Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
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       Sociology in Switzerland

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Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe  

4. Teil

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ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). Kapitel II, S. 32-100.

1. Der Unparteiische und der Vermittler. 

Es ist eine höchst wirkungsvolle soziologische Tatsache, daß das gemeinsame Verhältnis isolierter Elemente zu einer außerhalb ihrer gelegenen Potenz eine Vereinheitlichung zwischen ihnen stiftet—anhebend von dem Staatenbündnis, das zur Verteidigung gegen einen gemeinsamen Feind geschlossen wird, bis zu der unsichtbaren Kirche die alle Gläubigen durch die für alle gleiche Beziehung zu dem einen Gott in eine Einheit zusammenschließt. 

Diese gesellschaftsbildende Vermittlung eines dritten Elementes ist indes in späterem Zusammenhang zu behandeln. Denn das dritte Element hat hier gegen die beiden andern eine derartige Distanz, daß eigentliche soziologische Wechselwirkungen, die die drei Elemente einheitlich umfassten, nicht vorliegen, sondern vielmehr Zweierkonfigurationen: indem entweder das Verhältnis der sich Zusammentuenden oder dasjenige soziologisch in Frage steht, das zwischen ihnen als einer Einheit einerseits und dem ihnen gegenüberstehenden Interessenzentrum andrerseits besteht. Hier aber handelt es sich um drei einander so nahe stehende oder nahe rückende Elemente, daß sie dauernd oder momentan eine Gruppe ausmachen.

In dem bedeutsamsten Fall der Zweierverbindungen, der monogamischen Ehe, übt das Kind bzw. die Kinder als drittes Element oft die Funktion, die das Ganze zusammenhält. Bei vielen Naturvölkern gilt die Ehe erst dann als wirklich perfekt oder auch als unauflöslich, wenn ein Kind geboren ist; und eines der Motive, aus denen steigende Kultur die Ehen tiefer und enger verknüpft, ist entschieden das, daß in ihr die Kinder relativ spät selbständig werden und deshalb längerer Fürsorge bedürfen. 

Der Grund der erstgenannten Tatsache liegt natürlich in dem Werte, den das Kind für den Mann besitzt, und in seiner durch Gesetz und Sitte sanktionierten Neigung, eine kinderlose Frau zu verstoßen. 

Allein der tatsächliche Erfolg ist doch der, dass eben das dritte hinzutretende Element den Kreis eigentlich erst schließt, indem es die beiden andern aneinander bindet. 

Das kann in zwei Formen geschehen: entweder so, daß die Existenz des dritten Elementes die Verbindung der Zwei unmittelbar stiftet oder verstärkt —wie etwa, wenn die Geburt eines Kindes die Liebe der Gatten zueinander oder mindestens die des Mannes für die Frau vermehrt—oder so, daß die Beziehung jedes einzelnen der zwei zu dem dritten eine neue und indirekte Verbindung zwischen ihnen herstellt—wie die gemeinsamen Sorgen eines Ehepaares für ein Kind allgemein ein Band bedeuten, das eben über dieses Kind hinführen muß und oft aus Sympathien besteht, die einer solchen Zwischenstation gar nicht entbehren könnten. 

Dieses Zustandekommen der inneren Sozialisierung aus drei Elementen, während sich die zwei Elemente für sich gegen dieselbe wehrten— ist der Grund der vorhin erwähnten Erscheinung, daß manche innerlich disharmonische Ehen kein Kind wünschen: es ist der Instinkt, dass damit ein Kreis geschlossen wäre. innerhalb dessen sie enger zusammengehalten wären, - und zwar nicht nur äußerlich, sondern (-> 77) auch in den tieferen seelischen Schichten— sind.

Eine andre Spielart des Mittlertums tritt damit auf, daß der Dritte als Unparteiischer fungiert. 

Dabei wird er entweder die Einigung der beiden kollidierenden andern zustande bringen, indem er sich auszuschalten und nur zu bewirken sucht, daß die beiden unverbundenen oder entzweiten Parteien sich unmittelbar verbinden; oder er wird als Schiedsrichter auftreten und die einander widerstreitenden Ansprüche jener gleichsam in sich zur Ausgleichung und das Unvereinbare daran zur Ausscheidung bringen. 

Die Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern haben besonders in England beide Einungsformen ausgebildet. 

Wir finden Einigungskammern, in denen die Parteien unter Vorsitz eines Unparteiischen die Zwistigkeiten durch Verhandlungen beseitigen. 

Gewiß wird der Vermittler in dieser Form die Vereinigung nur zustande bringen, wenn nach dem Glauben jeder Partei das Verhältnis der Feindseligkeitsgründe zu dem Vorteil des Friedens, kurz: wenn die reale Sachlage es schon an und für sich rechtfertigt.

Die ungeheure Chance für das Durchdringen dieses Glaubens bei den Parteien, die durch die Vermittlung des Unparteiischen erzeugt wird, setzt sich — abgesehen von der selbstverständlichen Beseitigung von Mißverständnissen, dem guten Zureden usw.—folgendermaßen zusammen. 

Indem der Unparteiische die Ansprüche und Gründe der einen Partei der andern vorhält, verlieren sie den Ton der subjektiven Leidenschaft, der auf der andern Seite den gleichen hervorzurufen pflegt. 

Hier zeigt sich heilsam, was so oft bedauerlich ist: daß das Gefühl, das einen seelischen Inhalt innerhalb seines ersten Trägers begleitete, innerhalb eines zweiten, auf den dieser Inhalt übergeht, erheblich abgeschwächt zu werden pflegt. 

Deshalb sind Empfehlungen und Fürsprachen, die erst mehrere vermittelnde Personen passieren müssen, so oft wirkungslos, selbst wenn ihr objektiver Inhalt ganz unversehrt an die entscheidende Instanz gelangt; es gehen eben bei der Übertragung die gefühlsmässigen Imponderabilien verloren, die nicht nur unzureichende sachliche Gründe ergänzen, sondern auch zureichende erst mit dem Antriebe zur praktischen Realisierung ausstatten. 

Diese für die Entwicklung rein seelischer Einflüsse höchst bedeutsame Tatsache bewirkt in dem einfachen Fall eines dritten, vermittelnden sozialen Elementes, daß die Gefühlsbetonungen, die die Forderungen begleiten, plötzlich, weil diese von einer unparteiischen Seite formuliert und dem andern dargestellt werden, von dem Sachgehalt abfallen, und so der für alle Verständigung verhängnisvolle Zirkel vermieden wird: daß die Heftigkeit des einen die des andern hervorruft, diese letztere Tatsache aber zurückwirkend die Heftigkeit des ersteren wieder steigert, und so fort, bis es kein Halt mehr gibt. 

Dazu kommt, daß jede Partei nicht nur Objektiveres hört, sondern sich auch objektiver äußern muß, als bei unmittelbarem Gegenüberstehen. 

Denn es muß ihr jetzt darauf ankommen, auch den Vermittler für ihren Standpunkt zu gewinnen, was gerade da, wo er nicht Schiedsrichter, sondern nur der Leiter der angebahnten Verständigung ist und sich immer jenseits der eigentlichen Entscheidung (-> 78) halten muß, während der Schiedsrichter schliesslich doch definitiv auf eine Seite tritt—was gerade in diesem Fall nur auf Grund der sachlichsten Gründe erhofft werden kann. 

Innerhalb der soziologischen Technik gibt es nichts, was der Vereinigung streitender Parteien so wirkungsvoll diente, wie ihre Objektivität, d. h. der Versuch, den bloßen Sachgehalt der Beschwerden und Forderungen sprechen zu lassen,—philosophisch gesprochen: den objektiven Geist des Parteistandpunktes—so daß die Personen nur als die irrelevanten Träger desselben erscheinen. Die personale Form, in der objektive Inhalte subjektiv lebendig sind, muss ihre Wärme, ihre Farbigkeit, ihre Gefühlsvertiefung, mit der Schärfe des Antagonismus bezahlen, die sie im Konfliktfalle erzeugt; die Herabstimmung dieses persönlichen Tones ist die Bedingung, unter der Verständigung und Vereinigung der Gegner erreichbar ist, und zwar besonders, weil erst so jede Partei wirklich einsieht, worauf die andere bestehen muss. 

Psychologisch ausgedrückt, handelt es sich um eine Reduktion der willensmässigen Form des Antagonismus auf die intellektuelle: der Verstand ist allenthalben das Prinzip der Verständigung, auf seinem Boden kann sich zusammenfinden, was sich auf dem des Gefühls und der letzten Willensentscheidungen unversöhnlich abstösst. 

Die Leistung des Vermittlers ist nun, diese Reduktion herbeizuführen, sie gleichsam in sich darzustellen, oder auch: eine Art Zentralstation zu bilden, die, in welcher Form auch der Streitstoff von einer Seite her hineingelange, ihn nach der anderen nur in objektiver Form abgibt und alles zurückbehält, was darüber hinaus den ohne Vermittlung geführten Streit unnütz zu schüren pflegt.

Für die Analyse des Gemeinschaftslebens ist es wichtig, sich klar zu machen, dass die hiermit bezeichnete Konstellation in allen Gruppen, die mehr als zwei Elemente zählen, fortwährend eintritt, auch wo der Vermittler nicht besonders gewählt, auch nicht als solcher besonders bewußt oder bezeichnet ist. 

Die Gruppe zu Dreien ist hier nur Typus und Schema; auf ihre Form reduzieren sich schließlich alle Fälle von Vermittlung. 

Es gibt gar keine Gemeinschaft zu Dreien, von der Unterhaltung einer Stunde bis zum Familienleben, in der nicht bald diese, bald jene zwei in einen Dissens gerieten, harmloser oder zugespitzter, momentaner oder dauernder, theoretischer oder praktischer Natur—und in der nicht der Dritte vermittelnd wirkte. 

Dies geschieht unzählige Male in ganz rudimentärer Art, nur andeutungsweise, gemischt mit andren Aktionen und Wechselbeziehungen, aus denen die Mittlerfunktion gar nicht rein herauslösbar ist. 

Derartige Vermittlungen brauchen nicht einmal in Worten zu geschehen: eine Geste, eine Art des Zuhörens, die Stimmung, die von einem Menschen ausgeht, reicht aus, um einer Differenz unter zwei andren eine Richtung auf die Vereinigung hin zu geben, um das wesentlich Gemeinsame unter einer akuten Meinungsdifferenz fühlbar zu machen, um diese in die Form zu bringen, in der sie sich am leichtesten austrägt. 

Um einen eigentlichen Streit oder Kampf braucht es sich keineswegs zu handeln, es sind vielmehr die tausend ganz leichten Meinungsverschiedenheiten, das An- (-> 79) klingen eines Antagonismus der Naturen, das Auftauchen ganz momentanen Interessen - oder Gefühlsgegensätze das die fluktuierenden Formen jedes Zusammenlebens fortwährend färbt, und das durch die Gegenwart des Dritten, die Vermittlungsfunktion fast unvermeidlich übenden, in seinem Verlauf fortwährend bestimmt wird. 

