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1. Teil |
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Darum liegt eine Wechselwirkung schon bei jener abstrakten Herrschsucht vor, die daran befriedigt ist, daß das Handeln oder Leiden, der positive oder negative Zustand des Andern sich dem Subjekt als das Erzeugnis seines Willens darbietet. Diese sozusagen solipsistische Ausübung einer beherrschenden Gewalt, deren Bedeutung für den Übergeordneten ausschließlich in dem Bewußtsein seiner Wirksamkeit besteht, ist freilich erst eine soziologische Rudimentärform, und vermöge ihrer besteht so wenig Vergesellschaftung, wie zwischen einem Künstler und seiner Statue, die doch auch auf ihn mit dem Bewußtsein seiner Schöpfermacht zurückwirkt. Im übrigen bedeutet Herrschsucht, selbst in dieser sublimierten Form, deren praktischer Sinn nicht eigentlich die Ausnutzung des Andern, sondern das bloße Bewußtsein ihrer Möglichkeit ist, keineswegs die äußerste egoistische Rücksichtslosigkeit. Denn Herrschsucht, so sehr sie das innere Widerstreben des Unterworfenen brechen will, während dem Egoismus nur an dem Sieg über sein äußeres zu liegen pflegt, hat an dem Andern noch immer eine Art Interesse, er ist für sie ein Wert. Erst wo der Egoismus nicht einmal Herrschsucht ist, sondern der Andre ihm absolut gleich gültig und ein bloßes Werkzeug zu über ihn hinausliegenden Zwecken ist, fällt der letzte Schatten des vergesellschaftenden Füreinander fort. Daß das Ausschalten absolut jeder Eigenbedeutung der einen Partei den Begriff der Gesellschaft aufhebt, zeigt in relativer Art die Bestimmung der späteren römischen Juristen: daß die societas leonina überhaupt nicht mehr als Gesellschaftsvertrag aufzufassen sei. Und in demselben Sinne hat man von den niederen Arbeitern in den modernen Riesenbetrieben, die jede wirksame Konkurrenz durch rivalisierende Unternehmer um die Dienste jener ausschließen, gesagt: der Unterschied in der strategischen Stellung zwischen ihnen und ihren Brotherren sei so überwältigend, daß der Arbeitsvertrag überhaupt aufhöre, ein "Vertrag" im gewöhnlichen Wortsinne zu sein, weil die einen bedingungslos den andern ausgeliefert sind. Insofern zeigt sich die moralische Maxime: einen Menschen niemals als bloßes Mittel zu gebrauchen — allerdings als die Formel für jede Vergesellschaftung. Wo die Bedeutung der einen Partei auf einen Punkt sinkt, an dem eine von dem Ich als (-> 102) solchem ausgehende Wirkung nicht mehr in die Beziehung eintritt, kann man von Gesellschaft so wenig reden, wie zwischen dem Tischler und der Hobelbank. Nun ist die Ausschaltung jeglicher Spontaneität innerhalb eines Unterordnungsverhältnisses in Wirklichkeit seltener, als die populäre Ausdrucksweise schließen lässt, die mit den Begriffen des "Zwanges", des »Keine-Wahl-habens«, der »unbedingten Notwendigkeit« sehr freigebig ist. Selbst in den drückendsten und grausamsten Unterworfenheitsverhältnissen besteht noch immer ein erhebliches Maß persönlicher Freiheit. Wir werden uns ihrer nur nicht bewußt, weil ihre Bewährung in solchen Fällen Opfer kostet, die auf uns zu nehmen ganz außer Frage zu stehen pflegt. Der »unbedingte« Zwang, den der grausamste Tyrann auf uns ausübt, ist tatsächlich immer ein durchaus bedingter, nämlich dadurch bedingt, daß wir den angedrohten Strafen oder sonstigen Konsequenzen der Unbotmäßigkeit entgehen wollen. Genau angesehen, vernichtet das Ueber- und Unterordnungs-Verhältnis die Freiheit des Untergeordneten nur im Falle von unmittelbaren physischen Vergewaltigungen; sonst pflegt es nur einen Preis, den wir nicht zu bezahlen geneigt sind, für die Realisierung der Freiheit zu fordern und kann den Umkreis der äußeren Bedingungen, in dem sie sich sichtbar realisiert, mehr und mehr verengern, aber, außer in jenem Fall physischer Uebergewalt, niemals bis zu völligem Verschwinden. Die moralische Seite dieser Betrachtung geht uns hier nichts an, wohl aber die soziologische: daß die Wechselwirkung, d. h. die gegenseitig bestimmte und nur von den Persönlichkeitspunkten her erfolgende Aktion auch in denjenigen Fällen von Ueber- und Unterordnung besteht und diese also auch da noch zu einer gesellschaftlichen Form macht, wo für die gewöhnliche Auffassung der "Zwang" durch die eine Partei die andre jeder Spontaneität und damit jeder eigentlichen "Wirkung", die eine Seite einer Wechselwirkung wäre, beraubt. Für die Analyse des gesellschaftlichen Daseins ist es angesichts der ungeheuren Rolle der Ueber- und Unterordnungs-Verhältnisse von der größten Wichtigkeit, sich über solche Spontaneität und Mitwirksamkeit des untergeordneten Subjektes gegenüber ihrer vielfachen Verschleierung in der oberflächlichen Vorstellungsweise klar zu werden. Was man z. B. »Autorität« nennt, setzt in höherem Maße, als man anzuerkennen pflegt, eine Freiheit des der Autorität Unterworfenen voraus, sie ist selbst, wo sie diesen zu "erdrücken" scheint, nicht auf einen Zwang und ein bloßes Sich- Fügen-Müssen gestellt. Das eigentümliche Gebilde der »Autorität«, das für das Gemeinsamkeitsleben in den mannigfaltigsten Maßen, in Ansätzen wie in Uebertreibungen, m akuten wie in Dauerformen bedeutsam ist, scheint auf zweierlei Wegen zustande zu kommen. Eine Persönlichkeit, an Bedeutung und Kraft überlegen, erwirbt bei ihrer näheren oder auch entfernteren Umgebung einen Glauben und Vertrauen, ein maßgebendes Gewicht ihrer Meinungen, das den Charakter einer objektiven Instanz trägt: die Persönlichkeit hat eine Prärogative und axiomatische Zuverlässigkeit für ihre Entscheidungen gewonnen, die über den immer variabeln, relativen, der (->103) Kritik unterworfenen Wert einer subjektiven Persönlichkeit mindestens um einen Teilstrich hinausragt. Indem ein Mensch »autoritativ« wirkt, ist die Quantität seiner Bedeutung in eine neue Qualität umgeschlagen, hat für sein Milieu gleichsam den Aggregatzustand der Objektivität angenommen. Der gleiche Erfolg kann in der umgekehrten Richtung zustande kommen: eine überindividuelle Potenz, Staat, Kirche, Schule, die Organisationen der Familie oder des Militärs, bekleiden von sich aus eine Einzelpersönlichkeit mit einem Ansehen, einer Würde, einer letztinstanzlichen Entscheidungskraft, die aus deren Individualität niemals wachsen würde. Die »Autorität«, deren Wesen ist, daß ein Mensch mit derjenigen Sicherheit und Anerkennungszwang entscheidet, die logischerweise nur dem überpersönlich-sachlichen Axiom oder Deduktion zukommt —hat sich hier gleichsam von oben auf eine Person niedergelassen, während sie im ersteren Falle aus den Qualitäten der Person, wie durch generatio aequivoca aufgestiegen ist. An dem Punkt dieses Ueberganges und Umschlages hat nun ersichtlich der mehr oder weniger freiwillige Glaube des der Autorität Unterworfenen einzusetzen; denn jene Umsetzung zwischen dem überpersönlichen und dem Persönlichkeitswert, die dem letzteren ein, wenn auch noch so minimales Plus über das ihr beweisbar, rational Zukommende