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Über- und Unterordnung 5. Teil | |||
Nach einer ganz andern Seite hin gestaltet sich der hier fragliche Typus: die Weiterentwicklung jeder gruppenmässigen, für viele gleichmässigen, keiner Unterordnung andrer bedürftigen Befreiung zu dem Erstreben oder Gewinnen einer Überordnung - wenn wir die Differenzierung beobachten, die über eine tiefstehende Schicht bei ihrem Aufsteigen zu freieren oder überhaupt besseren Lebensbedingungen zu kommen pflegt. Der Erfolg davon ist sehr oft der, dass zwar gewisse Teile der gleichmässig in die Höhe strebenden Gruppe wirklich in die Höhe kommen, was aber nur bedeutet, dass sie ein Teil der schon vorher übergeordneten Schichten werden und die übrigbleibenden untergeordnet bleiben. Insbesondere tritt dies natürlich da ein, wo innerhalb der emporstrebenden Schichten schon eine Scheidung Übergeordneter und Untergeordneter besteht; da wird, nachdem die Rebellion gegen die ihnen gemeinsam übergebaute Schicht beendet ist, jener, während der Bewegung in den Hintergrund getretene Unterschied der Rebellen sogleich wieder hervortreten und bewirken, dass die schon vorher Höherstehenden sich jetzt jener höchsten Schicht assimilieren, ihre früheren Mitstreiter aber um so tiefer herabgedrückt werden. Nach diesem Typus vollzog sich ein Teil der englischen Arbeiterrevolution von 1830. Die Arbeiter bildeten, um das parlamentarische Wahlrecht für sich zu gewinnen, eine Vereinigung mit der Reformpartei und den Mittelklassen; das Ergebnis war die Durchbringung eines Gesetzes, das allen Klassen das Wahlrecht verlieh - nur gerade den Arbeitern nicht. Nach der gleichen Formel war, etwa im 4. Jahrhundert v. Chr., schon der Ständekampf in Rom verlaufen. Die reichen Plebejer, die das Connubium und eine demokratischere Ämterbesetzung in dem Interesse ihrer Schicht wünschten, schlossen ein Bündnis mit dem Mittelstand und den tiefern Schichten. Der Erfolg der Gesamtbewegung war, dass jene Punkte ihres Programms, die hauptsächlich die Grossbürger angingen, erreicht wurden, die Reformen aber, die dem Mittelstand und den Kleinbauern aufhelfen sollten, sich bald im Sande verliefen. Und ebenso entwickelte sich die böhmische Revolution von 1848, in der die Bauern die letzten Reste der Fronverfassung beseitigten. Sowie dies erreicht war, machten sich sofort die Unterschiede in der Lage der Bauern geltend, die vor und während der Revolution auf Grund der gemeinsamen Untertänigkeit zurückgetreten waren. Die niedern Klassen der ländlichen Bevölkerung verlangten Teilung der Gemeindegründe. In den wohlhabenderen Bauern weckte dies sogleich alle konservativen Instinkte, und sie sträubten sich gegen die Ansprüche des ländlichen Proletariats, mit dem zusammen sie eben gegen die Herren gesiegt hatten, ebenso wie diese sich gegen die ihrigen gesträubt hatten. Es ist ein ganz typisches Vorkommnis: dass der Stärkere, der allerdings vielleicht am meisten getan hat, dann die Früchte des Sieges allein ernten möchte; der relativ überwiegende Anteil am Gewinnen (-> 169) wächst zu dem Anspruch auf absolut überwiegenden Anteil am Gewonnenen aus. Dieses Schema findet für seine Verwirklichung eine grosse soziologische Hilfe an dem bereits Hervorgehobenen: dass eine, im weitesten Sinne, standesmässige Schichtung vorliegt und aus der als Ganzes gehobenen tieferen Schicht die in ihr kräftigeren Elemente den Anschluss an die höhere, bisher bekriegte Schicht gewinnen. Damit wird die bisher relative Differenz zwischen den besser und den schlechter gestellten Elementen jenes Standes zu einer sozusagen absoluten, das Quantum errungener Vorteile hat bei den ersteren die Schwelle erreicht, an der es in eine neue Vorteilsqualität übergeht. In formal ähnlichem Sinne wurde gelegentlich im spanischen Amerika verfahren, wenn sich unter seiner farbigen Bevölkerung ein besonders begabter Kopf zeigte, der eine freiere und bessere Stellung seiner Rasse entweder schon inaugurierte oder befürchten liess. Diesem erteilte man dann ein Patent, "dass er für weiss gelten sollte." Indem man ihn der herrschenden Schicht assimilierte, trat an die Stelle der Gleichheit mit dieser, die er eventuell für seine Rasse und erst dadurch auch für sich hätte gewinnen können, die Superioritat seinen Rassegenossen gegenüber. Aus dem Gefühl für diesen soziologischen Typus heraus sind z. B. in Österreich gerade von arbeiterfreundlichen Politikern Bedenken gegen die Arbeiterausschüsse erhoben worden, durch die man doch die Unterdrückung der Arbeiter mildern will. Man fürchtet, dass diese Ausschüsse zu einer Arbeiteraristokratie werden könnten, die durch ihre dem Unternehmer sich nähernde Vorzugsstellung von diesem leichter in seine Interessen hineingezogen werden würde, und dass so die übrige Arbeiterschaft durch diesen scheinbaren Fortschritt noch mehr preisgegeben wäre. So ist auch im allgemeinen die Chance der besten Arbeiter, in die besitzende Klasse aufzusteigen, auf den ersten Blick zwar eine Dokumentierung des Fortschritts der Arbeiterklasse als ganzer, in Wirklichkeit aber ihr keineswegs günstig. Denn sie wird dadurch ihrer besten und führenden Elemente beraubt; die absolute Erhöhung gewisser Mitglieder ist zugleich eine relative Erhöhung dieser über die Klasse und damit eine Abtrennung von ihr, ein regelmässiger Aderlass, der sie ihres besten Blutes beraubt. Darum ist es für eine Obrigkeit, gegen die eine Masse sich empört, von vornherein günstig, wenn es ihr gelingt, diese zur Wahl von Vertretern zu bewegen, die die Verhandlungen führen sollen. Dadurch wird jedenfalls der überwältigende, überrennende Ansturm der Masse als solcher gebrochen, sie wird zunächst durch ihre eignen Anführer nun so im Zaum gehalten, wie es der Obrigkeit selbst nicht mehr gelingt, jene üben ihr gegenüber die formale Funktion dieser und bereiten dadurch das Wiedereintreten der letzteren in das Regiment vor In all diesen, nach den verschiedensten Seiten hin ausladenden Erscheinungen bleibt ein immer gleicher soziologischer Kern: dass das Erstreben und Gewinnen von Freiheit, in ihren mannigfachen, negativen und positiven Bedeutungen, sogleich das Erstreben und Gewinnen von Herrschaft zum Korrelat oder zur Folge hat. Der Sozialismus wie der Anarchismus werden die Notwendigkeit dieses (-> 170) Zusammenhanges leugnen. Während das dynamische Gleichgewicht der Individuen, das man als soziale Freiheit bezeichnen kann, hier nur als ein Durchgangspunkt - realen oder sogar nur ideellen Wesens - erschien, über den hinaus die Wage sogleich wieder nach einer Seite ausschlug, werden sie seine Stabilität für möglich erklären, sobald nur die soziale Organisation überhaupt nicht mehr als Über- und Unterordnung, sondern als Koordination aller Elemente gestaltet wäre. Die Gründe, die man gegen diese Möglichkeit anzuführen pflegt, die aber hier nicht zur Diskussion stehen, sind als die des terminus a quo und die des terminus ad quem zusammenzufassen: die natürliche und durch keinerlei Massregeln zu beseitigende Verschiedenheit der Menschen werde sich ihren Ausdruck in einer Rangierung nach oben und unten, nach Befehlenden und Gehorchenden nicht nehmen lassen; und die Technik