Diese Funktion geht unter den drei Elementen sozusagen reihum, da das Auf- und Abfluten des gemeinsamen Lebens jene Form an jeder möglichen Kombination der Elemente zu realisieren pflegt.

Die zur Vermittlung erforderte Unparteilichkeit kann zweierlei Voraussetzungen haben: der Dritte ist unparteiisch, wenn er entweder jenseits der kontrastierenden Interessen und Meinungen steht von ihnen unberührt ist, oder wenn er an beiden gleichermaßen teilhat. 

Der erste Fall ist der einfachste, die geringsten Komplikationen mit sich führende. Bei Streitigkeiten zwischen englischen Arbeitern und Unternehmern z. B. ist oft ein Unparteiischer berufen worden, der weder Arbeiter noch Unternehmer sein durfte. 

Bemerkenswert ist die Entschiedenheit, mit der die vorhin betonte Trennung der sachlichen von den personalen Momenten des Streites sich hier verwirklicht. An die Sachgehalte der Parteimeinungen knüpft der Unparteiische der Voraussetzung nach keinerlei persönliches Interesse, sie kommen in ihm nur wie in einem reinen, unpersönlichen Intellekt zur Abwägung, ohne eine subjektive Schicht zu berühren. 

Für die Personen oder Personenkomplexe aber, die diese, für ihn bloß theoretischen Streitinhalte tragen, muß er ein subjektives Interesse haben, da er sonst die Funktion als Vermittler nicht übernehmen würde. 

Es wird hier also gleichsam ein rein objektiver Mechanismus von subjektiver Wärme in Betrieb gesetzt, die personale Distanz von der objektiven Bedeutung des Streites und das gleichzeitige Interesse für seine subjektive charakterisieren erst in ihrer Zusammenwirkung die Stellung des Unparteiischen und machen ihn um so geeigneter, je schärfer jedes für sich ausgebildet ist und je einheitlicher zugleich beides gerade in dieser Differenziertheit zusammenwirkt.

Zu komplizierterer Gestaltung neigt die Lage des Unparteiischen, wenn er dieselbe dem gleichmäßigen Anteilhaben an den gegensätzlichen Interessen, statt der Unberührtheit durch sie, verdankt. 

Eine Vermittlerstellung auf dieser Basis wird sich häufig dann ergeben, wenn eine Persönlichkeit in lokaler Hinsicht einem andren Interessenkreis angehört als in sachlich-beruflicher. 

So konnten in früherer Zeit die Bischöfe manchmal zwischen dem weltlichen Herrscher ihres Sprengels und dem Papste intervenieren; so wird der Verwaltungsbeamte, der mit den speziellen Interessen seines Bezirkes verwachsen ist, der geeignetste Vermittler sein, wenn sich zwischen diesen und den allgemeinen Interessen des Staates, dessen Beamter er ist, eine Kollision ergibt; so wird das Maß von Unparteilichkeit und gleichzeitiger Interessiertheit, das zur Vermittlerschaft zwischen zwei lokal getrennten Gruppen disponiert, sich oft an Persönlichkeiten finden, die aus der einen stammen und in der andren wohnen. Die Schwierigkeit solcher Positionen des Vermittlers (-> 80) pflegt nun darin zu bestehen, dass die Gleichheit seines Interessiertseins für beide Parteien, seine innere Gleichgewichtslage, nicht sicher feststellbar und oft genug von beiden Parteien beargwöhnt ist. 

Eine diffizilere und oft tragische Lage entsteht aber, wenn es nicht so gesonderte Interessenprovinzen des Dritten sind, mit denen er der einen und der andren Partei verbunden ist, sondern wenn seine ganze Persönlichkeit beiden nahe steht, dies spitzt sich aufs äußerste zu, wenn der Streitgegenstand überhaupt nicht recht zu objektivieren ist und die sachliche Bedeutung des Streites eigentlich nur ein Vorwand oder eine Gelegenheitsursache für tiefere personale Unversöhnlichkeiten ist. 

Dann kann der Dritte, der durch Liebe oder Pflicht, durch Schicksal oder Gewöhnung mit jedem von beiden gleichmässig innig verknüpft ist, durch den Konflikt zerrieben werden, viel mehr, als wenn er sich selbst auf eine der beiden Seiten stellte; und um so mehr, als in diesen Fällen die Balanziertheit seiner Interessen, die keinen Ausschlag nach einer Seite gestattet, doch zu keinem erfolgreichen Vermittlertum zu führen pflegt weil die Reduktion auf einen bloß sachlichen Gegensatz versagt. 

Dies ist der Typus sehr vieler Familienkonflikte. 

Während der Vermittler, der durch gleichmässige Distanz gegen die Streitenden unparteiisch ist, es verhältnismässig leicht beiden recht machen kann, wird der, der es durch gleichmässige Nähe zu beiden ist, es sehr viel schwerer haben und persönlich in den peinlichsten Dualismus des Gefühles geraten. 

Deshalb wird man, wo der Vermittler gewählt wird, unter sonst gleichen Umständen den gleichmäßig Uninteressierten dem gleichmässig Interessierten vorziehen, wie z. B. italienische Städte im Mittelalter sich ihre Richter oft aus andren Städten holten, um deren Unbefangenheit gegenüber den inneren Parteizwisten sicher zu sein.

Hiermit ist der Übergang zu der zweiten Einungsform durch den Unparteiischen gegeben: zu dem Schiedsrichtertum. Solange der Dritte als eigentlicher Vermittler wirkt, liegt die Beendigung des Konfliktes doch ausschließlich in den Händen der Parteien selbst; durch die Wahl des Schiedsrichters aber haben sie diese abschließende Entscheidung aus den Händen gegeben sie haben gleichsam ihren Versöhnungswillen aus sich herausprojiziert, er ist in dem Schiedsrichter Person geworden; wodurch er eine besondere Anschaulichkeit und Kraft gegenüber den antagonistischen Kräften gewinnt. 

Die freiwillige Anrufung eines Schiedsrichters, dem man sich a priori unterwirft, setzt ein größeres subjektives Vertrauen in die Objektivität des Urteiles voraus, als irgendeine andre Entscheidungsform. 

Denn selbst vor dem staatlichen Gericht geht doch nur die Aktion des Klägers aus dem Vertrauen auf die gerechte Entscheidung (da er die ihm günstige für die gerechte hält) hervor; der Beklagte muss in den Prozess eintreten, gleichviel ob er an die Unparteilichkeit des Richters glaubt oder nicht. 

Das Schiedsrichtertum aber kommt, wie gesagt, nur durch diesen Glauben auf beiden Seiten zustande. 

Prinzipiell ist das Vermittlertum von dem Schiedsrichtertum durch den angedeuteten Unterschied scharf differenziert und je offizieller die Versöhnungsaktion ist, desto mehr wird auf (-> 81) diese Differenzierung gehalten: von den Streitigkeiten zwischen Kapitalisten und Arbeitern, die ich oben erwähnte, bis zu denen der großen Politik, in der die "guten Dienste" einer Regierung zur Beilegung eines Konfliktes zwischen zweien etwas ganz andres sind als das Schiedsrichteramt, um das manchmal der Herrscher eines dritten Landes angegangen wird. 

In den Alltäglichkeiten des Privatlebens, wo die typische Dreiergruppe fortwährend den einen in die deutliche oder latente, volle oder parallele Differenz zwischen den beiden andren hineinstellt werden sich sehr viele Zwischenstufen erzeugen: bei der unerschöpflichen Mannigfaltigkeit möglicher Beziehungen wird der Appell der Parteien an den Dritten und dessen freiwillig oder gar gewalttätig ergriffene Initiative zur Einigung ihm oft eine Stellung geben, in der das vermittelnde und das schiedsrichterliche Element überhaupt nicht zu sondern ist. 
Zum Verständnis des wirklichen Gewebes der menschlichen Gesellschaften und seiner unbeschreiblichen Fülle und Bewegtheit ist es das Wichtigste, sich den Blick für solche Ansätze und Übergänge zu schärfen, für die bloß angedeuteten und wieder untertauchenden Beziehungsformen, für ihre embryonalen und fragmentarischen Ausgestaltungen. 

Die Beispiele, in denen sich je einer der für diese Verhältnisformen gebildeten Begriffe ganz rein darstellt, sind zwar die unentbehrlichen Handhaben der Soziologie, aber zu dem wirklichen Leben der Gesellschaft verhalten sie sich nur wie die annähernd genauen Raumformen, an denen man geometrische Sätze exemplifiziert, zu der unermeßlichen Komplikation der realen Formungen der Materie.

Im ganzen dient nach alle dem die Existenz des Unparteiischen dem Bestande der Gruppe; als jeweiliger Repräsentant der intellektuellen Energie gegenüber den momentan mehr durch Willen und Gefühl beherrschten Parteien ergänzt er diese sozusagen zu der Vollständigkeit der seelischen Einheit, die in dem Leben der Gruppe wohnt. 

Er ist einerseits das retardierende Moment gegenüber der Leidenschaft der andren, andrerseits kann er gerade die Bewegung der Gesamtgruppe tragen und leiten, wenn der Antagonismus der beiden andren Elemente ihre Kräfte paralysieren will. 

Dennoch kann dieser Erfolg in sein Gegenteil umschlagen. Aus dem erwähnten Zusammenhang heraus werden die am meisten intellektuell beanlagten Elemente einer Gruppe besonders zur Parteilosigkeit neigen, weil der kühle Verstand Licht und Schatten auf beiden Seiten zu finden, während ein solcher gerade von ihrer Seite äusserst erwünscht wäre. 

Gerade sie mußten, wenn die Gruppe nun einmal zwischen Ja und Nein zu wählen hat, ihr Gewicht in die Wagschale werfen, da diese dann um so wahrscheinlicher nach der richtigen Seite ausschlagen wird. 

Wenn also die Unparteilichkeit nicht gerade der praktischen Vermittlung dient, wird sie durch ihre Verbindung mit der Intellektualität bewirken, daß die Entscheidung dem Spiele der törichteren oder wenigstens (-> 82) befangeneren Kräfte der Gruppe überlassen bleibt.

Wenn deshalb das unparteiische Verhalten als solches so oft—seit Solon—eine Mißbilligung erfährt, so ist dies etwas im sozialen Sinne sehr Gesundes und geht auf einen viel tieferen Instinkt für die Wohlfahrt des Ganzen zurück, als etwa nur auf den Verdacht der Feigheit, der die Unparteilichkeit oft, aber auch oft ganz fälschlich, trifft.

Es liegt auf der Hand, daß die Unparteilichkeit, als gleichmässige Distanz wie als gleichmäßige Anteilnahme des Dritten gegenüber den kollidierenden Zweien, sich mit den verschiedenartigsten sonstigen Beziehungen jenes zu diesen und zu der Gruppentotalität mischen kann. 

