BAND 2:
SECHSTES KAPITEL
Die Freiheit
(Teil 2: Seiten 205-273)
Die Schwierigkeit der Freiheitsvorstellung lässt sich
folgendermassen ausdrücken. Sie entspringt aus dem Gefühl des Subjekts: statt A zu wollen,
hätte ich auch B wollen können; ich hätte es gekonnt, - wenn ich
gewollt hätte.
Aber auch dieses zurückliegende Wollen, von dem das definitive,
erscheinende abhängt, muss doch frei sein, sonst wäre dieses nicht
frei. Also auch an seiner Statt hätte ein anderes Wollen eintreten
können - wenn ich gewollt hätte; und so fort ins Unendliche.
Diese (<206) widerspruchsvolle Vorstellung, die jedem Wollen ein
Wollenkönnen voransetzt, die Entscheidung aber, ob ich dieses Können
zu dem Wollen von A oder dem von B benutze, wiederum von einem Wollen
abhängig machen muss - diesen endlosen Prozess schneidet die
philosophische Freiheitslehre dadurch ab, dass sie das Wollen aus dem
Ich entspringen lässt.
Durch das Ich wird der unendlichen Reihe der von einander
abhängenden Wollungen ein Damm gesetzt. Das Ich enthält gewissermassen diese sämtlichen Wollungen
potentiell oder involviert in sich. Es genügt nun zur Freiheit, wenn das Wollen statt aus einem
weiteren Wollen aus dem Ich hervorgeht.
Bei dieser Sachlage kann man den Standpunkt einnehmen, dass alle
philosophischen Deutungen der Freiheit auf mehr oder weniger
greifbaren Umwegen an dem eigentlichen Problem vorübergehen und die
Schwierigkeit verschleiern, statt sie zu lösen.
Diesem Vorwurf entgehen selbst diejenigen, jetzt sehr verbreiteten
Lehren nicht, die zwar scheinbar am Determinismus als fragloser
Voraussetzung festhalten, schliesslich aber doch, um das ethische
Interesse nicht zu kompromittieren, die Freiheit durch eine Hintertür
wieder einführen, etwa mit einem "wir können die Macht der
sittlichen Motive in uns stärken", "es ist möglich, dass
wir unsere Sinnlichkeit unserer Vernunft unterordnen" - denn in
diesem "Können" liegt, wenn es nicht den Sinn, wie in dem
Satze: "Es kann heute regnen" haben soll, schon die ganze
perhorreszierte Freiheit.
Aber gerade dieser Doppelsinn des Könnens wird zu solchem feigen
Vermittlungsversuch oft genug benutzt. Freilich können wir, freilich ist es uns möglich, sowohl sittlich
wie unsittlich zu handeln.
Allein auf dem Grunde des Determinismus kann dies nur heissen, dass
von Menschen sowohl sittlich wie unsittlich gehandelt wird, und dass
wir mangelnder Erkenntnis wegen im einzelnen Falle unsicher sind,
welcher von beiden Fällen eintreten wird.
Aus dieser (<207) blossen Erkenntnisbeziehung, die das Können,
die Möglichkeit, hier bedeuten darf, wird nun aber unter der Hand ein
reales objektives Können, eine Möglichkeit im Sinne der Potenz
gemacht; das Können ist statt einer blossen Unsicherheit des
Vorstellenden über das, was geschehen wird, auf einmal eine Kraft,
die das Geschehen so oder anders lenken kann, die nicht nur die
problematische, sondern die reale Möglichkeit hat, in der bestimmten
Weise zu handeln und also, wenn Können und Möglichkeit dann noch
überhaupt einen Wortsinn haben sollen, auch die Möglichkeit anders
zu handeln.
Dem gegenüber müssen wir daran festhalten, dass Freiheit in dem
Sinne, der überhaupt einen Sinn hat und nicht nur ein Unterschiebsel
oder ein verschwommener Deutungsversuch für einen ganz
entgegengesetzten Gedanken ist, nur den reinen grundlosen Zufall
bedeutet.
Wenn wir das Wollen von A auf das Ich, die Vernunft, die
Sittlichkeit, worauf auch immer, schieben, um es der blinden
Zufälligkeit zu entziehen, so bleibt die Frage bestehen, ob diese
höhere Potenz zu dem Entschlusse, A zu wollen, notwendig bestimmt
wurde oder nicht.
Denn die Annahme, dass dieselbe sich eben für A oder für B
entscheiden könnte, bezeichnet doch nur die Situation vor der
Entscheidung für A; woraufhin nun die nach dem blossen Können
eintretende wirkliche Entscheidung stattfindet, ist damit noch nicht
ausgemacht.
Erfolgt nun diese Entscheidung so, dass die ihr vorhergehenden
Momente sie nicht notwendig, d. h. bei absoluter Gleichheit dieser
immer absolut gleich, aus sich hervortreiben, so ist dies ein
absoluter Zufall, eine Schöpfung aus dem Nichts, ja genau angesehen,
eine Schöpfung ohne Schöpfer.
Denn jene vorhandene Potenz ist dann sozusagen nur die Substanz, an
der die Entscheidung hervortritt, während es an einer Kraft fehlt,
welche dieselbe hervorgerufen hätte und sie also in der gleichen
Situation auch immer, also notwendig, (<208) hervorruft.
Nur Schlaffheit des Denkens kann die Schärfe der Alternative
zwischen Notwendigkeit und Zufall verwischen; nur sie kann den Abgrund
zwischen beiden durch Setzung eines Subjekts überbrückt meinen, von
dem die Entscheidung ausginge, gegen dessen Entscheidungstätigkeit
sich aber eben die Frage richtet, ob sie überhaupt veranlasst ist
oder nicht.
- Man könnte einen Ausweg etwa in dem Gedanken suchen, dass
Kausalität sich auch mit Verschiedenheit des Erfolges bei Gleichheit
der gegebenen Situation vereinigen liesse.
Aus der Ursache in könnte einmal die Folge n, ein anderes Mal die
Folge n1 hervorgehen, ohne dass man die Verschiedenheit von n und n1
auf den grundlosen Zufall zu schieben brauchte; dies wäre vielmehr
erst dann nötig, wenn man von vornherein annimmt, jede Ursache könne
nur eine, immer gleiche Wirkung, n oder n1 , haben, also das schon
voraussetzt, wonach gerade erst gefragt wird.
Die Frage, was m denn zu diesem Unterschiede seiner Erzeugungen
veranlasste, wäre nicht richtig gestellt. Denn dieser Unterschied besteht als solcher ausschliesslich im
Bewusstsein des Beobachters, der beides aneinander hält.
In dem Augenblick, wo in n erzeugt, wüsste es sozusagen von n1
nichts, und die Entwicklung seiner Kräfte ginge ebenso vollständig
und eindeutig in der Richtung von n, wie sie in einem anderen
Augenblick auf n, geht, und wie sie in unserer gültigen Vorstellung
von Kausalität auch jedes andere Mal auf n geht.
Der Unterschied in dem Inhalte der Kausalität braucht nicht zu
hindern, dass formell volle Kausalität zwischen in und seinen zu
verschiedenen Zeiten verschiedenen Folgen besteht.
So gut wie wir uns widerspruchslos denken können, dass eine Kraft
überhaupt und immer eine andere Wirkung übe, als sie es tatsächlich
tut, ebenso gut könnten wir, rein logisch genommen, uns vorstellen,
dass sie manchmal diese und manchmal jene Wirkung übt, jedes Mal aber
mit dem gleichen Sichumsetzen ,der Ursachen in die Wirkung, das weder
auf der Seite (<209) der einen noch auf der der andern einen Rest
lässt.
Die eigentümliche Mischung von Berechenbarkeit und
Unberechenbarkeit, die die psychischen Prozesse zeigen, die scheinbar
völlige Verschiedenheit der Folgen, die der Wille an die genau
gleiche Situation knüpft, zugleich aber auch die Überzeugung, dass
keine dieser Folgen ursachlos aus dem Nichts entspringt, sondern dass
eine Ursache sieh voll in ihnen auslebt - diese Kombination könnte
wohl zu der Vorstellung leiten, dass der psychischen Kausalität im
Unterschiede von der physischen diese Wechselform eigen wäre.
Dem Gesetze, dass nichts ursachlos geschieht, würde damit
vollständig Genüge geleistet, nur dass die Inhalte, an denen es sich
vollzieht, zu verschiedenen Zeiten verschieden wären.
Gegen diese logisch vielleicht mögliche Deutung des
Willensprozesses könnte man nur den erkenntnistheoretischen Einwand
machen, dass Kausalität, Kraftwirkung, ja niemals unmittelbar erkannt
werden kann, sondern dass ihre Existenz immer nur auf Grund einer
regelmässigen, inhaltlich gleichen Zeitfolge von Ereignissen
vorausgesetzt wird.
Eine der Materie nach wechselnde Kausalität ist allerdings
denkbar, aber nicht erfahrbar, weil Kausalität innerhalb der reinen
Erfahrung nichts anderes bedeutet, als die unverbrüchliche Gleichheit
im Inhalt der einander folgenden Erscheinungen.
Erst aus der Beobachtung dieser Gleichheit schliessen wir auf die
zu Grunde liegende Kraft, die die zweite Erscheinung ursächlich aus
der ersten hervorgetrieben hat. Jene Wechselform der Kausalität würde also, indem sie den
Erkenntnisgrund der Kausalität überhaupt negiert, eine ewig
unerweisliche Denkmöglichkeit bleiben.
Die Hauptsache ist hier aber die, dass selbst unter Voraussetzung
ihrer die Freiheit nur scheinbar vom grundlosen Zufall geschieden
wäre. Denn es wäre allerdings mit ihr gewonnen, dass ursächlicher
Weise, und ohne eine aus dem Nichts entspringende Kraft zu Hülfe zu
(<210) nehmen, die genau gleiche Situation in einmal das Wollen n,
ein anderes Mal das Wollen n1 erzeugen könnte.
Allein damit wäre nur diejenige äusserliche Erscheinung gegeben,
die wir bei tatsächlichem Vorhandensein der Freiheit erwarten
würden.
Ihre innere Wirklichkeit aber wäre genau so negiert wie bei dem
wirklich geltenden Kausalbegriff ; denn die Notwendigkeit, mit der das
Wollen n zu einer gegebenen Zeit aus m erfolgt, ist bei dieser
Voraussetzung durchaus keine geringere, als wenn m überhaupt und
immer nur die Folge n, niemals aber n1 hätte; und ebenso entsprechend
für n1.
Nur der Beobachter, der die Verschiedenheit der Folgen von in
zusammenstellt, könnte auf den Gedanken einer Freiheit von in kommen,
deren Erfolg eben jene Verschiedenheit wäre.
In Wirklichkeit wäre in jedem gegebenen Augenblicke entweder die
Folge n oder die Folge n, unbedingt notwendig; wenigstens würde
gegenüber diesem Wechsel des Erfolges die Frage noch genau so stehen,
wie sie seiner Gleichartigkeit gegenüber steht: ob eben solcher
Wechsel bez. jeder der verschiedenen Erfolge in seinem Zeitmoment
nicht seinerseits notwendig sei; und die Negierung dieser Frage würde
das einzelne Wollen doch wieder dem grundlosen Zufall, dem Ursprung
aus dem Nichts preisgeben.
Dadurch also, dass man den Inhalt der Kausalität wechselt, gewinnt
man nur das äussere Phänomen eines Indeterminismus, aber nicht die
reale Befreiung des Wollens von jener inneren Notwendigkeit, deren
Negierung allein wirkliche Freiheit, aber zugleich absoluter Zufall
wäre.
Wenn man nun aber auch das Opfer des Kausalbegriffes brächte, wenn
man unter Abweisung jedes durch den Ich-Begriff vermittelten
Kompromisses das absolute liberum arbitrium indifferentiae zugebe, so
würde damit der Zweck gar nicht erreicht, um dessentwillen es
überhaupt lohnt, eine Freiheit anzunehmen.
Es ist bekanntlich längst nachgewiesen, dass bei der Freiheit, die
im einfachen Ausschluss (<211) der Kausalität besteht, keine
Zurechnung möglich ist. Bei völliger Ursachlosigkeit der Handlung wäre sowohl Strafe wie
Lohn sinnlos, weil sie gar nicht an dieselbe Adresse gelangten, von
der das Wollen ausgegangen ist - denn das Vorhandensein eines solchen
veranlassenden Ausgangspunktes der Handlung wird ja gerade durch die
Voraussetzung negiert.
Man lasse sich nicht durch die gewohnte Vorstellung täuschen, dass
ich dafür bestraft werde, dass ich a gewollt habe, während und weil
ich frei war, b zu wollen.
Ist wirklich, wie es der reine Begriff der Freiheit fordert, jede
positive Kraft ausgeschlossen, die das Wollen von a produziert habe,
so ist es eben der reine Zufall, ob a oder b eingetreten ist, und ich
kann dafür so wenig verantwortlich gemacht werden, wie für ein
Ereignis auf dem Sirius. Nun aber zeigt sich eine unvermeidliche Antinomie, indem die
Annahme des Determinismus die Verantwortung ganz ebenso ausschliesst.
Die Vermittlungsversuche, durch welche die durchgängige
Naturgesetzlichkeit des Wollens mit dessen Zurechenbarkeit vereinigt
werden soll, sind ebenso unhaltbar wie die entgegengesetzt
gerichteten, die von der Freiheit ausgehen und diese mit der
Naturgesetzlichkeit versöhnen wollen.
Sobald das Wollen ein koordiniertes Glied eben desselben
Naturprozesses ist, dem die Verdauung und die Gravitation angehören,
so wird keine begriffliche Deduktion uns überreden, dass es sittlich
zurechenbar ist.
Wenn für den Laplace'schen Universalgeist mein Wollen aus dem
Weltzustande vor beliebig langer Zeit vermöge bestimmter
Gesetzesformeln genau so ausrechenbar ist, wie der Kreislauf des
Blutes oder die Kontraktion der unwillkürlichen Muskeln, so fällt
die Voraussetzung aller Verantwortung fort; in den gröberen, unserer
Erkenntnis zugänglichen Fällen solcher Bestimmtheit des Wollens, wie
bei den durch körperliche Störung veranlassten Innormalitäten,
zweifelt auch niemand an dem Fehlen der Verantwortung, während es
doch unleugbar ist, dass bei durchgängiger (<212) Gleichheit vor
dem Naturgesetz die zugerechneten Handlungen genau so nezessitiert
sind, wie die des Wahnsinnigen.
Erst unter der Voraussetzung, dass statt des tatsächlichen Wollens
ein anderes hätte eintreten können, wird jenes sittlich
verantwortbar, und es erscheint mir als eines der grössten Verdienste
Kants, dass er allen schwächlichen Vermittlungsversuchen gegenüber
an dieser Bedeutung, die der Freiheitsbegriff nun einmal psychologisch
in voller Schärfe besitzt, festgehalten hat.
Weder aus der Freiheit noch aus der Determiniertheit des Wollens
lässt sich also seine Verantwortbarkeit widerspruchslos herleiten;
die Kreierung eines Ich als des Sitzes der Verantwortlichkeit hatte
die Frage nur um eine Instanz höher gerückt.
Irgendwo lag der Punkt, mochte man ihn noch so sehr hin- und
herschieben, an dem sich entscheiden musste, ob unser Wollen ein
schlechthin zufälliges oder ein schlechthin nezessitiertes ist.
Und in beiden Fällen konnte es die Verantwortung für seine
Inhalte ablehnen. Es bleibt deshalb nichts übrig, als die Verantwortung, wenn wir
sie überhaupt beibehalten wollen, auf eine andere Basis als auf die
unhaltbare einer Bejahung oder Verneinung der Freiheit zu stellen. Da es unmöglich ist, sie auf die Freiheit zu gründen, so ist
vielleicht der Versuch gerechtfertigt, die Freiheit aus ihr
herzuleiten; ich meine dies folgendermassen.
Aus dem Verteidigungstriebe, den die natürliche Zweckmässigkeit
durch Auslese hervorrufen musste, mag der weitere Trieb gequollen
sein, auf die Seite, von welcher mir Böses geschieht, dies
zurückzuwenden, es ihr selber anzutun, zunächst ganz ohne zu fragen,
ob der tatsächliche Urlieber des Bösen auch wirklich Schuld daran
ist, ob er aus Willen oder Freiheit gehandelt hat; der Wilde prügelt
seinen Fetisch, Xerxes lässt das Meer peitschen, das Kind schlägt
den Stein, der ihm auf den Fuss gefallen ist (vgl. Bd. 1, 8. 392).
Diese Vergeltung (<213) war zuerst infolge ihres impulsiven
Charakters eine ausnahmslose. Aber man lernte, dass sie in einer Reihe von Fällen ihren Zweck
verfehlte, indem ihr Objekt empfindungslos war, oder kein Schutz durch
sie erzielt wurde.
Nimmt man überhaupt an, dass die Vergeltung ein zweckmässiges Tun
ist, dass sie dem Schutze des Individuums dient, so müssen wir auch
weiter eine Differenzierung innerhalb ihrer Objekte annehmen, die
statt der Blindheit eines unbedingten und mechanischen: Auge um Auge,
Zahn um Zahn, die vergeltende Reaktion nur an denjenigen üben liess,
bei denen die Vergeltung auch wirklich ihren Zweck erreichte.
Es scheint mir nun kein Zweifel, dass ein Individuum eben dann
"zurechnungsfähig", "verantwortlich" ist, wenn
die strafende Reaktion auf seine Tat bei ihm den Zweck der Strafe
erreicht, sei dieser Zweck nun Besserung oder Abschreckung oder was
immer. Wo die Qualitäten des Täters diesen Zweck entweder vereiteln oder
überflüssig machen, da ist er im Zustande der Unverantwortlichkeit.
Den Wahnsinnigen bestrafen wir nicht für seine unheilvolle Tat,
weil die Strafe keinen Zweck hätte, ihn nicht von ähnlichen Taten
abhalten würde ebenso wenig denjenigen, der keine Einsicht in die
Bedeutung seines Tuns hatte, der nicht weiss, was er tut; denn einem
intellektuellen Mangel gegenüber würde Strafe nichts nützen.
Den sinnlos Betrunkenen, der ein Verbrechen begangen hat, als
Verbrecher zu bestrafen, wäre deshalb sinnlos, weil keine Präsumtion
vorliegt., dass derselbe Mann im nüchternen Zustande sich der
gleichen Tat schuldig machen wird, und es also gar nicht erst eines
Strafmittels bedarf, um ihn davon zurückzuhalten, während, wenn er
von neuem trunken wird, die zurückhaltende Wirkung der früheren
Strafe doch ausgelöscht wäre; ähnliches gilt von demjenigen, der in
einer Notlage ein Verbrechen begangen hat.
