Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

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Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe
4. Teil

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ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 375-459.

Diese Umformung ist indes etwas durchaus Radikales und Schöpferisches.

Wir werden zwar erkennen, welche hohe Zweckmässigkeit für die sozialen Prozesse schon die blosse Vertretung der Massenhandlung durch die Aktion weniger Vertreter besitzt; allein hinter oder neben dieser Bedeutung der blossen Quantität steht eine tiefere und qualitative der Funktionsübertragung von der Gesamtgruppe auf eine kleinere, ausgewählte Teilgruppe.

Dies findet eine Analogie in der wissenschaftlichen Welterkenntnis.

Keine Wissenschaft kann die Fülle der wirklichen Vorgänge im Dasein oder der an irgendeinem Ding bestehenden qualitativen Bestimmungen erschöpfend beschreiben oder formulieren.

Wenn wir uns deshalb der Begriffe bedienen, die jene Unübersehbarkeiten in sich verdichten und gleichsam handlich machen - so ist das nicht nur eine Vertretung des Ganzen durch einen ihm im wesentlichen gleichartigen Teil; sondern der Begriff hat eine andre innere Struktur, einen andern erkenntnistheoretischen, psychologischen, metaphysischen Sinn als das Ganze der ihm unterstehenden Dinge, er projiziert dieses Ganze auf eine neue Ebene, drückt das Extensive nicht nur mit einer geringeren Extensität, sondern in einer prinzipiell andern Form aus, deren Synthesen kein Miniaturbild jener unmittelbaren Totalitätserscheinungen, sondern autonome Gebilde aus dem Material dieser sind.

So ergeben sich, wie sich zeigen wird, völlig neue, nicht nur in einer (> 409) Massreduktion bestehende soziologische Lebensphänomene, wenn sich über einer Gruppe gleichsam als ihr Extrakt oder als der allgemeine Begriff über einem Bezirk unübersehbar vieler Einzelaktionen das vertretende und führende Organ erhebt.

Von welcher Bedeutung solche Organe für die Selbsterhaltung der Gruppe sind, wird vielleicht durch Betrachtung eines gegenteiligen Beispiels am klarsten.

Die ursprüngliche genossenschaftliche Verfassung Deutschlands ist zum Teil daran zugrunde gegangen, dass die Genossenschaft keine Organe ausbildete.

Sie hatte wohl Vertreter mit einzelnen Vollmachten, aber diese waren eben rein individueller Natur; man übertrug einer einzelnen Vertrauensperson die gerade erforderliche Funktion.

Wie aber ein Vertreter dieser Art sich von einem Beamten unterscheidet, ist vom juristischen wie vom soziologischen Standpunkt aus unverkennbar, wenngleich es für unsre jetzige Untersuchung oft irrelevant ist und auch historisch genug Mischungen und Übergänge auftreten.

An dieser Stelle ist wesentlich, dass der Vertreter mehr Beziehung zu den Einzelnen und ihrer Summe und zu deren einzelnen Interessen hat, der Beamte aber mehr zu der objektiven sozialen Einheit jenseits der Individuen 1) ; dies letztere wird dadurch besonders formal begünstigt und verdeutlicht, dass es sich eben in der Regel um eine Beamtenschaft handelt, um eine Organisation mehrerer oder vieler, die selbst eine überpersönliche Einheit, ein den einzelnen nur wie zufällig einschliessendes Gebilde formen.

Zu solcher aber kam es in jener germanischen (>410) Frühzeit nicht.

Die Einheit der Gruppe blieb auf die unmittelbaren Wechselwirkungen der personalen Elemente beschränkt.

Sie verdichtete sich weder im ganzen zu der objektiven Staatsidee, für die jeder momentane Bestand an Individuen gleichsam nur ein Beispiel oder ein Träger wäre, noch eben deshalb zu den einzelnen Organen, von denen jedes eine besondere soziale Funktion auf sich nahm und die Gesamtheit von ihr entlastete.

Die Schädigungen für die Selbsterhaltung der Gruppe, die aus diesem Mangel entsprangen, lassen sich etwa unter die folgenden drei Hauptbegriffe subsumieren.

1. Das arbeitsteilige Organ ermöglicht eine leichtere Beweglichkeit des sozialen Körpers. Sobald für einen einzelnen Zweck die ganze Gruppe in Aktion treten muss: für politische Beschlüsse, Rechtsfindung, Verwaltungsmassregeln usw., wird diese an einer ungeheuren Schwerfälligkeit kranken, und zwar nach zwei Seiten hin.

Zunächst nach der physischen oder lokalen: damit die Gruppe als ganze wirken könne, muss sie überhaupt erst einmal sich versammeln.

Die Schwierigkeit und Langsamkeit, ja die häufige Unmöglichkeit, sie ganz und gar zusammen zu bringen, verhindert unzählige Vornahmen überhaupt, hält andre so lange auf, bis es zu spät ist.

Die ganz instinktive Zweckmässigkeit schafft in dieser Hinsicht einen Unterschied zwischen Gruppen, in denen die Schwierigkeit des Zusammenkommens besteht und in denen sie nicht besteht.

Vergleicht man die Verfassung Athens und die des achäischen Bundes: in Athen wurde dreimal monatlich Volksversammlung gehalten, und so konnte das Volk, da jeder leicht anwesend sein konnte, unmittelbar herrschen, die Beamten hatten nur seine Befehle auszuführen.

Der achäische Bund dagegen war so ausgedehnt, dass nur ein kleiner Bruchteil des Volkes zu der - jährlich zweimaligen - Versammlung kommen konnte.

So, obgleich im Prinzip der Bund gerade so demokratisch war wie Athen, mussten die Beamten mit grösserer Machtvollkommenheit und freierem Belieben ausgestattet werden, sie waren viel mehr »Beamte«, im Sinne der Träger der jenseits ihrer momentanen Elemente stehenden Gruppeneinheit.

Ist aber diese äussere Schwierigkeit des Zusammenkommens überwunden, so erhebt sich die des psychischen Zusammenkommens: Einstimmigkeit unter einer grossen Masse zu erzielen.