Daß z. B. der Dritte, der mit den andren in einer Gruppe befasst ist, aber bisher ihren Konflikten fern gestanden hatte, in diese hineingezogen wird, aber doch gerade mit dem Cachet der Selbständigkeit gegen die bereits bestehenden Parteien—das kann der Einheit und dem Gleichgewicht der Gruppe, wenn auch durchaus in der Form der Labilität dieses letzteren, sehr dienen. 
In dieser soziologischen Form erfolgte in England die erste Beteiligung des dritten Standes an den Staatsangelegenheiten. 

Seit Heinrich III. waren diese unwiderruflich an die Mitwirkung der großen Barone geknüpft, die, mit den Prälaten zusammen, die Gelder bewilligen mußten; der Komplex dieser Stände war dem Könige gegenüber mächtig, ja oft überlegen. 

Dennoch ergaben sich statt eines fruchtbaren Zusammenarbeitens ihrer mit der Krone unaufhörlich Spaltungen, Mißbräuche, Machtwechsel, Zusammenstöße. 

Und nun empfanden beide Parteien, daß dem nur durch die Heranziehung eines dritten Elementes abgeholfen werden könnte: der bisher von den Staatsgeschäften ferngehaltenen Untervasallen und freien Männer, der Grafschaften und Städte. Indem deren Vertreter zu Konzilien — dem Anfange des Unterhauses—geladen wurden, übte das dritte Element die Doppelfunktion: die Regierung wirklich zu einem Gegenbilde der Staatstotalität zu machen—und übte sie als eine Instanz, die den bisherigen Parteien der Regierung gewissermaßen objektiv gegenüberstand und damit half, deren bisher gegeneinander verbrauchte Kräfte harmonischer in die einheitliche Staatszweckmäßigkeit hineinzuleiten.

2. Der Tertus gaudens. 

Die Unparteilichkeit des dritten Elementes diente oder schadete in den bisherigen Kombinationen der Gruppe als ganzer. 

Der Vermittler wie der Schiedsrichter wollen die Gruppeneinheit aus der Gefahr der Sprengung retten. Seine relativ überlegene Stellung kann aber der Unparteiische ersichtlich auch im rein egoistischen Interesse ausnutzen: während er sich dort als Mittel zu den Zwecken der Gruppe benahm, macht er hier umgekehrt das wechselwirkende Geschehen zwischen den Parteien und zwischen sich und den Parteien zu einem Mittel für seine Zwecke. 

Es handelt sich hier nicht immer um schon vorher konsolidierte Gebilde, in deren sozialem Leben dieses Ereignis neben anderen aufträte; sondern gerade hier wird die Beziehung zwischen den Parteien und dem Unparteiischen oft erst ad hoc gestiftet, Elemente, die sonst durchaus keine wechselwirkende Einheit bilden, können in Streit geraten, ein Dritter, beiden bisher gleichmäßig unverbunden, (-> 83) mag die Chancen, die dieser Streit ihm, dem Unparteiischen, gibt, durch eine spontane Aktion aufgreifen, und so kann sich eine rein labile Wechselwirkung herstellen, deren Lebhaftigkeit und Formenreichtum für jedes Element ganz außer Verhältnis zu der Flüchtigkeit ihres Bestandes steht.

Zwei Erscheinungsarten des Tertius gaudens erwähne ich ohne näheres Eingehen, weil die Wechselwirkung innerhalb der Dreiergruppen, um deren typische Formungen es sich hier handelt, an ihnen nicht recht charakteristisch hervortritt. 

Vielmehr ist das Bezeichnende für sie eine gewisse Passivität, die entweder auf den beiden Streitenden oder auf dem dritten Elemente liegt. 

Es kann nämlich der Vorteil des Dritten dadurch geschaffen werden, daß die beiden anderen sich gegenseitig in Schach halten und er nun einen Gewinn einstreichen kann, den ihm sonst einer dieser beiden streitig gemacht hätte. 

Der Zwist bewirkt hier nur eine Lähmung von Kräften, die sich, wenn sie nur könnten, gegen den Dritten wenden würden. 

Die Situation hebt hier also eigentlich die Wechselwirkung unter den drei Elementen auf, statt eine solche zu stiften, ohne freilich darum der fühlbarsten Erfolge für alle Teile zu entbehren. über die absichtliche Herbeiführung dieser Situation ist bei der nächsten Dreierkonfiguration zu handeln. Zweitens, kann der Dritte zu einem Vorteil kommen, nur weil die Aktion der einen streitenden Partei diesen Vorteil um ihrer Zwecke willen realisiert' und ohne daß der Begünstigte selbst eine Initiative zu ergreifen brauchte. 
Der Typus hierfür sind die Wohltaten und Förderungen) die eine Partei einem Dritten zukommen lässt, bloß um die Gegenpartei dadurch zu kränken. 

So sind die englischen Arbeiterschutzgesetze anfänglich zum Teil aus der bloßen Rancune der Tories gegen die liberalen Fabrikanten hervorgegangen, so gehören manche der Wohltätigkeitsaktionen hierher, die der Wettlauf um die Popularität erzeugt. 

Es ist wunderlicherweise gerade eine besonders kleinliche und boshafte Gesinnung, die, um einen Zweiten zu ärgern, einem Dritten wohltut: die Gleichgültigkeit gegen den sittlichen Selbstzweckcharakter des Altruismus kann nicht schärfer hervortreten, als durch eine solche Ausnutzung seiner. 

Und es ist doppelt bezeichnend, daß man den Zweck' den Gegner zu ärgern, sowohl durch die Begünstigung, die man seinem Freunde, wie die man seinem Feinde erweist, erreichen kann.

Die hier wesentlicheren Formungen ergeben sich, wenn der Dritte sich seinerseits praktisch, unterstützend, gewährend der einen Partei zuwendet (also nicht nur intellektuell-sachlich, wie der Schiedsrichter) und hieraus seinen mittelbaren oder unmittelbaren Gewinn zieht. 

Innerhalb dieser Form finden sich zwei hauptsächliche Ausgestaltungen: zwei Parteien sind untereinander feindlich und konkurrieren deshalb um die Gunst des Dritten, oder: zwei Parteien konkurrieren um die Gunst des Dritten und sind deshalb untereinander feindlich. 

Dieser Unterschied ist besonders für die Weiterentwicklung der Konstellation wichtig. 

Drängt nämlich eine schon vorhandene Feindseligkeit dazu, daß jede Partei die Gunst des Dritten nachsucht, so wird die Entscheidung dieser Konkurrenz, (-> 84) der Beitritt des Dritten zu der einen Partei, erst den Beginn des Kampfes bedeuten; umgekehrt, wo zwei Elemente unabhängig von einander sich um die Gunst eines Dritten bemühen, und dies den Grund ihrer Feindseligkeit, ihres Partei-werdens ausmacht, pflegt die definitive Erteilung dieser Gunst—die also hier Objekt, nicht Mittel des Streites ist—diesen zu beenden: die Entscheidung ist gefallen, und die weitere Feindseligkeit ist damit praktisch gegenstandslos geworden. 

In beiden Fällen liegt der Vorteil der Unparteilichkeit, mit der der Tertius ursprünglich den beiden gegenübersteht, darin, daß er seine Bedingungen für seine Entscheidung stellen kann. 

Wo ihm aus irgendeinem Grunde dieses Stellen von Bedingungen versagt ist, da bringt die Situation ihm auch nicht den vollen Nutzen. 

So in einem der häufigsten Fälle des zweiten Typus, der Konkurrenz zweier Personen desselben Geschlechtes um die Gunst einer Person des anderen. Hier hängt die Entscheidung der letzteren im allgemeinen nicht in demselben Sinne von ihrem Willen ab, wie die eines Käufers zwischen konkurrierenden Angeboten oder eines Gnaden verteilenden Fürsten zwischen konkurrierenden Bittstellern, sondern ist durch vorhandene Gefühle gegeben, die vom Willen nicht bestimmbar sind und ihn von vornherein gar nicht in die Lage einer Wahl bringen. 

Deshalb ist von Anerbietungen, deren Sinn eben die Lenkung der Wahl ist, hier nur in Ausnahmefällen die Rede, und trotzdem die Situation des Tertius gaudens vollkommen gegeben ist, ist doch ihre spezifische Ausnutzung im ganzen verwehrt. 

Das umfassende Beispiel des Tertius gaudens ist das kaufende Publikum in einer Wirtschaft mit freier Konkurrenz. 

Der Kampf der Produzenten um den Abnehmer gibt diesem eine fast völlige Unabhängigkeit von dem einzelnen Lieferanten—wenngleich er von der Gesamtheit derselben völlig abhängig ist, eine Koalition von ihnen also das Verhältnis sogleich umdrehen würde—und gestattet ihm, seinen Kauf an die Erfüllung seiner Ansprüche hinsichtlich Qualität und Preis der Ware zu knüpfen. 

Seine Stellung hat hierbei noch den besonderen Vorteil, daß die Produzenten diesen Bedingungen sogar noch zuvorzukommen versuchen müssen, die oder unbewußten Wünsche des Konsumenten zu erraten, überhaupt nicht vorhandene ihm zu suggerieren oder anzugewöhnen. 

Von dem erst berührten Fall der Frau zwischen zwei Bewerbern, in dem, weil die Entscheidung von dem Sein dieser und nicht von ihrem Tun abhängt, die Wählende keine Bedingungen zu stellen pflegt und also die Situation nicht ausnutzt—führt eine kontinuierliche Reihe von Erscheinungen bis zu dem des modernen Warenverkehrs, aus dem das Sein der Persönlichkeit völlig ausgeschieden ist, und in dem der Vorteil des Wählenden so weit geht, daß die Parteien ihm sogar die Steigerung der Bedingungen auf ihr Maximum abnehmen. 

Das letztere ist das Äußerste, was die Situation des Tertius gaudens diesem leisten kann.

Für die andere Formung: daß ein zu dem Dritten ursprünglich ganz beziehungloser Streit seine Parteien zwingt, um die Hilfe jenes zu konkurrieren — pflegt die Geschichte jeder Bundesgenossen (->85) schaft, von der zwischen Staaten bis zu der zwischen Familienmitgliedern, ein Beispiel zu liefern. 

Der sehr einfache typische Verlauf gewinnt etwa noch in der folgenden Modifikation ein besonderes soziologisches Interesse. 
Um dem Dritten jene vorteilhafte Lage zu verschaffen, braucht die von ihm einzusetzende Macht durchaus kein erhebliches Quantum im Verhältnis zu der Machtgröße jeder Partei zu besitzen. 

Vielmehr, wie groß seine Macht dazu sein muß, bestimmt sich ausschließlich durch das Verhältnis, das die Kräfte der Parteien untereinander aufweisen. Es kommt nämlich ersichtlich nur darauf an, daß sein Hinzutritt zu der einen dieser das Übergewicht verschafft. 