kultivierter Arbeit fordere zu ihrer grössten Vollkommenheit einen hierarchischen Bau der Gesellschaft, den »einen Geist für tausend Hände«, die Struktur aus Anführenden und Ausführenden. Dass so die Konstitution der Subjekte und die Ansprüche der objektiven Leistung die Träger der Arbeit und die Vollendung ihrer Ziele, sich in der Notwendigkeit von Herrschaft und Unterordnung begegnen, Kausalität und Teleologie gleichmässig auf diese Form drängen, das gerade sei ihre entschiedenste und entscheidendste Rechtfertigung und Unentbehrlichkeit. Es treten indes in der geschichtlichen Entwicklung sporadische Ansätze zu einer Sozialform auf, deren prinzipielle Vollendung das Weiterbestehen von Über- und Unterordnung mit den Freiheitswerten vereinigen könnte, um derentwillen Sozialismus und Anarchismus für die Abschaffung jener eintreten. Das Motiv zu solcher Bestrebung liegt doch ausschliesslich in den Gefühlszuständen der Subjekte, in dem Bewusstsein von Entwürdigung und Unterdrücktheit, in dem Herabziehen des ganzen Ich in die Niedrigkeit der sozialen Stufe, andrerseits in dem persönlichen Hochmut, zu dem die äusserlich führende Stellung das Selbstgefühl steigert. könnte irgendeine Organisation der Gesellschaft diese psychologischen Folgeerscheinungen der sozialen Ungleichheit vermeiden, so könnte die letztere ohne weiteres fortbestehen. Man übersieht vielfach den rein technischen Charakter des Sozialismus: dass er ein Mittel zur Herbeiführen gewisser subjektiver Reaktionen ist, dass seine letzte Instanz in den Menschen und ihrem, von ihm auszulösenden Lebensgefühl liegt. Freilich ist, wie es nun einmal unsere seelische Art ist, das Mittel vielfach zum Zweck ausgewachsen, die rationelle Organisation der Gesellschaft und die Aufhebung von Befehl und Unterworfenheit erscheint als nicht über sich hinausfragender Wert, der ganz ohne Rücksicht auf jene personal-eudämonistischen Erfolge Realisierung fordert. In diesen aber liegt dennoch die eigentliche psychologische Kraft, die der Sozialismus in die historische Bewegung einzusetzen hat. Als blosses Mittel aber unterliegt er dem Verhängnis jedes Mittels: prinzipiell nie das einzige zu sein; da mannigfaltige Ursachen die gleiche Wirkung haben können, so ist es niemals ausgeschlossen, dass der gleiche Zweck durch verschiedene Mittel erreicht werden kann. Der Sozialismus, (-> 171) insoweit er als eine vom Willen der Menschen abhängende Einrichtung gilt, ist nur der erste Vorschlag zur Beseitigung jener, aus der historischen Ungleichheit entspringenden, eudämonistischen Unvollkommenheiten und darum mit dem Bedürfnis nach deren Aufhebung so eng assoziiert, dass er mit dieser solidarisch erscheint. Es gibt aber keinen logischen Grund, das definitiv entscheidende Gefühl von Würde und sich selbst gehörendem Leben ausschliesslich an ihn zu knüpfen, sobald es nur möglich wäre, die entsprechende Assoziation aufzulösen: zwischen der Über- und Unterordnung einerseits und dem Gefühl von persönlicher Entwertung und Unterdrücktheit andrerseits. Vielleicht gelingt dies einem Wachstum der psychologischen Unabhängigkeit des individuellen Lebensgefühls von der äusseren Tätigkeit überhaupt und der Stellung, die der Einzelne innerhalb der Sphäre dieser einnimmt. Es liesse sich denken, dass im Laufe der Kultur die Produktionstätigkeit immer mehr blosse Technik wird, immer vollständiger ihre Folgen für die Innerlichkeit und Persönlichkeit des Menschen verliert. Tatsächlich finden wir die Annäherung an diese Scheidung als den soziologischen Typus von vielerlei Entwicklungen. Während Persönlichkeit und Leistung ursprünglich eng verschmolzen sind, so bewirkt dann die Arbeitsteilung und die Herstellung der Produkte für den Markt, d. h. für gänzlich unbekannte und gleichgültige Konsumenten, dass die Persönlichkeit sich immer mehr aus der Leistung heraus und auf sich selbst zurückzieht. Nun mag der geforderte Gehorsam noch so unbedingt sein er dringt mindestens nicht mehr in die für das Lebensgefühl und den Persönlichkeitswert entscheidende Schicht, weil er nur eine technische Notwendigkeit ist, eine Organisationsform, die ebenso auf dem abgegrenzten Gebiet der Äusserlichkeiten verbleibt, wie die manuelle Arbeit selbst. Diese Differenzierung der objektiven und der subjektiven Lebenselemente, bei der die Unterordnung in ihrem technisch-organisatorischen Werte erhalten bleibt, aber ihre personal und innerlich deprimierenden und deklassierenden Folgen abwirft - ist selbstverständlich keine Panacee gegen sämtliche Schwierigkeiten und Leiden, die das Herrschen und Gehorchen auf allen Gebieten mit sich bringt; sie ist an dieser Stelle nur der prinzipielle Ausdruck einer sehr partiell wirksamen Tendenz, die in der Wirklichkeit niemals zu einer unabgelenkten und abschliessenden Leistung kommt. Eines der reinsten Beispiele bietet der Freiwilligendienst des heutigen Militärs. Der geistig und soziale Mann mag sich hier dem Unteroffizier unterordnen, ja eine Behandlung ertragen, die ihn, wenn sie wirklich sein Ich und sein Ehrgefühl träfe, zu den verzweifeltsten Reaktionen bewegen würde. Aber das Bewusstsein, dass er gar nicht als individuelle Persönlichkeit, sondern nur als unpersönliches Glied sich einer objektiven, solche Disziplin fordernden Technik zu beugen hat, lässt es zu dem Gefühl der Entwürdigung und Unterdrückung - mindestens in vielen Fällen - nicht kommen. Innerhalb der Wirtschaft ist es insbesondere der Übergang der Lohnarbeit zur Maschinenarbeit und der Naturalentlohnung zum Geldlohn, der dies Objektivwerden der Über- und Unterordnung begünstigt, gegenüber dem Gesellen (-> 172) verhältnis, in dem sich die Aufsicht und Herrschaft des Meisters auf alle Lebensbeziehungen des Gesellen, ganz über die rein im Arbeitsverhältnis gelegene Prärogative hinaus, erstreckte. Dem gleichen Entwicklungsziel könnte ein weiterer wichtiger Typus soziologischer Formung dienen. Proudhon will bekanntlich alle Über- und Unterordnung aufheben, indem er diejenigen regierenden Gebilde, welche sich als Träger der sozialen Kräfte aus der Wechselwirkung der Individuen herausdifferenziert haben, auflösen und alle Ordnung und allen Zusammenhalt wieder auf die unmittelbare Wechselwirkung zwischen freien, koordinierten Individuen gründen will. Nun ist aber diese Koordination vielleicht auch bei Weiterbestehen von Über- und Unterordnung zu erreichen wenn diese nämlich eine wechselseitige ist: eine ideale Verfassung, in der A dem B in einer Beziehung oder zu einer Zeit übergeordnet ist, in einer andern Beziehung oder zu einer andern Zeit aber B dem A. Damit wäre der organisatorische Wert der Über- und Unterordnung gewahrt, während ihre Bedrückung, Einseitigkeit und Ungerechtigkeit fortfiele. Es gibt nun tatsächlich ausserordentlich viele Erscheinungen des Gesellschaftslebens, in denen dieser Formtypus sich verwirklicht, wenn auch nur in embryonaler, verstümmelter und verdeckter Art. Ein Beispiel in engem Rahmen ist etwa eine Produktivassoziation von Arbeitern zu einem Betrieb, für den sie einen Meister und Werkführer wählen. Während sie diesem in der Technik des Betriebes untergeordnet sind, sind sie ihm doch in bezug auf dessen allgemeine Leitung und Ergebnisse übergeordnet. Indem alle Gruppen, in denen der Führer entweder durch häufigere Wahl oder nach regelmässigem Turnus wechselt, - bis herab zu dem Vorsatz in geselligen Vereinen - diese Vereinigung von Über- und Unterordnung aus der homochronen Form in die zeitliche Alternierung übertragen, gewinnen sie die technischen Vorteile der Über- und Unterordnung unter Vermeidung ihrer personalen Nachteile. Alle entschiedenen Demokratien suchen dies durch die kurze Funktionsdauer ihrer Beamten zu erreichen. Hierdurch wird das Ideal, dass jeder einmal an die Reihe kommt, möglichst realisiert; daher auch das häufige Verbot der Wiederwahl. Die gleichzeitige Über- und Unterordnung ist eine der kraftvollsten Formen der Wechselwirkung und kann, in richtiger Verteilung auf die Mannigfaltigkeit der Gebiete, schon durch die enge Wechselwirkung, die sie bedeutet, ein sehr starkes Band zwischen Individuen bilden. Stirner sieht hierin das Wesentliche des Konstitutionalismus: »Die Minister dominieren über ihren Herrn, den Fürsten, die Deputierten über ihren Herrn, das Volk.