Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
presents: Georg Simmel Online

       Sociology in Switzerland

Georg Simmel Online           


Die Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität
4. Teil

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil ¦ 4. Teil ¦ 5. Teil ¦ 6. Teil 

 

ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 527-573.

  
Das größte weltgeschichtliche Beispiel endlich für die Korrelation zwischen der sozialen Erweiterung und der individuellen Zuspitzung des Lebens nach Inhalten und Formen zeigt das Aufkommen der Geldwirtschaft. 

Die Naturalwirtschaft erzeugt kleine, relativ in sich geschlossene Wirtschaftskreise; schon die Schwierigkeit des Transportes beschränkt deren Umfang und entsprechend läßt die Technik der Naturalwirtschaft es nicht zu einer erheblichen Differenzierung und Individualisierung der Betätigungen kommen. 

Die Geldwirtschaft ändert diesen Zustand nach zwei Seiten hin. 
Die allgemeine Akzeptiertheit des Geldes sowie seine leichte Transportfähigkeit, schließlich seine Sublimierung im Giroverkehr und Wechselversand (> 553) lassen seine Wirkungen in unbegrenzbare Fernen ausgreifen und schaffen schließlich aus der gesamten Kulturwelt einen einzigen Wirtschaftskreis mit ineinandergreifenden Interessen, sich ergänzenden Produktivitäten, gleichartigen Usancen. 

Und auf der andren Seite bewirkt das Geld eine ungeheure Individualisierung der wirtschaftenden Menschen: die Form des Geldlohnes macht den Arbeiter unendlich viel unabhängiger, als jede irgend naturalwirtschaftliche Entlohnung, der Geldbesitz gibt dem Menschen eine früher unerhörte Bewegungsfreiheit, die liberalen Normen, die regelmäßig mit der Geldwirtschaft verbunden sind, stellen den Einzelnen in freien Konkurrenzkampf gegen jeden andern, endlich erzwingt diese Konkurrenz ebenso wie jene Ausdehnung des Wirtschaftskreises eine sonst gar nicht in Frage kommende Spezialisierung der Tätigkeit, auf die Spitze getriebene Einseitigkeiten ihrer, die nur durch die Ausgleichungen im Rahmen eines ganz großen Kreises möglich sind. 

Innerhalb der Wirtschaft ist das Geld das Band, das die maximale Ausdehnung der wirtschaftlichen Gruppe mit der maximalen Differenzierung ihrer Mitglieder, nach der Seite der Freiheit und Selbstverantwortlichkeit, wie nach der der qualitativ-arbeitsteiligen Differenzierung, in Beziehung setzt; oder richtiger, das Geld entwickelt die kleinere, geschlossenere, in sich gleichartigere Gruppe der Naturalwirtschaft in eine andre, deren einheitlicher Charakter in die beiden Aspekte der Erweiterung und der Individualisierung auseinandergeht.
 
Die politischen Entwicklungen verwirklichen diese Konstellation auf einer großen Zahl singulärer Gebiete, freilich unter mannigfachen Variierungen des Grundverhältnisses. 

Etwa so, daß von dem kleineren, eng sozialisierten Kreis. nicht ein pari-passu-Fortschritt zu der großen Gruppe und der Differenzierung der Persönlichkeiten erfolgt, sondern eine Wahl und Alternierung: der Akzent des entwickelteren Zustandes fällt entweder auf die Herstellung einer umfassenden Allgemeinheit und die Bedeutungssteigerung der Zentralorgane oder auf die Verselbständigung der einzelnen Elemente. 

Oder auch, die Erweiterung des Kreises steht mit der Ausbildung der Persönlichkeit nicht für die Angehörigen des Kreises selbst im Zusammenhang, wohl aber mit der Idee einer höchsten Persönlichkeit, an die gleichsam der individuelle Wille abgegeben wird. 

Ich führe einige Beispiele aus den verschiedenen Gebieten der Politik an. 

Auf dem agrarischen hat die Auflösung des bäuerlichen Gemeinbesitzes seit dem Ende des Mittelalters sich in diesen Formen vollzogen. 

Die sich entwickelnden zentralistischen Staaten schlugen den Gemeindebesitz, die gemeine Mark, einesteils als öffentliches Gut zum Staatsbesitz, gliederten sie dem Verwaltungsorganismus des Staatsganzen an; andernteils, soweit dies nicht geschah, teilten sie sie unter die Berechtigten als Privatbesitz auf. 

Und in dieser letzteren Tatsache für sich machen sich wiederum die beiden auf das Individuelle und auf das Allgemeinste gleichzeitig gehenden Tendenzen merkbar: denn diese Aufteilung wurde einerseits von römischen Rechtsbegriffen mit ihrer Inthronisierung der Individualinteressen geleitet, andrerseits von der Vorstellung, daß die Gemein- (> 554) heitsteilung zum Besten der Landeskultur, also gerade wieder der größten Allgemeinheit gereiche. 

Unter sehr andern materialen und Gesamtverhältnissen hat noch im 19. Jahrhundert eine Phase aus der Geschichte der Allmend, des Kollektivbesitzes der schweizerischen Gemeinden, die gleiche Form gezeigt. 

Insoweit die Allmenden in den Besitz von Teilgemeinden, Orts- und Dorfkorporationen übergegangen sind, sind sie in einigen Kantonen (Zürich, St. Gallen u. a.) von der Gesetzgebung mit der Tendenz behandelt, dieselben entweder an die einzelnen Genossen aufzuteilen, oder an größere Landgemeinden übergehen zu lassen, weil jene kleinsten Verbände eine zu geringe personale und territoriale Basis besäßen, um ihren Besitz für das öffentliche Wesen recht fruchtbar werden zu lassen.
 
Die oben hervorgehobene Form agrarpolitischer Maßnahmen ist in der nach-mittelalterlichen Entwicklung in Deutschland auf das Gebiet der inneren Politik überhaupt verbreitert. 