hinzufügt, wird von dem Autoritätsgläubigen selbst vollzogen, ist ein soziologisches Ereignis, das die spontane Mitwirkung auch des untergeordneten Elementes erfordert; ja, daß man eine Autorität als »erdrückend« empfindet, weist auf die eigentlich vorausgesetzte und nie ganz ausgeschaltete Selbständigkeit des Andern hin. Von der Autorität ist die Superioritätsnuance zu unterscheiden, die man als Prestige bezeichnet. Bei dieser fehlt das Moment der übersubjektiven Bedeutung, der Identität der Persönlichkeit mit einer objektiven Kraft oder Norm, für das Führertum ist hier die ganz individuelle Kraft entscheidend; sie bleibt nicht nur als solche bewußt, sondern gegenüber dem Durchschnittstypus des Führers, der immer eine gewisse Mischung aus persönlichen und angegliederten sachlichen Momenten zeigt, geht das Prestige ebenso von dem reinen Persönlichkeitspunkte aus, wie die Autorität von der Objektivität von Normen und Mächten. Obgleich grade diese Superiorität ihr Wesen in dem »Mitreißen«, in der bedingungslosen Gefolgschaft von Einzelnen und Massen hat -- mehr als die Autorität, deren höherer, aber kühlerer Normcharakter eher einer Kritik auch der Folgsamen Raum gibt—so erscheint sie dennoch als eine Art freiwilligerer Huldigung an den Höheren. Vielleicht liegt der Tatsache nach in der Anerkennung der Autorität eine tiefere Freiheit des Subjekts, als in der Bezauberung durch das Prestige eines Fürsten oder eines Priesters, eines militärischen oder geistigen Führers; allein für das Gefühl der Geführten ist es anders; gegen die Autorität können wir uns oft nicht wehren, der Elan aber, mit dem wir einem Prestige folgen, enthält stets ein Bewußtsein von Spontaneität; gerade weil die Hingebung hier nur dem ganz Persönlichen gilt, scheint sie auch nur dem Persönlichkeitsgrunde mit seiner unverlierbaren Freiheit zu entquellen. Gewiß täuscht sich der (-> 104) Mensch unzählige Male über das Maß von Freiheit, das er in irgendeine Aktion einzusetzen hat, schon weil dem bewußten Begriff, mit dem wir uns über jene innere Tatsache Rechenschaft ablegen, vieles an Klarheit und Sicherheit fehlt; wie man die Freiheit aber auch deute, man wird sagen können, daß irgendein Maß ihrer, wenn auch nicht das geglaubte, überall vorhanden ist, wo Gefühl und Uberzeugung von ihr vorhanden ist l). Eine noch positivere Aktivität besteht auf der Seite des scheinbar bloß passiven Elementes in Verhältnissen wie diesen: der Redner, der der Versammlung, der Lehrer, der Klasse gegenübersteht, scheint der allein Führende, der momentan Ubergeordnete zu sein; dennoch empfindet jeder, der sich in solcher Situation befindet, die bestimmende und lenkende Rückwirkung der scheinbar bloß aufnehmenden und von ihm gelenkten Masse. Und dies nicht nur bei unmittelbarem Sich-Gegenüberstehen. Alle Führer werden auch geführt, wie in unzähligen Fällen der Herr der Sklave seiner Sklaven ist. »Ich bin ihr Führer, also muß ich ihnen folgen«, hat einer der grössten deutschen Parteiführer im Hinblick auf seine Gefolgschaft gesagt. Am krassesten tritt dies am Journalisten hervor, der den Meinungen einer stummen Menge Inhalt und Richtung gibt, dabei aber durchaus hören, kombinieren, ahnen muß, was denn eigentlich die Tendenzen dieser Menge sind, was sie zu hören, was sie bestätigt zu wissen, wohin sie geführt zu werden wünscht. Während das Publikum scheinbar nur unter seiner Suggestion steht, steht er in Wirklichkeit ebenso unter der des Publikums. Eine höchst komplizierte Wechselwirkung, deren beiderseitig spontane Kräfte freilich sehr verschiedene Formen besitzen, verbirgt sich hier also unter dem Anschein der reinen Superiorität des einen Elementes gegenüber dem passiven Sich- Führen-Lassen des andern. In personalen Verhältnissen, deren ganzer Inhalt und Sinn die eine Partei ausschließlich zum Dienst der andern bestimmt, ist gerade das vollkommene Maß dieser Hingabe oft daran gebunden, daß diese andre sich, wenn auch in einer anderen Schicht der Beziehung, an jene hingibt. So äußert sich Bismarck über sein Verhältnis zu Wilhelm I.: »Ein gewisses Maß von Hingebung wird durch die Gesetze bestimmt, ein größeres durch politische Überzeugung; wo es darüber hinausgeht, bedarf es eines persönlichen Gefühles von Gegenseitigkeit. — Meine Anhänglichkeit hatte ihre prinzipielle Begründung in einem überzeugungstreuen Royalismus; aber in der Spezialität, wie er vorhanden war, ist er doch nur möglich unter der Wirkung einer gewissen Gegenseitigkeit — zwischen Herr und Diener.« Den cha(-> 105)rakteristischsten Fall dieses Typus vielleicht bietet die hypnotische Suggestion. Ein hervorragender Hypnotiseur hat betont, daß bei jeder Hypnose eine, wenn auch nicht leicht zu bestimmende Wirkung des Hypnotisierten auf den Hypnotiseur stattfände, und daß ohne diese der Effekt nicht erreicht würde. Während die Erscheinung hier das absolute Beeinflussen von der einen, das absolute Beeinflusstwerden von der andern Seite darbietet, birgt auch diese eine Wechselwirkung, einen Austausch der Einflüsse, der die reine Einseitigkeit der Über- und Unterordnung zu einer soziologischen Form umbiegt. Ich führe nur noch aus rechtlichen Gebieten einige Fälle von Ueber- und Unterordnung an, in deren scheinbar rein einseitiger Richtung die tatsächlich vorhandene Wechselwirkung sich ohne Schwierigkeit aufzeigen lässt. Wenn bei unumschränktem Despotismus der Herrscher an seine Befehle die Drohung von Strafe oder das Versprechen von Lohn knüpft, so heißt dies, daß er selbst an die von ihm ausgehende Verordnung gebunden sein will: der Untergeordnete soll das Recht haben, seinerseits etwas von ihm zu fordern, der Despot bindet sich mit der Straffestsetzung, so horrend sie sei, keine höhere aufzuerlegen. Ob er nachher tatsächlich den versprochenen Lohn oder die Strafbegrenzung eintreten lässt oder nicht, ist eine andre Frage. Der Sinn des Verhältnisses ist der, daß zwar der Ubergeordnete den Untergeordneten völlig bestimmt, daß diesem aber doch ein Anspruch zugesichert ist, den er geltend machen kann, oder auf den er verzichten kann: so daß selbst diese entschiedenste Form des Verhältnisses doch noch irgendeine Spontaneität des Untergeordneten enthält. In eigentümlicher Umsetzung wird das Motiv der Wechselwirkung innerhalb der anscheinend rein einseitig-passivistischen Unterordnung in einer mittelalterlichen Staatstheorie wirksam: der Staat sei so entstanden, daß die Menschen sich gegenseitig verpflichtet hätten, sich einem gemeinsamen Oberhaupt zu unterwerfen; der Herrscher—offenbar auch der unumschränkte— werde auf Grund eines Vertrages der Untertanen untereinander bestellt. Hier steigt also der Gedanke der Wechselseitigkeit von dem Herrschaftsverhältnis—in das die gleichzeitigen Theorien von dem Vertrage zwischen Herrscher und Volk ihn verlegen—in den Grund dieses Verhältnisses selbst hinab: die Verpflichtung gegen den Fürsten wird als bloße Formung, Ausdruck, Technik eines Gegenseitigkeitsverhältnisses