Wenn also die Machtquanten nahezu gleich sind, so genügt oft ein Minimum an Zuwachs, um den definitiven Ausschlag nach der einen Seite zu geben. Daher der häufige Einfluß kleiner parlamentarischer Parteien, den sie nie durch ihre eigene Bedeutung, sondern nur dadurch gewinnen können, daß die großen Parteien sich ungefähr die Wage halten. 
Überall, wo Majoritäten entscheiden, also oft alles von einer einzigen Stimme abhängt, liegt die Möglichkeit vor, daß ganz unbedeutende Parteien die krassesten Bedingungen für ihre Unterstützung stellen. Entsprechendes kann im Verhältnis kleiner Staaten zu großen, im Konflikt befindlichen, eintreten. 

Es kommt eben nur darauf an, daß die Kräfte zweier antagonistischer Elemente sich gegenseitig paralysieren, um der an sich noch so schwachen Position des noch nicht engagierten Dritten eine gar nicht zu limitierende Stärke zu geben. 

An sich starke Elemente werden von dieser Situation natürlich nicht weniger profitieren; was freilich innerhalb mancher Formationen, z. B. innerhalb eines entschieden ausgebildeten Parteilebens dadurch erschwert wird, daß gerade die großen Parteien oft in sachlicher Hinsicht und in ihrer Relation zueinander sehr festgelegt sind und deshalb nicht diejenige volle Freiheit der Entschliessungen haben, die ihnen alle Vorteile des Tertius gaudens einbrächte. 

Durch ganz besonders günstige Konstellationen entgeht etwa die Zentrumspartei in den deutschen Parlamenten der letzten Jahrzehnte dieser Einschränkung. Was nämlich ihre Machtstellung außerordentlich stärkt, ist, daß ihre Parteiidee sie nur für einen ganz kleinen Teil der parlamentarischen Entscheidungen auf eine bestimmte Richtung festlegt. 

In bezug auf alle anderen kann sie sich völlig frei, bald so, bald so, entscheiden: sie kann sich für oder gegen Schutzzölle, für oder gegen arbeiterfreundliche Gesetze, für oder gegen Militärforderungen aussprechen, ohne durch ihr Parteiprogramm prajudiziert zu sein. 

Darum steht sie in all solchen Fällen als Tertius gaudens zwischen den Parteien, deren jede sich um ihre Gunst bemühen kann. Kein Agrarier wird den Beistand der Sozialdemokraten für Getreidezölle suchen, weil er weiß, daß sie von Partei wegen dagegen sein müssen; kein Freisinniger wird ihren Beistand gegen ihre Zölle suchen und bezahlen, weil er weiß daß sie sowieso von Partei wegen mit ihm übereinstimmen. 

Dagegen können beide an das Zentrum gehen, das wegen seiner Freiheit in dieser Frage eben auch prinzipiell frei ist, seinen Preis zu machen. 

Andrerseits ist, was gerade einem von vornherein starken Faktor (->86) die Situation des Tertius gaudens einträgt, dies, daß sie ihm oft die reale Machtentfaltung erspart. 

Die Vorteile des Tertius gaudens werden ihm nämlich aus der hier bezeichneten Situation nicht nur bei einem wirklichen Kampf, sondern schon aus einem Spannungsverhältnis und latenten Antagonismus der beiden anderen zufließen; er wirkt hier durch die bloße Möglichkeit, sich für den einen oder den anderen zu entscheiden, auch wenn es zu dem Ernstfalle gar nicht kommt. 

Für die Wendung der englischen Politik in der beginnenden Neuzeit, der mittelalterlichen gegenüber, war eben dies charakteristisch, insofern sie nicht mehr Besitz und unmittelbare Herrschaft auf dem Kontinent suchte, aber immer eine Macht besaß, die potentiell zwischen den kontinentalen Reichen stand. 

Es hieß schon im 6. Jahrhundert, Frankreich und Spanien waren die Schalen der europäischen Wage, England aber the tongue or the holder of the balance. 

Mit großem Nachdruck haben die römischen Bischöfe schon in der Entwicklung bis zu Leo d. Gr. dies ganze Formprinzip ausgebildet, indem sie streitende Parteien innerhalb der Kirche nötigten, ihnen die Stellung der ausschlaggebenden Macht einzuräumen. 

Schon früh nämlich hatten Bischöfe, die mit andern in dogmatischen oder sonstigen Zerwürfnissen standen, sich um Unterstützung an den römischen Amtsbruder gewandt, und grundsätzlich hatte dieser sich immer auf die Seite der Bittsteller gestellt. 

Infolgedessen blieb auch der jeweilig zweiten Partei nichts übrig, als sich gleichfalls an den römischen Bischof zu wenden, um ihn nicht von vornherein gegen sich zu haben. Dadurch erwirkte dieser sich selbst die Prärogative und Tradition einer entscheidenden Instanz. 

Was man die soziologische Logik der Situation der drei, von denen zwei im Streit liegen, nennen könnte, hat sich hier nach der Seite des Tertius gaudens hin mit besonderer Reinheit und Intensität entwickelt.

Nun ist der Vorteil, der dem Dritten daraus erwächst, daß er zu zwei andern ein a priori gleiches, gleich unabhängiges und eben dadurch bestimmendes Verhältnis hat, nicht nur daran gebunden, daß diese beiden sich in Gegnerschaft befinden. Es genügt dazu vielmehr, daß sie überhaupt nur eine gewisse Unterschiedenheit, Fremdheit, qualitativen Dualismus gegeneinander haben; dies ist sogar die allgemeine Formel des Typus, von der die Feindseligkeit der Elemente nur einen besonderen, wenn auch den häufigsten Fall bildet. 

Sehr bezeichnend ist z. B. die folgende, aus der bloßen Zweiheit sich ergebende Begünstigtheit eines Tertius. Wenn B schuldig ist, dem A eine bestimmt umgrenzte Pflicht zu leisten, und diese von B auf C und D übergeht, zwischen welchen die Leistung zu verteilen ist, so liegt für A die Versuchung nahe, jedem von beiden womöglich eine Kleinigkeit mehr als die Hälfte aufzuerlegen, so daß er im ganzen eben mehr als vorher, da die Pflicht noch in einer Hand war, genießt. 1751 mußte die Regierung eigens in Böhmen verbieten, bei Teilung bäuerlicher Stellen durch die Gutsherrschaft jeder Teilstelle mehr als die ihrer Größe entsprechende Teillast von den auf der ungeteilten Stelle haftenden Frondiensten aufzubürden. 

Bei der Teilung der Pflicht auf zwei überwiegt die Vorstellung, daß (-> 87) jeder einzelne doch immerhin weniger zu leisten hat, als der frühere Einzelne, auf dem das Ganze lastete; die genauere Abwägung des Quantums tritt dahinter zurück und kann so leicht verschoben werden. 

Während hier also sozusagen die bloß numerische Tatsache der Zweiheit statt der Einheit der Partei die Situation des Tertius gaudens bewirkt, erhebt sie sich im folgenden Fall über einer durch qualitative Unterschiede bestimmten Zweiheit. 

Die für das germanische Mittelalter unerhörte Gerichtsgewalt des englischen Königs nach der normannischen Eroberung erklärt sich so, daß Wilhelm der Eroberer zwar Rechte der angelsächsischen Bevölkerung vorfand, die prinzipiell geachtet werden sollten, und ebenso seine Normannen ihre heimatlichen Rechte mitbrachten. 

Aber diese beiden Rechtskomplexe passten nicht zusammen, sie ergaben keine Einheit des Volksrechts gegenüber dem König, der durch die Einheitlichkeit seines Interesses sich zwischen beide schieben und sie weitgehend annullieren konnte. 

In dem Zwiespalt der Nationen — nicht nur, weil sie stets mit einander haderten, sondern weil eben ihre Verschiedenheit eine gemeinsame Rechtsbehauptung erschwerte—lag der Stützpunkt des Absolutismus, und deshalb sank seine Macht stetig, sobald die beiden Nationalitäten wirklich zu einer einzigen verschmolzen.

Die begünstigte Stellung des Dritten verschwindet also überhaupt in dem Augenblick, in dem die beiden andern zu einer Einheit zusammengehen, d.. h. die Gruppierung sich in der grade fraglichen Beziehung aus der Dreier- in die Zweierkombination zurückbildet. 

Es ist nicht nur über das besondre Problem, sondern über das Gruppenleben überhaupt belehrend, daß dieser Erfolg auch ohne personale Vereinigung oder Interessenverschmelzung vor sich gehen kann: indem der Gegenstand des Antagonismus durch objektive Fixierung dem Zwist der subjektiven Ansprüche entzogen wird. 

Dies scheint mir der folgende Fall besonders scharf zu beleuchten. Dadurch, daß die moderne Industrie zu einem fortwährenden Ineinandergreifen der mannigfaltigsten Gewerbe führt, und fortwährend neue, keinem bestehenden Gewerbe historisch zugehörige Aufgaben stellt, erzeugt sie, besonders in England, sehr häufige Kompetenzkonflikte der verschiedenen Arbeiterkategorien. 

In den großen Betrieben sind die Schiffsbauer mit den Tischlern, die Klempner mit den Schmieden, die Kesselschmiede mit den Metallbohrern, die Maurer mit den Ziegeldeckern stets in Streit, wem von ihnen eine bestimmte Arbeit zukäme. 

Jedes Gewerk legt sofort die Arbeit nieder, wenn es glaubt, daß ein andres in die ihm zukommenden Aufgaben übergreift. 

Der unlösbare Widerspruch ist hierbei, daß feste Begrenzungen subjektiver Rechte an Objekten vorausgesetzt werden, die ihrem Wesen nach in kontinuierlichem Fluß sind. Solche Konflikte zwischen den Arbeitern haben oft ihre Stellung dem Unternehmer gegenüber schwer erschüttert. 

Dieser hat einen moralischen Vorteil, sobald seine Arbeiter wegen ihrer inneren Zwistigkeiten streiken und ihm dadurch unermeßlichen Schaden zufügen, und hat es außerdem in der Hand, jedes einzelne Gewerk durch die Drohung, ein andres bei der fraglichen Arbeit (-> 88) zu beschäftigen, beliebig zu drücken. 

Das ökonomische Interesse jedes Gewerkes, sich die Arbeit nicht wegnehmen zu lassen, ruht auf der Furcht, daß der konkurrierende Arbeiter es billiger mache und dadurch den Standardlohn für diese Arbeit eventuell herunterdrücke. 

Es wurde deshalb als einzig möglicher Ausweg vorgeschlagen, die Gewerkvereine mögen in Beratung mit den verbündeten Unternehmern den Standardlohn für jede bestimmte Arbeit festsetzen und es dann den letzteren überlassen, welche Kategorie von Arbeitern sie für jede vorliegende Arbeit einstellen wollen; denn nun braucht die ausgeschlossene keine Schädigung ihres prinzipiellen ökonomischen Interesses mehr zu fürchten. 

Durch die Objektivierung des Streitgegenstandes wird dem Unternehmer der Vorteil in bezug auf Lohndruck und Ausspielen der beiden Parteien gegeneinander entzogen—obgleich ihm die Wahl zwischen den verschiedenen Arbeiterschaften geblieben ist, die ihm jetzt aber nichts mehr nützt. 