Die Obrigkeiten behandelten die Sonderkreise der sich gegeneinander und gegen das Ganze abschließenden Einungen mit der differenzierten Tendenz: sie einerseits zu rein privatrechtlichen Gebilden zu machen, die eine persönliche Angelegenheit individueller Teilnehmer wären, andrerseits sie zu Staatsanstalten zu erheben. 

Diese Korporationen, die die mittelalterliche Gesellschaft dominiert hatten, waren allmählich derartig erstarrt und verengert, daß das öffentliche Leben in eine inkohärente Summe egoistischer Teilgruppen zu zerfallen drohte. Ihnen gegenüber und sie auflösend setzte sich nun mit Beginn der Neuzeit der Gedanke der allumfassenden Allgemeinheit durch, und zwar in der Form des fürstlichen Absolutismus, von dem, seinem Prinzip nach, das »gleiche Gesetz für alle« ausging, d. h. die Lösung des Individuums einesteils von den Hemmungen seiner Praxis durch die Privilegien von Korporationen, andrerseits von den Vorrechten, die es selbst als Mitglied solcher genoß, die es aber doch in eine oft unnatürliche Vereinigtheit mit den Genossen zwangen. 

Es handelte sich also ganz grundsätzlich darum, die engen, in sich homogenen, sozusagen mittleren Verbände, deren Vorherrschaft den früheren Zustand bezeichnet hatte, zu zerstören, um die Entwicklung zum Staate aufwärts und zu der unpräjudizierten Freiheit des Individuums abwärts zu führen. 

Daß dieser Staat wiederum seine praktische Wirksamkeit in der Form der höchsten Personalität, des unbeschränkten Herrschers, fand, ist so wenig eine Gegeninstanz gegen das fundamentale Schema, daß dieses sich vielmehr in einer außerordentlich großen Zahl von Fällen gerade so verwirklicht, und zwar sowohl im Nacheinander wie im Zugleich. 

Dies ist der oft betonte Zusammenhang, den die Geschichte zwischen Republikanismus und Tyrannis, zwischen Despotismus und Nivellement gezeigt hat. 

Alle Verfassung, die ihren Charakter von der Aristokratie oder der Bourgeoisie entlehnt, kurz, die dem sozialen und politischen Bewußtsein eine: Mehrzahl aneinander grenzender engerer Kreise bietet, drängt, sobald sie überhaupt über sich hinaus will, einerseits nach der Vereinheitlichung in einer persönlichen führenden Gewalt, andrerseits zum Sozialismus mit anarchischem Anstrich, der mit dem Auslöschen aller Unterschiede das absolute Recht der freien (> 555) Persönlichkeit herstellen will. 

Die Sprengung der engen Gruppenbeschränkung innerhalb eines irgendwie zusammengehörigen Ganzen hat eine so strikte Beziehung zu der Akzentuierung der Individualität, daß ebensowohl die Einheit einer herrschenden Persönlichkeit wie die individuelle Freiheit aller Gruppenelemente sich, nur wie zwei Variationen des gleichen Motives, an sie ansetzt. 

Von politischen Aristokratien, die immer nach dem soziologischen Typus der geschlossenen und streng begrenzten Kreise gebaut sind, hat man bemerkt, daß sie in größeren Verhältnissen oft keine erheblichen kriegerischen Erfolge haben; und dies mag auf ihre Aversion gegen jene beiden Instanzen zurückgehen, die, in der Alternative oder im Zugleich, zu ihrer Ablösung bestimmt sind: sie scheuen sich einerseits, das Gesamtvolk zu Erhebung und vereinigter Aktion aufzurufen, sie sind andrerseits mißtrauisch gegen einzelne Generale mit weiten Vollmachten und großen Erfolgen. 

So entschieden ist die Korrelation zwischen der volonté générale und der Autokratie, daß sie oft genug als offizieller Deckmantel für Absichten, die schließlich auf die Unterdrückung der ersteren gehen, benutzt worden ist. 

Als der Earl of Leicester zum Generalstatthalter der Niederlande berufen war (1586), strebte er zu einer unumschränkten Herrschaft, über die Köpfe der engeren, bis dahin dominierenden Körperschaften, der Generalstaaten und der Provinzialstände, hinweg; und zwar unter dem Vorgeben unbedingt demokratischer Prinzipien - der Volkswille sei der absolute Herrscher, und er habe Leicester berufen. 

Ausdrücklich aber wird dabei hervorgehoben, daß Kaufleute und Advokaten, Bauern und Handwerker überhaupt dicht in das Regiment hineinzureden, sondern einfach zu gehorchen hätten. 

Es wurde also die - vorgeblich - nivellierende Demokratisierung so weit getrieben, daß sowohl die höheren wie die niederen Stände entrechtet wurden und nur die ideelle Einheit des abstrakten »Volkes überhaupt« übrig blieb; und die Gegner sprachen es sehr bald aus, daß dieser neu entdeckte Begriff des »Volkes« nur bezwecke, dessen unbedingte Souveränität auf einen Mann zu übertragen.
 
Weitere Ausgestaltungen wiederum gewinnt unser Grundverhältnis in der Kommunalpolitik. 

Schon im Mittelalter zeigte sich in den englischen Städten das Verhältnis, daß die größeren durch einzelne Korporationen oder Magnaten beherrscht wurden, während in den kleineren das Volk als Ganzes die Herrschaft hatte. 

Dem kleineren Kreise entspricht eben eine Homogeneität der Elemente, die die Gleichmäßigkeit ihres Anteils an der Herrschaft trägt, im größeren aber auseinandergetrieben wird und auf der einen Seite die bloße Masse privater Individuen, auf der andern die herrschende Einzelpersönlichkeit läßt. 

In einer gewissen rudimentären Form zeigt die Verwaltung der nordamerikanischen Städte das gleiche Schema. 

Solange die Städte klein sind, hat sich als der geeignetste Modus ergeben, daß ihre Ämter durch je eine Mehrheit von Personen geleitet werden; wachsen sie aber zu Riesenstädten an, so sei es zweckmäßiger, das Amt nur je einer Person anzuvertrauen. 