zwischen den Individuen des Volkes empfunden. Und wenn bei Hobbes der Herrscher durch keinerlei Verfahren seinen Untertanen gegenüber vertragsbrüchig werden kann, da er nämlich mit ihnen gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, so ist das Korrelat dazu, daß der Untertan, auch wenn er sich gegen den Herrscher empört, damit keinen Vertrag bricht, den er mit ihm eingegangen ist; sondern vielmehr den, den er mit allen andern Mitgliedern der Gesellschaft geschlossen hat, sich von diesem Herrscher beherrschen zu lassen. Aus dem Wegfall des Gegenseitigkeitsmomentes erklärt sich die Beobachtung, daß die Tyrannei einer Gesamtheit gegen ihr eigenes Mitglied schlimmer sei, als die eines Fürsten. Dadurch, daß die Gesamtheit, und keineswegs nur die (-> 106) politische, ihr Mitglied nicht sich gegenüber, sondern wie ein eignes Glied in sich eingeschlossen empfindet, entsteht oft eine eigentümliche Rücksichtslosigkeit gegen dieses, die sich ganz von der persönlichen Grausamkeit eines Herrschers unterscheidet. Jedes formale Gegenüber, auch wenn es inhaltlich auf Unterwerfung geht, ist es eine Wechselwirkung, die prinzipiell immer irgendeine Beschränkung jedes Elementes einschließt und davon nur in individuellen Ausnahmen abweicht. Wo die Überordnung jene spezifische Rücksichtslosigkeit zeigt, wie in dem Falle der Gesamtheit, die über ihr Mitglied verfügt, liegt eben auch nicht das Gegenüber vor, in dessen Wechselwirkungsform eine Spontaneität beider Elemente und damit eine Eingrenzung beider stattfindet. Sehr schön drückt dies der ursprüngliche römische Gesetzesbegriff aus. Das Gesetz verlangt seinem reinen Sinne nach eine Unterwerfung, die keinerlei Spontaneität oder Gegenwirkung des ihm Untergeordneten einschließt. Daß dieser etwa bei der Gesetzgebung mitgewirkt hat, ja, daß er sich das für ihn gültige Gesetz selbst gegeben hat, ist hierfür belanglos; er hat sich eben in diesem Falle selbst in Subjekt und Objekt der Gesetzgebung zerlegt, und die von jenem zu diesem gehende Bestimmung des Gesetzes wird in ihrem Sinne dadurch nicht geändert, daß beide zufällig in einer physischen Person zusammenfallen. Dennoch haben die Römer in dem Begriff des Gesetzes unmittelbar den einer Wechselwirkung angedeutet. Lex bedeutet nämlich ursprünglich Vertrag, allerdings mit dem Sinne, daß die Bedingungen desselben von dem Proponenten festgesetzt werden und der andre Teil nur en bloc annehmen oder ablehnen kann. So besagt die lex publica populi romani anfänglich, daß der König sie proponierte, das Volk der Akzeptant war. Damit ist der Begriff, der die Wechselwirksamkeit am entschiedensten von sich auszuschließen scheint, schon durch seinen sprachlichen Ausdruck dennoch designiert, auf diese hinzuweisen. Dies distrahiert sich gleichsam in der Prärogative des römischen Königs, daß nur er zum Volke reden durfte. Eine solche Prärogative bedeutet zwar die eifersüchtig ausschließende Einheit seiner Herrschaft—wie entsprechend im griechischen Altertum das Recht eines jeden, zum Volke zu sprechen, die vollendete Demokratie bezeichnete—aber es liegt doch darin die Anerkennung der Bedeutung, die die Rede zum Volk und die also das Volk selbst hat. Es liegt darin, daß das Volk, trotzdem es nur jene einseitige Wirkung empfing, doch ein Kontrahent war, mit dem zu kontrahieren freilich einem Einzigen vorbehalten war.— Mit diesen Vorbemerkungen sollte nur der eigentlich soziologische, gesellschaftsbildende Charakter der Ueber- und Unterordnung auch für die Fälle aufgezeigt werden, in denen an die Stelle eines gesellschaftlichen Verhältnisses ein bloß mechanisches: die Position des Untergeordneten als eines keinerlei Spontaneität ein setzenden Objektes oder Mittels für den Uebergeordneten—zu treten schien. Aber mindestens vielfach ist es doch gelungen, unter der Einseitigkeit der Beeinflussung die soziologisch entscheidende Wechselwirksamkeit sichtbar zu machen. (-> 107) Die Arten der Ueberordnung lassen sich zunächst rein äußerlich, aber für die Erörterung bequem, nach einem dreigliedrigen Schema teilen; sie kann ausgeübt werden: von einem Einzelnen, von einer Gruppe, von einer objektiven, sei es sozialen, sei es idealen Macht. Ich bespreche nun einige der soziologischen Bedeutungen dieser Möglichkeiten. Die Unterordnung einer Gruppe unter eine Person hat vor allem eine sehr entschiedene Vereinheitlichung der Gruppe zur Folge, und zwar nahezu gleichmäßig bei den beiden charakteristischen Formen dieser Unterordnung: nämlich erstens, wenn die Gruppe mit ihrer Spitze eine wirkliche innere Einheit bildet, wenn der Herrscher die Gruppenkräfte in ihrer eignen Richtung fort- und in sich zusammenführt, so daß Ueberordnung eigentlich nur bedeutet, daß der Wille der Gruppe einen einheitlichen Ausdruck oder Körper gewonnen hat. Aber auch, zweitens, wenn die Gruppe sich in Opposition gegen ihre Spitze fühlt, ihr gegenüber Partei bildet. Bezüglich des ersteren Falles zeigt jeder Blick auf soziologische Gebiete ohne weiteres den unermeßlichen Vorteil der Einherrschaft für die Zusammenfassung und Lenkung der Gruppenkräfte. Ich will nur zwei inhaltlich sehr heterogene Erscheinungen von gemeinsamer Unterordnung anführen, in denen gerade der Die Soziologie der Religionen ist dadurch prinzipiell differenziert, ob eine Vereinigun Gott als das Symbol und die Weihe ihrer Zusammengehörigkeit gleichsam aus dieser hervorwachsen lässt—wie es in vielen primitiven Religionen der Fall ist—, oder ob die Gottesvorstellung erst ihrerseits die sonst nicht oder nur knapp zusammenhängenden Elemente in eine Einheit zusammenbringt. Wie sehr das Christentum diese letztere Form realisiert hat, bedarf nicht der Beschreibung, auch nicht, wie einzelne Sekten ihr besonderes und besonders starkes Band in dem absolut subjektiven und mystischen Verhältnis zu der Person Jesu finden, das jeder Einzelne als Individuum und insoweit völlig unabhängig von jedem anderen und von der Gemeinsamkeit besitzt. Aber sogar von den Juden ist behauptet worden: im Gegensatz zu den gleichzeitig entstandenen Religionen, wo die Verwandtschaft zunächst jeden Genossen mit jedem anderen und dann erst das Ganze mit dem göttlichen Prinzip verbindet, würde dort das gemeinsame—d. h. einen jeden unmittelbar betreffende—Vertragsverhältnis zu Jehova als die eigentliche Kraft und Sinn der nationalen Zusammengehörigkeit empfunden. Diese formale Struktur zu wiederholen, hatte der mittelalterliche Feudalismus, auf Grund der vielverflochtenen persönlichen Abhängigkeiten und »Dienste«, häufige Gelegenheit. Am bezeichnendsten vielleicht bei den Genossenschaften der Ministerialen, unfreier Hof- und Hausdiener, die in einem engen, rein persönlichen Verhältnis zu dem Fürsten standen. Die Genossenschaften, welche diese bildeten, hatten gar keine sachliche Basis, wie sie doch die hörigen Dorfgemeinschaften vermöge des nachbarlichen Besitzes besaßen; die Personen wurden zu ganz verschiedenen Diensten verwendet, hatten