Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

Georg Simmel Online           


Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe  

1. Teil

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil ¦4. Teil  

 

ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). Kapitel II, S. 32-100.

Eine Reihe von Formen des Zusammenlebens, von Vereinheitlichungen und gegenseitigen Einwirkungen der Individuen sollen zunächst auf die Bedeutung hin geprüft werden, die bloße Zahl der so vergesellschafteten Individuen für diese Formen hat. 

Man wird von vornherein und aus den alltäglichen Erfahrungen heraus zugeben, dass eine Gruppe von einem gewissen Umfang an zu ihrer Erhaltung und Förderung Massregeln, Formen und Organe ausbilden muss, deren sie vorher nicht bedarf; und dass andrerseits engere Kreise Qualitäten und Wechselwirkungen aufweisen, die bei ihrer numerischen Erweiterung unvermeidlich verloren gehen. 

Eine doppelte Bedeutsamkeit kommt der quantitativen Bestimmtheit zu: die negative, dass gewisse Formungen, die aus den inhaltlichen oder sonstigen Lebensbedingungen heraus erforderlich oder möglich sind, sich eben nur diesseits oder jenseits einer numerischen Grenze der Elemente verwirklichen können; die positive, dass andere direkt durch bestimmte rein quantitative Modifikationen der Gruppe gefordert werden. 

Selbstverständlich treten auch sie nicht in jedem Falle auf, sondern hängen ihrerseits von den sonstigen Bestimmtheiten der Gruppe ab; aber das Entscheidende ist, dass aus den letzteren die fraglichen Formungen nur unter der Bedingung einer bestimmten numerischen Ausdehnung hervorgehen. 

So lässt sich z. B. feststellen, dass ganz oder annähernd sozialistische Ordnungen bisher nur in ganz kleinen Kreisen durchführbar waren, in großen aber stets gescheitert sind. 

Die innere Tendenz solcher nämlich: die Gerechtigkeit in der Verteilung des Leistens und des Geniessens — kann wohl in einer kleinen Gruppe realisiert und, was sicher ebenso wichtig ist, von den Einzelnen überblickt und kontrolliert werden. 

Was jeder für die Gesamtheit leistet und womit die Gesamtheit es ihn vergilt, das liegt hier ganz nahe beieinander, so dass sich Vergleichung und Ausgleichung leicht ergibt. 

In einem großen Kreise hindert dies insbesondere die in ihm unvermeidliche Differenzierung der Personen, ihrer Funktionen und ihrer Ansprüche. 

Eine sehr grosse Zahl von Menschen kann eine Einheit nur bei entschiedener Arbeitsteilung bilden den; nicht nur aus den auf der Hand liegenden Gründen der wirtschaftlichen Technik, sondern weil erst sie das Ineinandergreifen und Aufeinander-angewiesen-sein erzeugt, dass jeden durch unzählige Mittelglieder hindurch mit jedem in Verbindung setzt, und ohne das eine weit ausgedehnte Gruppe bei jeder Gelegenheit auseinanderbrechen würde. 

Deshalb muss (-> 33) eine je engere Einheit derselben gefordert wird, die Spezialisierung der Individuen eine um so genauere, um so unbedingter also den Einzelnen an das Ganze und das Ganze an den Einzelnen verweisende sein. 

Der Sozialismus eines großen Kreises würde so die schärfste Differenzierung der Persönlichkeiten fordern, die sich natürlich über ihre Arbeit hinaus auf ihr Fühlen und Begehren erstrecken müsste. 

Dies aber erschwert aufs äußerste den Vergleich der Leistungen untereinander, der Entlohnungen untereinander, die Ausgleichungen zwischen beiden, auf denen für kleine, und deshalb undifferenzierte Kreise die Möglichkeit eines annähernden Sozialismus beruht. 

Was derartige Gruppen bei vorgeschrittener Kultur schon sozusagen logisch auf numerische Geringfügigkeit beschränkt, das ist ihre Angewiesenheit auf Güter, die unter ihren eigenen Produktionsbedingungen überhaupt nicht geboten werden können. 

Es gibt meines Wissens im jetzigen Europa nur eine einzige annähernd sozialistische Organisation1) : das Familistère de Guise, eine große Fabrik gusseiserner Waren, die von einem Schüler Fouriers 1880 gegründet ist, nach dem Prinzip vollkommener Fürsorge für jeden Arbeiter und seine Familie, Sicherung des Existenzminimums, der unentgeltlichen Pflege und Erziehung der Kinder, der Kollektivbeschaffung des Lebensunterhaltes. 

Die Genossenschaft beschäftigte in den neunziger Jahren ungefähr 2000 Menschen und schien sich als lebensfähig zu erweisen. 

Dies aber offenbar nur, weil sie von einer unter ganz anderen Lebensbedingungen stehenden Gesamtheit umgeben ist, aus der sie die unvermeidlich in ihrer eigenen Produktion bleibenden Lücken der Bedürfnisbefriedigung decken kann. 

Denn die menschlichen Bedürfnisse sind nicht ebenso zu rationalisieren, wie die Produktion es (-> 34) wäre; sie scheinen vielmehr eine Zufälligkeit oder Unberechenbarkeit zu haben, die ihre Deckung nur um den Preis gestattet, dass nebenbei unzähliges Irrationelles und Unverwendbares hergestellt wird. 

Ein Kreis also, der dies vermeidet und auf völlige Systematisierung und lückenlose Zweckmäßigkeit seiner Tätigkeiten gestellt ist, wird immer nur ein kleiner sein können, weil er nur von einem grossen umgebenden beziehen kann, was er, bei irgend höherer Kultur, zu einer befriedigenden Lebensmöglichkeit bedarf. 

— Es gibt ferner Gruppenbildungen kirchlicher Art, die ihrer soziologischen Struktur nach keine Anwendung auf grosse Mitgliederzahl vertragen: so die Sekten der Waldenser, der Mennoniten, der Herrnhuter. 

Wo das Dogma etwa den Eid, den Kriegsdienst, die Bekleidung von Ämtern verbietet; wo ganz persönliche Angelegenheiten, die Erwerbstätigkeit, die Tageseinteilung, ja die Eheschliessung der Regulierung durch die Gemeinde unterliegen; wo eine besondere Kleidung die Gläubigen von allen anderen abheben und als zusammengehörig anzeigen soll; wo die subjektive Erfahrung von einem unmittelbaren Verhältnis zu Jesus den eigentlichen Kitt der Gemeinde ausmacht — da würde ersichtlich die Ausdehnung auf große Kreise das zusammenhaltende Band sprengen, das zu erheblichem Teile eben in ihrer Ausnahme und Gegensatzstellung gegenüber größeren beruht. 

