Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
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Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe
6. Teil

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ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 375-459.

Die angeführten Momente vereinigen sich, um eine Gesellschaft ohne Organbildung den lockernden und zerstörenden Kräften auszusetzen, welche jede soziale Struktur in ihrem eigenen Innern erzeugt.

Dafür ist u. a. entscheidend, dass die Persönlichkeiten, die antisozial und destruktiv, besonders einer bestimmten bestehenden Sozialform gegenüber wirken, sich in der Regel ganz diesem Kampf widmen, auch wenn es ein indirekter ist.

Ihrer ganzen Persönlichkeit, die sie einsetzen, müssen auch ganze Persönlichkeiten zur Verteidigung der bestehenden Ordnung entgegentreten.

Die Totalität des Menschen entwickelt eben spezifische Kräfte, die nicht durch Summierung der Teilkräfte vieler Individuen aufgewogen werden können.

Darum bedarf die soziale Selbsterhaltung nun der Organbildung vor allem auch gegenüber starken individuellen Mächten, die nicht eigentlich zerstörerisch und als sozial negative Potenzen wirken, sondern die die Gruppe zu unterwerfen trachten.

Dass die evangelische Kirche den Fürsten gegenüber widerstandslos war und ihre Souveränität als soziologisches Gebilde unendlich viel weniger als die katholische zu wahren vermochte, scheint mir zum großen Teil daran zu liegen, dass sie nach ihrem ganzen individualistischen, auf den persönlichen Glauben des Einzelnen gebauten Prinzip nicht den überindividuellen, objektiven Geist ausbilden konnte, den die katholische Kirche in ihren Organen anschaulich und wirksam werden ließ: nicht nur in der festgefügten Hierarchie, deren persönliche Spitze gerade dem Fürstentum ein formales Paroli zu bieten vermochte, sondern in dem Mönchstum, das die Strenge seiner kirchlichen Zusammengehaltenheit und Teleologie in wunderbar kluger Weise mit der großen Mannigfaltigkeit seiner Beziehungen zur Laienwelt verband: als heilig-ideales Beispiel, als Prediger, Beichtiger, als Bettler.

Eine Schar von Bettelmönchen war ein Organ der Kirche, mit dem ein Fürst schlecht kämpfen konnte und dem die evangelische Kirche kein annähernd wirksames an die Seite stellte.

Solcher Mangel an Ausbildung von Organen wurde gerade in dem Fall, an den ich diese ganze Erörterung anknüpfte, zum Verhängnis: für die altgermanische Genossenschaftsverfassung.

Denn jenen starken Herrscherpersönlichkeiten, wie sie in und nach dem Mittelalter in den lokalen und zentralen Fürstentümern auftauchten, war sie nicht gewachsen.

Sie ging zugrunde, weil ihr fehlte was nur von individuellen Kräften getragene Organe einer Gesellschaft sichern können: Schnelligkeit der Entschlüsse, bedingungslose Zusammennahme aller Kräfte und jene höchste Intellektualität, die immer nur von Individuen entwickelt wird - sei (> 426) es nun, dass deren Motiv der Wille zur Macht oder das Verantwortlichkeitsgefühl ist.

Sie hätte des »Beamten« (im weitesten Sinne) bedurft, dessen soziologisches Wesen es ist, das »soziale Niveau« in der Form der individuellen Intellektualität und Aktivität zu vertreten oder zu ihr heraufzubilden.

Diese zweckmäßige Entferntheit des Organs der Gruppe von ihrer unmittelbaren Aktion geht so weit, dass bei Beamten, deren Funktionen den Charakter der unmittelbaren Verantwortung, Beweglichkeit, summarischen Entschließung tragen, selbst die Wahl durch eine Gemeinde nicht angezeigt ist, sondern nur die Anstellung durch die Regierung.

Der unmittelbaren Gesamtheit fehlt die besondere, hier nötige Objektivität; nach welchem Modus sie auch wähle, stets ist es die Partei, also die Summe subjektiver Überzeugungen, die entscheidet.

Als im 14. Jahrhundert in England das vor der Gemeinde und durch sie geführte Gerichtsverfahren sich als immer ungeeigneter herausstellte, den erweiterten Kreis der polizeilichen Aufgaben zu erfüllen, und die Notwendigkeit von Einzelbeamten unverkennbar wurde, die sich dann allmählich zu den »Friedensrichtern« formten - wollten die Stände durchaus deren Wahl für sich beanspruchen.

Sie wurden aber immer zurückgewiesen und, wie der Erfolg zeigte, mit Recht.

Gerade seit dem Beginn des Parlamentarismus wurde unverbrüchlich daran festgehalten, dass alle Gerichtsgewalt nur aus Ernennung, niemals aus Wahl hervorgehen dürfe; deshalb hat die englische Krone auch schon früh die höchsten Richter selbst besoldet und hat, als das Parlament sich einmal erbot, seinerseits die Gehälter zu bezahlen, diesen Vorschlag abgelehnt.

Dadurch, dass die Regierung den Beamten ernennt, ist sein Organcharakter gleichsam in die zweite Potenz erhoben - entsprechend der allgemeinen Kulturentwicklung, in der die Ziele der Menschen durch einen immer reicher gegliederten Bau von Mitteln, durch das immer häufigere Einschieben von Mitteln der Mittel erreicht werden, aber trotz dieses scheinbaren Umweges dennoch sicherer und in weiterem Umfange als durch die Unmittelbarkeit des primitiven Verfahrens.

Andrerseits wird nun die Selbsterhaltung der Gruppe davon abhängen, dass das so herausdifferenzierte Organ keine absolute Selbständigkeit erhalte.

Es muss vielmehr die Idee immer wirksam (wenngleich keineswegs immer bewusst) bleiben, dass es sich hier doch nur um verkörperte Abstraktion der Wechselwirkungen in der Gruppe selbst handelt, dass diese schließlich die Grundlage bleiben, deren latente Energien, Entwicklungen, Zwecke in jenen Organen nur eine besonders praktische Form, eine Steigerung und Bereicherung durch die spezifischen Leistungen der Individualität erhalten.

Das Organ darf nicht vergessen, dass seine Unabhängigkeit nur seiner Abhängigkeit dienen soll, dass sein Charakter als Selbstzweck nur ein Mittel ist.