« Und noch in einem tieferen Sinne enthält der Parlamentarismus diese Korrelationsform. Wenn die moderne Jurisprudenz alle Rechtsverhältnisse in solche der Gleichordnung und solche der Über- und Unterordnung teilt, so dürften auch die ersten vielfach solche von Über- und Unterordnung, aber in wechselseitiger Ausübung, sein. Die Gleichordnung zweier Bürger mag darin bestehen, dass keiner eine Prärogative vor dem andern besitzt. Aber indem jeder einen Abgeordneten wählt, und dieser über Gesetze, die auch für den andern gelten, mitzubestimmen hat (-> 173) entsteht ein Verhältnis wechselseitiger Über- und Unterordnung, und zwar als Ausdruck der Koordination. Für die Verfassungsfragen ist diese Form überhaupt von entscheidender Bedeutung, wie schon Aristoteles erkannt hat, wenn er den Anteil an der Staatsgewalt, dem Rechte nach, von dem Anteil an der Staatsgewalt, der Ausübung nach, unterscheidet. Dadurch, dass ein Bürger, im Gegensatz zu den Nicht Bürgern, ein Träger der Staatsgewalt ist, ist noch nicht gesagt, dass er nicht etwa innerhalb der Organisation dieser lediglich und dauernd zu den bloss Gehorchenden gehört. Wer in bezug auf die Frage der Bürgerwehrfähigkeit zu den ?, zu den Besitzenden, zählen mag, kann hinsichtlich des Anteils an der Ausübung der Staatsgewalt zu den weniger Besitzenden, dem 8~,uoc, gehören, indem zu Ämtern etwa nur Leute mit hoher Schätzung wählbar sind, niedrigere Schätzung aber lediglich zur Teilnahme an der ? berechtigt. Ein Staat, welcher sich in Richtung auf das erste Verhältnis vielleicht als ? darstellte, ist in bezug auf das zweite unter Umständen Demokratie. Der Beamte ist hier der allgemeinen Staatsgewalt unterworfen, deren Träger in der praktischen Organisation wiederum ihm unterworfen sind. Man hat dieses Verhältnis zugleich verfeinert und allgemeiner ausgedrückt, indem man das Volk als Objekt des Imperiums dem Individuum als allen andern koordiniertes Glied gegenüberstellte: der Einzelne sei in jener Hinsicht Pflichtobjekt, in dieser Rechtssubjekt. Und zwar steigert sich diese Differenzierung und zugleich die durch die Wechselseitigkeit der Über- und Unterordnung bewirkte Einheitlichkeit des Gruppenlebens noch, wenn man auf gewisse Inhalte achtet, auf die sich diese Form bezieht. Man hat als die Stärke der Demokratie hervorgehoben, - mit vollem Bewusstsein der darin gelegenen Paradoxiedass ein jeder in den Dingen Diener ist, in denen er die genaueste Sachkenntnis besitzt, nämlich in den beruflichen, wo er den Wünschen der Konsumenten, den Anweisungen des Unternehmers oder sonstigen Auftragerteilenden gehorchen muss - während er in den allgemeinen bzw. politischen Interessen der Gesamtheit mit Herr ist, von denen er kein spezielles, sondern nur das allen andern auch eigene Verständnis hat. Wo der in letzter Instanz Herrschende zugleich der Sachverständige ist, da sei die absolute Unterdrückung der Tieferstehenden ganz unvermeidlich; und wenn in der Demokratie die jeweilige Zahlenmajorität diese Konzentration von Wissen und Macht besässe, würde sie keine weniger schädliche Tyrannei als die Autokratie üben. Um es zu dieser Spaltung zwischen oben und unten nicht kommen zu lassen, sondern eine Einheit des Ganzen zu bewahren, bedürfe es dieser eigentümlichen Verschränkung, mit der die höchste Macht denen anvertraut sei, die in Hinsicht des Sachverständnisses subaltern wären! Auf der Verflechtung von alternierenden Über- und Unterordnungen zwischen denselben Potenzen ruhte nicht weniger die Einheit des Staatsgedankens, zu der nach der glorreichen Revolution in England die parlamentarische und die Kirchenverfassung zusammenwuchsen. Die Geistlichkeit hatte eine tiefe Abneigung gegen das parlamentarische Regime und vor allem gegen die Prärogative, (-> 174) die dieses auch ihr gegenüber verlangte. Der Friedensschluss kam - den Hauptsachen nach - so zustande, dass die Kirche eine besondere Gerichtsgewalt über Ehe und Testamente behielt und ihre Strafbestimmungen für Katholiken und Nicht- Kirchenbesucher. Dafür vergass sie ihre Lehre vom unabänderlichen »Gehorsam« und erkannte an, dass die göttliche Weltordnung Platz für eine parlamentarische hatte, deren besonderen Bestimmungen auch die Geistlichkeit unterworfen sei. Wiederum aber dominierte die Kirche das Parlament, indem zum Eintritt in dieses Eide erforderlich waren, die nur die Staatskirchler ohne weiteres, Dissenters auf Umwegen, Andersgläubige überhaupt nicht ablegen durften. Die regierende geistliche und weltliche Klasse verkettete sich in der Weise, dass die Erzbischöfe ihren Platz im Oberhause über den Herzögen, die Bischöfe über den Lords behielten, während sich alle Pfarrer dem Patronat der weltlichen regierenden Klasse unterordneten. Dafür überliess man den Ortsgeistlichen wieder die Leitung der Ortsgemeindeversammlung. Dies war die Wechselwirkungsform, die die sonst einander widerstrebenden Machtfaktoren gewinnen konnten, damit die Staatskirche des 18. Jahrhunderts und eine einheitliche Organisation des englischen Lebens überhaupt zustande kam. Auch das eheliche Verhältnis verdankt seine innere und äussere Festigkeit und Einheit wenigstens zum Teil der Tatsache, dass es eine grosse Anzahl von Interessengebieten umfasst und auf manchen derselben der eine Teil, auf andern der andere übergeordnet ist. Dadurch entsteht ein Ineinanderwachsen, eine Einheitlichkeit und zugleich doch innere Lebendigkeit des Verhältnisses, wie sie bei andern soziologischen Formen kaum zu erreichen ist. Was man die »Gleichberechtigung« von Mann und Frau in der Ehe nennt - als Tatsache oder als frommen Wunsch - wird sich wohl zum grossen Teil als solche alternierende Über- und Unterordnung herausstellen. Wenigstens ergäbe sich hierbei, insbesondere wenn man auf die tausend feinen, nicht in Prinzipien zu fassenden Beziehungen des täglichen Lebens achtet, ein mehr organisches Verhältnis, als bei einer mechanischen Gleichheit im unmittelbaren Sinn; jene Alternierung brächte es schon mit sich, dass die jeweilige Überordnung nicht als brutaler Befehl aufträte. Diese Verhältnisform bildete auch eines der festesten Bänder für