Die großen Verhältnisse fordern für ihre Repräsentation und Leitung die individuelle, voll verantwortliche Persönlichkeit; der kleinere Kreis (> 556) konnte sich in undifferenzierterer Weise selbst verwalten, indem immer eine größere Anzahl seiner Elemente unmittelbar am Ruder war. 

So entspricht dieser soziologische Unterschied durchaus der Entwicklung, mit der die allgemeine politische Tendenz der Einzelstaaten der Union den hier zu erweisenden Grundtypus belegt: jene soll in den letzten Jahrzehnten durchaus auf eine Schwächung des Parlamentarismus losgehen, und ihn nach zweierlei Richtungen hin ersetzen: einmal durch unmittelbares Plebiszit, andrerseits durch monarchische Einrichtungen, durch Uebergabe der Gewalt an Einzelpersonen.
 
Endlich gibt die kirchliche Politik Beispiele, die ihre Analogie schon in rein religiösen Entwicklungen finden. 

Der Polytheismus des Altertums hatte viele von den Zügen, die ich hier im Begriff der »engeren Gruppe« zusammengefaßt habe. 
Die Kulte setzten sich meistens mit scharfen, innerlichen wie lokalen Grenzen gegeneinander ab, die Kreise der Gläubigen waren zentripetal, oft gleichgültig, oft feindselig gegeneinander; die Götter selbst waren oft aristokratisch rangiert, mit komplizierten über- und Unterordnungen und getrennten Wirksamkeitssphären. 

Dieser Zustand führte zu Beginn unsrer Zeitrechnung im Gebiet der klassischen Kultur zum Monotheismus, zur Inthronisierung eines einzigen und persönlichen Gottes, der nun die Machtgebiete jener singulären und getrennten in sich vereinigte; und dies bedeutet - indem unsre Korrelation an diesem Punkte fast als logische Notwendigkeit auftritt -, daß die Schranken zwischen den Kreisen der Gläubigen fielen, daß ein Hirt und eine Herde wurde, daß im Religiösen ein »großer Kreis« entstand, dessen Mitglieder in völligem Nivellement, in der »Gleichheit vor Gott« standen. 

Die Bindung der religiösen Gemeinschaft an die politische - dieses Kennzeichen der vorchristlichen Religiosität -, die Zentrierung der religiösen Gruppe um den ihr allein gehörigen Sondergott, der beliebig vielen andern neben sich Raum gab, fiel fort. 

Damit aber zugleich die der politischen homogene Solidarität dieser Gruppe, die Religion als politisch-soziale Pflicht, die Haftbarkeit jedes Elementes für Verfehlungen der Gemeinsamkeit gegen ihren Gott. 

Es entstand das religiöse Individuum mit seiner unbedingten Selbstverantwortlichkeit, die Religiosität des »Kämmerleins«, die Unabhängigkeit von jeglicher Bindung an Welt und Menschen gegenüber der einen, die in der unabgelenkten, unvermittelten Beziehung der Einzelseele zu ihrem Gott gegeben war - zu dem Gotte, der darum nicht weniger, ja gerade deshalb der »ihre« war, weil er gleichmäßig der Gott aller war. 

Die Individualität innerhalb der nivellierten großen Allgemeinheit, wie sie aus der Auflösung und Zusammenschmelzung aller früheren Sonderkreise entstand, war das Gegenbild der absoluten und einheitlichen Persönlichkeit des Gottes, der aus der gleichen Analyse und Synthese aller früheren Einzelgötter erwachsen war. 
Und diese Entwicklungsform, die das Christentum in seiner ursprünglichen Reinheit zeigte, wiederholte sich noch einmal an der Politik der katholischen Kirche. 

Auch in ihr erhob sich von neuem die Tendenz zur Bildung gesonderter Kreise, scharfer Rang- und Interessenab- (> 557) grenzungen, eine Aristokratie des Klerus über den Stand des Laien. 

Aber schon Gregor VII. vereinigte mit der Absolutheit seines individuellen Machtstrebens eine entschiedene Demagogie, die die stärksten Gegensätze zusammenführte und über den Kopf der exklusiven aristokratischen Bischöfe hinwegging. 

Nachdem der Zölibat diese Bestrebung aufs wirksamste unterstützt hatte - denn der verheiratete Priester hätte einen Rückhalt an einem engeren Kreise gehabt und so viel eher eine geschlossene Opposition in der Kirche erzeugt, während er so in seiner individuellen Isoliertheit vorbehaltlos dem unbedingt Allgemeinen anheimfiel -, nahm der Jesuitismus sie mit dem größten Erfolge auf. 

Denn allenthalben hat er die ständische Neigung des Klerus bekämpft, hat den universellen Charakter des Priesters betont, der ihn mit den Gläubigen aller Stände sich eins fühlen läßt, und hat im Gegensatz zu jeder aristokratischen Kirchenverfassung einerseits eine einheitliche Nivellierung aller Gläubigen, andrerseits einen päpstlichen Absolutismus zu Zielpunkten.
 
Man könnte vielleicht das ganze Verhältnis, das hier gemeint ist, und das in den mannigfachsten Modis des Zugleich, des Nacheinander, des Entweder-Oder Gestalt gewinnt, symbolisch so ausdrücken, daß die engere Gruppe gewissermaßen eine mittlere Proportionale zwischen der erweiterten und der Individualität bildet, so daß jene, in sich geschlossen und keines weiteren Faktors bedürfend, das gleiche Resultat der Lebensmöglichkeit ergibt, das aus dem Zusammen der beiden letzteren hervorgeht. 

Ich wähle jetzt einige Beispiele aus dem Rechtsleben, und zwar aus Gebieten von absoluter historisch-materialer Differenz. 

So hatte etwa die Allgewalt des römischen Staatsbegriffes zum Korrelat, daß es neben dem ius publicum ein ius privatum gab; die für sich ausgeprägte Verhaltungsnorm jenes allumfassenden Ganzen forderte eine entsprechende für die Individuen, die es in sich schloß. 

