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3. Teil |
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Dem Motive hierzu: daß solche Aktion nur das an jedem Einzelnen sicher Vorauszusetzende zu ihrem Inhalt hat - entspringt auch der zweite Grund dieses Verhaltens: daß die auf das Minimum beschränkte Unterstützung des Armen objektiven Charakter hat. Mit annähernder Sicherheit läßt sich sachlich fixieren, was dazu gehört, jemanden vor physischem Verkommen zu bewahren. jede Gewährung darüber hinaus, jede Begünstigung zu positivem Höherkommen verlangt viel weniger eindeutige Kriterien, ist nach Maß und Art subjektiveren Schätzungen anheimgegeben. Ich erwähnte oben, daß die Fälle von nicht subjektiv sehr verschiedener und deshalb keine subjektive Beurteilung fordernder Bedürftigkeit - also insbesondre durch Krankheit und körperliche Minderwertigkeit -, sich am meisten für die staatliche Fürsorge eignen, während die individuell gestalteten Fälle besser der engeren Ortsgemeinde zufallen; eben solche ob- (> 363) jektive Feststellbarkeit des Erforderlichen, die zum Eingreifen der größten Allgemeinheit disponiert, liegt vor, sobald die Unterstützung sich auf das Minimum beschränkt. Die alte erkenntnistheoretische Korrelation zwischen Allgemeinheit
und Objektivität tritt auch hier wieder hervor; im Gebiet des Erkennens
ist die wirkliche Allgemeinheit, die Anerkennung eines Satzes durch die
- zwar nicht historisch wirkliche, sondern ideale -- Allheit der Geister
eine Seite oder ein Ausdruck seiner Objektivität - während ein
andrer für einen oder viele Einzelne unumstößlich gewiß
sein und die volle Bedeutung der Wahrheit besitzen mag, dabei aber des
eigentümlichen Cachets ermangelt, das wir eben Objektivität nennen.
So kann im Praktischen eine Leistung der Allgemeinheit prinzipiell nur auf einen schlechthin objektiven Grund hin beansprucht werden; wo der Grund nur subjektiv beurteilbar ist und der rein sachlichen FestgestelItheit entbehrt, mag der Anspruch nicht weniger dringlich, seine Erfüllung nicht weniger wertvoll sein, aber er richtet sich nur an Einzelne, seiner Beziehung auf rein individuelle Verhältnisse entspricht seine Erfüllung durch bloße Individuen. Wenn der objektive Gesichtspunkt mit der Tendenz zur Verstaatlichung aller Armenpflege - die freilich bis jetzt nirgends völlig über das Tendenzstadium hinausreicht - Hand in Hand geht, so ist das inhaltlich normierende Maß, dessen logische Anwendung eben Objektivität bedeutet, nicht nur von dem Armen her, sondern auch vom Staatsinteresse her gegeben. Hier kommt nämlich eine wesentliche soziologische Form der Beziehung von Individuum und Allgemeinheit zur Geltung. Wo Gewährung oder Eingriffe von der Vollziehung durch Individuen in die durch die Gesamtheit übergehen, pflegt die Regulierung durch die letztere entweder einem Zuviel, oder einem Zuwenig der individuellen Aktion zu gelten. Mit der gesetzlichen Schulbildung erzwingt sie es, daß der Einzelne nicht zu wenig lerne; ob er Lust hat , mehr oder »zu viel« zu lernen, überläßt sie ihm; mit dem gesetzlichen Arbeitstag bewirkt sie, daß der Unternehmer seinen Arbeitern nicht zu viel zumute, wie viel weniger aber er ihnen zumuten will, überläßt sie ihm. Und so steht diese Regulierung allenthalben nur an der einen Seite einer Aktion, während die andre der Freiheit des Individuums anheimgegeben ist. Dies ist das Schema, unter dem uns unsre sozial kontrollierten Handlungen erscheinen: sie sind gleichsam nur an einem Ende begrenzt, die Gesellschaft setzt ihrem Viel oder ihrem Wenig eine Schranke, während an ihrem andren ihr Wenig oder Viel der Schrankenlosigkeit subjektiven Beliebens gehört. Nun aber täuscht dieses Schema sich uns auch in manchen Fällen vor, in denen die soziale Regulierung tatsächlich nach beiden Seiten stattfindet und nur das praktische Interesse die Aufmerksamkeit auf die eine lenkt und die andre übersehen läßt. Wo z. B. die Privatbestrafung des Unrechts an die Gesellschaft und das objektive Strafrecht überging, hat man in der Regel nur im Auge, daß damit eine größere Sicherheit der Sühne, ein wirklich ausreichendes Maß und Gewißheit des Vollzugs erreicht würde. Aber in Wirklichkeit handelt es sich nicht nur darum, daß genug, sondern auch, daß nicht zu viel gestraft werde. Die (> 364) Gesellschaft schützt nicht nur den eventuell Beschädigten, sondern sie schützt auch den Verbrecher gegen das Zuviel der subjektiven Reaktion d. h. sie setzt der Strafe dasjenige Maß als das objektive, welches nicht den Wünschen oder Zwecken des Geschädigten, sondern ihren, den sozialen Interessen entspricht. Und so nicht nur in gesetzlich festgelegten Beziehungen. Jede nicht ganz tiefe Gesellschaftsschicht hält darauf, daß jedes ihrer Mitglieder einen bestimmten Mindestaufwand für seine Kleidung leiste, sie fixiert eine Grenze des »anständigen« Anzugs, unterhalb deren bleibend man ihr nicht mehr angehört. Allein, zwar nicht mit der gleichen Schärfe, und nicht mit so bewußter Betonung, setzt sie doch auch eine Grenze nach der andern Seite: ein gewisses Maß von Luxus und Eleganz, ja manchmal sogar von Modernität, schickt sich in diesen und jenen Kreisen nicht, wer diese obere Schwelle überschreitet, wird gelegentlich als nicht ganz dazu gehörig behandelt. So läßt die Gruppe auch nach dieser zweiten Seite hin die Freiheit des Individuums sich doch nicht völlig expandieren, sondern setzt dem subjektiven Belieben eine objektive Grenze, d. h. eine solche, die ihre überindividuellen Lebensbedingungen fordern. Diese Grundform nun wiederholt sich bei der Übernahme der Armenpflege durch die Gesamtheit. Während sie zunächst dabei nur das Begrenzungsinteresse zu haben scheint: daß der Arme auch sein richtiges Teil, daß er nicht zu wenig erhält, besteht doch auch, weniger praktisch wirksam, das andre: daß er nicht zu viel erhält. Die Unzulänglichkeit der privaten Fürsorge liegt nicht nur in dem Zuwenig, sondern auch in dem Zuviel, das den Armen zum Müßiggang erzieht, die vorhandenen Mittel wirtschaftlich unproduktiv verwendet und den einen launenhaft auf Kosten des andren begünstigt. Der subjektive Wohltätigkeitstrieb sündigt nach beiden Seiten hin, und obgleich die Gefahr nach dem Zuviel hin nicht so groß ist, als nach dem Zuwenig, so steht doch auch über jener die objektive Norm, die dem Interesse der Allgemeinheit ein im Subjekt als solchem nicht auffindbares Maß entnimmt. Diese Erhebung über den subjektiven Gesichtspunkt aber gilt, wie für den Geber, so für den Empfänger der Wohltat. Indem die englische Staatsarmenfürsorge nur bei völliger Mittellosigkeit eintritt, die objektiv feststeht, - nämlich dadurch, daß das Workhouse einen so wenig angenehmen Aufenthalt bietet, daß niemand ihn anders als bei wirklicher äußerster Not erwählt - verzichtet sie ganz auf die Prüfung der persönlichen Würdigkeit. I hre Ergänzung ist deshalb die Privatwohltätigkeit, die dem bestimmten würdigen Individuum gilt, und, weil für die dringendste Not schon der Staat sorgt, viel individueller auswählen kann. Sie hat die Aufgabe, den vor dem Verhungern schon geschützten Armen wieder erwerbsfähig zu machen, die Not zu heilen, für die der Staat nur momentane Linderung hat. Nicht die Not als solche, der terminus a quo, bestimmt sie, sondern das Ideal, selbständige und wirtschaftlich wertvolle Individuen zu schaffen; der Staat verfährt im kausalen, die Privatwohltätigkeit im teleologischen Sinne. Oder anders ausgedrückt: der Staat kommt der Armut, die Privatwohl-(> 365) tätigkeit dem Armen zu Hilfe. Hierin liegt ein soziologischen Unterschied ersten Ranges. Die abstrakten Begriffe, mit denen aus der individuell komplizierten Wirklichkeit gewisse Einzelelemente auskristallisieren, gewinnen unzählige Male für die Praxis eine Lebendigkeit und Wirksamkeit, die eigentlich nur den konkreten Totalerscheinungen zuzukommen scheinen. Dies beginnt mit ganz intimen Verhältnissen. Der Sinn mancher erotischen Beziehungen ist gar nicht anders auszudrücken, als daß mindestens eine der Parteien nicht den Geliebten sucht, sondern die Liebe, nur daß ihr überhaupt dieser Gefühlswert entgegengebracht werde, bei oft merkwürdiger Gleichgültigkeit gegen die Individualität des Liebenden. In religiösen Verhältnissen erscheint manchmal als das allein Wesentliche, daß eine bestimmte Art und Maß von Religiosität da sei, während die Träger derselben irrelevant sind; das Verhalten des Priesters oder die Beziehung des Gläubigen zu seiner Gemeinde wird nur durch dieses Allgemeine bestimmt, ohne Rücksicht auf die besonderen Motive, die in dem Individuum diese Stimmung erzeugen und färben, und ohne ein besonderes Interesse für diese Individuen, die nur als Träger jener unpersönlichen Tatsache in Betracht kommen, oder richtiger: nicht in Betracht kommen. In sozial-ethischer Hinsicht fordert ein Rationalismus, daß der Verkehr der Menschen auf subjektiver Wahrhaftigkeit schlechthin gegründet sei. Die Wahrheit, als objektive Qualität der Aussage, dürfe jeder fordern, zu dem diese geschähe, völlig gleichgültig gegen dessen besondere Qualifikationen und gegen die besonderen Umstände des Falles; ein von den letzteren bestimmtes, individuell abgestuftes Recht auf Wahrheit könne es nicht geben; die Wahrheit, und nicht der Sprechende oder Hörende in ihren Individualisationen sei die Voraussetzung, der Inhalt oder der Wert des Gruppenverkehrs. An derselben Frage scheiden sich Tendenzen der Kriminalistik: gilt die Strafe dem Verbrechen oder dem Verbrecher? Ein abstrakter Objektivismus fordert die Strafe, weil das Verbrechen geschehen ist, als eine Ausgleichung der gestörten realen oder idealen Ordnung, fordert sie, auf Grund der Logik der Ethik, als