Die zweckmässige Strafe für den Trunkenen ist diejenige für
seine Trunkenheit, weil (<214) er sich betrinkt, während er
nüchtern ist, und in diesem Zustande die erlittene Strafe ihren Zweck
erfüllen kann. Entsprechend rechtfertigt sich die Strafe der Fahrlässigkeit.
Das Bestraftwerden einer Handlungsfolge, an die man nicht gedacht
hat, soll dieser Folge eine erhöhte Reproduktionswahrscheinlichkeit
sichern; es ist der Gesichtspunkt, von dem der Brauch bei manchen
Stämmen ausging, beim Setzen eines neuen Grenzsteines die Jugend des
Ortes an diese Stelle zu führen und stark durchzuprügeln, damit die
Erinnerung daran ihr die Stelle in scharfem Bewusstsein erhalte.
Die grössere Milde, mit der die fahrlässige Sünde gegenüber der
bewussten bestraft wird, erklärt sich aus der Annahme, dass es keines
so kräftigen Eindrucks bedarf, um bloss das Bewusstsein jemandes für
die Folgen seines Tuns und Lassens zu schärfen, als da,, wo es sich
um die Umwandlung eines verdorbenen Willens handelt.
Wo wir Strafen mildern, weil der Täter sich nicht im vollen Besitz
seiner Freiheit befunden habe, da lässt sich dies überall so deuten,
dass für den Zweck, den man mit der Strafe erreichen will, die
schärfere nicht erforderlich ist.
Die gewöhnliche Anschauung schreibt Handlungen, welche Krankheiten
und Abnormitäten des Seelenlebens verraten, als solche ohne weiteres
körperlichen Ursachen zu, während sie bei normalem psychischem
Verlaufe dieses Verhältnis nicht ebenso zugibt, und deshalb im ersten
Falle Unfreiheit, im letzteren Freiheit zuerkennt.
Soll nun der Unterschied zwischen diesen beiden ein für sich
bestehender, objektiver sein, so ist jene Begründung seiner offenbar
völlig hinfällig.
Denn körperliche Veranlassungen und Korrelate sind doch auch für
das normalste und vernunftmässigste Bewusstsein vorhanden und den
Unterschied zwischen normal und innormal machen wir auf Grund gewisser
anthropomorpher Kategorien, ohne dass er das sachliche Verhalten der
Objekte berührte.
Normal und innormal sind Begriffe des Wertes, der Gewohnheit, der
Praxis, aber sie bedeuten (<215) nicht jenen fundamentalen
Unterschied in den Dingen selbst, den wir mit frei und unfrei
bezeichnen.
Wohl aber kann die Differenz zwischen den objektiven Zuständen,
die wir in diese Kategorien einreihen, eine solche sein, dass die
gleiche an sie geknüpfte Folge sehr verschiedene Bedeutung für die
sozialen Zwecke hat.
Der generelle Unterschied zwischen frei und unfrei, den man an den
zwischen rein seelischem und körperlich veranlasstem, oder zwischen
normalem und innormalem Verhalten geknüpft hat, ist also in dieser
objektiven Bedeutung nicht aufrechtzuhalten, in der er die Gleichheit
vor dem Naturgesetz in anthropomorpher Weise durchbricht, sondern kann
nur eine Spiegelung jenes Unterschiedes von Zuständen sein, den diese
in ihrer Beziehung zu unseren Zwecken aufweisen.
In dem privaten und öffentlichen ethischen Leben wird die gesamte
Reaktion auf die Unsittlichkeit mehr und mehr teleologisch; die Tat
ist nun einmal geschehen, sie kann nicht ungeschehen gemacht werden,
und jede auf sie hin erfolgende Massregel hat deshalb das Vergangene
nur soweit zu berücksichtigen, als es Erkenntnisgrund oder reales
Moment für die zukünftige Gestaltung der Dinge ist, auf die doch
allein alles Handeln gerichtet sein kann.
Diese Drehung des Standpunktes nach dem Teleologischen zu betrifft
nicht nur die reale Praxis des modernen Lebens, sondern auch die
Erkenntnis: auch diese führt die scheinbar rein begriffliche oder
ideelle Notwendigkeit mehr und mehr auf die Zweckmässigkeitsinstinkte
der Gattung zurück, und erklärt deren Reaktion auf das
unabänderliche Geschehene durch ihre Fürsorge für das noch zu
ändernde künftige Geschehen.
In Bezug auf das Freiheits- und Verantwortungsproblem aber ist
diese Maxime noch nicht fruchtbar geworden. Hier scheint noch der Zustand einer Freiheit oder Unfreiheit,
welcher vor dem Begehen der Tat an dem Täter subsistierte, für sich
allein über das Mass der strafenden Reaktion zu entscheiden.
Behalten wir statt dessen (<216) auch hier im Auge, dass die
Strafe von ihrem Zweck bestimmt wird, dass über sie in letzter
Instanz nicht ihr terminus a quo, sondern ihr terminus ad quem
entscheidet, so können wir die ganze Freiheitsvoraussetzung mit ihren
unlösbaren Schwierigkeiten ausschalten, und das Ob und Wie viel der
Verantwortung einfach davon abhängen lassen, welches Mass von Strafe
in dem gegebenen Falle zweckmässig ist, um die soziale Absicht alles
Strafens überhaupt zu erreichen.
Wir sind also nicht verantwortlich, weil wir frei sind, sondern
umgekehrt, Freiheit ist der Name für denjenigen Zustand, in dem ein
gewisses Strafmass wirksam und für die Zukunft nützlich ist; und wir
sind nicht unzurechnungsfähig, weil unser Wille unfrei, unsere freie
Willensbestimmung durch körperliche oder geistige Momente
ausgeschlossen ist, sondern umgekehrt heisst derjenige Zustand ein
unfreier, in dem es sinnlos, weil zwecklos wäre" uns unsere Tat
strafend zuzurechnen.
Die Vorstellung: er hätte auch anders gekonnt - auf die hin wir
strafen, ist nur die Spiegelung des Strafzwecks: er soll künftig
anders handeln. Es ist eine jener Projizierungen, die den Inhalt oder das Problem
einer Vorstellung oder Realität als Kraft, als Potenz vor dieselbe
verlegen.
Während man sich sonst vorzustellen pflegt, die Freiheit allein
sei es, die die Strafe gerecht macht, so sagen wir jetzt: ein
bestimmter Zustand allein ist es, der die Strafe zweckmässig macht,
und diesen bezeichnen wir als Freiheit.
Wie Gerechtigkeit ihrem Inhalte nach nur dasjenige ist, was der
Allgemeinheit gemäss der Gattungserfahrung nützlich ist, so bedeutet
die gegen ihre Ausübung gerichtete Frage: ob das Individuum, an dem
ihre positive Bestimmung vollzogen werden soll, auch frei ist - nur
dies, ob ihre Vollziehung an demselben auch wirklich dein
Gattungszwecke dient.
Und wenn wir sagen: es wäre ungerecht, ein völlig determiniertes
Wesen zu strafen, weil es gar nicht anders gekonnt hat, als so
handeln, wie es tat, so ist dies auch (<217) nur die
Rückwärtswendung der praktischen Erkenntnis, dass es sinnlos wäre,
ein Wesen zu strafen, dessen Handlungen so determiniert sind, dass die
Strafe keinen Einfluss auf dieselben ausüben kann.
Die Behauptung des Determinismus andrerseits, dass nur unter seiner
Voraussetzung überhaupt eine Strafe gerecht sei, ist, so lange wir
die Zurechnung ausschliesslich auf den vorhergehenden Zustand
gründen, immer nur künstlich und nicht ohne einen gewissen
Widerspruch des sittlichen Gefühles durchführbar; sie bezieht sich
eben auch, wenngleich verneinender Weise, auf den alten
Freiheitsbegriff, nach dem das Individuum auf Grund seiner
individuellen Beschaffenheit verantwortlich gemacht wird, statt auf
Grund des gesellschaftlichen Interesses an seinem zukünftigen
Handeln.
Dagegen ist jene deterministische Behauptung durchaus richtig,
sobald sie sagt: die Strafe hat erst dann einen Zweck, wenn das
Subjekt durch dieselbe determiniert wird; erst wenn wir annehmen, dass
die Reaktion des Verletzten auf den Verletzenden in berechenbar
gesetzmässiger Weise zu einem künftigen Schutze des ersteren führt,
hat die Strafe einen Sinn.
Weil es ein teleologischer Prozess ist, jemanden verantwortlich zu
machen, müssen wir von seinem Zwecke aus seine Fundamente, Freiheit
und Determination, bestimmen, die ewig in der Luft schweben, sobald
sie, sozusagen, als substanziell, als für sich bestehende, aus sich
begreifliche Inhalte aufgefasst werden.
Derjenige ist frei, den man mit Erfolg verantwortlich machen kann,
derjenige unfrei, bei dem man dies nicht tun kann. So münden wir tatsächlich an dem, was das sittliche Bewusstsein
von jeher gelehrt hat: dass man nur den Freien verantwortlich machen
darf, den Unfreien nicht - nur dass wir durch die Drehung in der
Reihenfolge der Begriffe nun nicht mehr nötig haben, eine Freiheit
vorauszusetzen, die aus sich selbst unverständlich, deren Antinomie
mit dem Determinismus unlöslich ist, sobald beide als primäre
Begriffe betrachtet (<218) werden.
Ferner gibt diese Deutung der Freiheit eine tiefere Rechtfertigung
jenes sittlichen Imperativs, der an die Stelle der Voraussetzung einer
vorhandenen Freiheit setzen will: befreie dich! denn dieses bedeutet
nun: gestalte deine Persönlichkeit so, dass die Reaktion der Gattung
auf dein Handeln auch zu den Zwecken führe, die diese dabei im Auge
hat.
Die Hingegebenheit an sinnliche Impulse, die Befangenheit in der
Lust des Augenblicks ist Unfreiheit, weil der solchem Unterworfene
erfahrungsgemäss die Verantwortungsfolgen seines Handelns nicht an
sich fruchtbar werden lässt; die Motive, die ihn beherrschen, haben
psychologisches Übergewicht über diejenigen, die aus früherem Lohn
und Strafe quellen.
So ist tatsächlich ein derartig sinnlich reizbarer, impulsiver
Mensch relativ unverantwortlich, was denn auch allgemein anerkannt
ist; er ist es aber nicht, weil ihm die mystische Qualität der
Freiheit fehlte, sondern weil es nutzlos ist, ihn verantwortlich zu
machen; nicht wegen seiner momentanen oder früheren Beschaffenheit an
und für sich, sondern wegen der teleologischen Bedeutung dieser
Beschaffenheit, für die die Freiheit nur eine Bezeichnung, aber nicht
ein besonderer, neben ]euer stehender Inhalt ist.
In dieser Bedeutung der Freiheit liegt also das Band zwischen
Unfreiheit und Unsittlichkeit, das so häufig zu der an sich
missverständlichen Identifizierung beider geführt hat. Andrerseits ist es nun auch gerechtfertigt, dass man Freiheit und
Vernünftigkeit identifizieren und nur den Vernünftigen
verantwortlich machen will.
Denn mit "Vernunft" bezeichnen wir die psychische
Energie, die jedem Lebensinhalte dasjenige Mass von subjektiver
Reaktion zukommen lässt, das ihm objektiv und mit Rücksicht auf das
Ganze des Lebens gebührt; die Vernunft ist das Vermögen, die rein
sachliche Bedeutung der Dinge sozusagen zeitlos vorzustellen,
ungestört durch das Übergewicht, das die Lebhaftigkeit momentaner
Reizungen diesen verschaffen will.
Die Vernünftigkeit ist also derjenige Zustand, in (<219) dem
Lohn und Strafe ihre Bedeutung am angemessensten und ungestörtesten
entfalten; in dem vernunftmässigen Wesen als solchem verschwinden
jene gleichsam von aussen eingreifenden sinnlichen Störungen, die die
beabsichtigten, sachgemässen psychologischen Folgen der Strafe
unberechenbar unterbrechen.
Deshalb wird bei einem solchen Wesen die Verantwortung die reinsten
und vollsten Ergebnisse haben, sie wird bei ihm zweckmässiger sein,
als bei dem sinnlich bestimmten, das mehr Augenblickswesen ist; an ihm
ist also tatsächlich derjenige Zustand vorhanden, der die
psychologische Grundlage zweckmässiger Verantwortung bildet und den
man als Freiheit zu bezeichnen pflegt.
Für die strafrechtliche Behandlung des Verbrechers eliminiert
diese Deutung wenigstens prinzipiell die schwierige Vorfrage, ob er
mit freier Willensbestimmung gehandelt hat oder nicht.
Der Verbrecher wird bestraft, wenn es zweckmässig ist, ihn zu
bestrafen; die Freiheit, von der man dies letztere abhängig macht,
ist nichts anderes als diejenige Beschaffenheit,. die die Strafe
wirksam,. also zweckmässig werden lässt.
Jene, wie erwähnt, durch psychologische Spiegelung entstandene
Vorstellung: dass wir ihn strafen, weil er frei war. d. h. weil er
auch hätte anders wollen können - hat allerdings eine relativ
richtige Bedeutung; wir strafen ihn, wenn und weil die Möglichkeit
vorhanden ist, dass er nach erlittener Strafe anders handelt; es muss
allerdings in ihm die Fähigkeit, die Spannkraft auch zu anderem
Handeln liegen, - sonst wäre die Strafe sinnlos.
Diese Möglichkeit, die erst durch die Strafe in einem späterer,
Moment aktualisiert werden soll, wird von der gewöhnlichen Anschauung
mit der anderen vereinigt, aus der das Unrecht hervorging, und als ihr
Äquivalent gesetzt - dies eben bedeutet der alte Freiheitsbegriff
-während tatsächlich die erstere in dem Moment vor der Tat eine sehr
viel schwächere war und erst der eingetretenen Strafe bedurfte, um
zur Wirklichkeit zu werden. (<220)
Aber dass sie als Möglichkeit, die freilich hinter der anderen
Möglichkeit an Kraft zurückstand, die Voraussetzung einer gerechten
- d. h. zweckmässigen - Strafe ist, das ist allerdings eine durchaus
richtige Präsumtion.
Man kann von hier aus also auf die volkstümlichste und scheinbar
gröbste Vorstellung der Freiheit zurückgreifen: Freiheit sei die
Möglichkeit, anders zu handeln, als man wirklich handelt.
Dieselbe ist ganz richtig, sobald man unter Möglichkeit nicht eine
qualitas occulta vorstellt, sondern dasjenige, was allein dem
Möglichkeitsbegriff eine Rechtfertigung gibt: ein ganz reales
Lagerungsverhältnis von Elementen, das vermöge des Eintritts neuer
Kraftwirkungen zu einem bestimmten Zustand oder Leistung fortgebildet
wird, in Hinsicht auf welche jenes eben als blosse
"Möglichkeit" gilt, während es an sich schon etwas
durchaus Wirkliches ist.
Die Möglichkeit ist die gedankenmässige Antizipation einer
künftigen Entwicklung und erhält ihren Ton von Ungewissheit, von
Schweben zwischen Ja und Nein nur durch die mangelnde Sicherheit
unseres Wissens um jenen Zustand und um das Eintreten der Bedingung,
die das Mögliche zum Wirklichen macht.
In diesem Sinne ist also wirklich die Freiheit die Möglichkeit des
Andershandelns - nur dass Möglichkeit hier so wenig wie irgendwo
sonst ein objektives äquilibrium zwischen Ja und Nein bedeutet,
sondern einen ganz realen psychologischen Zustand, der durch eine
bestimmte Einwirkung, die Strafe, in einen anderen, die Sittlichkeit,
übergeführt werden wird und also die "Möglichkeit" dieser
letzteren in sich enthält.
Es ist bezeichnend für diesen Sachverhalt, dass die deutsche
Kriminalistik bis zum Anfange dieses Jahrhunderts den Begriff der
Zurechnungsfähigkeit als solchen noch nicht ausgebildet hatte; man
beschränkte sich auf die Erörterung von Momenten, welche die Strafe
ausschliessen oder mildern: Jugend, Affekt, Geistesstörung,
Trunkenheit, ohne erst den Freiheitsbegriff dazwischen zu schieben.
Diese Tatsache(<221) weist darauf hin, dass nicht die
Freiheitsvorstellung der Grund ist, aus dem die Zurechnung erfolgt,
sondern dass umgekehrt die praktische Zweckmässigkeit zuerst diese
geschaffen hat und die Unzurechnungsfähigkeit nur als
zusammenfassender Ausdruck für jene Zustände anzusehen ist.
Durch diesen primären und nur praktisch, nicht metaphysisch
diskutablen Charakter der Zurechnung erklärt es sich auch, dass wir
unterhalb einer gewissen Altersstufe keine volle Zurechnungsfähigkeit
annehmen.
Freiheit müsste man doch auch einem sehr jungen Menschen
zusprechen, und wenn sie der Grund der Verantwortung wäre, auch ihn
voll bestrafen.
Allein naheliegende psychologische Erfahrungen haben gezeigt, dass
es, um die künftige Handlung eines jungen Menschen zu leiten, nicht
zweckmässig ist, ihn in derselben Weise zu strafen, wie einen ganz
erwachsenen, und dafür ist seine partielle Unzurechnungsfähigkeit
nur der Ausdruck.
Das relative Recht oder wenigstens der tatsächliche Bestand der
Abschreckungstheorie auch in ihren schroffsten Folgen beweist
dasselbe.
Wäre die Freiheit als ein primärer, für sich realer Zustand des
Individuums der Grund seiner Verantwortbarkeit, so wäre es
unverständlich, wieso man sogar bei völligem Mangel der damit
bezeichneten Beschaffenheit dem Täter seine Tat zurechnen konnte.
Tat man es dennoch, um ihn oder Andere künftig abzuschrecken, so
geht daraus hervor, dass der praktisch-soziale Zweck der Strafe über
sie entscheidet, dass er das Höhere ist, dem gegenüber das, was wir
Freiheit nennen, nur eine der Bedingungen bezeichnet, unter denen er
am leichtesten erreicht wird.
Ob verfeinerte Erkenntnis uns lehrt, unter Abweisung der
Abschreckungstheorie uns auf den Fall des Vorhandenseins dieser
Bedingung für die Strafe zu beschränken, kommt hier prinzipiell
nicht in Betracht.
Die blosse Tatsache, dass immerhin höhere Kulturen roch andere
Bedingungen des Verantwortlichmachens angenommen haben, als die
sogenannte Freiheit, beweist hinlänglich, dass nur der Zweck der
Strafe (<222) entscheidet, ob wir verantwortlich sind oder nicht,
und dass deshalb, wenn man die Freiheit zum Rechtsgrunde der Strafe
macht, man mit ihr nur denjenigen positiven Zustand bezeichnet, bei
dem die Strafe ihren Zweck am besten oder ausschliesslich erfüllt.