Es gab nur die Gemeinschaft im größten Sinne einerseits und die einzelne Person andrerseits; das älteste römische Recht kennt keine Korporationen, und dieser Geist bleibt ihm im allgemeinen. 
Umgekehrt gab es im deutschen Recht keine andern Rechtsgrundsätze für die Gemeinschaft wie für die Einzelnen; aber diese Allgemeinheiten sind nun auch nicht die allumfassenden des römischen Staates, sondern kleinere, durch die wechselnden und mannigfaltigen Bedürfnisse der Einzelnen hervorgerufene. 

In kleineren Gemeinwesen bedarf es nicht jener Abtrennung des öffentlichen Rechts vom privaten, weil das Individuum in ihnen inniger mit dem Ganzen verbunden ist. 

Als eine einheitliche Entwicklung zeigt sich diese Korrelation an dem Recht der Blutrache, z. B. in Arabien. 

Das Wesen dieser beruht durchaus auf der Solidarität scharf begrenzter Stammesgruppen und auf ihrer Autonomie: sie galt dem ganzen Stamme oder der Familie des Mörders und wurde von dein ganzen Stamme oder der Familie des Ermordeten vollzogen. 

Dem gegenüber ging Mohammeds Tendenz mit voller Klarheit auf die hier behauptete Auseinanderlegung. 

Ueber jener Sondergruppe und sie durch die gemeinsame Religion nivellierend, sollte sich eine natio- (> 558) nale oder staatliche Allgemeinheit erheben, von der das Rechtsurteil ausginge, die das partikulare Interessenrecht durch eine höchste, allseitig anerkannte Autorität ersetzte; und entsprechend sollte das Urteil nun auch das schuldige Individuum für sich allein treffen, die Kollektivverantwortlichkeit der Sondergruppe sollte fortfallen: die größte Allgemeinheit und die individuell umschriebene Persönlichkeit standen sich jetzt, als die Differenzierungsprodukte jener mittleren Gebilde, allein gegenüber. 

Mit derselben Klarheit, wenn auch an völlig verschiedenem Inhalte, tritt dieser Formtypus. als Stadienfolge einer einheitlichen Reihe im alten Rom auf, als die Entwicklung dort die patriarchalische Familiengruppierung sprengte. 

Wenn die bürgerlichen Rechte und Pflichten in Krieg und Frieden nun ebenso den Söhnen zukamen wie dem Vater, wenn die ersteren persönliche Bedeutung, Einfluß, Kriegsbeute usw. erwerben konnten, so war damit in die patria potestas ein Riß gekommen, der das patriarchalische Verhältnis immer weiter spalten mußte, und zwar zugunsten der erweiterten staatlichen Zweckmäßigkeit, des Rechtes des großen Ganzen über jedes seiner Mitglieder, aber auch zugunsten der Persönlichkeit; denn sie konnte aus dem Verhältnis zu diesem Ganzen eine Geltung gewinnen, die das patriarchalische Verhältnis unvergleichlich eingeschränkt hatte. 

Endlich vollzieht sich der formal gleiche Prozeß in einer eigentümlich gemischten Erscheinung, aus der er nur bei genauer Festhaltung des Grundgedankens herauszuerkennen ist. 

Bis zu den Normannenzeiten scheint in England dem einzelnen sheriff, dem königlichen Richter, je eine Gemeinde dauernd zugewiesen worden zu sein, so daß die Rechtsprechung eine gewisse lokale Färbung oder Gebundenheit hatte, in der das Interesse der Gemeinde und das des Staates sich verschmolzen. 
Beides tritt aber seit der Mitte des 12. Jahrhunderts auseinander: die königliche Jurisdiktion wird nun von den Richterkommissionen, die große Gebiete durchreisten, vollzogen und so ersichtlich in einer viel höher allgemeinen, lokal ungebundeneren Weise, während die Gemeindeinteressen durch die wachsende Bedeutung der lokalen Jury wahrgenommen wurden. 

Die Gemeinde in ihren rein inneren Interessen vertrat hier die Rolle des Individuums in unsrer Korrelation, sie war ein soziales Individuum, dessen Rechtsleben sich früher mit dem der staatlichen Allgemeinheit in einer undifferenzierteren Einheit abgespielt hatte, nun aber ein reineres Für-sich-Sein gewann und mit diesem neben dem, nun um ebensoviel reiner ausgestalteten Recht der großen Allgemeinheit, oder auch ihm gegenüber, stand.
 
Es ist nur eine Folge des Gedankens einer solchen Beziehung zwischen Individuellem und Sozialem, wenn wir sagen: je mehr statt des Menschen als Sozialelementes der Mensch als Individuum und damit diejenigen Eigenschaften, die ihm bloß als Menschen zukommen, in den Vordergrund des Interesses treten, desto enger muß die Verbindung sein, die ihn gleichsam über den Kopf seiner sozialen Gruppe hinweg zu allem, was überhaupt Mensch ist, hinzieht und ihm den Gedanken einer idealen Einheit der Menschenwelt nahe legt. 

Es braucht an dieser Tendenz nicht irre zu machen, wenn (> 559) sie im Erfassen dieser letzteren Idee, das eigentlich logisch erfordert ist, noch durch allerhand historische Beschränkungen gehemmt wurde. 

So finden wir bei Plato einerseits ein Interesse am rein Individuellen, an der Vollendung der Einzelpersönlichkeit, das sich zum Freundschaftsideal verbreitert, andrerseits eines an der reinen Staatlichkeit, unter völliger Vernachlässigung der dazwischen liegenden Vereinigungen und der von diesen getragenen Interessen. 

Die Art, wie er die Bildung und Betätigung des einzelnen Menschen, den Wert seiner Seele als selbständigen Sondergebildes betont, sollte konsequenterweise auch die letzte Schranke, die der griechisch-staatlichen Form, sprengen, wie es bei andern Philosophen seiner Epoche auch geschah; es ist nur die Zufälligkeit seiner politischen Tendenzen und national-griechischen Gesinnung, die ihn hindert, die eigentliche Folgerung aus seiner Idealbildung für das Individuum zu ziehen: daß jenseits dieses nur die ganze Menschheit als Kollektivwert stehen darf. 