Mindestens in dieser soziologischen Hinsicht ist der Anspruch dieser Sekten, das ursprüngliche Christentum zu repräsentieren, nicht unberechtigt. 

Denn eben dieses, eine noch undifferenzierte Einheit von Dogma und Lebensform darstellend, war nur in jenen kleinen Gemeinden innerhalb großer umgebender möglich, die ihnen ebenso zur Ergänzung der äußeren Lebenserfordernisse wie zum Gegensatz, an dem sie sich ihres eigentümlichen Wesens bewusst wurden, dienten. 

Deshalb hat die Ausbreitung des Christentums auf den Gesamtstaat seinen soziologischen Charakter nicht weniger als seinen seelisch- inhaltlichen völlig ändern müssen. 

— Dass ferner eine aristokratische Körperschaft nur einen relativ geringen Umfang haben kann, liegt in ihrem Begriff. 

Allein über dieses Selbstverständliche, aus der Herrschaftsstellung gegenüber den Massen folgende hinaus scheint hier eine, wenn auch in weiten Grenzen schwankende, so doch in ihrer Art absolute Zahlbeschränkung vorzuliegen. 

Ich meine also, dass nicht nur eine bestimmte Proportion besteht, die es immerhin gestatten würde, dass bei wachsender Menge der Beherrschten auch die herrschende Aristokratie pro rata ins Unbegrenzte wüchse; sondern dass es für diese eine absolute Grenze gibt, jenseits derer die aristokratische Gruppenform nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. 

Diese Grenze wird durch teils äußere, teils psychologische Umstände bestimmt: eine aristokratische Gruppe, die als Totalität wirksam sein soll, muss für den einzelnen Teilhaber noch übersehbar sein, jeder muss noch mit jedem persönlich bekannt sein können, Verwandtschaften und Verschwägerungen müssen durch die ganze Körperschaft hindurch sich verzweigen und zu verfolgen sein. 

Wenn deshalb die historischen Aristokratien, von Sparta bis Venedig, die Tendenz möglichster numerischer Einschränkung (-> 35) haben, so ist dies nicht nur die egoistische Abneigung gegen das Teilen der Herrschaft, sondern der Instinkt dafür, dass die Lebensbedingungen einer Aristokratie nur bei einer nicht nur relativ, sondern auch absolut geringen Zahl ihrer Elemente erfüllt werden können. 

Das uneingeschränkte Recht der Erstgeburt, das aristokratischer Natur ist, bildet das Mittel zu solcher Verhinderung der Expansion; nur unter seiner Voraussetzung war wohl das alte thebanische Gesetz möglich, dass die Zahl der Landgüter nicht vermehrt werden dürfe, wie das korinthische, dass die Zahl der Familien stets die gleiche bleiben müsse. 

Es ist dafür durchaus charakteristisch, dass Plato einmal, wo er von den herrschenden dlicoi spricht, dieselben auch direkt als die mh polloi bezeichnet. 

Wo eine aristokratische Körperschaft den demokratisch- zentrifugalen Tendenzen Raum gibt, die bei dem Übergang zu sehr großen Gemeinschaften aufzutreten pflegen, verwickelt sie sich in so tödliche Widersprüche gegen ihr eigenes Lebensprinzip, wie es der Adel des ungeteilten Polen tat. 

Im glücklicheren Falle löst sich ein solcher Widerspruch einfach durch Umschlagen in die einheitliche demokratische Sozialform.

Z. B. die altfreie germanische Bauerngemeinde mit ihrer völligen persönlichen Gleichheit der Mitglieder war durchaus aristokratisch und wurde doch in ihrer Fortsetzung in den städtischen Gemeinden der Springquell der Demokratie. 

Soll dies vermieden werden, so bleibt eben nichts übrig, als an einem bestimmten Punkte eine harte Grenze der Vergrößerung zu ziehen und allen von jenseits dieser andrängenden und vielleicht eintrittsberechtigten Elementen die quantitative Geschlossenheit des Gebildes entgegenzusetzen; und oft zeigt sich erst nun dessen aristokratische Natur, sie wird erst an diesem Sicht-Zusammenschliessen gegenüber dem Anspruch der Erweiterung bewusst. 

So scheint die alte Gentilverfassung mehrfach daraufhin in eine eigentliche Aristokratie umgeschlagen zu sein, dass eine neue, den Gentilgenossenschaften fremde Bevölkerung sich herandrängte, die zu zahlreich war, um allmählich in die Verwandtschaftsverbände aufgenommen zu werden. 

Dieser Vermehrung der Gesamtgruppe gegenüber konnten die ihrem ganzen Wesen nach quantitativ begrenzten Gentilgenossenschaften sich eben nur als Aristokratie halten.

Ganz entsprechend bestand die Kölnische Schutzgilde Richerzeche ursprünglich aus der Gesamtheit der freien Bürgerschaft; in dem Maße aber, in dem die Bevölkerung zunahm, wurde sie zu einer aristokratischen Genossenschaft, die sich gegen alle Eindringlinge abschloss. 

— Freilich führt die Tendenz der politischen Aristokratien, nur ja nicht »Viele« zu werden, regelmässig nicht zur Erhaltung des Bestehenden, sondern zu Verminderung und Aussterben. 

Nicht nur wegen physiologischer Veranlassungen; sondern kleine und in sich eng geschlossene Gruppen unterscheiden sich überhaupt von großen darin, dass eben dasselbe Schicksal, das die letzteren oft stärkt und erneuert, die ersteren zerstört. 
Ein unglücklicher Krieg, der einen kleinen Stadtstaat ruiniert, kann einen großen Staat regenerieren. 

Und zwar auch dies nicht aus ohne weiteres ersichtlichen äusseren Gründen, sondern weil das Verhältnis der Kraftreserven zu den Wirksamen (> 36) Energien in beiden Fällen verschieden ist. 

Kleine und zentripetal organisierte Gruppen pflegen die in ihnen vorhandenen Kräfte auch voll aufzurufen und zu gebrauchen; in großen dagegen bleiben sie nicht nur absolut, sondern auch relativ viel mehr in latentem Zustand. 