So kann es sogar kommen, dass die Organfunktion nach manchen Seiten hin vollkommen geübt wird, wenn sie nicht die gesamte Existenz des Funktionärs ausfüllt, sondern die Art eines Nebenamts bewahrt.

Die ältesten Bischöfe waren Laien, die .ihre Stellung in der Gemeinde als Ehrenamt inne hatten.

Gerade so (> 427) aber konnten sie reiner und unweltlicher ihrem Amte leben, als später, wo dies ein selbständig differenzierter Beruf wurde.

Denn damit wurde es unvermeidlich, dass die Formen des Berufsbeamtentums, die die Weltlichkeit ausgebildet hatte, nun auch auf den Geistlichen Anwendung fanden; wirtschaftliche Interessen, hierarchische Gliederungen, Herrschsucht, Verhältnisse zu äußeren Mächten mussten sich dadurch der rein religiösen Funktion anbilden.

Insofern gewährt das Nebenamt eine reinere Sachlichkeit der Funktion, gerade die Form des Hauptberufes kann außersachliche soziologische und materielle Konsequenzen mit sich bringen.

So ist der Dilettant oft der Kunst reiner und selbstloser hingegeben als der Professional, der auch von ihr leben muss, so ist die Liebe eines Liebespaares oft von reiner erotischem Charakter als die eines Ehepaares.

Dies ist natürlich eine exzeptionelle Formung, die nur zu der Begründung davon überleiten soll, dass die Verselbständigung und Lösung eines Organes aus der Abhängigkeit von dem Gesamtleben der Gruppe seine erhaltende Wirkung gelegentlich in eine zerstörende wandeln kann.

Ich führe hierfür zwei Typen von Gründen an.

Erstens. Wenn das Organ ein zu starkes Selbstleben gewinnt und sein Wertakzent nicht mehr auf dem liegt, was es der Gruppe leistet, sondern was es für sich selbst ist - so kann seine Selbsterhaltung mit der der Gruppe selbst in Konflikt kommen.

Ein meistens harmloser, aber gerade deshalb den Typus sehr rein repräsentierender Fall dieser Art ist die Bureaukratie.

Das Bureauwesen, eine formale Organisation zur Durchführung einer ausgedehnteren Verwaltung, bildet in sich einen Schematismus aus, der mit den variablen Erfordernissen des praktisch sozialen Lebens sehr oft kollidiert, und zwar einerseits, weil das Fachwerk des Bureauwesens nicht auf sehr individuelle und komplizierte Fälle eingerichtet ist, die nun dennoch innerhalb seiner erledigt werden müssen, andrerseits, weil das Tempo, in dem die Bureaumaschinerie allein arbeiten kann, oft in schreiendem Widerspruch gegen die Dringlichkeit des einzelnen Falles steht.

Wenn nun ein nur unter solchen Unzuträglichkeiten funktionierendes Gebilde seine Rolle als bloß dienendes Organ vergisst und sich als Selbstzweck seiner Existenz gebärdet, so muss die Differenz zwischen seinen Lebensformen und denen der Totalgruppe sich zu einer direkten Schädigung der letzteren zuspitzen.

Die Selbsterhaltungen beider sind nicht mehr miteinander verträglich.

Man könnte in dieser Hinsicht den bureaukratischen Schematismus mit dem logischen vergleichen, der sich zu dem Erkennen der Wirklichkeit überhaupt verhält wie jene zu der staatlichen Verwaltung: eine Form und ein Werkzeug, unentbehrlich in der organischen Verbindung mit den Inhalten, die es zu gestalten berufen ist, in denen aber auch sein ganzer Sinn und Zweck liegt.

Wenn die Logik indes sich als selbständige Erkenntnis auftut, und ohne Rücksicht auf die realen Inhalte, deren bloße Form sie ist, sich anmaßt, ein abgeschlossenes Wissen aus sich selbst aufzubauen, so konstruiert sie sich eine Welt, die mit der wirklichen in erheblichem Gegensatz zu stehen pflegt.

Die logischen Formen in ihrer Abstraktion zu einer besonderen Wissenschaft sind ein (> 428) bloßes Organ der Totalerkenntnis der Dinge; sobald sie statt dieser Rolle eine völlige Selbstgenugsamkeit erstrebt und sich für den Abschluss statt für ein Mittel der Erkenntnis hält, so ist sie für die Erhaltung, den Ausbau und die Einheit der Gesamtheit des Erkennens so hemmend, wie es gelegentlich der bureaukratische Schematismus gegenüber der Gesamtheit der.Gruppeninteressen werden kann«

Darum hat man von dem Kollegienwesen und dem »Provinzialsystem« gesagt, es wäre zwar minder konsequent, sachkennerisch, verschwiegen, als das bureaukratische Fachsystem; dafür aber milder und rücksichtsvoller, geneigter, die Person des Untertanen und die für sie etwa angezeigte Ausnahme von der unerbittlichen Regel gelten zu lassen.

Es ist in diesen Systemen eben die abstrakt staatliche Funktion noch nicht so objektiv und selbstherrlich geworden, wie in der Bureaukratie.

Ja sogar das Recht entgeht dieser soziologischen Konstellation nicht immer.

Es ist von vornherein nichts andres als diejenige Form der gegenseitigen Beziehungen der Gruppenmitglieder, die sich als die notwendigste für den Bestand der Gruppe herausgestellt hat; sie genügt für sich allein nicht, diesen Bestand oder gar den Fortschritt der Gesellschaft zu gewährleisten, aber sie ist das Minimum, das als Grundlage jeder Gruppenexistenz bewahrt werden muss.

Die Organbildung ist hier eine doppelte: aus den tatsächlich geforderten und allermeistens wirklich geübten Handlungen differenziert sich »das Recht«, die abstrahierte Form und Norm dieser Handlungen, logisch verbunden und vervollständigt, welche dem wirklichen Handeln nun maßgebend gegenübersteht.

Dieses ideelle, der Selbsterhaltung der Gruppe dienende Organ braucht nun aber zu seiner Wirksamkeit gegenüber Verstößen noch eines konkreten Organs; technische Gründe heben jene ursprüngliche Einheit auf, in der entweder der pater familias oder die versammelte Gruppe die Rechtsprechung vollzog, -und verlangen einen besonderen Stand, um die Aufrechterhaltung jener Normen in dem Verkehr der Gruppenelemente zu sichern.