Die frühere Ungeschiedenheit des personalen und des sachlichen Momentes hat sich differenziert, und während in bezug auf das erstere der Unternehmer noch in der formalen Situation des Tertius gaudens geblieben ist, hat die objektive Fixierung des zweiten dieser Situation die Chancen ihrer Ausnutzung genommen
Viele der hier und in der nächsten Formung erwähnten Streitarten müssen mitgewirkt haben, um, unter den weltlichen Mächten des Mittelalters ausbrechend, die Machtstellung der damaligen Kirche zu erzeugen oder zu steigern. 

Bei den ewigen Unruhen und Streitigkeiten in den großen und kleinen politischen Bezirken mußte die einzige stabile Macht, die sowieso schon von jeder Partei verehrt oder gefürchtet wurde, eine mit nichts vergleichbare Prärogative gewinnen. 

Unzählige Male ist es überhaupt nur die Stabilität des Dritten in den wechselnden Stadien des Streites, seine Unberührtheit durch den Streitstoff, um den das Auf und Nieder der beiden Parteien oszilliert, was ihm sein Übergewicht und seine Gewinnmöglichkeiten einträgt. 

Je gewaltsamer und namentlich je länger andauernd der Kampf von Parteien ihre Positionen schwanken lässt, desto überlegener, respektierter und chancenreicher wird, ceteris paribus, Festigkeit und Beharren rein als formale Tatsache die Position eines Dritten gestalten. 

Von dieser allenthalben beobachtbaren Konstellation gibt es wohl kein gigantischeres Beispiel als eben die katholische Kirche. 

Es ist für die allgemeine, alle seine Ausgestaltungen betreffende Charakterisierung des Tertius gaudens noch anzuführen, daß zu den Ursachen seiner Prärogative schon der bloße Unterschied der seelischen Energien gehört, die er und die die andern in das Verhältnis einsetzen. 

Was ich vorhin von dem Unparteiischen überhaupt erwähnte: daß er mehr die Intellektualität, die Streitenden aber mehr das Gefühl und den Willen vertreten—dies gibt ihm, wo er die Situation egoistisch ausnutzen will, eine beherrschende, sozusagen auf einer idealen Höhe thronende Stellung und jenen äußeren Vorteil, den in jeder Komplikation der nicht gefühlsmässig Beteiligte besitzt. 

Und selbst wo er die praktische Ausnutzung seines unbefangeneren Blickes und seiner nicht von vornherein engagierten, sondern stets disponiblen Kräfte (-> 89) verschmäht, trägt ihm seine Situation mindestens das Gefühl einer leisen ironischen Überlegenheit über die Parteien ein, die um einen ihm so gleichgültigen Preis so vieles aufs Spiel setzen.

3. Divide et impera. 

In diesen Kombinationen des Dreierschemas handelt es sich um einen bestehenden oder entstehenden Zwist zweier Elemente, aus dem der Dritte Vorteil zog; es ist nun eine gesondert zu betrachtende, obgleich in der Wirklichkeit nicht immer gegen jene abzugrenzende Nuance, daß der Dritte jenen Zwist vorsätzlich stiftet, um eine beherrschende Situation zu gewinnen.

Vorauszuschicken ist auch hier, daß die Dreizahl natürlich nur die Mindestzahl der zu dieser Formung erforderlichen Elemente bedeutet und deshalb als einfachstes Schema dienen mag. 

Es handelt sich hier also darum, daß zwei Elemente ursprünglich einem Dritten gegenüber miteinander vereint oder aufeinander angewiesen sind, und daß dieser die gegen ihn verbundenen Kräfte gegeneinander in Tätigkeit zu setzen weiß, der Erfolg ist dann, daß sie sich entweder gegenseitig die Wage halten, so daß er, von beiden ungestört, seine Vorteile verfolgen kann, oder daß sie sich gegenseitig so schwächen, daß keiner von ihnen der Übermacht jenes zu widerstehen vermag. Ich charakterisiere nun einige Stufen der Skala, in die man die einschlägigen Erscheinungen ordnen kann. 

Die einfachste liegt da vor, wo eine überlegene Macht die Vereinigung von Elementen hindert, die noch gar nicht positiv zu einer solchen streben, aber es doch vielleicht tun könnten. 

Hierhin gehören vor allem die gesetzlichen Verbote politischer Vereinigungen, sowohl von solchen überhaupt, wie von Verbindungen zwischen Vereinen, die als einzelne gestattet sind. 

Es liegt meistenteils gar keine bestimmt substanzierte Befürchtung vor, gar keine irgend erweisliche Gefährdung der herrschenden Mächte durch derartige Vereinigungen. Sondern die Form der Vereinigung als solche wird gefürchtet, weil sie möglicherweise einen gefährlichen Inhalt in sich aufnehmen könnte. 

Ausdrücklich sagt Plinius in seiner Korrespondenz mit Trajan, die Christen seien gefährlich, weil sie eine Genossenschaft bildeten; im übrigen aber seien sie völlig harmlos. 

Die Erfahrung, daß revolutionäre oder überhaupt auf Wandlung des Bestehenden gerichtete Tendenzen sich die Form der Vereinigung möglichst vieler Interessenten geben müssen, wächst zu der logisch falschen, aber psychologisch wohl begreiflichen Umkehrung aus, daß alle Vereinigungen eine gegen die bestehenden Gewalten gerichtete Tendenz haben. 

Das Verbot gründet sich also sozusagen auf eine Möglichkeit zweiter Potenz: nicht nur sind die von vornherein verbotenen Vereinigungen bloß möglich und bestehen oft noch nicht einmal in dem Wunsche der so Auseinandergehaltenen, sondern die Gefahren, um derentwillen die Untersagung erfolgt, wären auch seitens der verwirklichten Vereinigung nur mögliche. 

In der Form dieser Vereinigungsverbote tritt das Divide et impera also auf als die denkbar sublimierteste Prophylaxis des einen Elementes gegen alle Eventualitäten aus der Verbindung der andern. 

Diese vorbeugende Form kann sich formal gleich da wiederholen, wo die Mehrheit, die dem einen gegenübersteht, aus den verschiedenen (-> 90) Machtelementen einer und derselben Persönlichkeit besteht. 

Das anglo-normannische Königtum sorgte dafür, daß die Herrenhöfe in der Feudalzeit möglichst zerstreut lagen: einige der mächtigsten Vasallen waren in 17 bis 21 shires eingesessen. 
Durch dieses Prinzip lokaler Teilung konnten die Herrschaften der Kronvasallen sich nicht wie auf dem Kontinent zu großen souveränen Höfen konsolidieren. So hören wir über frühere Aufteilungen von Ländern unter die Söhne der Herrscher: man habe die Stücke möglichst bunt durcheinander gelegt, um die völlige Separation zu verhindern. 

Die einheitliche Staatsidee will so ihre Herrschaft durch Zersplitterung jedes Teilgebietes retten, das, wenn es räumlich geschlossen wäre, sich ihr leicht entziehen könnte.

Die prophylaktische Hinderung der Vereinigung wirkt nun zugespitzter, wo schon ein direktes Streben zu letzterer besteht. Unter dieses Schema gehört die—freilich noch mit andren Motiven komplizierte—Erscheinung, daß Arbeitgeber sich allgemein aufs entschiedenste weigern, in Lohn- und andren streitigen Angelegenheiten mit Mittelspersonen, die nicht zur eigenen Arbeiterschaft gehören, zu verhandeln. 

Dadurch verhindern sie nicht nur, daß die Arbeiter ihre Position durch Verbindung mit einer Persönlichkeit verstärken, die von den Arbeitgebern nichts zu fürchten oder zu erwarten hat; sondern sie erschweren auch die einheitliche Aktion der Arbeiterschaften verschiedener Betriebe, die z. B. auf durchgängige Einführung eines Lohntarifes gerichtet ist. 

Indem die Mittelsperson abgelehnt wird, die gleichmässig für mehrere Arbeiterschaften verhandeln könnte, unterbindet der Arbeitgeber die drohende Verbindung der Arbeiter; gegenüber den vorhandenen Bestrebungen zu einer solchen wird dies als so wichtig für seine Position empfunden, daß Unternehmerverbände manchmal jedem ihrer Mitglieder diese Isolierung seiner Arbeiterschaft bei Streitigkeiten und Verhandlungen als statutenmässige Pflicht auferlegen. 

Innerhalb der Geschichte der englischen Gewerkvereine bezeichnete es, hauptsächlich im dritten Viertel des 19. Jahrhunderts, einen außerordentlichen Fortschritt, als die Ausnutzung dieses divide durch die Unternehmer vermittels einer unpersönlichen Instanz hintangehalten wurde. 

Man begann nämlich den Schiedssprüchen Unparteiischer, die man in Streitsachen hinzuzog, von beiden Seiten Gültigkeit über den individuellen Fall hinaus, beizulegen. 

Dadurch stand nun bald vielfach eine allgemeine Regel über den, wenn auch noch individuell geführten Verhandlungen des Unternehmers mit seinen Arbeitern, und dies ist ersichtlich eine vermittelnde Stufe zu der kollektiven Vertragsschliessung innerhalb des gesamten, alle Interessenten einbeziehenden Gewerbes, in der die Praxis des divide prinzipiell fortfällt.—

Über jene bloße Prophylaxis gehen weiterhin die Versuche konstitutioneller Herrscher hinaus, durch Spaltungen des Parlamentes die Bildung unbequemer Majoritäten zu verhüten. Ich erwähne nur ein Beispiel, das durch seinen Radikalismus von prinzipiellem Interesse ist. 

Unter Georg III. übte der englische Hof die Praxis, alles Parteiwesen als solches für eigentlich unzulässig und mit dem Staatswohl unvereinbar zu erklären. Und zwar vermittels (-> 91) des Grundsatzes, daß nur die Einzelperson und ihre individuelle Befähigung politische Dienste leisten könne; indem man als die spezifischen Leistungen jener Vielheiten Gesetze und allgemeine Direktiven bezeichnete, forderte man men, not measures. 

So spielte man die praktische Bedeutung der Individualität gegen die Aktionen von Mehrheiten aus und suchte durch die etwas verächtliche Identifizierung der sozialen Vielheit mit der abstrakten Allgemeinheit jene in ihre Atome, als das angeblich einzig Reale und Wirksame, aufzulösen.

Das Auseinanderhalten der Elemente gewinnt statt der prohibitiven schon eine aktivere Form, wo der Dritte Eifersucht zwischen ihnen stiftet. 

Damit sind noch nicht die Fälle gemeint, in denen er die beiden andren sich gegeneinander aufreiben läßt, um auf ihre Kosten eine neue Ordnung der Dinge herzustellen; sondern es handelt sich hier gerade oft um konservative Tendenzen, der Dritte will seine schon bestehende Prärogative eben dadurch erhalten, daß er eine befürchtete Koalition der beiden andren vermittels der Eifersucht zwischen ihnen am Entstehen oder mindestens an der Entwicklung über den ersten Ansatz hinaus hindert. 

