkonflikte und Dilemmata aufgrund der multiplen Kontexte entstehen, und wie Gewerkschaften mit diesen Schwierigkeiten umgehen. 

Das folgende Kapitel nimmt die Definition des im Zentrum der Arbeit stehenden Begriffs der Gewerkschaft vor. Die Arbeit bedarf einer solchen Begriffsbestimmung, da die Institution der Gewerkschaft in den letzten 200 Jahren diversen Funktionswandeln unterworfen war, die ihre Spuren in unterschiedlichen Deutungen des Terminus hinterlassen haben. 

Inhalt


2. Der Begriff der Gewerkschaft

Franz Neumann (1935, S. 150-151) definierte Gewerkschaften als Institutionen, die drei Funktionen nachkommen. Erstens verfolgen sie eine Genossenschaftsfunktion, in der die gegenseitige Hilfe zwischen Gewerkschaftsmitgliedern im Zentrum steht. Dieser Aspekt ist als Weiterführung der Tradition von Hilfskassen anzusehen, freilich in einem eingeschränkteren Rahmen, da der moderne Sozialstaat viele der Hilfskassen unnötig werden liess (z.B. durch die Arbeitslosenversicherung). Zweitens gehen Gewerkschaften einer Markt- oder Kartellfunktion nach, indem sie als kollektive Macht der organisierten Arbeit, quasi als Kampfverband, die Arbeitnehmerinteressen auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen versuchen (z.B. über Tarifverträge). Drittens schliesslich kommt Gewerkschaften eine politische Funktion zu, indem sie versuchen, den Staat und die Gesetzgebung zu beeinflussen. 

Freiwillige Vereinigungen lassen sich auf drei Dimensionen unterscheiden: zum einen, ob sie primär die Interessenvertretung für Mitglieder oder für Nichtmitglieder übernehmen, zum zweiten, ob die Zielerreichung primär innen oder aussen stattfindet, und zum dritten, ob die Ziele expressiv oder instrumentell sind (Horch 1992, S. 65). Wie aus der Definition ersehbar, gehören Gewerkschaften auf allen drei Dimensionen einer zwitterhaften Mitte an. So vertreten sie zwar primär die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder, ausgehandelte Tarifverträge kommen aber zumeist allen Arbeitnehmern der jeweiligen Branche zugute (vgl. Kapitel 3). Die Zielerreichung findet zum einen im Rahmen der Gewerkschaft selbst statt (d.h. innen), indem die Mitglieder einander (auch finanziell) solidarisch beistehen. Andererseits bedingt die Zielsetzung von Gewerkschaften Verhandlungsaktivitäten ausserhalb, sei es mit Arbeitgebern, mit dem Staat oder mit der Gesellschaft insgesamt (z.B. über Kundgebungen). Schliesslich dienen Gewerkschaften nicht ausschliess-lich einem instrumentellen Zweck, sondern betonen gleichzeitig ihre expressive Zielverfolgung im Sinne des oben erwähnten solidarischen Beistandes und des Gruppengefühls (als Variante von Marx Klassenbewusstsein).

Neumanns Definition entspricht der älteren Auffassung von Gewerkschaften, wie sie für die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg typisch war. Diese eher kampforientierte und revolutionäre Sicht von Gewerkschaften, wie sie vor allem in der zweiten Funktion zum Vorschein kommt, änderte sich nach 1945 durch den Sieg des Paritätsgedankens (Müller-Jentsch 1997, S. 94). Diese Etablierung einer formalen vertragsförmigen Gleichheit zwischen Kapital und Arbeit führte dazu, dass sich Gewerkschaften nun vollkommen in das kapitalistische System integriert sahen und mit entsprechenden Orga-nisationsleistungen betraut wurden. Darüberhinaus mussten sich Gewerk-schaften mit der Stabilität der eigenen Organisation und dem eigenen Überleben befassen (Müller-Jentsch 1997, S. 95). 

Moderne sozialwissenschaftliche Theorien sehen Gewerkschaften als Massenorganisationen mit zentralistisch-bürokratischen Organisations-strukturen. Der in einer ersten Phase aufgrund der Expansion des industriellen Sektors zu verbuchende Zulauf an Mitgliedern brachte die Notwendigkeit mit sich, Gewerkschaften bürokratisch und zentralistisch - beispielsweise über einen Funktionärsapparat - zu organisieren. Dazu bedingte die Verhandlungstätigkeit eine Professionalisierung (z.B. hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre) (Müller-Jentsch 1997, S. 95; Fluder 1998, S. 49).

Moderne Gewerkschaften sind befestigte Organisationen und damit von der Gesetzgebung, den Arbeitgebern und der öffentlichen Meinung anerkannt, gegen Schwankungen der Wirtschaft resistent und mit öffentlichen Funktionen und Verantwortungen betraut (Müller-Jentsch 1997, S. 96).

Moderne Gewerkschaften sind in den Regelkreis des institutionalisierten Klassenkonflikts eingebunden, der das Spannungsverhältnis zwischen Kapital und Lohnarbeit repräsentiert und bürgerkriegsähnliche Auseinander-setzungen ausschliesst. Der Klassenkonflikt wird dabei beispielsweise über den Abschluss von Tarifverträgen in einen Interessenkonflikt umgewandelt (Müller-Jentsch 1997, S. 97).

Moderne Gewerkschaften sind repräsentative Organisationen. Sie stellen ihre Forderungen im Namen aller ihrer Mitglieder, meist jedoch ohne diese zuerst um ihr Einverständnis zu fragen, und können ihre Mitglieder auf die erzielten Vereinbarungen verpflichten (Müller-Jentsch 1997, S. 97).

Schliesslich sind moderne Gewerkschaften intermediäre Organisationen und vermitteln zwischen den Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Dabei können sie kooperativ (als stabilste Form der Interessenvermittlung) vorgehen oder die Mittel des Konflikts (z.B. Streik) respektive des politischen Tauschs (z.B. Sozialpakt) anwenden (Müller-Jentsch 1997, S. 99-100). 