Der Anspruch des Ganzen ergreift nicht jedes Glied fortwährend und vollständig, sondern kann es sich gestatten, manche Energie sozial unausgenutzt zu lassen, die dann im Notfall herangezogen und aktualisiert werden kann. 

Deshalb können, wo solche Gefahren, die ein unverbrauchtes soziales Energiequantum fordern, durch die Umstände ausgeschlossen sind, sogar Massregeln numerischer Einschränkung, die noch über die Inzucht hinausgehen, durchaus zweckmässig sein. 

In dem Bergland von Tibet herrscht Polyandrie, und zwar, wie sogar die Missionare anerkennen, zum gesellschaftlichen Wohle. 
Denn der Boden ist dort so unfruchtbar, dass ein rasches Anwachsen der Bevölkerung die grösste Not erzeugen würde; um dieses aber zurückzuhalten, ist die Polyandrie ein vorzügliches Mittel. 

Wenn wir hören, dass bei den Buschmännern sich wegen der Sterilität des Bodens manchmal sogar die Familien trennen müssen, so erscheint die Massregel, die die Familien auf einen mit den Ernährungsmöglichkeiten verträglichen Umfang beschränkt, gerade im Interesse ihrer Einheit und ihrer auf diese gebauten sozialen Bedeutung höchst angezeigt. 

Den Gefahren der Quantitätsbeschränkung ist hier durch die äußeren Lebensbedingungen der Gruppe und deren Folgen für ihre innere Struktur vorgebeugt.

Wo der kleine Kreis die Persönlichkeiten in erheblichem Maße in seine Einheit hineinzieht — besonders in politischen Gruppen — da drängt er eben wegen seiner Einheitlichkeit zur Entschiedenheit der Stellung gegenüber Personen, sachlichen Aufgaben und anderen Kreisen; der große, mit der Vielheit und Verschiedenheit seiner Elemente fordert oder verträgt sie viel weniger. 

Die Geschichte der griechischen und der italienischen Städte wie der schweizerischen Kantone zeigt, dass kleine, nahe beieinander gelegene Gemeinwesen, wo sie nicht zur Föderation schreiten, gegeneinander in offenerer oder latenterer Feindschaft zu leben pflegen. 

Auch Kriegführung und Kriegsrecht ist zwischen ihnen viel erbitterter und namentlich radikaler als zwischen großen Staaten. 
Es ist eben jener Mangel an Organen, an Reserven, an unbestimmteren und Übergangselementen, der ihnen Modifikation und Anpassung erschwert und sie so außer durch ihre äußerlichen Bedingungen auch auf Grund ihrer fundamentalen soziologischen Konfiguration viel öfter vor die Frage des Seins oder Nichtseins stellt.

Neben solchen Zügen kleiner Kreise hebe ich mit derselben unvermeidlich willkürlichen Auswahl aus unzähligen die folgenden zu soziologischer Charakterisierung großer Kreise hervor. 

Ich gehe davon aus, dass diese, mit kleineren verglichen, ein geringeres Maß von Radikalismus und Entschiedenheit der Stellungnahme aufzuweisen scheinen. 

Dies bedarf indes einer Einschränkung. 

Gerade wo große Massen in Bewegung gesetzt werden — in politische, soziale, religiöse — zeigen sie einen rücksichtslosen Radikalismus, einen Sieg (> 37) der «extremen Parteien über die vermittelnden. 

Dies liegt zunächst daran, dass große Massen immer nur von einfachen Ideen erfüllt und geleitet werden können: was vielen gemeinsam ist, muss auch dem niedrigsten, primitivsten Geiste unter ihnen zugängig sein können, und selbst höhere und differenziertere Persönlichkeiten werden sich in großer Anzahl nie in den komplizierten und hoch ausgebildeten, sondern nur in den relativ einfachen, allgemeinmenschlichen Vorstellungen und Impulsen begegnen. 

Da nun aber die Wirklichkeiten, in denen die Ideen der Masse praktisch werden sollen, stets sehr mannigfaltig gegliedert und aus einer großen Anzahl sehr divergenter Elemente zusammengesetzt sind — so können einfache Ideen immer nur ganz einseitig, rücksichtslos, radikal wirken. 

Dies wird noch eine Steigerung erfahren, wo das Verhalten einer aktuell zusammenbefindlichen Menge in Frage steht. 

Hier bewirken die unzähligen hin- und hergehenden Suggestionen eine außerordentlich starke nervöse Aufregung, die den Einzelnen oft besinnungslos mitreißt, jeden Impuls lawinenartig anschwellt und die Menge zur Beute der je leidenschaftlichsten Persönlichkeit in ihr werden lässt. 

Man hat es deshalb für ein wesentliches Mittel, die Demokratie zu mässigen, erklärt, dass die Abstimmungen des römischen Volkes nach festen Gruppen geschahen— tributim et centuriatim descriptis ordinibus, classibus, aetatibus usw.—, während die griechischen Demokratien ganz einheitlich, unter dem unmittelbaren Eindruck des Redners, abstimmten. 

Dieses Zusammenschmelzen von Massen in einem Gefühl, in dem alle Eigenart und Vorbehalte der Persönlichkeiten suspendiert sind, ist natürlich seinem Inhalte nach so durchgreifend radikal, jeder Vermittlung und Abwägung fern, dass es zu lauter Undurchführbarkeiten und Zerstörungen fahren würde, wenn es nicht meistens schon an inneren Erschlaffungen und Rückschlägen, den Folgen jener einseitigen Exaggeration, sein Ende fände. 

Dazu kommt noch, dass die Massen  — in dem hier fraglichen Sinne - wenig zu verlieren haben, dagegen sozusagen glauben, alles gewinnen zu können; dies ist die Situation, in der die meisten Hemmungen des Radikalismus hinwegzufallen pflegen. 

Auch vergessen Gruppen häufiger als das Individuum, dass ihre Macht überhaupt Grenzen hat; und zwar übersehen sie diese in dem Maße leichter, in dem die Mitglieder sich gegenseitig unbekannt sind, wie es für eine größere, zufällig zusammengelaufene Menge typisch ist.