Mit einer besonderen Feinheit scheint von dieser Technik in einem Fall, der aus dem alten Peru berichtet wird, Gebrauch gemacht zu sein. 

Es war allgemeine Übung der Inkas, einen neu eroberten Stamm in zwei ungefähr gleiche Hälften zu teilen und in beide je einen Vorsteher einzusetzen, und zwar mit einer geringen Rangdifferenz zwischen beiden. 

Dies war tatsächlich das geeignetste Mittel, zwischen diesen Häuptlingen eine Rivalität hervorzurufen, die es zu keiner einheitlichen Aktion des unterworfenen Gebietes gegen die Herrscher kommen ließ. 

Sowohl eine ganz gleiche Position wie eine sehr differente hätten eher ein Zusammengehen ermöglicht: jene, weil dann bei einer eventuellen Aktion eine wirkliche Halbierung der Führerschaft eher als jedes andre Verhältnis durchzuführen gewesen wäre, und weil, wo es doch der Unterordnung bedurft hätte, gerade Pairs sich noch am leichtesten solcher technischen Notwendigkeit fügen; diese, weil mit ihr die Führerschaft des einen keinen Widerspruch gefunden hätte. 

Der geringe Rangunterschied lässt es am wenigsten zu einem organischen und befriedigenden Verhältnis in der hier befürchteten Einung kommen, da der eine auf sein Plus hin zweifellos die unbedingte Prärogative beansprucht hätte, das Minus des andren aber nicht bedeutend genug war, um ihm nicht dieselbe Ambition nahezulegen.

Das Prinzip der ungleichen Austeilung irgendwelcher Werte, um die so erregte Eifersucht zum Mittel des divide et impera zu machen, ist eine allgemeine Technik gegen die dann wieder gewisse soziologische Zustände einen ebenso prinzipiellen Schutz gewähren. Man hat die australischen Eingeborenen durch ungleich verteilte Gaben gegeneinander zu verhetzen und damit leichter zu beherrschen versucht. 

Allein dies scheiterte stets an dem Kommunismus der Horden, die jede Gabe, an wen sie auch gelangte, sogleich unter alle Mitglieder verteilten. Neben der Eifersucht ist es vor allem das Misstrauen, das als psychologisches Mittel zu dem gleichen (-> 92) Zweck verwendet wird, und das, im Unterschied gegen jene, gerade größere Mengen von verschwörerischen Vereinigungen zurückzuhalten vermag. Aufs wirkungsvollste betrieb dies die venezianische Regierung durch die im ungeheuersten Massstabe inszenierte Aufforderung der Bürger zur Denunziation irgendwie Verdächtiger. 

Niemand wußte, ob sein nächster Bekannter nicht im Dienste der Staatsinquisition stand, und so waren revolutionäre Pläne, die das gegenseitige Vertrauen einer großen Anzahl von Personen voraussetzten, von der Wurzel her abgeschnitten, so daß in der späteren Geschichte von Venedig offene Aufstände so gut wie gar nicht vorkommen.

Die krasseste Form des divide et impera, die Entfesselung positiven Kampfes zwischen zwei Elementen, kann ihre Absicht in dem Verhältnis des Dritten sowohl zu diesen beiden wie zu außerhalb ihrer gelegenen Objekten haben. 

Das letztere findet etwa statt, wo der eine von drei Anwärtern auf ein Amt die beiden andren so gegeneinander aufzuhetzen versteht, daß sie durch Klatschereien und Verleumdungen, die jeder von ihnen über den andren in Umlauf setzt, sich gegenseitig um ihre Chancen bringen. 

In allen Fällen dieses Typus zeigt sich die Kunst des Dritten in der Größe des Abstandes, in den er sich selbst von der Aktion, die er entfesselt, zu stellen weiß. Je mehr er den Kampf nur an unsichtbaren Fäden lenkt, je mehr er das Feuer so anzulegen versteht, daß es ohne sein weiteres Zutun und Hinsehen weiter brennt, desto zugespitzter und unabgelenkter wird nicht nur der Kampf der beiden andren bis zu ihrem beiderseitigen Ruin fortgesetzt werden, sondern desto mehr wird auch der Kampfpreis, den es zwischen ihnen galt, oder die sonstigen ihm wertvollen Objekte ihm wie von selbst in den Schoß zu fallen scheinen. 

Auch in dieser Technik waren die Venezianer Meister. Um sich der Güter von Adligen auf der Terraferma zu bemächtigen, hatten sie das Mittel, an jüngere oder nicht ebenbürtige Edelleute hohe Titel zu verteilen. 

Die Entrüstung der Älteren und Vornehmen darüber gab stets Gelegenheit zu Raufereien und Friedensbrüchen zwischen beiden Parteien, worauf denn die venezianische Regierung in aller Form rechtens die Güter der Schuldigen konfiszierte. 

Gerade an derartigen Fällen, wo der Zusammenschluß der veruneinigten Elemente gegen den gemeinsamen Unterdrücker von der einleuchtendsten Zweckmässigkeit wäre—wird als generelle Bedingung des divide et impera recht deutlich, daß Feindseligkeiten eben keineswegs in dem Zusammenstoß realer Interessen ihren allein zureichenden Grund haben. 
Wenn nur irgendein Bedürfnis zur Feindseligkeit überhaupt, ein Antagonismus, der seinen Gegenstand erst sucht, in der Seele besteht, kann es leicht gelingen, ihr statt des jenigen Gegners, gegen den die Feindschaft Sinn und Zweck hätte einen ganz andren zu substituieren. 

Das divide et impera fordert von seinem Künstler, daß er durch Hetzen, Verleumdungen, Schmeicheln, Erregen von Erwartungen usw. jenen allgemeinen Aufregungszustand und Kampflust hervorrufe, in dem die Unterschiebung eines eigentlich gar nicht indizierten Gegners gelingen kann. 

So kann sich die Form des Kampfes von seinem Inhalt und (-> 93) dessen Vernunftmässigkeit ganz lösen. 

Der Dritte, dem eigentlich die Feindseligkeit der beiden andren zu gelten hätte, kann sich gleichsam zwischen ihnen unsichtbar machen, so daß der Anprall beider nicht gegen ihn, sondern gegenseitig gegen sie selbst erfolgt.

Wo nun der Zweck des Dritten nicht in einem Objekt, sondern in der unmittelbaren Beherrschung der beiden andren Elemente liegt, sind zwei soziologische Gesichtspunkte wesentlich.

Gewisse Elemente sind so geformt, daß sie nur durch gleichgeartete erfolgreich bekämpft werden können. 

Der Wille zu ihrer Unterwerfung findet unmittelbar keinen rechten Angriffspunkt, so daß nur übrig bleibt, sie sozusagen in sich selbst zu teilen und zwischen den Teilen einen Kampf, den sie nun mit homogenen Waffen führen können, zu unterhalten, bis sie hinreichend geschwächt sind und so dem Dritten zur Beute fallen. 

Von England hat man gesagt, es habe Indien nur durch Indien gewinnen können, wie schon Xerxes erkannt hatte, daß man Griechenland am besten durch Griechen bekämpfe. 

Gerade die durch die Gleichheit der Interessen aufeinander Angewiesenen kennen ihre Schwächen und ihre verwundbaren Punkte gegenseitig am besten, so daß der Grundsatz des similia similibus— die Vernichtung irgendeines Zustandes durch Erregung eines gleichartigen — sich hier im weitesten Massstabe wiederholen kann. 

Während man gegenseitige Förderung und Vereinheitlichung am besten bei einem gewissen Maß qualitativer Unterschiedenheit gewinnt, weil hierdurch das Ergänzen, Zusammenwachsen, organisch differenzierte Leben sich ergibt — scheint die gegenseitige Zerstörung am besten bei qualitativer Gleichartigkeit zu gelingen, abgesehen natürlich von so großem quantitativem Kraftübergewicht der einen Partei, daß das Verhältnis der Beschaffenheiten überhaupt gleichgültig wird. 

Die ganze Kategorie von Feindschaften, die im Bruderkampf gipfelt, zieht ihren radikal-zerstörerischen Charakter daraus, daß ebenso Erfahrung und Kenntnis wie die aus der Wurzeleinheit quellenden Instinkte jedem die tödlichsten Waffen gerade gegen diesen Gegner in die Hand geben. 

Was die Basis des Verhältnisses der Gleichen zueinander bildet: das Kennen der äußeren Lage und das sympathische Sichhineinfühlen in die innere —das ist ersichtlich ebenso das Mittel der tiefsten, an keiner Angriffsmöglichkeit vorübergehenden Verletzungen, und führt, da es seinem Wesen nach gegenseitig ist, zu der gründlichsten Vernichtung. 

Deshalb ist die Bekämpfung des Gleichen durch den Gleichen, die Spaltung des Gegners in zwei qualitativ homogene Parteien, eine der durchgreifendsten Realisierungen des divide et impera.

Wo es für den Unterdrücker nicht möglich ist, seine Geschäfte so ausschließlich durch seine Opfer selbst besorgen zu lassen, wo er in ihren Kampf selbst eingreifen muß, ist das Schema sehr einfach er unterstützt eben den einen so lange, bis der andre unterdrückt ist, worauf er dann jenen zur leichten Beute hat. 

Am zweckmässigsten wird diese Unterstützung demjenigen gelten, der sowieso schon der Stärkere ist. 

Dies kann die mehr negative Form annehmen, daß von einem zu unterdrückenden Komplex von Elementen der Mächtigere bloß geschont wird. So hat Rom bei seiner (-> 94) Unterwerfung Griechenlands sich doch Athen und Sparta gegenüber die auffälligste Reserve auferlegt. 

Dies Verfahren muß Groll und Eifersucht auf der einen, Hochmut und Vertrauensseligkeit auf der andren Seite erzeugen, eine Spaltung, die die Beute für den Unterdrücker bequem macht. 

Die Technik eines Herrscherwillens: von zwei eigentlich gleichmäßig gegen ihn Interessierten den Stärkeren zu protegieren, bis er den Schwächeren ruiniert hat, und dann mit Frontwechsel gegen den jetzt isolierten vorzugehen und ihn zu unterwerfen—diese Technik ist bei der Gründung von Weltreichen nicht weniger beliebt, wie bei den Prügeleien von Straßenjungen, in der Handhabung politischer Parteien durch eine Regierung nicht anders als in Konkurrenzkämpfen, in denen etwa die drei Elemente: ein sehr mächtiger Finanzier oder Industrieller und zwei unbedeutendere, aber ihm unbequeme und untereinander ungleiche Konkurrenten einander gegenüberstehen. 

In diesem Fall wird der erst Genannte, um eine Koalition der beiden andren gegen ihn zu hindern, mit dem Kräftigeren von ihnen eine Preis- oder Produktionsverabredung eingehen, die diesem erhebliche Vorteile sichert, und durch die der Schwächere erdrückt wird. 