Jede weiter ausschauende Aktion einer Menge schleppt einen Ballast von Bedenken, Rücksichten, abseits liegenden Interessen und besonders von Interesselosigkeit Einzelner mit sich, von dem ein soziales Organ frei ist, insofern es ausschliesslich diesem einen sachlichen Zweck zu dienen bestimmt ist, und das aus relativ wenigen Personen besteht.

Solche Organe der Gruppe dienen also ihrer Selbsterhaltung durch eine gesteigerte Geschmeidigkeit und Präzision des sozialen Tuns, gegen die die Bewegungen der Totalgruppe einen starren und schleppenden Charakter tragen.2)

Diesen physisch-psychischen Schwierigkeiten (> 411) werden die Mängel der Massenaktion offenbar da zugeschrieben, wo die Vertreter nicht nach speziellen Qualifikationen und Fachkenntnissen kreiert werden.

So spricht eine Verordnung aus dem Dürkheimer Kreise am Ende des 15. Jahrhunderts von Angelegenheiten, »Welche einer ganzen Gemeinde zu verhandeln zu viel und schwer sein würden; also haben sie acht tüchtige Personen aus der Gemeinde gewählt, welche gelobten, alles das, was eine ganze Gemeinde zu verrichten gehabt, zu vertreten«.

So handelt es sich in unzähligen Fällen der einfachen Repräsentation einer Vielheit durch Wenige um dies äusserliche Moment: eine Vereinigung Weniger hat schon rein als solche, auch ohne spezifische Vorzüge, den Vorteil leichterer Beweglichkeit, schnelleren Zusammenfindens, präziserer Entschlüsse vor der vielköpfigen Menge voraus; so dass man dies als Prinzip des unspezifischen Organs bezeichnen könnte: das qualitative Mehr, das die Vertreter gegenüber der unmittelbaren Gruppenaktion leisten, ruht ausschliesslich auf ihrem quantitativen Weniger.

Der römische Staat war ursprünglich die in der Volksversammlung organisierte Gesamtheit der Bürger; und nun sagen die späteren Juristen, dass nur die Schwierigkeiten, den sehr vermehrten Populus zu Gesetzgebungszwecken an einem Ort zusammenzubringen, es ratsam gemacht haben, senatum vice populi consuli.

Am radikalsten wird der unspezifische Charakter des vertretenden oder führenden Organs damit zum Ausdruck gebracht, dass dieses nicht einmal gewählt wird, sondern die Position einfach reihum geht.

Es bedarf hierfür keiner Beispiele; besonders auffallend ist dieser Modus nur etwa in dem Falle der ersten englischen Gewerkvereine, der trade clubs, die um 1800 herum eines Ausschusses bedurften, die Mitglieder desselben aber ohne besondere Wahl »in der Reihenfolge ernannten, in der die Namen in den Büchern standen«.

Denn bei dem geistigen Standard jener Arbeiter war die (> 412) Qualifikation jedes beliebigen zur Vertreterschaft höchst zweifelhaft; so dass der mechanische Turnus hier den überwiegenden Nutzeffekt des quantitativen Momentes: dass Wenige statt der Vielen agieren -völlig rein darstellt.

Die lokale Schwierigkeit äussert sich übrigens nicht nur in Fällen einer notwendigen Versammlung der Totalgruppe; sie tritt auch bei den wirtschaftlichen Tauschen hervor.

Solange Tausch und Kauf sich nur in unmittelbarem Zusammenkommen von Produzenten und Konsumenten vollzieht, ist beides offenbar sehr unbeholfen und unvollkommen und muss durch die Schwierigkeiten dieser lokalen Bedingung ausserordentlich oft verhindert werden.

Sobald indessen der Händler dazwischen tritt, schliesslich ein Stand von Händlern den Austausch systematisiert und jede überhaupt mögliche Verbindung zwischen den wirtschaftlichen Interessenten, zustande bringt, wird offenbar der gesamte Zusammenhang der Gruppe ein unvergleichlich engerer und kräftigerer.

Das Einfügen eines neuen Organs, das sich zwischen die primären Elemente schiebt, bewirkt, wie so oft das Meer zwischen den Ländern, nicht Trennung, sondern Verbindung.

Die Einheit der Gruppe, die in der irgendwie vermittelten Verbindung jedes Gliedes mit jedem besteht, muss auf Grund der Tätigkeit des Handelsstandes eine sehr viel energischere und gründlichere werden.

Schliesslich entsteht durch die dauernde Wirksamkeit des Handelsstandes ein System von regelmässig funktionierenden, gegenseitig balanzierten Kräften und Beziehungen, als eine allgemeine Form, in die sich die einzelne Produktion und Konsumtion nur wie ein zufälliger Inhalt einfügt, und die über dieser steht, wie der Staat über dem einzelnen Bürger oder wie die Kirche über dem einzelnen Gläubigen.

Das für die Erhaltung der Lebensform der Gruppe hier und in ähnlichen Fällen besonders wichtige ist dies: dass die zur Organfunktion berufenen Elemente ihren Beruf nicht gleich aufgeben können, wenn einmal nichts zu tun ist -während die auf unmittelbare Wechselwirkung der Elemente angewiesene Verkehrsform in viel radikalerer Weise paralysiert ist, wenn jene einmal stockt, und deshalb viel grössere Schwierigkeiten momenten der Monarchie, dass der Monarch immer da und in Aktivität ist, während die Vielherrschaft auf der einen Seite Kräfte verschwendet, auf der andern völlige Lücken ihrer Daseinsbetätigung zeigt.

Wenn das Volk nicht auf der Pnyx oder im Ding versammelt war, so schlief die Staatsaktivität und musste erst geweckt werden, während der Fürst sozusagen immer wach ist.

Sobald die Wechselwirkung ein sie tragendes Organ geschaffen hat verkörpert sich in ihm, auch während jeder Unterbrechung jener, die Möglichkeit der Wiederaufnahme, und wo bei der primären Unmittelbarkeit des Verkehrs eine vielleicht nicht mehr auszufüllende Lücke entsteht, bleibt jetzt die Brücke geschlagen, die auch unbetreten die Kontinuität der Form und die Chance, sie in jedem Augenblick wieder zu aktualisieren, erhält. -

Zu den sozialpsychologischen Motiven endlich, die die Herausbildung gesonderter Sozialorgane gerade an die quantitative Ausdehnung der Gruppe knüpfen, gehört auch dieses: dass der Bezirk dessen, was allen Elementen (> 413) gemeinsam ist, um so geringer ist, um je mehr Elemente es sich handelt, weil damit natürlich die subjektive wie die objektive Vermannigfaltigung und Distanzierung unter den Individuen steigt.