Jenseits dieses Radikalismus, der sich durch seinen rein gefühlsmässigen Charakter allerdings gerade an großen kooperierenden Gruppen findet, lässt sich allgemein beobachten, dass kleine Parteien radikaler sind als große — natürlich innerhalb der Grenzen, die der parteibildende Ideengehalt dem steckt. 
Der hier gemeinte Radikalismus ist eben der soziologische, d. h. er wird getragen durch die unreservierte Hingabe des Einzelnen an die Tendenz der Gruppe, durch die zur Selbsterhaltung derselben erforderliche scharfe Begrenzung gegen benachbarte Bildungen, durch die Unmöglichkeit, in den äußerlich engen Rahmen eine Mannigfaltigkeit weit ausladender Bestrebungen und Gedanken aufzunehmen; der eigentliche inhaltliche (> 38) Radikalismus ist davon in ziemlichem Maße unabhängig.

— Man hat bemerkt, dass die konservativ-reaktionären Elemente im gegenwärtigen Deutschland gerade durch ihre numerische Stärke genötigt werden, die Rücksichtslosigkeit ihrer Bestrebungen einzudämmen; sie setzen sich aus so sehr vielen und verschiedenen Gesellschaftsschichten zusammen, dass sie keine ihrer Wegerichtungen geradlinig bis ans Ende verfolgen können, ohne bei je einem Teile ihrer Anhängerschaft Anstoß zu erregen. 

Ebenso ist die sozialdemokratische Partei durch ihre quantitative Ausdehnung gezwungen worden, ihren qualitativen Radikalismus zu verdünnen, dogmatischen Abweichungen einen gewissen Spielraum zu gewähren, ihrer Unversöhnlichkeit, wenn nicht ausdrücklich, so doch mit der Tat hier und da ein Kompromiss zu gestatten. Der unbedingte Zusammenhalt der Elemente, auf dem die Möglichkeit des Radikalismus soziologisch beruht, kann sich um so weniger halten, je mannigfaltigere individuelle Elemente die numerische Steigerung hereinbringt. 

Deshalb wissen professionelle Arbeiterkoalitionen, deren Zweck die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im einzelnen ist, sehr wohl, dass sie mit steigendem Umfang an innerem Zusammenhalt abnehmen. Hier hat aber die numerische Extension andrerseits die ungeheure Bedeutung, dass jedes hinzutretende Mitglied die Koalition von einem sie vielleicht unterbietenden und dadurch in ihrer Existenz bedrohenden Konkurrenten befreit. 

Es treten nämlich ersichtlich ganz besondere Lebensbedingungen für eine Gruppe auf, die sich innerhalb einer größeren unter der Idee bildet und ihren Sinn erst dadurch verwirklicht, dass sie alle Elemente in sich vereinigt, die unter ihre Voraussetzungen fallen. 

In solchen Fällen pflegt das: wer nicht für mich ist, ist gegen mich — Geltung zu haben, und die Persönlichkeit außerhalb der Gruppe, zu der sie dem eben dieser nach sozusagen ideell gehört, tut ihr schon durch die bloße Gleichgültigkeit des einen sehr positiven Abbruch; sei es, wie in dem Falle der Arbeiterkoalitionen, durch Konkurrenz, sei es dadurch, dass es dem Außenstehenden die Machtgrenze der Gruppe dokumentiert, sei es, dass sie nur bei Einbeziehung aller einschlägigen Elemente überhaupt zustande kommt, wie manche industriellen Kartellierungen. 

Wo an eine Gruppe also die — keineswegs auf alle anwendbare — Frage der Vollständigkeit herantritt, die Frage, ob alle Elemente, auf die ihr Prinzip sich erstreckt, auch wirklich in ihr enthalten sind — da müssen die Folgen dieser Vollständigkeit von denen, die ihre Größe hat, noch sorgfältig unterschieden werden. Gewiss wird sie auch größer sein, wenn sie vollständig, als wenn sie unvollständig ist. 

Aber nicht diese Größe als Quantum, sondern das davon erst dependierende Problem, ob sie damit einen vorgezeichneten Rahmen ausfüllt, kann für die Gruppe so wichtig werden, dass, wie in dem Fall der Arbeiterkoalitionen, den aus der bloßen Vergrößerung folgenden Nachteilen an Kohäsion und Einheit die Vorteile der Vollständigkeit direkt antagonistisch und ausgleichend gegenüberstehen. 

Man kann überhaupt die Bildungen, die dem großen Kreise als (->39) solchem eigentümlich sind, zum wesentlichen Teil daraus erklären, dass er sich mit ihnen einen Ersatz für den personalen und unmittelbaren Zusammenhalt schafft, der kleinen Kreisen eigen ist. 

Es handelt sich für ihn um Instanzen, die die Wechselwirkungen der Elemente durch sich hindurchleiten und vermitteln und so als selbständige Träger der gesellschaftlichen Einheit wirken, nachdem diese sich nicht mehr als Beziehung von Person zu Person herstellt.

Zu diesem Zwecke erwachsen Ämter und Vertreter, Gesetze und Symbole des Gruppenlebens, Organisationen und soziale Allgemeinbegriffe. 

Ueber die Formung und Funktionierung derselben handelt dies Buch an so vielen Stellen, dass hier nur ihre Beziehung zu dem numerischen Gesichtspunkt zu betonen ist: sie alle bilden sich der Hauptsache nach nur in großen Kreisen rein und reif aus, als die abstrakte Form des Gruppenzusammenhanges, dessen konkrete bei einer gewissen Ausdehnung nicht mehr bestehen kann: ihre in tausend soziale Qualitäten verzweigte Zweckmäßigkeit ruht im letzten Grunde auf numerischen Voraussetzungen. 

Der Charakter des Überpersönlichen und Objektiven, mit dem solche Verkörperungen der Gruppenkräfte dem Einzelnen gegenübertreten, entstammt gerade der Vielheit der irgendwie wirksamen individuellen Elemente. 

Denn nur durch ihre Vielheit paralysiert sich das Individuelle an ihnen und steigt das Allgemeine in solche Distanz von diesem empor, dass es als ein ganz für sich Existierendes, des Einzelnen nicht Bedürftiges, ja oft genug ihm Antagonistisches erscheint — etwa wie der Begriff, der aus singulären und verschiedenen Erscheinungen das Gemeinsame zusammenfasst, um so höher über jeder einzelnen von diesen steht, je mehr er in sich begreift; so dass gerade die Allgemeinbegriffe, die den allergrössten Kreis von Einzelheiten beherrschen — die Abstraktionen, mit denen die Metaphysik rechnet, ein abgesondertes Leben gewinnen, dessen Normen und Entwicklungen denen des greifbar Einzelnen oft fremd oder feindlich sind. 