Die Vorstellung der Freiheit, als sei sie eine für sich bestehende
Potenz des Individuums, auf die hin nun, relativ zufällig und
begrifflich davon unabhängig, seine Verantwortbarkeit eintrete, ist
ein Produkt der individualistischen Weltanschauung; der
historisch-sozialen Betrachtung, die das Einzelne durch sein
Verhältnis zum Ganzen zu verstehen sucht, erscheint auch das
vorgeblich persönlichste Besitztum des Menschen, die Freiheit, als
eine Beschaffenheit, die ihren Charakter ausschliesslich von ihrer
sozialen Zweckmässigkeit erlangt.
Dass dennoch die Freiheit der Verantwortung gegenüber als der
fundamentalere, sozusagen breitere Begriff erscheint, von dem diese
erst abgeleitet, auf den sie, naturgemäss in beschränkterem Umfange,
erst aufgebaut ist - das ist eine Rückspiegelung der Tatsache, dass
für unser Gefühl die Verantwortung einen über ihre übliche oder
überhaupt mögliche Realisierung hinausgehenden Anspruch und Geltung
besitzt.
Und zwar stammt dieses Gefühl aus der Erfahrung, dass alles
Verantwortlichmachen nicht zureicht, um das geschehene Böse, dem es
gilt, völlig wieder gutzumachen.
Nicht einmal im Äusserlichsten ist dies möglich: der
zivilrechtliche Regressanspruch, den man auf Grund einer
Vermögensbeschädigung erhebt, kann wohl zum Ersatz der materiellen
und persönlichen Einbusse, nicht aber zu einem völligen
Wiedergutmachen der sittlichen und sozialen Erschütterung führen,
die jede Rechtsverletzung mit sich bringt.
Insoweit die Verantwortung für eine Störung der sittlichen
Ordnung eine wirkliche restitutio in integrum anstrebt, versucht sie
sich an einem eigentlich unlösbaren Problem.
Es wäre durchaus unzutreffend, die unsittliche Tat als eine
negative Grösse vorzustellen, zu der die Strafe (<223) entweder
als positive, oder als Negation der Negation derart trete, dass nun
wieder genau der vorige Stand erreicht ist.
Es verhält sich mit der Unsittlichkeit tatsächlich so, wie der
konsequente Pessimismus es vom Leiden behauptet: es gebe überhaupt
keine Ausgleichung desselben durch Lust, jeder Schmerz sei ein
absolutes Übel, das deshalb jede Äquivalenz und Möglichkeit einer Aufhebung, -
durch nachträgliche, noch so grosse Lustgefühle von
sich ablehne.
Die Störungen, die die Unsittlichkeit anrichtet, liegen oft auf
ganz anderen, oft auf unvergleichlich weiteren Gebieten, als
diejenigen sind, auf denen die Strafe ihre wieder gutmachende,
ausgleichende Wirkung übt.
Schon rein individuell wird die Strafe häufig sozusagen in anderen
Seelenprovinzen empfunden als in der Heimat der Tat, auf die sie die
Reaktion bildet.
Was wir als Verstocktheit gegenüber der Strafe oder als
Unverbesserlichkeit bezeichnen, das mag oft auf eine derartige
psychologische Konstellation herauskommen, auf eine mangelnde
Verbindung zwischen dem eigentlichen Sitz der Unsittlichkeit und dein
Gefühlszentrum, in das die Strafe mündet; nicht nur die äussere,
sondern auch die innere Strafe, die Reue und Zerknirschung bis zu
ihren extremsten Graden, liegen oft völlig beziehungslos neben dem
unsittlichen Triebe, so dass dieser seine Macht übt, seine
Verwirklichung durchsetzt, während man sich zugleich völlig darüber
klar ist, mit welchen.
Gewissensqualen man diese Unsittlichkeit bezahlen muss. Gerade aus dieser Tatsache ist wiederum ersichtlich, wie sehr es
für die Verantwortung eines einheitlichen Ichs bedarf; jene kann es
nur geben, wenn die Reaktion auf die Tat wirklich an eben den
psychischen Punkt gelangt, von dem die Tat ausging.
Die relative Häufigkeit, mit der dies geschieht, wird in der
Vorstellung des einheitlichen Ich substanzialisiert und
verabsolutiert. Dass es aber häufig auch nicht geschieht, ist eines der Momente,
die die Balance zwischen der Tat und ihrer Strafe unterbrechen.
Wenn die Tat noch so (<224) schwer heimgesucht, die
Verantwortung noch so energisch realisiert ist - es ist doch nicht als
ob Nichts geschehen wäre; mag man auf die Beschaffenheit des Täters,
auf die sozialen Folgen oder auf die Bedeutung für die sogenannte
sittliche Weltordnung sehen - in allen diesen Beziehungen ist die
genaue Deckung von Tat und Sühne, die wirkliche Aufhebung der Schuld
durch die realisierte Verantwortung teils unbeweislich, teils ihr
Gegenteil beweislich.
Es bleibt immer ein unaufgegangener Rest, für den ideeller Weise
wohl Verantwortung erfordert wird, ohne dass doch eine anführbare
Grösse und Gestaltung derselben die Ursache und Folge des Bösen wie
ungeschehen machen würde. Und so verhält es sich vielfach auch mit der Reaktion auf das
Sittliche und Gute.
Insbesondere bei edleren Naturen kompensiert sich der Dank nicht,
den sie für gegenseitig erwiesenes Gutes einander schulden; man
fühlt sich nicht von aller weiteren Verpflichtung entbunden, nachdem
man das gleiche Mass von Gutem, das man erfahren, zurückgegeben hat.
Mögen wir einen Dank noch so nachdrücklich betätigen: es bleibt
doch noch ein Residuum in dem Gefühle, dass das innerliche Band mit
alledem nicht völlig gelöst sei und bei einer neuen Gelegenheit doch
wieder seine verpflichtende Kraft äussern könne.
Bei der Liebe, die wir von jemandem erfahren, haben wir die
Vorstellung, dass sie ebenso wenig ganz und gar und ohne Rest
vergolten, wie sie eigentlich verdient werden kann; sie bleibt immer
ein Geschenk, auf das wir nicht nur keinen äusseren, sondern auch
keinen inneren Anspruch haben, und das wir nicht einmal mit der
gleichen Gegenliebe vollkommen vergelten können.
Sowohl dem Unsittlichen als dem Sittlichen gegenüber ist es eine
rohe Vorstellung, dass er "seinen Lohn dahin haben" könne;
die unsittliche und die sittliche Handlung weisen sowohl in ihren
Ursprüngen wie in ihren Folgen auf die Totalität des Individuums,
wie des sozialen Kreises hin, und die von dem Standpunkt des
sittlichen Ideals aus geforderte Reaktion (<225) auf beide
überragt deshalb immer dasjenige Mass, in dem Lohn und Strafe
empirisch zu verwirklichen ist.
Dabei ist aber kein Zweifel, dass es sich bei jener idealen
Forderung nur um eine Fortsetzung der empirisch geübten Verantwortung
handelt, nur um ein Weiterdenken derselben über ihr tatsächlich
vorgefundenes, als zweckmässig konstituiertes Mass hinaus; und wie so
oft tritt die ideale Vergrösserung und Verabsolutierung der relativen
Grösse dann als das sachlich Primäre auf, aus dem jene erst
hervorgegangen wäre.
Wenn es also als ein Widerspruch erscheint, dass die Freiheit nur
der Zustand sein soll, in dem Jemanden verantwortlich zu machen sozial
nützlich ist, und dass andrerseits die Freiheit als ein
unvergleichlich umfassenderer Zustand als die blosse
Verantwortlichkeit vorgestellt wird: so erklärt sich dies dadurch,
dass die Verantwortung durch jene innere Verbreiterung psychologisch
zu der Totalität des Gebietes auswächst, von dem ihre wirkliche
Ausübung nur einen Teil besetzt.
Indem die Freiheit nun insbesondere wegen ihres Zusammenhanges mit
dem Ich 'auf den weiteren und ideellen Sinn der Verantwortung bezogen
wird, überschreitet sie allerdings den Umfang, der ihr als blosser
die empirische Verantwortung rechtfertigender Zustand zukommt, ohne
damit prinzipiell diese Genesis zu dementieren; denn jener weitere
Sinn ist, wie wir sehen, nichts Primäres, sondern geht auch
seinerseits auf die empirische Verantwortung zurück, die er nur in
einem Vergrösserungsspiegel auffängt.
Ich habe in dem Bisherigen die psychologische Vermutung über die
Entstehung des Freiheitsbegriffes nicht scharf von der sachlichen
Bestimmung seiner Anwendbarkeit getrennt.
Es schien mir, als ob es behufs der letzteren nötig sei, durch
psychologische Analyse diejenigen Momente zur Klarheit zu bringen, auf
die hin die soziale Zweckmässigkeit diesen Begriff und seine
Anwendungen zu Stande gebracht hat.
Ich knüpfe hieran einige nur psychologische (<226)
Überlegungen, die nicht sowohl den Inhalt der Freiheit als die
Gelegenheiten beleuchten sollen, die die Entstehung ihrer Vorstellung
bedingen.
- Ich habe vorhin und schon früher (Bd. I. S. 287 f.)
hervorgehoben, dass der Freiheitsbegriff auf einer zeitlichen und
dynamischen Koordinierung mehrerer Handlungsweisen beruhe, die
tatsächlich erst nach einander und mit verschiedenen Stärkegraden in
das Bewusstsein treten.
Wir empfinden verschiedenartige Impulse, von denen in Wirklichkeit
der eine ganz, der andere gar nicht die Kraft hat, unser Handeln in
einem gegebenen Augenblicke zu bestimmen; dennoch reicht jener anders
gerichtete Antrieb aus, um ihn mit den anderen zusammen als einander
äquivalente Seiten eines Dilemmas zu empfinden, zwischen denen die
Entscheidung erst durch das Dazutreten einer freien Willenstat gegeben
würde; die Bestimmung derselben erfolge nicht durch das Übergewicht
des einen Impulses über den anderen, sondern umgekehrt, der Wille
müsse erst einem der an sich gleichen Reize das Übergewicht
verleihen.
Oder wir konstatieren die, eigene oder fremde, Fähigkeit, sich
durch den Eintritt gewisser Tatsachen, insbesondere von Strafe oder
veränderten Lebensverhältnissen in einem späteren Augenblick zu
anderen Handlungen bestimmen zu lassen, als in früheren.
Dies hypostasiert der Freiheitsbegriff dahin, dass uns schon in dem
früheren Zeitpunkt beide Handlungsweisen gleichmässig möglich
gewesen wären.
So stellt dieser Begriff allenthalben die sachlichen Inhalte des
Handelns zusammen, die freilich als äquivalente, als
gleichberechtigte und deshalb eines entscheidenden Willens bedürfende
Möglichkeiten erscheinen, weil man alle diejenigen Momente
vernachlässigt, die zu den blossen Inhalten hinzutretend, die
Möglichkeit des einen von vornherein zur alleinigen Wirklichkeit
prädestinieren. (<227)
Die allgemeinste Beobachtungsgrundlage dieses ganzen
Gedankenkreises ist also offenbar die inhaltliche Verschiedenheit der
menschlichen Handlungen.
Auf den Gedanken, dass wir auch anders handeln könnten, als wir
wirklich handeln, würden wir schwerlich kommen, wenn wir nicht
beobachteten, dass wir zu verschiedenen Zeiten selbst unter
ähnlichsten Umständen tatsächlich in sehr verschiedener Weise
handeln.
Wie die Vorstellung von Kausalität nur auf Grund der beobachteten
Regelmässigkeit der Erscheinungen entsteht, so ihr Gegenteil, die
Freiheitsidee, auf Grund der beobachteten Unregelmässigkeit
derselben.
Mit beiden greifen wir unter die Erscheinungen hinab, um ihre Form
durch eine transzendentale Potenz zu erklären, in beiden Fällen
kommen wir freilich auch nicht weiter als bis zu einer Verdichtung der
Erscheinungen, die ein selbständiges psychologisches Leben gewinnend,
als Urgrund derselben erscheint, und uns so das Problem als seine
eigene Lösung verkleidet wiedergibt.
Auch von dieser Seite her, die die empirische Mannigfaltigkeit und
Entgegengesetztheit der Handlungen als die Entstehungsgelegenheit der
Freiheitsvorstellung erscheinen lässt, zeigt sich die Verbindung
derselben mit dem Ich.
Denn eben diese Differenz der psychischen Inhalte, die Weite ihres
Auseinanderliegens wird erst die Idee einer einheitlichen Wurzel,
einer zusammenhaltenden Potenz ihrer nahegelegt haben.
Auch das, was wir im engeren empirischen Sinne das Ich nennen: das
Gefühl starker Individualität, die scharf umrissene Persönlichkeit,
das sichere Ruhen in sich selbst - das erhebt sich doch am
entschiedensten und beherrschendsten gerade über den
gegensatzreichsten Schicksalen, über der grössten Fülle innerer und
äusserer Bewegungen.
Das Bedürfnis nach der Einheit erwächst erst, wenn die Vielheit
gegeben ist, und es wächst in dem Masse, in dem diese steigt -
natürlich nur bis zu einer gewissen Grenze; geht die Vielheit und
Heterogenität der einzelnen psychischen (<228) Inhalte über
dieses Mass hinaus, so sprengt sie die Ich-Form und lässt die Inhalte
gewissermassen beziehungslos auseinanderfallen.
Man könnte dies die Elastizitätsgrenze des Ich nennen. Bis zur Erreichung derselben aber wirkt die Ich-Form um so
entschiedener, eine um so grössere Fülle von Entgegengesetztheiten
ihr zusammenzuhalten zugemutet wird.
Je einförmiger umgekehrt die Inhalte des Lebens abrollen, je mehr
deshalb der eine aus dem anderen verständlich und mit ihm harmonisch
ist, desto weniger Veranlassung liegt vor, zu einem darüberstehenden
Ich zu greifen, das vielmehr erst dann nötig ist" wenn das
Zusammenbestehen des Heterogensten eine verbindende Macht fordert; um
so formaler, um so mehr "reines Ich" muss diese sein, je
divergenter die Inhalte sind, deren Entstehen, Folge und
Wechselwirkung sie erklären soll.
So bildet denn die empirische Mannigfaltigkeit des Lebens ein neues
Band zwischen dem Ich und der Freiheit: jenes wird verlangt, um
überhaupt deren Möglichkeit, diese, um ihre Entstehung zu erklären.
Wie eines Ich, so scheint es eines ganz undeterminierten, nicht präjudizierten Vermögens zu bedürfen, das alle
"Möglichkeiten" überhaupt in sich schliesst, damit es zu
der Buntheit und Fülle jener Inhalte überhaupt komme.
Nützlicher für das wabre Verständnis des Freiheitsproblemes als
alle dialektischen Deduktionen wäre deshalb die psychologische
Aufsuchung und Analyse solcher typischen Willensvorgänge, deren
Nebeneinanderbestehen zwar gegeben" aber nach logischen,
sachlichen Gesichtspunkten unbegreiflich scheint.
Denn darin, dass die Inhalte unserer tatsächlichen Willensakte
nach begrifflichen, ethischen, ästhetischen, rationalen Normen jeder
Art so unvereinbar auseinander liegen, dass ebenderselbe Mensch mit
ebenderselben psychologischen Kraft niedrig und edel, kraftvoll und
schwächlich handelt, dass Liebe und Hass, Geistigkeit und
Sinnlichkeit seiner Interessen abwechselt, dass er einmal den
höchsten Ansprüchen, ein andermal kaum den niedrigsten genügt . und
zwar ohne dass die Verschiedenheit begleitender Umstände es
gestattete, diese Verschiedenheit schliesslich doch auf die Gleichheit
allgemeinster Gesetze zurückzuführen - darin fliesst zweifellos eine
Quelle der Freiheitsvorstellung.
Die Erfahrung, dass wir das Heterogenste nacheinander und auch
gleichzeitig in verschiedenen Provinzen unserer Interessen und
Fähigkeiten Wollen, ist gewiss ein Ursprung des Glaubens, dass wir an
dein letzten einfachen Punkte unseres Wesens die Wahl zwischen den
entgegengesetzten Möglichkeiten des Wollens haben.
Auf die Ursache und die Bedeutung dieser inhaltlichen Divergenz der
psychischen Tatsachen komme ich in einem späteren Abschnitte zu
sprechen; hier handelt es sich nur darum, dass sie ihrerseits die
Veranlassung bildet, zu der Annahme eines Freiheitsvermögens zu
greifen.
Als ein Gegenstück dazu, das zwar mehr nach der Seite des
Objektiven gewandt ist, aber gleichfalls die psychologische
Freiheitsvorstellung begründen hilft, nenne ich die Fähigkeit der
Phantasie, sich das Geschehen in allen drei Zeitmodis anders
vorzustellen, als es tatsächlich verläuft.
Statt der Dinge und Ereignisse, die die Erfahrung uns zeigt,
können wir rein ideell uns völlig anders qualifizierte denken, sehen
wir auf den blossen Inhalt des Weltbildes, ohne nach seiner
Wirklichkeit zu fragen, so können wir denselben vermöge der Eigenart
unserer Einbildungskraft ganz beliebig gestalten.
Indem min aber, wie ich im ersten Kapitel ausführte, zwischen dem
inhaltlichen Gedanken der Dinge und der Vorstellung. dass sie wirklich
sind, nur eine verschwimmende Grenze besteht, nimmt das bloss
innerliche Vorstellen-Können einer anderen als der wirklichen
Ordnung, einen Ton an, als läge in den Dingen selbst etwas wie eine
objektive Möglichkeit sieh anders zu verhalten, als sie es
erfahrungsgemäss tun.
Erst die strengste erkenntnistheoretische Schulung überzeugt uns,
dass nur das (<230) Wirkliche möglich ist; in der gewöhnlichen
lässigeren Denkart glauben wir unzählige Male, dass die Dinge
hätten anders kommen können, als sie wirklich gekommen sind.
Da derartige Denkmöglichkeiten immer an irgendwelche Elemente der
Wirklichkeit anknüpfen, die sie nur nach Ausdehnung und Richtung
modifizieren, so scheint das so entstandene Phantasiebild doch nicht
ganz ausserhalb der Wirklichkeit zu liegen, diese selbst scheint die
Kräfte zu enthalten, die eben sogut und ohne die bestehende
Weltordnung total zu verneinen, dieses bloss Mögliche hätten
verwirklichen können, das bis zu einer gewissen Stufe keine geringere
Chance der Realisierung hatte, als das tatsächlich Realisierte.
Bis uns die Ereignisse nachdrücklich eines anderen belehren, sind
wir sehr geneigt, die Wirklichkeit uns so vorzustellen, wie wir sie
uns wünschen oder träumen, und deshalb haftet selbst nach dieser
Belehrung noch ein Schatten von Realität an jenem bloss Gedachten,
Unwirklichen.