verschieden ge(->108) legene Besitzungen und bildeten dennoch eng geschlossene Genossenschaften, ohne deren Bewilligung niemand in sie eintreten oder aus ihnen entlassen werden konnte. Sie hatten ein eigenes Familien- und Sachenrecht ausgebildet, besaßen je unter sich Vertrags- und Verkehrsfreiheit, forderten Sühne für inneren Friedensbruch—und hatten für diese enge Einheit durchaus keine andere Grundlage, als die Identität des Herrn, dem sie dienten, der sie nach auße Wie in jenem religiösen Falle ist die Unterordnung unter eine individuelle Potenz hier nicht, was sie in vielen, besonders den politischen Fällen ist, die Folge oder der Ausdruck einer bestehenden organischen oder Interessengemeinschaft, sondern die Ueberordnung des einen Herrn ist umgekehrt die Ursache einer sonst nicht erreichbaren, durch keine sonstige Beziehung angelegten Gemeinsamkeit. Es ist übrigens nicht nur das gleiche, sondern gerade auch das ungleiche Verhältnis der Untergeordneten zu der dominierenden Spitze, was der so charakterisierten Sozialform ihre Festigkeit gibt. Die mannigfaltige Entferntheit oder Nähe zu jener schafft eine Gliederung, die darum nicht weniger fest und formbestimmt ist, weil die Innenseite dieser Distanzen oft Eifersucht, Repulsion, Hochmut ist. Die soziale Höhe der einzelnen indischen Kaste bestimmt sich nach ihrem Verhältnis zum Brahmanen. Würde der von einem ihr Angehörigen ein Geschenk annehmen? ein Glas Wasser ohne Bedenken aus seiner Hand? mit Schwierigkeiten? würde er es mit Abscheu zurückweisen? Daß sich die eigentümliche Festigkeit der Kastenschichtung hieran heftet, ist für die jetzt fragliche Form deshalb so bezeichnend, weil die bloße Tatsache einer höchsten Spitze hier als ein rein ideelles Moment jedem Element und dadurch dem Ganzen sein Strukturverhältnis bestimmt. Daß jene höchste Schicht von sehr vielen Einzelpersonen besetzt ist, ist ganz Irrelevanz, da die soziologische Form ihrer Wirkung hier genau wie die einer Ei So kann das formal Charakteristische der Unterordnung unter eine Einzelperson auch bei einer Vielheit übergeordneter Einzelpersonen auftreten. Die spezifische soziologische Bedeutung solcher Vielheit werden uns andere Erscheinungen offenbaren. Jene vereinheitlichende Folge der Unterordnung unter eine herrschende Kraft zeigt sich nun nicht weniger, wenn die Gruppe sich gegen diese in Opposition befindet. An der politischen Gruppe wie in der Fabrik, in der Schulklasse wie an der kirchlichen Gemeinde ist es zu beobachten, wie die Aufgipfelung der Organisation zu einer Spitze die Einheit des Ganzen sowohl im Falle der Eintracht wie in dem der Opposition bewirken hilft, wie vielleicht der letztere die Gruppe noch mehr zwingt, sich »zusammenzunehmen«. Wenn die gemeinsame Gegnerschaft überhaupt schon eines der mächtigsten Mittel ist, eine Mehrheit von Individuen oder Gruppen zum Zusammenhalten zu bewegen, so steigert sich dies noch, wenn der gemeinsame Gegner zugleich der gemeinsame Herr ist. Gewiß nicht in offenbarer und wirksamer, aber in latenter Form findet diese Kombination wohl allenthalben statt: in irgendeinem Maße oder (-> 109) irgendeiner Beziehung ist der Herr fast immer ein Gegner. Der Mensch hat ein inneres Doppelverhältnis zum Prinzip der Unterordnung: er will zwar einerseits beherrscht sein, die Mehrzahl der Menschen kann nicht nur ohne Führung nicht existieren, sondern sie fühlen das auch, sie suchen die höhere Gewalt, die ihnen die Selbstverantwortlichkeit abnimmt, und eine einschränkende, regulierende Strenge, die sie nicht nur gegen außen, sondern auch gegen sich selbst schützt. Nicht weniger aber brauchen sie die Opposition gegen diese führende Macht, sie bekommt so erst. gleichsam durch Zug und Gegenzug, die richtige Stelle im inneren Lebenssystem d er Gehorchenden. Ja, man möchte sagen, daß Gehorsam und Opposition nur die beiden, nach verschiedenen Richtungen orientierten und als selbständige Triebe erscheinenden Seiten oder Glieder eines in sich ganz einheitlichen Verhaltens des Menschen sind. Der einfachste Fall ist der politische, in dem die Gesamtheit, aus so auseinander und gegeneinander strebenden Parteien sie bestehen mag, doch das gemeinsame Interesse hat, die Kompetenzen der Krone in Grenzen zu halten bzw. einzuschränken—bei aller praktischen Unentbehrlichkeit dieser Krone, ja, aller gefühlsmäßigen Anhänglichkeit an sie. n England blieb jahrhundertelang nach der Magna Charta das Bewußtsein lebendig, daß gewisse Grundrechte für alle Klassen erhalten und gemehrt werden müßten, daß der Adel seine Freiheiten nicht ohne gleichzeitige Freiheit der schwächeren Klassen behaupten könnte und daß ein gemeinsames Recht für Adel, Bürger und Bauern das Korrelat für die Einschränkungen des persönlichen Regimentes wäre; und es ist oft hervorgehoben worden, daß, solange dieses letzte Kampfziel in Frage steht, der Adel stets das Volk und die Geistlichkeit auf seiner Seite hat. Und selbst wo es zu dieser Art von Vereinheitlichung vermittels der Einherrschaft nicht kommt, wird mindestens ein einheitliches Kampffeld der ihr Unterworfenen geschaffen: zwischen denen, die mit dem Herrscher und denen, die gegen ihn stehen. Es gibt kaum ein soziologisches, einer höchsten Spitze untertanes Gebiet, auf dem dieses pro und contra die Elemente nicht zu einer Lebendigkeit von Wechselwirkungen und Verflechtungen veranlasste, die, trotz aller Repulsionen, Reibungen und Kriegskosten doch manchem friedlichen, aber indifferenten Nebeneinander an schließlich vereinheitlichender Kraft weit überlegen ist. Da es sich hier indes nicht um die Konstruktion dogmatisch einseitiger Reihen, sondern um die Aufzeigung von Grundvorgängen handelt, deren unendlich mannigfaltige Maße und Kombinationen ihre Oberflächenerscheinungen oft völlig einander entgegengesetzt verlaufen lassen, so muß hervorgehoben werden, daß die gemeinsame Unterwerfung unter eine herrschende Macht keineswegs immer zu Vereinheitlichung führt, sondern, auf bestimmte Dispositionen treffend, auch zu dem gegenteiligen Erfolge. Die englische Gesetzgebung errichtete gegen Non- Conformists — also gleichmässig gegen Presbyterianer, Katholiken, Juden—eine Summe von Maßregeln und Ausschliessungen, die den Militärdienst wie das Wahlrecht, den Besitz wie die Staatsstellungen betrafen. Der Staatskirchler benutzte seine Prärogative, um seinem Haß gegen alle jene (-> 110) gleichmässigen Ausdruck zu geben. Aber dadurch wurden die Unterdrückten nicht etwa zu einer Gemeinsamkeit irgendwelcher Art zusammengeschlossen, sondern der Haß des Rechtgläubigen wurde durch den, den der Presbyterianer gegen den Katholiken und vice versa hegte, noch übertroffen. Hier scheint eine psychologische »Schwellenerscheinung« vorzuliegen. Es gibt ein Maß von Gegnerschaft zwischen sozialen Elementen, das bei gemeinsam erfahrenem Druck unwirksam wird und einer äußeren, ja inneren Einheitlichkeit Platz macht. Überschreitet aber jene ursprüngliche Aversion eine bestimmte Grenze, so hat die gemeinsame Unterdrückung den umgekehrten Erfolg. Nicht nur, weil bei einer stark dominierenden Verbitterung nach einer Seite hin jede aus andrer Quelle fließende die allgemeine Gereiztheit steigert und, allen Vernunftgründen entgegen, auch noch in jenes bereits tief gegrabene Bett verbreiternd einfliesst; sondern vor allem, weil das gemeinsame Erleiden die Elemente allerdings näher aneinander preßt, aber gerade an dieser erzwungenen Nähe ihre ganze innere Entferntheit und Unversöhnlichkeit sich erst völlig schlagend ergibt. Wo eine irgendwie erzeugte Vereinheitlichung nicht imstande ist, einen Antagonismus zu besiegen, da lässt sie ihn nicht im status quo ante bestehen, sondern steigert ihn, wie der Kontrast auf allen Gebieten in dem Maße schärfer und bewußter wird, in dem seine Seiten näher aneinander rücken.