Die große Gruppe gewinnt also ihre Einheit sie sich in ihren Organen und in ihrem Recht, in ihren politischen Begriffen und in ihren Idealen ausprägt — nur um den Preis einer weiten Distanz all dieser Gebilde von dem Einzelnen, seinen Anschauungen und Bedürfnissen, die in dem sozialen Leben eines kleinen Kreises unmittelbare Wirksamkeit und Berücksichtigung finden. 

Aus diesem Verhältnis entstehen die häufigen Schwierigkeiten von Organisationen, bei denen eine Reihe kleinerer Verbände von einem großen umfasst werden: dass die Sachlagen nur in der Nähe richtig gesehen und mit Interesse und Sorgfalt behandelt werden, dass dagegen nur aus der Distanz, die die Zentralstelle hat, ein gerechtes und reguläres Verhältnis aller Einzelheiten zueinander herzustellen ist — eine Diskrepanz, die z. B. in der Armenpolitik, im Gewerkschaftswesen, in der Unterrichtsverwaltung, fortwährend hervortritt. 

Die Beziehungen von Person zu Person, die das Lebensprinzip kleiner Kreise bilden, vertragen sich nicht mit der Ferne und Kühle der objektiv-abstrakten Normen, ohne die der große nicht bestehen kann.2)(-> 40)

Noch anschaulicher wird der strukturelle Unterschied, den die bloßen Größenunterschiede der Gruppen erzeugen, an der Rolle gewisser prominenter und wirkungsvoller Elemente. 

Es gilt nämlich nicht nur das Selbstverständliche, dass eine gegebene Anzahl solcher Elemente in einem großen Kreise eine andere Bedeutung hat als in einem kleinen; sondern mit der quantitativen Änderung des Kreises ändert sich die Wirksamkeit jener auch dann, wenn ihre eigene Quantität in genauer Proportion mit der des Kreises steigt oder fällt. 

Wenn in einer Stadt von 10 000 Einwohnern mit ökonomischer Mittellage ein Millionär lebt, so ist dessen Rolle im Stadtleben und die Gesamtphysiognomie, die die Stadt durch diesen Bürger erhält, völlig von der Bedeutung unterschieden, die fünfzig Millionäre, bzw. ein jeder von ihnen, für eine Stadt von 500 000 Einwohnern besitzen - obgleich die numerische Relation zwischen dem Millionär und seinen Mitbürgern, die doch scheinbar jene Bedeutung allein zu bestimmen hat, ungeändert geblieben ist. 

Wenn in einer parlamentarischen Partei von 20 Köpfen sich vier, gegen das Parteiprogramm kritische oder sezessionistische Mitglieder befinden, so wird deren Rolle für die Tendenz und das Verfahren der Partei eine andere sein als wenn die Partei 50 Köpfe stark ist und zehn Rebellen in ihrer Mitte hat: im allgemeinen wird, trotz der gleichgebliebenen Zahlrelation, die Bedeutung der letzteren in der größeren Partei eine größere sein. 

Endlich: man hat hervorgehoben, dass eine Militärtyrannis ceteris paribus um so haltbarer sei, je größer ihr Gebiet sei; denn umfasse das Heer etwa ein Prozent der Bevölkerung, so liesse sich eher eine Bevölkerung von zehn Millionen mit einem Heer von 100 000 Mann im Zaume halten, als eine Stadt von 100 000 Einwohnern mit 100 Soldaten oder ein Dorf von 100 Einwohnern mit einem einzigen. 

Das Eigentümliche ist hier, dass die absoluten Zahlen der Gesamtgruppe und der in ihr einflussreichen Elemente, obgleich ihre Relation als Zahlen die identische bleibt, doch gerade die Relationen innerhalb der Gruppe so merkbar verschieden bestimmen. 

Jene beliebig zu vermehrenden Beispiele zeigen, dass die Relation soziologischer Elemente nicht nur von den relativen (-> 41) sondern zugleich von den absoluten numerischen Quanten dieser Elemente abhängt. 

Bezeichnet man einmal Elemente solcher Art als Partei innerhalb der Gruppe, so verschiebt sich das Verhältnis dieser Partei zur Gesamtheit nicht nur dann, wenn bei gleichbleibendem Maße der letzteren jene numerisch steigt oder fällt, sondern auch, wenn diese Änderung das Ganze und den Teil in völlig gleichem Maße trifft, damit ist die soziologische Bedeutung der Größe oder Kleinheit des Gesamtkreises selbst gegenüber den numerischen Relationen der Elemente aufgezeigt, an die sich auf den ersten Blick die Bedeutung der Zahlen für die inneren Verhältnisse der Gruppe allein zu binden scheint.

Der formale Unterschied in dem gruppenmässigen Verhalten der Individuen, der durch die Quantität der Gruppe bestimmt wird, tritt nun über seine bloße Tatsächlichkeit hinaus auch unter die Kategorie der Norm, des Sollens; am deutlichsten vielleicht als Unterschied von Sitte und Recht. 

Es scheint, als ob bei den arischen Völkern die ersten Bindungen des Einzelnen an eine überindividuelle Lebensordnung von einem ganz allgemeinen Instinkt oder Begriff ausgegangen seien, der die Satzung, das Fügliche, das Seinsollende überhaupt bedeutete; es ist etwa das dharma der Inder, die JemiV der Griechen, das fas der Lateiner, das diese undifferenzierte »Normierung überhaupt« aussagt.

Die besonderen Regulierungen auf den Gebieten der Religion, der Moral, der Konvention, des Rechtes, sind die Verzweigungen, die in ihm noch ungeschieden ruhen, er ist ihre ursprüngliche, nicht eine nachträglich abstrahierte Einheit. 

Im Gegensatz nun zu der Meinung, nach der sich Moral, Sitte und Recht sozusagen als Pendants aus jenem Keimzustand entwickelt haben, scheint er mir vielmehr in dem, was wir Sitte nennen, noch fortzuleben, und diese den Indifferenzzustand darzustellen, der die Form des Rechtes und der Sittlichkeit nach verschiedenen Seiten hin aus sich entlässt. 

Die Sittlichkeit geht uns hier nur soweit an, wie sie das Verhalten des Individuums zu anderen Individuen oder Gesamtheiten ergibt, also der Art nach gleiche Inhalte hat wie Sitte und Recht. 