Zu den obgenannten drei Zwitterdimensionen könnten aufgrund der Ausführungen auch die beiden Kontinua demokratisch-bürokratisch und kapitalistisch-revolutionär gesellt werden. Dabei wird ersichtlich, dass Gewerkschaften auch auf diesen beiden Dimensionen eine Mischausprägung aufweisen. So sind Gewerkschaften zunächst zwar als basisdemokratische Organisationen entstanden, wurden jedoch durch ihre Mitglieder- und Machtexpansion gezwungen, bürokratische Strukturen einzuführen. Da Gewerkschaften sowohl auf der Finanzierungswilligkeit als auch auf dem Mobilisierungspotential der Mitglieder basieren, stellt sich die Expansion der Mitgliederzahlen ab einem gewissen Punkt als Problem dar. Denn der zunehmende Ersatz basisdemokratischer Prozesse durch bürokratische Abläufe beeinflusst das Mobilisierungspotential insofern negativ, als sich die Mitglieder nicht mehr persönlich angesprochen und involviert fühlen und in eine passive Rolle fallen (Offe / Wiesenthal 1980, S. 80-81). Andererseits sind Gewerkschaften im heutigen Umfeld mehr denn je in das kapitalistische System integriert und verlieren damit einen Grossteil ihres revolutionären "Charmes" (Grebing 1977, S. 46; vgl. auch Bernschneider 1986, S. 139). Dennoch finden sich in den Schriften vieler Gewerkschaften weiterhin sozialistische Ansätze, so dass Gewerkschaften auch auf dieser Dimension weder klar dem einen noch dem anderen Lager zugeordnet werden können (vgl. "Doppelcharakter", Zoll 1976). 

In der vorliegenden Arbeit sollen Gewerkschaften im Sinne der modernen Gewerkschaftstheorien verstanden werden. Da der kulturelle, historische und wirtschaftliche Hintergrund eines Landes die gewerkschaftliche Situation stark beeinflussen kann (Birsl et al. 1996, S. 110), soll in der Folge von der Schweizer Situation ausgegangen werden. Dadurch bleibt der Faktor "closed shop" (Zwangsmitgliedschaft bei einer Gewerkschaft) ausgeschlossen.

Im folgenden Kapitel soll dargestellt werden, wie sich das Feld der Arbeitnehmer im heutigen Umfeld präsentiert. Diese Anspruchsgruppe soll am Anfang der theoretischen Überlegungen stehen, da ihr innerhalb der vier Stakeholder (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Staat und Gesellschaft) ein besonderer Status zukommt, da sie zugleich auch die eigentlichen Eigner und damit sozusagen Shareholder von Gewerkschaften sind. Schliesslich ist die Gruppe der Arbeitnehmer aber auch das primäre Rekrutierungsfeld von Gewerkschaften, so dass das Überleben gewerkschaftlicher Institutionen letzlich von der Gunst dieser Anspruchsgruppe abhängt.

Inhalt


3. Die Arbeitnehmer

Der oben erwähnte Doppelcharakter von Gewerkschaften ergibt sich direkt aus dem Doppelcharakter der Gewerkschaftsmitglieder, sprich der Arbeitnehmer (Dzielak et al. 1978, S. 35-36). Diese sind als Lohnarbeiter in Unternehmen tätig und tragen so zum reibungslosen Funktionieren des kapitalistischen Gesamtsystems bei. Gleichzeitig wehren sie sich im Verband der Gewerkschaft aber gegen ausbeuterische Effekte dieses Systems und befinden sich - ebenso wie Gewerkschaften - im Dilemma zwischen Kapitalismus und Antikapitalismus. 

Gewerkschaften rekrutierten ihre Mitglieder traditionell primär aus dem sekundären industriellen Sektor (Birsl et al. 1996, S. 108), da dieser im Verlauf der industriellen Revolution die ausbeuterischsten Praktiken aufwies, die den dort beschäftigten Lohnarbeitern drastisch die Notwendigkeit vor Augen führten, sich zu organisieren (Hillmann 1996). Wie Offe und Wiesenthal (1980) aufzeigen, sind Arbeitnehmer dadurch benachteiligt, dass ihr Kapital - ihre Arbeitskraft - untrennbar mit dem Kapitaleigner - dem Lohnarbeiter selbst - vereinigt ist. Dadurch entfällt der Arbeitnehmerseite - ganz im Gegensatz zur Arbeitgeberseite (vgl. Kapitel 4) - die Möglichkeit zur Kapitalfusionierung und lässt den Zusammenschluss zu einer Interessengruppe (der Gewerkschaft) als einzigen Weg der machtvollen Interessenvertretung übrig. 

Nebst dieses primären Rekrutierungsfeldes sind Gewerkschaften auch im tertiären Sektor tätig, dort jedoch mit einem weit geringeren Organisationsgrad vertreten. Manche Autoren sehen die sogenannte "Angestelltenmentalität" als Grund für die geringere gewerkschaftliche Organisiertheit des Dienstleistungssektors. Danach definieren sich Angestellte anders als Lohnarbeiter und sehen - nicht zuletzt aufgrund ihrer privilegierteren beruflichen Position - keine Notwendigkeit, ihren Interessen im Rahmen von Gewerkschaften Gehör zu verleihen. Wölk (1988) weist jedoch darauf hin, dass dieses Argument im heutigen Umfeld nicht mehr gelten dürfte, da Angestellte einerseits einen Grossteil ihrer Privilegien einbüssen mussten (Fluder 1998, S. 52), und in Umfragen äusserten, dass sie Gewerkschaften für sehr wichtig hielten. Vielmehr scheinen die Gewerkschaften selbst Ursache für den geringeren Organisationsgrad von Angestellten zu sein, indem sie diese Beschäftigtengruppe jahrelang als "fünftes Rad am Wagen" (Wölk 1988, S. 2) behandelten und in ihren Schriften sogar explizit ausschlossen. 