Das Gemeinsame nimmt in einer sehr grossen Gruppe deshalb eine relativ unbedeutende Stellung im Einzelnen ein, seine Verschmelzung mit dem Ganzen der Persönlichkeit erstreckt sich nicht sehr weit und es ist deshalb relativ leicht herauszulösen und auf Gebilde jenseits der Summe der Individuen zu übertragen.

2. Wo die gesamte Gruppe der gleichberechtigten und gleichgestellten Elemente sich für einen speziellen Zweck in Bewegung setzen muss, da treten unvermeidlich innere Gegenstrebungen auf, von denen jede a priori das gleiche Gewicht hat und für die es an der entscheidenden Instanz fehlt.

Der adäquate Ausdruck dieses Zustandes ist es dann, wenn nicht einmal Majorität entscheidet, sondern jeder Dissentierende entweder den Beschluss überhaupt vereitelt oder wenigstens für seine Person nicht an denselben gebunden ist.

Dieser Gefahr, nicht nur für das äussere zweckmässige Handeln, sondern auch für die innere Form und Einheit der Gruppe, begegnet die Herausbildung sozialer Organe wenigstens nach zwei Seiten hin.

Zunächst wird ein Amt, eine Kommission, eine Delegation usw. grössere Sachkenntnis haben, als die Gesamtheit der anderen Personen; es werden also diejenigen Reibungen und Oppositionen, die aus blosser Sachunkenntnis entspringen, von vornherein vermindert sein.

Jene Einheitlichkeit des Tuns, die überall aus der objektiven Erkenntnis der Sachlage und dem Ausschluss der oszillierenden Subjektivität entspringt, wird der Gruppe deshalb um so mehr eigen sein, je mehr die Leitung ihrer speziellen Vornahmen einem eigens dafür designierten Organe untersteht: die Sachkenntnis bedeutet deshalb eigentlich prinzipiell schon Vereinheitlichung, weil es der subjektiven Irrungen unzählige gibt, bei objektiv richtigem Vorstellen aber alle zu demselben Resultat kommen müssen.

Nicht so auf der Hand liegt die Bedeutung eines zweiten, mit jenem indes verwandten Momentes.

Der Mangel an Sachlichkeit, der so oft die Einheitlichkeit in den Aktionen der Masse verhindert, ist nicht immer die Folge von blosser Sachunkenntnis, sondern oft auch von der sehr weitgreifenden soziologischen Tatsache, dass die Parteiungen, welche auf irgendeinem wichtigen Gebiet die Gruppe spalten, diese Spaltung auch in Entscheidungen hineintragen, die nach sachlichen, der Parteifrage überhaupt nicht berührbaren Kriterien zu fällen wären.

Die formale Tatsache der Parteiung konkurriert als Entscheidungsgrund mit der sachlichen Einsicht.

Unter den täglichen und zahllosen Beispielen hierfür ist der Typus besonders folgenreich, den die Zerspaltung einer Gruppe in zentralistische und partikularistische Tendenzen mit sich führt; denn es gibt für sie vielleicht wenig Fragen, denen nicht, ganz jenseits ihres inneren Sinnes und der Sachgründe ihrer Beantwortung, eine Bedeutung für jene Tendenzen abzugewinnen wäre.

An gewissen Kontroversen über das Armenwesen etwa tritt dies um so krasser hervor, als dieses Gebiet seinem sozialethischen Charakter nach der Parteipolitik entzogen sein sollte.

Als es sich aber im Anfang des neuen Deutschen Reiches (> 414) darum handelte, ob eine höchste Instanz für das Armenwesen nur die interterritorialen Streitigkeiten schlichten oder auch die Fälle innerhalb jedes einzelnen Staates entscheiden sollte - da kam in der Diskussion nicht sowohl die sachliche Zweckmässigkeit der einen oder der andern Massregel, als vielmehr die Tendenz der Parteien auf Partikularismus oder auf Einheit zu Worte.

Und nicht einmal das bleibt das Entscheidende, wie ein ja oder Nein, ganz abgesehen von seiner sachlichen Rechtfertigung, sich zu der prinzipiellen Ueberzeugung der Partei verhalte.

Sondern noch darüber hinaus muss die Partei bedenken, wie sich dies ja oder Nein zu der Steigerung ihrer Macht unter der momentanen Sachlage verhalte, wie diese oder jene für die Partei wichtige Persönlichkeit dadurch berührt wird, usw.

Ist dieses letztere, bei dem jegliche innere Verbindung zwischen der Tendenz der Partei und ihrem aktuellen Verfahren aufgehoben ist, gleichsam eine Unsachlichkeit zweiter Ordnung, so steigert sich dies noch zu einer solchen dritter Ordnung: die Form der Partei bewirkt oft, dass die Entscheidung überhaupt nicht mehr aus einem praktischen wie auch unsachlichen Motive erfolgt, sondern in einer, die Parteiprobleme als solche gar nicht berührenden Frage nur deshalb auf Ja fällt, weil sich der Gegner für Nein entschieden hat, und vice versa.

Die Linie, welche die Parteien in einer vitalen Angelegenheit spaltet, setzt sich durch alle möglichen sonstigen Angelegenheiten vom allgemeinsten bis zum speziellsten Charakter fort, und zwar nur, weil man mit dem Gegner in jener hauptsächlichen Frage überhaupt nicht mehr an einem Strang ziehen mag, und die blosse Tatsache, dass er sich für eine Seite irgendeines Dualismus entscheidet, schon hinreicht, um selbst die entgegengesetzte zu ergreifen.

S0 haben die Sozialdemokraten in Deutschland gegen arbeiterfreundliche Massregeln gestimmt, weil sie von andern Parteien oder von der Regierung befürwortet wurden.

Der Parteidualismus wird gleichsam zu einem Apriori der Praxis, derart, dass jedes überhaupt auftauchende Problem sich sogleich nach seinem Ja oder Nein auf die bestehenden Parteien verteilt, dass die einmal statthabende Spaltung zu einer formalen Notwendigkeit des Getrenntbleibens auswächst.