Da es nun die von Menschen geleiteten Angelegenheiten sind. mit
denen unsere Interessen und Berechnungen, unsere Hoffnungen und
Wünsche sich in allererster Linie beschäftigen, so ist ersichtlich,
wieso gerade das menschliche Handeln dein Gedanken von Möglichkeiten
Raum geben konnte, die doch nicht ganz des psychologischen
Wirklichkeitstones entbehren, und so selbst nach völliger
Dementierung durch die Wirklichkeit uns noch immer glauben lassen,
dass auch sie sich hätten verwirklichen können.
Das aber eben ist die objektive Seite des Freiheitsbegriffes.
In Bezug auf das eigene Handeln wird diese Grenzverschwommenheit
zwischen dem bloss Gedachten und dem Wirklichen, wie ich bereits
früher ausführte, dadurch begünstigt? dass wir auch zu den im
Konfliktfalle unausgeführt gebliebenen Handlungen einen Trieb und
innerlichen Ansatz gespürt haben, so dass ein wenn auch schwächerer
Grad von Wirklichkeit auch auf ihnen haftet.
Jene auf sie hindrängenden Kräfte sind nicht nur das, was sie
bedeuten, wenn sie rein auf (<231) ihren aktuellen Inhalt hin
angesehen werden, sondern sie gelten zugleich als die objektive
Möglichkeit der Handlungen, zu denen sie bei nahe geführt hätten.
Die Leistung der Phantasie, die das Nichtwirkliche zu dem
psychologischen Werte des Wirklichen ausbaut, ist eine um so kürzere
und leichtere, je näher uns innere Antriebe, wenn auch schliesslich
unterliegend, an seine Verwirklichung heranbringen.
Dies ist aber doch nur ein besonderer und psychologisch besonders
begünstigter Fall jener Abschwächung der Kategorien des Seins und
des Nichtseins, vermöge welcher neben dem Wirklichen das bloss als
möglich Gedachte in die gleiche Beleuchtung rückt und durch die
Einbildungskraft gewissermassen die gleiche Chance der Verwirklichung
erhält.
In der so entstehenden Situation gewinnt die Freiheitsvorstellung
Raum und Kompetenz, indem eine Reihe von Möglichkeiten äquivalent
erscheinen, von denen sich schliesslich nur eine verwirklichen kann -
eine Verwirklichung, deren Ursache jener Äquivalenz wegen nicht in
den Möglichkeiten oder ihren Faktoren selbst scheint liegen zu
können, sondern in einer darüberstehenden, von ihnen selbst nicht
bestimmten, also frei wählenden Macht gesucht werden muss.
Die Freiheit zeigt an sich selbst und ihrem Gegenteil ein
ähnliches Mischungsverhältnis als Grundlage des Handelns, wie es
hier zwischen objektiven Kategorien als Bedingung ihrer selbst
auftritt.
Ich habe die Antinomie der längst bekannten Deduktionen
hervorgehoben, nach denen weder der konsequente Determinismus noch die
konsequente Freiheitslehre ein verantwortliches Handeln ermöglicht.
Tatsächlich vollzieht sich unser Handeln auch weder unter der
einen noch unter der anderen Voraussetzung, sondern auf Grund einer
psychologischen Mischung beider, die wahrscheinlich von Fall zu Fall
ihre Quantitäten wechselt. Das empirische Bewusstsein des "freien" Handelns bedarf
geradezu eines mittleren Zustandes zwischen dem (<232) Bewusstsein
der Determiniertheit und der Nichtdeterminiertheit.
Es ist ein landläufiger Irrtum, dass das
praktische Handeln sich jenseits dieser Frage stellte, dass unsere
theoretischen, nach der einen oder nach der anderen Seite gerichteten
Überzeugungen ohne Belang wären, sobald es aufs Handeln ankäme.
Wir würden vielmehr irgendwie zusammengesetzte,
durch mehrere Zeitmomente sich erstreckende Handlungen nicht
einleiten, wenn wir an jene absolute Freiheit glaubten, die den
Entschluss jedes Augenblicks völlig gegen alles Vorangegangene
isoliert.
Denn unter dieser Voraussetzung wäre jede Handlung
aussichtslos und kindisch, die ihren Erfolg erst bei einer gewissen
Konsequenz der weiteren Durchführung erwarten kann.
Selten führt uns in irgend höheren Verhältnissen
der erste Schritt schon zum Ziele; könnten wir nun nicht darauf
rechnen, dass der Wille auch zu jenen weiteren Handlungen eintritt,
die durch die Endabsicht der ersten bestimmt sind, so würden wir uns
in das ganze Engagement von vornherein nicht einlassen.
Wir sind also tatsächlich überzeugt, dass unser
Wille nicht in jedem Augenblick neu aus dem Nichts geboren wird,
sondern dass vorhergehende Inhalte im Zusammenhänge mit äusseren
Verhältnissen ihn determinieren, und zwar mit solcher Sicherheit,
dass uns ein Zweifel an dem Eintreten des vorbestimmten Entschlusses
zu der vorbestimmten Zeit überhaupt gar nicht kommt, und wenn doch,
so nur auf Grund positiver Momente, anderweitiger Kräfte, von denen
wir eben auch eine ]irgendwie berechenbare, kausale Ablenkung unseres
Willens vermuten.
Bei rein psychischen Vorgängen. in die der Wille
eingreift und in denen er seine Freiheit am unbedingtesten zu
entfalten scheint, muss gerade in dieser Beziehung ein strenger
Mechanismus vorausgesetzt werden.
Wenn wir uns auf eine Vorstellung besinnen, wenn
wir uns vornehmen, zu bestimmter Zeit an Bestimmtes zu denken. so ist
der Erfolg davon und die Sicherheit desselben nur durch den
Assoziationsmechanismus, möglich, der (<233) von der momentanen
Vorstellung aus wirkend eine Kausalkette knüpft, die schliesslich in
der gesuchten Vorstellung mündet.
Wir können keine Vorstellungen durch Willensentschluss unmittelbar
hervorrufen, sondern uns nur auf die gesetzmässige Wirkung jenes
Mechanismus verlassen, gerade wie der Herr den Diener nur so mit
Erfolg herbeiruft, dass die ganze Kette psychischer und physischer
Assoziationen von dem ersten Gliede dieses Geschehens bis zum letzten
wirkt.
Alle unsere Verhältnisse zu anderen Menschen beruhen auf der
vorausgesetzten Berechenbarkeit, also Gesetzmässigkeit ihres Wollens,
auf einer Annahme, die eine entfernte Analogie mit dem
Trägheitsgesetz besitzt: wir nehmen an, dass der Willenscharakter,
ja, innerhalb begrenzter Zeiträume auch der Willensinhalt jedes
Menschen umgeändert bleibt, wenn keine positiven Ursachen verändernd
auf ihn einwirken.
Der ganze Verkehr von Menschen untereinander ist ein Gewebe von
psychologischen Einwirkungen, und wäre schlechthin unmöglich, wenn
nicht jeder darauf vertraute, dass ein von ihm ausgehender Einfluss
auf den Anderen in diesem einen kausal völlig determinierten
Willensakt auslöste.
Diese Determiniertheit der Anderen, zu deren Konstatierung und
Ausnützung uns praktische Gründe zwingen, ist vielleicht ein
Ursprung der Überzeugung auch der eigenen Determiniertheit geworden,
und zwar durch einen eigentümlichen dialektischen Prozess" wie
ich ihn früher schon an der schliesslichen Vernichtung des Egoismus
durch die Wertung des Altruismus, die doch ursprünglich aus jenem
hervorging, aufgezeigt habe.
Zunächst nämlich erscheint der Handelnde sich selbst als frei; er
selbst behält sich freie Hand und glaubt sein, Handeln in jedem
Augenblick völlig willkürlich gestalten und der Berechnung Anderer
entziehen zu können.
Das Material seines Handelns aber sind andere Individuen, mit denen
er als mit berechenbaren Grössen operiert, deren Bestimmbarkeit durch
sein eigenes Handeln und sonstige Einflüsse (<234) er voraussetzt.
Ja diese Determiniertheit der Anderen ist gerade die Bedingung,
unter der seine eigene Freiheit sich bewähren und wirkungsvoll
ausgestalten kann.
Wie im politischen und wirtschaftlichen Leben die Freiheit des
Einen, die allerdings hier nur einen ganz empirischen Sinn hat, oft
genug, die Unfreiheit Anderer zum Korrelat hat, so ist es allgemeinste
und naivste Voraussetzung unserer Beziehungen zu Menschen, dass sie
zwar berechenbar, also determiniert, wir aber in jedem Augenblick noch
in unserem Entschlusse frei wären.
Allein diese Annahme der Determiniertheit Anderer muss sich
schliesslich auch auf das eigene Ich zurückerstrecken, im Gegensatz
gegen welches sie ursprünglich bewusst wurde.
Wachsende Objektivität lehrt uns oder besteht vielmehr in der
Überzeugung, dass wir, ,die Subjekte, denselben Normen, wie alle
anderen, die uns als Objekte gegenüberstehen', unterliegen, auch wenn
die Feststellung dieser Normen und das Interesse an ihnen zuerst
gerade von einer Ausnahmestellung ausging, die wir uns in Bezug auf
sie jenen gegenüber zusprachen.
Dieses Zutrauen zu der Determiniertheit des Wollens wird nun aber,
um das Handeln, wie es wirklich ist, zu ermöglichen, durch sein
Gegenteil ergänzt, das sich einerseits als Glaube an die Freiheit,
andrerseits als Unkenntnis der speziellen Inhalte und Gesetze der -
prinzipiell zugegebenen - Determination darstellt.
Insoweit unser Handeln sich auf Andere bezieht, fallen die
praktischen Konsequenzen der beiden letzteren Möglichkeiten zusammen;
das Nichtwissen in Bezug auf die künftige Willkür Anderer affiziert
mein eigenes Verhalten offenbar in der gleichen Weise, gleichviel ob
dieses Nichtwissen aus dem Mangel objektiver Determination oder aus
der Unzulänglichkeit meiner Erkenntnis solcher hervorgeht.
Tatsächlich werden unsere gesamten Beziehungen zu Menschen dadurch
gefärbt, dass jener Berechnung ihres Verhaltens, jenem Vertrauen auf
ihre Bestimmbarkeit immer eine leise Reserve zur Seite (<235) geht,
dass doch auch ein anderes Verhalten ihrer nicht völlig
ausgeschlossen sei; die Sicherheit des kausalen Wissens steigt doch
selten in die Kategorie der Unbedingtheit auf, und wo es der Fall ist,
wo der Glaube an einen Menschen und an das Beharren seiner Gesinnung
von jedem Hauch eines Zweifels frei ist, da bekennen wir doch, dass es
ein Glaube ist, der, dem religiösen verwandt, eine grössere
subjektive Sicherheit besitzen kann, als alles Wissen. aber trotzdem
eben nicht Wissen ist.
Aus der im allgemeinen herrschenden Mischung
von Sicherheit und Unsicherheit über die Determinierung der
menschlichen Faktoren unseres Tuns stammt die praktische Aufgabe der
Lebensklugheit, mit dem künftigen Willen Anderer nie wie mit einer
absolut sicheren Grösse zu rechnen; unsere Handlungen vielmehr so
einzurichten, dass sie selbst bei einer unberechneten Änderung der
Willkür jener ihr Ziel möglichst erreichen; diese Willkür niemals
als die eine Karte zu behandeln, auf die wir alles setzen.
Jede einigermassen vertiefte Betrachtung zeigt, dass unsere
gesamten Lebensformen, die gesamten Usancen des sozialen Verkehrs, von
dieser Maxime, in verschiedenem Grade, bestimmt sind. Die Alleinherrschaft entweder der Berechenbarkeit oder der
Unberechenbarkeit Anderer würde unser gesamtes Leben und Handeln in
nicht ausdenkbarer Weise abändern.
Im Gegensatz hierzu scheidet sich, was die Beurteilung unserer
selbst und ihre Konsequenzen betrifft, die blosse Unkenntnis der an
sich determinierten Zukunft des Willens aufs schärfste von dem
Glauben an seine Freiheit.
Unsere gesamte Gefühlssphäre, unsere Beurteilung vom Werte des
Daseins, der Spannungsgrad unseres Wollens erfährt zweifellos
bedeutsame psychologische Modifikationen durch die Überzeugung von
der Freiheit oder der Unfreiheit des Ich.
Der Glaube an ein Kismet, das unsere inneren und äusseren
Schicksale lenkt, ohne eingreifender Willkür die geringste Folge zu
gestatten, bleibt sicher nicht ohne Folge für die (< 236)
Totalität unseres Wesens und Handelns. Denn wenn dieser Glaube auch ein Produkt des Charakters und der
sozialen Schicksale orientalischer Völker ist, so ist doch kein
Zweifel, dass er seinerseits wieder auf diese bestimmend
zurückgewirkt hat.
Andrerseits verleiht der Glaube an die eigene Freiheit, mag man nun
eine ganz klare und haltbare Vorstellung damit verbinden oder nicht,
dem Innenleben eine unvergleichliche Weite und Vornehmheit, ja, man
möchte sagen, einen Respekt vor dem eigenen Ich, das eine ganz
unberechenbare Zukunft, eine Unendlichkeit möglicher Entwicklungen
aus sich zu produzieren fähig ist.
Allerdings kann man auch hier sagen, dass der Freiheitsglaube nicht
sowohl die Ursache eines derart wertvollen Verhaltens, als der blosse
Name wäre, in dem man die Bedingungen eines solchen einheitlich
zusammenschlösse; wie wir es von der Vernünftigkeit, von der
Natürlichkeit des Handelns nachgewiesen haben, sei auch seine
Freiheit nur ein Ehrentitel, mit dem man seine Vorzüge nachträglich
schmückte.
Man kann dies zugeben und doch behaupten, dass gerade die
Vereinigung so vieler wertvoller Qualitäten und Besitztümer in dem
Begriffe der Freiheit von der grössten psychologischen Bedeutung
wäre; und zwar liegt das Bedeutsame und Einflussreiche dieser
Vorstellung nicht nur in jenem zuerst sich darbietenden Sinne: dass
mehrere Möglichkeiten sich in gleicher Weise eröffnen, von denen die
eine oder die andere zu verwirklichen in der Macht des freien Willens
liege; die Funktion der Freiheit ist nicht, wie es hiernach scheinen
könnte, - nach gefasstem Entschlusse abgeschlossen, sondern wirkt
vielmehr noch darüber hinaus in dem Bewusstsein, auch den bereits
gefassten Entschluss noch zurücknehmen zu können, sei es inmitten
seiner Realisierung, sei es, wo dies nicht mehr angeht, wenigstens in
Bezug auf die Grundabsicht, die uns dabei leitete, und auf den
moralischen Charakter derselben.
Dieser Sinn der Freiheit, dass sie nicht nur bis zur Schwelle der
(<237) Tat führt, sondern auch noch nach dieser in jedem
Augenblick das innere Prinzip, aus dem sie hervorging, umwandeln kann;
dieses Gefühl, gerade in dem moralisch Wertvollen, in der Gesinnung,
auch durch die eigene Vergangenheit nicht präjudiziert zu sein - gibt
unserem ganzen Innenleben eine Färbung, deren Fehlen das Bild
desselben in seinen Grundzügen ändern würde.
Gleichviel ob wir in Wirklichkeit frei oder determiniert sind, ob
die Vorstellung des einen und des anderen selbst psychologisch
notwendig ist oder nicht: diese innerlichen Konsequenzen ihrer bleiben
davon unberührt; sie wirkt einfach als psychische Kraft, deren
Erfolge, wenn sie einmal da ist, mit ihrer eigenen Provenienz nichts
mehr zu tun haben.
Und ebenso ist es für unsere innere Gesamtsituation, die sich aus
dem Vertrauen auf unsere Determiniertheit einerseits und der
Überzeugung von unserer Freiheit andrerseits zusammensetzt, ganz ohne
Belang, ob dieses beides logisch sich miteinander verträgt.
Es widerspricht sich tatsächlich nicht nur, wenn man beide
Elemente unserer Meinung von uns selbst in ihre Konsequenzen verfolgt
und damit an einem Entweder-Oder mündet, das mit der Annahme des
einen das andere völlig ausschliesst - dies ist das Schicksal fast
aller prinzipienmässigen theoretischen Behandlung realer
psychologischer Verhältnisse sondern auch in jenem relativen Mass, in
dem sie tatsächlich auftreten, widersprechen sie sich oft genug, ohne
dass wir diesen Widerspruch fühlen und das friedliche Kompromiss
dadurch stören lassen, in dem sie sich, wahrscheinlich nach höherer
praktischer Zweckmässigkeit quantitativ abgeteilt, zur Herstellung
unserer Gesamtlage zusammentun.
Für die möglichst erwünschte Gestaltung unseres Lebens ist bald
der Glaube an Freiheit, bald an Determiniertheit nützlich; immer
wechselnde Kombinationen werden erfordert, um gerade das für den
vorliegenden Zweck nötige Mass von Energie hervorzurufen, jenes
Spielen zwischen Sicherheit und Unsicherheit über (<238) sich
selbst und Andere, das ein Apriori alles menschlichen Zweckhandelns
ist; vielfach mögen auch Zustände vorhanden sein, die in sich
einheitlich und ganz sui generis sind, und erst durch nachträgliche
Deutung, und weil wir keine eigenen Kategorien für sie haben, in das
Gefühl von Freiheit und das von Determiniertheit zerlegt bez. als
Mischung derselben verstanden werden.
Die moralwissenschaftliche Ergründung des Freiheitsproblems wird
vielleicht erfolgreicher werden, wenn sie sich an der Feststellung der
Rolle versucht, die die Freiheitsvorstellung und ihr Gegenteil in der
wirklichen Gestaltung des psychischen und sittlichen Lebens spielen -
als wenn sie sich in begrifflichen Erörterungen ergeht, deren
Elemente die Ethik doch nur aus der Tatsächlichkeit des Seelenlebens
gezogen und deren relative Masse sie zu absoluten Prinzipien
gesteigert hat; auf diese Weise musste sie, indem die Steigerung nach
beiden Seiten ging, an tödlichen Gegensätzen münden, auf deren
Versöhnung nun ihr ganzes Bemühen geht, während sie selbst sie
vielleicht erst geschaffen hat.
Als Korollar hierzu gehört die Erörterung des tout comprendre
c'est tout pardonner. Von vornherein ist diese Behauptung unzulänglich, weil sie auf
einem ganz falschen Begriff des Verzeihens beruht.
Denn das Verstehen bedeutet in ihrem Sinne die Auflösung der
individuellen Handlung in Kräfte, die ausserhalb der persönlichen
Verantwortung liegen. Dadurch aber wird die Tat selbst als unverantwortbar erkannt, d. h.
die Schuld und mit ihr überhaupt die Veranlassung zur Verzeihung
aufgehoben.