die Armee Cromwells. Derselbe Soldat, der in militärischen Angelegenheiten seinem Vorgesetzten blind gehorchte, machte sich oft in der Gebetstunde zum Sittenprediger diesem Vorgesetzten gegenüber; ein Korporal konnte die Andacht leiten, an der sein Hauptmann nur ebenso wie alle Gemeinen teilnahm; die Armee, die ihrem Führer unbedingt folgte, wenn einmal ein politischer Zweck akzeptiert war, fasste vorher doch ihrerseits politische Entschlüsse, denen sich die Führer unterordnen mussten. Durch diese Wechselseitigkeit von Über- und Unterordnung erhielt die puritanische Armee, solange sie bestand, eine ausserordentliche Festigkeit. Nun ist dieser günstige Erfolg der in Frage stehenden Vergesellschaftungsform aber davon abhängig, dass die Sphäre, innerhalb deren das eine Sozialelement übergeordnet ist, sehr genau und unzweideutig von denjenigen abgegrenzt ist, in denen das andre (-> 175) übergeordnet ist. Sobald dies nicht der Fall ist, werden fortwährende Kompetenzkonflikte entstehen, und der Erfolg wird nicht Stärkung, sondern Schwächung der Verbindung sein. Insbesondere wo ein im allgemeinen Untergeordneter gelegentlich eine Überordnung erringt, die auf dem Gebiet seiner sonstigen Unterordnung bleibt, da wird teils durch den Charakter des Rebellentums, den dieser Zustand meistenteils tragen wird, teils durch die mangelnde Fähigkeit des immer Untergeordneten zur Überordnung auf dem gleichen Gebietedie Festigkeit der Gruppe leiden. So brachen zur Zeit der Weltmacht Spaniens im spanischen Heer, z. B. in den Niederlanden, periodische Rebellionen aus. Mit so furchtbarer Disziplin es im ganzen zusammengehalten wurde, so zeigte es doch gelegentlich eine ununterdrückbare demokratische Energie. In gewissen, fast berechenbaren Zwischenräumen rebellierten sie gegen die Offiziere, setzten sie ab und wählten eigene Offiziere, die aber unter Aufsicht der Soldaten standen und nichts tun durften, was nicht alle Untergebenen billigten. Die Schädlichkeit solchen Durcheinandergehens von Über- und Unterordnung auf einem und demselben Gebiete bedarf keiner Erörterung. Sie liegt in indirekter Form ebenso in der kurzen Amtsdauer der wählbaren Beamten vieler Demokratien; es wird dadurch allerdings erreicht, dass eine möglichst grosse Anzahl von Bürgern einmal in eine führende Stellung gelangtaber andrerseits werden langsichtige Pläne, kontinuierliche Aktionen, konsequent durchgeführte Massregeln, technische Vervollkommnungen oft genug dadurch verhindert. In den antiken Republiken freilich war dieses rasche Alternieren noch nicht in diesem Masse schädlich, insoweit ihre Verwaltung einfach und durchsichtig war, und die meisten Bürger die für die Ämter erforderlichen Kenntnisse und Schulung besassen. Die soziologische Form jener Vorkommnisse im spanischen Heere zeigten, bei sehr verschiedenem Inhalt, die grossen Unzuträglichkeiten, die sich im Anfang des 19. Jahrhunderts in der amerikanischen Episkopalkirche herausstellten. Die Gemeinden wurden nämlich von einer fieberhaften Leidenschaft ergriffen, eine Kontrolle über ihre Geistlichen auszuüben, die doch gerade um der sittlichen und kirchlichen Kontrolle über die Gemeinde willen angestellt waren! In Nachwirkung dieser Aufsässigkeit der Gemeinden wurden in Virginien noch lange Zeit nachher die Geistlichen immer nur auf ein Jahr angestellt. Mit einer kleinen Verschiebung, in der Hauptsache aber doch formal gleich, tritt dies soziologische Vorkommnis in Beamtenhierarchien ein, wo der Vorgesetzte technisch vom Untergebenen abhängig ist. Dem höheren Beamten fehlt oft die Kenntnis der technischen Details oder der aktuellen Sachlage. Der untere Beamte bewegt sich meist sein Leben lang in demselben Kreise von Aufgaben und gewinnt dadurch eine spezialistische Kenntnis seines engen Gebietes, die demjenigen entgeht, der rasch durch verschiedene Stufen vorwärts eilt während seine Beschlüsse doch nicht ohne jene Detailkenntnisse ausgeführt werden können. Bei dem Vorrecht zum Staatsdienst, das in der römischen Kaiserzeit Ritter und Senatoren hatten, gab man sich mit keiner theoretischen Vorbildung zu ihm ab, sondern überliess (-> 176) den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse einfach der Praxis. Dies hatte aber - schon in den letzten Zeiten der Republik - die Folge gehabt, dass die höheren Beamten von ihrem Unterpersonal abhängig waren, welches, nicht ständig wechselnd, sich eine gewisse Geschäftsroutine zu verschaffen in der Lage war. Dies ist in Russland eine durchgehende Erscheinung, die durch die dortige Art der Ämterbesetzung besonders begünstigt wird. Das Avancement findet dort nach Rangklassen statt, aber nicht nur innerhalb desselben Ressorts, sondern wer eine bestimmte Klasse erreicht hat, wird oft - auf seinen Wunsch oder den des Vorgesetzten - mit ebendemselben Rang m ein ganz anderes versetzt. So war es, wenigstens bis vor kurzem, kein seltener Fall, dass der graduierte Student nach sechsmonatlicher Dienstleistung in der Front ohne weiteres Offizier wurde, ein Offizier dagegen, unter Übertritt in die seiner militärischen Charge entsprechende Beamtenrangstufe, irgendein ihm mehr zusagendes Amt im Zivilstaatsdienst erhielt. Wie sich dann beide mit ihrer den neuen Verhältnissen nicht angepassten Vorbildung zurechtfanden, blieb ihnen überlassen. Mit unvermeidlicher Häufigkeit muss hieraus technische Unkenntnis des höheren Beamten für seine Stelle hervorgehen, die ihn ebenso unvermeidlich von seinem Untergebenen und dessen Sachkenntnis abhängig macht. Die Reziprozität von Über- und Unterordnung lässt also oft den tatsächlich Leitenden als den Untergeordneten, den tatsächlich nur Ausfuhrenden als den Übergeordneten erscheinen, und schädigt damit die Gediegenheit der Organisation ebenso, wie eine zweckmässig verteilte Alternierung von Über- und Unterordnung sie stützen kann Jenseits dieser speziellen Formungen stellt die Tatsache der Herr schaft folgendes ganz allgemeine soziologische Problem. Über- und Unterordnung bilden einerseits eine Form der objektiven Organisation der Gesellschaft; sie sind andrerseits der Ausdruck der persönlichen Qualitätsunterschiede zwischen den Menschen. Wie verhalten sich nun diese beiden Bestimmungen zueinander, und wie wird die Form der Vergesellschaftung durch die Verschiedenheiten dieses Verhältnisses beeinflusst? Am Anfang der gesellschaftlichen Entwicklung muss die Überordnung einer Persönlichkeit über andre der adäquate Ausdruck und Folge persönlicher Überlegenheit gewesen sein. Es liegt gar kein Grund vor, weshalb in einem sozialen Zustande ohne feste Organisation, die dem Einzelnen a priori seine Stelle anweist, irgend jemand sich dem andern unterordnen sollte, wenn ihn nicht Gewalt, Pietät, körperliche, geistige oder willensmässige Überlegenheit, Suggestion, kurz das Verhältnis seines persönlichen Seins zu dem des andern dazu bestimmte. Wenigstens müssen wir, da uns das Anfangsstadium gesellschaftlicher Bildung historisch unzugängig ist, aus methodischem Prinzip die möglichst einfache Annahme: einer annähernden Gleichgewichtslage, machen. Dies verhält sich wie mit den kosmologischen Herleitungen. Weil wir den Ausgangszustand des Weltprozesses nicht kennen, musste