Universität Zürich Soziologisches Institut der Universität Zürich Prof. Dr. Hans Geser

 
presents: Georg Simmel Online

  Sociology in Switzerland   Georg Simmel Online G.Simmel: Philosophie des Geldes

 

Georg Simmel: Philosophie des Geldes

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1900 (1. Auflage)

5. Kapitel: Das Geldäquivalent personaler Werte - Teil I (S. 387-437)

Das Wergeld

Der Übergang von der utilitarischen zu der objektiven und der absoluten Wertung des Menschen

Die Geldstrafe und die Kulturstufen

Das Vorschreiten der Differenzierung des Menschen und der Indifferenz des Geldes als Ursache ihrer wachsenden Inadäquatheit

Die Kaufehe und der Wert der Frau

Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechter und die Mitgift

Die typische Beziehung zwischen Geld und Prostitution, ihre Entwicklung analog der Mordsühne

Die Geldheirat

Die Bestechung

Das Vornehmheitsideal und das Geld

Die Bedeutung des Geldes im System der Wertschätzungen ist an der Entwicklung der Geldstrafe messbar.

Zuerst tritt uns auf diesem Gebiet, als seine auffälligste Erscheinung, die Sühnung des Totschlags durch Geldzahlung entgegen - eine in primitiven Kulturen so häufige Tatsache, dass sich, wenigstens für ihre einfache und direkte Form, einzelne Beispiele erübrigen.

Weniger beachtet indes als ihre Häufigkeit ist die Intensität, mit der der Zusammenhang von Wert des Menschen und Geldwert oft die rechtlichen Vorstellungen beherrscht.

Im ältesten angelsächsischen England war auch für die Tötung des Königs ein Wergeld festgesetzt; ein Gesetz bestimmte es auf 2700 sh.

Nun war eine solche Summe für die damaligen Verhältnisse ganz imaginär und überhaupt nicht aufzutreiben.

Ihre reale Bedeutung war, dass, um sie einigermassen zu ersetzen, der Mörder und seine ganze Verwandtschaft in Sklaverei verkauft werden mussten, wenn nicht auch dann noch, wie ein Interpret jenes Gesetzes sagt, die Differenz so gross blieb, dass sie - als blosse Geldschuld - nur durch den Tod ausgeglichen werden konnte.

Erst auf dem Umwege über die Geldstrafe also hielt man sich an die Persönlichkeit, jene erscheint als der ideale Massstab, an dem man die Grösse des Verbrechens ausdrückt.

Wenn innerhalb desselben Kulturkreises zur Zeit der sieben Königreiche das typische Wergeld für den gewöhnlichen Freeman 200 sh. betrug und das für andere Stände, nach Bruchteilen oder Vielfachen dieser Norm gerechnet wurde, so offenbart dies nur in anderer Weise, eine wie rein quantitative Vorstellung vom Werte des Menschen das Geld ermöglicht hatte.

Von eben dieser aus begegnet noch zur Zeit der Magna Charta die Behauptung, Ritter, Baron und Graf verhielten sich zueinander wie Schilling, Mark und Pfund - da dies die Proportion ihrer Lehensgefälle sei; eine Vorstellung, die um so bezeichnender ist, als die Begründung tatsächlich ganz ungenau war; denn sie beweist die Tendenz, den Wert des Menschen auf einen geldmässigen Ausdruck (>388) zu bringen, als eine so kräftige, dass sie sich selbst um den Preis einer sachlichen Unangemessenheit verwirklicht.

Von ihr aus wird aber nicht nur das Geld zum Mass für den Menschen, sondern auch der Mensch zum Mass für das Geld.

Die Summe, die für die Tötung eines Menschen gezahlt werden muss, begegnet uns hier und da als monetarische Einheit.

Nach Grimm bedeutet das Perfektum skillan soviel wie: ich habe getötet oder verwundet; daher dann: ich bin busspflichtig geworden.

Nun war tatsächlich der Solidus der einfache Strafsatz, nach dem in den Volksrechten die Bussen berechnet wurden.

Man hat deshalb in der Konsequenz jener Bedeutung von skillan angenommen, dass das Wort »Schilling« die Bedeutung von »Strafsimplum« hätte.

Der Wert des Menschen erscheint hier also als Einteilungsgrund des Geldsystems, als Bestimmungsgrund des Geldwertes.

Eben dies Motiv klingt an, wenn der Normalsatz des Wergeldes bei den Beduinen, das Mahomed in den Islam aufnahm, hundert Kamele, zugleich als typisches Lösegeld für den Gefangenen und als Brautgeld auftritt.

Dieselbe Bedeutung des Geldes tritt auch da hervor, wo die Geldstrafe nicht nur für Mord, sondern für Vergehen überhaupt in Frage kommt. Im merovingischen Zeitalter wurde der Solidus nicht mehr wie bisher zu 40, sondern nur zu 12 Denaren gerechnet.

Und zwar wird als Grund dafür vermutet: es sollten damals die nach Solidi bestimmten Geldstrafen herabgesetzt werden, und hierzu sei angeordnet, es sollen überall, wo ein Solidus bestimmt sei, nicht mehr 40, sondern nur 12 Denare bezahlt werden.

Es habe sich daraus der Strafsolidus zu 12 Denaren gebildet, der schliesslich der allgemein herrschende geworden sei.

Und von den Palauinseln wird berichtet, dass dort jede Art von Bezahlung schlechthin Strafgeld heisst.

Es gibt hier also nicht mehr die Bestimmtheit der Münze die Skala an, an der die relative Schwere des Vergehens sich misst; sondern umgekehrt, die Taxierung des Vergehens schafft einen Massstab für die Festsetzung der Geldwerte.

Dieser Vorstellungsweise - soweit sie sich auf die Mordsühne bezieht - liegt ein Gefühl von prinzipieller Erheblichkeit zum Grunde.

Da das ganze Wesen des Geldes auf der Quantität beruht, Geld an und für sich ohne Bestimmtheit seines Wieviel ein völlig leerer Begriff ist, so ist es von grösster Bedeutung und ganz unerlässlich, dass jedes Geldsystem eine Einheit besitzt, als deren Vielfaches oder deren Teil sich jeder einzelne Geldwert ergibt.

Diese ursprüngliche Bestimmtheit, ohne die es überhaupt zu keinem Geldwesen kommen konnte, und die sich dann technisch zum »Münzfuss« verfeinert, ist gleichsam die absolute Grundlage der quantitativen Relationen, in denen der Geldverkehr verläuft.

Nun wäre freilich, rein begrifflich (>389) angesehen, die Grösse dieser Einheit ganz gleichgültig, denn wie sie auch sei, durch Division oder Multiplikation lassen sich alle erforderlichen Grössen aus ihr herstellen; über ihre Festsetzung werden denn auch wirklich, namentlich in späterer Zeit, nur teils historisch-politische, teils münztechnische Gründe entscheiden.

Dennoch wird dasjenige Geldquantum, das einem als der Massstab aller anderen vor Augen steht, sobald von Geld geredet wird, und sozusagen der Repräsentant des Geldes überhaupt ist - das wird wenigstens ursprünglich auch zu irgendeinem zentralen Wertgefühl des Menschen in Beziehung stehen müssen, als Äquivalent für irgendein im Vordergrund des Bewusstseins stehendes Objekt oder Leistung kreiert werden.

Woraus sich übrigens die oft bemerkte Tatsache erklärt, dass in Ländern mit hoher Münzeinheit die Lebenshaltung teurer ist als in solchen mit minderer - also, ceteris paribus, in Dollarländern teurer als in Markländern, in Markländern teurer als in Frankländern.

Vielerlei Lebensbedürfnisse scheinen eben diese Einheit, bzw. bestimmte Vielfache derselben zu kosten, gleichviel welches deren absolute Grösse ist.

Die Münzeinheit innerhalb eines sozialen Kreises, so irrelevant sie vermöge ihrer beliebigen Teilung und Multiplizierung zu sein scheint, hat dennoch, sowohl als Folge wie als Ursache, sehr tiefe Beziehungen zu dem ökonomisch ausdeutbaren Typus der Lebenswerte überhaupt. Es war noch ein Erfolg dieses Zusammenhanges, dass die erste französische Konstitution von 1791 als Wertmesser den Tagelohn annahm.

Jeder vollberechtigte Bürger musste eine direkte Steuer von mindestens 3 Journées de travail zahlen, um Wähler zu sein, bedurfte es eines Einkommens von 150-200 Journées.

So ist die werttheoretische Meinung aufgetaucht, die Tagesexigenz, also dasjenige, was für den Menschen den unumgänglichsten Wert hat, sei der absolute Wertmesser, dem gegenüber die edlen Metalle und alles Geld überhaupt als Ware im Preise steigen oder fallen.

Und in derselben Richtung, als die Werteinheit ein zentrales und durch ein wesentliches menschliches Interesse umgrenztes Objekt zu setzen, liegt der Vorschlag eines »Arbeitsgeldes«, dessen Grundeinheit gleich dem Arbeitswerte einer Stunde oder eines Tages sei.

Demgegenüber möchte man es als einen nur quantitativen Unterschied bezeichnen, wenn das Äquivalent für den ganzen Menschen, das Wergeld, als das charakteristische Geldquantum überhaupt hervortritt.

Der Ursprung des Wergeldes ist offenbar rein utilitarisch, und wenn schon nicht rein privatrechtlich, so doch jenem Indifferenzzustand privaten und öffentlichen Rechtes zugehörig, mit dem allenthalben die soziale Entwicklung beginnt.

Der Stamm, die Gens, die (>390) Familie forderte einen Ersatz für den ökonomischen Verlust, den der Tod eines Mitgliedes für sie bedeutete, und liess sich damit für die impulsiv naheliegende Blutrache abfinden.

Diese Umwandlung fixiert sich schliesslich in Fällen, wo die Blutrache, die abgelöst werden soll, selbst unmöglich wäre: bei den Goajiro-Indianern muss jemand, der sich selbst zufällig verletzt, der eigenen Familie einen Ersatz leisten, weil er das Blut der Familie vergossen hat.

Sehr charakteristisch bezeichnet bei einigen Malaienvölkern das Wort für Blutgeld zugleich: aufstehen, sich aufrichten.

Es gilt also die Vorstellung, dass mit dem erlegten Blutgeld der Erschlagene für die Seinigen wieder aufersteht, dass die Lücke, die sein Tod gerissen hat, nun ausgefüllt ist.

Allein ganz abgesehen davon, dass neben der Zahlung an die Verwandten, wenigstens bei den Germanen, schon sehr früh auch eine besondere Busse für die Störung des Gemeinfriedens zu erlegen war; dass in einigen angelsächsischen Königreichen das der Familie zukommende Wergeld für den König noch einmal seitens des Volkes für das Leben seines Königs gefordert wird; dass das Wergeld in Indien überhaupt von der Familie auf die Brahmanen überging - abgesehen von solchen Weiterentwicklungen des Wergeldes, die es von seinem privatökonomischen Ursprung lösten, enthält doch schon dieser von vornherein ein objektiv-überindividuelles Element, indem seine Höhe durch Sitte oder Gesetz fixiert war, wenn auch für die verschiedenen Stände sehr verschieden hoch.

So war jedem Menschen sein Wert von der Geburt an bestimmt, ganz gleichgültig, welchen Wert er dann in Wirklichkeit für seine Angehörigen repräsentierte.

Damit wurde also nicht nur gleichsam der Mensch als Substanz im Unterschied von der Summe seiner konkreten Leistungen gewertet, sondern die Vorstellung eingeleitet, dass er an sich und nicht nur für andere so und so viel wert sei.

Eine bezeichnende Übergangserscheinung von der subjektiv-ökonomischen zu einer objektiven Wertung ist die folgende.

Im jüdischen Reiche etwa des dritten Jahrhunderts war der Normalpreis eines Sklaven 50, der einer Sklavin 30 Schekel (ca. 45 bzw. 27 Mark).

Als Schadenersatz für die Tötung eines Sklaven oder einer Sklavin musste man dennoch durchweg 30 Sela (ca. 73 Mark) geben, da man hierfür den pentateuchischen Ansatz von 30 Schekel festhielt und darin irrtümlich 30 Sela erblickte.

Man hielt sich also nicht an die ganz sicher feststellbare wirtschaftliche Grösse des zugefügten Schadens, sondern an eine aus ganz anderen als wirtschaftlichen Quellen stammende Bestimmung, die - sowohl durch ihre absolute Grösse wie durch den Mangel an Differenzierung - mit jener in einem auffallenden Gegensatz stand.

So war damit zwar noch nicht die Vorstellung begründet, (>391) dass dieser Sklave einen ganz bestimmten Wert, abgesehen von seiner Nützlichkeit für seinen Besitzer, hatte.

Allein der Unterschied zwischen seinem Preise, der diese Nützlichkeit ausdrückte, und dem Sühnegeld für seine Tötung - wenn auch durch ein theologisches Missverständnis hervorgerufen - wies doch darauf hin, dass eine ökonomische Wertbestimmtheit des Menschen aus einer objektiven Ordnung hervorgehen konnte, die seine Wertung aus der blossen privaten Nützlichkeit für den Berechtigten durchbrach.

Dieser Übergang wird in dem Masse erleichtert und bezeichnet, in dem das Wergeld eine rein staatliche Institution wird.

An vielen Stellen wurde das Gewicht des gerichtlichen Eides der Höhe des Wergeldes proportional eingeschätzt.

Und bezeichnenderweise kommt es vor, dass nur der Freie Wergeld hat, der Unfreie aber überhaupt nicht.

Im florentiner GeMet finden wir während des Mittelalters eine reiche Abstufung von Hörigen als coloni, sedentes, quilini, inquilini, adscripticii, censiti usw. - deren Bindungen wahrscheinlich im umgekehrten Verhältnis ihres Wergeldes zunahmen, so dass für die gänzlich Unfreien überhaupt kein Wergeld mehr bestand.

Noch im 13. Jahrhundert wurde dieses an sich damals längst veraltete und rein formell gewordene Kriterium z.B. vor Gericht festgestellt, um die Bedeutung der Zeugenaussagen danach zu rangieren.

Vom individualistischen Nützlichkeitsstandpunkte aus müsste umgekehrt das Wergeld um so entschiedener festgehalten werden, je mehr jemand das Eigentum eines Dritten ist.

Dass es anders geschah, und dass jene Ordnung als Symbol für das Gewicht der persönlichen Aussage funktionierte, das zeigt den Punkt an, auf dem das Wergeld zum Ausdruck des objektiven Persönlichkeitswertes geworden war.

In der Entwicklung, die so von einer bloss utilitarischen zu einer sachlichen Preisschätzung des Menschen aufstieg, macht sich ein sehr allgemeiner Modus des Denkens geltend.

Wenn alle Subjekte von einem Objekt einen und denselben Eindruck empfangen, so scheint das nicht anders erklärbar, als dass das Subjekt eben diese bestimmte Qualität, den Inhalt jenes Eindrucks, an sich besitze; ganz verschiedene Eindrücke mögen in ihrer Verschiedenheit aus den aufnehmenden Subjekten stammen, ihre Gleichheit aber kann, wenn man den unwahrscheinlichsten Zufall ausschliessen will, nur daher stammen, dass sich das so qualifizierte Objekt in den Geistern spiegelt - zugegeben selbst, dass dies nur ein symbolischer und tieferer Ergänzung bedürftiger Ausdruck ist.

Innerhalb der Wertsetzung wiederholt sich dieser Vorgang.

Wenn dasselbe Objekt in verschiedenen Fällen und von verschiedenen Personen verschieden gewertet wird, so wird die ganze Schätzung seiner als ein subjektiver Prozess erscheinen, (>392) der infolgedessen je nach den persönlichen Umständen und Dispositionen verschieden ausfallen muss.

Wird es indes von verschiedenen Personen immer genau gleich geschätzt, so scheint der Schluss unvermeidlich, dass es eben soviel wert ist.

Wenn also etwa die Angehörigen der Erschlagenen ganz verschiedene Wergelder für sie forderten, war es klar, dass sie damit ihren persönlichen Verlust deckten; sobald aber die Höhe des Wergeldes für den bestimmten Stand ein für allemal festgesetzt und dieses bei den verschiedensten Personen und in den verschiedensten Fällen immer gleich geleistet wurde, so musste sich daraufhin die Vorstellung ausbilden, der Mann sei eben an und für sich so und so viel wert.

Diese Gleichgültigkeit gegen personale Unterschiede lässt den Wert des Menschen überhaupt nicht mehr in demjenigen bestehen, was andere Subjekte an ihm besitzen und verlieren, sie lässt ihn gleichsam als einen objektiven, in Geld ausdrückbaren, auf ihn selbst zurückströmen.

Die im Interesse des sozialen Friedens und zur Vermeidung endloser Zwistigkeiten getroffene Fixierung des Wergeldes erscheint so als die psychologische Ursache, die die ursprünglich subjektiv-utilitarische Wertung des Menschenlebens in die objektive Vorstellung überführte, der Mensch habe eben diesen bestimmten Wert.

Dieser kulturhistorisch so eminent wichtige Gedanke, dass die Totalität eines Menschen mit Geld aufzuwiegen sei, findet sich tatsächlich nur in zwei oder drei Erscheinungen verwirklicht: eben im Blutgeld und in der Sklaverei, vielleicht auch in der Kaufehe, auf die ich nachher eingehe. Man könnte die ungeheure Differenz der Anschauungsweisen, die uns die Möglichkeit der Sklaverei und des Blutgeldes heute so fern rückt, nach rein ökonomischen Begriffen dennoch als eine bloss graduelle, quantitative bezeichnen.

Denn im Sklaven wird doch nur die Summe derjenigen Arbeitsleistungen mit Geld bezahlt, die wir in ihrer Vereinzelung auch heute nur mit Geld bezahlen.

Das Äquivalent für das ausgegebene Geld ist heute wie damals die Arbeit des Menschen; nur dass sie damals in Bausch und Bogen erworben wurde und jetzt von Fall zu Fall, und dass sie nicht dem Arbeitenden, sondern einem anderen bezahlt wurde - von den Fällen freiwilligen Sich-Verkaufens in die Sklaverei abgesehen.

Und in Hinsicht des Blutgeldes widerspricht es auch heute unseren Gefühlen nicht, dass eine Geldbusse auf geringere Verletzungen gesetzt wird, seien es solche körperlicher oder innerer Art, wie Ehrenkränkungen oder Bruch des Eheversprechens.

Noch neuerdings werden Delikte bis zu recht erheblicher Schwere in einigen Strafgesetzgebungen nur mit Geld gesühnt: so im Staate New York, in den Niederlanden, im modernen Japan.

Auf dem bloss ökonomischen (>393) Standpunkte verharrend, kann man die Tötung des Menschen als eine bloss graduelle Steigerung solcher partiellen Lahmlegungen und Herabsetzungen seiner Energien und Bewährungen ansehen, wie man ja auch physiologisch den Tod als eine Steigerung und Verbreiterung von Prozessen bezeichnet hat, die in niedrigem oder auf gewisse Körperprovinzen beschränktem Grade auch am »lebenden« Organismus stattfinden.

Allein diese ökonomische Betrachtungsart ist nicht die geltende.