Ich nenne nur noch zwei Beispiele für die verschiedenen Typen.

Als im 19. Jahrhundert in Frankreich die Frage der Urzeugung auftauchte interessierten sich die Konservativen leidenschaftlich für deren Verneinung, die Liberalen ebenso für ihre Bejahung. Entsprechend ist es an verschiedenen Orten dem Problem der ästhetischen Volkserziehung, den verschiedenen Richtungen der Literatur u. a. gegangen.

Und wenn selbst irgendein entferntes Verhältnis der einzelnen Entscheidung zu der ganzen Weltanschauung einer Partei zu finden wäre, so wird doch das Mass der Leidenschaft und Kompromisslosigkeit für jede einzelne nur dadurch gegeben, dass die andere Partei eben die andre Richtung vertritt; und wenn ein Zufall die eine Partei etwa für die umgekehrte Richtung engagiert hätte, so würde auch die andre die entsprechende, umgekehrte, selbst wenn sie ihr eigentlich unsympathisch wäre, ergriffen haben.

Und nun das andre: Als die deutschfreisinnige Partei des Reichstages am 6. Mai 1893 sich aus Anlass der (> 415) Militärvorlage in zwei Gruppen schied, blieb die Landtagsfraktion bis in den Juli hinein beisammen. In den Landtagswahlen (Oktober) traten dann plötzlich dieselben Personen, die bis dahin zusammengewirkt hatten, als Gegner auf.

In dem neu eröffneten Landtag wurde von keiner Seite eine Meinungsverschiedenheit in irgendeiner vom Landtag zu entscheidenden Frage behauptet; aber die Trennung blieb dennoch aufrecht erhalten.

Die Sinnlosigkeit solcher Parteiungsformen tritt besonders grell, aber auch besonders häufig hervor, wenn die Gegensätze innerhalb eines engen, durch persönliche Interessen bestimmten Kreises entstanden sind und sich nun auf die Fragen des grössten Kreises fortpflanzen, über die zwar die gleichen Personen entscheiden, aber von völlig andern Gesichtspunkten aus entscheiden sollten.

In deutschen agrarischen Bezirken ist häufig beobachtet worden, dass die Bauern und die Arbeiter nur deshalb anders als der Grossgrundbesitzer zu den Parlamenten wählen, weil dieser in kommunalen Angelegenheiten ihren Wünschen entgegengetreten ist.

Was mit alledem für scharf gegeneinander konstituierte Parteien aufgezeigt ist, wird allenthalben wirksam, wo eine grössere Masse - die nicht gerade von einem momentanen Impulse gepackt ist - Massregeln ergreifen soll.

Denn unvermeidlich werden sich in ihr Parteiungen bilden, deren Macht durch den objektiven Sachverhalt nicht zu überwinden ist und sich mindestens in hemmenden Verschiebungen und Verstimmungen, Übertriebenheiten und Vernachlässigungen offenbart.

Diese Macht der Partei als blosser Form, welche sich an ihrer kontinuierlichen Fortsetzung durch die heterogensten Interessengebiete zeigt, ist eines der schwersten Hindernisse für die Einheitlichkeit, ja überhaupt für das Zustandekommen der Aktionen einer Gruppe.

Der Zerrissenheit und Hinderung, die hieraus folgt, soll die Übertragung der zu führenden Gruppenangelegenheiten an besondere Organe abhelfen.

Indem diese von vornherein von dem Gesichtspunkt des sachlich bestimmten Zweckes aus konstruiert sind, rückt dieser sogleich von den sonstigen Interessen und Meinungen der Personen psychologisch weiter ab.

Diese Gruppe besteht als solche eben nur ad hoc, und das löst im Bewusstsein des Einzelnen das hoc, das Sachliche, sehr scharf von allem los, was nichts mit ihm zu tun hat, lässt es schwerer zu den, entweder pointierten, oder naiven, Verschmelzungen mit sachlich nicht hingehörigen Tendenzen kommen.

Dadurch wird die Aktion des Organs sehr viel einheitlicher, lebhafter, zielbewusster; die Selbsterhaltung der Gruppe gewinnt in dem Masse, in dem die Kraftverschwendung aufhört, die in jenen Vermischungen und der aus ihnen folgenden gegenseitigen Paralysierung der Kräfte liegt und die bei der unmittelbaren, nicht arbeitsteiligen Besorgung der Gruppenangelegenheiten durch die ganze Gruppe unvermeidlich ist. .-

Dass dieser Vorzug nicht ohne Abzug ist, liegt auf der Hand.

Es ist freilich wahrscheinlich, dass der Beamte, sozusagen nicht aus sich, sondern aus der Idee der Gruppe heraus handelnd, pflichtmässig verfahren wird; aber auch dass er nur pflichtmässig verfahren wird.

Mit derselben Objektivität, die seine Vornahmen und Entscheidungen reguliert, (> 416) wird er auch das Mass seines Krafteinsatzes abgrenzen und seine subjektive Persönlichkeit, wie er sie nicht in den Inhalt seines Tuns einfliessen lassen darf, auch ihrem Energievorrat nach nicht weiter für dieses verbrauchen, als es objektiv normiert ist.

Und mit den bedenklicheren werden auch wertvollere Seiten der Persönlichkeit, die Herzenswärme, die Vorbehaltlosigkeit des Sich-Hingebens, das grossherzige Nicht-Unterscheiden zwischen dem eigenen und dem fremden Interesse, durch die Objektivierung des Organs abgestellt werden.

Wie Objektivität allenthalben das Korrelat der Arbeitsteilung ist, so ist, was man als die Objektivität des Beamten als solchen rühmt, eben die Folge der Differenzierung, mit der die Beamtenschaft um sachlich-spezielle, aus den Verschmelzungen und deshalb den Spaltungen des Gesamtlebens gelöste Zweckgesichtspunkte herum erwachsen ist.

3. Betrafen diese Vorzüge, die die Organbildung vor der Aktion der Totalgruppe für die Erhaltung derselben aufweist, gleichsam das Tempo und den Rhythmus der gruppenerhaltenden Prozesse, so erstrecken sie sich weiterhin auf ihre qualitativen Bestimmungen.