Diese einseitige Konzentration auf den sekundären Sektor müssen die Gewerkschaften heute teuer bezahlen. Die - von vielen Gewerkschaften unterstützte (Bernschneider 1986, S. 269) - technologische Modernisierung des Arbeitsplatzes führte zum Abbau von industriellen Arbeitsplätzen und entzog somit den Gewerkschaften Mitglieder. Gleichzeitig expandierte derjenige Sektor, den Gewerkschaften jahrelang eher stiefmütterlich behandelt hatten (vgl. Fluder 1998, S. 42). Die sprunghafte Zunahme von Arbeitsplätzen im tertiären Sektor konfrontierte Gewerkschaften mit der Notwendigkeit, sich mehr den Angestellten zuzuwenden. Die atomisierte Struktur des Dienstleistungsbereichs indes lässt es als sehr schwierig erscheinen, diesen Sektor überhaupt organisieren zu können (Fluder 1998, S. 53; vgl. Müller-Jentsch 1984, S. 23). Die DAG beispielsweise sieht davon ab, einheitliche Interessen zu generieren, sondern sieht "Jedem das Seine" als ihr Motto (Halberstadt 1991, S. 363). Dieses Zitat soll exemplarisch aufzeigen, mit welcher Interessenvielfalt Gewerkschaften im tertiären Sektor konfrontiert werden. Zudem zählen viele der dort Beschäftigten zu Bevölkerungsgruppen, die generell eher nicht gewerkschaftlich organisiert sind (z.B. Frauen, Teilzeitbeschäftigte und An- respektive Ungelernte) (Birsl et al. 1996, S. 119; Fluder 1998, S. 53). Gerade Teilzeitbeschäftigte und An-/Ungelernte sind auf dem Arbeitsmarkt oft stark benachteiligt und bedürften der Hilfe von gewerkschaftlicher Seite. Da sie sich aber auf einem Markt mit ausgeprägter Fluktuation bewegen und leicht ersetzbar sind, lassen sich ihre Interessen nur schwierig vertreten (vgl. z.B. Angestellte in Lebensmittelmärkten mit Einkommen unter SFr. 3000.--). Mittlerweile zeigen sich jedoch beispielsweise Tendenzen dahingehend, dass die Beschäftigten in der New Economy, bislang sicher einer der unstrukturiertesten Arbeitsmärkte, sich gegen ausbeuterische Arbeitgeberpraktiken (z.B. grosse Anzahl unbezahlter Überstunden) mithilfe von Gewerkschaften zur Wehr setzen (Hildebrandt 2000, S. 91). Es darf hierbei sicherlich als hoffnungsvolles Zeichen gewertet werden, dass auch die Arbeitnehmer der ganz jungen Bereiche des tertiären Sektors die Kooperation mit Gewerkschaften als wertvoll betrachten.

Die Expansion des tertiären Sektors bei gleichzeitigem Rückgang des industriellen Bereichs hat die Gewerkschaften viele Mitglieder gekostet (Birsl et al. 1996, S. 126). Gewerkschaften leiden heute aber über beide Sektoren hinweg unter Mitgliederschwund. Die Trittbrettfahrer-Problematik wird als primärer Auslöser für den Abgang vieler Gewerkschaftsmitglieder gesehen. Dieses Argument spricht an, dass die meisten Gewerkschaftsleistungen zwar hauptsächlich für die Gewerkschaftsmitglieder erarbeitet werden, aber beispielsweise Tarifvertragsabkommen allen in der betroffenen Industrie Beschäftigten zugute kommen. So äussert sich beispielsweise die DAG "Alles geschieht für unsere Mitglieder; das meiste aber wirkt sich für alle Angestellten und Arbeitnehmer und vieles auch darüber hinaus für das staatliche und gesellschaftliche Leben aus" (Halberstadt 1991, S. 334) Wird nun von einer utilitaristischen Gesinnung potentieller Gewerkschaftsmitglieder ausgegangen, so sollte der Beitritt zur Organisation nur dann erfolgen, wenn es der Gewerkschaft gelingt, exklusive Mitgliederleistungen auszubilden, die auf dem Markt nur über Mehrkosten erhältlich sind (vgl. Olson 1968; Ganssmann 2000, S. 30). 

In den Anfangszeiten bestanden diese Exklusivleistungen in den Hilfskassen, die den Mitgliedern bei Arbeitslosigkeit, Streik oder Massregelungen finanzielle Unterstützung gaben und mit Rechtsberatung dienten. Die meisten dieser Angebote sind aber heute auf staatlicher Ebene geregelt und stehen jedem Arbeitnehmer zu, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Gewerkschaften haben zwar durch die staatliche Übernahme von Sozialleistungen einen Erfolg verbuchen können, verloren aber gleichzeitig einen der wichtigsten Attraktivitätsfaktoren für die Mitgliederrekrutierung. In den klassischen Arbeitermilieus galt die Mitgliedschaft als Wert an sich (Offe / Wiesenthal 1980, S. 79). Diese traditionelle Arbeitermentalität ist jedoch in der modernen Gesellschaft immer weniger zu finden (Fluder 1998, S. 53).

Als weiteren Grund für den Mitgliederschwund wird ein Wertewandel hin zu eher individualistischen Werten genannt, die sich nicht mit gewerkschaftlichen Grossorganisationen verfolgen lassen (Müller-Jentsch 1997, S. 128). Speziell jüngere Beschäftigte zeigen nur wenig Begeisterung für Gewerkschaften, so dass diese oft an Überalterung leiden (Birsl et al. 1996, S. 124). 

Die angesprochenen individuellen Interessen von Arbeitnehmern lassen sich aber auch bei gewerkschaftlich organisierten Personen finden, so dass Gewerkschaften nicht nur im tertiären Sektor (vgl. oben) sondern generell mit einer Vielfalt von Interessen konfrontiert sind (vgl. Scheuber 1980; Fluder 1998, S. 52). Dies hätte dazu führen können, dass Gewerkschaften vermehrt den Dialog mit ihren Mitgliedern suchen, um den Interessenkatalog feststellen zu können (Offe / Wiesenthal 1980). Bernschneider (1986, S. 122-126 und S. 151) hält dahingegen fest, dass die meisten Gewerkschaften den Weg des geringsten Widerstandes gegangen sind und sich auf den quantitativen Aspekt des Lohns konzentriert haben und so die qualitative Vielfalt einzudämmen versuchten. Denn der Lohn erlaubt eine hohe Verallgemeinerung der unterschiedlichen Mitgliederinteressen und weist ein grosses Kompromisspotential auf. Bernschneider geht sogar soweit zu behaupten, dass die Gewerkschaften erst zu dem Zeitpunkt auch qualitative Belange (z.B. Verbesserung der Arbeitsbedingungen) fokussierten, da sie in den quantitativen Tarifverhandlungen keine Erfolge aufweisen konnten. Von Henninges (1998) konnte in einer Untersuchung feststellen, dass sich die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in den letzten Jahren keineswegs verbessert haben, so dass diese qualitativen Aspekte sicher einen wichtigen gewerkschaftlichen Bereich darstellen sollten. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anspruchs- und Eignergruppe der Arbeitnehmer eine stark atomisierte Struktur aufweist, einhergehend mit individuellen Interessensausprägungen (Fluder 1998, S. 52) - zwei Faktoren, die einer gewerkschaftlichen Massenorganisation eher ungünstig gegenüberstehen. Diese Problematik wird dadurch verstärkt, dass die Anreize eines Gewerkschaftsbeitritts aufgrund der Trittbrettfahrerproblematik eher gering ausfallen. Ein Ausweg liesse sich darin sehen, entsprechend des Vorschlages von Offe und Wiesenthal (1980) eine Subgruppe der Gewerkschaft auszubilden, in der alte Werte wie beispielsweise der demokratische Dialog und die gegenseitige Solidarität gepflegt werden, um so den (individuellen) Bedürfnissen der Arbeitnehmer wieder mehr gerecht zu werden. Eine Alternative dazu dürfte die gewerkschaftliche Organisation in Berufsverbänden sein, die partikularistische Interessen eher berücksichtigen können (Fluder 1998, S. 53).