So wenig wie dem Angeklagten verziehen wird, der seine Unschuld
nachweist und deshalb freigesprochen wird, so wenig braucht man dem
noch zu verzeihen, dessen Tat als Nicht-Schuld begriffen wird; nicht
weil man begreift, sondern trotzdem man nicht begreift, kann man
verzeihen.
Zudem ist das Mass dessen, was wir an den menschlichen Handlungen
"verstehen", so gering, und dieses Verstehen (<239)
führt selbst im besten Fall so wenig auf den letzten und absoluten
Quellpunkt des Tuns, dass wir gar nicht wissen können, ob ein
völliges Verstehen zu völliger Entlastung von Schuld führen würde.
Sogar die Möglichkeit, dass gerade ein viel tiefer dringendes
Verständnis uns einen Punkt entdecken liesse, an den sich doch Schuld
und Verdienst hefteten, wird durch die Tatsache nahe, gelegt, dass
sittliche Naturen denjenigen Handlungen, in die ihr Verständnis am
tiefsten eindringt, nämlich den eigenen, am schwersten Verzeihung
gewähren; die Selbsterkenntnis, mit der wir die Geschichte unseres
Lebens in ihre Faktoren verfolgen können, dient unserem Gewissen
keineswegs zu einer Exkulpierung gleichen Umfangs.
Vergleichen wir die Masse des Verstehens, das wir in Hinsicht
unserer und in Hinsicht Anderer haben, mit den entsprechenden Massen
der sittlichen Entlastung, so möchte es scheinen, als ob das
Verständnis nur bis zu einem gewissen Grade die letztere zur Folge
hätte, von diesem aber an, den wir in der Selbsterkenntnis
überschreiten, wieder ein Schuldbewusstsein ermöglichte.
Die populäre Überzeugung richtet sieh sogar direkt gegen die
Identifizierung von Verstehen und Verzeihen, soweit es das eigene Ich
angeht, indem sie die Selbsterkenntnis für den Anfang der
Versittlichung hält.
Zwar hat das "Erkenne dich selbst" gerade in dieser
populären Bedeutung zunächst nicht den Sinn eines blossen
Verstehens., sondern einer richtigen Wertung, es will sagen:
"Beurteile dich selbst richtig".
Das Ethische wird hiermit unbewusst in das rein Theoretische
eingeschwärzt, wie es Abälard in dem Titel seiner Schrift deutlich
zeigt: Ethica sea liber dictus: scito te ipsum.
Die Unfähigkeit ungebildeter Menschen, einen Sachverhalt von dem
Urteil über ihn zu trennen, beides in der Vorstellung des ersteren
auseinander zuhalten, ist bei der Erkenntnis des Ich ganz allgemein.
Unter dieser wird fast ausschliesslich die Beurteilung desselben
als gut (<240) oder schlecht verstanden; unter Einem, der sich
selbst kennt, versteht man Einen, der sich nicht für besser hält,
als er ist. Indes nicht einmal für diese erweiterte Bedeutung der
Selbsterkenntnis, die das Werturteil bereits in sich aufgenommen hat,
gilt ihre versittlichende Wirkung unbedingt.
Das vermittelnde Glied zwischen Erkenntnis und Besserung soll
offenbar die Reue sein (also die Verneinung jenes pardonner). Allein schon das Eintreten dieser auf Grund der Selbsterkenntnis
ist zweifelhaft.
Die Erkenntnis des Fehlers als eines Fehlers wird sehr häufig auch
seine Erkenntnis als eines notwendigen psychologischen Produkts der
Umstände mit sich bringen, und so, indem sie die Bedingungen der Reue
schafft,. zugleich die der Entschuldigung vor sich selbst schaffen,
mit der man sich dann in den Fehler als in etwas Unvermeidliches und
in seiner Unvermeidlichkeit Eingesehenes findet.
Für den tiefer unmoralischen Menschen gleicht die Erkenntnis oft
dem Speer, der die Wunde, die er dem Gewissen schlägt, selbst wieder
heilt.
Ferner, wenn die Reue und die Besserung nicht unmittelbar nach der
Erkenntnis eintreten, wenn nicht gerade der erste Schrecken über die
eingesehene sittliche Unzulänglichkeit eine Erschütterung des
gesamten Wesens zuwege bringt, die den sittlichen Impulsen freien
Spielraum schafft - so wird die Erkenntnis .die Besserung erschweren,
weil sie die Anpassung an den Fehler und seine Einordnung in das ganze
System des Wesens erleichtert; sie fixiert ihn gewissermassen und
macht ihn zu einem Bestandteil unseres bewussten Ich, den aufzugeben
eine innere deminutio capitis bedeutet, und der vor allem vom Trotz
und Eigensinn aufrecht erhalten wird.
Es lässt sich beobachten, dass die unbewussten
Versittlichungsprozesse in uns durch die scharfe Erkenntnis der
vorhandenen Unsittlichkeit geradezu gehemmt werden.
Dies ist namentlich der Fall, wo es sich um die bestimmten
Lebensaltern eigenen Unsittlichkeiten handelt, die vielleicht
(<241) durch die Wiederholung der Gattungsentwicklung im Individuum
mit diesen Perioden verbunden sind und mit dem Eintritt in eine neue
Periode ganz von selbst abgestossen werden.
Ich erinnere an die Verlogenheit und Grausamkeitslust bei vielen
Kindern, an sexuelle Extravaganzen in gewissen Jahren, u. Ä.
So kann das scharfe Erkennen und allzu scharfe Betonen der
sittlichen Unzulänglichkeit ihre Überwindung erschweren, weil dieser
ganze Entwicklungsprozess sein Wesen im Unbewussten hat und durch das
Eingreifen eines sehr starken Bewusstseins gelegentlich verzögert
oder abgelenkt werden kann.
Der allgemeine, diesen speziellen Fall dominierende Gesichtspunkt:
dass die Unbewusstheit in der Entwicklung des Sittlichen vielfach
zweckmässiger ist als seine Bewusstheit - ist vielleicht das
stärkste Bedenken gegen den neuerdings vorgeschlagenen ethischen
Jugendunterricht.
In dem hier vorliegenden Fall soll man deshalb Kindern solche
Fehler, die sie voraussichtlich wie Kinderkrankheiten abmachen, nicht
allzu häufig vorhalten, um ihr Bewusstsein nicht zu sehr darauf zu
konzentrieren und so eine Festigung derselben, die sonst im Fluss der
Entwicklung stehen und abgeführt werden, zu veranlassen.
Andrerseits wird die scheinbare Hemmung der Besserung bei sehr
energischem Bewusstsein des Fehlers vielfach so zusammenhängen, dass
viele Fehler uns erst dann zu klarem Bewusstsein kommen, wenn sie
schon eine Festigkeit erlangt haben, die ihre Beseitigung überhaupt
erschwert.
Wenn nun aber auch als Folge der Erkenntnis die Reue eintritt, so
ist selbst dann noch die Besserung als ihre Folge keineswegs sicher.
Die Reue ist oft genug ein nagender und lähmender Affekt, der in
dem Augenblick, wo er die Notwendigkeit der Änderung zeigt, die Kraft
dazu nimmt. Gerade die erkannten und bereuten Fehler sind sehr oft die
hartnäckigsten.
Sittlich schwache Naturen empfinden die Reue als einen genügenden
Tribut an die Moral, durch den sie sieh mit dieser abgefunden halten,
so dass (<242) diese Sühnung ohne praktische Folgen bleibt, gerade
wie der Ablassgläubige nach dargebrachtem Opfer sich entsühnt findet
und keinen Impuls daraus zieht, die Sünde künftig zu unterlassen.
Und wenn freilich ein Demosthenes meint, es gebe keine stärkere
praktische Nötigung als die Reue über Geschehenes, so setzt er
hinzu: für einen freien Mann womit offenbar ein solcher gemeint ist,
der im Wesentlichen innerliche Sittlichkeit und Abgewogenheit besitzt;
wo aber das Gemütsleben entweder extrem leidenschaftlich oder
leichtsinnig ist, wird diese Folge leicht fehlen, weil in dem einen
Fall die Reue zu einer Zerrüttung der Kraft, zum Verzagen an der
Besserung führen, im anderen als für sich selbst hinreichende Sühne
empfunden werden kann, mit der es nun abgetan ist, ohne dass sich
bessernde Folgen an sie knüpfen.
Wenn hier also die Gleichsetzung von Verstehen und Verzeihen, in
der Anwendung auf das eigene Ich, ihre Wahrheit hat; wenn umgekehrt
auch die Bedingtheit der Reue und der Besserung durch die
Selbsterkenntnis der Begründung nicht entbehrt, so weist eben auch
dies auf jene Schichtung von kausaler Erklärbarkeit und
Unerklärbarkeit, bez. von Determiniertheit und Freiheit hin, die wir
als die Grundlage alles menschlichen Handelns überhaupt erkannten und
die sich uns hier speziell in ihrer Beziehung zu den ethischen
Prozessen dokumentiert.
In dem Folgenden versuche ich den Umfang wenigstens teilweise zu
skizzieren, den der Freiheitsbegriff empirischer Weise deckt.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass die Freiheit sozusagen ein
formales Vermögen wäre, ein einfaches und wenigstens qualitativ
immer gleiches Können, Sein oder Haben; aus diesem Irrtum stammt der
weitere, als könne man mit logischen Deduktionen das Wesen der
(<243) Willensfreiheit ergründen oder mit wenigen Begriffen ihren
Umfang und ihre Bedeutung in sittlicher und sozialer Hinsicht
festlegen.
Der allgemeine Begriff der Freiheit sagt uns noch Nichts. Die Moralphilosophie hat ihm einen Inhalt gegeben, indem sie ihn
mit der Herrschaft der Vernunft oder mit der Konformität zwischen
Willen und eigentlichem Ich identifizierte.
Dies sind jedenfalls bedeutsame Versuche, indem sie danach ringen,
hinter einem ganz problematischen und ausgehöhlten, aber durch seine
historische Entwicklung unendlich wichtig gewordenen Begriff die
wirklichen Vorgänge zu entdecken, die ihn tragen.
Allein man wird über sie nach zwei Dimensionen hinausgehen
müssen. Zunächst bedeutet die Freiheit sehr viel mehr, als mit diesen
Definitionen ausgedrückt werden kann; mit der Flagge der Freiheit
werden eine grosse Anzahl von Vorstellungen und Forderungen gedeckt,
die jede einheitliche Definition derselben als unvollständig
erscheinen lassen.
Und zweitens sind diejenigen anscheinend konkreteren und
anschaulicheren Vorstellungen, mit denen man sich so den Begriff der
Freiheit näher zu bringen versuchte, selbst noch in erheblichem Masse
abstrakt und rein begrifflich.
Man muss noch weit unter sie selbst hinabgehen, um die realen und
psychologischen Vorgänge zu ergreifen, die man im Freiheitsbegriff
zusammenfasst und denen gegenüber die philosophischen
Veranschaulichungen der Freiheit immerhin noch hohe Abstraktionen
darstellen.
Bei dem Versuche, für die Erörterungen des Freiheitsproblemes
festen Boden unter die Füsse zu bekommen, bietet sich in allererster
Linie der oben ausgeführte Gedanke dar, dass die Willensfreiheit in
ihrem transzendentalen Sinne auf die empirische Freiheit zurückgeht.
Das Freisein von solchen Hemmnissen, die der äusseren Realisierung
der Willensvorstellungen entgegenstehen, ist offenbar das Prototyp der
absoluten oder metaphysischen Freiheit, und für die Wirklichkeit des
sittlichen Lebens hat die empirische (<244) Freiheit eine unendlich
viel grössere Bedeutung als die letztere.
Der erste Blick aber enthüllt die Fülle und Mannigfaltigkeit von
Verhältnissen, in denen diese Freiheit als Besitz oder als Ideal von
Bedeutung ist.
Was über diese Vielheit ihrer Bedeutungen hinwegzutäuschen
geeignet ist, ist der Umstand, dass das ihnen allen Gemeinsame, der
abstrakte Allgemeinbegriff aus diesen Tatsachen, bloss negativer Natur
ist.
Enthält schon jeder Begriff überhaupt der Wirklichkeit gegenüber
verneinende Momente, ja, ist er überhaupt in dem Masse allgemein. in
dem er die individuelle Wirklichkeit verneint, so muss die
Allgemeinheit, d. h. die Umfassung des Verschiedensten auf Kosten
seiner Verschiedenheit da den weitesten Charakter zeigen, wo der
Inhalt des Begriffes selbst Negation ist.
Da die Freiheit ihrem Wortsinn nach nur aussagt, dass etwas nicht
da ist, nämlich Beschränkungen, so ist ihr Begriff auf eine
unbegrenzte Zahl von einzelnen Fällen anwendbar, und indem das bloss
Negative, in welchem diese sich zusammenfinden, psychologisch den
Schein einer positiven Bestimmung annimmt, entsteht jene Fülle von
Assoziationen und weitgreifenden Anregungen, die den Begriff der
Freiheit umspielen; und die, aus den Quellen empirischer Verhältnisse
genährt, auch auf die metaphysische Freiheit den Reichtum
mitschwebender Gefühle und innerer Beziehungen ausstrahlen.
- Nun zeigt sich gerade in den empirischen Verhältnissen, dass
eine Freiheit in dem bloss negativen Sinn, dass Beschränkungen nicht
existieren sollen, kaum irgendwo auftreten kann.
Wo eine Bindung, eine Verpflichtung aufgehoben wird, da bemerken
wir bei genauerem Hinsehen durchgängig. dass auch ein Recht, irgend
eine Erweiterung der positiven Besitz- oder Machtsphäre sofort an die
Stelle des aufgehobenen Zwanges tritt.
Die feinsten persönlichen Beziehungen zwischen Menschen vollziehen
sich häufig in einem Wechsel von mehr oder weniger sichtbaren
Bindungen und Befreiungen; wo aber die letzteren (<245)
stattfinden, mögen sie nun Angelegenheiten des Intellekts oder des
Gefühlslebens betreffen, da schiebt sich doch eine andere positive
Überzeugung, ein anderes Interesse sofort an die "frei"
gewordene Stelle; worüber man sich nicht durch den Umstand täuschen
lassen darf, dass die positive Ergänzung oder Erwerbung manchmal
einer ganz anderen Kategorie angehört, und erst spätere Erfahrung
uns selber belehrt, dass sie sich über jener Befreiung aufgebaut, die
aus dem früheren Zwänge entlassenen Kräfte sich dienstbar gemacht
hat.
Häufig findet das auch so statt, dass die neuen Erwerbungen latent
schon vor der Befreiung vorhanden sind und entweder durch ihr eigenes
Drängen die Befreiung erzielen oder wenigstens durch sie zu
eigentlicher Funktionierung gelangen.
Ich erinnere etwa an die im Jahre 1892 in Frankreich sich
abspielenden Konflikte über die Koalitionsfreiheit der Arbeiter. Dass die alten Prohibitivgesetze, die die Vereinigungen der
Arbeiter zu sozialpolitischen Zwecken untersagten, aufgehoben wurden,
das war, wie man bald einsah, noch ohne eigentliche Bedeutung.
Denn nun bedrohten die Unternehmer den Arbeiter mit Entlassung, der
sich an gewerkschaftlichen Assoziationen beteiligte.
Diese Freiheit nützte also nichts, wenn nicht zugleich eine
Bestimmung zugefügt wurde, dass Niemand einen Arbeiter aus diesem
Grund entlassen dürfte, was denn auch von arbeiterparteilicher Seite
sogleich beantragt wurde.
Die Freiheit in bloss negativer Bedeutung fordert eben sofort eine
positive Weiterführung in dem Sinne, dass die Existenz, insoweit sie
durch die Realisierung jener in Gefahr geriet, durch eine besondere
Bestimmung garantiert wurde.
Die entschiedenste und wichtigste Fortsetzung und Erfüllung der
Freiheit aber tritt in dem Verhältnis des Ich zu dem äusseren Besitz
ein.
Die Freiheit des Menschen erscheint zunächst als sein Eigentum an
sich selbst, als Gehorsam seines körperlich-geistigen Wesens
ausschliesslich seinem Willen gegenüber - wobei natürlich das oben
(<246) Hervorgehobene nicht zu vergessen ist, dass wir allerdings
im letzten Grunde immer nur tun, was wir wollen, und alle besonders
betonte Freiheit, zu tun was wir wollen, nur bedeutet, dass sich dem
schliesslichen und überwiegenden Wollen keine anders gerichteten und
erst zu überwindenden Wollungen entgegenstellen.
Allein nun verschwimmt zwischen dem Ich und den äusseren Dingen
die Grenze in Bezug auf die freie Verfügung über das eine und die
anderen.
Zwischen Bewegung und Gebrauch meiner Leibesglieder und dem der
äusseren Dinge ist nur ein gradueller Unterschied; aller
willkürliche Gebrauch der Glieder muss eben sogut gelernt werden wie
der von Werkzeugen, und schliesslich wird der letztere ebenso leicht
und mechanisch wie der erstere.
Das Werkzeug ist nur eine Verlängerung des Armes, dieser selbst
aber der Seele gegenüber nur ein äusseres Mittel - wie mein Leib
meinem denkenden Ich gegenüber nur eine Vorstellung unter
Vorstellungen ist, so ist er für mein praktisches Ich nur ein
Werkzeug unter Werkzeugen: das Kind betrachtet seine eigenen Glieder
genau so wie es fremde Objekte betrachtet.
Die Kategorie von Subjekt und Objekt, ursprünglich an den
äusserlichsten Erfahrungen gebildet, setzt sich in die innerlichsten
fort: nicht nur erscheint der Seele gegenüber der Körper als Besitz
und Instrument, als ein Objekt unter Objekten, sondern auch innerhalb
der Seele selbst teilen wir so; wir glauben auch über unsere Gedanken
verfügen und den Mechanismus des Vorstellens ebenso gut zur Erreichung
irgend welcher Ziele anspannen zu können, wie das äusserlichste
Kräftesystem.
Im Bewusstsein unserer psychischen Inhalte erscheint uns ein Teil
als die eigentliche, innerlichste Kraft und Subjektivität, der andere
unter dem Bilde eines Objekts, in relativer Entgegenstellung gegen
jene, als Sphäre und Material, in und an dem sie sich auslebt.
Von dem letzten Punkte des Selbstbewusstseins, von seiner
jeweiligen Einheit aus wird die gesamte körperliche und (<247)
geistige Organisation als ein Besitz unser empfunden; wir haben sie,
und zwar so, dass sie im Verhältnis zum Ich nicht nach einer anderen
Richtung hin, sondern nur näher liegt als ein verfügbarer, unserem
Willen unterstehender Besitz von Gütern.
Denn wie dieser, so folgt auch jene nicht unbedingt nachgiebig
jedem auftauchenden Wollen, sondern bewahrt auch ihrerseits eine
gewisse Selbständigkeit, eine innere Gesetzlichkeit, mit der der
Wille sich abfinden muss; so wenig äussere Dinge uns absolut
gehorchen, so wenig tut es unser Körper oder unser Geist.