Nur dass das zweite Subjekt, mit dessen Gegenüberstehen sich in dem Einzelnen die Verhaltungsform der Moral entwickelt, in diesem selbst gelegen ist; mit derselben Spaltung, durch die das Ich zu sich sagt: ich bin—indem es sich selbst, als ein wissendes Subjekt, sich selbst als einem gewussten Objekt gegenüberstellt—sagt es auch zu sich: ich soll.

Die Relation zweier Subjekte, die als Imperativ auftritt, wiederholt sich vermöge der fundamentalen Fähigkeit unseres Geistes, sich selbst gegenüberzutreten und sich selbst wie einen andern anzuschauen und zu behandeln, innerhalb der individuellen Seele selbst; wobei ich dahingestellt lasse, ob dies eine Übertragung des empirisch vorangehenden interindividuellen Verhältnisses auf die Elemente der individuellen Seele ist oder aus deren reiner Spontaneität quillt. 

Andrerseits nun: haben die Normierungsformen einmal bestimmte Inhalte ergriffen, so emanzipieren sich diese von ihren ursprünglich soziologischen Trägern und steigen zu einer inneren und selbständigen Notwendigkeit auf, (->42) die man als ideal bezeichnen muss; diese Inhalte - Verhaltungsweisen oder Zustände der Subjekte — sind nun an und für sich wertvoll, sie sollen sein, und dass sie sozialer Natur sind oder irgendwie soziale Bedeutung haben, entscheidet jetzt nicht mehr allein ihren imperativischen Akzent, der vielmehr aus ihrem objektiv-idealen Sinn und Wert fließt. 

Allein weder jene personale Gestalt des Sittlichen noch diese Entwicklung der drei Normierungen nach der Seite der objektiven und übersozialen Bedeutung hin, verhindern es, dass ihre Inhalte hier als soziale Zweckmässigkeiten angesehen werden und jene drei Formen als Sicherungen Ihrer Realisierung durch das Individuum. 

Es sind wirklich Formen der innerlichen und äußerlichen Relation des Einzelnen zu einer einzelnen sozialen Gruppe; denn der identische Inhalt dieser Relation hat historisch bald die einen, bald die andern dieser Motivierungen oder Formationen angenommen; was zu einer Zeit oder an einem Orte Sitte war, ist anderswo oder später staatliches Recht gewesen oder ist der persönlichen Moral überlassen worden; was von dem Zwange des Rechtes getragen war, ist zur bloßen guten Sitte geworden; was dem Gewissen des Individuums anheim gegeben war, hat später oft genug der Staat gesetzlich erzwungen usw. 

Die Aussenglieder dieser Reihe sind Recht und Moral, zwischen denen die Sitte, aus der sie beide sich herausentwickelt haben, gewissermassen in der Mitte steht.

Das Recht hat im Gesetz und seinen exekutiven Kräften die differenzierten Organe, durch die es seine Inhalte erstens ganz genau umschreiben und zweitens äußerlich erzwingen kann; darum aber beschränkt es sich zweckmässigerweise auf die ganz unentbehrlichen Voraussetzungen des Gruppenlebens; was die Allgemeinheit vom Einzelnen unbedingt fordern kann; ist nur das, was sie unbedingt fordern muss. 

Die freie Sittlichkeit des Individuums andererseits besitzt kein anderes Gesetz, als das sie sich von innen heraus autonom gibt, und keine andre Exekutive als das Gewissen; darum umfasst ihr Bezirk zwar prinzipiell die Gesamtheit des Handelns, hat aber ersichtlich in der Praxis nach aussen hin in jedem einzelnen Falle besondere, zufällige und schwankende Grenzen.3) ( ->43)

Durch die Sitte nun sichert sich ein Kreis das ihm angemessene Verhalten seiner Mitglieder da, wo der Zwang des Rechtes unzulässig und die individuelle Sittlichkeit unzuverlässig ist. 

So wirkt heute die Sitte als Ergänzung dieser beiden Ordnungen, wie sie die einzige Lebensregulierung zu einer Zeit war, als jene differenzierteren Normierungsformen noch gar nicht oder nur keimhaft bestanden. Damit ist der soziologische Ort der Sitte schon angedeutet: er liegt zwischen dem größten Kreis, als dessen Mitglied der Einzelne dem Recht untersteht, und der absoluten Individualität, die der alleinige Träger der freien Sittlichkeit ist. 

Sie gehört also den engeren Kreisen—den mittleren Gebilden zwischen jenen— an. Fast alle Sitte ist Standes- oder Klassensitte; ihre Äußerungsweisen, als äußeres Benehmen, Mode, Ehre, beherrschen immer nur je eine Unterabteilung des grössten Kreises, dem das Recht gemeinsam ist, und haben in dem benachbarten schon wieder einen andern Inhalt.4)

Auf Verletzungen der guten Sitte reagiert der engere Kreis derer, die irgendwie dadurch betroffen sind oder Zeugen davon sind, während eine Verletzung der Rechtsordnung die Reaktion der Gesamtheit aufruft.

Da die Sitte zu ihrer Exekutive nur die öffentliche Meinung und gewisse, unmittelbar an sie anschließende Reaktionen Einzelner hat, so ist es ausgeschlossen, dass ein großer Kreis als solcher sie verwalte. 

Die keiner Ausführung bedürftige Erfahrung, dass die kaufmännische Sitte als solche andres gestatte oder gebiete als die der Aristokratie, die eines religiösen Kreises andres als die eines literarischen usw. - legt nahe, dass der Inhalt der Sitte aus den besonderen Bedingungen besteht, deren ein engerer Kreis bedarf, dem für die Garantierung derselben weder die Zwangsmacht des staatlichen Rechtes noch ganz zuverlässige autonome sittliche Impulse zur Verfügung stehen. 

Was diesen Kreisen mit den primitiven gemeinsam ist, mit denen für uns die Sozialgeschichte beginnt, ist nichts andres als die numerische Geringfügigkeit. 

Die Lebensformen, die damals dem ganzen zusammengehörigen Kreise genügten, haben sich bei dem Anwachsen dieses auf seine Unterabteilungen zurückgezogen. 

Denn diese enthalten nun diejenigen Möglichkeiten persönlicher Beziehungen, die (-> 44) jenige ungefähre Gleichheit des Niveaus der Mitglieder, diejenigen gemeinsamen Interessen und Ideale, bei denen man einer so prekären und elastischen Normierungsart, wie die Sitte ist, die soziale Regulierung überlassen kann. 