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4. Die Arbeitgeber

Arbeitgeber haben gegenüber Arbeitnehmern den Vorteil, dass ihr Kapital - z.B. Maschinen, Fuhrpark - getrennt vom Kapitaleigner - dem Arbeitgeber selbst - besteht, da es sich um sogenanntes "dead capital" handelt (Offe / Wiesenthal 1980). Dies lässt Arbeitgebern die Möglichkeit, ihr Kapital zu fusionieren und somit ein Machtpotential zu generieren, dem Arbeitnehmer nur durch Zusammenschluss zu Gewerkschaften entgegnen können. Den Arbeitgebern hingegen bleibt der Weg des Interessenzusammenschlusses als zusätzliche Option, um ihre Machtposition weiter zu verbessern. So haben sich mehrere Arbeitgebergruppen formiert. 

Offe und Wiesenthal (1980) zeigen auf, dass Arbeitgebergruppierungen nicht wie Gewerkschaften auf eine Vielzahl von Interessen Rücksicht nehmen müssen, sondern auf die monologische "Logic of Collective Action" zurückgreifen können. Durch die Einbettung in ein kapitalistisches System präsentiert sich die Gewinnausrichtung als erstes (und eventuell einziges) Interesse von Unternehmern. 

Zudem ist es Arbeitgebervertretungen gelungen, ihren Mitgliedern exklusive Leistungen anzubieten, die auf dem Markt nur gegen erheblich höhere Kosten erworben werden könnten (Offe / Wiesenthal 1980). Der Organisationsgrad von Arbeitgebergruppen fällt dementsprechend höher aus als jener von Gewerkschaften (Fluder 1998, S. 39). Zudem sehen sich Arbeitgeberverbände nicht dem Problem ausgesetzt, dass ab einer gewissen Mitgliederzahl bürokratische Prozesse überhand nehmen und das Mobilisierungspotential ("willingness to act") gefährden (vgl. Kapitel 3). Denn Unternehmerverbände basieren beinahe ausschliesslich auf der Finanzierungswilligkeit ihrer Mitglieder ("willingness to pay"), so dass jedes weitere zahlende Mitglied als ein willkommener zusätzlicher Machtfaktor anzusehen ist (Offe / Wiesenthal 1980, S. 80-81).

In den letzten Jahren sah sich die Anspruchsgruppe der Arbeitgeber vor allem durch die Globalisierung geprägt. Unternehmer sind einer verschärften weltweiten Konkurrenz ausgesetzt (Fluder 1998, S. 51). Nicht zuletzt tragen auch die volatilen Börsenmärkte das ihrige zu einem Hyperwettbewerb bei (vgl. Ganssmann 2000, S. 151). 

Es muss deshalb für Unternehmer primär wichtig sein, einen reibungslosen Geschäftsablauf garantieren zu können. Gerade in einem wirtschaftlichen Umfeld, in dem Organisationsprinzipien wie just-in-time hochgehalten werden, können Produktionsausfälle - z.B. in Folge von Streiks - fatale Folgen nach sich ziehen. Es dürfte deshalb erwartet werden, dass Arbeitgeber alles daran setzen, einen Streik zu vermeiden und deshalb ein harmonisches Einvernehmen mit ihren Arbeitnehmern suchen würden (Schwalbe 1990, S. 95). 

Dennoch kann für die neunziger Jahre keineswegs von harmonischem Einvernehmen die Rede sein. Gerade das Jahr 2000 war geprägt von mehreren harten Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (z.B. Crossair-GAV, Migros-Mindestlöhne, Zeba-Streik), wobei dies im schweizerischen Umfeld einer eher untypischen Situation gleichkommt.

Die Unternehmer reagierten auf den Konkurrenzdruck vor allem mit dem Versuch, Kosten einzusparen. Zunächst sticht sicherlich die Vielzahl an Fusionen der letzten zehn Jahre ins Auge. Arbeitgeber versuchten, durch die Zusammenlegung ihrer Geschäftstätigkeiten Synergien herzustellen, die die Kosten minimieren sollten. Weiter fanden ausserordentlich viele Reorganisationen statt, die der Verschlankung der Unternehmung und damit der Reduktion von Lohnkosten bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung dienen sollten. Sowohl Fusionen als auch Reorganisationen fielen viele Arbeitsplätze zum Opfer. 