Ist dies erst geschehen, so kann nun jener Mächtige seinen bisherigen Bundesgenossen abstoßen und ihn, der jetzt keinerlei Rückhalt mehr hat, durch Unterbieten oder andre Methoden zugrunde richten.— Ich gehe zu einem ganz andren Typus derjenigen soziologischen Formungen über, die durch die Zahlbestimmtheit ihrer Elemente bedingt sind. 

Bei den Zweier- und Dreierkonfigurationen handelte es sich um das innere Gruppenleben mit allen seinen Differenziertheiten, Synthesen und Antithesen, das sich bei dieser Mindest- oder Höchstzahl von Mitgliedern entfaltet. 

Die Frage betraf nicht die Gruppe als Ganzes in ihrem Verhältnis zu anderen oder zu einer größeren, deren Teil sie ist, sondern das immanente gegenseitige Verhältnis ihrer Elemente. 

Fragt man nun aber umgekehrt nach der Bedeutung, die die Zahlbestimmtheit nach außen hin entfaltet, so ist die wesentlichste Funktion derselben, daß sie die Einteilung einer Gruppe in Untergruppen ermöglicht. 

Der teleologische Sinn dieser ist, wie oben bereits hervorgehoben, die leichtere Ueberschaulichkeit und Lenkbarkeit der Gesamtgruppe, oft eine erste Organisierung, richtiger: Mechanisierung derselben; in rein formaler Hinsicht ist damit die Möglichkeit gegeben, Formung, Charakter, Einrichtungen der Abteilungen des Ganzen zu bewahren, unabhängig von der quantitativen Entwicklung des Ganzen selbst: die Bestandteile, mit denen die Verwaltung desselben rechnet, bleiben qualitativ soziologisch immer .die gleichen, und die Vermehrung des Ganzen ändert nur ihren Multiplikator. 

Dies ist z. B. der ungeheure Nutzen der numerischen Einteilung der Heere; ihre Vermehrung geht dadurch mit verhältnismäßiger technischer Leichtigkeit vor sich, daß sie als immer wiederholte Bildung der numerisch und also organisatorisch bereits feststehenden Cadres erfolgt. 

Dieser Vorteil knüpft sich ersichtlich an Zahlbestimmtheit überhaupt, aber nicht an bestimmte Zahlen. Indes ist hier eine schon oben erwähnte Zahlgruppe historisch von besonderer Wichtigkeit für soziale Einteilungen (-> 95) geworden: die Zehn und ihre Derivate. 

Für diese Zusammenschliessen von 10 Mitgliedern zu solidarischen Leistungen und Verantwortlichkeiten, die in vielen der ältesten Kulturen auftritt, ist zweifellos die Fingerzahl das Entscheidende gewesen. 

Bei gänzlichem Mangel arithmetischer Gewandtheit hat man an den Fingern ein erstes Orientierungsprinzip, um eine Mehrzahl von Einheiten zu bestimmen, ihre Teilungen und Zusammensetzungen anschaulich zu machen. 

Dieser allgemeine, oft genug hervorgehobene Sinn des Fünfer- und Zehnerprinzips wird aber für dessen soziale Anwendung noch speziell ergänzt: dadurch, daß die Finger eine relative gegenseitige Unabhängigkeit und selbständige Beweglichkeit haben, andrerseits aber doch untrennbar zusammenhängen (in Frankreich sagt man von zwei Freunden: ils sont unis comme deux doigts de la main) und erst in ihrem Miteinander ihren eigentlichen Sinn erhalten—dadurch bieten sie ein höchst treffendes Bild der sozialen Vereinigung von Individuen. 

Die Einheit und eigentümliche Zusammenwirksamkeit jener kleinen Untergruppen größerer Kollektivitäten konnte gar nicht anschaulicher symbolisiert werden. 

Noch in neuester Zeit hat der tschechische Geheimbund Omladina sich nach dem Prinzip der Fünfzahl konstituiert: die Führung desselben gehörte mehreren "Händen" an, welche aus je einem Daumen, d. h. dem obersten Leiter, und vier Fingern bestanden.1)

Wie stark man gerade die Zehnzahl als innerhalb einer größeren Gruppe einheitlich zusammengehörig empfand, zeigt vielleicht auch die in das frühe Altertum hinaufreichende Sitte des Dezimierens von Heeresabteilungen bei Aufständen, Fahnenflucht usw. 

Es wurden eben gerade zehn als eine Einheit angesehen, die zum Zweck der. Bestrafung durch einen Einzelnen vertreten werden konnte; oder es wirkt dazu noch eine ungefähre Erfahrung mit, daß sich etwa unter je zehn durchschnittlich ein Rädelsführer zu befinden pflegt. 

Die Einteilung einer Gesamtgruppe in zehn numerisch gleiche Teile, obgleich ersichtlich zu einem völlig andern Resultat führend und ganz ohne sachlich- praktische Beziehung zu der Einteilung in jene zehn Individuen, scheint mir doch psychologisch von dieser auszugehen. 

Als die Juden aus dem zweiten Exil zurückkehrten, 42 360 Juden mit ihren Sklaven, wurden sie so verteilt, daß ein aus" gelostes Zehntel in Jerusalem Aufenthalt nahm, die übrigen neun Zehntel auf dem Lande. 

Dies waren für die Hauptstadt entschieden zu wenig, weshalb man auch gleich auf eine Vermehrung der Einwohnerschaft (-> 96) Jerusalems bedacht sein mußte. 

Die Macht des Zehnprinzips als sozialen Einteilungsgrundes scheint hier also gegen die Erfordernisse der Praxis blind gemacht zu haben.

Die Hundertschaft, von jenem Prinzip abgeleitet, ist zunächst und wesentlich auch Einteilungsmittel, und zwar das historisch wichtigste. 

Ich erwähnte schon, daß sie direkt der begriffliche Stellvertreter der Einteilung überhaupt geworden ist, so daß ihr Name selbst dann noch der Untergruppe verbleibt, wenn diese ziemlich viel weniger oder mehr Mitglieder enthält. 

Die Hundert erscheinen —am entschiedensten vielleicht in der großen Rolle, die sie in der Verwaltung des angelsächsischen England spielen—gleichsam als die Idee der Teilgruppe überhaupt, deren inneren Sinn ihre äußere Unvollständigkeit nicht alteriert. 

Es ist hierfür recht bezeichnend, daß die Hundertschaften im alten Peru ihren Tribut an die Inkas noch immer mit dem Aufgebot aller Kräfte freiwillig entrichteten, als sie schon auf ein Viertel ihres Bestandes herabgesunken waren. 

Die soziologische Grundtatsache ist hier, daß diese Markgenossenschaften als Einheiten jenseits ihrer Mitglieder empfunden wurden. 

Da nun aber die Steuerverpflichtung, wie es scheint, nicht für die Genossenschaft als solche, sondern für ihre hundert Teilnehmer galt—so zeigt die Übernahme dieser Verpflichtung durch die restlichen Fünfundzwanzig um so schärfer, als eine wie unbedingte, von Natur solidarische Einheit gerade die Hundert empfunden wurde. 

Andrerseits ist unvermeidlich, daß die Einteilung in Hundertschaften vielerlei organische Beziehungen von Elementen und Elementaggregaten — verwandtschaftlicher, nachbarlicher, sympathischer Art—durchbricht, da sie immer ein mechanisch-technisches Prinzip bleibt, ein teleologisches, kein natürlich-triebmäßiges. 

Gelegentlich geht dann die Dezimaleinteilung neben einer mehr organischen her: so ist das mittelalterliche deutsche Reichsheer nach Völkerschaften formiert; dennoch hören wir auch von einer Einteilung des Heeres nach Tausendschaften, was dann jene natürlichere, mehr von einem terminus a quo her bestimmte Ordnung durchschneiden und überwinden mußte. 

Dennoch legt die starke Zentripetalität, die die Hunderterbildung beherrscht, es nahe, ihre Bedeutung nicht nur in ihrem Einteilungszweck zu suchen, der ihr etwas Äußerliches ist und mit dem sie der größeren, sie umgebenden Gruppe dient. 

Von diesem jetzt abgesehen, findet es sich in der Tat, daß die Hundertzahl der Mitglieder rein als solche der Gruppe eine besondere Bedeutsamkeit und Würde verleiht. Der Adel im epizephyrischen Lokroi führte seine Abkunft auf edle Frauen aus den sogenannten »hundert Häusern« zurück, die sich an der Gründung der Kolonie beteiligt hätten. 

Ebenso sollen die ursprünglichen Ansiedelungen, durch die Rom gegründet wurde, hundert latinische gentes, hundert <sabellische> hundert aus verschiedenen Elementen zusammengesetzte umfasst haben.

Die Hundertzahl der Mitglieder verleiht der Gruppe offenbar eine gewisse Stilisierung, den genau begrenzten strengen Umriß, dem gegenüber jede etwas kleinere oder etwas größere Zahl als einigermassen vage und weniger in sich geschlossen erscheint. 

Sie hat (-> 97) eine innere Einheit und Systematik, die sie für jene genealogischen Mythenbildungen besonders geeignet macht, eine eigentümliche Vereinigung von mystischer Symmetrie und rationalem Sinne, während alle anderen Zahlen von Gruppenelementen wie zufällig, nicht als von innen heraus in gleicher Weise zusammengehalten, nicht ebenso ihrer eigenen Struktur nach als unverrückbar empfunden werden. 

Das besonders adäquate Verhältnis zu unseren Verstandeskategorien, die leichte Ueberschaulichkeit der Hundertzahl, das sie zum Einteilungsprinzip so geeignet macht, erscheint hier als Reflex einer objektiven Eigenart der Gruppe, die der letzteren gerade aus dieser numerischen Bestimmtheit kommt.

Diese eben genannte Qualifizierung hebt sich von den bisher behandelten völlig ab. 

Bei den Zweier- und Dreierkombinationen bestimmte die Zahl das eigne innere Leben der Gruppe, aber sie tut es doch nicht als Quantum, die Gruppe zeigte all jene Erscheinungen nicht, weil sie als ganze diese Größe hatte, sondern es handelte sich um Bestimmtheiten jedes einzelnen Elementes durch die Wechselwirkung mit einem oder mit zwei anderen Elementen. 

Ganz anders verhielt es sich mit allen Abkömmlingen der Fingerzahl: hier lag der Grund der Synthese in der bequemeren Übersehbarkeit, Organisierung, kurz, eigentlich nicht in der Gruppe selbst, sondern in dem Subjekte, das mit ihr theoretisch oder praktisch zu tun hat. 

Eine dritte Bedeutung der Mitgliederzahl knüpft sich nun endlich daran, daß die Gruppe objektiv und als ganze — also ohne Unterscheidung individueller Positionen der Elemente — gewisse Eigenschaften nur unterhalb oder nur oberhalb eines bestimmten Umfanges aufweist. 