Bei steigendem Quantum der Elemente und der dabei unvermeidlichen Verselbständigung derselben [allen für den Kreis als ganzen diese Bedingungen fort. 

Die eigentümliche Bindungskraft der Sitte wird für den Staat zu wenig und für das Individuum zu viel, ihr Inhalt dagegen für den Staat zu viel und für das Individuum zu wenig. 

Jener verlangt größere Garantien, dieses größere Freiheit, und nur mit denjenigen Seiten, mit denen jedes Element noch mittleren Kreisen angehört, ist es noch durch die Sitte sozial beherrscht.

Dass der große Kreis die strenge und objektive Normierung, die als Recht kristallisiert, fordert und gestattet, hängt mit der grösseren Freiheit, Beweglichkeit, Individualisiertheit seiner Elemente zusammen. 

Wenn dabei auf der einen Seite die sozial erforderlichen Hemmungen genauer fixiert und rigoroser bewacht werden müssen, so ist dies doch auf der andern für die Individuen erträglicher, weil sie nun außerhalb dieser Unnachlässlichkeiten einen desto größeren Freiheitsspielraum haben. 

Dies ist um so anschaulicher, je mehr das Recht oder die zu ihm aufstrebende Norm Hemmung und Verbot ist. Unter den Ureinwohnern Brasiliens ist es im allgemeinen verboten, die eigne Schwester oder die Tochter des Bruders zu ehelichen. 
Dies gilt um so strenger, je größer der Stamm ist, während in kleineren, isolierter wohnenden Horden Bruder und Schwester häufig zusammenleben. 

Der prohibitive Charakter der Norm— der dem Rechte viel mehr als der Sitte eignet—ist in dem größeren Kreise angezeigter, weil dieser dem Einzelnen reichlichere positive Entschädigungen als der kleinere dafür bietet. 

Dass die Vergrößerung der Gruppe den Untergang ihrer Normen in die Rechtsform begünstigt, tritt nun von der andern Seite her daran hervor, dass manche Vereinigung kleiner Gebilde zu einem größeren zunächst oder dauernd. nur um der Rechtspflege willen geschehen ist und ihre Einheit nur in dem Zeichen gleichmässig durchgesetzten Rechtes steht. 

So war die county der Neuengland-Staaten ursprünglich nur an aggregation of towns for judicial purposes. - Von diesem Zusammenhang, der den Unterschied der sozialen Form der Sitte gegen die des Rechtes an die quantitative Verschiedenheit der Kreise heftet, gibt es scheinbare Ausnahmen. 

Die ursprünglichen volksmässigen Einheiten der germanischen Stämme, über die sich die großen Reiche, das fränkische, englische, schwedische erhoben, haben sich gerade die Rechtsprechung oft noch lange zu retten gewusst; gerade diese wurde oft verhältnismässig spät verstaatlicht. 

Und andrerseits: in dem modernen internationalen Verkehr herrschen vielfach Sitten, die noch nicht zum Recht gefestigt sind; innerhalb des einzelnen Staates ist manche Verhaltungsweise als Recht festgelegt, die in den Beziehungen nach außen hin, also innerhalb des allergrössten Kreises, der lockreren Form der Sitte über. lassen werden muss. 

Die Lösung des Widerspruchs ist einfach. Die Größe des Kreises fordert die Rechtsform natürlich nur in dem Verhältnis, (->45) in dem die Vielheit der Elemente zur Einheit zusammengefasst wird. 

Wo statt fester Zentralisierung nur irgendwelche losen Gemeinsamkeiten den Kreis überhaupt als einen bezeichnen lassen, offenbart diese Bezeichnung sehr anschaulich ihren überall relativen Charakter. 

Die soziale Einheit ist ein gradueller Begriff, und wenn eine Regulierungsform durch eine bestimmte Quantität des Kreises gefordert wird, so kann sie bei verschiedener Quantität die gleiche und bei gleicher Quantität eine verschiedene sein, wenn das Maß der Einheit, das sie trägt und von dem sie getragen wird, ein verschiedenes ist. 

Die Bedeutung der numerischen Verhältnisse wird also gar nicht durchbrochen, wenn ein grosser Kreis wegen seiner besonderen Aufgaben auf die Rechtsform seiner Normen ebenso verzichten kann oder muss, wie es sonst nur einem kleinen möglich ist. 

Jene ungefügen Staatsgebilde der germanischen Frühzeit besaßen eben noch nicht die Kohäsion der Elemente, die, an großen Gruppen bestehend, ebenso Ursache wie Wirkung ihrer Rechtsverfassungen ist; und ebenso stellen sich in den kollektiven wie individuellen Beziehungen zwischen den modernen Staaten gewisse Normen in der bloßen Form der Sitte her, weil es hier an der Einheit über den Parteien mangelt, die der Träger einer Rechtsordnung ist, und die in einem kleinen ebenso wie in einem lockreren Kreise durch die unmittelbareren Wechselwirkungen von Element zu Element ersetzt wird; diesen aber gerade entspricht die Sitte als Regulierungsform. 

So also bestätigen gerade die scheinbaren Ausnahmen die Korrelation, die sich zwischen Sitte und Recht auf der einen und den Quantitäten der Kreise auf der andern Seite ergab.

Anmerkungen

1) Das historische Material, dessen diese Untersuchungen sich bedienen, ist in seiner inhaltlichen Zuverlässigkeit durch die beiden Umstände bedingt: nach dem Dienste, den es hier zu leisten hat, musste es einerseits aus so vielen und heterogenen Gebieten des geschichtlich-gesellschaftlichen Lebens gewählt werden, dass die beschränkte Arbeitskraft eines Einzelnen sich für seine Sammlung im wesentlichen nur an sekundäre Quellen halten und diese nur selten durch eigne Tatsachenforschung verifizieren konnte; andrerseits wird die Erstreckung dieser Sammlung durch eine lange Reihe von Jahren es begreiflich machen, dass nicht jede Tatsache noch unmittelbar vor der Veröffentlichung des Buches mit dem momentanen Stande der Forschung konfrontiert werden konnte. 