Die Gewerkschaften befinden sich dabei oft in einer Pattsituation. Die unternehmerseitigen Massnahmen werden als Voraussetzung für das Überleben der Firma - sprich der Arbeitsplätze - propagiert. Die Gewerkschaften müssen sich in diesen Fällen zwischen der Möglichkeit, das Unternehmen in seinen Reorganisationsplänen zu unterstützen, und der Option, die Reorganisationspläne zu unterbinden, entscheiden (vgl. Scheuber 1980, S. 21). Oft wählen Gewerkschaften die erste Option und beissen in den sauren Apfel der Reorganisation. Die Gewerkschaftsfunktionäre werden so quasi zu Komplizen der Unternehmungsführung und laufen Gefahr, bei der von den Restrukturierungen betroffenen Gewerkschaftsbasis ins Kreuzfeuer der Kritik zu geraten (z.B. Kritik an den internen Personalvertretern der Migros; Thöny 2000, S. 17). Es ist in diesen Fällen sehr wichtig, dass die Gewerkschaften den Dialog mit der Gewerkschaftsbasis pflegen, um die Logik des gewerkschaftlichen Handelns zu kommunizieren. Denn hier zeigt sich sehr deutlich das Dilemma des Doppelcharakters von Gewerkschaften. Da ihr Überleben von einer gesunden Wirtschaft abhängt, kann es vorkommen, dass sie negative Konsequenzen für einzelne Mitglieder in Kauf nehmen (z.B. Lohnabbau, Arbeitsplatzabbau), um langfristig die anderen Arbeitsplätze zu retten. Es muss in solchen Fällen selbstverständlich immer die Frage gestellt werden, ob die Unternehmensleitung sich wirklich durch die wirtschaftliche Lage zu den Massnahmen gezwungen sieht, oder ob es um eine reine kurzfristige Gewinnsteigerung über die Einsparung von Lohnkosten geht. Die Antwort auf diese Frage liegt oft im Ermessen der Gewerkschaftsleitung. Entscheidet sich die Gewerkschaftsleitung, die Massnahmen zu bekämpfen, so riskiert sie, das Unternehmen langfristig wettbewerbsunfähig zu machen und alle Arbeitsplätze zu verlieren. So gab Zeba-Direktor Rolf Zellweger nach dem beigelegten Gewerkschaftsstreik beispielsweise zu verstehen, dass die Zeba durch die Einigung nun "lohnmässig Klassenprimus im Bereich der ungelernten Arbeitskräfte" sei (Kocher 2000b, S. 3), wobei diese Tatsache die "unternehmerischen Freiheiten" einschränke (Kocher 2000b, S. 3). Ueli Vischer kommentierte die Zukunft der Zeba mit folgenden Worten: "Es wird nicht leicht, wenn sie höhere Löhne zahlt als die Konkurrenz" (Rist 2000, S 3). Sheldon (2000, S. 3) argumentiert dazu, dass "wenn nun die Arbeit von ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verteuert wird, dann geht die Nachfrage nach solchen Arbeitskräften noch stärker zurück. Auch wenn durch die Mindestlöhne niemand entlassen wird, besteht noch das Problem, dass die Unternehmen in den strukturschwachen Branchen diese (zu hohen) Löhne nicht auf die Preise abwälzen können. Sie gehen dann pleite - und die Beschäftigten werden dann trotzdem arbeitslos.". Diese Beispiele zeigen deutlich die Pattsituation der Gewerkschaften auf, die bedingt, dass Gewerkschaften auch mit den Unternehmensverantwortlichen einen engen und vertrauensvollen Kontakt pflegen, um so einschätzen zu können, was die primären Beweggründe für die vorgeschlagenen Massnahmen sind - wirtschaftliche Notwendigkeit oder der Versuch, kurzfristige Gewinne zu erzielen.

Einen wichtigen Faktor in solchen Verhandlungen spielen die Handlungsoptionen von Unternehmen. Kann ein Unternehmen seine operative Tätigkeit ohne grössere Probleme in ein anderes Land verlegen, so steigt seine Verhandlungsmacht um ein Beträchtliches. Firmen, deren Geschäftstätigkeit primär lokal gebunden ist, müssen sich mit dem lokalen Arbeitsmarkt arrangieren (z.B. Mindestlohndiskussion bei der Migros) (vgl. Kapitel 6).

Des weiteren spielt es eine Rolle, ob ein Unternehmen auf hochqualifizierte Arbeitnehmer angewiesen ist oder vor allem Hilfsarbeiter beschäftigt. Unternehmen, deren Belegschaft sich primär aus An- und Ungelernten zusammensetzt, steht die Option offen, Arbeitskräfte aus Billiglohnländern zu rekrutieren oder jederzeit durch Reservekräfte (z.B. bisher Arbeitslose) zu ersetzen (vgl. Ganssmann 2000, S. 150). Gewerkschaften sind in Unternehmensbereichen, die vor allem An- und Ungelernte beschäftigen, in einer schwierigen Verhandlungsposition - gerade im heutigen wirtschaftlichen Umfeld, das bildungs- und qualifikationsintensiv ist, was dazu führt, dass Unternehmen laufend mehr qualifizierte Arbeitskräfte suchen (Sheldon 2000, S. 3). 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gewerkschaften von einem gesunden Geschäftsverlauf der beschäftigenden Unternehmen abhängig sind. Dies führt zu einer verstärkten Machtasymmetrie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Allerdings zwingt die Wirtschaft Unternehmen zu einer reibungslosen Produktion, in der es zu keinen Ausfällen kommen darf. In der Konsequenz werden Streiks so weit als möglich vermieden, da sie im schlimmsten Fall zur Liquidation eines Unternehmens führen könnten (vgl. Rist 2000, S. 3). Gleichzeitig finden sich Gewerkschaften im Dilemma, sich zwischen kurzfristigen Verhandlungserfolgen (z.B. Lohnerhöhung) und langfristiger Arbeitsplatzsicherheit bei kurzfristigen Eingeständnissen (z.B. Schliessung einer nicht lohnenden Filiale) zu entscheiden, wobei sich diese beiden Optionen auf einem Kontinuum bewegen und nur selten einer entweder-oder-Entscheidung entsprechen. Nicht selten führen diese gegenseitigen Abhängigkeiten dazu, dass Unternehmer und Gewerkschaften zwangsweise miteinander kooperieren müssen (vgl. z.B. Fernsehinterview mit E. Leuenberger, 29.12.2000).

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5. Der Staat 

Während der Staat schon immer einen Aspekt des Gewerkschaftskontextes darstellte, so hat sich seine Rolle in den letzten Jahren stark verändert. Dies nicht zuletzt durch die Tatsache, dass die wirtschaftliche Situation eines Landes immer mehr zum Erfolgsmassstab der staatlichen Politik wurde (Offe / Wiesenthal 1980, S. 85).

Offe und Wiesenthal (1980) zeigen auf, dass diese Abhängigkeit des Staates von der Performanz der einheimischen Unternehmen dazu führt, dass der Staat auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber Rücksicht nimmt. Dazu kommt, dass der Staat nur begrenzt Kontrolle über die Unternehmertätigkeit ausüben kann, ohne die wirtschaftliche Prosperität des Landes zu gefährden, den Unternehmern hingegen (in Abhängigkeit von ihren Handlungsoptionen (vgl. Kapitel 4)) die Möglichkeit offensteht, ihre Geschäfte in ein anderes Land zu verlagern. Dies verstärkt die Asymmetrie zwischen Staat und Kapital (Offe / Wiesenthal 1980, S. 86). 