So zweckmäßig und unentbehrlich nun sowohl jene Abstraktion des Gruppenverhaltens zu einem logisch geschlossenen System von Gesetzen, wie die Verkörperung seines Inhaltes in einem Richterstand, ist, so unvermeidlich bringt beides doch die Gefahr mit sich, dass gerade die so nötige Festigkeit und innere Geschlossenheit dieser Bildungen gelegentlich in Gegensatz zu den fortschreitenden oder individuell komplizierten realen Verhältnissen und Erfordernissen der Gruppe trete.

Das Recht erlangt durch die logische Kohäsion seines Baues und die Würde seiner verwaltenden Organe nicht nur eine tatsächliche und durch seinen Zweck in weitem Umfang erforderliche Selbständigkeit, sondern es schöpft aus sich selbst - freilich durch einen circulus vitiosus - das Recht auf unbedingte und von allen Rücksichten gelöste Selbsterhaltung.

Indem nun gelegentlich die konkrete Lage der Gruppe andre Bedingungen für die Selbsterhaltung dieser fordert, entstehen die Situationen, die man durch die Worte. fiat iustitia, pereat mundus und summum jus summa injuria ausgedrückt hat.

Die Biegsamkeit und Schmiegsamkeit, die das Recht vermöge seines bloßen Organcharakters haben soll, sucht (> 429) man freilich durch den Spielraum zu erreichen, den es dem Richter in der Anwendung und Interpretation des Gesetzes lässt.

An der Grenze dieses Spielraumes liegen jene Fälle der Kollision zwischen den Selbsterhaltungen des Rechtes und denen der Gruppe, die hier nur als Beispiel der Tatsache dienen sollen: dass gerade die Festigkeit und Selbständigkeit, die die Gruppe ihren Organen um ihrer eigenen Erhaltung willen zugestehen muss, den Organcharakter derselben verwischen können und dass die Autonomie und Starrheit des Organs, das sich selbst als Ganzes geriert, in eine Schädigung der Gruppentotalität umschlagen kann.

Bei der Bureaukratie wie bei dem Formalismus des Rechtes ist dieses Auswachsen eines Organs zu selbstherrlicher Totalität um so gefährlicher, als es den Schein und Vorwand hat, dass es doch um des Ganzen willen stattfinde.

Das ist eine Tragik jeder höheren sozialen Entwicklung: dass die Gruppe um ihrer eigenen, kollektiv-egoistischen Zwecke willen die Organe mit der Selbständigkeit ausstatten muss, die diesen Zwecken oft wieder entgegenwirkt.

Auch die Stellung des Militärs kann gelegentlich diese soziologische Form verwirklichen; denn dieses, ein arbeitsteiliges Organ für die Selbsterhaltung der Gruppe, muss aus technischen Gründen selbst so sehr wie möglich ein Organismus sein; die Züchtung seiner Berufsqualitäten, besonders sein enger, innerer Zusammenhalt fordert einen energischen Abschluss gegen die übrigen Stände - anhebend von dem besonderen Ehrbegriff des Offizierkorps bis zu der Besonderheit der Bekleidung.

So sehr diese Verselbständigung des Militärs zu einer spezifischen Lebenseinheit im Interesse des Ganzen liegt, so kann dieselbe doch eine Absolutheit und Starrheit annehmen, welche das Militär als einen Staat im Staate aus den Zusammenhängen der Gruppe überhaupt löst und so die Verbindung mit den Wurzeln zerstört, aus denen ihm schließlich doch allein seine Kraft und Richtung kommen 'kann.

Das moderne Volksheer sucht dieser Gefahr zu begegnen, und es stellt durch die temporäre Dienstpflicht des ganzen Volkes ein glückliches Mittel dar, die Selbständigkeit des Militärs mit seinem Organcharakter zu verbinden.

Dass sich um der Erhaltung der Gruppe willen ihre Organe als gewissermaßen selbständige ihr gegenüberstellen und aus der Breite ihres unmittelbaren Lebens lösen müssen, diese Selbständigkeit aber um eben derselben Selbsterhaltung willen sehr entschiedener Grenzen bedarf - das drückt sich ersichtlich in den Problemen der Amtsdauer aus.1)

Auch wenn das Amt prinzipiell »ewig« ist, als Ausdruck und Folge der Ewigkeit der Gruppe, mit der es als lebensnotwendiges Organ verbunden ist, so ist die Selbständigkeit seiner (> 430) realen Ausübung dennoch dadurch modifiziert, wie lange der einzelne Inhaber es verwaltet.

Der Exkurs über das Erbamt zeigte das Extrem nach der Seite der Lebenslänglichkeit, denn die Vererbung ist gleichsam die Fortsetzung der individuellen Funktion über das Lebensmaß des Individuums hinaus.

Dabei aber ergab sich freilich eine Entgegengesetztheit der Folgen: die Vererbung des Amtes gab ihm einmal eine Selbständigkeit, mit der es wie zu einer autonomen Macht innerhalb des Staates wurde, ein andres Mal ließ sie es grade in Unbedeutendheit und leere Formalität sinken.

In eben demselben Dualismus nun wirkt die Länge der persönlichen Amtsdauer.

Das Amt des Sheriff war im englischen Mittelalter von großer Bedeutung; es verlor diese indes, als Eduard III 1338 bestimmte, dass kein Sheriff länger als ein Jahr im Amte bleiben sollte.

Umgekehrt: die »Sendgrafen«, die unter Karl d. Gr. ein sehr wichtiges Organ der Zentralgewalt für die Oberleitung der Provinzen waren, wurden regelmäßig nur für ein Jahr ernannt; sie verloren indes ihre Bedeutung und die ganze Einrichtung verfiel, als später die Ernennungen auf unbestimmte Zeit erfolgten.

Es liegt nahe anzunehmen, dass die lange Dauer bzw. die Lebenslänglichkeit eines Amtes dann zweckmäßigerweise zu seiner Verselbständigung und damit zu einer stabilen Bedeutsamkeit führen wird, wenn es einen Umkreis regelmäßiger, in einem systematischen und kontinuierlichen Betrieb zu erfüllender Funktionen umschließt und dafür eine Routine fordert, die häufig wechselnde Inhaber nicht erwerben können.