Tatsächlich ruht die ganze vom Christentum beherrschte Entwicklung der Lebenswerte auf der Idee, dass der Mensch einen absoluten Wert besitzt; jenseits aller Einzelheiten, aller Relativitäten, aller besonderen Kräfte und Äusserungen seines empirischen Wesens steht eben »der Mensch«, als etwas einheitliches und unteilbares, dessen Wert überhaupt nicht mit irgendeinem quantitativen Massstab gewogen und deshalb auch nicht mit einem blossen Mehr oder Weniger eines anderen Wertes aufgewogen werden kann.

Das ist der Grundgedanke, der das ideelle Fundament des Blutgeldes wie der Sklaverei verneint, weil diese den ganzen und absoluten Menschen in ein Gleichungsverhältnis mit einem relativen und bloss quantitativ bestimmbaren Werte, dem Geld, bringen.

Dass es zu dieser Aufgipfelung des Menschenwertes kam, ist wie gesagt dem Christentum gutzuschreiben, dessen Gesinnung freilich einerseits in mancherlei Ansätzen antizipiert worden ist, wie die historische Entwicklung dieser Konsequenz andrerseits lange auf sich warten liess; denn die Kirche hat die Sklaverei keineswegs so energisch bekämpft, wie sie wohl verpflichtet gewesen wäre, und hat (allerdings um des öffentlichen Friedens willen und um Blutvergiessen zu vermeiden) die Sühnung des Mordes durch Wergeld geradezu gefordert.

Dass dennoch die Enthebung des Menschenwertes aus jeder blossen Relation, jeder nur quantitativ bestimmten Reihe in der Denkrichtung des Christentums liegt, hängt so zusammen.

Was jede höhere Kultur von den niederen scheidet, ist sowohl die Vielfachheit wie die Länge der teleologischen Reihen.

Die Bedürfnisse des rohen Menschen sind gering an Zahl, und wenn sie überhaupt erreicht werden, gelingt es durch eine relativ kurze Kette von Mitteln.

Steigende Kultur vermehrt nicht nur die Wünsche und Bestrebungen der Menschen, sondern sie führt den Aufbau der Mittel zu jedem einzelnen dieser Zwecke immer höher, und fordert schon für das blosse Mittel oft einen vielgliedrigen Mechanismus ineinandergreifender Vorbedingungen.

Auf Grund dieses Verhältnisses wird sich die abstrakte Vorstellung von Zweck und Mittel erst in einer höheren Kultur erheben; erst in ihr wird wegen der Fülle der Zweckreihen, die eine Vereinheitlichung suchen, wegen des (>394) immer weiteren Hinausrückens der eigentlichen Zwecke an eine immer längere Kette von Mitteln - die Frage nach dem absoluten Endzweck, der diesem ganzen Treiben Vernunft und Weihe gäbe, nach dem Wozu des Wozu auftauchen.

Dazu kommt, dass das Leben und Handeln des Kulturmenschen sich durch eine ungeheure Anzahl von Zwecksystemen hindurchbewegt, von deren jedem er nur einen geringen Teil beherrschen, ja übersehen kann, und dass so gegenüber der Einfachheit primitiven Daseins eine beängstigende Differenziertheit der Lebenselemente entsteht; der Gedanke eines Endzwecks, in dem alles dies wieder seine Versöhnung fände, dessen es aber bei undifferenzierten Verhältnissen und Menschen gar nicht bedarf, steht als Frieden und Erlösung in der Zersplitterung und dem fragmentarischen Charakter der Kultur.

Und mit je weiteren qualitativen Differenzen die Elemente der Existenz auseinanderliegen, in desto abstrakterer Höhe über jedem muss ersichtlich der Endzweck stehen, der das Leben als Einheit zu empfinden ermöglicht; nach dem die Sehnsucht nun keineswegs immer in bewusster Formulierung zu bestehen braucht, sondern auch, nicht weniger stark, als ein dumpfer Trieb, Sehnsucht, Unbefriedigtheit der Massen.

Am Beginn unserer Zeitrechnung war offenbar die griechisch-römische Kultur auf diesen Punkt gekommen.

Das Leben war ein so vielgliedriges und langsichtiges Zweckgewebe geworden, dass sich als sein Destillat und focus imaginarius mit ungeheurer Gewalt das Gefühl erhob: wo liegt nun der definitive Zweck dieses Ganzen, der endgültige Abschluss, der sich nicht mehr, wie alles, was wir sonst erstreben, schliesslich als blosses Mittel enthüllt?

Der resignierte oder grollende Pessimismus jener Zeit, ihr besinnungsloses Geniessen, das freilich in seinem Augenblicksdasein einen nicht über sich hinausfragenden Zweck fand, auf der einen Seite, ihre mystisch-asketischen Tendenzen auf der anderen - sie sind der Ausdruck jenes dunklen Suchens nach einem abschliessenden Sinn des Lebens, jener Angst um den Endzweck der ganzen Mannigfaltigkeit und Mühsal seines Apparates von Mitteln.

Diesem Bedürfnis nun brachte das Christentum eine strahlende Erfüllung.

Zum erstenmal in der abendländischen Geschichte wurde hier den Massen ein wirklicher Endzweck des Lebens geboten, ein absoluter Wert des Seins, jenseits alles Einzelnen, Fragmentarischen, Widersinnigen der empirischen Welt: das Heil der Seele und das Reich Gottes.

Nun war für jede Seele Platz in Gottes Hause, und indem sie der Träger ihres ewigen Heils war, wurde jede einzelne, die unscheinbarste und niedrigste wie die des Helden und Weisen, unendlich wertvoll.

Durch ihre Beziehung zu dem einen Gott strahlte alle Bedeutung, alle Absolutheit, alle Jenseitigkeit seiner auf sie (>395) zurück; so war sie durch den ungeheuren Machtspruch, der ihr ein ewiges Schicksal und eine grenzenlose Bedeutung verkündete, mit einem Schlage allem bloss Relativen, jedem blossen Mehr oder Weniger der Würdigung enthoben.

Nun hat freilich der Endzweck, an den das Christentum den absoluten Wert der Seele band, eine eigentümliche Entwicklung erfahren.

Wie nämlich jedes Bedürfnis durch die Gewohnheit seiner Befriedigung fester wird, so hat das Christentum durch das so lange andauernde Bewusstsein eines absoluten Endzweckes das Bedürfnis danach ausserordentlich fest einwurzeln lassen, so dass es denjenigen Seelen, denen gegenüber es jetzt versagt, das leere Sehnen nach einem definitiven Zweck des ganzen Daseins als seine Erbschaft hinterlassen hat: das Bedürfnis hat seine Erfüllung überlebt.

Indem die Schopenhauersche Metaphysik als die Substanz des Daseins den Willen verkündete - der notwendig unerfüllt bleiben muss, weil er, als das Absolute, nichts ausser sich hat, an dem er sich befriedige, sondern immer und überall nur sich selbst ergreifen kann - ist sie ausschliesslich der Ausdruck dieser Lage der Kultur, die das heftigste Bedürfnis nach einem absoluten Endzweck überkommen, aber dessen überzeugenden Inhalt verloren hat.

Die Schwächung des religiösen Empfindens und gleichzeitig das so lebhaft wiedererwachte Bedürfnis nach einem solchen sind das Korrelat der Tatsache, dass dem modernen Menschen der Endzweck abhanden gekommen ist.

Aber was dessen Vorstellung für die Wertung der Menschenseele geleistet hat, ist nicht zugleich verloren gegangen und zählt zu den Aktiven jener Erbschaft.

Indem das Christentum die Menschenseele für das Gefäss der göttlichen Gnade erklärte, wurde sie für alle irdischen Massstäbe völlig inkommensurabel und blieb es; und so fern und fremd diese Bestimmung eigentlich für den empirischen Menschen mit seinen irdischen Schicksalen ist, so wenig kann doch eine Rückwirkung ihrer da ausbleiben, wo der ganze Mensch in Frage steht; sein einzelnes Schicksal mag gleichgültig sein, die absolute Summe derselben kann es doch nicht bleiben.

In unmittelbarer Weise hat freilich schon das jüdische Gesetz die religiöse Bedeutung des Menschen gegen seinen Verkauf als Sklaven aufgerufen.

Wenn ein Israelit sich wegen Verarmung einem Stammesgenossen in die Sklaverei verkaufen muss, so soll dieser - so befiehlt Jahve - ihn wie einen Lohnarbeiter halten und nicht wie einen Sklaven, »denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe, sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft«.

Der Wert der Persönlichkeit aber, der sie durch diese Vermittlung hindurch aller Vergleichbarkeit mit dem rein quantitativen Massstab des Geldes entrückt, kann zwei wohl auseinanderzuhaltende Bedeutungen (>396) haben; er kann den Menschen als Menschen überhaupt, und er kann den Menschen als dieses bestimmte Individuum betreffen.

Sagte man etwa, die menschliche Persönlichkeit besitze den höchsten Seltenheitswert, weil sie kein irgend vertretbares Gut, sondern in ihrer Bedeutung schlechthin unersetzbar sei - so bleibt die Frage, gegen welche anderen Werte man sie auf diese Weise isoliere.

Tragen die Qualitäten des Menschen seinen Wert, so bezieht sich jene Seltenheit, - da sie bei jedem andere sind - auf den einzelnen Menschen gegenüber allen anderen.

Diese Anschauung, die teilweise dem Altertum und dem modernsten Individualismus eigen ist, führt unvermeidlich auf eine Abstufung innerhalb der Menschenwelt, und nur in dem Mass, in dem die Träger der niedrigsten Werte sich noch mit denen der höchsten berühren, haben jene an der Absolutheit des Wertes dieser Teil; daher wiederholt sich die klassische Überzeugung von der Berechtigung der Sklaverei bei einigen der neuesten Individualisten. Ganz anders das Christentum, die Aufklärung des 18. Jahrhunderts (einschliesslich Rousseau und Kant) und der ethische Sozialismus.

Für diese Standpunkte ruht der Wert in dem Menschen, bloss weil er ein Mensch ist, es bezieht sich also der Seltenheitswert auf die Menschenseele überhaupt gegenüber dem, was nicht Seele ist; in bezug auf den entscheidenden, den absoluten Wert ist hier jeder Mensch jedem anderen gleich.

Das ist also der abstrakte Individualismus - abstrakt, weil er den ganzen Wert, die ganze absolute Bedeutung an den Allgemeinbegriff Mensch heftet und ihn erst von diesem auf das einzelne Exemplar der Gattung überleitet.

Ihm gegenüber hat das 19. Jahrhundert, seit den Romantikern, den Begriff des Individualismus mit einem ganz andern Inhalt erfüllt; während der Gegensatz, aus dem das Individuum als solches seine spezifische Bedeutung zog, im 18. Jahrhundert die staatliche, kirchliche, gesellschaftliche, zünftige Kollektivität und Bindung war, so dass das Ideal in dem freien Fürsichsein der Einzelnen bestand - ist der Sinn des späteren Individualismus der Unterschied zwischen den Einzelnen, ihre qualitative Besonderung gegeneinander.

An der ersteren Anschauungsweise, auf deren Boden die »Menschenwürde« und die »Menschenrechte« gewachsen sind, markiert sich am entschiedensten die Entwicklung, die jeden Verkauf eines Menschen für Geld und die Sühnung seiner Tötung durch Geld innerlich unmöglich macht - eine Entwicklung, deren Anfänge da liegen müssen, wo die kollektivistischen Bande der frühesten Sozialformen sich lockern, wo das Individuum sich aus der Interessenverschmelzung mit seinen Gruppengenossen heraushebt und sein Fürsichsein betont.

Die Entwicklung der Mordsühne, die ich verfolgte, mündete an (>397) dem Punkte, wo aus dem Ersatz des den Hinterbliebenen wirklich geschehenen Schadens durch die soziale Fixierung desselben hindurch sich die Vorstellung entwickelt hat, dass der Mensch, der Angehörige dieses bestimmten Standes, dieses bestimmte Wergeld wert wäre.

Hier setzt nun die weitere Evolution an, infolge deren die Sühneleistung des Verbrechers nicht als eine Entschädigung für den von ihm vernichteten Wert, sondern als Strafe auftritt, und zwar nun nicht nur für den Mord, sondern auch für andere schwere Vergehen.

Alle Strafe, als ein unter der Idee der Zweckmässigkeit zugefügter Schmerz, kann, soviel ich sehe, nur zwei Ausgangspunkte haben: das Schutzbedürfnis der Gesellschaft und die Entschädigungspflicht für den oder die Beschädigten - so sehr ihre später erworbenen ideellen Bedeutungen sich über diese Ursprünge erheben.

Denn wenn man die Strafe auf den Rachetrieb zurückgeführt hat, so scheint mir dieser selbst noch der Erklärung bedürftig, und sie darin zu finden, dass das Schutzbedürfnis die Menschen zwingt, den Schädiger unschädlich zu machen, was eben oft nur durch Schmerzzufügung oder Tötung geschehen kann - und dass diese Nützlichkeit und Notwendigkeit zu einem eigenen Triebe ausgewachsen ist: die Beschädigung des Beschädigers, ursprünglich ein blosses Mittel, sich vor weiterer Schädigung zu schützen, hat ein selbständiges Lustgefühl, einen von seinen utilitarischen Wurzeln gelösten Trieb für sich erworben.

Der Ursprung der Strafe aus der Rache würde also schliesslich auch nur auf den Schutztrieb zurückgehen.

Grade dieses macht es auch erklärlich, dass sehr zivilisierte Zeiten auf den Mord völlige Unschädlichmachung des Täters, rohere aber eine gelinde Abfindung setzen.

Denn heute werden im ganzen doch Morde nur von völlig zuchtlosen und moralisch depravierten Individuen begangen, in roheren oder heroischeren Zeiten aber auch von ganz anders qualifizierten, deren Überlegenheit und Tatkraft die Gesellschaft zu konservieren alles Interesse hatte. 

Es ist also die Wesensverschiedenheit der Mörder auf den verschiedenen historischen Stufen, auf die hin die soziale Selbsterhaltung einmal auf Vernichtung, ein anderes Mal auf eine den Täter selbst konservierende Sühne hindrängt.

Hier interessiert uns indes nur der andere Ursprung der Strafe, aus der Entschädigungspflicht.

Solange oder insoweit die Konsequenz einer schädigenden Handlung für den Täter selbst von dem Beschädigten vollzogen wird, so wird sie - abgesehen von jenen Abwehr - und Racheimpulsen - sich auf eine Schadloshaltung dieses letzteren beschränken; ihn wird der subjektive Zustand des Täters nicht interessieren, seine Reaktion wird durch die Nützlichkeit für ihn selbst, nicht durch eine Rücksicht auf jenen bestimmt werden.

Das (>398) ändert sich, sobald eine objektive Macht, wie der Staat oder die Kirche, die Sühne der Missetat übernimmt.

Weil nun die Schädigung des Beschädigten nicht mehr als persönliches Ereignis, sondern als Störung des öffentlichen Friedens oder als Verletzung eines ethisch-religiösen Gesetzes das Motiv der Reaktion bildet, so wird der Zustand, den diese in dem Missetäter hervorruft, ihr definitiver Zweck, während er vorher für denjenigen, der nur seine Entschädigung suchte, ein gleichgültiges Akzidenz gewesen war; so dass man erst jetzt von Strafe im eigentlichen Sinne sprechen kann.

Jetzt handelt es sich darum, das Subjekt selbst zu treffen, und alle Busse als äusserliches Geschehen ist das blosse Mittel dazu.

Die Geldstrafe hat so einen ganz anderen Sinn als jener frühere Geldersatz für Verwundungen und Tötungen; sie soll nicht den angerichteten Schaden ausgleichen, sondern dem Täter ein Schmerz sein, weshalb sie denn auch in modernen Rechten, im Falle der Unbetreibbarkeit, durch Freiheitsstrafe ersetzt wird, welche dem Staate nicht nur kein Geld bringt, sondern ihn noch erhebliches kostet.

Indem die Geldstrafe so nur um ihres subjektiven Reflexes willen gehandhabt wird, mit dem der Missetäter sie empfindet, kann sie allerdings einen dem Geld als solchem fremden, individuellen Zug erhalten.

Dieser dokumentiert sich in einigen Eigenschaften, die die Geldstrafe vor anderen Strafen voraus hat: in ihrer grossen Abstufbarkeit, in ihrer eventuellen völligen Widerruflichkeit, endlich darin, dass sie nicht wie die Freiheitsstrafen oder gar wie die Verstümmelungsstrafen früherer Zeiten die Arbeitskraft des Delinquenten lahmlegt oder herabsetzt, sondern sie umgekehrt wegen des Ersatzes des Dahingegebenen gerade anstachelt.

Dieses personale Moment, das der Geldstrafe zuwächst, wenn sie nicht mehr äusserlicher Ersatz, sondern subjektive Schmerzzufügung sein soll, reicht indes nicht sehr tief hinab.

Das zeigt sich z. B. schon darin, dass heutzutage die Verurteilung zur höchsten Geldstrafe die gesellschaftliche Position des Betroffenen nicht entfernt so herabsetzt, wie die zur geringsten Gefängnisstrafe; nur wo das Persönlichkeitsgefühl überhaupt noch nicht sehr stark entwickelt ist, wie in der russischen Bauernschaft, konnte es vorkommen, dass vom Missetäter selbst die Prügelstrafe jeder Geldstrafe vorgezogen wird.

Ferner zeigt sich die Schwäche des personalen Momentes in der Geldstrafe, wie sie wenigstens bis jetzt gehandhabt wird, darin, dass ihre prinzipielle Abstufbarkeit der wirklichen Individualität der Verhältnisse keineswegs folgt.

Das Gesetz pflegt, wo es Geldstrafe setzt, dieselbe nach oben wie nach unten zu begrenzen; es ist aber kein Zweifel, dass selbst das Mindestmass für den ganz Armen eine härtere Strafe bedeutet, als das Höchstmass für den (>399) ganz Reichen; während jener wegen einer Mark Strafe vielleicht einen Tag hungern muss, werden die paar Tausend Mark, zu denen dieser höchstens verurteilt werden kann, ihm nicht die geringste Entbehrung auferlegen, so dass der subjektive Strafzweck dort übertrieben, hier überhaupt nicht durch die Geldstrafe erreicht wird.

Man hat deshalb eine wirkungsvollere Individualisierung durch den Vorschlag erreichen wollen, das Gesetz solle überhaupt nicht bestimmte Summen als Strafgrenzen fixieren, sondern prozentuale Quoten vom Einkommen des Schuldigen.

Dagegen wird indes richtig eingewendet, dass die Strafe einer ganz geringfügigen Übertretung für einen vielfachen Millionär dann viele Tausende betragen müsste, was zweifellos als sachlich unangemessen empfunden wird.

Dieser innere Widerspruch des Versuches, zu einer wirklichen Individualisierung der Geldstrafe zu gelangen, der bei sehr stark differenzierten Vermögensverhältnissen unvermeidlich scheint, beweist wiederum, wieviel geringer deren subjektive Angemessenheit bei einer hoch entwickelten (d.h. sehr krasse Differenzen enthaltenden) ökonomischen Kultur ist, als in primitiveren, also nivellierteren Verhältnissen.

Insbesondere aber muss die Geldstrafe sich schliesslich da als ganz unzutreffend erweisen, wo überhaupt nur die allerinnerlichsten Beziehungen des Menschen in Frage stehen: bei der Kirchenbusse, die vom 7. Jahrhundert an durch Geld ersetzt werden konnte.