Der Staat ist tendenziell auch von den Gewerkschaften abhängig, indem eine Kooperation mit diesen Streiks und somit wirtschaftliche Einbussen vermeiden kann (vgl. Bernschneider 1986, S. 125). Zwischen Staat und Gewerkschaften ist das Machtverhältnis jedoch vergleichsweise symmetrisch, da die Kooperation für Gewerkschaften ebenfalls attraktiv erscheinen muss, bietet sie doch die Möglichkeit, den gewerkschaftlichen Interessen auf politischer Ebene Gehör zu verschaffen (vgl. Bernschneider 1986). Traditionellerweise delegieren beispielsweise Gewerkschaften die politische Wahrnehmung ihrer Interessen an die sozialdemokratischen Parteien. Ebenfalls finden sich in der Schweiz (ehemalige) Gewerkschaftsfunktionäre in wichtigen politischen Ämtern (z.B. Christiane Brunner, Ruth Dreyfus oder Ernst Leuenberger). Das Verhältnis zwischen Staat und Gewerkschaft muss deshalb als wechselseitige Beziehung, als "push-and-pull"-Verhältnis begriffen werden (Von Alemann / Heinze 1979, S. 31). 

Ganssmann (2000, S. 160) zeigt auf, wie die Politik heute "in der Zange" steckt. Auf der einen Seite steht sie unter dem Druck der Unternehmer, die mit Kapitalabwanderung drohen, wodurch die Arbeitslosigkeit und damit die Sozialkosten zunähmen. Folgt der Staat also einseitig den Forderungen der Gewerkschaften, so riskiert er die Abwanderung von Investoren, damit höhere Arbeitslosigkeit und eine Verschärfung der Finanzkrise. Dazu käme die Unzufriedenheit der Beitrags- und Steuerzahler. Wird auf der anderen Seite eine die potentiellen Investoren umwerbende Politik verfolgt, so riskiert der Staat den Verlust der Wählerstimmen der Sozialstaatsklientel. Ganssmann (2000, S. 161) zieht daraus den Schluss, dass eine Entwicklung zum sogenannten "residualen Staat" zu beobachten sein wird, bei der sich der Staat immer mehr aus der Wirtschaft zurückzieht und allenfalls versucht, die schlimmsten Auswüchse des Kapitalismus einzudämmen, dies oft auf eigene Kosten - diese Entwicklung erinnert stark an den Nachtwächterstaat in der Smithschen Theorie. 

Die Dilemmasituation stellt sich für den Staat speziell dort, wo er in der Doppelrolle Arbeitgeber und Staat fungiert. So zeigte sich beispielsweise im GAV-Konflikt der Oberärzte im Kanton Zürich, dass die Regierung einseitig die Interessen des Arbeitgebers wahrnahm. Heinz Spälti, der Präsident des Verbandes der Zürcher Krankenhäuser, äusserte dazu "Was im Interesse der Arbeitgeber ist, wird nun auf dem Verordnungsweg durchgesetzt" (Strebel 2000, S. 7). Dabei kann es sogar dazu kommen, dass staatliche Vorschriften missachtet werden. So widerspricht beispielsweise der verordnete GAV den Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft, der obersten eidgenössischen Vollzugsbehörde des Arbeitsgesetzes (Strebel 2000, S. 7).

Ähnlich problematisch präsentierte sich das Verhalten der Basler Regierung im Falle des Zeba-Konflikts. Hier war die Regierung ebenfalls wenn nicht aktueller so doch ehemaliger Arbeitgeber. Sheldon meint dazu, dass sich der Staat "offenbar verantwortlich" fühlte "für die Situation bei der Firma Zeba, die früher ein Staatsbetrieb war" (Sheldon 2000, S. 3). Diese Konstellation führte dazu, dass die Regierung einen Lösungsvorschlag präsentierte, der für beide Konfliktparteien akzeptabel war, da die Hauptkosten zu Lasten der Regierung ausfielen. Sutter (2000a, S. 2) stellt denn auch fest, dass "das Finden eines Kompromisses" "zudem einfacher" war "als in der Privatindustrie, weil die öffentliche Hand bei der Zeba als finanzielles Auffangbecken einspringen kann - und damit weder der einen (Arbeitnehmer) noch der anderen Seite (Arbeitgeber) nennenswerte Opfer abverlangt werden. Über einen solchen zahlenden "Götti" verfügen private Unternehmen nicht.". Bemerkenswert ist sicherlich, dass die Regierung mehrmals versuchte, sich nicht in den Konflikt involvieren zu lassen, da "Verhandlungen zum Aufgabenbereich der Sozialpartner gehören, nicht jedoch der Hauptaktionärin" (Sutter, 2000b, S. 29).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Staat von der Kooperation sowohl der Unternehmer als auch der Gewerkschaften abhängig ist. Allerdings ist die Abhängigkeit von Unternehmern von einer starken Machtasymmetrie zugunsten der Arbeitgeber geprägt. Gewerkschaften müssen deshalb damit rechnen, dass der Staat in der Privatindustrie eher die Interessen der Unternehmer vertreten wird. In den letzten Monaten lässt sich deshalb eine Tendenz dahingehend feststellen, dass Gewerkschaften den Konflikt primär in den Wirtschaftsbereichen suchen, in denen der Staat als Arbeitgeber fungiert oder zumindest eine staatliche Involviertheit festzustellen ist (z.B. Zeba-Konflikt). Oder es wird von gewerkschaftlicher Seite staatliche Unterstützung primär finanzieller Art gefordert, beispielsweise indem der Staat die Weiterführung unrentabler Filialen ermöglichen soll (z.B. Cardinal-Konflikt) respektive bestimmte Unternehmen boykottieren soll (z.B. Adtranz-Konflikt). Auch die Unternehmer oder Mehrheitsaktionäre setzen den Staat immer mehr unter Druck. So wird mit Verlagerung der Geschäftstätigkeit ins Ausland oder Unternehmungsschliessung gedroht, falls der Staat keine Steuererleichterungen garantiert oder gar Investitionen tätigt (z.B. Alusuisse-Konflikt; zur Problematik von Alusuisse und Adtranz: www.parlament.ch/ab/data/d/n/4601/5753/d_n_4601_5753_5821.htm). 