Ganz generell ist dies schon oben bei dem Unterschied der großen und der kleinen Gruppe behandelt worden; jetzt aber fragt es sich, ob nicht Charakterzüge der Gesamtgruppe von bestimmten Mitgliederzahlen ausgehen—wobei selbstverständlich die Wechselwirkungen unter den Individuen den realen und entscheidenden Vorgang ausmachen; nur daß nicht diese in ihrer Einzelheit, sondern ihre Zusammenfassung zu einem Bilde des Ganzen jetzt den Gegenstand der Frage bilden. 

Die Tatsachen, die auf diese Bedeutung der Gruppenquantität hinweisen, gehören sämtlich einem einzigen Typus an: den gesetzlichen Vorschriften über die Mindestzahl oder die Höchstzahl von Vereinigungen, die als solche gewisse Funktionen oder Rechte beanspruchen, gewisse Verpflichtungen leisten sollen. Der Grund davon liegt nahe. 

Die besonderen Qualitäten, die Vereinigungen auf Grund ihrer Mitgliederzahl entfalten, und die die gesetzlichen Vorschriften über diese rechtfertigen, würden freilich immer die gleichen, an die gleiche Zahl geknüpften sein, wenn es zwischen den Menschen keine psychologischen Unterschiede gäbe, und die Wirkung einer Gruppe so genau ihrem Quantum folgte, wie die Energiewirkung einer bewegten homogenen Materienmasse es tut. 

Die unübersehbaren individuellen Differenzen der Mitglieder aber machen alle genauen und Vorausbestimmungen völlig illusorisch: sie können das gleiche Maß von Kraft und Unbesonnenheit, von Gesammeltheit oder Dezentralisation, von Selbstgenügsamkeit oder (->98) Führungsbedürftigkeit, das sich einmal an einer Gruppe bestimmten Umfanges zeigt, ein zweites Mal schon an einer viel kleineren, ein drittes Mal erst an einer viel größeren hervortreten lassen. 

Die Gesetzesvorschriften aber, die jene Qualitäten von Vereinigungen zum Bestimmungsgrund haben, können technisch mit solchen Schwankungen und Paralysierenden durch das zufällige Menschenmaterial nicht rechnen, sondern müssen bestimmte, für durchschnittlich gehaltene Mitgliederzahlen angeben, an die sie Rechte und Pflichten von Genossenschaften knüpfen. 

Zugrunde muß die Voraussetzung liegen, dass ein gewisser Gemeingeist, eine gewisse Stimmung, Kraft, Tendenz innerhalb einer vereinigten Personenzahl dann und erst dann einträte, sobald diese Zahl eine bestimmte Höhe erreicht hat. 

Je nachdem dieser Erfolg nun erwünscht oder perhorresziert ist, wird man eine Mindestzahl fordern oder nur eine Maximalzahl gestatten. 

Ich führe zunächst einige Beispiele für das letztere an. 
In der frühen griechischen Zeit gab es gesetzliche Bestimmungen, dass die Bemannung von Schiffen nicht mehr als fünf Mann betragen solle, um den Übergang zum Seeraub zu verhindern. 

Aus Furcht vor den Gesellenverbindungen bestimmten die rheinischen Städte 1436, daß nicht mehr als drei Gesellen gleich gekleidet gehen dürften. Am häufigsten begegnen überhaupt politische Verbote dieses Sinnes. 

Philipp der Schöne verbot 1305 alle Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen, welchen Standes sie auch seien und in welcher Form es auch geschehe. 

Im ancien régime dürfen nicht 20 Edelleute sich auch nur zu einer Besprechung versammeln, ohne daß der König es besonders konzediert. 

Napoleon III. untersagte alle nicht speziell erlaubten Vereine von mehr als 20 Personen. In England stellte der conventicle act unter Karl II. alle religiösen Versammlungen in einem Hause von mehr als fünf Personen unter Strafe, und die englische Reaktion am Beginn des 19. Jahrhunderts untersagte alle nicht lange vorher gemeldeten Versammlungen von über 50 Personen. 

Bei Belagerungszuständen dürfen oft nicht mehr als drei oder fünf Personen auf der Straße zusammenstehen, und vor einigen Jahren hat das Berliner Kammergericht entschieden, daß eine "Versammlung" im Sinne des Gesetzes, die also polizeilicher Anmeldung bedürfe, schon bei einer Anwesenheit von acht Personen vorliege. 

Auf das rein ökonomische Gebiet erstreckt sich dies z. B. in dem englischen Gesetz von 1708,—das der Einfluß der Bank von England durchsetzte—daß die gesetzlichen Assoziationen innerhalb des Geldhandels nicht mehr als sechs Teilhaber umfassen dürften. 

Hier muß überall seitens der Regierenden die Überzeugung vorhanden sein, daß erst innerhalb von Gruppen der angegebenen Größenmasse sich der Mut oder die Unbedachtsamkeit, der Unternehmungsgeist oder die Mitreissbarkeit zu gewissen Handlungen findet, die man eben nicht entstehen lassen will. 

Am deutlichsten ist dies Motiv bei Sittengesetzen: wenn die Zahl der Teilnehmer an einem Gelage, der Begleiter zu einem Aufzug usw. begrenzt wird, so geschieht das auf die Erfahrung hin, daß in einer größeren Masse die sinnlichen Impulse leichter die Oberhand gewinnen, die Ansteckung durch das böse Beispiel in ihr rascher fortschreitet, das (-> 99) individuelle Verantwortlichkeitsgefühl gelähmt wird. 

Die umgekehrte Richtung nehmen bei gleicher Grundlage die Bestimmungen, die gerade ein Minimum von Teilnehmern fordern, damit ein gewisser rechtlicher Effekt eintrete. 

So kann sich in England jede Wirtschaftsgenossenschaft die Korporationsrechte verschaffen, sobald sie mindestens sieben Mitglieder zählt; so fordert das Recht allenthalben eine bestimmte, wenn auch in ihrer Bestimmung außerordentlich schwankende Mindestzahl von Richtern für die Findung eines gültigen Urteils, so daß z. B. an manchen Orten gewisse Urteilskollegien einfach die Siebener hießen. 

Bezüglich der ersteren Erscheinung wird angenommen, daß erst bei dieser Mitgliederzahl die hinreichenden Garantien und wirksamen Solidaritäten gegeben wären, ohne die die Korporationsrechte eine Gefahr für die Volkswirtschaft sind. 

In dem zweiten Beispiel scheint erst die vorgeschriebene Mindestzahl zu bewirken, dass sich die Irrungen und extremen Meinungen der Einzelnen unter einander ausgleichen und dadurch die Kollektivmeinung das objektiv Richtige treffe. 
Besonders stark tritt dieses Mindesterfordernis bei religiösen Bildungen hervor. 

Die regelmässigen Zusammenkünfte der buddhistischen Mönche eines bestimmten Gebietes zum Zwecke erneuter Religionseinprägung und einer Art Beichte forderte die Anwesenheit von mindestens vier Mönchen. 

Diese Zahl schloß also erst sozusagen die Synode, und jeder hatte als Mitglied derselben eine irgendwie andre Bedeutung denn als individueller Mönch, was er nur war, solange etwa nur drei zusammenkamen. 

So sollen die Juden immer zu mindestens zehn zusammen beten. So sollte nach der Lockeschen Konstitution von Nord-Karolina jede beliebige Kirche oder Religionsgemeinschaft gegründet werden dürfen, wenn sie wenigstens aus sieben Mitgliedern bestand. 

Die Kraft, Konzentriertheit und Stabilität der religiösen Gemeinschaftsstimmung wird in diesen Fällen also erst von einer gewissen Mitgliederzahl an, die sich gegenseitig hält und hebt, erwartet. 

Zusammenfassend: wo das Gesetz eine Mindestzahl bestimmt, wirkt das Zutrauen zu der Vielheit und das Mißtrauen gegen die isolierteren individuellen Energien; wo eine Maximalzahl festgesetzt ist, wirkt umgekehrt das Mißtrauen gegen die Vielheit, das sich gegen ihre einzelnen Bestandteile nicht richtet.

Mag nun aber an ein Maximum Verbot oder an ein Minimum Erlaubnis geknüpft sein—die Gesetzgeber werden nicht gezweifelt haben, daß die Erfolge, die sie fürchten oder wünschen, sich nur ganz unsicher und ganz durchschnittlich an die festgesetzten Umfänge binden; aber die Willkür der Festsetzung ist hierbei ebenso unvermeidlich und gerechtfertigt, wie in der Bestimmung eines Lebensalters, von dem an der Mensch Rechte und Pflichten der Grossjährigkeit übernimmt. 

Gewiß wird die innere Fähigkeit zu dieser bei manchem früher, bei manchem später, bei keinem mit einem Schlage in der durch das Gesetz fixierten Minute eintreten; aber die Praxis kann die festen Maßstäbe, die sie braucht, nur so gewinnen, daß sie die an sich kontinuierliche Reihe für die Zwecke des Rechtes von einem Punkte an in zwei Abschnitte zerlegt, deren (-> 100) ganz verschiedene Behandlungsweisen in ihrer objektiven Beschaffenheit keine genaue Rechtfertigung finden können.

Darum ist es so ausserordentlich lehrreich, dass in allen Bestimmungen, für die die obigen Beispiele gewählt sind, die besondere Qualität der Menschen, für die die Vorschrift gilt, gar nicht in Rechnung tritt, obgleich sie doch jeden einzelnen Fall bestimmt.

Aber sie ist nichts Greifbares, und als solches bleibt eben nur die Zahl. Und es ist wesentlich, das überall herrschende, tiefe Gefühl dafür zu konstatieren, dass sie das Entscheidende wäre, wenn etwa die individuellen Differenzen ihre Wirkungen nicht aufhüben, dass aber eben deshalb diese Wirkungen in der schliesslichen Gesamterscheinung sicher enthalten sind.


Anmerkung
1) Von andrer und allgemeinerer Seite her gesehen, gehört die Einteilung nach der Fingerzahl zu der typischen Tendenz, Erscheinungen von gegebener, anschaulich natürlicher Rhythmik zu diesem soziologischen Zwecke, mindestens dem Namen und Symbol nach, zu benutzen. 

Eine geheime politische Gesellschaft unter Louis Philippe nannte sich die Jahreszeiten. Sechs Mitglieder unter Führung eines siebenten, der Sonntag hieß, bildeten eine Woche, vier Wochen einen Monat, drei Monate eine Jahreszeit, vier Jahreszeiten die unter einem Oberbefehlshaber stehende höchste Einheit. 

Bei allem Spielcharakter dieser Benennungen hat doch wahrscheinlich ein Gefühl, als ob man eine von der Natur indizierte Einheitsform differenter Bestandteile damit wiederholte, hier irgendwie mitgewirkt. 

Und die mystische Färbung, zu der geheime Gesellschaften sowieso neigen, wird diese Symbolisierung begünstigt haben, mit der man eine kosmische Formungskraft auf das gewillkürte Gebilde überzuleiten meinen konnte. (zurück)

Georg Simmel: Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe, 4. Teil

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Editorial:

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