— Eine andre, offensichtlichere Art der Repulsion stiftet das gemeinsame Dominiertwerden unter seinen Subjekten vermittelst der Eifersucht. Sie bringt das negative Pendant zu dem oben Erwähnten: daß gemeinsamer Haß ein um so stärkeres Bindemittel ist, wenn der gemeinsam Gehasste zugleich der gemeinsame Herr ist: die gemeinsame Liebe, die vermöge der Eifersucht ihre Subjekte zu Feinden macht, tut dies um so entschiedener, wenn der gemeinsam Geliebte zugleich der gemeimsame Herr ist. Ein Kenner türkischer Verhältnisse berichtet, dass die Kinder eines Harems, die verschiedene Mütter hätten, sich immer feindselig zueinander verhielten. Der Grund davon sei die Eifersucht, mit der die Mütter die Liebesäußerungen des Vaters zu den Kindern, die nicht ihre eigenen seien, überwachten. Die besondere Nuance der Eifersucht, sobald sie sich auf jene, beiden Parteien übergeordnete Macht bezieht, ist die: wer die Liebe der umstrittenen Persönlichkeit für sich zu gewinnen versteht, hat jetzt noch in einem besonderen Sinn und mit ganz besonderem Machterfolg über den Nebenbuhler triumphiert. Der sublime Reiz: über den Nebenbuhler Herr zu werden, indem man über dessen Herrn Herr wird, muß durch die Gegenseitigkeit, in der die Gemeinsamkeit des Herrn diesen Reiz erwachsen lässt, zu einer höchsten Potenzierung der Eifersucht führen. Indem ich von diesen dissoziierenden Folgen der Unterordnung unter eine individuelle Macht zu ihren vereinheitlichenden zurückkehre, hebe ich nur noch hervor, wieviel leichter Zwistigkeiten zwischen Parteien ausgeglichen werden, wenn diese einer und derselben höheren Macht unterstehen, als wenn jede völlig selbständig ist. Wie viele von den Konflikten, an denen etwa die griechischen wie die italienischen Stadt-Staaten zugrunde gegangen sind, hätten (-> 111) diese verderblichen Folgen nicht entfaltet, wenn eine Zentralgewalt, irgendeine höhere Instanz sie gemeinsam dominiert hätte Wo eine solche fehlt, hat der Konflikt mehrerer Elemente die verhängnisvolle Tendenz, sich nur durch ein unmittelbares Messen der Machtquanten austragen zu lassen. Ganz allgemein handelt es sich um den Begriff der »höheren Instanz«, dessen Wirksamkeit sich in mannigfaltigen Gestaltungen durch fast alles menschliche Zusammensein erstreckt. Es ist ein formal soziologisches Charakteristikum ersten Ranges, ob es in einer Gesellschaft oder für sie eine »höhere Instanz« gibt oder nicht. Diese braucht nicht ein Herrscher im gewöhnlichen oder äußerlichen Sinne des Wortes zu sein. Über Bindungen und Kontroversen z. B., die sich auf Interessen, Instinkten, Gefühlen gründen, ist das Reich des Intellektuellen, seine einzelnen Inhalte oder jeweiligen Vertreter, immer eine höhere Instanz. Diese mag einseitig und unzulänglich entscheiden, ihre Entscheidung mag Gehorsam finden oder nicht—wie die Logik die höhere Instanz über den sich widersprechenden Inhalten des Vorstellens bleibt, auch wenn wir unlogisch denken, so bleibt in einer mehrgliedrigen Gruppe der Intelligenteste die höhere Instanz, so sehr es in einzelnen Fällen gerade nur dem starken Willen oder dem warmen Gefühl einer Persönlichkeit gelingen mag, den Streit der Genossen zu befrieden; das ganz Spezifische der »höheren Instanz«, an die man zur Schlichtung appelliert, oder deren Eingreifen man sich mit dem Gefühl ihrer Berechtigung fügt, liegt typischerweise doch nur auf der Seite der Intellektualität. Ein andrer Modus der Vereinheitlichung auseinanderstrebender Parteien, den das Vorhandensein einer beherrschenden Instanz besonders begünstigt, ist dieser. Wo es nicht möglich erscheint, Elemente, die entweder im Streite sind oder gleichgültig fremd nebeneinanderliegen, auf Grund ihrer gegebenen Qualitäten zu vereinheitlichen, da gelingt dies manchmal so, daß beide auf einen neuen Zustand umgebildet werden, der nun die Vereinigung ermöglicht; oder auch: es werden ihnen neue Qualitäten angebildet, auf Grund derer diese geschehen kann. Die Beseitigung von Verstimmungen, die Erregung gegenseitigen Interesses, die Herstellung weithin greifender Gemeinsamkeiten gelingt oft,—von spielenden Kindern bis zu religiösen und politischen Parteien— indem man den bisherigen, divergenten oder indifferenten Absichten und Bestimmtheiten der Elemente irgendeine neue hinzufügt, die sich zum Treffpunkt eignet und damit auch das bisher Auseinanderstrebende als vereinbar zeigt. Auch gestatten oft Beschaffenheiten, die sich direkt nicht vereinigen können, dadurch eine indirekte Versöhung, daß man sie über ihre bisherige Entwicklung hinausführt oder sie durch Zusatz eines neuen Elementes auf neue und sich jetzt berührende Grundlagen stellt. So wurde z. B. die Homogeneität der gallischen Provinzen dadurch aufs erheblichste gefördert, daß sie alle von Rom aus latinisiert wurden. Es liegt auf der Hand, wie sehr gerade dieser Modus der Vereinheitlichung der »höheren Instanz bedarf, wie relativ leicht eine über den Parteien stehende und sie irgendwie beherrschende Macht jeder von beiden die Interessen und Bestimmungen wird zuführen können, die beide auf einen gemeinsamen (-> 112) Boden stellen und die sie, sich allein überlassen, vielleicht niemals gefunden oder an deren Ausbildung Eigensinn, Stolz, Befangenheit im Gegensatz, sie gehindert hätten. Wenn man der christlichen Religion nachrühmt, daß sie die Seelen zur »Friedfertigkeit« stimme, so ist der soziologische Grund davon sicher das Gefühl der gemeinsamen Unterordnung aller Wesen unter das göttliche Prinzip. Der christliche Gläubige ist davon durchdrungen, daß über ihm und jedem beliebigen Gegner — mag dieser selbst gläubig sein oder nicht — jene höchste Instanz steht, und dies rückt ihm die Versuchung zur gewaltsamen Messung der Kräfte fern. Der christliche Gott kann ein Band so weiter Kreise sein, die von vornherein in seinem >>Frieden<< befaßt sind, gerade weil er so unermeßlich hoch über jedem Einzelnen steht und der Einzelne an ihm in jedem Augenblick mit jedem andren zusammen seine »höhere Instanz« hat. Die Vereinheitlichung mittels gemeinsamer Unterordnung kann sich in zwei verschiedenen Formen darstellen: als