Alle Freiheit der Verfügung über diese nützt uns nichts über
die von ihren eigenen Gesetzen gezogene Grenze hinaus. Was diesen widerstreitet, können wir von uns selbst genau so
wenig, wie von einem Werkzeug aus Holz und Eisen verlangen.
Die Freiheit gegenüber dein eigenen Ich ist also nur qualitativ
unterschieden von derjenigen, die wir über äussere Dinge besitzen;
indem die Freiheit den Gegensatz zwischen Subjekt und Objekt
voraussetzt - das Freie und das, woran die Freiheit geübt wird -
setzt sie sich auch in ihrem innerlichsten Sinne ihre Grenze an der
Natur des Objekts.
Beschränkt sich hier also die Macht dessen, was man das
Freiheitszentrum nennen könnte, gegenüber dem Ich in der gleichen
Weise, wie sie sich gegenüber den noch weiter von ihm getrennten
äusseren Objekten einschränkt, so kann man nun das gleiche
Verhältnis nach der Richtung hin betonen, dass die Sphäre des Ich
sich auch über äussere Gegenstände ausbreitet.
Wenn einerseits unser Arm ein blosses Werkzeug ist, wie der Meissel
oder der Violinbogen, so werden doch andrerseits Meissel und
Violinbogen von der Seele gelenkt, so dass ihre Bewegungen und
Leistungen die adäquaten Ausdrücke des innerlichen Vorganges bilden.
Das Ich ist entweder als ein Punkt oder als ein Kreis zu
symbolisieren, geht man überhaupt über das nichtssagende Erstere
hinaus zu dem Letzteren, so schliesst der Kreis des (<248) Ich auch
jene äusseren Beziehungspunkte ein, in deren Gestaltung die
Persönlichkeit sich ausprägt und ohne die das Ich gar keine Mittel
hätte, sich als ein bestimmtes Individuum von besonderer Tendenz,
Kraft und Art gegen andere abzuheben.
Und wie zentrifugale Kräfte vom Ich aus so das Äussere mit ihm
solidarisch verbinden, so tun es zentripetale. Unmittelbar als eigene Schicksale werden die äusserer Dinge oft
genug von uns vorgestellt.
Eine körperliche Verletzung empfinde ich oft nicht schmerzlicher
als die eines mir teuren Gegenstandes, und ein Eingreifen in mein
Besitztum ist eine Vergewaltigung meines Ich.
Die Gegenstände, die im Besitz eines geliebten Menschen waren,
gelten uns als "ein Stück von ihm" und eine Haarlocke von
ihm unterschiedet sich in der Art, ihn darzustellen, nicht von
Gegenständen, die er gebraucht hatte und mit denen er
"verwachsen" war.
Ich habe öfters hervorgehoben - was mir als eine unentbehrliche
und grundlegende Erkenntnis erscheint - dass doch auch das
äusserlichste Haben seinen ganzen Sinn nur in dem psychischen
Zustande hat, den es auslöst oder repräsentiert, ja dass man direkt
sagen kann: Besitzen sei ein psychologisches Phänomen, ein an gewisse
Realvorstellungen geknüpfter Empfindungsmodus.
Dies ist nicht nur die lange vernachlässigte Ergänzung der auf
die Erkenntnisseite der Dinge gerichteten Einsicht, dass das Objektive
auch nur eine Erscheinung im Bewusstsein ist; sondern es bleibt auch
bestehen, wenn man statt der phänomenalistischen Überzeugung die
realistische hegt, nach der die Dinge im absoluten Sinne ausser uns,
als von allem Vorstellen unabhängige Substanzen bestehen.
Selbst in diesem Falle würde das, was wir das Besitzen ihrer
nennen, immer nur ein in uns ausgewirktes, nicht aus dein Bewusstsein
heraustretendes Verhältnis zu ihnen sein.
Denn auch die Modifikationen der äusserlich realen Beziehungen zu
den von uns besessenen Dingen sind teils Folgen, teils Ursachen des
Besitzes, (<249) aber nicht Besitz selbst, welcher immer nur eine
Vorstellungs- und Gefühlskategorie ist, die wir auf Sachvorstellungen
anwenden.
Daraus, dass der Besitz ein psychologischer Zustand, oder, da wir
genauer nicht sowohl von Zuständen als nur von Vorgängen in der
Psyche sprechen dürfen, ein psychologischer Vorgang ist, verstehen
wir, dass kein Haben irgend lebhaftere und leidenschaftlichere Naturen
auf die Dauer befriedigt, und zwar auch nicht demselben Gegenstande
gegenüber.
Je intensivere Neigung uns zu dem Objekte zieht und je
vollständiger wir seinen Genuss erschöpfen, desto tiefer erkennen
wir, dass alles Besitzen nicht zu jenem Insicheinschlürfen des
Objektes führt, das uns, wie unklar auch immer, als Ideal
vorgeschwebt hatte; weil das Besitzen eine blosse innere Bewegung in
uns ist, muss es das Objekt schliesslich gleichsam unberührt in
seinem Ansich bestehen lassen - wie das Erkennen auch nur eine innere
Bewegung ist und dennoch den Anlauf, das Ding an sich zu erfassen,
nicht lassen mag.
Und wie eine ungestüme Denkweise, nachdem sie dies erkannt, in
Skeptizismus fällt und so im Ableugnen und Negieren überhaupt sich
noch eines letzten intellektuellen Machtspruches über die Dinge
bewusst ist, so entspringt in jenem praktischen Gefühl die
Assoziation der Leidenschaft für ein - menschliches oder
nichtmenschliches - Objekt mit dem Zerstörungstriebe: die
Leidenschaft, die an jenem geheimen Widerspruch alles positiven
Besitzenwollens ermattet, gewinnt schliesslich noch im Zerbrechen und
Misshandeln die maximale Ausdehnung der Besitz- und -Willenssphäre
über das Objekt, wenigstens die maximale Erscheinung einer solchen.
In demselben Masse nun, in dem wir den Besitz in das Innere des Ich
hineinverlegen, in eben demselben müssen wir ihn auch als einen
wahrhaften Bestandteil des Ich anerkennen.
Mögen wir uns das Ich als eine punktuelle Seele denken, die aber
immerhin ihren Inhalt doch nur an einzelnen Gefühlen, Strebungen,
Gedanken, (<250) gewinnt, weil sonst kein Ich vom anderen
unterscheidbar wäre, oder mögen wir das Ich statt als die von
vornherein gegebene Form und Quelle des Seelenlebens vielmehr als den
Schlusspunkt, als einen aus den empirischen Inhalten desselben
erwachsenen, zusammenfassenden Gedanken vorstellen: in jedem Falle
bilden jene an die Vorstellungen von Objekten geknüpften Gefühle
oder sonstigen psychischen Erregungen, die wir eben das Besitzen ihrer
nennen, eine Erweiterung des Ich.
Und nun von einer anderen Seite. gesehen: Der Kreis meines Besitzes
im weiteren Sinne fällt zusammen mit der Sphäre, die ich mit meinem
Ich erfülle.
Was meinem Willen ein völlig nachgiebiges Objekt ist, das eben
besitze ich; besitzen bedeutet verfügen können, es ist kein ruhender
Zustand, oder höchstens in soweit ruhend, als es die latenten
Kräfte, die Bedingungen der Verfügung als Funktion, darstellt.
Wenn der gewöhnliche Wortsinn schon besagt, dass ich soweit über
die Dinge verfügen kann, wie ich sie besitze, so gibt das Umgekehrte
den tieferen Begriff des Besitzes: ich besitze die Dinge wirklich
soweit, wie ich über sie verfügen kann.
Denn etwas anderes kann der absoluteste Besitz nicht mit den Dingen
machen, als den Willen des Ich in und an ihnen ausprägen.
Das Ich fiele sozusagen ausdehnungslos in einen Punkt zusammen,
wenn es keine Sphäre hätte, in der sein Wille sich realisiert, d. h.
wenn es nichts besässe; wobei denn der Unterschied zwischen äusserem
und innerem Besitz nur der eines grösseren oder geringeren Umweges
für die Auslösung von Gefühlen ist, die der Besitzkategorie
überhaupt erst Sinn und Bedeutung geben.
Deshalb kann man wirklich sagen, dass Ausdehnung des Besitzes
zugleich und unmittelbar Ausdehnung des Ich ist - wie denn auch der
Ursprung beider aus verwandten psychologischen Quellen fliesst: die
Vermögen der Reproduktion und der Apperzeption der Vorstellungen
gründen einerseits das Ich, indem sie die psychischen Inhalte ihrer
blossen Augenblicksexistenz entheben (<251) und eines dem anderen
hinzufügend das Gewebe des Ich schaffen; und eben dieselben sind
erforderlich, um jene dauernden Beziehungen zwischen uns und den
Dingen zum Bewusstsein zu bringen, die wir Besitz nennen.
Bei vielen kindlichen Völkern ist der Eigentumsbegriff von einer
uns kaum glaublichen Schwäche und Unentwickeltheit, und ein
Spezialkenner dieser ethnologischen Verhältnisse führt dies auf die
Schwäche ihres Erinnerungsvermögens zurück; dieselbe psychische
Kraft des Festhaltens und Verknüpfens, die die verschiedenen Elemente
des Bewusstseins zum Ich zusammenschliesst, bindet auch äussere
Objekte in der Weise an das Ich, die wir den Besitz ihrer nennen.
Gerade daraus aber wird uns die Zerstörungslust mancher
Naturvölker, z. B. der Neger, und die Tatsache verständlich, dass
Jägervölker das Wild oft ohne den geringsten Gebrauch oder Nutzen
vernichten.
Die Zerstörung gewährt das befriedigende Gefühl einer Macht des
Ich selbst da, wo die feineren Reizungen, die sonst den Besitz
ausmachen, noch - nicht oder nicht mehr empfunden werden.
Ist nun das Ich der Sitz der Freiheit, so ist Vermehrung des
Besitzes zugleich Steigerung der Freiheit. Je mehr Gegenstände da sind, die meinem Willen volle Expansion
ihnen gegenüber gestatten, die ihm widerstandslos gehorchen, d. h.
also je mehr ich besitze, desto freier bin ich.
So ist der Besitz äusserer Objekte eine blosse Vermehrung oder
gleichgerichtete Erweiterung der eigentlich persönlichen Freiheit im
engeren Sinne.
Wo die bäuerliche Leibeigenschaft aufgehoben wurde, da treffen wir
in ganz Europa zugleich das Bestreben, den Bauer auch zum Eigentümer
seiner Scholle zu machen - der frei verfügbare Besitz von Grund und
Boden erscheint als blosse Fortsetzung des frei verfügbaren Besitzes
der eigenen Person.
War die Forderung der Freiheit als Bedingung menschenwürdigen
Daseins einmal ausgesprochen, so war es keine Prinzipienfrage mehr,
sondern nur eine solche der Angängigkeit und Zweckmässigkeit,
(<252) wie weit sie unter den Objekten möglicher Verfügbarkeit,
von denen die äussere Persönlichkeit nur das nächstliegende war,
erstreckt werden sollte.
Und eben dieses beweist in umgekehrter Richtung ein Modus, auf dem
wenigstens in den preussischen Landen häufig die Hörigkeit der
Bauern entstanden war: der Landesherr trat einem Edelmann gewisse
hoheitliche Rechte über Steuern und Besitz des im übrigen völlig
freien Bauern ab.
Und aus dieser Beschränkung des Besitzes entwickelte sich, indem
immer eine nach der anderen sich dazu fand, allmählich der Zustand
der nur wenig beschränkten Herrschaft des Adligen über den Bauer.
- Jener Prozess der Befreiung, der von der Verfügung über das
eigene Ich -geradlinig auf die über einen verliehenen Besitz ging,
setzt sich nun in derselben Richtung im Heimstättenrecht fort.
Indem die Heimstättengesetze bestimmen, dass Niemandem ein
Grundbesitz von gewisser Grösse abgepfändet werden darf, erweitern
sie die Sphäre jener unantastbaren Freiheit, die sonst nur den
Körper des Individuums umschloss; gleichwie dieser nicht mehr - wie
in der Epoche der Sklaverei - zum Eigentum eines Anderen werden kann,
vielmehr ein Gebiet der Freiheit bildet, in das kein Eingriff ohne den
Willen des Individuums gestattet ist, so wird nun hier ein gewisser
Besitz unter die gleiche Bedingung gestellt, er wird sozusagen dem
persönlichen Körper angegliedert und steht in soweit der Seele ganz
ebenso, man könnte sagen als der geometrische Ort der Freiheit
gegenüber, wie bis dahin nur der eigene Leib.
Eben daraus ist es verständlich, dass das Land, in dem die
individuelle Freiheit die stärkste Betonung gewann: Nordamerika, auch
zuerst das Heimstättenrecht ausbildete.
Die Vorstellung von der Freiheit, die sich uns als das Fundament
aller Freiheitsphilosopheme herausgestellt hatte: dass der Wille bez.
das Handeln dem eigentlichen Ich konform stattfinde, kann man auch so
ausdrücken: Freiheit (<253) ist Selbstbeherrschung.
Wenn sie bedeutet, dass das Ich nur dem Ich gehorcht, so bedeutet
sie doch, dass das Ich dem Ich gehorcht. Sie braucht eben ein ihr Gegenüberstehendes, an dem sie sich
realisiert, das ihr Korrelat bildet, und ohne das sie in der Luft
schweben würde, wie ein transitives Verbum ohne Objekt.
Und da ist das eigene Ich - d. h. näher zugesehen gewisse
Provinzen oder Funktionen desselben gegenüber anderen, massgebenden -
das erste Feld, an dem sich diese Freiheit genannte Macht betätigen
kann und ihren ersten Sinn gewinnt.
In der empirischen Bedeutung der Freiheit stellt sich dies dar als
Herrschaft über den eigenen Leib: die Freiheit, die in dem Gegensatz
zur Sklaverei besteht.
Als Fortsetzung dieser Freiheit erschien nun die Herrschaft über
ein Besitztum; kein qualitativer, sondern nur ein Unterschied der
Entfernung von dem Zentrum der Verfügung trennt den Körper, über
den ich als über den eigenen verfüge, von dem sonstigen
gegenständlichen Eigentum, über das ich verfüge.
Und nun steigert sich diese Bedeutung der Freiheit, Herrschaft zu
sein, noch weiter dahin, dass sie Herrschaft über andere Personen
wird, deren Freiheit sie damit einschränkt; man könnte die Macht
über Andere als Ausdehnung der Freiheit über das Mass des
Individuums hinaus bezeichnen.
Wir begegnen unzählige Male der
Forderung einer Freiheit, die bei näherem Zusehen darin besteht, dass
zu Gunsten des Fordernden die Freiheit Anderer unterdrückt wird. Das
erste Beispiel, das sich hier aufdrängt, ist die sogenannte Freiheit
der Kirche. Die ganze Geschichte des Mittelalters von Karl d. Gr. bis
zu Gregor VII. zeigt den Prozess allmählicher Loslösung der Kirche
vom Staat, wachsender Freiheit und Selbständigkeit ihrer gegenüber
diesem, und in ganz demselben Masse die Zunahme ihrer Herrschaft über
den Staat. Die "Befreiung von der Welt" war der zentrale
Punkt, in dem sich die sonst vielfach auseinandergehenden Tendenzen
der (<254) Weltkirche und des Mönchstums immer wieder begegneten
und der es deshalb der Weltkirche ermöglichte, das Mönchstum für
ihre Zwecke positiver Beherrschung der Welt in ihren Dienst zu nehmen.
Gregor IX. erklärte ausdrücklich, dass die Unterdrückung und
Ausrottung der Ketzer nur der Herstellung der kirchlichen Freiheit
dienen solle.
Die scheinbar so harmlose Forderung einer "freien" Kirche
rückt doch in ein sehr bedenkliches Licht, sobald man einsieht, dass
es eine Freiheit im rein negativen Sinne gar nicht gibt, sondern dass
sie immer ein positives Tun zum Inhalt hat, und zwar ein Tun, das sich
auf Objekte erstreckt und in der Gestaltung derselben nach dem Willen
des "Freien" eben dessen Freiheit verwirklicht.
Da innerhalb einer Gemeinschaft die Handlungen jedes Mitgliedes
Wirkungen auf die anderen ausüben, d. h. da diese durch jene bestimmt
werden, so kann die absolute Freiheit einer Person oder einer
Teilgruppe nur bedeuten, dass ihre Handlungen auf Andere Einflüss
ausüben, ohne dass von diesen Anderen ein entsprechender bestimmender
Einfluss auf sie selbst ausginge.
Das aber heisst beherrschen. Es ist der grösste Irrtum, zu glauben, dass die Freiheit der
Kirche sozusagen nur sie selbst anginge, eine immanente, nicht über
sie selbst hinausgreifende Bestimmung oder Daseinsart ihrer wäre -
ein Irrtum, der nur durch mangelnde Kenntnis der soziologischen
Zusammenhänge möglich ist.
Es gibt keine Freiheit innerhalb einer Gruppe, die nicht irgendwie
Beherrschung Anderer wäre; und wenn dies im Allgemeinen deshalb nicht
hervortritt, weil diese Beherrschung eine gegenseitige ist, bez. ein
regulierendes Zentralgebilde, wie der Staat es ist, die Freiheiten der
Individuen sich unterwirft und damit den Ausdruck ihrer
Gegenseitigkeit schafft - so zeigt sich der Herrschaftscharakter der
Freiheit sofort, wenn diese Gegenseitigkeit fortfällt und ein Teil
der Gesamtheit schlechthin frei ist, d. h. die anderen ihm gegenüber
keine Freiheit haben.
Ich greife unter den (<255) vielen hierher gehörigen
Einzelheiten nur die Forderung kirchlicher Lehrfreiheit heraus.
Sobald die Kirche ihrerseits die Freiheit hat, die Jugend so zu
bilden, wie sie will, so ist der Staat eben nicht mehr
"frei", denn er erhält Bürger, welche von jener
vorgebildet und imprägniert sind. Die Freiheit der Kirche in dieser Beziehung würde also in einer
Beherrschung der Gruppe bestehen.
Die Beschränkung der kirchlichen Freiheit von dem Gedanken aus
abzuweisen, dass man in die inneren, sozusagen privaten
Angelegenheiten einer Gemeinschaft, eines Standes nicht eingreifen
dürfe, so wenig wie in die eines Individuums" ist eben deshalb
falsch, weil die Freiheit keine in dem Innern der betreffenden
Organisation verbleibende Eigenschaft ist, sondern sich immer in
irgend welchen Wirkungen auf ausserhalb stehende Persönlichkeiten
verkörpert.
Je enger und vielfacher die Verbindung mehrerer Elemente ist, desto
leichter wird die Freiheit des einen seine Herrschaft über die
anderen bedeuten.