Die Kirche hatte einen grossen Teil der Strafrechtspflege übernommen, die eigentlich dem Staate zufiel, und der umherreisende Bischof als Richter strafte die Sünder vom Gesichtspunkte der verletzten göttlichen Ordnung aus, so dass ihre sittliche Besserung, die Umkehr der Seele auf dem Sündenwege, das eigentliche Absehen war, von jener tiefstgelegenen und wirksamsten Tendenz der religiösen Moral aus: dass die definitive sittliche Pflicht des Menschen in dem Gewinn des eigenen Heils bestehe - während die weltliche Moral ihr letztes Ziel gerade aus dem Ich heraus in den Anderen und seine Zustände verlegt.

Von diesem Gesichtspunkt der Verinnerlichung und Subjektivierung der Strafe aus wurden selbst Vergehen wie Mord und Meineid mit Fastenbusse bestraft.

Diese kirchlichen Strafen aber konnten, wie gesagt, sehr bald durch Geldzahlung abgelöst werden.

Dass dies im Lauf der Zeit als eine ganz unzulängliche und unzutreffende Busse empfunden wurde, ist kein Zeichen gegen, sondern für die gewachsene Bedeutung des Geldes; gerade weil es jetzt so sehr viel mehr Dinge aufwiegt und dadurch um so farb- und charakterloser ist, kann es nicht zur Ausgleichung in ganz besonderen und ausnahmsweisen Beziehungen dienen, in denen das Innerste und Wesentliche der Persönlichkeit getroffen werden soll; und nicht trotzdem man so gut wie (>400) alles für Geld haben kann, sondern gerade weil man das kann, hörte es auf, die sittlich-religiösen Anforderungen, auf denen die Kirchenbusse ruhte, zu begleichen.

Die steigende Wertung der Menschenseele, mit ihrer Unvergleichbarkeit und Individualisiertheit, trifft auf die entgegengesetzte Richtung in der Entwicklung des Geldes, wodurch der Erfolg jener für die Aufhebung der Geldbussen beschleunigt und gesichert wird.

Den Charakter kühler Gleichgültigkeit, völliger Abstraktheit gegenüber allen spezifischen Werten erhält das Geld doch erst in dem Mass, in dem es zum Äquivalent für immer mehr und mehr Gegenstände und für immer verschiedenartigere wird.

Solange es, erstens, überhaupt noch nicht so viel Gegenstände gibt, die eventuell um Geld erworben werden könnten, und solange, zweitens, von den vorhandenen ökonomischen Werten ein wesentlicher Teil dem Geldkauf entzogen ist (wie es sehr lange Perioden hindurch z. B. der Grundbesitz ist) - solange hat das Geld selbst noch einen mehr spezifischen Charakter, es steht noch nicht so indifferent über den Parteien; sogar das direkt entgegengesetzte Wesen, sakrale Würde, der Akzent eines Ausnahmewertes kann ihm in primitiven Verhältnissen zukommen.

Ich erinnere an die früher angeführten strengen Normen, die gewisse Geldsorten ausschliesslich für wichtige oder feierliche Transaktionen bestimmten, besonders aber an einen Bericht aus dem Karolinenarchipel.

Die Insulaner, heisst es, bedürfen für den Lebensunterhalt keines Geldes, denn alle seien Selbstproduzenten. 

Dennoch spiele das Geld die Hauptrolle, denn der Erwerb einer Frau, die Zugehörigkeit zu dem staatlichen Verband, die politische Bedeutung der Gemeinde hänge ausschliesslich von dem Geldbesitz ab.

Aus solchen Verhältnissen heraus verstehen wir, weshalb das Geld nicht so gemein ist wie bei uns, wo es gerade die niedrigsten Bedürfnisse unmittelbarer als jene höheren deckt.

Ja, die bloss quantitative Tatsache, dass es überhaupt noch nicht so viel Geld gibt und es einem nicht immerfort durch die Finger geht, lässt es in den Perioden der Eigenbedarfs-Produktion zu jener herabsetzenden Selbstverständlichkeit und Abgeschliffenheit seiner nicht kommen, so dass es sich also eher dazu eignet, als befriedigender Ausgleich für einzigartige Objekte, wie das Menschenleben ist, zu dienen; die vorschreitende Differenzierung der Menschen und die ebenso vorschreitende Indifferenz des Geldes begegnen sich, um die Sühnung des Mordes und schwerer Vergehen überhaupt durch Geld unmöglich zu machen.

Es ist interessant, dass das Gefühl für diese innere Inadäquatheit des Geldes sehr früh anklingt.

Während schon in der ältesten jüdischen Geschichte Geld als Zahlmittel für Frauen und für Bussen auftritt, (>401) müssen doch die Abgaben an den Tempel immer in natura geliefert werden.

So muss z.B. derjenige, der wegen der weiten Entfernung vom Heiligtume seinen Zehnten in Geld mitbringt, an Ort und Stelle diesen wieder in Waren umsetzen, und dem entspricht es, dass in Delos, dem altgeweihten Heiligtum, ganz besonders lange nach dem Ochsen als offizieller Münzeinheit gerechnet wurde.

Unter den mittelalterlichen Gesellenverbänden setzten die Bruderschaften, die die älteren waren und kirchliche Zwecke verfolgten, die Strafen für einzelne Vergehen in Wachs (zu Weihkerzen) fest, die weltlichen Gesellenschaften dagegen meistens in Geld.

Derselbe Sinn beherrscht die altisraelitische Bestimmung, dass gestohlene Haustiere doppelt ersetzt werden müssen, aber wenn sie nicht mehr in natura vorhanden waren, und deshalb Geldzahlung an ihre Stelle trat, dieselbe den vier-bis fünffachen Wert derselben darstellen musste: nur eine ganz unverhältnismässig erhöhte Geldbusse konnte die Naturalbusse vertreten.

Als in Italien das Viehgeld, schon längst durch Metallgeld ersetzt war, wurden doch die Geldstrafen bis in die späteste Zeit hinein wenigstens formell noch nach Vieh berechnet.

Und nachdem bei den Tschechen das Vieh am Anfang unserer Zeitrechnung Zahlmittel gewesen war, diente es noch lange nachher als Benennung für die Mordbusse.

Es gehört derselben Erscheinungsreihe an, wenn bei den kalifornischen Indianern das Muschelgeld, nachdem es schon aus dem Verkehr verdrängt war, doch noch die Gabe blieb, die man den Toten für die Jagdgründe des jenseits ins Grab legte.

In diesen Bestimmungen ist es die religiöse Färbung der Busse oder Zahlung überhaupt, die, in ihrem archaistischen Wesen, schon auf dieser Stufe das kurrente Geld als etwas ihrer Weihe Unangemessenes empfinden lässt, so dass sie auf derselben Deklassierung des Geldes mündet, wie jene geschilderte Gegenbewegung, die auf der späteren Stufe den Wert des Menschen und den Wert des Geldes immer weiter auseinandertreibt und so einen der wichtigsten Entwicklungsmomente in der Bedeutung des Geldes herbeiführt.

Hier will ich nur noch eine Erscheinung dieser Richtung betonen: die mittelalterlichen Zinsverbote ruhen auf der Voraussetzung, dass das Geld keine Ware sei; im Gegensatz zu einer solchen sei es nicht selbst fruchtbar oder produktiv, und sei es deshalb sündhaft sich für seine Benutzung wie für die einer Ware eine Vergütung zahlen zu lassen.

Dieselben Epochen aber fanden es gelegentlich nicht im geringsten gottlos, einen Menschen als Ware zu behandeln.

Vergleicht man dies mit den praktischen und theoretischen Vorstellungen der modernen Zeit, so mag diese Gegenüberstellung klar machen, wie die Begriffe des Geldes und des Menschen sich mit weiter vorschreitender Entwicklung nach direkt entgegengesetzten (>402) Richtungen bewegen - deren Entgegengesetztheit eben dieselbe bleibt, ob sie sich, in bezug auf ein einzelnes Problem, aufeinander zu oder voneinander weg entwickeln.

Dem Abrücken des Persönlichkeitswertes vom Geldwert, der sich in dem Herabsinken der Geldstrafe zum niedrigsten Strafquale ausspricht, steht indes selbst nun wieder eine Gegenbewegung gegenüber.

Die rechtlich vergeltende Reaktion auf Unrecht und Schädigungen nämlich, die einer dem anderen antut, beschränkt sich mehr und mehr auf diejenigen Fälle, in denen das Interesse des Geschädigten in Geld ausdrückbar ist.

Dies wird, wenn wir die Reihe der Kulturstadien überblicken, bei einer ganz tiefen Stufe weniger der Fall sein, als bei einer etwas höheren; hier aber wieder mehr als auf einer noch höheren.

Dies liegt etwa da besonders deutlich vor, wo städtische Verhältnisse gegenüber ländlichen dem Geld erhebliche Wichtigkeit zuwachsen lassen, während das Gesamtniveau beider ein relativ niedriges ist: so besteht im jetzigen Arabien die Blutrache unter den Wüstenbewohnern, während in den Städten Wergeld gezahlt wird.

In dem wirtschaftlich interessierten städtischen Leben liegt es eben näher, die Bedeutung eines Menschen durch eine Geldsumme zu interpretieren.

Wie sehr sich das nun dahin zuspitzt, gerade der im Geldwert abzumessenden Beschädigung einen besonderen Anspruch auf strafrechtliche Sühne zuzubilligen, das tritt jetzt besonders deutlich an dem Begriffe des Betruges hervor, den erst eine durchgehends auf Geld gestellte Ordnung des Lebens ganz eindeutig zu fixieren gestattete.

Das deutsche Strafgesetzbuch lässt nämlich als strafwürdigen Betrug nur gelten, wenn jemand die Vorspiegelung falscher Tatsachen »in der Absicht, sich oder einem Anderen einer rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen« begeht.

Die Untersuchung der anderen Fälle, in denen dies Gesetzbuch betrügerische Vorspiegelungen bestraft, ergibt nur noch zwei, höchstens drei, in denen die individuelle Schädigung des Betrogenen den Grund der Bestrafung ausmacht: die Verführung eines Mädchens unter der Vorspiegelung der Ehe, die Herbeiführung des Eheschlusses unter betrügerischem Verschweigen von Ehehindernissen, die wissentlich falsche Denunziation.

Prüft man die übrigen Fälle, in denen betrügerische Vorgaben mit Strafe bedroht werden, so zeigen sie sich als solche, in denen kein individuelles, sondern prinzipiell nur das staatliche Interesse geschädigt wird: Meineid, Wahlfälschungen, falsche Entschuldigungen bei Schöffen, Zeugen und Geschworenen, Angaben falscher Namen und Titel zuständigen Beamten gegenüber usw.; ja selbst in diesem Fall des staatlichen Interesses wird die Strafe überhaupt oder ihre Höhe oft daran geknüpft, dass ein ökonomisches Interesse den Täter bestimmt (>403) hat.

So wird die Fälschung von Pässen, Dienstbüchern usw. mit dem Zusatz unter Strafe gestellt, dass sie »zum Zwecke des besseren Fortkommens« geschehe; so wird, ganz besonders charakteristisch, die Fälschung des Personenstandes (Kindesunterschiebung usw.) mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft, aber, »wenn die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht begangen wurde«, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren.

Wie nun eine Kindesunterschiebung zweifellos aus sehr viel unsittlicheren und verbrecherischeren Motiven als aus Gewinnsucht geschehen kann und so der schlimmere Verbrecher bloss, weil er kein Geldinteresse hatte, eine relativ grosse Milde der Bestrafung erfährt -, so ist es auch im allgemeinen kein Zweifel, dass unzählige betrügerische Vorspiegelungen das Glück, die Ehre und alle Güter von Menschen überhaupt vernichten können, ohne Strafe zu finden, es sei denn, dass der Betrüger dabei einen »Vermögensvorteil« gesucht hat.

Indem das Vermögensinteresse so von vornherein in den Begriff des Betruges hineingelegt ist, wird zwar für die Kriminalpraxis jene Einfachheit und Klarheit gewonnen, die der Reduktion auf Geld allenthalben eigen ist - aber um den Preis, das Rechtsgefühl sehr unbefriedigt zu lassen.

Aus dem ganzen Umkreis der Beschädigungen, die jemand durch Betrug erleiden kann, wird gerade nur die in Geld ausdrückbare zu strafrechtlicher Verfolgung heraus gehoben und dadurch als diejenige bezeichnet, die allein eine Sühne vom Standpunkt der gesellschaftlichen Ordnung aus fordere.

Da die Absicht des Gesetzes doch sein muss, alle betrügerische Vernichtung personaler Werte zu bestrafen, so kann es nur von der Voraussetzung ausgehen, dass alle auf diese Art zerstörbaren Werte ein Geldäquivalent besitzen.

Es kommt hier also die Idee des Wergeldes, wenngleich in rudimentärer Form, wieder zur Geltung.

Wenn dieser Idee gemäss eine Vernichtung personalen Wertes durch Hingabe von Geld an den Beschädigten ausgeglichen werden konnte, so war die Voraussetzung, dass dieser Wert eben auf Geld reduzierbar ist.

Das moderne Strafrecht lehnt freilich die Konsequenz ab, dass die betrügerische Schädigung durch Geldhingabe des Täters an den Beschädigten hinreichend gesühnt sei; aber an dem Objekte der Tat lässt sie die Vorstellung haften, dass jeder durch Betrug entreissbare Wert sich in einer Geldsumme müsse darstellen lassen.

Hat das Bedürfnis nach möglichster Unzweideutigkeit der Rechtsnorm zu dieser ganz ungeheuerlichen Beschränkung der gegen Betrug zu schützenden personalen Werte auf die in Geld aus-zudrückenden geführt, und die anderen zu quantités négligeables herabgedrückt - so führt eben dasselbe zu entsprechenden Bestimmungen des Zivilrechts.

Wortbruch und Chikane, durch die jemand (>404) in die ärgsten Unannehmlichkeiten und Verluste verwickelt wird, berechtigen ihn nach deutschem Recht zu keinerlei Anspruch an den Schädiger, wenn er nicht imstande ist, den Geldwert der erlittenen Schädigung nachzuweisen.

Ich nenne nur einige von Juristen selbst hervorgehobene Fälle: der Mieter, dem sein Hauswirt den Garten trotz seines kontraktlichen Mitbenutzungsrechtes verschliesst, der Reisende, dem der Hotelier das schriftlich zugesagte Unter-kommen verweigert, der Schulvorsteher, bei dem der engagierte Lehrer kontraktbrüchig wird, ohne dass er imstande wäre, gleich Ersatz für ihn zu beschaffen - alle diese Personen werden, obgleich ihr Recht auf Schadenersatz sonnenklar ist, diesen Anspruch nicht erheben können, weil ihr Schaden sich nicht einer bestimmten Summe gleichsetzen lässt.

Wer wollte das Geldäquivalent jener inneren und äusseren Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen auf Heller und Pfennig nachweisen?

Gelingt aber dieser Nachweis nicht, so sind die fraglichen Beschädigungen für den Richter eben auch quantités négligeables, sie existieren für ihn nicht.

In einer ungeheueren Zahl von Lebensbeziehungen ist der Geschädigte schlechthin rechtlos, er hat weder die moralische Genugtuung, den Schädiger strafrechtlich verfoIgt zu sehen, noch die ökonomische, einen Ersatz für seine Einbussen und Ärgernisse von ihm zu erlangen.

Da nun aber, wie nochmals betont werden muss, die Präsumtion des Rechtes doch ist, alle Güter der Individuen gegen unrechtmässige Beschädigung zu sichern; da diese Sicherung jetzt, wie sich ergibt, eine grosse Summe von Gütern, sobald ihr Wert nicht in Geld substanziiert werden kann, nicht umfasst; so folgt als Voraussetzung dieser ganzen Rechtsanschauung, dass alle personalen Güter ein Geldäquivalent besitzen, - abgesehen natürlich von der Unverletztheit des Körpers und, in einigen Beziehungen, der Ehe, die das Recht gleichfalls garantiert.

-Die ausserordentliche Vereinfachung und Vereinheitlichung des Rechtssysterns, die diese Reduktion auf das Geldinteresse mit sich bringt, im Verein mit dessen tatsächlicher Herrschaft, hat so zu der Fiktion seiner Alleinherrschaft geführt, ganz  entsprechend der auch auf anderen Gebieten merkwürdigen praktischen Gleichgültigkeit gegen die nicht in Geld ausdrückbaren, wenngleich theoretisch als die höchsten anerkannten Werte.

Es ist interessant zu beobachten, wie entgegengesetzt sich das römische Recht, in seiner mittleren Periode, in dieser Hinsicht verhält.

Die Geldkondemnation, die dasselbe im Zivilprozess statuierte, war eine Busse, die über den Wert des Objektes hinaus an den Beschädigten entrichtet wurde, um denselben für die besondere Hinterlist oder Bosheit zu entschädigen, unter der der Beklagte ihn hatte (>405) leiden lassen.

Das böswillig abgeleugnete Depositum, die vom Vormund vorenthaltenen Mündelgelder und ähnliches wurden nicht einfach ersetzt, sondern ausserdem war der Richter und unter Umständen der Kläger berechtigt, einen Schadenersatz festzusetzen - nicht für den objektiven, einer bestimmten Geldsumme unmittelbar äquivalenten Schaden, sondern für die böswillige Verletzung der persönlichen Rechtssphäre überhaupt.

Es wird hier also einerseits empfunden, die persönlichen Werte, die das Recht zu schützen hat, sind nicht durch den Geldwert ihres Objektes begrenzt, sondern ihre Verletzung fordert eine über diesen hinausgehende Busse; zugleich aber ist diese Busse nun wieder durch die Hingabe einer bestimmten Geldsumme geleistet: die jenseits des objektiven Geldinteresses erlittene Schädigung wird doch durch Geld ausgeglichen.

Das Geld spielt hier also einerseits eine geringere, aber andrerseits eine grössere Rolle als in dem gegenwärtigen Zustand.

Eben deshalb zeigt dieser gegenwärtige Zustand doch eine Kombination der beiden typischen Richtungen, in die die wachsende Kultur die Entwicklung des Geldes treibt: sie verleiht ihm einerseits eine Wichtigkeit, durch die es gleichsam zur Weltseele des sachlichen Interessenkosmos wird und, den so erhaltenen Anstoss über seine zukommende Grenze fortsetzend, auch die personalen Werte überwuchert; sie entfernt es doch aber andrerseits von diesen, macht seine Bedeutung mit der alles eigentlich Persönlichen immer unvergleichbarer und unterdrückt eher die Geltendmachung personaler Werte, als dass sie ihnen ein so inadäquates Äquivalent zuspräche.

Die Unbefriedigtheit des unmittelbaren Rechtsgefühls, durch die das momentane Resultat des Zusammenwirkens dieser Motive hinter jenem römischen Zustand zurücksteht, darf doch die Erkenntnis nicht verhindern, dass es sich hier wirklich um die Kombination weiter vorgeschrittener Kulturtendenzen handelt, die freilich die Entgegengesetztheit und Unversöhnlichkeit ihrer Richtungen in der Unzulänglichkeit und dem Tiefstande mancher Erscheinungen zeigen, in denen sie beide gleichzeitig zu Worte kommen.

Die Evolution des früheren Zustandes, in dem der ganze Mensch durch Geld aufgewogen wurde, findet einige Analogien in einer spezielleren, die sich an den Kauf der Frauen für Geld knüpfte.