Nivellement und als Abstufung. Indem eine Anzahl von Menschen gleichmässig einem einzelnen untergeordnet sind, sind sie insofern gleich. Die Korrelation zwischen Despotismus und Egalisierung ist längst erkannt worden. Sie verläuft nicht nur so, daß der Despot von sich aus die Unterworfenen zu nivellieren sucht,—worüber gleich zu sprechen ist — sondern auch in umgekehrter Richtung: eine entschiedene Nivellierung führt ihrerseits leicht zu despotischen Formen. Immerhin gilt dies nicht für jede beliebige Art von »Nivellierung«. ndem Alkibiades die sizilischen Städte als von buntscheckigen Volksmassen erfüllt bezeichnet, will er sie damit als leichte Beute für den Eroberer kennzeichnen. Tatsächlich leistet gerade eine gleichartige Bürgerschaft der Tyrannis einen erfolgreicheren Widerstand, als eine aus sehr divergenten und deshalb zusammenhangslosen Elementen bestehende. Das Nivellement, das der Despotie am willkommensten ist, betrifft deshalb nur die Rangunterschiede, nicht die Wesensunterschiede. Eine den Charakteren und den Tendenzen nach homogene, aber in verschiedene Rangstufen gegliederte Gesellschaft wird jener einen starken Widerstand entgegensetzen, einen geringen aber wird sie finden, wo mannigfaltige Wesensarten in einer nicht organisch gegliederten Parität nebeneinander existieren. Das prinzipielle Motiv des Alleinherrschers nun, die Unterschiede der Stände auszugleichen, ist dies, daß sehr starke Ueber- und Unterordnungsverhältnisse zwischen den Untertanen mit seiner eignen Ueberordnung in Konkurrenz treten — sowohl real wie psychologisch. Und hiervon noch abgesehen, ist der Despotie die zu starke Unterdrückung gewisser Stände. durch andre ebenso gefährlich, wie die zu große Machtfülle eben dieser. Denn eine Erhebung jener gegen diese Zwischengewalten wird sich leicht, wie durch ein der Trägheitskraft folgendes Weiterrollen der Bewegung, auch gegen die höchste Macht richten, wenn sie sich nicht etwa selbst an die Spitze der Bewegung setzt oder sie wenigstens unterstützt. Orientalische Einherrscher haben deshalb die Bildung von Aristokratien hintangehalten; so der türkische Sultan, der auf diese Weise seine radikale, ganz vermittlungslose Erhabenheit über seinen gesamten Unter- (-> 113) tanen bewahrte. Indem jede irgendwie bestehende Macht im Staate von ihm hergeleitet war und beim Tode des Inhabers zu ihm zurückkehrte, kam es zu keiner erblichen Aristokratie. Damit wurden die absolute Höhe des Souveräns und das Nivellement der Untertanen als Korrelaterscheinungen realisiert. Diese Tendenz spiegelt sich in der Erscheinung, daß Despoten Diener von nur durchschnittlicher Begabung lieben, wie man es von Napoleon I. hervorgehoben hat. Ein deutscher Fürst soll, als einem hervorragenden Beamten der Antrag auf Uebergang in einen andern Staatsdienst gemacht wurde, den Minister gefragt haben: »Ist uns der Mann unentbehrlich?« »Vollkommen, Hoheit.« >>Dann wollen wir ihn gehen lassen. Unentbehrliche Diener kann ich nicht brauchen<<. Indem der Despotismus dabei aber doch keineswegs besonders minderwertige Diener sucht, stellt sich seine innere Korrelation zum Nivellement heraus; so sagt Tacitus über diese Tendenz des Tiberius, mittelmässige Beamte anzustellen: ex optimis periculum sibi, a pessimis dedecus publicum metuebat. Es ist bezeichnend, daß, wo die Einherrschaft nicht den Charakter des Despotismus trägt, diese Tendenz sogleich nachläßt, ja, der entgegengesetzten Platz macht, wie Bismarck von Wilhelm I. sagt, daß er es nicht nur vertrug, sondern sich dadurch noch gehoben fühlte, daß er einen angesehenen und rnächtigen Diener hatte. Wo der Herrscher nun nicht, wie in dem Fall des Sultans, das Aufwachsen von Zwischenmächten von vornherein verhindert, sucht er oft ein relatives Nivellement herbeizuführen, indem er die Bestrebung der unteren Schichten, zur Rechtsgleichheit mit jenen Zwischenmächten zu gelangen, begünstigt. Die mittelalterliche und die neuere Geschichte ist voll von Beispielen dafür. In England hat die Königsmacht seit der normannischen Zeit jene Korrelation zwischen ihrer eigenen Allgewalt und der Rechtsgleichheit der Untertanen mit energischem Bewußtsein durchgeführt: Wilhelm der Eroberer zerreißt das Band, das bisher, wie auf dem Kontinent, zwischen der unmittelbar belehnten Aristokratie und den Untervasallen bestand, indem er jeden Untervasall zwingt, ihm unmittelbar den Lehenseid zu leisten. Dadurch wurde einerseits das Anwachsen der grossen Kronlehen zu Souveränitäten verhindert, andrerseits der Grund zu einer einheitlichen Rechtsbildung für alle Klassen gelegt. Das englische Königtum des 1l. und 12. Jahrhunderts gründet seine außerordentliche Macht auf die Gleichmässigkeit, mit der der freie Besitz einer ausnahmslosen Heeres-, Gerichts-, Polizei- und Steuerpflicht unterworfen wird. Die gleiche Form tritt am römischen Kaisertum hervor. Die Republik war bestandsunfähig geworden, weil das rechtliche oder faktische Uebergewicht der Stadt Rom über Italien und die Provinzen nicht mehr aufrechtzuerhalten war . Das Kaisertum erst hat wieder ein Gleichgewicht hergestellt, indem es die Römer so rechtlos machte, wie die von ihnen unterworfenen Völker es waren; dadurch wurde eine unparteiische Gesetzgebung für alle Bürger, ein rechtliches Nivellement ermöglicht, dessen Korrelat die unbedingte Höhe und Einheit des Herrschers war. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß "Nivellement" hier durchgehends als eine ganz relative, in ihren Verwirk- (-> 114) lichungen durchaus begrenzte Tendenz zu verstehen ist. Eine prinzipielle Wissenschaft von den Formen der Gesellschaft muß Begriffe und Begriffszusammenhänge in einer Reinheit und abstrakten Geschlossenheit hinstellen, wie sie in den historischen Verwirklichungen dieser Inhalte niemals auftreten. Das soziologische Verständnis aber, das den Grundbegriff der Vergesellschaftung in seinen einzelnen Bedeutungen und Gestalten ergreifen, die Erscheinungskomplexe in ihre Einzelfaktoren bis zur Annäherung an induktive Regelmässigkeiten analysieren will—kann dies nur durch die Hilfskonstruktion von sozusagen absoluten Linien und Figuren, die sich in dem realen gesellschaftlichen Geschehen immer nur als Ansätze, Bruchstücke, fortwährend unterbrochene und modifizierte Teilverwirklichungen vorfinden. In jeder einzelnen gesellschaftsgeschichtlichen Konfiguration wirken eine wahrscheinlich nie ganz übersehbare Anzahl von Wechselwirksamkeiten der Elemente, und wir können ihre gegebene Form so wenig in ihre sämtlichen Teilfaktoren auflösen und aus ihnen wieder zusammensetzen, wie wir die Gestalt irgendeines Stückes Materie aus den idealen Figuren unserer Geometrie absolut deckend herstellen können, obgleich beides prinzipiell durch Differenzierung und Kombination der wissenschaftlichen Gebilde möglich sein muß. Die geschichtliche Erscheinung muß für die soziologische Erkenntnis so umgebildet werden, daß ihre Einheit in eine Anzahl in reiner Einseitigkeit