Konsequenz der unpersönlichen Tatsache des Verbrechens. Von dem andren Standpunkte aus soll gerade nur das sündhafte Subjekt getroffen werden; die Strafreaktion tritt ein, nicht weil das Verbrechen als etwas Objektives geschehen ist, sondern weil ein in ihm sich offenbarendes Subjekt der Sühne, der Erziehung, der Unschädlichmachung bedarf; so daß alle individuellen Umstände des Falles in die Strafabmessung genau so hineinbezogen würden, wie die allgemeine Tatsache des Verbrechens überhaupt. Diese doppelte Attitüde nun gilt auch der Armut gegenüber. Man kann von der Armut als von einer sachlich bestimmten Erscheinung ausgehen und sie als solche zu beseitigen suchen: an wem, aus welchen individuellen Ursachen, mit welchen individuellen Folgen auch immer sie hervortritt, sie fordert Abhilfe, Ausgleichung dieses sozialen Mankos. Auf der andren Seite richtet sich das Interesse auf das arme Individuum freilich ja weil es arm ist, aber mit der Hilfsaktion will man nicht die Armut überhaupt, pro rata, beseitigen, sondern diesem bestimmten (> 366) Armen aushelfen. Seine Armut wirkt hier nur als eine einzelne und singuläre Bestimmung seiner, sie ist sozusagen nur die aktuelle Veranlassung, sich mit ihm zu beschäftigen, er soll als ganzer in eine Situation gebracht werden, in der die Armut von selbst verschwindet. Darum richtet sich jene Fürsorge mehr auf die Tatsache, diese mehr auf die Ursache der Armut. Es ist übrigens dieser Formulierung gegenüber soziologisch wichtig, zu beachten, daß die naturgemäße Verteilung der beiden Fürsorgearten auf Staat und Privatpersonen sich modifiziert, sobald man die Kausalkette noch um eine Stufe tiefer verfolgt. Der Staat begegnet - am entschiedensten eben in England - der äußerlich erscheinenden Not, die Privatwohltätigkeit ihren individuellen Ursachen; allein die fundamentalen, ökonomisch-kulturellen Zustände, auf denen als Basis sich jene persönlichen Verhältnisse erheben - diese zu gestalten ist wieder Sache der Allgemeinheit; und zwar sie so zu gestalten, daß sie der individuellen Schwäche oder ungünstigen Präjudiziertheit, dem Ungeschick oder dem Mißgeschick möglichst wenig Chance geben, Verarmung zu erzeugen. Hier, wie in vielen andren Hinsichten, greift die Allgemeinheit, ihre Zustände, Interessen, Aktionen, gleichsam um die individuellen Bestiinmtheiten herum: jene stellt einerseits eine unmittelbare Oberfläche dar, in die die Elemente ihre Erscheinung, die Resultate ihres Eigenlebens, hineingehen; andrerseits ist sie der breite Untergrund, auf dem dieses letztere wächst - aber doch so, daß aus seiner Einheit heraus die Verschiedenheiten der individuellen Anlagen und Situationen eine unübersehbare Buntheit von Einzelerscheinungen zu jener Oberfläche des Ganzen liefern 1). Dem englischen Armenprinzip, das zu dieser Verallgemeinerung Anlaß gab, ist das französische direkt entgegengesetzt. Hier gilt die Armenfürsorge von vornherein als die Domäne privater Vereine und Personen, und der Staat greift nur ein, wo diese nicht genügt. Solche (> 367) Umkehrung bedeutet natürlich nicht, daß die Privaten, wie dort der Staat, für das Dringlichste sorgen, der Staat aber, wie dort die Privaten, für das darüber Hinausgehende, individuell Wünschenswerte. Das französische Prinzip bringt es vielmehr unverkennbar mit sich, daß inhaltlich zwischen beiden Stufen der Hilfe nicht so scharf und grundsätzlich wie in England geschieden werden kann. Die Situation wird sich deshalb praktisch für den Armen hier und dort oft gleich gestalten. Daß aber in den soziologischen Prinzipien hiermit ein Unterschied ersten Ranges gegeben ist, liegt auf der Hand: es ist ein Sonderfall des großen Prozesses, mit dem die unmittelbare Wechselwirkung der Gruppenelemente in die Aktion der überindividuell-einheitlichen Gesamtheit übergeht, und mit dem, sobald dies überhaupt einmal geschehen ist, zwischen beiden sozialen Funktionsweisen fortwährende Ausgleichungen, Verdrängungen, Rangverschiebungen stattfinden. Ob die soziale Spannung oder Disharmonie, die als individuelle Armut auftritt, unmittelbar zwischen den Elementen der Gesellschaft zur Lösung gebracht wird, oder durch Vermittlung der Einheit, die aus den gesamten Elementen aufgewachsen ist, - das ist ersichtlich eine Entscheidung, die mit formaler Gleichheit auf dem ganzen gesellschaftlichen Gebiet, wenngleich nur selten so reinlich und deutlich wie hier, erfordert wird. Dieses Naheliegende bedarf nur der Erwähnung, damit nicht übersehen werde, wie sehr auch die »private« Armenfürsorge ein soziales Geschehen ist, eine soziologische Form, die dem Armen nicht weniger entschieden - nur nicht für den oberflächlichen Blick ebenso deutlich - eine Stellung als organisches Glied des Gruppenlebens zuweist. Diese Tatsache wird gerade durch die Uebergangsformen zwischen beiden scharf beleuchtet: durch die