man sich bemühen, von dem möglichst Einfachen, der Homogeneität und Gleichgewichtslage der Weltelemente aus, Beginn und Fortschritt der Mannigfaltigkeiten und Differenzierungen (-> 177) zu deduzieren. Nun ist freilich kein Zweifel, dass, wenn jene Voraussetzungen im absoluten Sinne gemacht werden, kein Weltprozess beginnen konnte, weil sie keine Ursache für Bewegung und Besonderung bieten; vielmehr muss irgendein differentielles Verhalten von Elementen, wie minimal auch immer, an den Anfangszustand gesetzt werden, um von ihm aus die weiteren Differenzierungen begreiflich zu machen. So sind wir auch genötigt, in der Entwicklung der sozialen Mannigfaltigkeiten von einem fiktiven einfachsten Zustande auszugehen; das Minimum von Mannigfaltigkeit, dessen es als des Keimes aller späteren Differenzierungen bedarf, wird dabei wohl in die rein personalen Unterschiedenheiten der Anlagen von Individuen gesetzt werden müssen. Die nach aussen gerichteten Unterschiedllichkeiten der Menschen in den aufeinander bezüglichen Positionen werden also zu allererst von solchen qualitativen Individualisierungen abzuleiten sein. So werden von dem Fürsten in primitiven Zeiten Vollkommenheiten gefordert oder vorausgesetzt, die in ihrem Grade oder in ihrer Vereinigung ungewöhnlich sind. Der griechische König der heroischen Zeit muss nicht nur tapfer, weise und beredt sein, sondern auch hervorragend in den athletischen Übungen und möglichst auch ein vortrefflicher Zimmermann, Schiffsbauer und Ackersmann. Die Stellung des Königs David beruhte, wie man hervorgehoben hat, zum grossen Teil darauf, dass er zugleich Sänger und Kriegsmann, Laie und Prophet war, und die Fähigkeiten besass, die weltliche Staatsmacht mit der geistlichen Theokratie zu verschmelzen. Aus diesem Ursprung von Ueber- und Unterordnung, der-natürlich noch in jedem Augenblick innerhalb der Gesellschaft wirksam ist und fortwährend neue Verhältnisse stiftet, entwickeln sich nun aber feststehende Organisationen von Ueber- und Unterordnung, in welche die Individuen entweder hineingeboren werden, oder in denen sie die einzelnen Positionen auf Grund ganz andrer Qualitäten erringen, als die sind, welche die fragliche Ueber- und Unterordnung ursprünglich begründet haben. Dieser Übergang vom Subjektivismus der Herrschaftsverhältnisse zu einer objektiven Formation und Fixierung wird durch die rein quantitative Erweiterung der Herrschaftsgebiete bewirkt. Für diese allenthalben bemerkbare Beziehung zwischen der steigenden Quantität von Elementen und der Objektivität der für sie gültigen Normierungen sind zwei eigentlich entgegengesetzte Motive von Bedeutung. Die Vermehrung von Elementen enthält zugleich eine Vermehrung der in ihnen vorkommenden qualitativen Besonderheiten. Damit steigt die Unwahrscheinlichkeit, dass irgendein Element von subjektiver Individualität ein gleiches oder ein gleichmässig genügendes Verhältnis zu jedem von ihnen habe. In dem Mass, in dem die Differenzen innerhalb des Herrschaftsoder Normierungsgebietes zunehmen, muss der Herrscher oder die Norm ihren Individualcharakter abzutun und einen allgemeinen, über die Fluktuierungen des Subjektiven erhabenen anzunehmen suchen. Andrerseits führt ebendieselbe Erweiterung des Kreises auf Arbeitsteilung und Differenzierung unter ihren führenden Elementen. Der Herrscher einer grossen Gruppe kann nicht (-> 178) mehr, wie der griechische König, für alle ihre wesentlichen Interessen Mass und Führer sein; es bedarf vielmehr einer vielfältigen Spezialisierung und fachmässigen Einteilung des Regimes. Arbeitsteilung aber steht überall in Wechselbeziehung mit der Objektivierung des Handelns und der Verhältnisse, sie rückt die Leistung des Einzelnen in einen ausserhalb seiner Sphäre gelegenen Zusammenhang, die Persönlichkeit als ganze und innere stellt sich jenseits ihres einseitigen Tuns, dessen jetzt rein sachlich umschriebene Resultate sich erst mit denen anderer Persönlichkeiten wieder zu einer Ganzheit zusammenschliessen. Der Umkreis solcher Ursachen wird die von Fall zu Fall, von Person zu Person entstehenden Herrschaftsverhältnisse in die objektive Form übergeführt haben, in der sozusagen nicht der Mensch, sondern die Stellung das Übergeordnete ist. Das Apriori der Beziehung sind jetzt nicht mehr die Menschen mit ihren Eigenschaften, aus denen die soziale Relation entsteht, sondern diese Relationen als objektive Formen, »Stellungen«, gleichsam leere Räume und Umrisse, die erst von Individuen >>ausgefüllt<< werden sollen. Je fester und technisch ausgearbeiteter die Organisation der Gruppe ist, desto objektiver und formaler bieten sich die Schemata der Ueber- und Unterordnung dar, zu denen dann erst nachträglich die geeigneten Personen gesucht werden, oder die durch die blossen Zufälle der Geburt und sonstiger. Chancen ihre Ausfüllungen finden. Hierbei ist keineswegs nur an die Hierarchie staatlicher Stellungen zu denken. Die Geldwirtschaft schafft auf den von ihr beherrschten Gebieten eine ganz ähnliche Formung der Gesellschaft. Der Besitz oder der Mangel einer bestimmten Geldsumme bedeutet eine bestimmte soziale Stellung, fast ganz unabhängig von den personalen Qualitäten dessen, der sie ausfüllt. Das Geld hat die vorhin betonte Scheidung zwischen dem Menschen als Persönlichkeit und als Träger einer bestimmten Einzelleistung oder -bedeutung auf den Gipfel gehoben; sein Besitz gewährt jedem, der ihn erobern oder irgendwie erwerben kann, eine Macht und eine Stellung, die mit dem Innehaben dieses Besitzes, nicht aber mit der Persönlichkeit und ihren Eigenschaften auftritt und verschwindet. Die Menschen traversieren durch die Positionen, die bestimmten Geldbesitzen entsprechen, wie rein zufällige Ausfüllungen durch feste, gegebene Formen hindurchgehen. Dass übrigens die moderne Gesellschaft diese Diskrepanz zwischen Stellung und Persönlichkeit nicht etwa durchgehends aufweist, bedarf keiner Betonung. Vielmehr wird sich vielfach sogar durch die Lösung des objektiven Inhaltes der Position von der Persönlichkeit als solcher eine gewisse Gelenkigkeit ihrer Zuordnung herstellen, die die angemessene Proportion auf neuer, oft rationellerer Basis realisiert ganz abgesehen von den ungeheuer gesteigerten Möglichkeiten, die die liberalen Ordnungen überhaupt für den Gewinn der den Kräften entsprechenden Stellung geben: wenngleich die hier in Frage kommenden Kräfte oft so spezialistische sind, dass die durch sie gewonnene Überordnung dennoch der Persönlichkeit nach ihrem Gesamtwert nicht zukommt. Gerade an gewissen mittleren Gestaltungen, wie der ständischen und der zünftischen, wird jene Diskrepanz (-> 179) gelegentlich ihr Maximum erreichen. Mann hat mit Recht hervor gehoben, dass das System der Grossindustrie dem ausnehmend begabten Manne mehr Gelegenheit gebe, sich auszuzeichnen, als er vordem besass. Das Zahlenverhältnis von Werkführern und Aufsehern zu Arbeitern sei zwar heutzutage kleiner als das Zahlenverhältnis von Kleinmeistern zu Lohnarbeitern vor zweihundert Jahren. Aber das besondere Talent könne viel sicherer zu höherer Stellung aufsteigen. Worauf es an dieser Stelle ankommt, ist nur die eigentümliche Chance des Auseinanderfallens der personalen