Hier ist nun zuerst die psychologische Konstellation entscheidend, die uns schon so oft wichtig wurde: die Gesamtaktion der Menge wird in intellektueller Hinsicht immer auf einem relativ niedrigen Niveau stehen; denn derjenige Punkt, auf den eine grosse Anzahl von Individuen sich vereinigt, muss sehr nahe an dem Niveau des Tiefststehenden unter ihnen liegen; und dies wiederum, weil jeder Hochstehende hinabsteigen, aber nicht jeder Tiefstehende hinaufsteigen kann, so dass dieser und nicht jener den Punkt angibt, an dem beide sich zusammenfinden können: was allen gemeinsam ist, kann nur der Besitz des am wenigsten Besitzenden sein.

Diese Regel, die für alle Kollektivaktionen - von einem Strassenmob bis zu gelehrten Körperschaften - von grösster Bedeutung ist, besitzt natürlich keine mechanisch-gleichmässige Gültigkeit.

Die Höhe der hochstehenden Menschen ist nicht einfach ein Plus ebenderselben Qualitäten, von denen dem Tiefstehenden ein Minus zukommt, so dass jener unter allen Umständen besässe, was dieser besitzt, aber dieser nicht, was jener.

Vielmehr, der superiore Mensch ist von dem untergeordneten in manchen Hinsichten so sehr der Art nach unterschieden, dass er in ihnen sich überhaupt nicht auf dessen Standpunkt begeben kann, weder der Wirklichkeit nach, noch dem Begreifen nach: wenn der Kammerdiener den Helden nicht versteht, so versteht auch der Held den Kammerdiener nicht.

Nur der räumlich-symbolische Ausdruck des Hoch- und Niedrigstehens lässt hier an einen blossen Massunterschied glauben, so dass der höhere Mensch nur seinen Überschuss abzustellen brauchte, um sich mit dem niederen auf einem Niveau zusammenfinden.

Indes kann es bei Bestehen eines so generellen Unterschiedes, der durch kein Sich-Herabstimmen und keine Paralysierung eines quantitativen Überwiegens in eine Einheit übergehen kann, auch zu keiner eigentlichen Kollektivhandlung kommen.

Es mag hier der eine äusserlich etwas mit dem andern mitmachen, aber das geschieht nur mit Energien oder Teilen der Persönlichkeit, die nicht solche der wirklichen Persönlichkeit sind.

Soll eine Mehrheit (> 417) wirklich zusammenhandeln, so wird es nur nach denjenigen Richtungen geschehen, die ein Herabsteigen des Höheren zu dem Niveau des Tieferen ermöglichen.

Deshalb ist es schon ein optimistischer Irrtum, wenn man ein solches soziales Niveau als das »durchschnittliche« bezeichnet; nicht nach dem Durchschnitt, dem Mittleren zwischen den höchsten und den tiefsten Elementen, sondern nach diesen letzteren zu muss der Charakter einer Gruppenhandlung gravitieren.

Dies ist eine zu allen Zeiten bestätigte Erfahrung - von Solon an, der von den Athenern sagte, jeder einzelne sei ein schlauer Fuchs, aber auf der Pnyx seien sie eine Herde Schafe, bis zu Friedrich dem Grossen, der seine Generale für die vernünftigsten Leute erklärte, wenn er mit jedem allein spräche, aber für Schafsköpfe, wenn sie zu einem Kriegsrat versammelt wären; was dann Schiller zu dem Epigramm. zusammenfasste, dass leidlich kluge und verständige Leute in corpore zu einem Dummkopf würden.

Das ist nicht nur der Erfolg jener fatalen Nivellierung nach unten zu, die die Kooperation einer Masse bedingt. Sondern es liegt auch daran, dass in einer versammelten Menge den temperamentvollsten, radikalsten, lungenkräftigsten Elementen die Führung zufallen wird, nicht aber den intellektuell bedeutendsten, denen sehr oft die leidenschaftliche Subjektivität, die mitreissende Suggestivkraft fehlt.

»Weil nun die Verständigen zurücktreten und schweigen, sagt Dio Chrysostomos zu den Alexandrinern, darum entstehen bei euch die ewigen Streitigkeiten, die zügellosen Reden, die Verdächtigungen«.

Wo Erregung und Äusserung von Gefühlen in Frage steht, gilt diese Norm nicht, weil sich in einer aktuell zusammen befindlichen Masse eine gewisse Kollektivnervosität erzeugt - ein Mitgerissen-Werden des Gefühls, gegenseitig ausgeübte Stimulierungen -, so dass eine momentane Erhöhung der Individuen über die durchschnittliche Intensität ihrer Gefühle erfolgen mag.

Wenn deshalb Karl Maria von Weber über das grosse Publikum sagt: »Der Einzelne ist ein Esel, und das Ganze ist doch Gottes Stimme« - so ist dies die Erfahrung eines Musikers, der an das Gefühl der Masse appelliert, nicht an ihre Intellektualität.

Diese vielmehr bleibt an jenes undurchschnittliche Niveau gefesselt, auf dem der Höchste und der Niedrigste sich zusammenfinden kann, und das einer erheblichen Steigerung erfahrungsmässig wohl auf dem Gebiet des Gefühls und der Willensimpulse, aber nicht auf dem des Intellekts zugänglich ist. Während nun die Erhaltung der Gruppe einerseits auf den unmittelbaren Verhältnissen von Individuum zu Individuum beruht und in diesen jeder Mensch den ganzen, ihm überhaupt eigenen Intellekt voll entfaltet, ist dies andrerseits in denjenigen Angelegenheiten absolut nicht der Fall, wo die Gruppe als Einheit zu handeln hat.

Man kann jenes die molekularen, dieses die molaren Bewegungen der Gruppe nennen; in jenen ist eine Vertretung der Individuen prinzipiell weder möglich noch erforderlich; in diesen ist beides der Fall.

Die Erfahrung der grossen englischen Gewerkvereine - um ein Beispiel von unzähligen zu nennen - hat gezeigt, dass die Massenversammlungen oft die törichtsten und verderblichsten Beschlüsse fassen (man nannte die aggregate meetings (> 418) darum aggravated meetings), und die meisten von ihnen haben sie zugunsten von Delegiertenversammlungen aufgegeben.