Der Staat wird somit zum Spielball zweier Konfliktparteien, die sich aus eigener Kraft scheinbar nicht aus dem Dilemma befreien können. Der Staat nimmt dabei abwechselnd die Rolle des Friedensrichters und - vermehrt - jene des Zahlmeisters ein. 

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6. Die Gesellschaft

Dieser vierte gewerkschaftliche Kontext hat in den letzten Jahren stark an Wichtigkeit gewonnen. Einerseits tragen die Medien dazu bei, dass die Öffentlichkeit über gewerkschaftliche Konflikte informiert wird. Andererseits führt aber auch die Organisation von Konsumenten in Konsumentenschutzorganisationen und ähnlichem dazu, dass die konsumierende Gesellschaft zu einem wichtigen Machtfaktor in gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen herangewachsen ist. 

Die durch die Medien gegebene zunehmende Transparenz von Arbeitsbedingungen engen die unternehmerische Freiheit von Firmen ein. Denn unannehmbare Arbeits- oder Lohnbedingungen, die bei Bekanntwerden den Protest eines Grossteils der Bevölkerung auslösen, können das Image eines Produktes oder eines ganzen Unternehmens stark beeinträchtigen (z.B. Nike-Skandal wegen Kinderarbeit) und zu Boykotten führen. Sheldon (2000, S. 3) bemerkt hierzu, dass "sich eine Firma mit diesem Vorgehen (Lohnabbau) unter Umständen einen schlechten Ruf schafft. Der Schuss könnte also durchaus zum Teil nach hinten losgehen.". Diese Gefahr besteht besonders bei den Unternehmen, deren Erfolg von einer breiten Sympathie in der Bevölkerung abhängt. Ein typisches Beispiel hierfür bietet der Mindestlohn-Konflikt bei der Migros. Als Unternehmen, das kaum Optionen hat, seine Geschäftstätigkeit ins Ausland zu verlagern, ist die Migros gezwungen, sich mit den lokalen Gegebenheiten zu arrangieren. So weist Thöny (2000, S. 17) darauf hin, dass die Konkurrentin Coop bereits im September mit einem neuen Gesamtarbeitsvertrag und einer generellen Lohnerhöhung auftrumpfen konnte und schweizweit ein Mindestgehalt von 3000.-- Franken einführen will. Um gegenüber Coop nicht ins Hintertreffen zu gelangen, sah sich die Migrosleitung gezwungen, im Konflikt einzulenken und kündigte in einer Inseratekampagne ebenfalls Mindestlohnarrangements an. Es zeigt sich hier ein typisches Beispiel eines Unternehmens, dass die Imageeinbusse einzudämmen versucht.

Andererseits können Unternehmen die Bevölkerung auch als Lobby benutzen, um beispielsweise tiefere Preise (aufgrund tieferer Löhne) durchzusetzen. So gelang es beispielsweise, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Beamtenbürokratie ausgedient habe und ineffizient sei, so dass der Beamtenstatus in der Abstimmung abgesprochen wurde - wobei dies einer Reduktion der Privilegien der Staatsangestellten gleichkam. 

Auch die Gewerkschaften haben die Macht der öffentlichen Meinung erkannt und versuchen, sich eine stabile Lobby in der Bevölkerung aufzubauen. So organisierten beispielsweise die Gewerkschaften im Falle des Zeba-Konflikts eine grosse Kundgebung in der Stadt Basel, bei der Musikgruppen aufspielten und Unterschriften für gewerkschaftliche Initiativen gesammelt wurden (Kocher 2000a, S. 23). 

Gelingt es den Gewerkschaften, Sympathien in der breiten Bevölkerung zu wecken, so kann damit auch die Regierung unter Druck gesetzt werden. Im Zeba-Konflikt beispielsweise äusserten sich viele Politiker solidarisch mit den gewerkschaftlichen Anliegen (Kocher 2000a, S. 23). Veronica Schaller, die verantwortliche Regierungsrätin, wurde wegen ihrer Haltung im Konflikt mehrfach scharf kritisiert, was unter anderem mit zu ihrer Nichtbestätigung im zweiten Wahlgang beigetragen haben dürfte. 

Gewerkschaften können oft mit öffentlicher Unterstützung ihrer Anliegen rechnen, speziell dann, wenn es sich um normative Forderungen - z.B. Mindestlohn - handelt. Dabei werden die gewerkschaftlichen Aktivitäten natürlich speziell von jenen Bevölkerungsgruppen mit Wohlwollen beobachtet, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. So wurde beispielsweise der Zeba-Konflikt von den Angehörigen der Gewerkschaft Erziehung (GE) unterstützt: "Genau wie das Staatspersonal hätten auch die Angestellten von ausgelagerten Betrieben ein Anrecht darauf, sich gegen Lohnkürzungen zur Wehr zu setzen,", weshalb die GE schrieb "Die Lehrerinnen und Lehrer der GE wünschen den Streikenden, dass ihre berechtigten Forderungen bald erfüllt werden." (Kocher 2000a, S. 23). Bestimmte Bevölkerungsteile verbinden also ihre Unterstützung der gewerkschaftlichen Aktivitäten mit der Hoffnung, die eigenen Forderungen in der Folge einfacher durchsetzen zu können.

Allerdings müssen Gewerkschaften auch - genauso wie Unternehmer - auf die Konsumentenrolle der Bevölkerung Rücksicht nehmen, um keinen Imageverlust zu erleiden. So teilte beispielsweise Ernst Leuenberger (29.12.2000, Fernsehinterview) mit, dass die SBB-Gewerkschaft mit allen Mitteln einen Streik vermeiden wolle, da der resultierende Service-Ausfall die Kunden so verärgern würde, dass kaum mehr Sympathie für die Anliegen der Eisenbahnangestellten zu finden wäre. Auch hier zeigt sich, dass die Zentralwäscherei einen eher einfachen Konflikt darstellte, da der streikbedingte Leistungsausfall die breite Öffentlichkeit nicht betraf. Andererseits lässt sich beobachten, dass Gewerkschaften gerade jene Situationen respektive Zeitpunkte für Streiks auswählen, die den Konsumenten besonders hart treffen (z.B. Streik der SNCF in den Sommerferien oder zu Neujahr). Sie hoffen somit, die Unternehmer - auf Druck der unzufriedenen Kunden - zum Einlenken zu bringen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch die von den Medien gewährleistete vermehrte Transparenz von Arbeitskonflikten die Öffentlichkeit stärker in gewerkschaftliche Konflikte involviert wird. Sie wird von beiden Seiten, den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern, als potentielle Lobby umworben. Die Gesellschaft ihrerseits sieht sich einerseits in der Rolle des Konsumenten und andererseits in der Rolle des Arbeitnehmers und Träger des sozialen Gewissens, wobei im einen Fall eher die Anliegen der Unternehmer, im anderen Fall eher die Forderungen der Gewerkschaften unterstützt werden. Der Staat muss sich mit der breiten Bevölkerung arrangieren, da der Regierung ansonsten ausschlaggebende Wählerstimmen verloren gehen (vgl. Kapitel 5). Der Gesellschaft kommt somit im aktuellen Umfeld eine entscheidende Stakeholder-Rolle zu, die von Gewerkschaften dringend beachtet werden muss.