Die Kaufehe, ihre ausserordentliche Häufigkeit in der Vergangenheit vorgeschrittener Völker und in der Gegenwart weniger zivilisierter, die Fülle ihrer Variationen und Formen sind bekannt genug.

Es handelt sich hier nur um die Rückschlüsse, welche diese Tatsachen auf das Wesen der gekauften Werte gestatten.

Das Gefühl von Entwürdigung, das der Kauf einer Person für Geld oder Geldeswert im modernen (>406) Menschen hervorbringt, ist in seiner Beziehung auf frühere historische Verhältnisse nicht immer gerechtfertigt.

Wir sahen: solange einerseits die Persönlichkeit noch mehr in den Gattungstypus eingesenkt ist, andrerseits der Geldwert noch nicht zu völliger Farblosigkeit verallgemeinert ist, stehen sozusagen beide sich näher, und die persönliche Würde der alten Germanen hat sicher nicht darunter gelitten, dass das Wergeld ihren Wert in Geld ausdrücken liess.

Entsprechend liegt die Sache beim Frauenkauf.

Die ethnologischen Tatsachen zeigen nämlich, dass der Frauenkauf sich keineswegs nur oder vorzugsweise auf den niedrigsten Stufen der Kulturentwicklung findet.

Einer der besten Kenner dieses Gebietes stellt fest, dass die unzivilisierten Völker, die die Kaufehe nicht kennen, meistens ausserordentlich rohe Rassen sind.

So erniedrigend der Kauf der Frau in höheren Verhältnissen erscheint, so erhöhend kann er in niedrigen wirken, und zwar aus zwei Ursachen.

Zunächst findet der Frauenkauf niemals, soviel wir wissen, nach Art der individualistischen Wirtschaft statt.

Strenge Formen und Formeln, Berücksichtigung der Familieninteressen, genaue Konventionen über Art und Höhe der Zahlung binden ihn selbst bei recht tiefstehenden Völkern.

Die ganze Art seines Vollzuges trägt ausgesprochen sozialen Charakter; ich erwähne nur, dass der Bräutigam vielfach berechtigt ist, von jedem Stammesgenossen einen Beitrag zum Brautpreise zu fordern, und dass dieser selbst oft in dem Geschlechte der Braut verteilt wird - gerade wie z. B. bei den Arabern das Sühnegeld für einen Mord von der ganzen Kabile, dem Stammverband des Mörders, aufgebracht wurde.

Bei einem indianischen Stamme wird dem Werber, der nur die Hälfte des geforderten Brautpreises besitzt, die »halbe Heirat« gestattet; d. h. statt die Frau als Sklavin in sein Haus zu führen, muss er bis zur Erlegung des ganzen Preises als Sklave in ihrem Hause leben.

Überhaupt begegnet es an vielen Stellen, wo patriarchale und matriarchale Zustände nebeneinander bestehen (also die Frau in die Sippe des Mannes, aber auch der Mann in die Sippe der Frau übertritt), dass nur nach Bezahlung des Brautpreises die patriarchalische Form gilt, der Arme muss sich der matriarchalischen fügen.

Gewiss wird durch diese Geschäftsmässigkeit die Individualität der Personen und ihres Verhältnisses völlig vergewaltigt.

Dennoch ist die Organisation der Eheangelegenheiten, wie sie im Frauenkauf vorliegt, ein ungeheurer Fortschritt gegenüber etwa den roheren Zuständen der Raubehe oder den ganz primären Sexualverhältnissen, die zwar wahrscheinlich nicht in völliger Promiskuität, aber ebenso wahrscheinlich auch ohne jenen festen normierenden Halt verliefen, den der sozial geregelte Kauf darbietet.

Die Entwicklung der Menschheit gelangt (>407) immer wieder zu Stadien, wo die Unterdrückung der Individualität der unausbleibliche Durchgangspunkt für ihre spätere freie Entfaltung, wo die blosse Äusserlichkeit der Lebensbestimmungen die Schule der Innerlichkeit wird, wo die vergewaltigende Formung eine Aufsammlung der Kräfte bewirkt, die später alle persönliche Eigenart tragen.

Von dem Ideal der vollentwickelten Individualität aus erscheinen solche Perioden allerdings roh und würdelos, aber sie legen nicht nur die positiven Keime der späteren Höherentwicklung, sondern sie sind auch an und für sich schon Erweisungen des Geistes in seiner organisierenden Herrschaft über den Rohstoff fluktuierender Impulse, Betätigungen der spezifisch menschlichen Zweckmässigkeit, die sich die Normen des Lebens - wie brutal, äusserlich, ja stupid auch immer - eben doch selbst gibt, statt sie von blossen Naturgewalten zu empfangen.

Es gibt heute extreme Individualisten, welche dennoch praktische Anhänger des Sozialismus sind, weil sie diesen als die unentbehrliche Vorbereitung und, wenn auch noch so harte, Schule für einen geläuterten und gerechten Individualismus ansehen.

So ist jene relativ feste Ordnung und äusserliche Schematik der Kaufehe ein erster, sehr gewaltsamer, sehr unindividueller Versuch gewesen, die Eheverhältnisse sozusagen auf einen bestimmten Ausdruck zu bringen, der für rohe Stufen ebenso angemessen war, wie individuellere Ehefonnen für höher entwickelte.

Diese Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt zeigt schon der Frauentausch, den man, als Naturaltausch, eine Vorstufe des Frauenkaufes nennen könnte.

Bei den australischen Narinyeri findet die eigentliche, legale Eheschliessung durch Austausch der Schwestern der Männer statt.

Wenn statt dessen ein Mädchen mit ihrem Auserwählten davonläuft, so gilt sie nicht nur als sozial minderwertig, sondern sie verliert auch den Anspruch auf Schutz, den ihr im anderen Fall die Horde schuldet, in der sie geboren ist.

Damit kommt die soziale Bedeutung dieser so eminent unindividuellen Art der Eheschliessung zu klarem Ausdruck.

Die Horde schützt das Mädchen nicht mehr, bricht ihre Beziehungen zu ihm ab, weil sie keinen Gegenwert für dasselbe erhalten hat.

Hiermit ist der Übergang zu dem zweiten kulturell erhöhenden Motiv der Kaufehe gegeben.

Gerade dass die Frauen ein nutzbarer Besitzgegenstand sind, dass Opfer für ihren Erwerb gebracht sind, lässt sie schliesslich als wertvoll erscheinen.

Überall, so hat man gesagt, erzeugt der Besitz Liebe zum Besitz.

Man bringt nicht nur Opfer für das, was man gern hat, sondern auch umgekehrt: man liebt das, wofür man Opfer gebracht hat.

Wenn die Mutterliebe der Grund unzähliger Aufopferungen für die Kinder ist, so sind doch (>408) auch die Mühen und Sorgen, die die Mutter für das Kind auf sich nimmt, ein Band, das sie immer fester an dieses knüpft; woraus man versteht, dass gerade kranke oder sonst zu kurz gekommene Kinder, die die aufopferndste Hingabe seitens der Mutter fordern, oft am leidenschaftlichsten von ihr geliebt werden.

Die Kirche hat sich nie gescheut, die schwersten Opfer um der Liebe zu Gott willen zu verlangen, weil sie wohl wusste, dass wir um so fester und inniger an ein Prinzip gebunden sind, je grössere Opfer wir dafür gebracht, ein je grösseres Kapital wir sozusagen darin investiert haben.

So sehr der Frauenkauf also unmittelbar auch die Unterdrückung, die Ausbeutung, den Sachencharakter der Frau zum Ausdruck brachte, so hat sie durch ihn doch erstens für ihre elterliche Gruppe, der sie den Kaufpreis eintrug, und zweitens für den Mann an Wert gewonnen, für den sie ein relativ hohes Opfer repräsentierte und der sie deshalb im eigenen Interesse schonend behandeln musste.

Für vorgeschrittene Begriffe ist diese Behandlung noch immer elend genug, ja die übrigen entwürdigenden Momente, die den Frauenkauf begleiten, können jenes Bessere so weit paralysieren, dass die Stellung der Frau die jammervollste und sklavenhafteste wird.

Aber darum bleibt es nicht minder wahr, dass der Frauenkauf es zu sinnenfälligem und eindringlichem Ausdruck gebracht hat: die Frauen sind etwas wert - und zwar in dem psychologischen Zusammenhange, dass man nicht nur für sie bezahlt, weil sie etwas wert sind, sondern dass sie etwas wert sind, weil man für sie bezahlt hat.

Deshalb ist es verständlich, wenn bei gewissen amerikanischen Stämmen das Fortgeben eines Mädchens ohne Preis als eine starke Herabminderung ihrer und ihrer ganzen Familie angesehen wird, so dass selbst ihre Kinder für nichts Besseres als Bastarde gehalten werden.

Und wenn der Frauenkauf auch immer eine polygamische Tendenz und schon insoweit eine Deklassierung der Frauen einschliesst, so steckt andrerseits doch gerade die Notwendigkeit des Geldaufwandes jenen Neigungen meistenteils eine Grenze.

Von dem heidnischen Dänenkönig Frotho wird berichtet, er habe den besiegten Ruthenen durch Gesetz jede andere Ehe, als die durch Kauf der Weiber geschlossene, verboten; damit habe er den herrschenden laxen Sitten einen Riegel vorschieben wollen, da er in dem Kaufe eine Bürgschaft der Beständigkeit erblickt habe.

Auf dem Umwege also, dass er die polygynischen Instinkte, denen er prinzipiell nahesteht, dennoch notgedrungen zurückdämmt, muss der Kauf zu einer Höherschätzung der einen Frau, die man besitzt, führen.

Denn, wie es entsprechend die Folge des unmittelbaren Kostenaufwandes ist: die Beständigkeit ist nicht nur die Folge der Schätzung der Frau, sondern auch umgekehrt (409) diese letztere die Folge einer auf irgend anderem Wege her-vorgebrachten Beständigkeit.

Es ist dabei von grösster Wichtigkeit, dass die Verschiedenheit der Preise - sowohl der sozial fixierten wie der durch individuellen Handel zustande kommenden - zum Ausdruck bringt, dass die Frauen an Wert verschieden sind. Von den Kafferfrauen wird berichtet, dass sie ihr Verkauftwerden durchaus nicht als Entwürdigung empfinden, das Mädchen sei im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder Kühe sie gekostet hat, um so mehr halte sie sich wert.

Man wird vielfach bemerken, dass eine Kategorie von Objekten ein entschiedeneres Wertbewusstsein dann erwirbt, wenn jedes einzelne besonders gewertet werden muss und starke Unterschiede des Preises die Tatsache des Wertes immer neu und scharf empfinden lassen; während allerdings auf anderen Wertungsstufen, wie sich gelegentlich des Wergeldes ergab, gerade die Gleichheit der Entschädigung die objektive Bedeutung des Gegenwertes aufwachsen lässt.

So enthält der Frauenkauf ein erstes, freilich äusserst rohes Mittel, den individuellen Wert der einzelnen Frau und - vermöge jener psychologischen Regel der Werte - auch den Wert der Frauen überhaupt hervortreten zu lassen.

Ja sogar, wo die Frau als Sklavin gekauft wird, ist ein stärkeres Variieren ihres Preises wahrscheinlich als beim männlichen Sklaven.

Dieser der bloss Arbeitstier ist, hat bei gleichem Alter dauernd ungefähr den gleichen konventionellen Preis (im alten Griechenland und in Irland =drei Kühen), während die Sklavin, da sie auch noch spezifischeren Zwecken, als denen der Arbeit dient, je nach ihren persönlichen Reizen an Wert wechselt - obgleich man sich den Einfluss dieses ästhetischen Umstandes bei primitiven Völkern nicht sehr gross vorstellen darf.

Jedenfalls ist auch innerhalb des Frauenkaufes offenbar diejenige Stufe die niedrigste, wo der Preis durch Herkommen für alle gleichmässig fixiert ist, wie bei einigen Afrikanern.

Was sich in diesem Falle mit äusserster Entschiedenheit geltend macht: dass die Frau als blosses Genus behandelt wird, als ein unpersönliches Objekt - das ist nun freilich selbst, bei allen obenerwähnten Einschränkungen, das Kennzeichen der Kaufehe.

Darum wird von einer Reihe von Völkerschaften, besonders in Indien, der Frauenkauf als etwas Schimpfliches betrachtet, und anderwärts findet er zwar statt, aber man scheut den Namen und bezeichnet den Preis als ein freiwilliges Geschenk an die Brauteltern.

Der Unterschied eigentlichen Geldes gegen Leistungen andrer Art macht sich hier geltend.

Von den Lappländern wird berichtet, dass sie ihre Töchter zwar gegen Geschenke hingeben, es aber für nicht anständig erklären, (>410)Geld für sie zu nehmen.

Zieht man die übrigen sehr komplizierten Bedingungen in Betracht, von denen die Stellung der Frauen abhängt, so scheint es, als ob der eigentliche Geldkauf sie viel tiefer herabdrücke, als die Hingabe gegen Geschenke oder gegen persönliche Dienstleistungen des Werbers für die Eltern der Braut.

In dem Geschenke steckt wegen der grösseren Unbestimmtheit seines Wertes und der - selbst bei sozialer Konvention darüber - individuelleren Freiheit seiner Auswahl etwas Persönlicheres, als in der dahingegebenen Geldsumme mit ihrer unbarmherzigen Objektivität.

Zudem baut das Geschenk die Brücke zu jener vorgeschritteneren und zur Mitgift überführenden Form, bei der die Geschenke des Werbers durch Geschenke seitens der Brauteltern erwidert werden.

Damit ist prinzipiell die Unbedingtheit der Verfügung über die Frau gebrochen, denn der Wert, den der Mann angenommen hat, schliesst eine gewisse Verpflichtung in sich; er ist jetzt nicht mehr der allein Vorleistende und ein Forderungsrecht liegt auch auf der anderen Seite.

Es ist ferner behauptet worden, dass der Erwerb der Frauen durch Arbeitsleistungen eine höhere Eheform darstellt als die durch direkten Kauf.

Es scheint indes, dass dieselbe die ältere und unkultiviertere sei, was freilich nicht hindern würde, dass sie mit einer besseren Behandlung der Frauen verbunden ist.

Denn überhaupt hat gerade die vorgeschrittenere und geldmässige Wirtschaft die Lage dieser wie der Schwächeren überhaupt vielfach verschlimmert.

Unter den jetzigen Naturvölkern finden wir beide Formen manchmal bei einem und demselben nebeneinander.

Diese letztere Tatsache beweist, dass ein wesentlicher Unterschied für die Behandlung der Frauen nicht besteht, wenngleich im grossen und ganzen das Einsetzen eines so persönlichen Wertes, wie die Dienstleistung ist, den Erwerb der Frau doch in ganz anderer Weise über den eines Sklaven stellen muss, wie ihr Kauf für Geld oder substanziellen Geldeswert.

Nun gilt auch hier das allenthalben Hervorzuhebende: dass die Herabdrückung und Entwürdigung menschlichen Wertes durch solches Erkauftwerden eine geringere wird, wenn die Kaufsummen sehr gross sind.

Denn in sehr hohen Summen besitzt der Geldeswert eine Seltenheit, die ihn individueller, unverwechselbarer färbt und ihn dadurch zum Äquivalent personaler Werte geeigneter macht.

Bei den Griechen der heroischen Zeit finden sich Geschenke des Bräutigams an den Vater der Braut - die freilich keinen eigentlichen Kauf darzustellen scheinen - während die Stellung der Frauen eine ganz besonders gute ist.

Allein es wird hervorgehoben, dass diese Gaben relativ sehr erhebliche waren.

So herabsetzend es wirkt, wenn entweder die Innerlichkeit oder die Totalität des Menschen gegen Geld eingesetzt (>411) wird, so kann doch, wie spätere Beispiele noch stärker beweisen werden, eine ungewöhnliche Höhe der ins Spiel kommenden Summen eine Art Ausgleichung, insbesondere in Rücksicht der sozialen Stellung des Betreffenden, schaffen.

So hören wir, dass Eduard II. und III. ihre Freunde als Geiseln für die Rückzahlung ihrer Schulden fortgaben und 1340 sollte sogar der Erzbischof von Canterbury als Pfand - nicht als Bürge - für die Schulden des Königs nach Brabant verschickt werden.

Die Grösse der Summen, um die es sich hier handelte, wehrte von vornherein die Deklassierung ab, die durch ein derartiges Einsetzen von Personen um Geld auf diese, wenn es sich um Lappalien gehandelt hätte, gefallen wäre.

Der Übergang von dem Prinzip der Kaufehe, das wohl bei der Mehrzahl der Völker irgendwann geherrscht hat, zu dem entgegengesetzten: dem Prinzip der Mitgift, ist wahrscheinlich, wie angedeutet, so zustande gekommen, dass die Gaben des Bräutigams seitens der Eltern an die Braut weiter gegeben wurden, der man damit eine gewisse ökonomische Selbständigkeit sichern wollte; die Ausstattung der Frau durch die Eltern blieb dann bestehen und entwickelte sich weiter, auch nachdem ihr Ursprung, die vom Manne gezahlte Kaufsumme, in Wegfall gekommen war.

Es interessiert hier nicht, diese sehr ungenau bekannte Evolution zu verfolgen.

Aber man kann doch wohl behaupten, dass die Verallgemeinerung der Mitgift mit der steigenden Geldwirtschaft beginnt.

Das mag so zusammenhängen. In den roheren Zuständen, wo der Frauenkauf herrscht, ist die Frau nicht nur ein Arbeitstier - das ist sie meistenteils auch noch später  -sondern ihre Arbeit ist noch nicht in dem spezifischen Sinne »häuslich«, wie die der Frau in der Geldwirtschaft, die wesentlich die Konsumtion des männlichen Erwerbes innerhalb des Hauses zu leiten hat.

So weit ist in jenen Epochen die Arbeitsteilung noch nicht vorgeschritten, die Frau beteiligt sich unmittelbarer an der Produktion und stellt deshalb für ihren Besitzer einen viel greifbareren wirtschaftlichen Wert dar als später.

Noch aus ganz später Zeit wird dieser Zusammenhang gelegentlich bestärkt: während Macauley in der Verrichtung der hauptsächlichen Feldarbeit in Schottland durch Frauen einen barbarischen Tiefstand des weiblichen Geschlechts erblickte, ist gerade von einem genauen Kenner betont worden, dass dies ihnen einen gewissen Grad von Unabhängigkeit und Ansehen bei den Männern gebe.

Dazu kommt, dass in primitiven Verhältnissen die Kinder direkten wirtschaftlichen Wert für den Vater besitzen, während sie in höheren oft eine wirtschaftliche Last sind.

Der ursprüngliche Besitzer, der Vater oder der Stamm, hat keinen Grund, diesen Wert einem anderen ohne Entgelt zu überlassen.

Auf dieser Stufe (>412) erwirbt die Frau nicht nur ihren eigenen Unterhalt, sondern der Mann kann ihren Kaufpreis aus ihrer Arbeit unmittelbar herausschlagen.

Das ändert sich, sobald die Wirtschaft ihren familienhaften Charakter und der Konsum seine Beschränkung auf die Eigenproduktion verliert.

Damit scheiden sich die ökonomischen Interessen, vom Hause aus betrachtet, in eine zentrifugale und eine zentripetale Richtung.

Die Produktion für den Markt und die Hauswirtschaft beginnen ihre Gegensätze, durch das Geld ermöglicht, zu entfalten und damit die schärfere Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern einzuleiten.