Wo eine grössere Gruppe ihre Angelegenheiten unmittelbar selbst führt, da hält die Notwendigkeit, dass ein jeder die Massregel einigermassen begreife und billige, dieselbe an der Norm der Trivialität fest; erst wenn sie einer aus relativ wenigen Personen bestehenden Organisation übergeben ist, kann in ihrer Behandlung das spezifische Talent zur Geltung kommen.

Begabung und Sachkenntnis, wie sie immer nur wenigen unter den Vielen eigen sind, müssen innerhalb der beschliessenden Gesamtgruppe sich, im besten Falle, ihren Einfluss jedes Mal erkämpfen, während sie denselben innerhalb des differenzierten Organs wenigstens prinzipiell unbestritten besitzen.3)

Darin liegt die Überlegenheit des Parlamentarismus vor dem Plebiszit.

Man hat bemerkt, dass unmittelbare Volksabstimmungen selten eine Majorität für originelle und kühne Massregeln zeigen, dass diese vielmehr meistens auf der Seite der Ängstlichkeit, Bequemlichkeit, Trivialität ist.

Der einzelne Vertreter, den die Masse wählt, besitzt noch personale Qualitäten ausser denjenigen, die - besonders in. den Epochen reiner Parteiwahlen - im Bewusstsein der wählenden Menge sind.

Er bringt etwas hinzu, was ausserhalb dessen steht, (> 419) das eigentlich an ihm gewählt ist.

Einer der vorzüglichsten Kenner des englischen Parlamentes sagt darum, es gelte für einen Abgeordneten als Ehrensache, die Wünsche seiner Wählerschaft nicht zum Ausdruck zu bringen, wenn er dies nicht mit seiner Überzeugung vereinigen könnte.

So können in Parlamenten persönliche Talente und intellektuelle Nuancierungen, wie sie sich nur an Einzelsubjekten finden, erheblichen Einfluss gewinnen, und sogar über die Trennung in Parteien hinweg, die die Einheit der Gruppe so oft bedrohen, ihrer Erhaltung dienen.

Freilich leidet die Wirksamkeit des personalen Prinzipes im Parlamente an neuen Nivellierungen: einmal, weil das Parlament, zu dem der Einzelne spricht, selbst eine relativ grosse Körperschaft ist, die äusserst verschiedene Parteien und Individuen einschliesst, so dass die Punkte gemeinsamen und gegenseitigen Verständnisses in der intellektuellen Skala nur recht niedrig liegen können.

(Bei wie geistig unerheblichen Scherzen z. B. verzeichnen die Parlamentsberichte: Heiterkeit!)

Zweitens, weil der Einzelne einer Partei angehört, die als solche nicht auf einem individuellen, sondern auf einem sozialen Niveau steht und die seine parlamentarischen Betätigungen gleich an ihrer Quelle nivelliert; weshalb denn auch alle parlamentarischen und parlamentsähnlichen Vertretungen in ihrem Werte herabgesetzt sind, sobald sie imperativische Mandate haben, nur die Transportmittel sind, um die »Stimmen« der »Masse« mechanisch an einem Ort zusammen zu bringen.

Drittens, weil der Abgeordnete mittelbar, aber doch absichtlich zum ganzen Lande spricht.

Wie sehr dies gerade den inneren Charakter der Äusserungen bestimmt, sieht man daraus, dass das Gerichtetsein der parlamentarischen Reden an die Nation als ganze in England schon im 17. Jahrhundert etwas ganz Klares und Bewusstes ist - obgleich damals noch an keine Veröffentlichung der Debatten zu denken war.

Die Notwendigkeit aber, es einer Masse recht zu machen, verdirbt nicht nur den »Charakter«, wie es Bismarck von der Politik gesagt hat und wie es, trotz aller gerechten Korrekturen, die sittliche Labilität des Schauspielertums zeigt, sondern es unterbindet auch unendlich oft die Feinheit und Besonderheit der intellektuellen Aeusserungen.

Die Vertreter der Masse scheinen als solche etwas von der Unzurechnungsfähigkeit der Masse selbst zu haben - wozu ein gewisser Machtkitzel, die Unverantwortlichkeit, eine Unbalanciertheit zwischen der Bedeutung der Persönlichkeit und der der Ideen und Interessen, die sie vertritt, endlich etwas sehr Unlogisches, aber psychologisch doch Begreifliches zusammenwirken: nämlich gerade das Bewusstsein, im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit zu stehen.

Ohne Momente dieser Art hinzuzuziehen, könnte man die Gassenbubenszenen nicht begreifen, die in manchen Parlamenten etwas schlechthin Gewöhnliches, und in sehr wenigen etwas schlechthin Ungewöhnliches sind.

Schon der Kardinal Retz bemerkt in seinen Memoiren, wo er das Pariser Parlament zur Zeit der Fronde beschreibt, dass derartige Körperschaften, wenn sie auch noch so viel hochstehende und gebildete Personen einschliessen, bei gemeinschaftlichem Beraten immer wie der Pöbel handeln.

Diese Abzüge vom intellektuellen Vorteile der Organbildung sind (> 420) indes nur mit dem Parlamentarismus verbunden und treffen nicht ihre sonstigen Formen.

Ja, eben diese Nachteile bilden, wie die Entwicklung des Parlamentarismus zeigt, auf höherer Stufe gerade einen Beweis für die Notwendigkeit der Organbildung.

In England führte die Unmöglichkeit, mit einer so zahlreichen, heterogenen, unbeständigen und doch zugleich schwer beweglichen Körperschaft, wie das House of Commons war, zu regieren, am Ende des 17. Jahrhunderts zu der Bildung des Ministeriums.

Das englische Ministerium ist tatsächlich ein Organ des Parlaments, das sich zu diesem ungefähr so verhält wie das Parlament selbst zu dem ganzen Lande.

Indem es aus führenden Mitgliedern des Parlaments gebildet wird und die jeweilige Majorität desselben repräsentiert, vereinigt es die Gesamttendenz der grössten Gruppe - die es gleichsam in sublimierter Form darstellt - mit den Vorteilen individueller Begabung, wie sie nur bei der Führung durch Einzelpersönlichkeiten und innerhalb einer so wenig zahlreichen Vereinigung wie ein Ministerium ist, zur Geltung kommen können.