Qualität und ihrer Stellung nach Herrschen oder Beherrschtwerden, die durch die Objektivierung der Stellungen, durch deren Differenzierung von dem rein Personalen der Individualität gegeben ist. So sehr der Sozialismus dieses blind zufällige Verhältnis zwischen der objektiven Stufenfolge der Positionen und den Qualifikationen der Personen perhorresziert, so kommen doch seine Organisationsvorschläge auf dieselbe soziologische Gestaltung heraus. Denn er fordert eine absolut zentralisierte, also notwendigerweise streng gegliederte und hierarchische Verfassung und Verwaltung, setzt aber alle Individuen als a priori gleich befähigt voraus, jede beliebige Stelle dieser Hierarchie auszufüllen. Damit aber wird gerade das, was an den jetzigen Zuständen als sinnlos erschien, mindestens nach einer Seite hin zum Prinzip erhoben. Denn dass, in der reinen demokratischen Konsequenz, die Geleiteten den Leiter wählen, bietet keine Garantie gegen die Zufälligkeit des Verhältnisses zwischen Person und Stellung, nicht nur weil man, um den besten Sachkenner, zu wählen, selbst Sachkenner sein muss; sondern weil das Prinzip der Wahl von unten her in allen weit ausgedehnten Kreisen durchaus z.ufälllige Resultate liefert; ausgenommen hiervon sind reine Parteiwahlen, bei denen aber gerade das Moment, für das Sinn oder Zufall hier in Frage steht, ausgeschaltet ist: denn die Parteiwahl als solche gilt doch nicht der Person, weil sie diese bestimmten persönlichen Qualitäten besitzt, sondern weil sie der - extrem gesprochen - anonyme Vertreter eines bestimmten objektiven Prinzips ist. Die Form der Kreierung des Führers, zu der der Sozialismus folgerichtig greifen müsste, ist die Auslosung der Positionen. Viel mehr als der Turnus, der in ausgedehnten Verhältnissen doch nie vollständig durchzuführen ist, bringt die Losung den ideellen Anspruch eines jeden zum Ausdruck. Sie ist deshalb keineswegs an sich demokratisch; nicht nur, weil sie auch in einer herrschenden Aristokratie gelten kann und als reines Formprinzip ganz jenseits dieser Gegensätze steht; sondern vor allem, weil die Demokratie die reale Mitwirksamkeit Aller bedeutet, die Auslosung führender Positionen aber diese gerade in eine ideelle umsetzt, in das bloss potenzielle Recht jedes einzelnen, in eine leitende Stellung zu gelangen. Das Losprinzip schneidet die Vermittlung zwischen dem Menschen und seiner Stellung, die von der subjektiven Geeignetheit getragen wird, völlig durch; mit ihm ist die formal-organisatorische Forderung der Ueber- und Unterordnung überhaupt völlig Herr über die personalen Qualitäten geworden, von denen sie ausgegangen war. An dem Problem des Verhältnisses zwischen der personalen und (- > 180) der nur stellungsmässigen Superiorität scheiden sich zwei bedeutsame soziologische Formgedanken. In Anbetracht der tatsächlichen und nur in einer Utopie zu beseitigenden Ungleichheit in den Qualitäten der Menschen ist die »Herrschaft der Besten<< jedenfalls diejenige Verfassung, die das innere und ideelle Verhältnis der Menschen am genauesten und zweckmäBigsten in ihrem äuBeren zum Ausdruck bringt. Dies ist vielleicht der tiefste Grund, aus dem Künstler so oft aristokratisch gesonnen sind; denn alles Künstlertum ruht auf der Voraussetzung, dass der innere Sinn der Dinge sich in ihrer Erscheinung adäquat offenbare, wenn man diese nur richtig und vollständig zu sehen verstände; die Trennung der Welt von ihrem Werte, der Erscheinung von ihrer Bedeutung ist die schlechthin antikünstlerische Sinnesart - so sehr der Künstler auch die unmittelbare Gegebenheit umgestalten muss, damit sie ihre wahre, überzufällige Form hergebe, die nun aber zugleich das Wort für ihren seelischen oder metaphysischen Sinn ist. Der psychologische und historische Zusammenhang zwischen aristokratischer und künstlerischer Lebensauffassung dürfte so mindestens zum Teil darauf zurückgehen, dass nur eine aristokratische Ordnung den inneren Wertrelationen der Menschen eine sichtbare Form, sozusagen ihr ästhetisches Symbol, verschafft. Nun aber ist eine Aristokratie in diesem reinen Sinne, als die Herrschaft der Besten, wie Plato sie dachte, empirisch nicht zu realisieren. Zunächst, weil bisher kein Verfahren gefunden worden ist, durch das »die Besten« mit Sicherheit erkannt und an ihren Platz gestellt würden; weder die apriorische Methode der Züchtung einer herrschenden Kaste, noch die aposteriorische der natürlichen Auslese im freien Kampf um die begünstigte Stellung, noch die gewissermassen mittlere der Personenwahl von unten oder von oben her haben sich als dafür zulänglich erwiesen. Indem zu diesen Schwierigkeiten der Voraussetzung noch die weiteren kommen: dass die Menschen sich mit der Superiorität selbst des Besten unter ihnen selten beruhigen, weil sie überhaupt keine Superiorität wollen oder wenigstens keine, an der sie nicht selbst teil hätten; und ferner, dass der Besitz der Macht, auch der ursprünglich mit Recht erworbene, zu demoralisieren pflegt, freilich nicht immer das Individuum, aber fast immer Körperschaften und Klassen - so wird die Meinung des Aristoteles begreiflich: es komme zwar, vom abstrakten Standpunkt aus, dem Individuum oder dem Geschlecht, das etwa alle andern an ap~r überrage, die absolute Herrschaft über diese andern zu, von den Anforderungen der Praxis aus sei dagegen eine Mischung dieser Herrschaft mit der der Masse zu empfehlen; deren numerisches Übergewicht müsse mit jenem qualitativen zusammenwirken. Ueber diesen vermittelnden Gedanken hinaus aber können die hervorgehobenen Schwierigkeiten einer »Herrschaft der Besten« zu der Resignation führen, die allgemeine Gleichheit als die praktische Regulative gelten zu lassen, weil sie jenem Nachteile der - logisch allein gerechtfertigten - Aristokratie gegenüber das geringere Uebel darstelle. Da es nun doch einmal unmöglich sei, die subjektiven Differenzen mit Sicherheit und Dauer in objektiven Herrschaftsverhältnissen auszudrücken, so (-> 181) solle man sie überhaupt aus der Bestimmung der sozialen Struktur ausschalten und diese so regulieren, als ob jene nicht existieren. Die gleiche pessimistische Stimmung indes kann, da die Frage des grösseren oder kleineren Uebels in der Regel nur nach persönlicher Schätzung zu entscheiden ist, zu der genau entgegengesetzten Ueberzeugung gelangen: dass überhaupt nur regiert werden muss, - in grossen wie in kleinen Kreisen - besser von ungeeigneten Personen als gar nicht; dass die gesellschaftliche Gruppe die Form der Ueber- und Unterordnung aus innerer und objektiver Notwendigkeit heraus annehmen muss, so dass es dann sozusagen nur ein wünschenswertes Akzidenz ist, wenn an der mit objektiver Notwendigkeit präformierten Stelle auch das subjektiv zulängliche Individuum steht. Diese formale Tendenz geht von ganz primitiven Erfahrungen und Notwendigkeiten aus. Zunächst davon, dass die Herrschaftsform eine Verbindung bedeutet oder schafft: unbehilflichere, über keine Vielheit von Wechselwirkungsformen verfügende Zeiten haben oft kein andres Mittel, die formale Zugehörigkeit zum Ganzen zu bewirken, als die Unterordnung der ihm nicht unmittelbar verbundenen Individuen unter seine a priori ihm zugehörigen