Ist man sich erst darüber klar, dass Freiheit nichts Negatives,
nichts Formales, nichts auf ihren Träger Beschränktes ist, sondern
in ihrem engsten wie in ihrem weitesten Sinn ein Objekt fordert, an
dem sich das Wollen ausprägt, so liegt die Ausdehnung dieser
Objektssphäre auf den Willen anderer Personen in der einfachen
Konsequenz.
Das Extrem derselben ist, wie ich bereits oben andeutete, die
Zerstörung und Misshandlung anderer Menschen; erst hierdurch wird es
manchen Empfindungsweisen ganz bewusst, dass jene unser eigen sind,
dass wir "frei" mit ihnen schalten können.
Das Ich gewinnt an Macht und Selbstgefühl in dem Masse, in dem
das, was es dem Anderen antut, gegen dessen Eigenwillen ist, sein Ich
bricht.
Deshalb ist auch zu konstatieren, dass die Grausamkeitswollust
einerseits zusammen mit libertinistischer, jede Schranke verneinender
Freiheit, andrerseits mit bis zum Grössenwahn gesteigertem
Selbstgefühl auftritt; die (<256) Geschichte erweist diese
Vereinigung z. B. an einer grösseren Zahl der römischen Kaiser.
Das Gegenstück dazu zeigt die kultivierte Sitte, die, indem sie
hier wie sonst die Freiheit des Einzelnen noch ein Stück mehr
einschränkt, als das Recht, ihm sogar dasjenige Sich-Bemächtigen des
Anderen untersagt, das in der Indiskretion liegt.
In dem Mass, in dem ich in die Verhältnisse des Anderen eindringe,
gewinne ich Macht über ihn, kann mir, auf Grund der Kenntnis seiner
angreifbaren Punkte, ihm gegenüber erlauben, was ich sonst nicht
wagte, während er mir gegenüber gebunden ist - kurz, ich dehne damit
meine Freiheitssphäre über ihn aus und zwar derart, dass von einem
gewissen Punkte an die bessere Sitte dagegen einschreitet.
Und dieses Verbot betrifft nicht nur die direkte und grobe
Indiskretion, die sich in dem Horchen an der Tür oder in dem Lesen
fremder Briefe äussert, sondern viel mehr noch jene feinere und
gefährlichere Form: das Eindringen in den Anderen, zu dem man rein
durch eigenes Nachdenken und eigene Kombination freiwilliger
Äusserungen jenes gelangt.
Unzählige Male verraten die Menschen geheimste Dinge, insbesondere
Eigenschaften und Vorgänge ihres Inneren, indem sie anderes sagen,
das aber dem Seelenkenner den Schluss auf dasjenige gestattet, was sie
geheimhalten wollen.
So kann sich bei vollkommener äusserer Diskretion die tiefste
Indiskretion in den Anderen einbohren, den Unterschied zwischen
Legalität und Moralität aufs Schärfste zeichnend. Das Verbot der Berührung alles dessen, "was sein ist",
erstreckt sich so auch auf das intellektuelle Antasten dessen, was der
Andere uns nicht offenbaren mag.
Es ist freilich eine schwierige Frage, wo innerhalb des Komplexes
einer Persönlichkeit die Grenze liegt, über die hinaus nur
unsittliche Neugier uns die Kenntnis ihrer verschaffen kann; wie weit
ein Ergänzen dessen, was der Andere uns ausdrücklich zeigt,
allgemein erlaubt, ja unentbehrlich ist; ob jeder absolut Herr über
seinen (<257) Seeleninhalt ist und wo dem im sozialen und
Verkehrsinteresse Abbruch geschehen darf - eine Frage, die an die nach
dem Rechte des absoluten wirtschaftlichen Privateigentums erinnert.
Jedenfalls ist zu beobachten, dass eine kultivierte Moral die
Indiskretion auch bis zu diesen oft kaum vermeidlichen Formen herab in
demselben Masse perhorresziert, in dem sie überhaupt diejenige
Freiheit des Einzelnen einschränkt, die in der Beherrschung Anderer
liegt.
Wenn wir phänomenologisch gliedern wollen, so verwirklicht sich
die Freiheit: zunächst der eigenen Seele gegenüber (sittliche oder
philosophische Freiheit), dann dem eigenen Körper (empirische,
persönliche Freiheit), den äusseren Objekten (freier Besitz),
anderen Subjekten gegenüber (Herrschaft).
Der tatsächliche Bestand der Freiheit ist selbstverständlich von
dieser begrifflichen Reihenfolge unabhängig; ja gewisse
Ungleichmässigkeiten im Verhältnisse der Freiheitsformen beweisen
gerade ihre Zusammengehörigkeit in einem Grundprinzip.
Wir bemerken nämlich, dass der empfundene Mangel der einen Form zu
einer um so stärkeren Bestrebung nach der Seite der anderen führt. Menschen, denen persönliche Freiheit in wichtigen Beziehungen
versagt ist, entschädigen sich mit Vorliebe durch Bedrückung
Anderer, wenn nur irgend dazu Gelegenheit ist.
Die Freiheitssphäre dehnt sich eben dahin aus, wo sie kann, und
andere Menschen dem eigenen Willen zu unterwerfen ist auch nur ein
Teil ihrer, dessen Erfüllung wegen der Gleichheit des Grundtriebes
wohl dafür vikariieren kann, dass das eigene Handeln nicht dem
eigenen Willen gehorchen darf.
In streng militärisch organisierten Staaten, in denen die
Verfügung des einzelnen Bürgers über seinen Körper beschrankt ist,
tritt an Stelle dieser die eingeräumte Omnipotenz als pater familias,
also doch über den Willen Anderer.
Die Entschädigung für den äusseren Zwang kann auch nach der
andern Richtung in der Freiheitsreihe (<258) erfolgen; bei manchen
Naturen bemerkt man als Wirkung eines starken äusseren Zwanges, einer
gewaltsamen Einschränkung ihrer Handlungssphäre gerade jenes
Abschleifen der inneren Wollungen, jene ruhige Einfügung des
einzelnen Impulses in die ganze Tendenz des Ich, die eben die innere
Freiheit ausmacht.
Bei Personen mit beschränktem Besitz, mit geringer Extensität des
Könnens und Dürfens findet sich oft eine innere Ausgeglichenheit,
eine Anpassung des einzelnen Wollens an die Gesamtpersönlichkeit, die
offenbar dafür eintritt, dass kein erheblicher Umfang äusserer
Objekte durch den Willen dieser Person bestimmt wird.
Der Mangel an persönlichem Besitz, der manche Priesterschaften
charakterisiert und ihnen also die Freiheitssphäre in einer wichtigen
Hinsicht beschränkt, ist offenbar ein Motiv geworden, einerseits
durch Demut und Resignation, also durch Herrschaft über sich selbst
oder innere Freiheit, andrerseits durch Herrschaft über Andere diese
Entbehrung auszugleichen.
Ferner, wo aus sozialen Gründen die persönliche Freiheit und der
direkte Einfluss auf Andere eingeschränkt ist, da findet eine um so
stärkere Tendenz auf äusseren Besitz statt; die Freigelassenen in
Rom, die Hugenotten in Frankreich, die Juden in der ganzen Welt waren
in demselben Masse um die in dem Gütererwerb liegende
Freiheitsvermehrung bemüht, in dem entweder frühere Versklavung in
ihnen nachwirkte oder ihre soziale Position - ihnen die übrige
Freiheitssphäre beschränkte.
- Die Gleichheit des Prinzips, das der Verfügung über die eigene
Person und der über andere Personen zum Grunde liegt, spricht sich
auch darin aus, dass das öffentliche Interesse jener ersteren ebenso
Grenzen setzt, wie der letzteren.
Das römische Recht erklärt es für ungültig, wenn die Teilhaber
einer Handelsgesellschaft ihrem Recht entsagen, zu jeder Zeit die
Auseinandersetzung zu verlangen; auch das heutige Recht verfährt so
gegenüber Kaufverträgen, in denen ausdrücklich auf jeden Regress
verzichtet wird, falls sich (<259) herausstellt, dass die eine
Partei bei dem Kauf betrogen worden ist, oder gegenüber solchen, in
denen sieh der Kontrahent zu unehrenhaften Handlungen verpflichtet;
ich erwähnte schon oben, dass gewisse Bindungen der eigenen Freiheit
auf die Zukunft hinaus manchmal direkt verboten werden.
Die äussere Möglichkeit des individuellen Willens, sich in
Handlungen umzusetzen, ist offenbar von derartiger Wichtigkeit für
die Gesamtheit, dass sie die Aufhebung derselben nicht nur dann
beschränkt, wenn sie von dritten Personen, sondern auch, wenn sie von
dem fraglichen Individuum selbst ausgeht.
Die Freiheitssphäre setzt sich von der Verfügung über die eigene
Person auf die Verfügung über andere Personen fort; es ist
begreiflich, dass die Eindämmung der Freiheit durch das öffentliche
Interesse den umgekehrten Weg geht, dass sie die letztere Form der
Freiheit früher und gründlicher beschränkt als die erstere; aber
jedenfalls zeigt es sich auch von dieser Seite her, dass zwischen
beiden nur ein gradueller Unterschied existiert.
Wie es das eigene liiter.3sse ist, das die Freiheit kontinuierlich
und in einer Richtung fortschreitend ausdehnt, so ist es das soziale,
(las sie von einem Zweckstandpunkt aus - mag man ihn nun den der
sozialen Selbsterhaltung oder des Glücksmaximums oder wie sonst
nennen - einschränkt.
Dass ein solcher teleologischer Standpunkt da ist, der die
verschiedenen Arten der Freiheit und ihre Einschränkungen prinzipiell
gleichartig unter sich subsumiert und nun seinerseits wesentliche
Unterschiede zwischen ihnen stiftet, das zeigt sich an der Betrachtung
der Sklaverei.
Auch der Vorsatz, das Versprechen, der Vertrag machen den
zukünftigen Willen von dem gegenwärtigen abhängig; mit ihnen begibt
sich der Wille freiwillig seiner Freiheit. Während der Staat diese Erklärung einer teilweisen
Willensunfreiheit schützt, lässt er die Erklärung bleibender
Willensunfreiheit, die Sklaverei, jetzt ungültig sein.
Dennoch ist diese nur quantitativ von jener unterschieden, auch sie
(<260) realisiert sich doch nur in einer Summe einzelner
Unfreiheiten; wenn ich mich zu einer Dienstleistung verpflichte, sie
mag noch so andauernd und drückend sein, so erzwingt die Gesellschaft
die Ausführung dieser Willensbeschränkung, die doch offenbar ein
Teil der Sklaverei, der absoluten Willensbeschränkung, ist.
Die Unterschiede, die diese Unterschiede der Behandlung begründen,
können nur teleologischer Art sein und zwar etwa die folgenden. Die Gesellschaft hat das lebhafteste Interesse an der Gerechtigkeit
im Austausch der Leistungen; denn wenn diese Gerechtigkeit nicht bis
zu einem gewissen Grade geschützt wäre, so würde es zu einem irgend
erheblichen Masse von Austausch überhaupt nicht kommen.
Deshalb verbietet sie zum Teil Verträge, zum Teil duldet sie den
Bruch von solchen, die die Leistungswerte gar zu ungerecht verteilen:
sie gestattet die Auflösung von Kaufverträgen, bei denen die eine
Partei, auch ohne betrogen zu sein, mehr als die Hälfte über den
reellen Wert des Objekts bezahlt hat; sie lässt Geschenke unter
Umständen rückforderbar sein; sie duldet nicht, dass dem Schuldner
die allerletzten Habseligkeiten und das Handwerkszeug abgepfändet
werden, weil der Erlös zu Gunsten des Gläubigers nicht im
Verhältnis zu der Schädigung stehen würde, die der Schuldner
dadurch erlitte; sie verbietet gewerbsmässige Hasardspiele, bei denen
die Chance des Spielers gar zu gering gegenüber der des Unternehmers
ist; sie strebt endlich sichtbar dahin, in den Verhältnissen der
Lohnarbeiter wie in dem Verhältnis der Geschlechter Leistung und
Gegenleistung zu grösserer Gleichmässigkeit zu bringen.
Kurz, es ist ein vitales Interesse der Gesellschaft, dass die
Werte, die bei dein Verkehr der Individuen untereinander in Tausch
gegeben werden, nur einen möglichst geringen Spielraum der
Ungleichheit haben.
Bei einem Vertrage indes, in dem sich der eine Teil zum Sklaven des
anderen erklärte, wäre die Gleichmässigkeit der Tauschobjekte von
vornherein ausgeschlossen.(<261) Denn was der andere auch in den
Tausch gäbe, es wäre immer nur eine endliche Einschränkung seiner
Freiheitssphäre, - sei es nun Leistung oder Besitz, was er dahingibt
während jener die seinige vollkommen aufopfert.
Wenigstens der Möglichkeit nach ist hier die ungeheuerlichste
Ungleichmässigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, und
deshalb darf dasjenige Gemeinwesen, das durch möglichste
Gerechtigkeit möglichste Lebhaftigkeit der individuellen
Wechselwirkungen erzielen will, Sklaverei selbst bei grösster, aber
jedenfalls endlicher Gegenleistung nicht dulden.
Wesentlicher aber ist folgender Gesichtspunkt. Wäre die Sklaverei wirklich nichts anderes und nicht mehr, als die
Hingabe von individuellen Rechten, die Beschränkung der
Freiheitssphäre, so könnte gerade ein abstrakter Liberalismus es
anerkennen, dass man sie freiwillig auf sich nehme.
Indem er Jedem das Recht gibt, seine Freiheit zu brauchen, wie er
will und kann, gibt er ihm auch das, sie freiwillig aufzugeben; und
wenn dies mit jedem Versprechen einer Leistung oder Duldung partiell
geschieht, so ist prinzipiell nicht abzusehen, weshalb es nicht
zusammenfassend und ein für allemal in der Erklärung zum Sklaven
geschehen dürfte; das Recht, ein Recht aufzugeben, liege eben im
Begriffe des Rechtes selbst, wie es im Begriff des Besitzes liegt,
dass man frei ist, ihn entweder zu behalten oder zu verschenken.
Tatsächlich scheint mir die freiwillige Erklärung in die
Sklaverei, in dauernde persönliche Unfreiheit auch nur deshalb
unzulässig, weil sie viel mehr bedeutet als die Aufgabe von Rechten
und Freiheiten.
Auch der Sklave geniesst gewisse Vorteile daraus, dass er in dieser
Gruppe lebt; deshalb braucht diese nicht zu gestatten, dass der
Privatbesitz des Herrn den Sklaven von ihr abtrenne, und dass alle
Leistungen desselben, die von jenen sozialen Benefizien bedingt sind,
nur jenem und höchstens durch ihn hindurch der Gesamtheit zu Gute
kommen.
Auch hat die Gesellschaft (<262) Ansprüche auf den Sklaven,
weil er nur durch Abstammung von der Gesellschaft so geworden ist, wie
er ist, weil er so gut wie jeder andere die Erbschaft der Gattung
angetreten hat, für die die gegenwärtige Gesellschaft berechtigt
ist, die Steuer zu erheben.
Die Unverhältnissmässigkeit davon, dass der Herr auch die ganze
künftige Nachkommenschaft des Sklaven miterwirbt, liegt
gleichermassen auch darin, dass er alle seine Vorfahren, soweit sie in
ihm weiterleben, miterwirbt.
Mit einem Wort: weil die Bewahrung gewisser Rechte zugleich
Verpflichtung gegen die Gesellschaft ist, deshalb ist die Aufgabe
derselben nicht gestattet - was ihrem individualistischen Wortsinn
nach nicht zu rechtfertigen wäre.
Und eben weil das öffentliche Interesse dies bewirkt, so konnte
unter anderen Umständen auch das direkte Gegenteil erfordert sein:
Augustus bestimmte durch Gesetz, dass niemand mehr als 100 Sklaven
durch Testament freilassen sollte - damit die Bürgerschaft nicht zu
sehr mit diesen schlechten Elementen überschwemmt würde.
Das Verhältnis zur Gesellschaft bestimmt also nicht nur
überhaupt, wo die Grenze zwischen Rechten oder Freiheiten und
Pflichten liegt; sondern sie bestimmt weiter die sekundäre Freiheit,
auf jene zu verzichten oder nicht.
Diese Auflösung der individuellen Freiheit in eine soziale Pflicht
hat freilich der Sklavereifrage gegenüber heute nur eine theoretische
Bedeutung; sie wird aber eminent praktisch z. B. in den Fragen nach
Erlaubtheit oder Verbot politischer Wahlbeeinflussung.
Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeiter sagt: falls Du in einem mir
entgegengesetzten Sinne wählst, so entlasse ich Dich - so macht er
damit von seiner Freiheit im gewöhnlichen Sinne Gebrauch; denn er hat
zweifellos das Recht, seine Arbeiter nach freier Wahl anzustellen oder
zu entlassen.
Seine Handlungsweise erscheint um so erlaubter, als der Arbeiter in
der Freiheit seiner Wahl doch nur ein Recht dahingibt, auf das
(<263) ihm dem Wortsinne nach zu verzichten erlaubt sein muss.
So gut es ein "Recht" des Einzelnen ist, sich zu
berauschen oder Vormittags spazieren zu gehen, und er dennoch auf
dieses Recht verzichten muss, um von dem Unternehmer angestellt zu
werden, so gut kann er auch das Recht, nach seiner Überzeugung zu
wählen, gegen den Wert seiner Anstellung in Kauf geben.
Wenn trotzdem moderne Gesetze eine solche Hingabe der Wahlfreiheit
verbieten und den Unternehmer mit Strafe bedrohen, der die
Beschäftigung des Arbeiters von dieser Gegenleistung abhängig macht,
so rechtfertigt sich dies nur so, dass die Wahlfreiheit keine blosse
Freiheit ist, auf die man also auch verzichten könne, sondern eine
Pflicht; die Allgemeinheit hat das höchste Interesse daran, dass
jeder nach seiner eignen Überzeugung wähle und fordert dies als
Pflicht von ihm.
Es wäre also ein Widerspruch von ihr gegen sich selbst, zu
gestatten, dass jemand an derjenigen Handlung gehindert werde, die sie
selbst von ihm verlangt.
Deshalb nimmt sie dem Arbeiter die Freiheit, auf diese Freiheit zu
verzichten, aus dem ganz gleichen Grunde, aus dem sie jedem die
Freiheit nimmt, auf seine persönliche Freiheit überhaupt zu
verzichten, indem er sich zum Sklaven oder Leibeigenen erklärt.
Die Koordinierung der Bestimmung über sich selbst mit der
Bestimmung über Andere zu erweisen, ist die Erörterung der Sklaverei
deshalb besonders geeignet, weil, wie sie zeigt, das öffentliche
Interesse die Freiheit sich selbst der Freiheit zu begeben, ganz
ebenso beschränkt, wie die Freiheit einen Anderen gewaltsam zu
versklaven.