Ähnlich liegt es, wenn am Christentum die absolute Konzentrierung aller Werte auf die Seele und ihr Heil herausgehoben und dabei doch das Band verkannt wird, das hiermit zwischen dem Christentum und der Gesamtheit aller menschlichen Existenzen geknüpft wird, dieser auf die ganze Menschheit ausgehende Vereinheitlichungs- und Angleichungsprozeß (wie abgestuft auch die Gleichheit sei) vielmehr an der Zugehörigkeit zur Kirche seine harte Schranke findet - wie etwa Zwingli erklärte, daß alle Orden, Sekten, Sondervereinigungen usw. fortfallen müßten, weil alle Christenmenschen Brüder seien - aber eben nur diese. 

In ganz konsequenter Weise dagegen ist der extreme Individualismus häufige Verbindungen mit der Lehre von der Gleichheit aller Menschen eingegangen. 

Es liegt psychologisch nahe genug, daß die furchtbare Ungleichheit, in welche der Einzelne in gewissen. Epochen der Sozialgeschichte hineingeboren wurde, die Reaktion nach zwei Seiten hin entfesselte: sowohl nach der Seite des Rechtes der Individualität, wie nach der der allgemeinen Gleichheit; denn beides pflegt im gleichen Grade den größeren Massen zu kurz zu kommen. 

Nur aus diesem zweiseitigen Zusammenhange heraus ist eine Erscheinung wie Rousseau zu verstehen. 

Die steigende Entwicklung der allgemeinen Schulbildung zeigt dieselbe Tendenz: sie will die schroffen Unterschiede der geistigen Niveaus beseitigen und gerade durch die Herstellung einer gewissen Gleichheit jedem Einzelnen die früher versagte Möglichkeit zur Geltendmachung seiner individuellen Befähigungen gewähren. 

Ich habe oben schon von der Form gesprochen, die unsere Korrelation in der Idee der »Menschenrechte« angenommen hatte. 

Der Individualismus des 18. Jahrhunderts wollte nur Freiheit, nur Aufhebung jener »mittleren« Kreise und Zwischeninstanzen, die den Menschen von der Menschheit trennten, d. h. die Entwicklung jenes reinen Menschentums hinderten, das in jedem Individuum den Wert und Kern seiner Existenz beide, nur überdeckt und vereinseitigt durch die historischen Sondergruppierungen und Sonderbindungen. 

Sobald das Individuum also wirklich auf sich gestellt wird, auf das Letzte und Wesentliche in ihm selbst, so steht es auf der gleichen (> 560) Basis wie jedes andre, die Freiheit offenbart die Gleichheit; die Individualität, die wirklich eine solche, und nicht durch soziale Vergewaltigungen abgelenkt ist, repräsentiert die absolute Einheit des Menschengeschlechts und ist in sie eingeschmolzen. 

Es bedarf keiner Ausführung, wie diese theoretisch-ethische Ueberzeugung des 18. Jahrhunderts sich aus durchaus praktisch-realen Zuständen aufarbeitete und eine unabsehliche Wirksamkeit auf eben diese gewann. 

Jener spätere Sinn des Individualismus: daß die Tatsächlichkeit der menschlichen Natur ein Anderssein an Qualität und an Wert eines jeden gegenüber einem jeden enthalte und daß die Entwicklung und Steigerung dieses Andersseins die sittliche Forderung sei - dieser Sinn ist freilich unmittelbar die Verneinung jeder Gleichheit. 

Denn ganz unzulässig scheint es mir, gerade daraus eine Gleichheit zu konstruieren, daß jeder so gut wie jeder andre ein Besonderer und Unvergleichlicher ist. 

Denn daß er dies ist, ist ja gar keine positive, ihm für sich eigene Qualität, sondern entsteht gerade nur in der Vergleichung mit den andern, welche anders sind, nur im Urteil des Subjekts, das in dem einen das nicht findet, was es im andern gefunden hat. 

Am unmittelbarsten leuchtet dies bei der Vergleichung nur zweier Objekte ein: der schwarze Gegenstand und der weiße Gegenstand haben ersichtlich nicht darin eine gemeinsame Qualität, daß jener nicht weiß und dieser nicht schwarz ist. 

Liegt also inbezug auf die Gleichheit des Menschengeschlechts bei qualitativer Singularität der Einzelnen nur ein sophistischer Wortmißbrauch vor, so ist doch das Ideal der Einheit des Menschengeschlechts mit dieser Voraussetzung keineswegs unvereinbar. 

Denn man kann die Verschiedenheit der Individuen, auch wenn sie weder eine wirtschaftliche Produktion noch überhaupt eine unmittelbare Kooperation aller bedeutet, als eine Art Arbeitsteilung auffassen. 

Dies geht freilich in die Spekulationen soziologischer Metaphysik über. 

Je unvergleichbarer der Einzelne ist, je mehr er seinem Sein, seinem Tun und seinem Schicksal nach an einer nur durch ihn ausfüllbaren, in der Ordnung des Ganzen nur ihm vorbehaltenen Stelle steht, desto mehr ist dieses Ganze als eine Einheit zu fassen, ein metaphysischer Organismus, an dem jede Seele ein Glied ist, mit keinem andern vertauschbar, aber alle andern und ihre Wechselwirkung für das eigene Leben voraussetzend. 

Wo das Bedürfnis besteht, die Gesamtheit der seelischen Existenz in der Welt als eine Einheit zu empfinden, wird durch diese individuelle Differenziertheit, in der sich die einzelnen Wesen notwendig ergänzen, einander bedürfen, jedes den Platz ausfüllt, den alle andern ihm lassen - durch diese wird jenem Einheitsbedürfnis und dadurch der Erfassung der Daseinstotalität eher genügt, als durch die Gleichheit der Wesen, bei der im Grunde jedes an Stelle eines jeden treten könnte und der Einzelne dadurch eigentlich überflüssig und ohne rechten Zusammenhang mit dem Ganzen erscheint. 