Armensteuer einerseits, durch die gesetzliche Alimentationspflicht für arme Verwandte andrerseits. Solange noch eine besondere Armensteuer besteht, hat das Verhältnis zwischen der Gesamtheit und dem Armen noch nicht die abstrakte Reinheit erlangt, die diesen in unmittelbare Verbindung mit dem Ganzen als ungeteilter Einheit setzt; der Staat ist vielmehr nur der Vermittler, der die individuellen, wenn auch nicht mehr freiwilligen Beiträge ihrer Bestimmung zuführt. Sobald die Armensteuer in der Steuerpflicht überhaupt aufgegangen ist, und die Fürsorge aus den allgemeinen Staats- oder Kommunaleinkünften erfolgt, ist jene Verbindung vollzogen, die Unterstützungsbeziehung zum Armen wird eine Funktion der Gesamtheit als solcher, nicht mehr der Summe der Individuen, wie im Falle der Armensteuer. Das Gesamtinteresse münzt sich sozusagen in noch spezialisiertere Form aus, wo das Gesetz die Unterstützung bedürftiger Verwandter erzwingt. Die Privatunterstützung, auch in jedem andren Fall von der Struktur und Teleologie des Gesamtlebens umfaßt, wird hier in bewußter Zuspitzung von demselben dominiert. Was oben betont wurde: daß das Verhältnis der Gesamtheit zu ihren Armen eine ebenso formale gesellschaftsbildende Funktion sei, wie das zum Beamten oder zum Steuerzahler - will ich von dem jetzt erreichten Standpunkt aus noch einmal darlegen. Ich verglich den Armen dort mit dem Fremden, der gleichfalls der Gruppe (> 368) gegenüber steht - allein dieses Gegenüber bedeutet eine ganz bestimmte Beziehung, die ihn als ein Element in das Gruppenleben hineinzieht. So steht der Arme freilich außerhalb der Gruppe, indem er ein bloßes Objekt für Vornahmen der Gesamtheit mit ihm ist, aber dieses Außerhalb ist - kurz ausgedrückt - nur eine besondere Form des Innerhalb. Alles dies verhält sich in der Gesellschaft, wie sich nach dem Kantischen Ausdruck das räumliche Außereinander in dem Bewußtsein verhält: im Raum sei zwar alles außereinander, und auch das Subjekt, als anschauliches, außerhalb der andren Dinge - aber der Raum selbst sei »in mir«, in dem Subjekt im weiteren Sinne. Genauer betrachtet aber läßt sich die so bezeichnete Doppelstellung des Armen - wie des Fremden - in nur graduellen Modifikationen an allen Gruppenelementen überhaupt feststellen. Ein Individuum mag noch so sehr mit positiven Leistungen dem Gruppenleben inhärieren, noch so sehr seine persönlichen Lebensinhalte in dessen Kreislauf verweben und aufgehen lassen. es steht doch dieser Gesamtheit zugleich gegenüber, gebend und empfangend, gut oder schlecht von ihr behandelt, ihr innerlich oder nur äußerlich verpflichtet, kurz als Partei oder als Objekt dem sozialen Kreise als einem Subjekt gegenüber, zu dem es doch durch eben dieselben, jene Verhältnisse begründenden Aktionen und Zustände als Glied, als Subjekt-Teil, gehört. Diese Doppelheit der Position, logisch schwer vereinbar scheinend, ist eine ganz elementare soziologische Tatsache. Ein früherer Zusammenhang zeigte dies schon an so einfachen Gebilden, wie die Ehe ist; jeder der Ehegatten sieht, unter gewissen Konstellationen, die Ehe als ein sozusagen selbständiges Gebilde sich gegenüber, Pflichten, Repräsentationen, Gutes und Böses bereitend - ohne daß dies von dem andren Gatten als Person ausginge, sondern von dem Ganzen, das jeden seiner Teile sich zum Objekt macht, so sehr es selbst unmittelbar nur aus diesen Teilen besteht. Dieses Verhältnis des simultanen Drinnen und Draußen wird zugleich komplizierter und anschaulicher in dem Maße, in dem die Gliederzahl der Gruppe steigt. Nicht nur, weil in eben diesem das Ganze eine den Einzelnen überwältigende Selbständigkeit gewinnt, sondern vor allem, weil die entschiedeneren Differenzierungen unter den Individuen zu einer ganzen Skala von Nuancen jenes Doppelverhältnisses disponieren. Dem Fürsten und dem Bankier, der Weltdame und dem Priester, dem Künstler und dem Beamten gegenüber hat die Gruppe ein je besonderes Maß, sich einerseits die Person zum Objekt zu machen, mit ihr zu »verfahren«, sie zu unterwerfen, oder als Macht gegen Macht anzuerkennen - und sie andrerseits als unmittelbares Element ihres Lebens in sich einzuziehen, als Teil eben des Ganzen, das wieder andren Elementen gegenübertritt. Dies ist vielleicht eine ganz einheitliche Attitüde des Sozialwesens als solchen, die sich nach diesen beiden Seiten hin auseinanderlegt oder von zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus so verschieden erscheint - ungefähr wie die einzelne Vorstellung der Seele gegenübersteht, gerade so weit von ihr als ganzer gelöst, daß sie von ihrer Gesamtstimmung beeinflußt werden kann: gefärbt, gehoben oder unterdrückt, geformt oder (>369) aufgelöst - während sie doch zugleich ein integrierender Teil dieses Ganzen ist, ein Element der Seele, die nur aus dem Miteinander und ineinander solcher Elemente 