bestimmter, sozusagen geradlinig verlaufender Begriffe und Synthesen zerlegt wird, unter denen in der Regel eine ihr Hauptcharakteristikum ausmachen wird, und die durch gegenseitige Biegung und Einschränkung das Bild jener Gestalt auf die neue Abstraktionsebene mit allmählich wachsender Genauigkeit projizieren. Die Herrschaft des Sultans über rechtlose Untertanen; die des englischen Königs über ein Volk, das schon 150 Jahre nach Wilhelm dem Eroberer sich mutig gegen König Johann erhebt; die des römischen Kaisers, der eigentlich nur der Vorsteher der mehr oder weniger autonomen, das Reich bildenden Gemeinden war —alle diese Einherrschaften sind aufs höchste verschieden und ebenso das »Nivellement« der Untertanen, das ihnen entspricht. Und dennoch ist das Motiv dieser Korrelation in ihnen gemeinsam lebendig, die grenzenlose Verschiedenheit der unmittelbaren, materialen Erscheinungen gibt dennoch der gleichsam ideellen Linie Raum, mit der jene Korrelation, in ihrer Reinheit und Gleichmässigkeit freilich ein wissenschaftlich- abstraktes Gebilde, in sie eingezeichnet ist.— In Erscheinungen von direkt entgegengesetzter Oberfläche verkleidet sich die gleiche Tendenz der Dominierung vermittels des Nivellements. Es ist ein typisches Verhalten, wenn Philipp der Gute von Burgund die Freiheit der holländischen Städte zu unterdrücken i strebt, dabei aber viele einzelne Korporationen mit sehr umfassenden Privilegien ausstattet. Denn indem diese Rechtsunterschiede ausschließlich durch die Freiheit des Beliebens seitens des Herrschers I entstehen, markieren sie um so deutlicher die Gleichmässigkeit des j Unterworfenseins, mit dem ihm die Untertanen a priori gegenüberstehen. In dem genannten Beispiel wird dies dadurch vorzüglich charakterisiert, daß die Privilegien zwar dem Inhalt nach sehr aus- (-> 115) gedehnt, aber der Dauer nach kurz bemessen waren: der Rechtsvor- zug löste sich dadurch nie von der Quelle, aus der er floß. Das Privileg, scheinbar das Gegenteil des Nivellements, offenbart sich so als diejenige Steigerungsform des letzteren, die es als Korrelat der unbedingten Beherrschtheit annimmt. Der Einherrschaft ist unzählige Male der Widersinn vorgeworfen worden, der in der rein quantitativen Disproportionalität zwischen der Einzahl des Herrschers und der Vielzahl der Beherrschten läge, das Unwürdige und Ungerechte in dem Verhältnis dessen, was die eine Partei, und dessen, was die andre in die Beziehung einsetzt. Tatsächlich liegt in der Lösung dieses Widerspruchs eine sehr eigenartige und folgenreiche soziologische Grundkonstellation vor. Die Struktur einer Gesellschaft nämlich, in der nur einer herrscht und die große Masse sich beherrschen lässt, hat nur darin ihren normativen Sinn, daß die Masse, d. h. das beherrschte Element, nur einen Teil jeder dazu gehörigen Persönlichkeit einschließt, während der Herrscher seine ganze Persönlichkeit in das Verhältnis hineingibt. Der Herrscher und der einzelne Beherrschte treten gar nicht mit dem gleichen Quantum ihrer Persönlichkeiten in das Verhältnis ein. Die »Masse« wird dadurch gebildet, daß viele Individuen Bruchteile ihrer Persönlichkeiten vereinigen, einseitige Triebe, Interessen, Kräfte, —während das, was jede Persönlichkeit als solche ist, jenseits dieser Nivellementsebene steht und in die »Masse«, d. h. in dasjenige, was eigentlich von jenem Einen beherrscht ist, nicht hineinragt. Es bedarf nicht der Hervorhebung, daß diese neue Proportion, die das volle Persönlichkeitsquantum des Herrschers von dem vervielfältigten Teilquantum der beherrschten Persönlichkeiten aufwiegen lässt, ihre quantitative Form nur als symbolischen Notausdruck trägt. Die Persönlichkeit als solche entzieht sich jeder arithmetisch fassbaren Gestalt so vollständig, daß, wenn wir von der »ganzen« Persönlichkeit, von ihrer »Einheit«, von einem >>Teil<< ihrer sprechen, wir damit etwas qualitativ Innerliches meinen, was nur als' seelische Anschauung erlebt werden kann; wir haben gar keinen direkten Ausdruck dafür, so daß jener aus einer ganz andern Ordnung der Dinge genommene ebenso unzutreffend wie freilich unentbehrlich ist. Das ganze Herrschaftsverhältnis zwischen Einem und Vielen, und ersichtlich nicht nur das politische, ruht auf jener Zerlegung der Persönlichkeit. Und diese Anwendung ihrer innerhalb der Ueberordnung und Unterordnung ist nur ein spezieller Fall ihrer Bedeutung für alle Wechselwirkung überhaupt. Selbst von einer so engen Vereinigung wie die Ehe wird man sagen müssen, daß man nie ganz verheiratet ist, sondern selbst im besten Falle nur mit einem Teile der Persönlichkeit, wie groß er auch sei—wie man nie ganz Stadtbürger, ganz Wirtschaftsgenosse, ganz Kirchenmitglied ist. Die Scheidung innerhalb des Menschen, die die Beherrschung der Vielen durch Einen prinzipiell trägt, ist schon von Grotius erkannt worden, wo er dem Einwand, Herrschergewalt könne nicht durch Kauf erworben werden, da sie freie Menschen beträfe, mit der Unterscheidung privater und öffentlicher subjectio begegnet. Die subjectio publica hebe nicht, wie die subjectio privata, das suis juris esse (-> 116) auf. Wenn ein populus veräußert werde, so seien Gegenstand der Veräußerung nicht die einzelnen Menschen, sondern nur das jus eos regendi, qua populus sunt. Es gehört zu den höchsten Aufgaben der politischen Kunst, einschließlich der Kirchenpolitik, der Familienpolitik, jeder Herrschaftspolitik überhaupt, diejenigen Seiten der Menschen herauszuerkennen und sozusagen herauszupräprieren, mit denen sie die mehr oder weniger nivellierte »Masse« bilden, der gegenüber der Herrscher in gleichmässiger Höhe stehen kann, von denjenigen unterschieden, die ihrer individuellen Freiheit überlassen werden müssen, die aber jeweils mit jenen zusammen die ganze Persönlichkeit des Untergeordneten ausmachen. Die Gruppierungen unterscheiden sich charakteristisch nach der Proportion zwischen den Gesamtpersönlichkeiten und demjenigen Quantum derselben, mit dem sie zur »Masse« zusammengehen. Von der Verschiedenheit dieses Quantums hängt das Maß ihrer Regierbarkeit ab, und zwar so, daß eine Gruppe um so eher und radikaler von einem Einzelnen beherrscht werden kann, ein je geringeres Teil der Gesamtpersönlichkeit das einzelne Individuum in die Masse hineingibt, die das Objekt der subjectio ist. Wo die soziale Einheit so viel von den Persönlichkeiten in sich einbezieht, diese als ganze ihr so eng verflochten sind, wie in den griechischen Stadtstaaten oder bei den mittelalterlichen Stadtbürgern, wird die Einherrschaft zu etwas Widerspruchsvollem und Undurchführbarem. Dieses an sich einfache prinzipielle Verhältnis kompliziert sich durch die Einwirkung zweier Faktoren: durch die Größe oder Kleinheit des untertänigen Kreises und durch das Mass, in dem die Persönlichkeiten in sich differenziert sind. Je grösser ein Kreis ist, desto kleiner wird ceteris paribus der Bezirk der Gedanken und Interessen, der Gefühle und Eigenschaften sein, in dem