Das Gleichheitsideal indes, das in einem ganz andern Sinn die äußerste Individualisierung mit der äußersten Erweiterung des Kreises zueinander gehöriger Existenzen vereinigt, ist durch nichts mehr gefördert worden als durch die christliche Lehre von der unsterblichen und unendlich (> 561) wertvollen Seele. 

Die ihrem Gotte gegenüber auf sich allein gestellte Seele in ihrer metaphysischen Individualität, der einzige absolute Wert des Daseins, ist in dem, worauf es schließlich allein ankommt, jeder andern gleich; denn im Unendlichen und im Absoluten gibt es keine Unterschiede: die empirischen Differenzen der Menschen kommen gegenüber dem Ewigen und Transzendenten, in dem alle gleich sind, nicht in Betracht. 

Die Einzelnen sind eben nicht nur die Summen ihrer Eigenschaften, wobei sie dann natürlich so verschieden wären, wie diese es sind; sondern jenseits ihrer ist ein jeder durch Persönlichkeit, Freiheit und Unsterblichkeit eine absolute Einheit. 

Damit bietet die Soziologie des Christentums das größte geschichtliche und zugleich metaphysische Beispiel für die hier behauptete Korrelation: die von allen Bindungen, von allen historischen, um irgendwelcher Zwecke willen gebildeten Beziehungen freie Seele, im absoluten Für-sich-Sein nur den jenseitigen Mächten zugewandt, die für alle dieselben sind, bildet mit allen andern zusammen ein homogenes, alles Beseelte restlos einschließendes Sein; die unbedingte Persönlichkeit und die unbedingte Erweiterung des Kreise; der ihr gleichen sind nur zwei Ausdrücke für die Einheit dieser religiösen Ueberzeugung. 

Und so sehr dies Metaphysik oder eine Sinngebung für das Leben überhaupt ist, so ist doch unverkennbar, in wie weitem Umfang es als apriorische Gesinnung und Stimmung die geschichtlichen Verhältnisse der Menschen zueinander, die Attitude, mit der sie sich gegenübertreten, beeinflußt hat.

Ja, die soziologische Bedeutung, die die allgemeine Weltanschauung als Ursache wie als Wirkung innerhalb der hier behaupteten Korrelation besitzt, zeigt sich sogar, wenn die Frage nach Enge oder Weite des Umgebungsbildes nicht einmal an der Menschenwelt Halt macht, sondern die Objektivität überhaupt ergreift, deren Formen von uns so oft nach der Analogie mit den sozial gewohnten gebildet werden. 

Man kann wohl sagen, daß dem Altertum ebenso die weiteste und reinste Vorstellung der Objektivität, wie die tiefste und zugespitzteste der Subjektivität fehlte. 

Der Begriff des Naturgesetzes als einer schlechthin sachlichen, gegen alle »Werte« gleichgültigen Allbeherrschung des Seins war ihm nicht weniger fremd, als der eigentliche Begriff des Ich mit seiner Produktivität und seiner Freiheit, seiner Problematik und seinem, die Welt aufwiegenden Werte; die Seele ging weder so weit aus sich heraus noch so weit in sich hinein, wie es später durch die Synthese, oder auch Antithese, des christlichen Liebensgefühles mit der modernen Natur- und Geschichtswissenschaft geschehen ist. 

Dies kann nicht ohne inneren und mindestens mittelbaren Zusammenhang mit der politisch-sozialen Struktur der griechischen Welt sein. 

Die ungeheuere innere Prärogative des engeren staatlichen Kreises bannte den Einzelnen, im großen und ganzen, in ein gewisses mittleres Welt- und Lebensbild zwischen dem Allgemeinsten und dem Persönlichsten, und die ganze, durch diese Einschränkung gegebene Existenzform mußte fallen, um der Entwicklung nach jenen beiden extremeren Seiten hin Raum zu geben. (> 562)
 
Unmittelbarer als in ihrer Bedeutung für das kosmisch-metaphysische Bild wird unsre Korrelation auf dem ethischen Gebiete anschaulich. 

Schon die Zyniker sprengten jene, für das Griechentum sonst typische Bindung an das engere soziale Gebilde, indem sie einerseits einer kosmopolitischen Gesinnung, andrerseits einer individualistisch-egoistischen huldigten und das Zwischenglied des Patriotismus ausschalteten. 

Die Erweiterung des Kreises, den der Blick und das Interesse des Einzelnen füllt, mag vielfach die besondere Form des Egoismus aufheben, die die reale und ideale Beschränktheit der sozialen Sphäre erzeugt, mag eine Weitherzigkeit und einen enthusiastisch ausgreifenden Schwung der Seele begünstigen, zu dem es die Verquickung des persönlichen Lebens mit einem engen Interessenkreis solidarischer Genossen nicht kommen läßt; aber wo die Umstände oder der Charakter diesen Erfolg verhindern, wird, bezeichnend genug, gerade der extrem entgegengesetzte leicht eintreten. 

Im größten Maßstabe haben, wie ich schon erwähnte, die Geldwirtschaft und die mit ihr verbundenen liberalistischen Tendenzen einerseits die engeren Einungen, von den zunftmäßigen bis zu den nationalen, gelockert oder gelöst und die Weltwirtschaft inauguriert, andrerseits den wirtschaftlichen Egoismus in allen Graden der Rücksichtslosigkeit begünstigt. 