Aus sehr naheliegenden Ursachen fällt der Frau die nach innen, dem Manne die nach aussen gewandte Tätigkeit zu, und die erstere wird mehr und mehr eine Verwaltung und Verwendung der Erträgnisse der letzteren.

Damit verliert der wirtschaftliche Wert der Frau sozusagen seine Substanzialität und Sinnenfälligkeit, sie erscheint jetzt als die Unterhaltene, die von der Arbeit des Mannes lebt.

Es fällt also nicht nur der Grund fort, einen Preis für sie zu fordern und zu bewilligen, sondern sie ist - wenigstens für die gröbere Betrachtungsweise - eine Last, die der Mann auf sich nimmt und die er zu versorgen hat.

So ist das Fundament für die Mitgift geschaffen, die sich demzufolge immer umfassender ausbilden muss, je mehr die Tätigkeitssphären von Mann und Frau sich in dem angegebenen Sinne scheiden.

Unter einem Volke wie den Juden, bei denen auf Grund eines unruhigeren Temperamentes und anderer Ursachen die Männer sehr beweglich und, als notwendiges Korrelat dazu, die Frauen strenger auf das Haus angewiesen waren, finden wir die Mitgift als gesetzliche Vorschrift sogar schon vor ausgebildeter Geldwirtschaft, die sonst ihrerseits auf das gleiche Resultat führt.

Sie erst ermöglicht der Produktion jene objektive Technik, jene Ausbreitung, jenen Beziehungsreichtum und zugleich jene arbeitsteilige Einseitigkeit, durch welche der frühere Indifferenzzustand von häuslichen Interessen und Erwerbsinteressen gespalten und ein besonderer Träger für diese, ein besonderer für jene verlangt wird.

Wer das eine und das andere sein soll, kann zwischen Mann und Frau nicht zweifelhaft sein; und ebensowenig, dass damit der Brautpreis, für den der Mann die Produktivkraft der Frau gekauft hat, der Mitgift Platz machen muss, die ihn für den Unterhalt der nicht produzierenden Frau entschädigt oder die der Frau eine Unabhängigkeit und Sicherheit neben dem erwerben-den Manne gewähren soll.

Durch diesen engen Zusammenhang, den die Mitgift bei der Geldwirtschaft mit der ganzen Konstitution des Ehelebens hat - sei es um den Mann, sei es um die Frau zu sichern - ist es verständlich, dass schliesslich sowohl in Griechenland wie in Rom die Mitgift (>413) zum Kennzeichen der legitimen Gattin wurde, in ihrem Gegensatz zur Konkubine, die keinen weiteren Anspruch an den Mann hat, so dass dieser weder für einen solchen entschädigt, noch sie selber für den Fall der Nichterfüllung desselben sichergestellt zu werden braucht.

Und dies leitet zur Prostitution über, die die Bedeutung des Geldes für das Verhältnis der Geschlechter wieder in ein neues Licht stellt.

Während alle gelegentlich des Eheschlusses erfolgenden Gaben des Mannes für die Frau oder an die Frau selbst - so auch die Morgengabe und das pretium virginitatis - ebensogut als Natural- wie als Geldgeschenk auftreten können und auftreten, entspricht der unehelichen Hingabe, für die überhaupt ein Preis gezahlt wird, in der Regel die Geldform desselben.

Nur die Transaktion um Geld trägt jenen Charakter einer ganz momentanen Beziehung, die keine Spuren hinterlässt, wie er der Prostitution eigen ist.

Mit der Hingabe von Geld hat man sich vollständiger aus der Beziehung gelöst, sich radikaler mit ihr abgefunden, als mit der Hingabe irgendeines qualifizierten Gegenstandes, an dem durch seinen Inhalt, seine Wahl, seine Benützung leichter ein Hauch der gebenden Persönlichkeit haften bleibt.

Der momentan aufgegipfelten und ebenso momentan verlöschenden Begierde, der die Prostitution dient, ist allein das Geldäquivalent angemessen, das zu nichts verbindet und prinzipiell in jedem Augenblick zur Hand ist und in jedem Augenblick willkommen ist.

Für ein Verhältnis zwischen Menschen, das seinem Wesen nach auf Dauer und innere Wahrheit der verbindenden Kräfte angelegt ist - wie das wirkliche Liebesverhältnis, so schnell es auch abgebrochen werde - ist das Geld niemals der adäquate Mittler; für den käuflichen Genuss, der jede über den Augenblick und über den ausschliesslich sinnlichen Trieb hinausgehende Beziehung ablehnt, leistet das Geld, das sich mit seiner Hingabe absolut von der Persönlichkeit löst und jede weitere Konsequenz am gründlichsten abschneidet, den sachlich und symbolisch vollkommensten Dienst - indem man mit Geld bezahlt hat, ist man mit jeder Sache am gründlichsten fertig, so gründlich, wie mit der Prostituierten nach erlangter Befriedigung.

Dadurch, dass die Beziehung der Geschlechter innerhalb der Prostitution ganz unzweideutig auf den sinnlichen Akt beschränkt ist, wird sie auf ihren rein gattungsmässigen Inhalt herabgesetzt; sie besteht in demjenigen, was jedes Exemplar der Gattung leisten und empfinden kann und worin sich die sonst entgegengesetztesten Persönlichkeiten begegnen und alle individuellen Differenzen aufgehoben erscheinen.

Das ökonomische Seitenstück für diese Art von Beziehungen ist deshalb das Geld, das gleichfalls, jenseits aller individuellen Bestimmtheit stehend, gleichsam den Gattungstypus der ökonomischen (>414) Werte bedeutet, die Darstellung dessen, was allen einzelnen Werten gemein ist.

So empfindet man auch umgekehrt am Wesen des Geldes selbst etwas vom Wesen der Prostitution.

Die Indifferenz, in der es sich jeder Verwendung darbietet, die Treulosigkeit, mit der es sich von jedem Subjekt löst, weil es mit keinem eigentlich verbunden war, die jede Herzensbeziehung ausschliessende Sachlichkeit, die ihm als reinem Mittel eignet - alles dies stiftet eine verhängnisvolle Analogie zwischen ihm und der Prostitution.

Wenn Kant als Moralgebot aufstellt, man solle niemals einen Menschen als blosses Mittel gebrauchen, sondern ihn jederzeit zugleich als Zweck anerkennen und behandeln - so zeigt die Prostitution das absolut entgegengesetzte Verhalten, und zwar auf beiden beteiligten Seiten.

So ist sie von allen Verhältnissen der Menschen untereinander vielleicht der prägnanteste Fall einer gegenseitigen Herabdrückung zum blossen Mittel; und dies mag das stärkste und tiefste Moment sein, das sie in so enge historische Verbindung mit der Geldwirtschaft, der Wirtschaft mit »Mitteln« im striktesten Sinne, setzt.

Hierauf gründet es sich, dass die fürchterliche, in der Prostitution liegende Entwürdigung in ihrem Geldäquivalent den schärfsten Ausdruck findet.

Sicherlich bezeichnet es den Tiefpunkt der Menschenwürde, wenn eine Frau das Intimste und Persönlichste, das nur aus einem ganz individuellen Impuls geopfert und nur mit der gleichen personalen Hingabe des Mannes - so sehr diese eine andere Bedeutung haben dürfte als die der Frau - aufgewogen werden sollte, gerade um einer so ganz unpersönlichen, rein äusserlich-sachlichen Vergeltung willen dahingibt.

Wir empfinden hier die völligste und peinlichste Unangemessenheit zwischen Leistung und Gegenleistung; oder vielmehr, das eben ist die Erniedrigung durch die Prostitution, dass sie den persönlichsten und auf die grösste Reserve angewiesenen Besitz der Frau so herabsetzt, dass der allerneutralste, allem Persönlichen fernste Wert als angemessenes Äquivalent für ihn empfunden wird.

Diese Charakterisiertheit der Prostitution durch die Geldentlohnung trifft indes auf einige gegenteilige Überlegungen, die erörtert werden müssen, um jene Bedeutung des Geldes ganz scharf hervortreten zu lassen.

Der ganz personale, intim-individuelle Charakter, den die sexuelle Hingabe der Frau tragen soll, scheint mit der oben betonten Tatsache nicht recht übereinzustimmen, dass die bloss sinnliche Beziehung zwischen den Geschlechtern rein generellen Wesens sei, dass in ihr, als dem absolut Allgemeinen, und uns sogar mit dem Tierreich Gemeinsamen, gerade alle Personalität und individuelle Innerlichkeit ausgelöscht wäre. 

Wenn die Männer so sehr geneigt sind, über die (>415) Frauen »im Plural« zu sprechen, über sie in Bausch und Bogen und alle gleichsam in einen Topf werfend zu urteilen, so ist allerdings einer der Gründe dafür sicherlich auch der, dass dasjenige, was insbesondere die Männer von roherer Sinnlichkeit an den Frauen interessiert, eben dasselbe an der Schneiderin wie an der Prinzessin ist.

So scheint es ausgeschlossen, gerade in dieser Funktion einen eigentlichen Persönlichkeitswert zu finden; alle anderen von ähnlicher Allgemeinheit: Essen und Trinken, die regulären physiologischen, ja psychologischen Tätigkeiten, der Trieb der Selbsterhaltung und die typisch-logischen Funktionen, werden niemals mit der Persönlichkeit als solcher in solidarische Verbindung gesetzt, niemals empfindet man, dass jemand gerade in der Ausübung oder Darbietung dessen, was ihm mit allen Anderen ununterscheidbar gemeinsam ist, sein Innerstes, Wesentliches, Umfassendstes äussere oder fortgebe.

Dennoch liegt bei der geschlechtlichen Hingabe der Frau diese Anomalie unleugbar vor: dieser ganz generelle, für alle Schichten der Menschen gleichmässige Akt wird tatsächlich - wenigstens für die Frau - zugleich als ein allerpersönlichster, ihr Innerliches einschliessender empfunden.

Dies kann verständlich werden, wenn man sich der Meinung anschliesst, dass die Frauen überhaupt noch tiefer in den Gattungstypus eingesenkt sind als die Männer, von denen sich der Einzelne differenzierter und individualisierter aus jenem heraushebt.

Daraus würde zunächst folgen, dass bei der Frau das Gattungsmässige und das Persönliche eher zusammenfallen kann.

Hängen die Frauen wirklich noch enger und tiefer als der Mann mit dem dunkeln Urgrund der Natur zusammen, so wurzelt ihr Wesentlichstes und Persönlichstes eben auch noch kräftiger in jenen natürlichsten, allgemeinsten, die Einheit der Art garantierenden Funktionen.

Und es folgt weiter, dass jene Einheitlichkeit des weiblichen Geschlechts, die das, was allen gemeinsam ist, weniger scharf von dem, was jede für sich ist, unterscheidet - dass diese sich in der grösseren Einheitlichkeit des Wesens jeder einzelnen Frau für sich spiegeln muss.

Die Erfahrung scheint zu bestätigen, dass die einzelnen Kräfte, Qualitäten, Impulse der Frau psychologisch unmittelbarer und enger zusammenhängen, als beim Manne, dessen Wesensseiten selbständiger ausgebildet sind, so dass Entwicklung und Schicksal jeder einzelnen von dem jeder anderen relativ unabhängig sind.

Das Wesen der Frau aber lebt - so kann man wenigstens die allgemeine Meinung über sie zusammenfassen - viel mehr unter dem Zeichen des Alles oder Nichts, ihre Neigungen und Betätigungen stehen in engeren Assoziationen, und es gelingt leichter bei ihnen als bei Männern, die Gesamtheit des Wesens mit allen seinen Gefühlen, (>416) Wollungen, Gedanken von einem Punkte aus aufzuregen.

Wenn sich dies so verhält, so liegt eine gewisse Berechtigung in der Voraussetzung, dass die Frau mit dieser einen zentralen Funktion, mit der Hingabe dieses einen Teiles ihres Ich, wirklich ihre ganze Person vollständiger und unreservierter dahingegeben habe, als der differenziertere Mann es bei der gleichen Gelegenheit tut.

Schon auf harmloseren Stufen des Verhältnisses zwischen Mann und Frau macht sich dieser Unterschied seiner Bedeutung für beide geltend; sogar Naturvölker normieren die Bussen, welche der Bräutigam, bzw. die Braut bei einseitiger Aufhebung des Verlöbnisses zu zahlen haben für beide verschieden, und zwar so, dass z.B. bei den Bakaks diese fünf Gulden, jener aber zehn zu zahlen hat, bei den Bewohnern von Bengkulen der kontraktbrüchige Bräutigam vierzig, die Braut nur zehn Gulden.

Die Bedeutung und die Folgen, welche die Gesellschaft an die sinnliche Beziehung zwischen Mann und Weib knüpft, stehen dementsprechend auch unter der Voraussetzung, dass die Frau ihr ganzes Ich, mit der Gesamtheit seiner Werte, jener dagegen nur einen Teil seiner Persönlichkeit in den Tausch gegeben habe.

Sie spricht deshalb einem Mädchen, das sich einmal vergangen hat, die »Ehre« schlechthin ab, sie verurteilt den Ehebruch der Frau viel härter als den des Mannes, von dem man anzunehmen scheint, dass sich eine gelegentliche, rein sinnliche Extravaganz noch mit der Treue gegen seine Frau in allem Innerlichen und Wesentlichen wenigstens vertragen könne, sie deklassiert die Prostituierte ganz unrettbar, während der schlimmste Wüstling sich noch immer gleichsam an den übrigen Seiten seiner Persönlichkeit aus dem Sumpfe herausziehen und jegliche soziale Stellung erobern kann.

In den rein sinnlichen Akt also, um den es sich bei der Prostitution handelt, setzt der Mann nur ein Minimum seines Ich, die Frau aber ein Maximum ein - freilich nicht in dem einzelnen Fall, wohl aber in allen Fällen zusammengenommen; ein Verhältnis, aus dem sowohl das Zuhältertum wie die als häufig angegebenen Fälle der lesbischen Liebe unter den Prostituierten verständlich werden: weil die Prostituierte aus ihren Beziehungen zu Männern, in welche diese niemals als wirkliche und ganze Menschen eintreten, eine fürchterliche Leere und Unbefriedigtheit davontragen muss, sucht sie eine Ergänzung durch jene Verhältnisse, an denen doch wenigstens noch einige sonstige Seiten des Menschen beteiligt sind.

Weder der Gedanke also, dass der Geschlechtsakt etwas Generelles und Unpersönliches wäre, noch die Tatsache, dass der Mann an demselben, äusserlich betrachtet, ebenso beteiligt ist wie die Frau, kann das behauptete Verhältnis umstossen: dass der Einsatz der Frau ein unendlich persönlicherer, wesentlicherer, (>417) das Ich umfassenderer ist, als der des Mannes, und dass das Geldäquivalent dafür also das denkbar Ungeeignetste und Unangemessenste ist, dessen Geben und Annehmen die tiefste Herabdrückung der Persönlichkeit der Frau bedeutet.

Das Entwürdigende der Prostitution für die Frau liegt an und für sich noch nicht in ihrem polyandrischen Charakter, noch nicht darin, dass sie sich vielen Männern hingibt; eigentliche Polyandrie verschafft sogar der Frau oft ein entschiedenes Übergewicht, z.B. bei der relativ hochstehenden Gruppe der Nairs in Indien.

Allein das hier Wesentliche ist nicht, dass die Prostitution Polyandrie, sondern dass sie Polygynie bedeutet.

Diese eben setzt allenthalben den Eigenwert der Frau unvergleichlich herab: sie verliert den Seltenheitswert.

Äusserlich angesehen, vereinigt die Prostitution ja polyandrische mit polygynischen Verhältnissen.

Allein der Vorsprung, den allenthalben derjenige, der das Geld gibt, vor demjenigen hat, der die Ware gibt, bewirkt es, dass nur die letzteren, die dem Manne ein ungeheures Übergewicht verleihen, der Prostitution den Charakter bestimmen.

Auch in Verhältnissen, die mit Prostitution nicht das geringste zu tun haben, pflegen Frauen es als peinlich und entwürdigend zu finden, Geld von ihren Liebhabern anzunehmen, während dieses Gefühl sich oft auf gegenständliche Geschenke nicht erstreckt; wogegen es ihnen selbst Vergnügen und Genugtuung ist, jenen ihrerseits Geld zu geben; man sagte von Marlborough, der Grund seiner Erfolge bei Frauen sei gewesen, dass er Geld von ihnen angenommen habe.

Die eben hervorgehobene Überlegenheit dessen, der das Geld gibt, über den, der es nimmt, eine Überlegenheit, die sich im Falle der Prostitution zu dem fürchterlichsten sozialen Abstand erweitert, bereitet in diesem umgekehrten Falle der Frau die Genugtuung, denjenigen von sich abhängig zu sehen, zu dem sie sonst aufzublicken gewohnt ist.

Nun aber begegnet uns die auffällige Tatsache, dass in vielen primitiveren Kulturen die Prostitution gar nicht als entwürdigend oder deklassierend empfunden wird.

Es wird ebenso aus dem alten Asien berichtet, dass sich die Mädchen aller Klassen prostituieren, um eine Aussteuer oder eine Darbringung an den Tempelschatz zu erwerben, wie wir jetzt von gewissen Negerstämmen dieselbe Sitte um des ersteren Zweckes willen hören.

Die Mädchen, zu denen in diesem Falle oft auch die Fürstentöchter gehören, verlieren weder in der öffentlichen Achtung, noch wird ihr späteres eheliches Leben dadurch in irgendeiner Weise präjudiziert.

Dieser tiefe Unterschied gegen unsere Empfindungsweise bedeutet, dass die beiden Faktoren: weibliche Sexualehre und Geld - in prinzipiell verschiedenen Verhältnissen stehen müssen.

Markiert sich die Stellung der Prostitution (>418) bei uns an dem unüberbrückbaren Abstand, der völligen Inkommensurabilität zwischen jenen beiden Werten, so müssen dieselben in Verhältnissen, die eine ganz andere Ansicht von der Prostitution zeitigen, näher aneinander gerückt sein.

Dies entspricht den Resultaten, zu denen die Entwicklung des Wergeldes, der Geldbusse für die Tötung eines Menschen, geführt hat.

Die steigende Wertung der Menschenseele und die sinkende Wertung des Geldes begegneten sich, um das Wergeld unmöglich zu machen.

Ebenderselbe Kulturprozess der Differenzierung, der dem Individuum eine besondere Betonung, eine relative Unvergleichbarkeit und Unaufwiegbarkeit verschafft, macht das Geld zum Massstab und Äquivalent so entgegengesetzter Objekte, dass seine dadurch entstehende Indifferenz und Objektivität es zum Ausgleich personaler Werte immer ungeeigneter erscheinen lässt.

Jene Unverhältnismässigkeit zwischen Ware und Preis, die der Prostitution in unserer Kultur ihren Charakter gibt, besteht in niederen noch nicht im gleichen Masse.

Wenn Reisende von sehr vielen rohen Stämmen berichten, dass die Frauen eine auffallende körperliche, oft auch geistige Ähnlichkeit mit den Männern zeigen, so fehlt ihnen eben jene Differenzierung, die der höher kultivierten Frau und ihrer Sexualehre selbst dann einen nicht mit Geld aufzuwiegenden Wert verleiht, wenn sie im Vergleich mit den Männern desselben Kreises als weniger differenziert und tiefer im Gattungstypus wurzelnd erscheint.