'besteht. Auf jener Skala nimmt der Arme eine eindeutig bestimmte Stelle ein. Die Unterstützung, zu der die Gesamtheit im eigenen Interesse verpflichtet ist, die der Arme aber in den weitaus meisten Fällen nicht zu fordern berechtigt ist, macht ihn zu einem Objekt der Gruppenaktion, stellt ihn in eine Distanz gegen das Ganze, die ihn oft als ein corpus vile von der Gnade dieses Ganzen leben, ihn oft gerade aus diesem Grunde zu einem erbitterten Feinde desselben werden läßt. Der Staat drückt dies aus, wenn er dem Empfänger öffentlicher Almosen gewisse staatsbürgerliche Rechte entzieht. Aber dieses Außerhalb bedeutet doch keine absolute Trennung, sondern gerade eine ganz bestimmte Beziehung zum Ganzen, das ohne dieses Element eben anders wäre als es ist, und mit der so gewonnenen, den Armen in seine Totalität einschließenden Beschaffenheit in jenes Gegenüber, jene Behandlung seiner als eines Objektes, eintritt. Nun scheinen diese Bestimmungen nicht für die Armen überhaupt zu gelten, sondern nur für einen gewissen Teil derselben: diejenigen, die Unterstützung empfangen - während es doch genug Arme gibt, die nicht unterstützt werden. Das letztere weist auf den relativistischen Charakter des Armutsbegriffes hin. Arm ist derjenige, dessen Mittel zu seinen Zwecken nicht zureichen. Dieser rein individualistische Begriff verengt sich für seine praktische Anwendung dahin, daß bestimmte Zwecke als der willkürlichen und bloß persönlichen Setzung enthoben gelten. Zunächst die dem Menschen physisch oktroyierten: Nahrung, Kleidung, Obdach. Allein es ist kein Maß dieser Bedürfnisse mit Sicherheit festzustellen, das unter allen Umständen und überall in Kraft wäre und unterhalb dessen also Armut im absoluten Sinne bestünde. Vielmehr jedes allgemeine Milieu und jede besondere soziale Schicht besitzt typische Bedürfnisse, denen nicht genügen zu können Armut bedeutet. Daher die für alle entwickeltere Kultur banale Tatsache, daß Personen, die innerhalb ihrer Klasse arm sind, es innerhalb einer tieferen keineswegs wären, weil zu den für die letztere typischen Zwecken ihre Mittel zulangen würden. Dabei mag der, absolut genommen, Ärmste unter der Diskrepanz seiner Mittel zu seinen klassenmäßigen Bedürfnissen nicht leiden, so daß gar keine Armut im psychologischen Sinne besteht; oder der Reichste mag sich Zwecke setzen, die über jene klassenmäßig vorausgesetzten Wünsche und über seine Mittel hinausgehen, so daß er sich psychologisch als arm empfindet. So kann individuelle Armut - das Nichtzureichen der Mittel zu den Zwecken der Person - ausbleiben, wo ihr sozialer Begriff statthat, und sie kann vorhanden sein, wo von ihr im letzteren Sinne keine Rede ist. Ihr Relativismus bedeutet nicht das Verhältnis der individuellen Mittel zu den tatsächlichen individuellen Zwecken, - dies ist etwas Absolutes, dem inneren Sinne nach von allem, was jenseits des Individuums liegt, Unabhängiges - sondern zu den standesmäßig fixierten Zwecken des Individuums, zu seinem sozialen Apriori, das von Stand zu Stand wechselt. Es ist im übrigen ein sehr (> 370) bezeichnender sozialgeschichtlicher Unterschied, welches Maß von Bedürfnissen jede Gruppe gleichsam als den Nullpunkt fixiert unterhalb und oberhalb dessen Armut und Reichtum beginnt. Sie hat bei einigermaßen ausgebildeten Verhältnissen immer einen Spielraum, oft einen erheblichen, für diese Fixierung. Wie die Lage dieses Punktes sich zu der des wirklichen Durchschnittes verhält; ob man schon zu der begünstigten Minderheit gehören muß um bloß nicht als arm zu gelten, ob umgekehrt eine Klasse, aus instinktiver Zweckmäßigkeit das Überhandnehmen der Armutsgefühle vermeidend, den Teilstrich sehr tief ansetzt, jenseits dessen erst Armut beginnt: ob eine Einzelerscheinung imstande ist, diesen Teilstrich zu verrücken, (wie es z. B. leicht durch den Zuzug einer wohlhabenden Persönlichkeit in eine kleine Stadt oder in einen sonstigen engen Kreis stattfindet) oder ob die Gruppe an ihrer einmal ausgebildeten Fixierung für Arm und Reich konsequent festhält - das sind offenbar tiefgreifende soziologische Differenzen. Daraus, daß die Armut sich innerhalb jeder sozialen Schicht zeigt, die einen Standard typischer, für jedes Individuum vorausgesetzter Bedürfnisse ausgebildet hat - ergibt sich also ohne weiteres, daß vielfach eine Unterstützung für sie gar nicht in Frage kommt. Dennoch erstreckt sich das Unterstützungsprinzip weiter als seine gleichsam offiziellen Erscheinungen zeigen. Wenn z. B. innerhalb einer weiteren Familie ärmere und reichere Mitglieder sich untereinander beschenken, gibt dies nicht nur den letzteren eine gute Manier an die Hand, jenen ein Plus über das von ihnen empfangene Wertquanten zuzuwenden, sondern gerade die Qualität der Geschenke zeigt den Unterstützungscharakter: dem Ärmeren schenkt man nützliche Gegenstände, d. h