Je weniger, infolge der Vergrößerung des Wirtschaftskreises, der Produzent seine Konsumenten kennt, desto ausschließlicher richtet sich sein Interesse nur auf die Höhe des Preises, den er von diesen erzielen kann; je unpersönlicher und qualitätsloser ihm sein Publikum gegenübersteht, um so mehr entspricht dem die ausschließliche Richtung auf das qualitätlose Resultat der Arbeit, auf das Geld; von jenen höchsten Gebieten abgesehen, auf denen die Energie der Arbeit aus dem abstrakten Idealismus stammt, wird der Arbeiter um so mehr von seiner Person und seinem ethischen Interesse in die Arbeit hineinlegen, je mehr ihm sein Abnehmerkreis auch persönlich bekannt ist und nahe steht, wie es eben nur in kleineren Verhältnissen statthat. 

Mit der wachsenden Größe der Gruppe, für die er arbeitet, mit der wachsenden Gleichgültigkeit, mit der er dieser nur gegenüberstehen kann, fallen vielerlei Momente dahin, die den wirtschaftlichen Egoismus einschränkten. 

Nach vielen Seiten ist die menschliche Natur und sind die menschlichen Verhältnisse so angelegt, daß, wenn die Beziehungen des Individuums eine gewisse Größe des Umfanges überschreiten, es um so mehr auf. sich selbst zurückgewiesen wird. 

Dabei handelt es sich nicht nur um die rein quantitative Ausdehnung des Kreises, die an und für sich schon die persönliche Interessiertheit für jeden seiner Punkte bis zu einem Minimum herab vermindern muß; sondern auch um die qualitative Mannigfaltigkeit innerhalb seiner, die es verhindert, daß sich das Interesse mit eindeutiger Bestimmtheit an einen einzelnen Punkt hefte, und die so den Egoismus gewissermaßen als das logische Resultat aus den gegenseitigen Paralysierungen unverträglicher Ansprüche übrig läßt. 

Aus diesem formalen Motiv heraus hat man z. B. die Buntheit und innere Heterogeneität der Habsburgischen Besitzungen für eine der Veranlassungen dazu gehalten, daß die Habsburger mit ihrer ganzen (> 563) Politik nur ihr Hausinteresse im Auge hatten. 
Endlich ist es die räumliche Weitererstreckung des Interessenkreises - mit seiner eigentlichen Vergrößerung nicht notwendig zusammenfallend -, die das Subjekt mindestens seinem engeren Kreise sich egoistisch gegenüberstellen läßt. 

Bis zu Heinrich III. und Eduard I. waren die englischen Stände dadurch schroff geschieden, daß ihre Interessen vielfach über das Vaterland hinausreichten: ein englischer Edelmann hatte viel höheres Interesse an einem auswärtigen, vom Adel geführten Krieg, als an den heimischen Kämpfen um das Recht; ein Stadtbürger war viel mehr für die Ordnung der niederländischen Handelsverhältnisse als für die der englischen Städte interessiert, wenn es sich nicht gerade unmittelbar um die seine handelte; die großen Kirchenbeamten fühlten sich viel mehr als Glieder einer internationalen kirchlichen Einheit, als daß sie spezifisch englische Sympathien gezeigt hätten. 

Erst seit der Zeit der genannten Könige begannen diese Klassen sich wirklich zu einer einheitlichen Nation zu verschmelzen, und die gegenseitige Absonderung hörte auf, deren egoistischer Charakter durchaus mit jener kosmopolitischen Interessenausdehnung assoziiert gewesen war.

Jenseits dieser Bedeutung, die die Erweiterung des Kreises für die Differenzierung der Willensbestimmungen besitzt, steht die für die Herausbildung des Gefühles vom persönlichen Ich. 

Niemand zwar wird verkennen, daß der Stil des modernen Lebens gerade wegen seines Massencharakters, seiner hastigen Vielfältigkeit, seiner alle Grenzen überspringenden Ausgleichung unzähliger, bisher konservierter Eigenheiten zu unerhörten Nivellierungen gerade der Persönlichkeitsform des Lebens geführt hat. 

Allein die Gegenrichtungen hierzu dürfen ebensowenig verkannt werden, so sehr sie in dem erscheinenden Gesamteffekt abgelenkt und paralysiert sein mögen. 

Daß das Leben in einem weiteren Kreise und die Wechselwirkkung mit ihm an und für sich mehr Persönlichkeitsbewußtsein entwickelt, als es in einem engeren Kreise wächst, liegt vor allem daran, daß die Persönlichkeit sich gerade durch den Wechsel der einzelnen Gefühle, Gedanken, Betätigungen dokumentiert. 

Je gleichmäßiger und unbewegter das Leben fortschreitet, je weniger sich die Extreme des Empfindungslebens von seinem Durchschnittsniveau entfernen, desto weniger stark tritt das Gefühl der Persönlichkeit auf; je weiter aber jene sich spannen, je energischer sie ausschlagen, desto kräftiger fühlt sich der Mensch als Persönlichkeit.

Wie sich überall die Dauer nur am Wechselnden feststellen, wie erst der Wechsel der Akzidenzen die Beharrlichkeit der Substanz hervortreten läßt, so wird offenbar das Ich dann besonders als das Bleibende in allem Wechsel der psychologischen Inhalte empfunden, wenn eben dieser letztere besonders reiche Gelegenheit dazu gibt.

Die Persönlichkeit ist eben nicht der einzelne, aktuelle Zustand, nicht die einzelne Qualität oder das einzelne, wenn auch noch so eigenartige Schicksal; sondern etwas, das wir jenseits dieser Einzelheiten fühlen, für das Bewußtsein aus deren erlebter Wirklichkeit erwachsen - wenn diese gleichsam nachträglich entstandene Persönlichkeit auch nur das Zeichen, die ratio cognoscendi einer (> 564) tiefer einheitlichen Individualität ist, die jener Mannigfaltigkeit bestimmend zugrunde liegt, die uns aber nicht unmittelbar, sondern nur als das allmähliche Ergebnis jener vielfachen Inhalte und Bewegtheiten des Lebens bewußt werden kann. 