Die Beurteilung der Prostitution zeigt so genau dieselbe Entwicklung, die man an der Kirchenbusse und am Blutgeld beobachten kann: die Totalität des Menschen wie seine inneren Werte sind in primitiven Epochen relativ unindividuellen Charakters, das Geld dagegen wegen seiner Seltenheit und geringen Verwendung relativ individueller.

Indem die Entwicklung beides auseinandertreibt, macht sie das Aufwiegen des einen durch das andere entweder unmöglich oder, wo es doch weiterbesteht, wie in der Prostitution, führt es zu einer furchtbaren Herabdrückung des Persönlichkeitswertes.

Von dem weiten Komplex von Erwägungen über die »Geldheirat«, die sich dem anschliessen, scheinen mir die drei folgenden für die hier behandelte Bedeutungsentwicklung des Geldes wichtig.

Heiraten, bei denen die ökonomischen Motive die allein wesentlichen sind, hat es nicht nur zu jeder Zeit und auf jeder Kulturstufe gegeben, sondern sie sind gerade in primitiveren Gruppen und Verhältnissen ganz besonders häufig, so dass sie in solchen keinerlei Anstoss zu erregen pflegen.

Die Herabsetzung der persönlichen Würde, die heute mit jeder nicht aus individueller Neigung geschlossenen Ehe gegeben ist - so dass die schamhafte Verhüllung des ökonomischen Motives (>419) als Anstandspflicht erscheint - wird in jenen einfacheren Kulturverhältnissen nicht empfunden.

Der Grund dieser Entwicklung ist, dass die steigende Individualisierung es immer widerspruchsvoller und unwürdiger macht, rein individuelle Verhältnisse aus anderen als rein individuellen Gründen einzugehen; denn unter den sozialen Momenten der Ehe steht heute nicht mehr die Personenwahl (ausser soweit sich der Gedanke der Nachkommenschaft als ein solches zeigen wird), diese vielmehr gehört ihrer bloss individuellen, nach innen gerichteten Seite an, soweit die Gesellschaft nicht etwa auf Standesgleichheit der Gatten hält - was immerhin eine grosse Latitude gibt und nur selten zu Konflikten zwischen dem individuellen und dem sozialen Interesse zu führen pflegt.

In einer Gesellschaft mit relativ undifferenzierten Elementen mag es ebenso relativ gleichgültig sein, welches Paar sich zusammentut - gleichgültig nicht nur für das Zusammenleben der Gatten selbst, sondern auch für die Nachkommenschaft: denn wo im ganzen die Konstitutionen, der Gesundheitszustand, das Temperament, die inneren und äusseren Lebensformen und -richtungen in der Gruppe übereinstimmen, da wird das Geraten der Nachkommenschaft nicht von einer so diffizilen Auswahl des zueinander passenden und einander ergänzenden Elternpaares abhängen, wie in einer hoch differenzierten Gesellschaft.

Deshalb ist es in jener durchaus natürlich und zweckmässig, die Ehewahl noch durch andere Gründe, als solche rein individueller Herzensneigung bestimmen zu lassen.

Wohl aber sollten solche in einer stark individualisierten Gesellschaft den Ausschlag geben, in der das Zueinanderpassen je zweier Individuen immer seltener wird: die abnehmende Heiratsfrequenz, die sich allenthalben in sehr verfeinerten Kulturverhältnissen findet, ist sicher teilweise dadurch veranlasst, dass äusserst differenzierte Menschen überhaupt schwer die völlig sympathische Ergänzung ihrer selbst finden.

Nun aber besitzen wir für diese absolut kein anderes Kriterium und Zeichen als die gegenseitige instinktive Zuneigung.

Da das bloss persönliche Glück ein Interesse ist, das schliesslich die Ehegatten mit sich allein auszumachen haben, so wäre zu jener streng durchgeführten offiziellen Erheuchelung des erotischen Motives keine zwingende Veranlassung, wenn die jetzige Gesellschaft nicht wegen des Geratens der Nachkommenschaft eigentlich auf der Alleinherrschaft dieses Motives bestehen müsste. 

Denn so häufig dasselbe auch täuschen mag - und zwar besonders in höheren Verhältnissen, deren Komplikationen gerade die reinsten Instinkte sich oft nicht gewachsen zeigen - und so sehr ein gedeihlicher Ausgang noch anderweitige Bedingungen dazu erfordert, so ist es in seinem Erfolge für die Züchtung jedenfalls dem durch den (>420) Geldbesitz gegebenen Auswahlmomente unendlich überlegen, ja ihm gegenüber das schlechthin und einzig richtige.

Die Geldheirat schafft direkt den Zustand der Panmixie - der auswahllosen, ohne Rücksicht auf die individuellen Qualitäten stattfindenden Paarung -, den die Biologie als die Veranlassung der unmittelbarsten und verderblichsten Entartung der Gattungen nachgewiesen hat.

In der Geldheirat wird die Vereinigung des Paares durch ein Moment bestimmt, das mit der Rassenzweckmässigkeit absolut nichts zu tun hat - gerade wie die Rücksicht auf Geld auch die eigentlich zusammengehörigen Paare oft genug auseinander hält -, und man muss sie in demselben Masse als ein Degenerationsmoment betrachten, in dem die entschiedenere Differenziertheit der Individuen gerade die Auswahl nach individuellem Zusammenpassen immer wichtiger macht.

Es ist also auch in diesem Fall nichts anderes, als die gestiegene Individualisiertheit innerhalb der Gesellschaft, die das Geld zu einem immer ungeeigneteren Vermittler rein individueller Beziehungen macht.

Zweitens. Es wiederholt sich hier, in sehr veränderter Form, die Beobachtung über die Prostitution: dass sie zwar ebenso Polyandrie wie Polygynie ist, dass aber durch die soziale Übermacht des Mannes ausschliesslich die Folgen des polygynischen, also die Frau deklassierenden Momentes in ihr wirksam werden.

Es scheint nämlich, als müsste die Geldheirat als eine chronische Prostituierung, den durch das Geld bewogenen Teil, ob das nun der Mann oder die Frau ist, immer gleichmässig innerlich entwürdigen.

Allein normalerweise ist das nicht der Fall.

Indem die Frau sich verheiratet, gibt sie allermeistens in dieses Verhältnis die Gesamtheit ihrer Interessen und Energien hin, sie setzt ihre Persönlichkeit, Zentrum und Peripherie, restlos ein; während nicht nur die Sitte auch dem verheirateten Manne eine viel grössere Bewegungsfreiheit einräumt, sondern er, den wesentlichen Teil seiner Persönlichkeit, den der Beruf okkupiert, von vornherein nicht in die eheliche Beziehung hineingibt.

Wie das Verhältnis der Geschlechter in unserer Kultur nun einmal liegt, verkauft der Mann, der um des Geldes willen heiratet, nicht so viel von sich, wie die Frau, die es aus demselben Grunde tut.

Da sie mehr dem Manne gehört als er ihr, so ist es für sie verhängnisvoller, ohne Liebe in die Ehe zu treten.

Ich möchte deshalb glauben - hier muss die psychologische Konstruktion an die Stelle hinreichender Empirie treten - dass die Geldheirat ihre tragischsten Folgen im wesentlichen, und besonders, wenn feinere Naturen in Frage kommen, da entwickelt, wo die Frau die gekaufte ist.

Hier wie in sehr vielen anderen Fällen zeigt es sich als die Eigentümlichkeit der durch Geld gestifteten (>421) Beziehungen, dass ein eventuelles Übergewicht der einen Partei zu seiner gründlichsten Ausnützung, ja Steigerung neigt.

Von vornherein ist dies freilich die Tendenz jeglichen Verhältnisses dieser Art.

Die Stellung des primus inter pares wird sehr leicht die eines primus schlechthin, der einmal gewonnene Vorsprung, auf welchem Gebiete immer, bildet die Stufe zu einem weiteren, den Abstand steigernden, der Gewinn begünstigter Sonderstellungen ist oft um so leichter, je höher man schon steht; kurz, Überlegenheitsverhältnisse pflegen sich in wachsenden Proportionen zu entwickeln, und die »Akkumulation des Kapitals« als eines Machtmittels ist nur ein einzelner Fall einer sehr umfassenden Norm, die auch auf allen möglichen, nicht-ökonomischen Machtgebieten gilt.

Nun enthalten diese aber vielfach gewisse Kautelen und Gegengewichte, welche jener lawinenhaften Entwicklung der Überlegenheiten Schranken setzen; so die Sitte, die Pietät, das Recht, die mit der inneren Natur der Interessengebiete gegebenen Grenzen für die Expansion der Macht.

Das Geld aber, mit seiner unbedingten Nachgiebigkeit und Qualitätlosigkeit, ist am wenigsten geeignet, einer solchen Tendenz Einhalt zu tun.

Wo ein Verhältnis, in dem Übergewicht und Vorteil von vornherein auf der einen Seite ist, von einem Geldinteresse ausgeht, wird es deshalb unter übrigens gleichen Umständen sich viel weitgehender, radikaler, einschneidender in seiner Richtung weiterentfalten können, als wenn andere Motive, sachlich bestimmter und bestimmender Art, ihm zugrunde liegen.

Drittens. Der Charakter der Geldheirat tritt sehr deutlich gelegentlich einer ganz partikularen Erscheinung: der Heiratsannonce, hervor.

Dass die Heiratsannonce eine so sehr geringe und auf die mittlere Gesellschaftsschicht beschränkte Anwendung findet, könnte verwunderlich und bedauerlich erscheinen.

Denn bei aller hervorgehobenen Individualisierung der modernen Persönlichkeiten und der daraus hervorgehenden Schwierigkeit der Gattenwahl gibt es doch wohl noch für jeden noch so differenzierten Menschen einen entsprechenden des anderen Geschlechtes, mit dem er sich ergänzt, an dem er den »richtigen« Gatten fände.

Die ganze Schwierigkeit liegt nur darin, dass die so gleichsam für einander Prädestinierten sich zusammenfinden.

Die Sinnlosigkeit von Menschenschicksalen kann sich nicht tragischer zeigen, als in der Ehelosigkeit oder den unglücklichen Ehen zweier einander fremder Menschen, die sich nur hätten kennen zu lernen brauchen, um aneinander jedes mögliche Glück zu gewinnen.

Kein Zweifel, dass die vollendete Ausbildung der Heiratsannonce das blinde Geratewohl dieser Verhältnisse rationalisieren könnte, wie die Annonce überhaupt dadurch einer der grössten (>422) Kulturträger ist, dass sie dem Einzelnen eine unendlich höhere Chance adäquater Bedürfnisbefriedigung verschafft, als wenn er auf die Zufälligkeit des direkten Auffindens der Objekte angewiesen wäre.

Gerade die gesteigerte Individualisierung der Bedürfnisse macht die Annonce, als Erweiterung des Kreises von Angeboten, durchaus erforderlich.

Wenn dennoch gerade in den Schichten der differenzierteren Persönlichkeiten, die prinzipiell am meisten auf die Heiratsannonce angewiesen scheinen, dieselbe gar nicht in Frage kommt, so muss diese Perhorreszierung einen ganz positiven Grund haben.

Verfolgt man nun die tatsächlich erscheinenden Heiratsannoncen so sieht man, dass darin die Vermögensverhältnisse der Suchenden oder Gesuchten den eigentlichen, wenn auch manchmal verhüllten Zentralpunkt des Interesses bilden.
- Und das ist sehr begreiflich.

Alle andern Qualitäten der Persönlichkeit nämlich lassen sich in einer Annonce nicht mit irgendwelcher genauen oder überzeugenden Bestimmtheit angeben.

Weder die äussere Erscheinung, noch der Charakter, weder das Mass von Liebenswürdigkeit, noch von Intellekt können leicht so beschrieben werden, dass ein unzweideutiges und das individuelle Interesse erregendes Bild entsteht.

Das Einzige, was in allen Fällen mit völliger Sicherheit bezeichnet werden kann, ist der Geldbesitz der Personen, und es ist ein unvermeidlicher Zug des menschlichen Vorstellens, unter mehreren Bestimmungen eines Objektes diejenige, welche mit der grössten Genauigkeit und Bestimmtheit anzugeben oder zu erkennen ist, auch für die sachlich erste und wesentlichste gelten zu lassen.

Dieser eigentümliche, sozusagen methodologische Vorzug des Geldbesitzes macht die Heiratsannonce gerade für diejenigen Stände, welche ihrer eigentlich am dringendsten bedürften, dadurch unmöglich, dass er ihr das Eingeständnis des blossen Geldinteresses aufprägt.

Es macht sich übrigens für die Prostitution auch die Erscheinung geltend, dass das Geld über eine gewisse Quantität hinaus seine Würdelosigkeit und Unfähigkeit, individuelle Werte aufzuwiegen, verliert.

Der Abscheu, den die moderne »gute« Gesellschaft vor der Prostituierten hegt, ist um so entschiedener, je elender und ärmlicher diese ist, und mindert sich mit der Höhe des Preises, um welchen sie sich verkauft, bis sie schliesslich die Schauspielerin, von der jedermann weiss, dass sie von einem Millionär ausgehalten wird, oft genug in ihre Salons aufnimmt; während ein solches Frauenzimmer vielleicht viel blutsaugerischer, betrügerischer, innerlich verkommener ist, als manche Strassendirne.

Hierzu wirkt schon die allgemeine Tatsache, dass man die grossen Diebe laufen lässt und die kleinen hängt, und dass der grosse Erfolg als solcher, relativ unabhängig von seinem (>423) Gebiet und Inhalt, einen gewissen Respekt erzeugt.

Allein das Wesentliche und der tiefere Grund ist doch, dass der Verkaufspreis durch seine exorbitante Höhe dem Verkaufsobjekte die Herabdrückung erspart, die ihm sonst die Tatsache des Verkauftwerdens überhaupt bereitet.

Zola spricht in einer seiner Schilderungen aus dem zweiten Kaiserreich von der Frau eines hochgestellten Mannes, die bekanntermassen für 100-200'000 Francs zu haben war.

Er erzählt in dieser Episode, der sicher eine historische Tatsache zu-grunde liegt, dass diese Frau nicht nur selbst in den vornehmsten Kreisen verkehrte, sondern dass es ein besonderes Renommee in der »Gesellschaft« verschafft habe, als ihr Geliebter bekannt zu sein.

Die Kurtisane, die sich für einen sehr hohen Preis verkauft, erhält damit »Seltenheitswert« - denn nicht nur werden die Dinge hoch bezahlt, die Seltenheitswert besitzen, sondern auch umgekehrt erhalten ihn diejenigen Objekte, die aus irgendeinem sonstigen Grunde, sei es auch nur aus einer Laune der Mode, einen hohen Preis erzielen.

Wie viele andere Gegenstände, ist auch die Gunst mancher Kurtisane nur deshalb sehr geschätzt und von vielen gesucht worden, weil sie den Mut hatte, ganz ungewöhnliche Preise zu fordern.

- Von einer entsprechenden Grundlage muss die englische Rechtsprechung ausgehen, wenn sie dem Ehemann einer verführten Frau eine Geldentschädigung zuspricht.

Es gibt nichts, was unserem Gefühl mehr widerspräche, als dieses Verfahren, das den Ehemann zum Zuhälter seiner Frau herabdrückt.

Allein diese Bussen sind ausserordentlich hoch; ich weiss von einem Fall, in dem die Frau mit mehreren Männern Verhältnisse angeknüpft hatte, und jeder derselben zu einer Entschädigung von 50'000 Mark an den Ehemann verurteilt wurde.

Es scheint, dass man auch hier durch die Höhe der Summe die Niedrigkeit des Prinzips, einen derartigen Wert überhaupt durch Geld aufwiegen zu lassen, ausgleichen, ja dass man in sehr naiver Weise durch die Höhe der Summe gerade den Respekt vor dem Ehemann, je nach seiner sozialen Stellung, ausdrücken wollte: wenigstens wirft der Verfasser der Juniusbriefe einem Richter heftig vor, dass er in einem solchen Prozess, der einen Prinzen und eine Lordsgemahlin betraf, bei der Entschädigung den Rang des verletzten Gemahls ganz ausser acht gelassen habe! - Dieser Gesichtspunkt zeigt seine Bedeutung am auffälligsten bei dem »Kauf« eines Menschen im sprachgebräuchlichsten Sinn dieses Wortes: bei der Bestechung.

Zu der Erörterung derselben, in ihrer spezifisch geldmässigen Form, gehe ich jetzt über.

Schon der Diebstahl oder der Betrug um kleine Summen ist, nach der herrschenden sozialen Moral, um vieles verächtlicher als der Diebstahl grosser. (>424)

Das hat in gewissem Sinne seine Berechtigung, nämlich wenn es sich um Personen in relativ guter ökonomischer Lage handelt.

Dann schliesst man nämlich, dass die Seele, die nicht einmal einer so kleinen Versuchung widerstehen kann, eine besonders elende und schwache sein muss, während einer sehr erheblichen zu unterliegen, immerhin auch einer stärkeren begegnen möchte! Entsprechend gilt das Bestochenwerden - der Verkauf der Pflicht oder der Überzeugung - als um so gemeiner, durch eine je kleinere Summe es geschieht.

So wird die Bestechung tatsächlich als ein Kauf der Persönlichkeit empfunden, die danach rangiert, ob sie überhaupt »unbezahlbar« ist, ob sie teuer oder ob sie billig fortgegeben wird.

Die soziale Schätzung erscheint hier in ihrer Richtigkeit dadurch garantiert, dass sie nur der Reflex der Eigenschätzung des Subjektes ist.

Aus dieser Beziehung der Bestechung zur ganzen Persönlichkeit stammt jene eigentümliche Würde, die der Bestechliche zu bewahren oder wenigstens zu markieren pflegt, und die entweder als Unzugänglichkeit für kleine Summen auftritt, oder, wo nicht einmal diese besteht, als eine gewisse Grandezza, eine Strenge und Überlegenheit des Benehmens, die den Geber in die Rolle eines Empfangenden herabzudrücken scheint.

Dieses äussere Gebaren soll die Persönlichkeit als eine unangreifbare, in ihrem Werte gefestete darstellen, und so sehr es eine Komödie ist, wirft es doch, insbesondere da die andere Partei wie durch eine stillschweigende Konvention darauf einzutreten pflegt, einen gewissen Reflex nach innen und schützt den Bestechlichen vor jener Selbstvernichtung und Selbstentwertung, die dem Einsatz seines Persönlichkeitswertes für eine Geldsumme sonst folgen müsste.

Bei den alten Juden und jetzt noch oft im Orient findet Kauf und Verkauf unter der Höflichkeitsformel statt, dass der Käufer den Gegenstand als Geschenk annehmen möge.

Also sogar bei so legitimen Transaktionen scheint es, als ob die eigentümliche Würde des Orientalen auf ein Verstecken des eigentlichen Geldinteresses hinwirkte.

Das derartige Verhalten des Bestechlichen und die ganze Tatsache der Bestechlichkeit überhaupt wird durch nichts so erleichtert und ausgedehnt, als durch die Geldform derselben.

Ganz prinzipiell ermöglicht das Geld eine Heimlichkeit, Unsichtbarkeit, Lautlosigkeit des Besitzwechsels, wie keine andere Wertform.