Wo andrerseits ein Amt immer neue und nicht vorherzusehende Aufgaben stellt, wo schnelle Entschlüsse und geschmeidige Anpassung an immer wechselnde Lagen und Forderungen auftreten - da wird sozusagen eine häufige Auffrischung des Blutes zweckmäßig sein, weil der neue Funktionär immer mit frischem Interesse herangehen und es für ihn zu der Gefahr, ein Routinier zu werden, nicht kommen wird.

Eine erhebliche Verselbständigung solcher Ämter wird hier bei oftmaligem Wechsel der Inhaber keine Schädigungen der Gruppe bewirken, wie denn vielfach bei sehr selbständigen und verantwortungslosen Ämtern die häufige Rotation ihrer Besetzung als Gegengewicht und Schutz der Allgemeinheit gegen ihren egoistischen Missbrauch gedient hat.

In eigentümlicher Weise wird dieses Motiv bei der Ämterbesetzung der Vereinigten Staaten wirksam, und zwar vermöge der demokratischen Gesinnung, die die führenden Stellungen in möglichster unmittelbarer Nähe des primären Gruppenlebens, der Summe der einzelnen Subjekte, festhalten möchte.

Indem die Ämter mit den Anhängern des jeweiligen Präsidenten besetzt werden, kommt zunächst überhaupt eine größere Zahl von Anwärtern nach und nach in den Ämterbesitz.

Dies aber verhindert, zweitens und hauptsächlich, die Bildung einer geschlossenen Bureaukratie, die statt einer Dienerin zu einer Herrin des Publikums werden könnte.

Die langen Traditionen einer solchen mit ihren Kenntnissen und Usancen verhindern, dass jeder (> 431) ohne weiteres jede Stellung einnehmen kann, und dies widerspricht nicht nur dem demokratischen Geiste, der den Amerikaner *eigentlich an seine Eignung zu jedweder Funktion glauben lässt, sondern es begünstigt das ihm ganz Unerträgliche: dass der Beamte sich als ein höheres Wesen vorkomme, das durch eine sonst nicht erreichbare Weihe über die große Masse und ihr Leben erhoben ist.

Diese Gruppe glaubte - wenigstens bis vor kurzem - ihre besondere Form eben nur erhalten zu können, wenn ihre Organe in dauernder Labilität blieben, fortwährendem Austauschverhältnis mit der Masse, möglichster Vermeidung der Selbständigkeit des Amtes.

Nun aber ist das Eigentümliche, dass dieser sozial-teleologische Zustand gerade einen äußersten Egoismus der Funktionäre zur Basis hat.

Die siegende Partei teilt sich die Ämter unter dem offenen Wahlspruch: »Dem Sieger die Beutel«, das Amt gilt als ein Besitz, als ein persönlicher Vorteil, im allgemeinen nicht einmal durch das Vorgeben verschleiert, um der Sache willen oder um des Dienstes an der Gesellschaft willen gesucht zu werden.

Und gerade dies soll die Beamten als Diener des Publikums erhalten, soll die Bildung autonomer Bureaukratien hindern!

Der Dienst der Sache oder des dauernden und objektiven Interesses der Gesamtheit fordert eine herrschende Stellung über den Individuen der Gruppe, weil mit ihm das Organ der überpersönlichen Einheit des Ganzen entwächst.

Der prinzipielle Demokrat aber will nicht beherrscht werden, selbst um den Preis, dass ihm damit gedient wird; er erkennt nicht an, dass jener Satz: ich bin ihr Führer, also muss ich ihnen dienen - ebenso umgekehrt werden kann: ich will ihnen dienen, also muss ich sie führen.

Durch jenen egoistischen Subjektivismus der Gesinnung in Bezug auf die Ausübung des Amtes wird die reine Sachlichkeit seines Sinnes und seiner Führung verhindert, die eine gewisse Höhe und Vollendung dieser letzteren bedingt, aber allerdings die Gefahr einer bureaukratischen, hochmütigen Lösung des Organes von der unmittelbaren Lebendigkeit der Gruppe einschließt.

Und je nachdem diese Gefahr für die Struktur der Gruppe etwas mehr oder weniger Bedrohliches ist, wird sie das Auswachsen der Ämter zum Charakter eines Selbstzweckes hindern oder begünstigen.

Zweitens. Nicht nur die Möglichkeit eines Antagonismus zwischen dem Ganzen und dem Teile, der Gruppe und ihren Organen sollte die Selbständigkeit der letzteren unterhalb einer gewissen Grenze halten; sondern dies ist auch zweckmäßig, damit im Notfall die differenzierte Funktion wieder an das Ganze zurückgehen kann.

Die Entwicklung der Gesellschaft hat das Eigentümliche, dass ihre Selbsterhaltung die zeitweilige Rückbildung bereits differenzierter Organe fordern kann.

Dies ist nicht in genaue Analogie mit jenen Rückbildungen tierischer Organe zu stellen, welche durch den Wechsel der Lebensbedingungen eintreten, wie z. B. das Rudimentärwerden des Sehapparates bei Tieren, welche dauernd in dunklen Höhlen leben.

Denn in diesen Fällen wird die Funktion selbst überflüssig und dies ist der Grund, aus dem das sie ausübende Organ allmählich abstirbt; in jenen sozialen Entwicklungen dagegen ist die Funktion gerade unentbehrlich und muss deshalb (> 432) bei eintretender Unzulänglichkeit des Organs wieder auf die Wechselwirkungen unter den primären Gruppenelementen zurückgehen, als deren arbeitsteiliger Träger ursprünglich jenes Organ entstand.

In manchen Fällen ist die Struktur der Gruppe von vornherein auf ein solches Alternieren zwischen der unmittelbaren und der durch ein Organ vermittelten Funktion angelegt.

So bei Aktiengesellschaften, deren technische Leitung zwar der Direktion obliegt, während doch die Generalversammlung imstande ist, die Direktion abzusetzen oder auch ihr gewisse Richtlinien vorzuschreiben, zu denen diese selbst entweder nicht die Tendenz oder nicht die Kompetenz hatte.

Hierher gehört vor allem die Macht des Parlaments, in rein parlamentarisch regierten Ländern, über die Regierungsorgane. -

Die englische Regierung saugt ihre Kraft immer wieder aus dem Mutterboden. des Volkes, die im Parlament gleichsam vordestilliert ist.