Das englische Ministerium ist ein geniales Mittel, durch weitere Konzentrierung des differenzierten Organs diejenigen Mängel auszugleichen, mit denen das letztere die Unzulänglichkeit der Gesamtgruppenaktion wiederholt, zu deren Vermeidung es gerade gebildet war.

In andrer Weise haben die englischen Gewerkvereine die Vorteile der parlamentarischen Form durch ihre Nachteile hindurch gerettet.

Mit ihrer Vertreterversammlung, ihrem »Parlament« allein konnten sie sich nicht recht verwalten, mit besoldeten Beamten aber glaubten sie sich einer schwer kontrollierbaren Bureaukratie ausgeliefert.

Die grossen Gewerkvereine halfen sich nun so, dass sie neben den Beamten des Gesamtvereins solche für die Distrikte anstellten und diese in das Parlament, das die ersteren zu kontrollieren hat, delegierten.

Die letzteren haben durch ihre enge Verbindung mit ihren besonderen Wählerschaften ganz andre Interessen und Aufgaben, als die Beamten der Föderation, was sie hindert, mit diesen zusammen eine einheitliche Bureaukratie zu bilden.

Die zwei Positionen: als Vertreter eines Distriktes und als dessen angestellter Beamter bilden wechselseitige Gegengewichte und die Funktion, die im Landesparlament das Ministerium übt. ist vermöge dieser Einrichtung durch das Parlament selbst hin verteilt - eine soziologische Formung, die in primitiverer Art der »Rat« der deutschen Städte, wie er im 12. Jahrhundert überall entstand, antizipiert hatte.

Denn als dessen Wesen wird es bezeichnet, dass er den Fortschritt von einem entweder bloss vertretenden oder bloss herrschenden Beamtentum zu einem zugleich vertretenden und herrschenden darstelle.

Indem der Rat regierte, tat er es doch als Organ, nicht als Herr - was sich damit symbolisierte, dass er der Stadt schwur. -

Und hier tritt ein Versuch auf, mit einer ganz andern Technik, als sie das Verhältnis des englischen Ministeriums zum Parlament bestimmt, und doch mit der formgleichen Teleologie, die Vorteile einer engen Gruppe mit denen einer weiteren in bezug auf das praktische Regiment zu vereinigen.

Der Frankfurter Rat bestand eine Zeitlang, um das Jahr 1400 herum, aus 63 Mitgliedern, von denen aber immer nur ein Drittel wirklich die Geschäfte führte, (> 421), und zwar in regelmässigem einjährigem Turnus; in wichtigen Fällen war aber der amtierende Teil berechtigt, einen oder beide andre hinzuzuziehen.

Hierdurch wurden die Vorteile erreicht, die an eine grosse Zahl von Ratsmitgliedern gebunden waren: das Vertrauen der Bürgerschaft, die Vertretung vielseitiger Interessen, die gegenseitige, der Kliquenwirtschaft entgegenarbeitende Kontrolle; zugleich aber auch die, die sich gerade an eine numerische Beschränkung des Organes knüpfen, die straffere Zentralisation, die Leichtigkeit der Verständigung, die billigere Verwaltung. -

Der Beweis für die Notwendigkeit jener, über das Parlament hinauswachsenden Organbildung ist nicht weniger ex contrario zu führen.

Die ungeheure Verschwendung von Zeit und Mitteln, mit der in Nordamerika die Staatsmaschine sich vorwärts bewegt, schiebt einer ihrer besten Kenner darauf, dass die öffentliche Meinung alles machen soll, aber keine derartig führende Potenz sich gegenüber hat, wie es in Europa die Ministerien seien.

Weder im Kongress noch in dem Parlament eines Einzelstaates sitzen Regierungsbeamte mit ministerieller Autorität, deren spezielle Pflicht und Lebensaufgabe es wäre, die Initiative auf noch nicht betretenen Gebieten zu ergreifen, die Behandlung der Geschäfte durch leitende Ideen zu vereinheitlichen, die Verantwortung für Erhaltung und Fortschritt des Ganzen zu tragen - kurz, dasjenige zu leisten, was nur Individuen als solche leisten können, und was, wie dieses Beispiel zeigt, durch die Gesamtaktion der primären Gruppenelemente - hier in der Form der »öffentlichen Meinung« - gar nicht ersetzt werden kann.

Anmerkungen

1) Dazu kommt, als eine Tatsache von grosser formal soziologischer Bedeutung, dass der »Vertreter« in der Regel nur ein Einzelner aus der Gruppe ist, der durch die Beauftragung nicht aus dieser prinzipiellen Koordination herausgehoben ist, während der »Beamte«, mag für ihn als Privatperson auch ebendasselbe gelten, doch als Beamter allen Einzelpersonen der Gruppe gegenübersteht.

Dies ergibt z. B. einen wichtigen Zusammenhang, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Tarifverträge unterhandeln.

Das deutsche Gewerbegerichtsgesetz bestimmt, dass solche Verhandlungen nur von »Beteiligten«, d. h. von Unternehmern und Arbeitern als Vertretern ihrer jeweiligen Gruppen geführt werden dürfen.

Das mag rein technische Gründe haben, indem man nur den Beteiligten die erforderliche Sachkenntnis und Interessiertheit zutraut.

Soziologisch aber hängt es damit zusammen, dass die Parteien nicht notwendig und meistens überhaupt nicht »juristische Personen« oder Analogien solcher bilden.

Besonders auf Seiten der Arbeitnehmer werden die Vertreter in der Regel von Versammlungen einer ganz unkontrollierten, fluktuierenden Menge gewählt, es ist gar keine Rede davon, dass alle vom Tarifvertrag Betroffenen die Vollmacht miterteilt haben, und es fehlt, was dies überflüssig machen würde: die gesellschaftliche Einheit, die ein Ganzes jenseits ihrer Mitglieder, der zufällig anwesenden oder abwesenden, bildet.

Dies ist tatsächlich die typische Situation des »Vertreters«, d. h. des Mitgliedes einer aus der Summe ihrer Elemente bestehenden Masse, das von dieser beauftragt wird, und zwar, mit treffender soziologischer Logik, in der Regel mit einem imperativischen Mandat.