Seine Komprimierbarkeit gestattet, mit einem Stück Papier, das man in die Hand jemandes gleiten lässt, ihn zum reichen Manne zu machen; seine Formlosigkeit und Abstraktheit gestattet, es in den mannigfaltigsten und entferntesten Werten anzulegen und es dadurch dem Auge der nächsten Umgebung ganz zu entziehen; seine Anonymität und Farblosigkeit rnacht die Quelle unerkennbar, aus der es dem jetzigen Besitzer (>425) geflossen ist: es trägt kein Ursprungszeugnis an sich, wie, klarer oder verhüllter, so viele konkrete Besitzgegenstände es tun.

Während die Ausdrückbarkeit aller Werte in Geld dem Wirtschaftenden selbst die klarste und unverhüllteste Einsicht in den Stand seines Besitzes ermöglicht, erlaubt sie Anderen gegenüber eine Verstecktheit und Unkenntlichkeit des Besitzes und der Transaktionen, wie die Formen des extensiven Eigentums sie niemals zuliessen.

Die Versteckbarkeit des Geldes ist das Symptom oder die extreme Ausgestaltung seiner Beziehung zum Privatbesitz.

Dadurch, dass man es von allen Gütern am meisten dem Anderen unsichtbar und wie nicht vorhanden machen kann, nähert es sich dem geistigen Besitz; und wie dessen privater, sozusagen solipsistischer Charakter mit dem Schweigen-Können beginnt und zugleich sich vollendet, so findet das Private, Individualistische des Geldwesens seinen vollkommenen Ausdruck an jener Möglichkeit des Verheimlichens.

Darin liegt nun freilich eine grosse Gefahr für diejenigen, welche Ansprüche und Interessen an einer Wirtschaftsführung haben, ohne sie selbst und unmittelbar kontrollieren oder beeinflussen zu können.

Wenn die modernen Rechte die Öffentlichkeit für die Finanzgebarungen der Staaten wie der Aktiengesellschaften vorschreiben, so haben die Gefahren, die man so vermeiden will, einen ihrer wesentlichen Quellpunkte in der Geldform des Wirtschaftens, in der ihr eigenen Leichtigkeit des Verheimlichens, des irreführenden Ansatzes, der illegitimen Verwendung - Bedenklichkeiten für alle Aussenstehenden, aber daran Interessierten, die nur durch prinzipielle Offenheit der Geschäftsführung einigermassen zu paralysieren sind.

Innerhalb und vermittels der Geldverhältnisse offenbart sich so eine allgemeine kulturelle Differenzierung: das Öffentliche wird immer öffentlicher, das Private immer privater.

Früheren und engeren Kreisen liegt diese Sonderung ferner; in ihnen können sich die privaten Verhältnisse des Einzelnen nicht so verbergen, sich nicht so gegen das Hineinsehen und Sich-Einmischen Anderer schützen, wie der Stil des modernen Lebens es gestattet, andrerseits ist in solchen Kreisen den Trägern der öffentlichen Interessen eine mystische Autorität und Verschleierung eher und zweckmässigererweise eigen als in weiten Kreisen, wo ihnen schon durch die Ausdehnung ihres Herrschaftsbezirkes, durch die Objektivität ihrer Technik, durch ihre Distanz von jeder Einzelperson die Kraft und Würde zuwächst, die sie die Öffentlichkeit ihres Gebarens vertragen lässt.

So verlieren die Politik, die Verwaltung, das Gericht in demselben Masse ihre Heimlichkeit und Unzugänglichkeit, in dem das Individuum die Möglichkeit immer vollständigeren Sich-Zurück-ziehens und Abschlusses seiner Privatangelegenheiten gegen alle (>426) Draussenstehenden gewinnt; man braucht nur die englische Geschichte mit der deutschen zu vergleichen, oder die Kulturgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte in grossen Zügen zu durchlaufen, um diese Korrelation zu erkennen.

Ja, auch auf religiösem Gebiet ist dieser Differenzierungsprozess, und zwar durch die Reformation, hervorgetreten. Während die katholische Kirche ihre Autorität in eine mystische, in absoluter Höhe über dem Gläubigen thronende Form hüllt, die diesem jedes Fragen, jede Kritik, jede Mitwirkung verweigert, gestattet sie ihm doch seinerseits kein ungestörtes religiöses Fürsichsein, sondern macht sich zur Mitwisserin und überall eingreifenden Instanz seiner religiösen Verhältnisse.

Die Reformation nun gab der kirchlichen Organisation umgekehrt Öffentlichkeit, Zugängigkeit, Kontrollierbarkeit und lehnte prinzipiell alle Verschleierung und Verbarrikadierung vor den Augen des einzelnen Gläubigen ab.

Dieser hingegen gewann zugleich eine viel ungestörtere Freiheit der religiösen Innerlichkeit, sein Verhältnis zu seinem Gott wurde ein privates, das er nur mit sich selbst auszumachen hatte.

Und nun kommen wir von der Privatheit und Heimlichkeit, die den ökonomischen Verhältnissen, in Übereinstimmung mit den allgemeinen Kulturtendenzen, durch die Geldwirtschaft zu eigen wird, zu dem Verkauf des Menschen: der Bestechung zurück, welche in der Geldwirtschaft, eben durch jene Eigenschaften derselben, ihre höchste Ausbildung erlangt.

Eine Bestechung durch ein Stück Land oder eine Viehherde ist nicht nur vor den Augen der Umgebung nicht zu verheimlichen, sondern auch der Bestochene selbst kann sich nicht so scheinbar ignorierend, als ob gar nichts geschehen wäre, dagegen verhalten, wie die oben charakterisierte repräsentative Würde der Bestechlichkeit es mit sich bringt.

Mit Geld dagegen kann man jemanden sozusagen hinter seinem eigenen Rücken bestechen, er braucht sich nichts davon wissen zu machen, weil es ihm eben nicht spezifisch und persönlich anhaftet.

Die Heimlichkeit, die ungestörte Repräsentation, die Intaktheit aller sonstigen Lebensbeziehungen kann bei der Bestechung durch Geld noch vollständiger bestehen, als selbst bei der Bestechung durch Frauengunst.

Denn so völlig und restlos diese sich in ihrem Momente erschöpfen mag, so dass, äusserlich betrachtet, von ihr noch weniger, als von einem Geldgeschenk, an der Persönlichkeit haften bleibt - so ist diese Spurlosigkeit doch insbesondere nach der Seite der inneren Konsequenzen nicht dieselbe wie bei der Bestechung durch Geld; denn das Bezeichnende für diese ist, dass mit dem gegebenen und genommenen Geld insoweit jegliche Beziehung zwischen den handelnden Personen zu Ende ist, während in (>427) jenem Fall an die Stelle der momentanen Gefühlserregung viel eher Aversion, Reue oder Hass als blosse Gleichgültigkeit zu treten pflegt.

Solcher Vorteil der Geldbestechung wird freilich naturgemäss dadurch aufgewogen, dass, wenn die Verheimlichung nicht gelingt, sie die stärkste Deklassierung des Betreffenden mit sich bringt.

Auch hier ist die Parallele mit dem Diebstahl bezeichnend.
Dienstboten stehlen sehr viel seltener, d.h. nur bei sehr viel grösserer moralischer Verkommenheit, Geld, als Esswaren oder eine sonstige Kleinigkeit.

Die Erfahrungen an manchen zeigen, dass sie davor zurückschrecken, denselben Wert in Geld zu stehlen, den sie sich als eine Flasche Wein oder weiblichen Putzgegenstand mit ziemlich ruhigem Gewissen aneignen.

Von dem ganz entsprechenden Standpunkt aus lässt unser Strafgesetzbuch die Entwendung geringer Mengen von Ess- und Genusswaren zum alsbaldigen Verbrauch nur als eine ganz leichte Übertretung gelten, während es den Diebstahl der gleichwertigen Geldsumme unter Umständen recht streng ahndet.

Es wird offenbar vorausgesetzt, dass bei einem momentanen Bedürfnis die Aneignungsmöglichkeit seines unmittelbaren Gegenstandes einen so starken Anreiz bildet, dass ihm zu unterliegen etwas allzu Menschliches ist, um hart bestraft zu werden.

Je entfernter das Objekt von dieser unmittelbaren Funktion ist, auf einem je längeren Umweg erst es das Bedürfnis befriedigen kann, um so schwächer wirkt der Reiz und eine um so stärkere Immoralität beweist es, ihm nachzugeben.

Deshalb ist nach dem Erkenntnis eines höchsten Gerichtshofes z.B. Feuerungsmaterial nicht unter die Genussmittel zu rechnen und der Diebstahl desselben nimmt an der Straferleichterung für den Diebstahl solcher nicht teil.

Zweifellos ist unter Umständen Feuerung ein ebenso dringendes Bedürfnis und für die Selbsterhaltung ebenso erforderlich wie Brot.

Allein seine Verwendung ist doch eine mittelbarere als die des Brotes, sie hat gleichsam mehr Zwischenstationen, und man kann deshalb annehmen, dass ihm gegenüber der in Versuchung Befindliche mehr Zeit zur Besinnung hat, die ihm die sinnliche Unmittelbarkeit des Reizes nicht lässt.

Von solcher Gegenwärtigkeit des Geniessens steht das Geld am weitesten ab, das Bedürfnis knüpft sich immer nur an das, was hinter ihm steht, so dass die von ihm ausstrahlende Versuchung sozusagen nicht als Naturtrieb auftritt und nicht die Kraft eines solchen als Entschuldigung des Unterliegens mit sich trägt.

Deshalb erscheint, wie der Diebstahl von Geld, so die Bestechlichkeit durch Geld gegenüber der durch einen momentan zu geniessenden Wert, als das Zeichen der raffinierteren und gründlicher verdorbenen sittlichen Beschaffenheit, so dass die Heimlichkeit, die das Geldwesen ermöglicht, als eine Art (>428) von Schutzvorrichtung für das Subjekt wirkt.

Indem sie immerhin einen Tribut an das Schamgefühl darstellt, gehört sie zu einem verbreiteten Typus: dass ein unsittliches Verhalten sich einen Beisatz sittlicher Elemente angliedert, nicht um sein Unsittlichkeitsquantum herabzusetzen, sondern gerade um es realisieren zu können.

Freilich zeigt sich auch hier, wie die Verhältnisse des Geldes von einer gewissen Quantitätsgrenze an ihren qualitativen Charakter wechseln.

Es gibt gigantische Bestechungen, die, jene Schutzvorrichtung ebenso zweckmässig abändernd, auf die Heimlichkeit in demselben Masse zugunsten eines gleichsam offiziellen Charakters verzichten, in dem sie sie eben ihres Umfanges wegen technisch gar nicht aufrecht erhalten könnten.

In den zwanzig Jahren zwischen der Zuerteilung der legislativen und administrativen, Selbständigkeit an Irland und der Union mit England war den englischen Ministern das eigentlich unlösbare Problem gestellt, zwei verschiedene Staaten mit einer einheitlichen Politik zu leiten und zwei selbständige Legislaturen fortwährend in Harmonie zu erhalten.

Sie fanden die Lösung in fort-währender Bestechung: alle die mannigfaltigen Tendenzen des irischen Parlaments wurden einfach dadurch, dass man die Stimmen kaufte, in die erwünschte Einheit gebunden.

So konnte von Robert Walpole einer seiner wärmsten Verehrer sagen: »Er war selbst völlig unbestechlich; aber um seine politischen Absichten, weise und gerecht wie sie waren, zu erreichen, war er bereit ein ganzes Unterhaus zu bestechen, und wäre nicht davor zurückgeschreckt, ein ganzes Volk zu bestechen.«

Ja, wie schon das reinste, seiner Sittlichkeit sich bewusste Gewissen des Bestechenden sogar mit der leidenschaftlichsten Verdammung der Bestechlichkeit zusammenbestehen kann, lehrt die Äusserung eines Florentiner Bischofs auf dem Höhepunkt des mittelalterlichen Kampfes gegen die Simonie: er möchte den päpstlichen Stuhl erkaufen, und wenn er ihn tausend Pfund kosten sollte, nur um die verfluchten Simonisten austreiben zu können!

Und wie es gerade der Riesenmassstab von Geldsummen ist, der der Bestechung - ähnlich wie der Prostitution - das Brandmal der Schamlosigkeit und deshalb das der Heimlichkeit erspart, findet vielleicht sein schlagendstes Beispiel daran: das grösste Finanzgeschäft der beginnenden Neuzeit war die Aufbringung der Mittel, die Karl V. zu den für seine Kaiserwahl nötigen Bestechungen brauchte!

Es kommt dazu, dass gerade die ausserordentliche Höhe der Kauf-summe für Werte, die solchem Handel entzogen sein sollten, oft eine gewisse Garantie dafür gibt, dass das mit ihm attakierte öffent-liche Interesse keinen allzugrossen Schaden leidet.

Dass englische Könige die grossen Ämter verkauften, bewirkte doch mindestens, dass (>429) die Käufer sich gut zu führen bestrebten: ein Mann, so heisst es, who had paid £ 10'000 for the seals was not likely to forfeit them for the sake of a petty malversation which many rivals would be ieady to detect.

Wenn ich die Heimlichkeit der Bestechung oben als eine Schutz-vorrichtung für das Subjekt bezeichnete, so ist, genau entsprechend, ihre Öffentlichkeit eine solche für die öffentlichen Interessen.

Dies ist das Korrektiv, durch das diese gigantischen Korruptionen gewissermassen legitim waren - sie liessen sich eben nicht verbergen und so konnte man sich sozusagen mit ihnen einrichten.

Darum sind Bestechungen auch in einfachen Verhältnissen leichter erträglich.

Von Aristides wird als etwas fast Unerhörtes hervorgehoben, dass er trotz seiner vielen diskretionären Gewalten arm gestorben ist.
In den kleinen antiken Stadtstaaten erschütterte die Unehrlichkeit Einzelner noch nicht die Fundamente des Ganzen, weil sie nur zu einem sehr kleinen Teil geldwirtschaftliche und weil die Verhältnisse durchsichtig und unkompliziert waren, so dass sie leicht wieder ins Gleichgewicht zu bringen waren.

Darum hat man mit Recht gesagt, dass sich das Schicksal Athens jeden Tag auf der Pnyx entschied.

Bei den modernen hoch zusammengesetzten Verhältnissen des öffentlichen Lebens mit seinen tausend unterirdischen, überall hin ausstrahlenden, wesentlich geldwirtschaftlichen Kräften wirkt Beamtenbestechlichkeit sehr viel verderblicher.

In allem hier Erörterten handelte es sich um den Verkauf von Werten, die zwar personaler, aber doch nicht subjektiver Natur sind, durch deren Bewahrung die Persönlichkeit - im Gegensatz zu den Werten subjektiven Geniessens - einen objektiven Wert an sich selbst empfindet.

Dass der Komplex der Lebenskräfte, den man in die Ehe hineingibt, dabei der Richtung des eigenen Instinktes folge; dass die Frau sich nur da ganz hingebe, wo der Mann dies mit gleichwertigen Empfindungen erwidert; dass Worte und Taten der folgsame Ausdruck von Überzeugungen und Verpflichtungen sind - dies alles bedeutet nicht sowohl einen Wert, den wir haben, als einen, der wir sind.

Indem man alles dies für Geld aufgibt, hat man sein Sein gegen ein Haben ausgetauscht.

Gewiss sind beide Begriffe aufeinander zurückführbar.

Denn alle Inhalte unseres Seins bieten sich uns als Besitz jenes an sich ganz inhaltlosen, rein formalen Zentrums in uns, das wir als unser gleichsam punktuelles Ich und als das habende Subjekt, gegenüber all seinen Qualitäten, Interessen, Gefühlen, als gehabten Objekten, empfinden; und andrerseits ist Besitz, wie wir sahen, ein Ausdehnen unserer Machtsphäre, ein Verfügenkönnen über Objekte, die eben damit in den Umkreis unseres Ich hineingezogen werden.

Das Ich, unser Wollen und Fühlen, setzt sich in die Dinge hinein (>430) fort, die es besitzt: von der einen Seite gesehen hat es auch sein Innerlichstes, insoweit es nur ein einzelner, angebbarer Inhalt ist, doch schon ausser sich, als ein objektives, seinem Zentralpunkt erst zugehöriges Haben, von der anderen her hat es auch sein Äusserlichstes, insoweit es wirklich sein Besitz ist, in sich; indem es die Dinge hat, sind sie Kompetenzen seines Seins, das ohne jedes einzelne dieser ein anderes wäre.

Logisch und psychologisch betrachtet ist es also willkürlich, zwischen Sein und Haben einen Grenzstrich zu ziehen.

Wenn wir diesen dennoch als sachlich berechtigt empfinden, so ist es, weil Sein und Haben, auf ihren Unterschied hin angesehen, keine theoretisch-objektiven, sondern Wertbegriffe sind.

Es ist eine bestimmte Wertart und Wertmass, die wir unseren Lebensinhalten zusprechen, wenn wir sie als unser Sein, eine andere, wenn wir sie als unser Haben bezeichnen.

Denn deutet man von diesen Inhalten diejenigen, welche dem rätselhaften Ich-Mittelpunkt nahe liegen, als unser Sein, die entfernteren als unser Haben, so ist ihre Rangierung auf dieser - jede scharfe Abgrenzung offenbar ausschliessenden Reihe doch nur durch die Verschiedenheit der Wertgefühle lierstellbar, von denen die einen und die anderen begleitet werden.

Wenn wir an jenen Verkäufen das, was wir fortgeben, unserem Sein, und das, was wir bekommen, unserem Haben zurechnen, so ist das nur ein indirekter Ausdruck dafür, dass wir ein intensiveres, dauernderes, den ganzen Umkreis des Lebens berührendes Wertgefühl für ein un-mittelbareres, dringlicheres, momentaneres vertauschen.

Ist nun der Verkauf personaler Werte eine Herabminderung des in diesem Sinn bestimmten Seins, das direkte Gegenteil des »Aufsichhaltens«, so kann man ein Persönlichkeitsideal nennen, an dem jene Verhaltungsweisen am entschiedensten messbar werden: die Vornehmheit - und zwar deshalb so entschieden, weil dieser Wert für das Geldwesen überhaupt das radikalste Kriterium bedeutet; so dass, an ihm gemessen, Prostitution, Geldheirat, Bestechung die outrierten Zuspitzungen in einer Reihe sind, die schon mit den legitimsten Formen des Geldverkehrs beginnt.

Für die Darstellung dieses Sachverhaltes handelt es sich zunächst um die Bestimmung des Vornehmheitsbegriffes selbst.

Die übliche Aufteilung unserer objektiven Schätzungsnormen in logische, ethische und ästhetische ist, auf unser wirkliches Urteilen hin angesehen, ganz unvollständig.

Wir schätzen etwa, um ein sehr augenscheinliches Beispiel zu nennen, die scharfe Ausbildung der Individualität, die blosse Tatsache, dass eine Seele eine eigenartige, in sich geschlossene Form und Kraft besitzt; die Unvergleichbarkeit und Unverwechselbarkeit, mit der eine Person gleichsam nur ihre (>431) eigene Idee darstellt, empfinden wir als wertvoll, und zwar oft im Gegensatz zu der ethischen und ästhetischen Minderwertigkeit des Inhaltes solcher Erscheinung.

Aber nicht um blosse Vervollständigung jenes Systems handelt es sich, sondern darum, dass das systematische Abschliessen als solches hier ebenso irrig ist, wie bei den fünf Sinnen oder den zwölf Kantischen Verstandeskategorien.