Natürlich hat dessen Kompetenz allerhand Schattenseiten gerade für die kontinuierliche Selbsterhaltung der Gruppe, da die rein objektive und konsequente Behandlung der Angelegenheiten durch die Eingriffe des Parlaments und besonders durch die Rücksicht auf sie gefährdet ist.

In England wird dies durch den allgemeinen Konservativismus gemildert und durch eine feine Differenzierung zwischen den Beamten und Verwaltungszweigen, die der unmittelbaren Kompetenz des Parlaments unterliegen, und denen, die einer relativen Unabhängigkeit und Kontinuität bedürfen.

Kleinere Vereinigungen, die ihre Angelegenheiten durch einen Vorstand oder einen Ausschuss besorgen lassen, pflegen so eingerichtet zu sein, dass diese Organe ihre Vollmachten freiwillig oder unfreiwillig der Gesamtheit zurückgeben, sobald sie der Last oder Verantwortung ihrer Funktionen nicht mehr gewachsen sind.

Jede Revolution, in der eine politische Gruppe ihre Regierung entthront und Gesetzgebung und Verwaltung wieder an die unmittelbare Initiative der Elemente bindet, gehört dieser soziologischen Formung an.

Es ergibt sich nun freilich ohne weiteres, dass solche Rückbildsamkeit der Organe nicht in allen Gruppen möglich ist.

Bei sehr großen oder in sehr komplizierten Bedingungen lebenden Gruppen ist die Übernahme der Verwaltung durch die Gruppe selbst schlechthin ausgeschlossen.

Die Organbildung ist eine unwiderrufliche geworden und ihre Bildsamkeit, ihr lebendiger

Zusammenhang mit den Elementen kann sich höchstens darin zeigen, dass diese letzteren die Personen, welche in einem gegebenen Augenblick das Organ ausmachen, durch geeignetere ersetzen.

Immerhin kommt das Zurückströmen der Gruppenkraft aus den Organen auf deren ursprüngliche Quelle, wenn auch nur als Durchgangsstadium zu erneuter Organbildung, noch in Fällen ziemlich hoher soziologischer Ausbildung vor.

Die Episkopalkirche in Nordamerika litt bis Ende des 18. Jahrhunderts schwer darunter dass sie keinen Bischof besaß, da die englische Mutterkirche, die allein einen solchen hätte weihen können, es ihr aus Gründen der Politik versagte.

Da, in der höchsten Not und in der Gefahr völliger Zersetzung entschlossen sich die Gemeinden, sich selber zu helfen.

Sie entsandten im Jahre 1784 Delegationen, Laien und Geistliche, (> 433) welche zusammenkamen und sich als oberste Kircheneinheit, als Zentralorgan und zur Besorgung der Kirchenleitung konstituierten.

Ein Spezialhistoriker dieser Epoche schildert es so: »Never had so strange a sight been seen before in Christendom, as this necessity of various members knitting themselves together into one. In all other cases the unity of the common episcopate had held such limbs together: every member had visibly belonged to the community of which the presiding bishop was the head.«

Der innere Zusammenhang der Gläubigen, welcher bis dahin in dem Organ: Bischof - gleichsam eine außerhalb dieser liegende Substanz geworden war, trat jetzt in seinem ursprünglichen Wesen wieder hervor.

Der unmittelbaren Wechselwirkung der Elemente wurde jetzt die Kraft zurückgewährt, die sie aus sich heraus projiziert und die sich dann von außen her an ihr betätigt hatte.

Dieser Fall ist deshalb so besonders interessant, weil die Funktion des Zusammenhaltens der Kirchenglieder dem Bischof durch die Konsekration, das heißt, von oben her aus einer scheinbar von jener soziologischen Funktion unabhängigen Quelle kam - und nun doch rein soziologisch ersetzt wurde, wodurch die Quelle jener Kraft sich unzweideutig offenbarte.

Dass die Gemeinden es verstanden, nach einer so lange dauernden und so wirkungsvollen Differenzierung ihrer soziologischen Kräfte auf ein Organ, dieses wieder durch die Unmittelbarkeit jener zu ersetzen, war ein Zeichen außerordentlicher Gesundheit ihres religiössozialen Lebens.

Sehr viele Gemeinschaften der verschiedensten Art sind daran zugrunde gegangen, dass das Verhältnis zwischen ihren elementar-sozialen Kräften und den aus diesen entstandenen Organen nicht mehr bildsam genug war, um bei Wegfall oder Untüchtigkeit der letzteren die zur sozialen Selbsterhaltung nötigen Funktionen wieder auf die ersteren zurückzuleiten.

Die Herausbildung differenzierter Organe ist sozusagen ein substanzielles Hilfsmittel der sozialen Selbsterhaltung; der Struktur der Gesellschaft wächst damit ein neues Glied zu.

Ganz gesondert davon ist die Frage zu behandeln, wie der Trieb der Selbsterhaltung das Leben der Gruppe in funktioneller Hinsicht bestimmt.

Die Frage, ob es sich in undifferenzierter Einheit oder mit gesonderten Organen vollzieht, ist hierfür sekundär; es handelt sich vielmehr um die ganz allgemeine Form oder das Tempo, in dem sich die Lebensprozesse der Gruppe abspielen.

Hier begegnen uns zwei hauptsächliche Möglichkeiten.

Die Gruppe kann erhalten werden

1. durch möglichste Konservierung ihrer Form, durch Festigkeit und Starrheit derselben, so dass sie andrängenden Gefahren substanziellen Widerstand entgegensetzt und das Verhältnis ihrer Elemente durch allen Wechsel der äußeren Umstände hindurch bewahrt;

2. durch möglichste Variabilität ihrer Form, indem sie den Wechsel der äußeren Bedingungen durch einen solchen ihrer selbst beantwortet und sich im Fluss erhält, so dass sie sich jeder Forderung der Umstände anschmiegen kann.

Diese Zweiheit von Möglichkeiten geht offenbar auf ein ganz allgemeines Verhalten der Dinge zurück, denn es findet auf allen möglichen Gebieten seine Analogie, sogar auf dem physikalischen.

Vor der Zerstörung durch (> 434) Druck und Stoß ist ein Körper geschützt entweder durch Starrheit und unverrückbaren Zusammenhang seiner Elemente, so dass die angreifende Kraft überhaupt keinen Eindruck macht, oder durch Biegsamkeit und Elastizität, die jedem Angriff zwar nachgibt, aber nach seinem Aufhören dem Körper sogleich die vorige Form wiedergibt.