Mitglieder. In der Zeit, als in Deutschland die früheste Verfassung völliger personaler und Besitzgleichheit in der Gemeinde aufgehört hatte, fehlten dem landlosen Manne die aktiven Freiheitsrechte - wenn er nicht ohne jede Verbindung mit dem Gemeinwesen bleiben wollte, musste er sich einem Herrn anschliessen, um so mittelbar als Schutzgenosse an den öffentlichen Verbänden teilzunehmen. Daran, dass er dies tat, hatte die Gesamtheit ein Interesse; denn sie konnte keinen unverbundenen Mann in ihrem Gebiete dulden, und deshalb machte das angelsächsische Gesetz dem Landlosen ausdrücklich zur Pflicht, sich zu »verherren«. Ebenso fordert im mittelalterlichen England das Interesse der Gemeinde, dass der Fremde sich einem Schutzherrn unterstelle. Man gehörte zur Gruppe, wenn man ein Stück ihres Geländes besass; wer dessen ermangelte und doch zu ihr gehören wollte, der musste selbst jemandem gehören, der ihr auf jene primäre Weise verbunden war. Die generelle Wichtigkeit führender Persönlichkeiten, bei einer relativen Gleichgültigkeit gegen deren personale Qualifikation, wiederholt sich formal ähnlich an manchen frühen Erscheinungen des Wahlprinzips. Die Wahlen zum mittelalterlichen englischen Parlament z. B. scheinen mit erstaunlicher Fahrlässigkeit und Indifferenz geführt worden zu sein: nur darauf, dass der Bezirk ein Parlamentsmitglied designierte, scheint es angekommen zu sein, wer es war, tritt an Wichtigkeit dagegen zurück was sich nicht weniger an der Gleichgültigkeit gegen die Qualifikation der Wähler zeigte die im Mittelalter vielfach auffällt. Wer gerade anwesend ist, wählt mit, auf Legitimation oder auf eine bestimmte Anzahl der Wähler scheint oft kein Wert gelegt worden zu sein. Ersichtlich ist diese Unbekümmertheit um die Wahlkörper nur der Ausdruck für die Unbekümmertheit um die qualitativ-personalen Resultate der Wahl. Ganz allgemein endlich wirkt in dem gleichen Sinn die Ueberzeugung von der Notwendigkeit des (-> 182) Zwanges, den die menschliche Natur nun einmal brauche, um nicht völliger Zweck- und Formlosigkeit des Handelns zu verfallen. Es ist für den generellen Charakter dieses Postulates gleichviel, ob die Unterordnung unter eine Person und ihre Willkür oder unter ein Gesetz erfolgt: gewisse extreme Fälle vorbehalten, in denen der Wert der Unterordnung als Form über den Widersinn ihres Inhaltes nicht mehr Herr werden kann, ist es nur ein sekundäres Interesse, ob das Gesetz inhaltlich etwas besser oder schlechter ist, gerade wie es sich mit der Qualität der herrschenden Persönlichkeit verhielt. Man könnte hier auf die Vorzüge des erblichen - also von den Qualitäten der Person bis zu einem gewissen Grade unabhängigen - Despotismus hinweisen, insbesondere wo es sich um das einheitliche, politische und kulturelle Leben grosser Gebiete handelt, und wo er vor der freien Föderation manches voraus hat, was der Prärogative der Ehe über die freie Liebe ähnlich ist. Niemand kann leugnen, dass der Zwang des Rechtes und der Sitte unzählige Ehen zusammenhält, die sittlicherweise auseinandergehen müssten: die Personen ordnen sich hier einem Gesetz unter, das für ihren Fall eben nicht passt. In andern aber ist der gleiche Zwang, so hart er momentan und subjektiv empfunden werde, ein unersetzlicher Wert, weil er diejenigen zusammenhält, die sittlicherweise zusammenbleiben sollen, aber in irgendeiner augenblicklichen Verstimmung, Gereiztheit oder Gefühlsschwankung auseinandergehen würden, wenn sie nur könnten, und damit ihr Leben irreparabel verarmen oder zerstören würden. Das Ehegesetz mag inhaltlich gut oder schlecht, für den jeweiligen Fall passend oder nicht sein: der blosse Zwang des Zusammenbleibens, der von ihm ausgeht, entwickelt individuelle Werte eudämonistischer und ethischer Art, - von denen der sozialen Zwechmässigkeit noch ganz abgesehen - die für den hier vorausgesetzten, vielleicht einseitig pessimistischen Standpunkt, bei Fortfall jedes Zwanges überhaupt nicht zu realisieren wären. Schon das Bewusstsein eines jeden, dass er an den andern zwangsmässig gebunden ist, mag in manchen Fällen dem Zusammensein seine äusserste Unerträglichkeit geben; in andern aber wird es eine Nachgiebigkeit, Selbstbeherrschung, Durchbildung der Seele mit sich bringen, zu der bei jederzeit möglichem Auseinandergehen sich niemand bewogen fühlen würde, sondern die nur der Wunsch hervorlockt, die nun doch einmal unvermeidliche Gemeinsamkeit der Existenz wenigstens so erträglich wie möglich zu gestalten. Das Bewusstsein, überhaupt unter einem Zwange zu stehen, einer übergeordneten Instanz unterworfen zu sein - mag diese ein ideelles oder ein soziales Gesetz sein, eine willkürlich schaltende Persönlichkeit oder ein Verwalter höherer Normen - dieses Bewusstsein ist gelegentlich revoltierend oder erdrückend, wahrscheinlich aber für die Mehrzahl der Menschen ein unersetzlicher Halt und Zusammenhalt des inneren und äusseren Lebens. Unsere Seele scheint - in dem unvermeidlich symbolischen Ausdruck aller Psychologie - in zwei Schichten zu leben: einer tiefen, schwer oder gar nicht beweglichen, die den wirklichen Sinn oder Substanz unseres Daseins trägt, während die andre sich aus den im Moment herrschenden Impulsen (-> 183) und isolierten Reizbarkeiten zusammensetzt. Die zweite würde nun noch öfter, als es tatsächlich geschieht, den Sieg über die erste davontragen und durch das Sichdrängen und rasche Sichablösen ihrer Glieder jener keine Lücke lassen, um an die Oberfläche zu treten, wenn nicht das Gefühl eines von irgendwoher eingreifenden Zwanges ihre Strömung staute, ihre Schwankungen und Launenhaftigkeiten bräche und damit der beharrenden Unterströmung immer wieder Raum und Übergewicht verschaffte. Gegenüber dieser funktionellen Bedeutung des Zwanges als solchen ist sein besonderer Inhalt erst von sekundärer Wichtigkeit. Der sinnlose mag von einem sinnvollen abgelöst werden, aber auch dieser hat seine jetzt fragliche Bedeutung nur in dem, was er mit jenem teilt; ja, nicht nur das Dulden des Zwanges, sondern auch die Opposition gegen ihn, gegen den ungerechten wie gegen den gerechtfertigten, übt an dem Rhythmus unseres Oberflächenlebens diese Funktion der Hemmung und Unterbrechung, wodurch denn die tieferen und überhaupt nicht von aussen zu hemmenden Strömungen des eigensten und substanziellen Lebens zu Bewusstsein und Wirksamkeit gelangen. Insofern nun der Zwang mit irgendeiner Art von Herrschaft identisch ist, zeigt dieser Zusammenhang das Element in ihr auf, das gegen die Qualität des Herrschenden, gegen das Recht seiner Individualität auf Herrschaft gewissermassen gleichgültig ist, und das so den tieferen Sinn einer Forderung von Autorität schlechthin offenbart. Ja, dass persönliche Qualifikation und soziale Stellung in der Reihe der Ueber- und Unterordnungen sich durchgehends und restlos entsprächen, ist prinzipiell unmöglich, welche Organisation man auch zu diesem Zwecke vorschlagen möge. Und zwar auf Grund der Tatsache, dass es immer mehr Menschen gibt, die zu übergeordneten Stellungen qualifiziert sind, als es übergeordnete Stellungen gibt. Von den gewöhnlichen Arbeitern einer Fabrik gibt es sicher sehr viele, die ebenso gut Werkführer oder