Die Entwicklung unserer Art bildet fortwährend neue Möglichkeiten, die Welt sinnlich und intellektuell aufzunehmen, und ebenso fortwährend neue Kategorien, sie zu werten.

Und wie wir so stetig neue wirksame Ideale formen, so bringt vertiefteres Bewusstsein immer weitere ans Licht, die bisher schon wirksame, aber unbewusste waren. Ich glaube nun, dass unter den Wertgefühlen, mit denen wir auf die Erscheinungen reagieren, sich auch eines findet, das man nur als die Wertung der »Vornehmheit« bezeichnen kann.

Diese Kategorie zeigt ihre Selbständigkeit darin, dass sie sich den sonst verschieden-artigsten und verschiedenwertigsten Erscheinungen gegenüber einstellt: Gesinnungen wie Kunstwerke, Abstammung wie literarischen Stil, einen bestimmt ausgebildeten Geschmack ebenso wie die ihm zusagenden Gegenstände, ein Benehmen auf der Höhe gesellschaftlicher Kultur wie ein Tier edler Rasse - alles dies können wir als »vornehm« bezeichnen; und wenn auch gewisse Beziehungen dieses Wertes zu denen der Sittlichkeit und der Schönheit stattfinden, so bleibt er doch immer auf sich ruhen, da der gleiche Grad seiner mit den allermannigfaltigsten ethischen und ästhetischen Stufen vereint auftritt.

Der soziale Sinn der Vornehmheit: die exzeptionelle Stellung gegenüber einer Majorität, der Abschluss der Einzelerscheinung in ihrem autonomen Bezirk, der durch das Eindringen irgendeines heterogenen Elementes sofort zerstört wäre - gibt offenbar den Typus für alle Anwendungen ihres Begriffes.

Eine ganz besondere Art des Unterschiedes zwischen den Wesen bildet den äusseren Träger des Vornehmheitswertes: der Unterschied betont hier einerseits den posi-tiven Ausschluss des Verwechseltwerdens, der Reduktion auf einen gleichen Nenner, des »Sichgemeinmachens«; andrerseits darf er doch nicht so hervortreten, um das Vornehme aus seinem Sich-selbst- genügen, seiner Reserve und inneren Geschlossenheit herauszulocken und sein Wesen in eine Relation zu Anderen, und sei es auch nur die Relation des Unterschiedes, zu verlegen.

Der vornehme Mensch ist der ganz Persönliche, der seine Persönlichkeit doch ganz reserviert.

Die Vornehmheit repräsentiert eine ganz einzigartige Kombination von Unterschiedsgefühlen, die auf Vergleichung beruhen, und stolzem Ablehnen jeder Vergleichung überhaupt.

Als ein völlig erschöpfen-des Beispiel erscheint es mir, dass das Haus der Lords nicht nur von (>432) jedem seiner Mitglieder als sein einziger Richter anerkannt wird, sondern im Jahre 1330 die Zumutung ausdrücklich ablehnt, über andere Leute als die Peers zu Gericht zu sitzen, - so dass also sogar ein Machtverhältnis zu Personen ausserhalb des eigenen Ranges als Degradation erscheint je mehr nun das Geld die Interessen beherrscht und von sich aus Menschen und Dinge in Bewegung setzt, je mehr die letzteren um seinetwillen hergestellt und nur nach ihm geschätzt werden, desto weniger kann der so beschriebene Wert der Vornehmheit seine Verwirklichung an Menschen und Dingen finden.

Mannigfache geschichtliche Erscheinungen legen diese negative Verbindung nahe.

Die alten Aristokratien Ägyptens und Indiens perhorreszierten den Seeverkehr und hielten ihn mit der Reinheit der Kasten für unverträglich.

Das Meer ist eine Vermittlung wie das Geld, es ist das ins Geographische gewandte Tauschmittel, gleichsam in sich völlig farblos und deshalb wie das Geld dem Ineinander-übergehen des Verschiedenartigsten dienstbar.

Seeverkehr und Geldverkehr stehen in enger historischer Verbindung, die Reserve und scharf geformte Abgeschlossenheit der Aristokratie muss von beiden her ein Abschleifen und Nivellieren fürchten.

Deshalb war auch dem venetianischen Adel zur guten Zeit der Aristokratie aller eigene Handel untersagt, und erst 1784 wurden die Adligen durch ein Gesetz ermächtigt, unter eigenem Namen Handel zu treiben.

Vorher konnten sie dies nur als stille Teilnehmer an den Geschäften der cittadini, also nur wie aus der Ferne und unter einer Maske.

In Theben gab es einmal ein Gesetz, dass nur, wer zehn Jahre lang allem Marktverkehr ferngeblieben war, zu Ämtern wählbar sein sollte; Augustus untersagte den Senatoren, sich an Zollpachtungen zu beteiligen und Rhederei zu treiben.

Wenn Ranke das 14. und 15. deutsche Jahrhundert als die plebejischen unserer Geschichte bezeichnet, so bezieht sich das auf die damals aufkommenden geldwirtschaftlichen Zustände, deren Träger die der bisherigen Aristokratie antagonistischen Städte waren.

Schon zu Beginn der Neuzeit empfand man in England, dass die Reichtumsunterschiede, die in der Stadt galten, durchaus keine so entschieden abgeschlossene Aristokratie schaffen konnten, wie die auf dem Lande geltenden Standesgrenzen.

Der ärmste Lehrling konnte die höchste Zukunft erhoffen, wo diese nur im Geldbesitz lag, während eine völlig unbiegsame Linie die Landaristokratie von dem yeoman schied. Die unendliche quantitative Abstufbarkeit des Geldbesitzes lässt die Stufen ineinander übergehen und verwischt die Formbestimmtheit der vornehmen Klassen, die ohne Festigkeit der Grenzen nicht bestehen kann.

Dem Vornehmheitsideal ist wie dem ästhetischen, von dem ich (>433) dies schon früher hervorhob, die Gleichgültigkeit gegen das Wieviel eigen.

Vor dem abgeschlossenen Insichruhen des Wertes, den es dem an ihm teilhabenden Wesen gewährt, tritt die Quantitätsfrage ganz zurück; die rein qualitative Bedeutung, die jenes Ideal meint, wird dadurch verhältnismässig wenig gehoben, dass mehr Exemplare auf diese Höhe gelangen.

Das Entscheidende ist, dass sie dem Dasein überhaupt gelungen ist, und für sich allein der vollgültige Repräsentant davon zu sein, verleiht dem vornehmen - ob menschlichen, ob untermenschlichen - Wesen seine spezifische Natur.

In dem Augenblick aber, in dem die Dinge auf ihren Geldwert hin angesehen und gewertet sind, rücken sie aus dem Bereich dieser Kategorie fort, ihre Wertqualität ist in ihrem Wertquantum untergegangen und jenes Sich-selbst-gehören - das geschilderte Doppelverhältnis zu Anderen und zu sich selbst -, das wir von einem gewissen Grade an als Vornehmheit empfinden, hat seine Basis verloren.

Das Wesen der Prostitution, das wir am Gelde erkannten, teilt sich den Gegenständen mit, die nur noch als seine Äquivalente funktionieren, ja, diesen vielleicht in noch fühlbarerem Masse, weil sie mehr zu verlieren haben, als das Geld es von vornherein hat. jener äusserste Gegensatz der Vornehmheitskategorie, das Sich-gemein-machen mit Anderen, wird zum typischen Verhältnis der Dinge in der Geldwirtschaft, weil sie durch das Geld, wie durch eine Zentralstation, miteinander verbunden sind, alle mit gleicher spezifischer Schwere in dem fortwährend bewegten Geldstrom schwimmen, und so, alle in derselben Ebene liegend, sich nur durch die Grösse der Stücke unterscheiden, die sie von dieser decken.

Hier macht sich unvermeidlich die tragische Folge jeder Nivellierung geltend: dass sie das Hohe mehr herunterzieht, als sie das Niedrige erhöhen kann.

Bei dem Verhältnis von Personen untereinander liegt das auf der Hand.

Wo ein seelischer Bezirk, insbesondere intellektueller Art, sich bildet, auf dem eine Mehrzahl von Menschen Verständigung und Gemeinsamkeit findet - da muss derselbe dem Niveau des Tiefststehenden erheblich näher liegen als dem des Höchststehenden.

Denn immer ist es eher möglich, dass dieser herunter-, als dass jener heraufsteige.

Der Umkreis von Gedanken, Kenntnissen, Willenskräften, Gefühlsnuancen, den die unvollkommenere Persönlichkeit mitbringt, wird von dem gedeckt, der der vollkommeneren eigen ist, aber nicht umgekehrt; jener also ist beiden gemeinsam, dieser nicht; so dass, gewisse Ausnahmen vor-behalten, der Boden gemeinsamer Interessen und Aktionen von den besseren und den niederen Elementen nur unter Verzicht der ersteren auf ihre individuellen Vorzüge wird innegehalten werden können.

Zu (>434) diesem Resultat führt auch die weitere Tatsache, dass selbst für gleichmässig hochstehende Persönlichkeiten das Niveau ihrer Gemeinsamkeit nicht so hoch liegen wird, wie das jedes Einzelnen für sich.

Denn gerade die höchsten Ausbildungen, die jedem eigen sein mögen, pflegen nach ganz verschiedenen Seiten differenziert zu sein, und sie begegnen sich nur auf jenem tieferen generellen Niveau, über das hinweg die individuellen und gleich bedeutsamen Potenzen oft bis zur Unmöglichkeit jeder Verständigung überhaupt auseinander führen.

Was den Menschen gemeinsam ist - nach der biologischen Seite hin: die ältesten und deshalb sichersten Vererbungen - ist im allgemeinen das gröbere, undifferenzierte, ungeistigere Element ihres Wesens.

Dieses typische Verhältnis, durch das die Lebensinhalte ihre Gemeinsamkeit, ihre Dienste zur Verständigung und Einheitlichkeit, mit ihrer relativen Niedrigkeit bezahlen müssen; durch das der Einzelne, auf dies Gemeinsame sich reduzierend, auf seine individuelle Werthöhe verzichten muss, sei es, weil der andere tiefer steht als er, sei es, weil dieser, obgleich ebenso hoch entwickelt, seine Höhe nach einer anderen Richtung hin hat, - dieses Verhältnis zeigt seine Form an Dingen nicht weniger als an Personen.

Nur dass, was in diesem Fall ein Prozess an Wirklichkeiten ist, in jenem nicht eigentlich an den Dingen selbst, sondern an den Wertvorstellungen von ihnen vorgeht.

Die Tatsache, dass der feinste und aparteste Gegenstand ebenso für Geld zu haben ist, wie der banalste und roheste, stiftet eine Beziehung zwischen ihnen, die ihrem qualitativen Inhalt fern liegt und die gelegentlich dem ersteren eine Trivialisierung und eine Abflachung der spezifischen Schätzung eintragen kann, während der zweite überhaupt nichts zu verlieren hat, aber auch nichts gewinnen kann.

Dass der eine viel und der andere wenig Geld kostet, kann dies nicht immer ausgleichen, namentlich nicht bei generellen, über die Einzelvergleichung sich erhebenden Wertungen, und ebensowenig gelingt dies dem nicht abzuleugnenden psychologischen Vorkommnis, dass gerade an der Gemeinsamkeit des Geldnenners die individuellen Differenzen der Objekte sich um so schärfer abheben.

Die herstimmende Wirkung des Geldäquivalents tritt unzweideutig hervor, sobald man mit einem schönen und eigenartigen, aber käuflichen Objekt ein an sich ungefähr gleich bedeutsames vergleicht, das aber für Geld nicht zu haben ist; dieses hat von vornherein für unser Gefühl eine Reserve, ein Auf-sich-ruhen, ein Recht, nur an dem sachlichen Ideal seiner selbst gemessen zu werden, kurz: eine Vornehm-heit, die dem anderen versagt bleibt. Der Zug in seinem Bilde, dass (>435) es für Geld zu haben ist, ist auch für das Beste und Erlesenste ein locus minoris resistentiae, an dem es sich der Zudringlichkeit des untergeordneten, das gleichsam eine Berührung mit ihm sucht, nicht erwehren kann.

Denn so sehr das Geld, weil es für sich nichts ist, durch diese Möglichkeit ein ungeheures Wertplus gewinnt, so erleiden umgekehrt unter sich gleichwertige, aber verschiedenartige Objekte durch ihre - wenn auch mittelbare oder ideelle - Austauschbarkeit eine Herabsetzung der Bedeutung ihrer Individualität.

Immerhin ist -dies wohl auch das tiefer gelegene Motiv, aus dem wir gewisse Dinge, etwas verächtlich, als »gangbare Münze« charakterisieren: Redensarten, Modi des Benehmens, musikalische Phrasen usw.

Hierbei erscheint nun nicht die Gangbarkeit allein als der Vergleichungspunkt, der die Münze, das gangbarste Objekt überhaupt, als seinen Ausdruck herzuruft.

Manchmal mindestens kommt noch das Austauschmoment hinzu.

Es nimmt es gewissermassen jeder an und gibt es wieder aus, ohne ein individuelles Interesse am Inhalt - wie beim Gelde.

Auch hat es jeder in der Tasche, in Vorrat, es bedarf keiner Umformung, um in jeder Situation seinen Dienst zu tun.

Indem es, gegeben oder empfangen, zu dem Einzelnen in Beziehung tritt, erhält es doch keine individuelle Färbung oder Hinzufügung, es geht nicht, wie andere Inhalte des Redens oder Tuns, in den Stil der Persönlichkeit ein, sondern geht unalteriert durch diese hindurch, wie Geld durch ein Portemonnaie.

Die Nivellierung erscheint als Ursache wie als Wirkung der Austauschbarkeit der Dinge - wie gewisse Worte ohne weiteres ausgetauscht werden können, weil sie trivial sind, und trivial werden, weil man sie ohne weiteres auszutauschen pflegt.

Die Lieblosigkeit und Frivolität, durch die sich die Behandlung der Gegenstände in der Gegenwart so sehr von früheren Zeiten unterscheidet, geht sicher zum Teil auf die gegenseitige Entindividualisierung und Abflachung, auf Grund des gemeinsamen Geldwertniveaus, zurück.

Die im Gelde ausgedrückte Tauschbarkeit aber muss unvermeidlich eine Rückwirkung auf die Beschaffenheit der Waren selbst haben, bzw. mit ihr in Wechselwirkung stehen.

Die Herabsetzung des Interesses für die Individualität der Waren führt zu einer Herabsetzung dieser Individualität selbst.

Wenn die beiden Seiten der Ware als solcher ihre Qualität und ihr Preis sind, so scheint es allerdings logisch unmöglich, dass das Interesse nur an einer dieser Seiten hafte: denn die Billigkeit ist ein leeres Wort, wenn sie nicht Niedrigkeit des Preises für eine relativ hohe Qualität bedeutet, und die Höhe der Qualität ist ein ökonomischer Reiz nur dann, wenn (>436) ihr ein irgend angemessener Preis entspricht.

Dennoch ist jenes begrifflich Unmögliche psychologisch wirklich und wirksam; das Interesse für die eine Seite kann so steigen, dass das logisch erforderte Gegenstück derselben ganz herabsinkt.
Der Typus für den einen dieser Fälle ist der »Fünfzig-Pfennig-Bazar«.

In ihm hat das Wertungsprinzip der modernen Geldwirtschaft seinen restlosen Ausdruck gefunden.

Als das Zentrum des Interesses ist jetzt nicht mehr die Ware, sondern ihr Preis konstituiert - ein Prinzip, das früheren Zeiten nicht nur schamlos erschienen, sondern innerlich ganz unmöglich gewesen wäre.

Es ist mit Recht darauf aufmerksam gemacht worden, dass die mittelalterliche Stadt trotz aller Fortschritte, die sie verkörperte, doch noch der ausgedehnten Kapitalwirtschaft ermangelte, und dass dies der Grund gewesen sei, das Ideal der Wirtschaft nicht sowohl in der Ausdehnung (die nur durch Billigkeit möglich ist), als vielmehr in der Güte des Gebotenen zu suchen.

Daher die grossen Leistungen des Kunstgewerbes, die rigorose Überwachung der Produktion, die strenge Lebensmittelpolizei usw.

Das eben ist der eine äusserste Pol der Reihe, deren anderen das Schlagwort: »billig und schlecht« bezeichnet - eine Synthese, die nur dadurch möglich ist, dass das Bewusstsein durch die Billigkeit hypnotisiert ist und ausser ihr überhaupt nichts wahrnimmt.
Das Nivellement der Objekte auf die Ebene des Geldes setzt zuerst das subjektive Interesse an ihrer eigenartigen Höhe und Beschaffenheit herab und, als weitere Folge, diese letztere selbst; die Produktion der billigen Schundware ist gleichsam die Rache der Objekte dafür, dass sie sich durch ein blosses indifferentes Mittel aus dem Brennpunkte des Interesses mussten verdrängen lassen.

Durch alles dies ist wohl hinreichend deutlich geworden, in wie radikalem Gegensatz das Geldwesen und seine Folgen zu den vorhin skizzierten, Vornehmheitswerten stehen.

Das Geldwesen zerstört am gründlichsten jenes Aufsichhalten, das die vornehme Persönlichkeit charakterisiert und das von gewissen Objekten und ihrem Gewertet-werden aufgenommen wird; es drängt den Dingen einen ausser ihrer selbst liegenden Massstab auf, wie gerade die Vornehmheit ihn ablehnt; indem es die Dinge in eine Reihe, in der bloss Quantitätsunter-schiede gelten, einstellt, raubt es ihnen einerseits die absolute Differenz und Distanz des einen vom andern, andrerseits das Recht, jedes Verhältnis überhaupt, jede Qualifikation durch die wie auch ausfallende Vergleichung mit anderen abzulehnen - also die beiden Be-stimmungen, deren Vereinigung das eigentümliche Ideal der Vor-nehmheit schafft.

Die Steigerung personaler Werte, die dieses Ideal bezeichnet, erscheint also selbst in seiner Projizierung in Dinge hinein (>437) so weit aufgehoben, wie die Wirksamkeit des Geldes reicht, das die Dinge in jedem Sinne des Wortes »gemein« macht und sie damit schon dem Sprachgebrauch nach in den absoluten Gegensatz zum Vornehmen stellt.

Gegen diesen Begriff gehalten tritt nun erst an der ganzen Breite käuflicher Lebensinhalte die Wirkung des Geldes hervor, die die Prostitution, die Geldheirat und die Bestechung in Personal zugespitzter Form gezeigt haben.

-> Teil 2

 

Georg Simmel: Philosophie des Geldes

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 1900 (1. Auflage)

1. Kapitel: Wert und Geld
Teil I ¦ Teil II ¦ Teil III

2. Kapitel: Der Substanzwert des Geldes
Teil I ¦ Teil II ¦ Teil III

3. Kapitel: Das Geld in den Zweckreihen
Teil I ¦ Teil II ¦ Teil III

4. Kapitel: Die individuelle Freiheit
Teil I ¦ Teil II ¦ Teil III

5. Kapitel: Das Geldäquivalent personaler Werte
Teil I ¦ Teil II ¦ Teil III

6. Kapitel: Der Stil des Lebens
Teil I ¦ Teil II ¦ Teil III

 


 

Editorial:

Prof. Hans Geser
Soziologisches Institut
der Universität Zürich
Andreasstr. 15 
8050 Zürich 
Tel. ++41 55 2444012