Auch hängt die Selbsterhaltung der Gruppe entweder durch Stabilität oder durch Labilität damit zusammen, dass die Einheit eines Wesens sich auf beiderlei Weise dokumentiert: wir erkennen ihm diese entweder daraufhin zu, dass es sich den verschiedensten Reizen und Situationen gegenüber immer als das gleiche zeigt oder dass es sich jedem Umstände gegenüber in der besonderen, gerade ihm entsprechenden Weise verhält, wie eine Rechnung aus zwei Faktoren bei Wechsel des einen gerade dann ein immer gleiches Resultat ergeben muss, wenn auch der andre Faktor sich entsprechend ändert.

So nennen wir einen Menschen einheitlich, der z. B. allen möglichen Lebensinhalten gegenüber die ästhetische Betrachtungs- und Empfindungsweise zeigt, aber nicht weniger den, der sich ästhetisch verhält, wo das Objekt es von sich aus rechtfertigt, wo aber vom Objekt her eine andre Reaktionsart erfordert wird, eben diese leistet.

Ja, dies ist vielleicht die tiefere Einheitlichkeit, weil mannigfaltige Bewährungen, deren Mannigfaltigkeiten aber dem Objekt entsprechen, auf eine um so unerschütterlichere Einheit des Subjekts hinweisen.

So wird uns ein Mensch einheitlich erscheinen, wenn eine sklavenhafte Lebenslage in ihm eine Devotion des Benehmens ausgebildet hat, die er auch in allen sonstigen, mit jener nicht verbundenen Situationen zeigt; aber nicht weniger »einheitlich« ist es, wenn er gerade umgekehrt sich für die erzwungene Devotion nach oben durch Brutalität nach unten schadlos hält.

Und schließlich sind der Konservativismus und die Variabilität als soziologische Tendenzen nur Unterarten von viel allgemeiner menschlichen.

Auch als solche können sie, als reine Verhaltungsformen, eine Bedeutung erhalten, die die divergentesten Inhalte verbindet - wie denn Augustus selbst den Cato gerühmt hat, mit der Begründung, dass jeder, der den bestehenden Zustand des Staates nicht geändert haben wollte, ein guter Mensch und Bürger sei.

Es handelt sich nun um die näheren Bestimmungen dieser beiden Methoden der sozialen Selbsterhaltung.

Die Selbsterhaltung durch konservatives Verfahren scheint da angezeigt zu sein, wo die Gesamtheit aus sehr disparaten Elementen mit latenten oder offenen Gegnerschaften besteht, so dass überhaupt jeder Anstoß, gleichviel in welchem Sinne, gefährlich wird und selbst Maßregeln der Erhaltung und positiver Nützlichkeit, sobald sie eine Bewegung mit sich bringen, vermieden werden müssen.

So wird ein sehr kompliziertes und fortwährend nur in labilem Gleichgewicht zu haltendes Staatswesen wie das österreichische, im ganzen stark konservativ sein, weil jede Bewegung eine irreparable Störung des Gleichgewichts erzeugen könnte.

Dieser Erfolg knüpft sich ganz im allgemeinen an die Form der Heterogenität der Bestandteile in einer größeren Gruppe, sobald diese Verschiedenheit nicht zu einem harmonischen Ineinandergreifen und Zusammen- (> 435) wirken führt.

Die Gefahr für die Erhaltung des sozialen status quo liegt hier nämlich darin, dass jeder Anstoß in den verschiedenen, mit ganz entgegengesetzten Energien geladenen Schichten äusserst verschiedenartige Erfolge hervorrufen muss. 

Je weniger innere Zusammengehörigkeit unter den Elementen der Gruppe besteht, desto wahrscheinlicher ist es, dass neue Anregungen, neue Aufrüttelungen des Bewusstseins, neue Veranlassungen zu Entschlüssen und Entwicklungen, die Gegensätze noch weiter auseinander treiben werden.

Denn es gibt immer unzählige Wege, auf denen man sich voneinander entfernen, aber oft nur einen einzigen, auf dem man sich einander nähern kann.

Mag deshalb die Veränderung an sich noch so nützlich sein - ihre Wirkung auf die Elemente wird die ganze Heterogenität dieser zum Ausdruck bringen, ja, zum gesteigerten Ausdruck in demselben Sinn, in dem die bloße Verlängerung divergierender Linien ihre Divergenz schärfer hervortreten läßt.2)

Die Vermeidung jeder Neuerung, jeder Abbiegung von dem bisherigen Wege, ein strenger und starrer Konservativismus wird hier also angezeigt sein, um die Gruppe in ihrer bestehenden Form zu erhalten.

Für die Zweckmäßigkeit dieses Verhaltens bedarf es übrigens nur einer sehr weiten, aber nicht notwendig einer feindseligen Divergenz der Gruppenelemente.

Wo die sozialen Unterschiede sehr erheblich sind und nicht durch Zwischenstufen ineinander übergehen, muss jede rasche Bewegung und Erschütterung der Struktur des Ganzen viel gefährlicher werden, als wo vermittelnde Schichten vorhanden sind; denn da die Evolution immer zuerst nur einen Teil der Gruppe ausschließlich oder besonders stark ergreift, so wird im letzteren Falle eine Allmählichkeit ihrer Erfolge oder Verbreitungen stattfinden, während im ersteren die Bewegung eine sehr viel gewaltsamere, auch das Undisponierte und Fernstehende plötzlich ergreifende sein wird.

Die mittleren Stände werden so als Puffer oder Stoßkissen wirken, die die bei raschen Entwicklungen unvermeidlichen Erschütterungen der Struktur des Ganzen sacht aufnehmen, mildern, verteilen.

Daher der liberale Charakter von Gesellschaften mit stark ausgebildeten mittleren Ständen.

Und umgekehrt ist es da am notwendigsten, dass um jeden Preis sozialer Friede, Stabilität, konservativer Charakter des Gruppenlebens erhalten werde, wo es sich um die Erhaltung einer diskontinuierlichen, (> 436) durch starke innere Unterschiede charakterisierten sozialen Struktur handelt.

Deshalb bemerken wir auch tatsächlich, dass bei ungeheuren und unversöhnlichen Klassengegensätzen eher Friede und Beharrlichkeit der sozialen Lebensformen herrscht, als bei vorhandener Annäherung,

Vermittelung und Mischung zwischen den Extremen der sozialen Leiter.