solche, die ihm den erwähnten Klassenstandard innezuhalten erleichtern; weshalb denn die Geschenke unter dieser soziologischen Konstellation in den verschiedenen Ständen ganz verschieden ausfallen. Die Soziologie des Geschenkes fällt zum Teil mit der der Armut zusammen. An dem Geschenk, sowohl nach seinem Inhalt wie nach der Gesinung und Art des Gebens - und auch nach der des Annehmens - ist eine höchst reiche Skala der Gegenseitigkeitsbeziehungen der Menschen zu entwickeln. Geschenk, Raub, Tausch sind die äußerlichen Wechselwirkungsformen, die sich unmittelbar an die Besitzfrage knüpfen und von denen jede einen unübersehlichen Reichtum seelischer, den soziologischen Vorgang bestimmender Eigentümlichkeiten in sich aufnimmt. Sie entsprechen den drei Motiven des Handelns. Altruismus, Egoismus, objektive Normierung; denn es ist das Wesen des Tausches, daß objektiv gleiche Werte gegeneinander eingesetzt werden, die subjektiven Momente der Güte oder der Habsucht bleiben jenseits des Vorgangs, in ihm, soweit er seinen Begriff rein darstellt, mißt sich der Wert des Gegenstandes nicht an dem Begehren des Individuums, sondern an dem Wert des andern Gegenstandes. Von diesen dreien nun zeigt das Geschenk die größte Fülle soziologischer Konstellationen, weil sich in ihm die Gesinnung und Lage des Gebenden und die des Empfangenden in all ihren individuellen Nuancen auf das mannigfaltigste kombinieren. Unter den (> 371) vielen Kategorien, die eine sozusagen systematische Anordnung dieser Erscheinungen ermöglichen, erscheint für das Problem der Armut wohl diese als die wichtigste: ob der eigentliche Sinn und Zweck des Schenkens in dem mit ihm erreichten Endzustand liegt, darin, daß der Empfänger eben ein bestimmtes Wertobjekt haben soll - oder in der Aktion selbst, in dem Schenken als dem Ausdruck einer Gesinnung des Gebenden, einer Liebe, die opfern muß, oder einer Expansion des Ich, das sich, mehr oder minder wahllos, im Schenken ausströmt; in diesem letzteren Falle, in dem der Prozeß des Schenkens sozusagen sein eigener Endzweck ist, spielt die Frage von Reichtum oder Armut ersichtlich gar keine Rolle, es sei denn um praktischer Möglichkeiten willen. Wo aber dem Armen geschenkt wird, liegt der Akzent nicht auf dem Prozeß, sondern auf seinem Resultat; der Arme soll etwas haben. Zwischen diesen beiden Extremen der Geschenkkategorie stehen ersichtlich unzählige Mischungsmaße beider. je reiner die letztgenannte Kategorie überwiegt, desto unmöglicher" ist es oft, dem Armen das, was ihm fehlt ' in der Form des Geschenkes zuzuwenden, weil die übrigen soziologischen Beziehungen zwischen den Personen sich mit der des Schenkens nicht vertragen. Bei sehr großem sozialem Abstand oder bei sehr großer persönlicher Nähe kann man fast immer schenken; schwierig aber pflegt es in dem Maße zu werden, in dem die soziale Distanz ab- und die persönliche zunimmt. Hier kommt es in den höheren Ständen oft zu der tragischen Situation, daß der Notleidende gern eine Unterstützung annehmen, der Wohlhabende sie gern gewähren würde - aber weder kann jener darum bitten, noch dieser sie anbieten. Je höher nämlich eine Klasse steht, um so mehr hat sie jenes ökonomische Apriori, jenseits dessen in ihr Armut beginnt, so gelegt, daß diese Armut sehr selten vorkommt, ja prinzipiell eigentlich ausgeschlossen ist. Das Annehmen einer Unterstützung rückt also den Unterstützten aus den Voraussetzungen des Standes heraus, sie bringt den anschaulichen Beweis, daß er formal deklassiert ist. Bis dies eintritt, ist das Klassenpräjudiz stark genug, um die Armut sozusagen unsichtbar zu machen, so lange bleibt sie ein individuelles Leiden und wird nicht sozial wirksam. Die ganzen Voraussetzungen des Lebens der höheren Klassen bringen es mit sich, daß jemand im individuellen Sinne arm sein, d. h. mit seinen Mitteln unterhalb der Klassenbedürfnisse bleiben kann, ohne darum zu Unterstützungen greifen zu müssen. Deshalb ist er im sozialen Sinne erst arm, wenn er unterstützt wird. Und dies wird wohl allgemein gelten: soziologisch angesehen ist nicht die Armut zuerst gegeben und daraufhin erfolgt Unterstützung - dies ist vielmehr nur das Schicksal seiner personalen Form nach -, sondern derjenige, der Unterstützung genießt bzw. sie nach seiner soziologischen Konstellation genießen sollte - auch wenn sie zufällig ausbleibt -, dieser heißt der Arme. Es ist ganz in diesem Sinne, wenn von sozialdemokratischer Seite betont worden ist, der moderne Proletarier sei zwar arm, aber kein Armer. Der Arme als soziologische Kategorie entsteht nicht durch ein bestimmtes Maß von Mangel und Entbehrung, sondern dadurch, (> 372) daß er Unterstützung erhält oder sie nach sozialen Normen erhalten sollte. So ist nach dieser Richtung die Armut nicht an und für sich, als ein quantitativ festzulegender Zustand zu bestimmen, sondern