die Individuen sich decken und »Masse« bilden. Insofern sich die Herrschaft also auf das erstreckt, was ihnen gemeinsam ist, wird sie von den einzelnen in dem Maße der Größe des Kreises leichter ertragen werden, und nach dieser Richtung hin wird sich jener Grundsinn der Einherrschaft sehr klar veranschaulichen: über je mehre der Eine herrscht, desto weniger von jedem Einzelnen beherrscht er. Nun ist es aber, zweitens, von entscheidender Wichtigkeit, ob die Individuen in ihrer seelischen Struktur hinreichend differenziert sind, um die innerhalb und die außerhalb des Beherrschtheitsrayons liegenden Elemente ihres Seins praktisch und für die Empfindung auseinanderzuhalten. Nur wenn dies mit der vorhin angedeuteten Kunst des Herrschenden zusammentrifft, von sich aus die der Beherrschung zugängigen und die ihr sich entziehenden Elemente innerhalb der untergeordneten Individuen zu differenzieren, wird der Widerspruch zwischen Herrschaft und Freiheit, die unverhältnismässige Präponderanz des Einen über Viele sich annähernd lösen. In solchem Falle kann auch in durchaus despotisch regierten Gruppen die Individualität sich frei entwickeln. So begann die Ausbildung der modernen Individualität in den Despotien der italienischen Renaissance. Hier wie in anderen Fällen, z. B. unter Napoleon I., hat der Herrscher gerade ein Interesse daran, allen Seiten der Persönlichkeit, mit denen sie nicht zu der »Masse« gehört (-> 117) -also denen, die dem politischen Herrschaftsrayon fernliegen—, die grösste Freiheit zu gewähren. Und es ist daraus begreiflich, daß in sehr kleinen Kreisen, wo die Enge des Verschmolzenseins und die weitgehenden inneren und äußeren Solidaritäten jene Zerlegungen immer wieder durchkreuzen und sozusagen falsch verwachsen lassen, Herrschaftsverhältnisse sehr leicht zu unerträglicher Tyrannei werden. Diese Struktur des kleinen Kreises vereinigt sich mit häufiger Ungeschicklichkeit der präponderanten Personen, um das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern vielfach höchst unbefriedigend zu gestalten. Es ist oft der entscheidende Mißgriff von Eltern, dass sie ihren Kindern ein für alle gültiges Lebensschema auch in den Dingen autoritativ auferlegen, in denen die Kinder unvereinbar individuell sind. Ebenso, wenn der Priester über das Gebiet hinaus, auf dem er die Gemeinde vereinen kann, das Privatleben der Gläubigen beherrschen will, auf dem sie, von der religiösen Gemeinschaft aus gesehen, jedenfalls individuell differenziert sind. In all solchen Fällen fehlt es an der richtigen Aussonderung der Wesensteile, die sich zur »Masse«-Bildung eignen, und deren Beherrschtheit deshalb leicht ertragen, als angemessen empfunden wird. Das Nivellement der Masse als solcher, das sich durch die Aussonderung und den Zusammenschluß der beherrschbaren Elemente ihrer Individuen herstellt, ist für die Soziologie der Herrschaft von !grösster Bedeutung. Es erklärt sich daraus, im Anschluß an vorhin Gesagtes, daß es oft leichter ist, über eine größere als über eine kleinere Gruppe zu herrschen, besonders wenn es sich um entschieden differenzierte Individuen handelt, von denen jedes weiter hinzukommende den Bezirk des allen Gemeinsamen weiter einschränkt: wo solche Persönlichkeiten in Frage stehen, liegt die Nivellierungsebene der Vielen, ceteris paribus, niedriger als die der Wenigen, und damit steigt die Beherrschbarkeit jener. Dies ist die soziologische Grundlage der Bemerkung von Hamilton im Federalist: es wäre der große populäre Irrtum, durch Vermehrung der Parlamentsmitglieder die Sicherheiten against the government of a few steigern zu wollen. Ueber eine bestimmte Zahl hinaus mag die Volksvertretung zwar demokratischer aussehen, wird aber in Wirklichkeit oligarchischer sein: the machine may be enlarged, but the fewer will be the springs by which its motions are directed. Und in demselben Sinne bemerkte hundert Jahre später einer der vorzüglichsten Kenner des anglo-amerikanischen Parteilebens, daß ein Parteiführer, je höher er an Macht und Einfluß steige, um so mehr wahrnehmen müsse, by how few persons the world is governed. Hierin liegt auch der tiefere soziologische Sinn der engen Beziehung, die zwischen dem Recht eines politischen Ganzen und seinem Herrscher besteht. Denn das für Alle geltende Recht ist aus jenen Koinzidenzpunkten Aller erwachsen, die jenseits ihrer rein individuellen Lebensinhalte oder -formen, oder, anders angesehen, jenseits der Totalität der Einzelperson liegen. Diesen überindividuellen Interessen, Qualitäten, Elementen des Habens und Seins gilt das Recht eine objektiv zusammenschließende Form, wie sie (-> 118) ihre subjektive Form oder ihr Korrelat in dem Herrscher dieses Ganzen finden. Ist diese besondere Analyse und Synthese an den Individuen aber die Grundlage der Einherrschaft überhaupt, so wird auch aus ihr verständlich, daß manchmal ein erstaunlich geringes Maß überragender Qualitäten ausreicht, um die Herrschaft über eine Gesamtheit zu gewinnen, daß diese sich mit einer Leichtigkeit unterwirft, die aus der qualitativen Entgegenhaltung zwischen dem Herrschenden und seinen Untertanen, als Gesamtpersonen angesehen, logisch nicht zu rechtfertigen wäre. Wo aber die für die Massenbeherrschung erforderte Differenzierung der Individuen fehlt, gehen die Anforderungen an die Qualität des Herrschers auch über das jener entsprechende bescheidene Maß hinaus. Aristoteles sagt, zu seiner Zeit könnten keine berechtigten Einherrschaften mehr entstehen; denn es gäbe jetzt eben so viele gleich vorzügliche Persönlichkeiten in jedem Staat, daß keine einzelne mehr einen derartigen Vorzug vor andern beanspruchen könne. Der griechische Bürger war offenbar mit seinen Interessen und Gefühlen derartig dem politischen Ganzen verbunden, hatte seine ganze Persönlichkeit in so weitem Umfang in das Allgemeine hineingegeben, daß es zu keiner Herausdifferenzierung seiner sozusagen nur politischen Elemente kommen konnte, denen gegenüber er noch einen wesentlichen Teil seiner Persönlichkeit als Privatbesitz hätte reservieren können. Bei dieser Konstellation setzt die Einherrschaft zu ihrem inneren Rechte freilich voraus, daß der Herrscher jedem Untertanen dessen Gesamtpersönlichkeit nach überlegen sei—ein Erfordernis, das gar nicht in Frage kommt, wo das Objekt der Herrschaft nur die Summe jener herausdifferenzierten, zur »Masse« zusammenfassbaren Teile der Individuen ist. Anmerkung 1) Hier — und analog in vielen andern Fällen— kommt es durchaus nicht darauf an, den Begriff des Prestige zu definieren, sondern nur darauf, das Vorhandensein einer gewissen Spielart der menschlichen Wechselbeziehungen zu konstatieren, völlig gleichgültig gegen ihre Benennung. Nur beginnt die Darstellung
zweckmässigerweise oft mit demjenigen Begriff, der für das aufzudeckende
Verhältnis sprachgebräuchlich noch am besten zutrifft, um überhaupt
nur erst auf dieses hinzudeuten.
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