Ware die Mitteilung irgendwelchen sozialen Tatsachenstoffes ein, wenn auch nur nebensächlicher Zweck dieses Buches, so wäre die hiermit angedeutete Latitüde für Unbewiesenheiten und Irrtümer nicht zulässig. 
Allein bei diesem Versuche, dem gesellschaftlichen Dasein die Möglichkeit einer neuen wissenschaftlichen Abstraktion abzugewinnen, kann das wesentliche Bemühen nur sein, diese Abstraktion an irgendwelchen Beispielen zu vollziehen und als sinnvoll zu erweisen. 
Darf ich es, um der methodischen Klarheit willen, etwas übertrieben ausdrücken so kommt es nur darauf an. dass diese Beispiele möglich, aber weniger darauf dass sie wirklich sind. 

Denn ihre Wahrheit soll nicht— oder nur in wenigen Fällen—die Wahrheit einer generellen Behauptung erweisen, sondern selbst wo der Ausdruck es so erscheinen lassen könnte, sind sie doch nur der an sich irrelevante Gegenstand einer Analyse, und die richtige und fruchtbare Art, wie diese vollzogen wird, nicht die Wahrheit über die Realität ihres Objektes, ist dasjenige, was hier entweder erreicht oder verfehlt ist.

Prinzipiell wäre die Untersuchung auch an fingierten Schulbeispielen zu führen und für ihre Wirklichkeitsbedeutung auf das jeweilige Tatsachenwissen des Lesers zu verweisen gewesen. (zurück)

2) Hier stellt sich eine typische Schwierigkeit der menschlichen Verhältnisse dar. 

Wir sind mit unsern theoretischen wie praktischen Attitüden gegenüber allen möglichen Objektkreisen dauernd veranlasst, zugleich innerhalb und außerhalb eben dieser zu stehen. 

Wer z. B. gegen das Rauchen spricht, muss einerseits selber rauchen, andrerseits darf er es eben nicht—denn raucht er selbst nicht so fehlt ihm die Kenntnis der Reize, die er verurteilt, raucht er aber, so wird man ihn zu einem Urteil, das er selbst dementiert, nicht legitimiert finden. 

Um eine Meinung über die Frauen »im Plural« abzugeben, wird ebenso die Erfahrung naher Beziehungen zu ihnen—wie das Frei- und Fernsein von solchen, die das Urteil gefühlsmäßig verschieben, erfordert sein. 

Nur wo wir nahe stehen, daransetzen, gleichsetzen, haben wir die Kenntnis und das Verständnis; nur wo die Distanz die unmittelbare Berührung in jedem Sinn aufhebt, haben wir die Objektivität und den Überblick, die ebenso wie jene zum urteilen nötig sind. 
Dieser Dualismus von Nähe und Ferne, dessen es doch für das einheitlich richtige Verhalten bedarf, gehört gewissermaßen zu den Grundformen unsres Lebens und seiner Problematik. 

Dass eine und dieselbe Angelegenheit einerseits nur innerhalb eines engen Verbandes, andrerseits nur innerhalb eines großen richtig behandelt werden kann, ist ein formal soziologischer Widerspruch, der einen Spezialfall jenes allgemein menschlichen bildet. (zurück)

3) Dass Recht und Moral gleichsam aus einer Wendung der gesellschaftlichen Entwicklung pari passu entspringen, spiegelt sich in den teleologischen Bedeutungen beider, die mehr als der erste Anschein verrät, aufeinander hinweisen 

Wenn die enge Führung des Individuums, die ein allenthalben von der Sitte reguliertes Leben einschließt, der allgemeinen Rechtsnorm weicht, die zu allem Individuellen eine viel weitere Distanz hat—so darf doch im sozialen Interesse die damit gewonnene Freiheit nicht sich selbst überlassen bleiben: durch die moralischen Imperative ergänzen sich die juristischen, und füllen sich die Lücken der Lebensnormierung, die der Wegfall der überall regulierenden Sitte erzeugt. 

Ihr gegenüber wird die Normierung durch jene beiden gleichzeitig viel höher über das Individuum hinaus und viel tiefer in dasselbe hinein verlegt. 

Denn welche Personalien und metaphysischen Werte auch das Gewissen und die autonome Sittlichkeit darstellen mögen—ihr sozialer, der allein hier in Frage steht, liegt in ihrer ungeheuren prophylaktischen Zweckmäßigkeit. Recht und Sitte ergreifen die Willenstätigkeit an ihrer Außenseite und ihrer Realisierung, sie wirken, rein als solche, vorbeugend und durch die Furcht; um dieses Motiv überflüssig zu machen, bedürfen sie meistens — nicht immer — erst der nachträglichen Aufnahme in die personale Sittlichkeit. 

Diese aber steht an den Wurzeln der Tat sie bildet das Innerste des Subjektes so um, bis es von selbst nur das rechte Tun; aus sich entlässt ohne der Stütze jener relativ äußeren Mächte zu bedürfen. Aber an der rein sittlichen Vollendung des Subjektes hat die Gesellschaft kein Interesse; sie ist ihr nur wichtig, wird von ihr nur gezüchtet, sie die denkbar grösste Garantie für die sozial zweckmäßigen Handlungen eben dieses Subjektes abgibt. 

In der individuellen Sittlichkeit schafft sich die Gesellschaft ein Organ, das nicht nur fundamentaler wirksam ist als Recht und Sitte, sondern ihr auch die Spesen und Umständlichkeiten dieser Institutionen erspart; wie denn die Tendenz der Gesellschaft, sich ihre Erforderlichkeiten möglichst billig zu stehen auch das "gute Gewissen" aufzieht—durch das das Individuum sich den Lohn für sein Rechttun selbst zahlt, der ihm sonst wahrscheinlich irgendwie durch Recht oder Sitte garantiert werden müsste. (zurück)

4) Vgl. hierzu die Auseinandersetzung über die soziologische Form der Ehre in den Kapiteln über die Selbsterhaltung der Gruppe und über die Kreuzung der Kreise. (zurück)

ex: Georg Simmel: Die quantitative Bestimmtheit der Gruppe

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil ¦4. Teil

Simmel Homepage ¦ Sociology in Switzerland


 
 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich 
Tel. ++41 44 635 23 10
Fax ++41 44  635 23 99
hg@socio.ch

Markus Roth
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich
Tel. ++41 44 635 23 76
Fax ++41 44  635 23 99
maro@socio.ch

Nora Zapata
Soziologisches Institut 
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich
Tel. ++044 635 23 11
Fax ++41 44  635 23 99
nora.zapata@soziologie.uzh.ch