nur nach der sozialen Reaktion, die auf einen gewissen Zustand hin eintritt - genau wie man das Verbrechen., dessen unmittelbare Begriffsbestimmung eine sehr schwierige ist, definiert hat als »eine mit öffentlicher Strafe belegte Handlung«. So bestimmen manche jetzt das Wesen der Sittlichkeit nicht mehr aus der inneren Verfassung des Subjekts, sondern aus dem Erfolg seines Handelns: seine subjektive Absicht gilt nur insofern als wertvoll, als sie normalerweise eine bestimmte sozial-utilitarische Wirkung auslöst. So gilt vielfach der Begriff der Persönlichkeit nicht als eine Bestimmtheit eines Wesens von innen her, welche dieses zu einer gewissen sozialen Rolle qualifizierte, sondern umgekehrt: die Elemente der Gesellschaft, welche eine bestimmte Rolle in ihr spielen, heißen Persönlichkeiten. Der individuelle Zustand, wie er von sich aus beschaffen ist, bestimmt nicht mehr in der ersten Reihe den Begriff, dies tut vielmehr die soziale Teleologie; das Individuelle wird durch die Art festgelegt, wie sich die umgebende Gesamtheit daraufhin und zu ihm verhält. Wo dies geschieht, ist es eine Art Fortsetzung des modernen Idealismus, der die Dinge nicht mehr von ihrem an sich seienden Wesen her, sondern nach den Reaktionen zu bestimmen sucht, die auf sie hin im Subjekt vor sich gehen. Die Gliedfunktion, die der Arme innerhalb der bestehenden Gesellschaft übt, ist nicht schon damit gegeben, daß er arm ist; nur indem die Gesellschaft - die Gesamtheit oder die einzelnen Individuen - mit Unterstützungen darauf reagiert, spielt er seine spezifische soziale Rolle. Erst diese soziale Bedeutung des »Armen«, im Unterschied gegen die individuelle, läßt die Armen zu einer Art Stand oder einheitlicher Schicht innerhalb der Gesellschaft zusammengehen. Dadurch allein, daß jemand arm ist, gehört er, wie gesagt, noch nicht in eine sozial bestimmte Kategorie. Er ist eben ein armer Kaufmann, Künstler, Angestellter usw. und verbleibt in dieser, durch die Qualität seiner Tätigkeit oder Position bestimmten Reihe. Innerhalb ihrer mag er seiner Armut wegen eine graduell modifizierte Stellung einnehmen, allein die Individuen die sich in den verschiedenen Ständen und Berufen auf dieser 'Stufe befinden, sind keineswegs über die Abgrenzungen ihrer heimischen Schichten hinweg zu einer besonderen soziologischen Einheit zusammengefaßt. Erst in dem Augenblick, wo sie unterstützt werden - vielfach schon, wenn die ganze Konstellation dies normalerweise fordert, auch ohne daß es wirklich geschieht, - treten sie in einen durch die Armut charakterisierten Kreis ein. Freilich wird dieser nicht durch eine Wechselwirksamkeit seiner Mitglieder zusammengehalten, sondern durch die kollektive Attitüde, die die Gesellschaft als ganze ihm gegenüber einnimmt. Dennoch hat es auch an jener unmittelbaren Vergesellschaftung nicht immer gefehlt; im 14. Jahrhundert z. B. gab es in Norwich eine Gilde der armen Leute, Poorman's Gild, in Deutschland sogenannte Elendengilden - gerade wie einige Zeit später in den italienischen Städten eine Partei der reichen Leute begegnet, (> 373) der Optimaten, wie sie sich nannten, die nur an der Tatsache des Reichtums jedes Mitglieds ihren Einigungsgrund fanden. Eine derartige Einung der Armen wurde schon deshalb bald unmöglich, weil mit der wachsenden Differenzierung der Gesellschaft die individuellen Unterschiede der Hineingehörigen an Bildung und Gesinnung, an Interessen und Vergangenheit zu mannigfaltig und zu stark wurden, um jener einen Gemeinsamkeit noch die Kraft zu realer Vergesellschaftung zu lassen. Nur wo die Armut einen positiven Inhalt mit sich bringt, der vielen Armen gemein ist, entsteht eine Assoziation von Armen als solchen. So läßt das extremste Phänomen der Armut: der Mangel des Obdachs die davon Betroffenen in den großen Städten an gewissen Unterschlupforten zusammenströmen. Wenn die ersten Heuschober in der Umgebung Berlins errichtet sind, finden sich die Obdachlosen, die »Penner« dort ein, um das angenehme Nachtlager im Heu zu benutzen. Unter diesen nun besteht allerdings ein Ansatz zur Organisation, indem die Penner je eines Reviers eine Art Obmann haben, den Oberpenner, der den Altgliedern der Zunft die Plätze im Nachtquartier anweist und Streitigkeiten unter ihnen schlichtet. Die Penner halten streng darauf, daß sich unter sie kein Verbrecher einschleicht, und wenn dies geschieht, so machen sie ihn »alle«, d. h. verraten ihn der Polizei, der sie überhaupt zuweilen gute Dienste leisten. Die Oberpenner sind wohlbekannte Persönlichkeiten, welche die, Behörde stets zu finden weiß, wenn sie eine Auskunft über die Personalien irgendeiner dunklen Existenz benötigt. Es bedarf solcher Spezifikation der Armut, wie sie sie durch ihre Steigerung bis zur Obdachlosigkeit erfährt, um ihr heutzutage ein assoziatives Moment abzugewinnen. Im übrigen ist