Solange die psychischen Anregungen, insbesondere der Gefühle, nur in geringer Zahl stattfinden, ist das Ich mit ihnen verschmolzen, bleibt latent in ihnen stecken; es erhebt sich über sie erst in dem Maße, in dem gerade durch die Fülle des Verschiedenartigen unserem Bewußtsein deutlich wird, daß es seIbst doch allem diesem gemeinsam ist, gerade wie sich uns der höhere Begriff über Einzelerscheinungen nicht dann erhebt, wenn wir erst eine oder wenige Ausgestaltungen seiner kennen, sondern erst durch Kenntnis sehr vieler solcher, und um so höher und reiner, je deutlicher sich das Verschiedenartige an diesen gegenseitig abhebt. 

Dieser Wechsel der Inhalte des Ich, der das letztere als den ruhenden Pol in der Flucht der psychischen Erscheinungen eigentlich erst für das Bewußtsein markiert, wird aber innerhalb eines großen Kreises außerordentlich viel lebhafter sein, als bei dem Leben in einer engeren Gruppe. 

Die Anregungen des Gefühles, auf die es für das subjektive Ichbewußtsein besonders ankommt, finden gerade da statt, wo der sehr differenzierte Einzelne inmitten sehr differenzierter andrer Einzelner steht, und nun Vergleiche, Reibungen, spezialisierte Beziehungen eine Fülle von Reaktionen auslösen, die im engeren undifferenzierten Kreise latent bleiben, hier aber gerade durch ihre Fülle und Verschiedenartigkeit das Gefühl des lch als des schlechthin »eigenen« provozieren.
 
Ein indirekterer Weg, auf dem die relativ große Gruppe eine besondre innerpersönliche Freiheit und Fürsichsein ihrer Mitglieder erreicht, geht durch die Organbildung hindurch, die - wie früher hier untersucht worden ist - die ursprünglich unmittelbaren Wechselwirkungen der Individuen aus diesen auskristallisieren läßt und auf besondere Personen und Komplexe überträgt. 

Je reiner und vollständiger diese Arbeitsteilung geschieht - ersichtlich in dem Maße der Vergrößerung der Gruppe -, desto mehr wird das Individuum aus den durch sie ersetzten Wechselwirkungen und Verschmelzungen befreit und seinen zentripetalen Angelegenheiten und Tendenzen überlassen. 

Die Organbildung ist das Mittel, die Einheitlichkeit der Gruppe mit der größten Freiheit der Individuen zu vereinen. 

Freilich binden die Organe jedes Gruppenelement an sich und dadurch an jeden andern; aber das Entscheidende ist, daß die dieser Verfassung vorangehenden, unmittelbaren Wechselwirkungen die Totalität des Menschen in einer Weise in die spezielle Leistung hineinziehen, die einen unverhältnismäßigen Kraftverbrauch veranlaßt. 

Wer nicht sein Leben lang Richter ist, sondern nur, wenn die Gemeinde zusammenberufen wird, ist nicht nur so lange an seiner eigentlichen Tätigkeit behindert, sondern er ist bei der Ausübung des Richteramtes in ganz andrer Weise mit nicht hingehörigen Vorstellungen und Interessen beladen als der Berufsrichter. 

Wenn er dagegen in dem vorgeschrittenen Zustand einmal mit dem Gericht zu tun hat, so ist das nur dann, wenn auch wirklich sein ganzes Interesse dafür engagiert ist. 

Solange jeder Hausvater Priester ist, muß (> 565) er so funktionieren, ob er dazu gestimmt ist oder nicht; gibt es eine Kirche mit einem Berufspriester, so geht er in diese, wenn er sich wirklich dazu gedrungen fühlt und also ganz bei der Sache ist. 

Solange keine Produktionsteilung besteht, muß der Einzelne verbrauchen, was eben einmal produziert ist, vielleicht mit ganz andern inzwischen erwachten Bedürfnissen und Wünschen; sobald Sonderproduzenten für jedes Bedürfnis da sind, kann sich jeder aussuchen, was er gern mag, so daß er nicht mit geteilten Gefühlen zu konsumieren braucht. 

So bedeutet die Herausdifferenzierung sozialer Organe nicht, daß der Einzelne von der Verbindung mit dem Ganzen losgebunden sei, sondern, daß er nur den sachlich gerechtfertigten Teil seiner Persönlichkeit an die Verbindung wendet. 

Der Punkt, an dem er sich jeweilig mit der Gesamtheit oder der Verfassung des Ganzen berührt, zieht jetzt nicht mehr nicht dazugehörige Teile seiner Person in die Beziehung hinein.

Mit dem Organ, dem Erfolge und Kennzeichen des Wachstums der Gruppe, werden die Verflechtungen gelöst, durch die das Individuum in seine Zustände und Betätigungen Elemente hineinnehmen und hineingeben muß, die zu dem, was es von sich aus will, nicht gehören. -
 
Endlich, auf dem Gebiete der Intellektualität, entwickeln sich die Verhältnisse unsrer theoretischen Vorstellungen oft nach dem genau gleichen Formtypus, den wir hier an den Verhältnissen der Individuen untereinander beobachtet haben, und bestätigen dadurch vielleicht mehr, als einzelne soziale Beispiele es könnten, dessen tiefen, über alle Einzelheiten hinausreichenden Sinn, man möchte sagen: seine sachliche, Bedeutung, die sich in allen empirischen Fällen nur historisch und nur mit annähernder Reinheit realisiert.

Georg Simmel: Die Erweiterung der Gruppe und die Ausbildung der Individualität 4. Teil
 

ex: Georg Simmel: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1908 (1. Auflage). S. 527-573. 

1. Teil ¦ 2. Teil ¦ 3. Teil ¦ 4. Teil ¦ 5. Teil ¦ 6. Teil ¦

Simmel Homepage ¦ Sociology in Switzerland

    
 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich 
Tel. ++41 44 635 23 10
Fax ++41 44  635 23 99
hg@socio.ch

Markus Roth
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich
Tel. ++41 44 635 23 76
Fax ++41 44  635 23 99
maro@socio.ch

Nora Zapata
Soziologisches Institut 
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich
Tel. ++044 635 23 11
Fax ++41 44  635 23 99
nora.zapata@soziologie.uzh.ch