Im letzteren Falle vereinigt sich der Bestand des Ganzen im Status quo ante weit eher mit labilen Zuständen, ruckweise Entwicklungen, fortschrittlichen Tendenzen.

Aristokratische Verfassungen sind deshalb die eigentlichen Sitze des Konservativismus; von den später zu behandelnden Motiven dieser Verbindung interessiert hier dieses: Aristokratien bilden einerseits die stärksten sozialen Unterschiede aus - mehr als es prinzipieller Weise die Monarchie tut, die oft gerade auf Nivellierung ausgeht und nur wo sie sich mit dem aristokratischen Prinzip verbindet, was aber durchaus keine innere und oft auch keine äußere Notwendigkeit hat, scharfe Klassenunterschiede schafft; andrerseits sind jene Verfassungen von innen her für eine ruhige, formerhaltende Konsequenz disponiert, weil sie weder von den Unberechenbarkeiten eines Thronwechsels noch von den Launen einer Volksmasse etwas zu besorgen haben.

Dieser Zusammenhang zwischen Stabilität des Sozialcharakters und Weite der sozialen Abstände erweist sich auch in der umgekehrten Richtung.

Wo die Selbsterhaltung der Gruppe durch Stabilität äußerlich erzwungen wird, da bilden sich daraufhin manchmal starke soziale Unterschiede.

Dies zeigt etwa die Entwicklung der bäuerlichen Leibeigenschaft in Russland.

Im Russen lag stets ein starker Nomadentrieb, dem der Flächencharakter des Landes noch begünstigend entgegenkam.

Um dem Boden regelmäßige Bebauung zu sichern, war es deshalb nötig, dem Bauern die Freizügigkeit zu nehmen; das geschah unter Fedor I. im Jahre 1593.

Nun er aber einmal an die Scholle gebunden war, verlor er allmählich die bis dahin besessenen Freiheitsrechte.

Die erzwungene Unbeweglichkeit des Bauern wurde hier, wie auch vielfach im übrigen Europa, die Handhabe, durch die der Grundherr ihn tiefer und tiefer herabdrückte.

Jene ursprünglich nur provisorische Maßregel machte ihn schließlich zu einem bloßen Inventar des Gutes.

Nicht nur also bewirkt der Selbsterhaltungstrieb der Gruppe bei vorhandenen starken Gegensätzen eine Tendenz zur Stabilität der Lebensformen; sondern wo er diese letztere unmittelbar hervorruft, gliedern sich, jenen Zusammenhang prinzipiell beweisend, wachsende soziale Unterschiede an sie an.

Ein weiterer Fall, in dem die Selbsterhaltung der Gruppe auf möglichste Stabilität und Starrheit ihrer Form drängen wird, liegt bei überlebten Gebilden vor, die keine innere Daseinsberechtigung mehr haben, und deren Elemente eigentlich in andre Beziehungen und soziale Lebensformen hineingehören.

Seit von Ende des Mittel alters an die deutschen Gemeindegenossenschaften durch die erstarkenden Zentralgewalten in ihrer Wirksamkeit und ihren Rechten herabgedrückt wurden und statt der lebendigen Kohäsionskraft, die sie aus der Wichtigkeit ihrer bisherigen sozialen Rolle gezogen (> 437) hatten, nur noch die Maske und Äußerlichkeit dieser letzteren ihnen blieb - seitdem war das letzte Mittel ihrer Selbsterhaltung ein äußerst strenger Abschluss, die unbedingte Verhinderung des Zutritts neuer Genossen.

Jede quantitative Erweiterung einer Gruppe verlangt nämlich gewisse qualitative Modifikationen und Anpassungen, die ein veraltetes Gebilde nicht mehr durchmachen kann, ohne zu zerbrechen. Ein früheres Kapitel zeigte die soziale Form in ihrem engen Abhängigkeitsverhältnis zu der numerischen Bestimmtheit ihrer Elemente: die Struktur der Gesellschaft, die für eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern die richtige ist, ist es nicht mehr für eine gewachsene Anzahl.

Der Umwandlungsprozess aber in die neue erfordert die Assimilierung und Verarbeitung der neuen Elemente, er verbraucht Kraft.

Gebilde, welche ihren inneren Sinn verloren haben, besitzen eben diese für die Aufgabe nicht mehr, sondern brauchen alle, die sie noch haben, um die einmal bestehende Form gegen innere und äußere Gefahren zu schützen.

Jener strenge Ausschluss neuer Genossen - wie er auch später die überlebte Zunftverfassung charakterisierte - bedeutete also nicht nur unmittelbar eine Stabilisierung der Gruppe, die er an die einmal gegebenen Mitglieder und ihre Nachkommenschaft fesselte, sondern er bedeutete auch die Vermeidung jener strukturellen Umbildungen, die bei jeder quantitativen Erweiterung der Gruppe erforderlich sind und zu denen ein unzweckmäßig gewordenes Gebilde nicht mehr die Fähigkeit hat.

Der Instinkt der Selbsterhaltung wird ein solches deshalb auf die Maßregeln eines starren Konservativismus führen.

Überhaupt werden konkurrenzunfähige Gebilde zu diesem Mittel der Selbsterhaltung neigen.

Denn in dem Maße, in dem ihre Form eine labile ist, vielerlei Stadien durchläuft, neue Anpassungen vollzieht - wird dem Konkurrenten Gelegenheit zu gefährlichen Angriffen gegeben.

Das angreifbarste Stadium für Gesellschaften wie für Individuen ist das zwischen zwei Anpassungsperioden.

Wer in Bewegung ist, kann nicht in jedem Augenblick so nach allen Seiten hin gedeckt sein, wie wer sich in ruhender, stabiler Position befindet.

Eine Gruppe, die sich ihren Konkurrenten gegenüber unsicher fühlt, wird deshalb um ihrer Selbsterhaltung willen alle Labilität und Evolution ihrer Form vermeiden und nach dem Grundsatz: quieta non movere, leben.

Dieses starre Sich-Abschließen wird insbesondere da zweckmäßig sein, wo Konkurrenz noch nicht in Wirklichkeit besteht, aber es sich darum handelt, sie zu verhindern, weil man sich ihr nicht gewachsen fühlt.