bemerkbar, daß die gestiegene allgemeine Wohlhabenheit, die genauere polizeiliche Beaufsichtigung, vor allem das soziale Gewissen, das, gute und schlimme Empfindlichkeiten wunderlich mischend, den Anblick der Armut »nicht ertragen kann« - daß alles dieses der Armut immer mehr die Tendenz oktroyiert, sich zu verstecken. Und diese hält begreiflich die Armen mehr auseinander, läßt sie sich viel weniger als eine zusammengehörige Schicht empfinden, als es im Mittelalter der Fall sein konnte. Die Klasse der Armen, insbesondere innerhalb der modernen Gesellschaft, ist eine höchst eigenartige soziologische Synthese. Sie besitzt ihrer Bedeutung und Lokalisierung im Gesellschaftskörper nach eine große Homogenität, die ihr aber wie angedeutet, nach den individuellen Qualifikationen ihrer Elemente ganz abgeht. Sie ist der gemeinsame Endpunkt von Schicksalen der verschiedensten Art, von dem ganzen Umfang der gesellschaftlichen Unterschiedenheiten her münden Personen in ihr, keine Wandlung, Entwicklung, Zuspitzung oder Senkung des gesellschaftlichen Lebens geht vorüber, ohne ein Residuum in der Schicht der Armut wie in einem Sammelbecken abzulagern. Das ist das Furchtbare an dieser Armut - im Unterschied gegen das bloße Armsein, das jeder mit sich selbst abzumachen hat und das nur eine Färbung seiner sonstigen, individuell qualifizierten Lage ist - daß es Menschen gibt, die ihrer sozialen Stellung nach nur (> 374) arm sind und weiter nichts. Dies wird übrigens vermöge eines expansiven und wahllosen Almosengebens, wie im christlichen Mittelalter und unter der Herrschaft des Koran, ganz besonders entschieden und anschaulich; allein gerade insofern man sich damit wie mit einer offiziellen und unabänderlichen Tatsache zufrieden gab, hatte es nicht das Bittere und eigentlich Widerspruchsvolle, mit dem die Entwicklungs- und Aktivitätstendenz der Neuzeit eine Klasse affiziert, die ihre Einheit auf ein rein passivistisches Moment gründet: nämlich darauf, daß die Gesellschaft sich in einer bestimmten Weise zu ihr verhält, mit ihr verfährt. Wenn dem Almosenempfänger die politischen Rechte entzogen werden, so ist dies der adäquate Ausdruck dafür, daß er eben sozial nichts ist, außer arm. Dieser Mangel an positiv eigener Qualifikation bewirkt das oben Angedeutete, daß die Schicht der Armen trotz der Gleichheit ihrer Lage keine soziologisch vereinheitlichenden Kräfte von sich aus und in sich abwickelt. Die Armut bietet so die ganz einzige soziologische Konstellation: eine Anzahl von Individuen, vermittels eines rein individuellen Geschickes eine ganz spezifische organische Gliedstellung innerhalb des Ganzen einnehmend; diese Stellung aber doch nicht durch jenes eigene Geschick und Verfassung bestimmt, sondern dadurch, daß Andre: Individuen, Vereinigungen, Ganzheiten - eben diese Verfassung zu korrigieren suchen, so daß nicht der persönliche Mangel den Armen macht, sondern der um des Mangels willen Unterstützte erst dem soziologischen Begriffe nach der Arme ist. Anmerkung 1) Es lohnt vielleicht, hier außerhalb des augenblicklichen sachlichen Zusammenhangs zu bemerken, daß dies Umfaßtsein der individuellen Gestaltung durch die soziale, in die die Wurzel wie die Frucht jener hineinreicht, sich in der gleichen Form genau umkehren läßt. Wie das Individuum dort als eine Art Durchgangsgebilde für die gesellschaftliche Wesenheit erscheint, so kann diese letztere als bloße Zwischeninstanz der individuellen Entwicklung funktionieren. Diese geht von der ins Leben mitgebrachten Grundsubstanz der Persönlichkeit aus, die wir in ihrer Reinheit, jenseits ihrer Geformtheit durch das historische Milieu, nicht vorstellen können, sondern nur als den beharrenden Stoff unseres persönlichen Daseins und die nie ganz ausgemünzte Summe seiner Möglichkeiten fühlen. Andrerseits bieten wir, gleichsam am andern Ende unsrer Existenz, eine Erscheinung oder einen Erscheinungskomplex dar, als das Äußerste, Deutlichste, Geformteste, wozu das Dasein es für den individualistischen Standpunkt bringt. Zwischen beiden liegen die sozialen Beeinflussungen, die wir empfangen, die Bedingungen, durch die die Gesellschaft uns zu jener, schließlich von uns dargebotenen Erscheinung gestaltet, der ganze Komplex allgemeiner Förderungen und Hemmungen, durch die wir hindurch müssen. So betrachtet, bietet also gerade die Gesellschaft mit ihren Aktionen und Darbietungen die Station, jenseits und diesseits derer das individuelle Gebilde steht, sie ist der Träger der Kräfte, durch die das eine Stadium des letzteren in sein andres übergeht, und diese Kräfte greifen um die Gesellschaft herum, wie für den andern Standpunkt die sozialen Zustände und Ereignisse um das Individuum, das zwischen ihren allgemeinen Grundlagen und deren jeweiliger Erscheinung vermittelt. (zurück)
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