Unternehmer sein könnten; von den gemeinen Soldaten sehr viele, die die volle Befähigung zum Offizier besässen, von den Millionen Untertanen eines Fürsten zweifellos eine grosse Anzahl, die ebenso gute oder bessere Fürsten sein würden. Das Gottesgnadentum ist gerade der Ausdruck dafür dass die subjektive Qualität nicht entscheiden soll, sondern eine andre, über die menschlichen Massstäbe erhabene Instanz. Der Bruch zwischen den zu einer leitenden Stellung Gelangten und den zu ihr Befähigten darf auch nicht etwa daraufhin grosser angesetzt werden, dass es umgekehrt vielerlei Personen in übergeordneten Stellen gibt, die für sie nicht qualifiziert sind. Denn diese Art des Missverhältnisses zwischen Person und Stellung erscheint aus mancherlei Gründen erheblicher als sie in Wirklichkeit ist. Zunächst tritt die Unfähigkeit innerhalb einer Stellung, von der aus andere geleitet werden, besonders grell hervor, lässt sich aus naheliegenden Ursachen schwerer verheimlichen, als sehr viele andre menschliche Unzulänglichkeiten - und zwar insbesondere, weil ebenso viele andere, wahrhaft zu der Stellung qualifizierte, untergeordnet daneben stehen. Ferner entsteht diese Unangemessenheit vielfach gar nicht aus individuellen Mängeln, sondern aus den (-> 184) widerspruchsvollen Anforderungen des Amtes, deren unvermeidlicher Erfolg dennoch leicht dem Inhaber des Amtes als subjektive Schuld zugerechnet wird. Die moderne »Staatsregierung« z. B. hat ihrem Begriffe nach eine Unfehlbarkeit, die der Ausdruck ihrer - prinzipiell - absoluten Objektivität ist. An dieser ideellen Unfehlbarkeit gemessen, erscheinen ihre realen Träger natürlich oft unzureichend. In Wirklichkeit sind die rein individuellen Unzulänglichkeiten leitender Persönlichkeiten relativ selten. Bedenkt man die unsinnigen und unkontrollierbaren Zufälle, durch die die Menschen auf allen Gebieten in ihre Positionen gelangen, so wäre es ein unbegreifliches Wunder, dass nicht eine sehr viel grössere Summe von Unfähigkeit in deren Ausfüllung hervortritt, wenn man nicht annehmen müsste, dass die latenten Qualifikationen für die Stellungen in sehr grosser Verbreitung vorhanden sind. Es ruht auf dieser Voraussetzung, dass republikanische Verfassungen manchmal bei der Kreierung ihrer Beamten nur nach negativen Instanzen fragen, d. h. danach, ob der Anwärter sich durch irgend etwas des Amtes unwürdig gemacht hätte - wenn also etwa in Athen die Ernennung durch das Los geschah und nur untersucht wurde, ob der Betreffende seine Eltern gut behandelt, seine Steuern bezahlt habe usw.-, also nur, ob etwas gegen ihn vorlag, so dass vorausgesetzt wurde, dass a Prior jeder würdig wäre. Dies ist das tiefe Recht des Sprichwortes: wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand dazu. Denn der zur Ausfüllung höherer Stellungen erforderte »Verstand« ist eben bei vielen Menschen vorhanden, aber er bewährt, entwickelt, offenbart sich erst, wenn sie die Stellung einehmen. Diese Inkommensurabilität zwischen dem Quantum der Befähigungen zur Überordnung und dem ihrer möglichen Betätigungen erklärt sich vielleicht aus dem Unterschiede zwischen dem Charakter des Menschen als Gruppenwesen und dem als Individuum. Die Gruppe als solche ist niedrig und führungsbedürftig, die Eigenschaften, die sie als die schlechthin gemeinsamen entfaltet, sind nur die sicher vererbten, also die primitiveren und undifferenzierten, oder die leicht suggerierbaren, also die »untergeordneten«. Sobald also überhaupt eine Gruppenbildung grösseren Masses stattfindet, ist es zweckmässig, dass die ganze Masse sich in der Form der Unterordnung unter Wenige organisiere. Das verhindert aber ersichtlich nicht, dass jeder Einzelne aus dieser Masse höhere und feinere Eigenschaften besitze. Nur sind diese individueller Art, gehen nach verschiedenen Seiten über den Gemeinbesitz hinaus und helfen deshalb der Niedrigkeit derjenigen Qualitäten nicht auf, in denen sich alle mit Sicherheit begegnen. Aus diesem Verhältnis folgt, dass einerseits die Gruppe als ganze des Führers bedarf, und es also viele Untergeordnete und nur wenige Übergeordnete geben kann, andrerseits aber jeder Einzelne aus der Gruppe höher qualifiziert ist, denn als Gruppenelement und also als Untergeordneter. Mit diesem, allen sozialen Bildungen eigenen Widerspruch zwischen dem gerechten Anspruch auf übergeordnete Stellung und der technischen Unmöglichkeit, ihm zu genügen, findet sich das ständische Prinzip und die jetzige Ordnung ab, indem sie Klassen (- > 185) pyramidenförmig mit einer immer geringeren Mitgliederzahl uebereinander bauen und dadurch die Zahl der zu leitenden Stellungen »Qualifizierten« a priori einschränken. Diese Auswahl richtet sich nicht nach den gegebenen Individuen, sondern umgekehrt, sie präjudiziert diese. Aus einer Menge von Gleichen kann man nicht jeden in die verdiente Stellung bringen. Darum könnten jene Ordnungen als der Versuch gelten, umgekehrt vom Gesichtspunkt der vorher bestimmten Stellung aus die Individuen für diese zu züchten. Statt der Langsamkeit, mit der dies der Vererbung und der standesmässigen Erziehung gelingen kann, werden auch sozusagen akute Verfahren angewendet, die die Persönlichkeiten, gleichgültig gegen deren bisherige Qualität, durch autoritative oder mystische Satzung zu der Fähigkeit des Führens und Herrschens emporheben. Für den Bevormundungsstaat des 17. und 18. Jahrhunderts war der Untertan zu keinerlei Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten fähig; in politischer Hinsicht blieb er dauernd führungsbedürftig. In dem Augenblick aber, in dem er in ein Staatsamt eintrat, erhielt er mit einem Schlage die höheren Einsichten und den Gemeinsinn, die ihn zur Lenkung der Allgemeinheit befähigten - als ob durch die Beamtung aus dem Unmündigen wie durch generatio aequivoca nicht nur der Mündige, sondern der Führer, mit allen erforderlichen Eigenschaften des Intellekts und Charakters, entsprungen wäre. Die Spannung zwischen der apriorischen Unqualifiziertheit eines jeden zu einer bestimmten Superiorität und der absoluten Qualifikation, die er a posteriori durch die Einwirkung einer höheren Instanz erwirbt, erreicht ihr Maximum innerhalb des katholischen Priesterstandes. Hier spielt keine Familientradition, keine von Kindheit an wirkende Erziehung mit, ja die persönliche Qualität des Kandidaten ist prinzipiell unwichtig gegenüber dem in mystischer Objektivität bestehenden Geiste, mit dem die Priesterweihe ihn begabt. Die superiore Leistung wird ihm nicht übertragen, weil gerade nur er von Natur zu ihr bestimmt ist (obgleich dies natürlich mitwirken kann und eine gewisse Unterschiedlichkeit der Zugelassenen begründet), auch nicht auf die Chance hin, ob er nun von vornherein ein Berufener oder Nichtberufener ist - sondern die Weihe schafft, weil sie den Geist überträgt, die besondere Qualifikation für die Leistung, zu der sie beruft. Dass Gott dem, dem er ein Amt gibt, auch den Verstand dazu gibt - dies Prinzip ist nach seinen beiden Seiten: der vorherigen Ungeeignetheit und der nachherigen, durch das »Amt« geschaffenen Geeignetheit, hier aufs radikalste realisiert. | |||
| Editorial: |
Prof.
Hans Geser |
Markus
Roth |
Nora Zapata |