Rigorose Abschlußmaßregeln werden hier allein den status erhalten können, weil das Entstehen neuer Beziehungen, die Darbietung neuer Anknüpfungspunkte nach außen die Gruppe in einen größeren Kreis hineinzöge, in dem sie einer übermächtigen Konkurrenz begegnen würde.

In sehr versteckter Art mag diese soziologische Norm in dem folgenden Zusammenhang wirksam sein.

Ein nicht einzulösendes Papiergeld hat die Eigentümlichkeit dem gedeckten gegenüber, dass es nur innerhalb des Bezirks der emittierenden Regierung gilt und nicht exportfähig ist.

Dies wird gerade als sein größter Vorteil reklamiert: es bleibt im Lande, ist dort stets für alle Unternehmungen bereit, es tritt nicht in jenen Ausgleich des Edelmetalls mit andern Staaten ein, der bei relativem Überfluss von Geld und daraus folgender Erhöhung der Warenpreise sofort Import fremder Waren und Geldabfluss bewirkt.

So ist die auf das Ursprungsland beschränkte Zirkulation des Geldes ein inneres Band desselben und eine Selbsterhaltung seiner sozialen Form, indem sie es von der großen Konkurrenz des Weltmarktes absperrt.

Ein wirtschaftlich starkes und jedem Wettbewerb gewachsenes Land würde dieses Mittel nicht brauchen, sondern sicher sein, dass es gerade unter der Labilität, den Wechselfälle und Entwicklungen einer gegenseitigen Abhängigkeit mit allen andern eine Kräftigung seiner wesentlichen Lebensform gewinnt. -

Es soll nicht etwa behauptet werden, dass relativ kleine Gruppen überhaupt ihre Erhaltung in der Form der Stabilität, große in der der Variabilität suchen; derartige einfache und definitive Relationen gibt es überhaupt nicht zwischen so weiten Gebilden und Verhaltungsweisen, denn jede umfasst eine Fülle verschiedener Bestimmungen, die gegenseitig die mannigfaltigsten Kombinationen eingehen.

Gerade sehr große Kreise fordern selbstverständlich eine Stabilität ihrer Institutionen, die kleinere durch rasche Anpassungen ihrer Ganzheit ersetzen können.

Ein gewisses Bestreben der englischen Gewerkvereine, den Sitz ihrer Zentralbehörden von Zeit zu Zeit zu verlegen, zwischen den einzelnen Zweigvereinen wechseln zu lassen, hat in letzter Zeit überall einer Stabilisierung ihrer Leitung an einem bestimmten Orte, und durch bestimmte Personen Platz gemacht.

Der große Kreis kann diese Stabilität seiner Institutionen vertragen, weil er durch seine Größe noch immer für genug Wandlungen, Abweichungen, lokale und zeitliche Anpassungen Raum gibt.

Ja, man kann sagen: der große Kreis steigert beides in sich, wie er Generalisierung und Individualisierung in sich steigert, während der kleinere entweder eines oder das andere oder beides in unvollkommener Ausbildung darstellt.

Das wesentliche individual-psychologische Motiv, das die Erhaltung eines Verhältnisses in der Form der Stabilität trägt, bezeichnet man als Treue.

Die soziologische Bedeutung dieser umgibt indes den spezifischen Gegenstand dieses Kapitels in einer so weiten Peripherie und das unmittelbar Hierher gehörige ist mit dem darüber Hinausgehenden so eng verschmolzen, dass ich ihre Erörterung in einen besonderen Exkurs verlege, in dem ich auch die Bedeutung der Dankbarkeit für die soziologische Struktur, oder vielmehr als eine soziologische Form selbst abhandle.

Denn, in speziellerer Art freilich als die Treue, verhindert die Dankbarkeit das Abreißen einer einmal geknüpften Beziehung, wirkt als eine Energie, mit der sich ein Verhältnis seinen unvermeidlichen Störungen positiver und negativer Art gegenüber im status quo erhält.

Anmerkungen

1) Diese hier und schon vorhin angedeutete Beziehung gehört in den großen, einer künftigen Behandlung vorbehaltenen Aufgabenkreis: welche Rolle die rein zeitlichen Bestimmungen für die Konstituierung und das Leben der gesellschaftlichen Formen spielen.

Wie die Änderung der Beziehungen, von den intimsten bis zu den offiziellsten, als Funktion ihrer Dauer auftritt, ohne dass äußere Momente beeinflussend dazuträten; wie ein Verhältnis von vornherein dadurch eine Form und Färbung bekommt, dass es auf eine begrenzte Zeit oder dass es auf Lebenslänglichkeit angelegt ist; wie die Wirkung der Begrenzung selbst sich danach gänzlich modifiziert, ob das Ende der Beziehung, der Institution, der Anstellung usw. von vornherein auf einen Zeitpunkt festgelegt oder ob dieser unbestimmt ist, von "Kündigung", Erlahmen der vereinigenden Impulse, Änderung äußerer Umstände abhängt - alles dies müsste im Einzelnen untersucht werden.

Einige Bemerkungen darüber im Kapitel über den Raum. (zurück)

2) Dass gerade die Erschütterungen eines äußeren Krieges oft dazu dienen, die auseinanderstrebenden und in ihrem Gleichgewicht bedrohten Elemente des Staates wieder zusammenzubinden und seine Form zu erhalten - ist eine scheinbare, tatsächlich aber die Regel bestätigende Ausnahme.

Denn der Krieg appelliert an diejenigen Energien, welche den entgegengesetzten Elementen der Gemeinschaft dennoch gemeinsam sind und hebt diese, die vitaler und fundamentaler Natur sind, so stark ins Bewusstsein, dass die Erschütterung hier gerade die Voraussetzung für ihre Schädlichkeit. die Divergenz der Elemente - selbst annulliert.

Wo sie andrerseits nicht stark genug ist, die vorhandenen Gegnerschaften in der Gruppe zu überwinden, da übt der Krieg auch die oben behauptete Wirkung: wie oft hat er innerlich zerrütteten Staatswesen den letzten Stoß gegeben, wie oft stehen auch nichtpolitische, von inneren Gegensätzen gespaltene Gruppen vor der Alternative, im Falle des Kampfes gegen andre ihre Zwistigkeiten entweder zu vergessen oder sie umgekehrt unheilbar ausarten zu lassen. (zurück)

Georg Simmel: Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe, 6. Teil

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