Der Beamte dagegen, der aus dem Geiste der überpersönlichen Gruppeneinheit heraus handelt, besitzt dem Komplex der aktuellen Mitglieder gegenüber viel grössere Freiheit.

Grade im Unterschied gegen die Situation jenes Arbeitervertreters ist es bezeichnend, dass der Generalsekretär der englischen Gewerkvereine, die doch unbedingt demokratisch angelegt sind, eine ganz überragende Macht besitzt, weil er sich eben als ständiger Beamter ausschliesslich - und nicht als »Beteiligter« - den Angelegenheiten des Vereins widmet; und dass er in den Gewerkvereinen, wo er der einzige ständige Beamte ist, tatsächlich eine persönliche Diktatur ausüben soll. (zurück)

2) Die grössere Beweglichkeit des arbeitsteiligen Organs verhindert durchaus nicht, dass dieses, insbesondre wenn es die ganz zentralen Gruppeninteressen trägt, konservativen Charakter hat. ja, es muss dies sogar, insofern es die Gruppeneinheit zu erhalten bestimmt ist, um die die singulären, individuell bestimmten Vorgänge an und unter den Gruppenelementen mit unberechenbarer Amplitüde, mit einer um jene Einheit unbekümmerten Zufälligkeit schwingen.

Auf den Beamten geht das Prinzip der Gruppe über, das sonst von deren Unmittelbarkeit - wenn auch vielleicht nicht mit gleichem Bewusstsein und gleicher technischer Vollkommenheit - realisiert war.

Ein sehr reines Beispiel zeigt die moralische Normierung innerhalb des Christentums, in dessen Frühperiode jedes Gemeindemitglied zu derselben strengen Moral wie der Presbyter oder der Bischof verpflichtet war.

Mit der ungeheuren Ausdehnung des Christentums aber wurde dies untunlich, die Mitglieder der Gemeinde fielen in die landläufige sittliche Praxis zurück.

Aber von den Beamten der Kirche wurde erwartet - und mit Erfolg -, dass sie die besondre, mit dem Wesen dieser Religion zentral verbundene Moral bewahrten.

Was einst für jeden die Bedingung für die Aufnahme in das Christentum gewesen war, das wurde nun zur Bedingung für die Ordination.

Bei diesem Typus von Erscheinungen ruht der Konservativismus der Beamtenschaft auf dem tiefen soziologischen Grunde, dass auf sie die gesellschaftliche Funktion oder Bestimmung übertragen ist, die sonst der ganzen Gruppe zukam, aber bei ihrer Entwicklung in die Breite und Mannigfaltigkeit von ihr nicht aufrecht erhalten werden kann, sondern ein arbeitsteiliges, besonders designiertes Organ fordert.

Damit erscheint der Konservativismus nicht als ein blosses Akzidenz des Beamtentums, sondern - vielen gleich und entgegengesetzt gerichteten Bestimmungen freilich Raum gebend - als der Ausdruck seines soziologischen Sinnes. (zurück)

3) Zweifellos kommen auch entgegengesetzte Erscheinungen vor: innerhalb einer Beamtenschaft enthält oft Eifersüchtelei dem Talente den Einfluss vor, der ihm gebührt, während andrerseits gerade die grosse Masse leicht und mit Hintansetzung des eigenen Urteils einem begabten Einzelnen folgen mag.

Für eine abstrahierende Wissenschaft wie die Soziologie ist es unvermeidlich, dass die einzelnen typischen Zusammenhänge, die sie darstellt, nicht die ganze Fülle und Komplikation der historischen Wirklichkeit erschöpfen können.

Denn so gültig und wirksam auch der Zusammenhang sei, den sie behauptet: das konkrete Geschehen wird immer noch ausser diesem eine Reihe anderweitiger Kräfte enthalten, die in dem schliesslich sichtbaren Gesamteffekt die Wirkung jenes ersteren verdecken können.

Auch den Inhalt der Physik bilden zum Teil gewisse gesetzliche Zusammenhänge von Bewegungen, die in der empirisch gegebenen Welt sich niemals in der reinen Konsequenz darstellen, in der die mathematische Berechnung oder das Experiment im Laboratorium sie zeigt.

Darum sind die so festgestellten Kräftebeziehungen nicht weniger in all den Fällen wirklich und wirksam in denen die wissenschaftlich festgestellten Bedingungen bezw. die AnfangsgIieder ihrer sich finden; nur dass ihr Verlauf nicht die Reinheit des wissenschaftlichen Schemas zeigt, weil ausser ihnen noch stets eine Reihe andrer Kräfte und Bedingungen auf die gleiche Substanz einwirkt; in der Resultante von diesen und jenen, in der das wirkliche Geschehen schliesslich besteht, mag der Anteil jener für die unmittelbare Beobachtung sich verbergen, nur einen unwahrnehmbaren und nicht herauszulösenden Teil zum Gesamteffekt beitragen.

Diese Unzulänglichkeit, welche jede typisch-gesetzliche Erkenntnis eines Zusammenhanges gegenüber der Wirklichkeit aufweist, gelangt ersichtlich in den Wissenschaften vom Geiste auf ihren Höhepunkt, weil auf ihrem Gebiete nicht nur die Faktoren des einzelnen Geschehens sich in einer kaum entwirrbaren Komplikation verweben, sondern auch das Schicksal des einzelnen, den man herausanalysieren mag, sich der Feststellung durch Mathematik oder Experiment entzieht.

Jeder Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen, den man aus historischen Begebenheiten oder psychologischer Wahrscheinlichkeit heraus als den normalen ansehen mag, wird in vielen Fällen, in denen seine Bedingungen gegeben sind, dennoch nicht einzutreten scheinen.

Dies braucht an der Richtigkeit seiner Feststellung nicht irrezumachen, sondern beweist nur, dass auf die fraglichen Individuen ausser jener Kraft noch andre, vielleicht entgegengesetzt gerichtete, gewirkt haben, welche in dem sichtbaren Gesamteffekt überwogen. (zurück)

Georg Simmel: Die Selbsterhaltung der sozialen Gruppe, 4. Teil

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Editorial:

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