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7. Zusammenfassung und Ausblick

Die vorliegende Arbeit hat aufgezeigt, dass sich Gewerkschaften im heutigen Umfeld in einem hochkomplexen Kontext zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Staat und Gesellschaft bewegen. Während die frühen gewerkschaftlichen Konflikte primär die beiden erstgenannten Parteien involvierten, hat der Einfluss des Staates und der Gesellschaft in den letzten Jahren stark an Wichtigkeit gewonnen. 

Die Anspruchsgruppe der Arbeitnehmer präsentiert sich in verstreuter Struktur mit einer Vielzahl an Interessen, die von den Gewerkschaften im Dialog gesammelt und formuliert werden müssen. Den Gewerkschaften muss es in den nächsten Jahren gelingen, im tertiären Sektor - beispielsweise über die vermehrte Bildung von Berufsverbänden - einen höheren Organisationsgrad zu erreichen. Dies sollte mit einer Neudefinition der Gewerkschaftsarbeit weg vom Klassenkampf der industriellen Lohnarbeiter hin zur kooperativen Interessenvertretung für Arbeitnehmer aller Art einhergehen. 

Die Anspruchsgruppe der Arbeitgeber sieht sich einem starken Wettbewerb ausgesetzt, der sie mit dem Dilemma zwischen Kostendruck und der Notwendigkeit einer sorgfältigen Imagepflege konfrontiert. Die Gewerkschaften stehen vor der Wahl, mit den Unternehmensleitungen zu kooperieren oder auf Konfliktkurs zu gehen. Im ersten Fall können Arbeitsplätze allenfalls langfristig gesichert werden, was allerdings mit kurzfristigen Nachteilen einhergehen kann. Im zweiten Fall besteht die Gefahr, zwar kurzfristig den Status quo beibehalten oder sogar Verbesserungen durchsetzen zu können, aber langfristig das Unternehmen aus dem Wettbewerb zu treiben und somit alle Arbeitsplätze zu verlieren. Gewerkschaften müssen im Umgang mit diesem Dilemma einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu den Gewerkschaftsmitgliedern und zu den Unternehmern pflegen, um zu verhindern, dass eine Aufspaltung in Gewerkschaftsfunktionäre und Gewerkschaftsbasis geschieht, und dass eine auf kurzfristige Erfolge ausgerichtete, langfristig nachteilige Gewerkschaftspolitik verfolgt wird. 

Der Staat als dritte Anspruchsgruppe befindet sich in einer Abhängigkeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Beide Seiten benutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Druckmittel, im Falle der Arbeitgeber die Drohung der Abwanderung, im Falle der Gewerkschaften die Drohung des Streiks. In diesem Dilemma wählt der Staat oft den - für ihn nachteiligen - Kompromiss, finanzielle Beihilfe zu leisten und so den Konflikt zumindest kurzfristig beizulegen. Fraglich ist, ob diese kurzfristigen Massnahmen nicht zu langfristigen Problemen führen, indem beispielsweise überhöhte Löhne zahlende Unternehmen sich auf dem Markt nicht mehr behaupten können und in Konkurs gehen. Gewerkschaften sollten deshalb ihre einseitige Fokussierung staatlicher Unternehmen mit einer Beeinflussung aller Arbeitgeber - auch jener in der Privatindustrie - ersetzen. Ansonsten gehen gewerkschaftliche Erfolge einseitig zu Lasten des Staates und damit längerfristig zu Lasten der Bürger, die über die Steuerbelastung für den staatlichen Mehraufwand aufkommen müssen. Leider stellt sich die momentane Situation so dar, dass die Privatindustrie sich vielfach von ihrer sozialen Verantwortung losgesagt hat, was dazu führt, dass die Gewerkschaften in diesen Unternehmen kaum Chancen für die Durchsetzung ihrer Forderungen sehen.

Die Gesellschaft schliesslich als vierte Anspruchsgruppe hat in den letzten Jahren stark an Einfluss gewonnen, dies einerseits in ihrer Rolle als Konsument, andererseits in ihrer Rolle als Arbeitnehmer und Träger des sozialen Gewissens. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften versuchen, die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen. Gewerkschaften haben dabei in den letzten Jahren ein Gespür dafür entwickelt, wie die Öffentlichkeit über die Medien und über Kundgebungen für die gewerkschaftlichen Belange sensibilisiert werden können - dies nicht zuletzt durch die gelungene Mobilisierung indirekt mitbetroffener Arbeitnehmer und sich mit den Forderungen identifizierender Politiker. Gewerkschaften müssen in den nächsten Jahren weiter an einer Verankerung ihrer Interessen im sozialen Gewissen der Gesellschaft arbeiten, um das Feld der Öffentlichkeit nicht einseitig dem unternehmerseitigen Marketing zu überlassen.

Die Ausführungen der vorliegenden Arbeit haben aufgezeigt, dass sich moderne Gewerkschaften in einem schwierigen Umfeld bewegen, das von Dilemmata gekennzeichnet ist. Es dürfte interessant sein, in den kommenden Jahren zu beobachten, ob und wie es den Gewerkschaften gelingt, diese Konflikte zu lösen, ohne dabei den Kontakt zur Gewerkschaftsbasis - den Arbeitnehmern - zu verlieren, ohne auf eine den Wettbewerb verunmöglichende kurzfristige Politik zurückzugreifen und ohne den Staat zum einseitigen Zahlmeister werden zu lassen.

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Last update: 06 Mrz 17

 

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  Prof. Hans Geser
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der Universität Zürich

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