Wie für das eigenste, innerlichste Ich, dessen Wille je nach der
Möglichkeit seine Objekte zu gestalten empirisch frei oder unfrei
erscheint, nur ein gradueller, sozusagen lokaler Unterschied zwischen
dem eigenen Körper, dem äusseren Besitztum und den anderen Personen
als solchen Objekten besteht - so besteht für das öffentliche,
unsere "Freiheit" beschränkende Interesse nur der gleiche.
(<264) Es begrenzt, in umgekehrter Richtung fortschreitend,
zuerst unsere Freiheit, soweit sie andere Menschen tangiert bez.
verletzt, dann die Freiheit der Verfügung über den Besitz - Steuern,
öffentliche Lasten positiver und prohibitiver Art - endlich die
Verfügung über den eigenen Leib, manchmal sogar über die eigene
Seele, wie bei dem Religionszwang.
Diese Ausdehnung der positiven Bedeutung der Freiheit rechtfertigt
den Versuch, in ihren Begriff die gesamten Inhalte des Sollens
zusammenzufassen.
Wenn Kant das Prinzip des Rechts in der Forderung erblickt, die
Freiheit eines jeden solle so weit eingeschränkt werden, dass sie mit
der Freiheit jedes Anderen zusammen bestehen kann, so ist dies eine
negative Ausdrucksform, die dem Zwangscharakter des Rechts entspricht;
durch positive Wendung kann man dies unmittelbar zu einem Moralprinzip
des Freiheitsmaximums machen: handle so, dass die von dir geübte
Freiheit zusammen mit der, die dein Handeln den Anderen lässt oder
bereitet, ein Maximum ergibt.
Der Vorteil, den dieses Prinzip als Zusammenfassung der
tatsächlichen Moralvorstellungen hat, ist die Vereinigung der beiden
fundamentalen Ansprüche an eine solche: einmal eine objektive ideale
Gestaltung der Dinge anzugeben, innerhalb deren der Handelnde, von dem
Prinzip Bestimmte, allen Anderen koordiniert ist, eine Gestaltung, die
an und für sich sein soll; der Ton und Wert liegt hierbei auf dem
realen Effekte der Handlung, auf den allein und nicht auf das
besondere Verhältnis es ankommt, in das der gerade Handelnde sich zu
diesem objektiven Ideal setzt.
Zweitens aber hat ein Moralprinzip auch jene subjektive sittliche
Tendenz einzuschliessen, die von jedem Einzelnen für sich eine
besondere Entsagung zu Gunsten des objektiven Endzweckes fordert, die
das Verdienst gerade in eine Ausnahmestellung setzt, derart, dass der
Einzelne für sich selbst auf die Güter verzichtet, deren allgemeinen
Genuss jener ideale (<265) Zustand enthält.
Die eine Schätzungsweise wird die grossen Kulturhelden, die sie
nach den objektiven Erfolgen ihres Tuns beurteilt, in der Wertskala
obenan stellen, die andere den niederen Söldner, der sich auf einem
verlorenen, nutzlos behaupteten Posten in der Treue zu seiner Fahne
niedermachen lässt; die eine die grossartige Wohltätigkeit
amerikanischer Millionäre, deren Segnungen die ganze Kultur ihres
Landes neben tausend Einzelnen empfindet; die andere das Scherflein
der Witwe.
Die Doppelheit dieser sittlichen Wertkriterien ist etwa jener
ästhetischen zu vergleichen: wir unterscheiden die Leistung, die
objektiven, von der Persönlichkeit des Schaffenden relativ gelösten
Wert hat, sehr deutlich von derjenigen, die zwar die persönliche
Genialität des Künstlers beweist, indem sie eigenartig und sozusagen
persönlich interessant ist, aber an und für sich und ohne dass wir
den Schluss auf die dahinter stehende Persönlichkeit zögen,
unbedeutend ist.
Gewiss kann sich beides vereinigen, im ästhetischen Falle freilich
noch durchsichtiger als im ethischen; aber auch in der tatsächlichen
Vereinigung ist die Zweiheit der Werte ebenso erkennbar, wie in ihrem
getrennten Vorkommen. Nur je einen von beiden tatsächlich empfundenen Werten pflegen die
Moralprinzipien darzustellen.
Sie lehren z. B. ein Maximum von Glückseligkeit zu realisieren -
einen objektiven Zustand, den zu erstreben freilich sittlich ist, ohne
dass aber jener andere sittliche Wert zu Worte kommt, der in dem
Verzicht auf eigene Glückseligkeit zu Gunsten Anderer selbst dann
liegt, wenn damit keine Steigerung der objektiven Glückssumme
erreicht wird.
Oder es wird andrerseits der Ton nur auf die Gesinnung gelegt, auf
die besondere Stellung, auf die hin man dem Individuum subjektives
Verdienst zuspricht.
In diesem Falle kommt wieder der Inhalt des Handelns zu kurz,
insoweit man ihm ein objektives, den Handelnden mit allen Anderen
koordinierendes Ziel zumutet.
Den Dualismus zwischen dem (<266) sittlichen Werte des Strebens
nach einem objektiven, zuständlichen Ideale, das Allen, also auch dem
gerade Handelnden, in gleicher Weise zu gute kommt, und dem
persönlichen Verdienste, das gerade nur den Anderen jenes Gute will
zu gute kommen lassen, für sich aber darauf verzichten will - diesen
Dualismus wissen wenige Moralprinzipien in eine Einheit
zusammenzuführen. Ich glaube, dass dies der obigen Formel gelingt.
Was zunächst die objektiven Ziele angeht, so schreibt das Prinzip
vor, nach einer Gestaltung der Dinge zu streben, bei der sich das
Wollen jedes Einzelnen möglichst vollständig in ihnen ausprägen
kann.
Die Freiheit, so hatten wir gesehen, besteht darin, dass ein Kreis
von Objekten sich konform dem Willen des Individuums verhält.
Jedes Werkzeug, das die Materie äusseren Absichten gefügiger
macht, jede Anordnung menschlicher und sachlicher Elemente, durch die
unnütze Reibungen und schwächende Zersplitterungen vermieden werden,
jede Freude, die unsere Kräfte zum Daseinskampfe belebt, jede
Erkenntnis, mit der der Geist die äusseren Objekte seinen Kategorien
oder praktischen Zwecken unterwirft - alles dies sind Ausdehnungen
unserer Freiheit.
Denn das Mass unserer Freiheit ist das Mass, in dem die
Konstitution der uns gegenüberstehenden Objekte auf Anregung von
unserer Seite hin unsere gewollten Vorstellungen an sich realisiert.
Die Vermehrung der Freiheit in diesem weitesten und positiven Sinne
ist der allgemeine, teleologische Begriff, in dem sich alle jene
Kulturförderungen, jene aus den verschiedensten singulären Gründen
erwünschten Vornahmen und Erzeugnisse begegnen. Auch das Ideal der Verteilung des Besitzes findet in diesem Begriff
seinen Ausdruck.
Besitz, gemäss unsern Ausmachungen, ist Freiheit, denn dasjenige
Objekt, das dem Wollen eines Subjekts folgt oder nachgibt, heisst in
dem Masse der Unbeschränktheit dieses Nachgebens eben sein Besitz.
Wenn die Freiheit also mit dem Besitze wächst, so geschieht dies
doch nur bis zu einer (<267) gewissen Grenze, von der an die
Freiheit nicht mehr im Verhältnis der Besitzsteigerung zunimmt, ja
wohl auch trotz dieser abnimmt.
Es gibt einen begrenzten Umfang des Besitzes, über den hinaus der
Wille ihn sozusagen nicht mehr mit sich imprägnieren kann, nicht mehr
dasjenige Verhältnis positiver Dirigierung zu ihm aufrecht erhalten
kann, in dem eben seine Freiheit besteht - Wunsch und Habgier können
natürlich darüber hinausführen, aber sie dokumentieren ihre
Zwecklosigkeit in der Unbefriedigtheit, die selbst ihrer Erfüllung
eigen ist.
Indem also ein derartig übermässiger Besitz in einer Hand
vereinigt ist, während Anderen noch dasjenige Mass von Besitz versagt
ist, an dein ihre Freiheit sich ausleben, sich erfüllen könnte,
indem es ihn erfüllt - wird dein Ideal des Freiheitsmaximums
widersprochen.
Dieses fordert vielmehr eine derartige Verteilung des Besitzes,
dass das Mass, in dem die menschlichen Willen sich den Objekten
einprägen, ein Maximum werde.
Obgleich es selbstverständlich scheint, dass ich Einbusse erleide,
sobald ich äusseren Besitz aufgebe, so rückt diese äusserliche
Tatsache doch in ein ganz anderes Licht, sobald man die rohe,
mechanische Vorstellung des Besitzes verlässt und einsieht, dass
alles, was den Besitz wertvoll macht und um dessentwillen überhaupt
Besitz existiert und besessen wird, doch nur Gefühle sind;
schliesslich ist auch der Besitz nur ein geistiges Band zwischen den
Menschen und den Dingen, und ist für die praktische Behandlung
gleichzusetzen der Summe der psychischen Reaktionen, die sieh an diese
Beziehung knüpfen.
Wie nun unser physischer Organismus seine Reaktionen auf äussere
Einflüsse keineswegs immer proportional der Grösse dieser entfaltet,
so steht es auch nicht fest, dass die Gefühle, die das psychische und
Wert-Korrelat des Besitzes bilden, immer durch die äussere Mehrung
desselben steigen, durch Minderung sinken.
Wie vielmehr die Heilkunde immer mehr davon zurück (<268)
kommt, dass, wenn ein gewisses Quantum chemischer oder physikalischer
Eingriffe eine bestimmte Wirkung hat, eine Erhöhung desselben eine um
so viel vermehrte, aber gleichartige Wirkung haben müsse, so wird
wohl auch die Psychologie festzustellen haben, dass zwischen den Besitzgegenständen als blossen Äußerlichkeiten
und dem Besitze als Wertgefühl keineswegs ein immer gleiches
quantitatives Verhältnis besteht.
Ich erinnere an die Beobachtung der Elektrotherapie, dass die
Wirkung gehäufter Elektrisationen oft in die Gegenteile umspringt,
ferner an die eigenartigen Wirkungsunterschiede, die die
Dosierungsunterschiede der Arzneien mit sich bringen, und vieles
ähnliche.
Das Prinzip: viel hilft viel - wird immer mehr verlassen. Vielmehr sind diejenigen Abschnitte physiologischer und psychischer
Gebiete, in welchen die Reaktionen genau nach ihren äusseren
Veranlassungen abgestuft sind, offenbar sehr eng begrenzte; oberhalb
und unterhalb derselben hören die proportional graduierten Skalen
völlig auf.
Es ist mir wahrscheinlich, dass man vielfach bei gleichmässiger
Steigerung des äusseren Faktors auf eine Alternierung zwischen
positiven und negativen, steigenden und fallenden Reaktionen des
inneren treffen wird.
Es liegt nahe, hier als Analogie jene allgemeinsten
Materientheorien Boscovichs und Fechners heranzuziehen, denen zufolge
alternierende Kraftsphären von Abstossung und Anziehung jedes Atom
umgeben; nur innerhalb jeder Sphäre würde dann grössere Entfernung
oder Annäherung eine Steigerung des Effektes hervorbringen, der den
geringeren Quanten dieser Änderungen folgte; ist die Grenze dieser
Sphäre einmal beschritten, so schlägt die gleiche äussere
Modifikation in den entgegengesetzten Erfolg um.
Indem man dies nun von der extensiven in die intensive Wirkung
überträgt, lässt sich denken, dass die Reize des Besitzes
gewissermassen alternierende Sphären aufweisen, d. h. dass bei
gleichbleibender Steigerung seines äusseren Quantums seine innere und
wertbedeutende (<269) Seite bald in dem gleichen Verhältnis
wächst, bald Stagnation oder in manchen Fällen Repulsion eintritt,
bis von einem gewissen Masse dieser an wieder die entgegengesetzte
Wirkungsart sichtbar wird.
Ob nun aber die Ungleichmässigkeit zwischen den Quantitäten des
Besitzes und denen seiner inneren Folgen durch diese oder eine andere
Norm bestimmt werde: dass sie besteht, scheint mir zweifellos; man
kann auch von dem äusserlichsten Besitz nicht bestimmen, ob nicht ein
geringeres Quantum seiner unter gewissen Umständen ein höheres Mass
derjenigen Reaktionen aufruft, die seine psychische Realität bilden;
auch hier kann der Fall vorkommen, dass die Hälfte mehr als das Ganze
ist.
Schon weil nun der Punkt, an dem die Wirkung des Besitzes ihr
Vorzeichen ändert, bei den verschiedenen Individuen zweifellos
verschieden liegt, so führt die Unverhältnissmässigkeit zwischen
der Grösse des Besitzes und der Fähigkeit, ihn wirklich zum Inhalt
und Objekt der Freiheit zu haben, keineswegs zu einer schematischen
Besitzgleichheit, und zwar gerade gemäss dem Prinzip des
Freiheitsmaximums.
Und eben dieses schliesst die äussere Egalisierung von dem weiter
ausgreifenden Gesichtspunkte her aus, dass es doch noch andere
Verhältnisse, noch andere dem Ich gegenüberstehende Objekte, als den
Sachbesitz, gibt, an denen sich die Freiheit verwirklicht; jedes
Individuum hat nun für sich, indem es in sich selbst die
Ausgleichungsforderung zwischen den verschiedenen Individuen
wiederholt, diese mannigfaltigeren Sphären der Freiheit in ein
derartiges quantitatives Verhältnis zu setzen, dass ein Maximum von
Freiheit resultiert.
Je nach den inneren und äusseren Anlagen und Schicksalen werden
sich dazu die Quanten dieser Sphären bei jedem verschieden mischen
müssen; dem einen wird ein bestimmendes Verhältnis zu anderen
Personen bei gleichzeitig geringerem Sachbesitz eine grössere
Expansion der Freiheit gewähren, während sie sich bei dem andern mit
grösserem (<270) Erfolge auf den Sachbesitz unter gleichzeitiger
Geringfügigkeit des Einflusses auf Menschen richtet.
Wie sehr das Prinzip des Freiheitsmaximums auch den letzteren
Einfluss begrenzt, ersieht man daraus, dass bei einer gewissen Grösse
desselben auch er in sein Gegenteil umschlägt, und zwar sowohl, wenn
seine Grösse nach der intensiven, wie wenn sie nach der extensiven
Seite extrem wird; bei allzu unumschränkter Herrschaft über einen
Menschen geht leicht das Gefühl verloren, dass man an ihm überhaupt
etwas zu beherrschen hat, seine allzugrosse Nachgiebigkeit nimmt ihm
diejenige Bedeutung, die ihm überhaupt als einem Objekt unseres
Einflusses Wert gibt.
Und bei allzugrosser Extensität der Herrschaft über Menschen
treten unvermeidlich rückwirkende Bindungen ein, die zu grosse Anzahl
derer, die von einem Einzelnen abhängig sind, lähmt als
Schwergewicht die Freiheit seiner Bewegung und er wird der Sklave
seiner Sklaven.
Also auch hier beschneidet das Maximum der gesamten Freiheit zwar
das Übermass einseitiger Freiheit, verlangt aber keineswegs
allgemeine Gleichheit gegenseitigen Einflusses.
Nicht jeder Wille ist gleichmässig qualifiziert, eine dargebotene
Sphäre von Einfluss auf Andere auch wirklich zu erfüllen, die
Freiheit als Möglichkeit in die Freiheit als Wirklichkeit umzusetzen;
deshalb würde die Einräumung einer äusserlichen Gleichheit in
dieser Hinsicht dem einen geben, was er nicht brauchen kann, dem
andern nehmen., was er braucht, und eben dadurch der Erreichung eines
objektiven Freiheitsmaximums widersprechen.
Das Prinzip: Jeden für einen und keinen für mehr als einen zu
zählen" - erweist sich angesichts der unendlichen
Verschiedenheit der Naturen, die durch die Konstruktion eines
mittleren "Einen" absolut nicht in ihrer Wirklichkeit zu
fassen sind, hier so unzulänglich wie überall, wo durch Aufteilung
von Soll und Haben zwischen den Einzelnen ein Ideal objektiv
maximisiert werden soll.
Die zweite subjektive Seite des moralischen Interesses:(<271)
das Verdienst, das in dein Verzicht des Einzelnen liegt, ganz
gleichgültig dagegen, ob ein Ideal dadurch in seinem objektiven
Quantum gehoben oder gemindert wird - wird nun vermöge des Begriffes
der inneren Freiheit dem Prinzip des Freiheitsmaximums eingeordnet.
Der Goethesche Ausspruch: Von der Gewalt, die alle Wesen bindet,
Befreit der Mensch sich, der sich überwindet - enthält im
Wesentlichen die sittliche Erfahrung, auf die es hier ankommt.
Der Begriff von Freiheit, der für uns resultiert war, gestattet es
vollkommen, dass man ihn auf das Verhältnis des Menschen zu sich
selbst anwendet, d. h. auf jene psychologischen Vorgänge, die wir
Mangels einer genaueren Vorstellungsart als Verhältnis verschiedener
Vorstellungsgruppen zu einander bezeichnen.
Indem verschiedene Vorstellungen gleichzeitig mit dem Willenston,
dem Bestreben nach Realisierung ausserhalb des bloss ideellen
Vorstellens auftreten, aber diese Realisierung nicht gleichzeitig
erlangen können, tritt die Erscheinung ein, die wir symbolisch damit
bezeichnen, dass die eine Wollung die andere überwindet.
Und da beide innerhalb eines und desselben Menschen liegen, kann
man dieses so ausdrücken, dass er sich selbst überwindet, und zwar
insbesondere dann, wenn die siegende Vorstellung aus Gründen, die ich
Bd. 1 S. 290 andeutete, als die Repräsentantin des eigentlichen Ich
erscheint.
Indem Tendenzen, die diesem eigentlichen Ich entgegengerichtet
sind, überwunden werden, prägt dieses seine fundamentale
Charakterqualität dem Willensinhalt ein. Jede solche Auswirkung des
Ich in einem irgendwie gegenüberstehenden Objekt ist Freiheit; denn
sie befreit jenes von dein Gegendruck, von den Hemmnissen, die sich
der Verwirklichung seines Willens entgegenstellten ; sie befreit
jedenfalls von, der bedrückenden Vorstellung, dass die Dinge anders
sind, als wir sie wollen.
Deshalb empfinden wir alle Überwindung niederer Triebe, alle
Zurückweisung von Versuchungen, jedes Durchsetzen innerer Werte gegen
die (<272) psychologische Kraft der Sinnlichkeit auch als eine
Befreiung, und deshalb ist der Verzicht auf alle angebbaren Güter zu
Gunsten Anderer dennoch zugleich eine Bewährung der Freiheit, ein
Sichauswirken innerlichster Kraft gegenüber den übrigen Inhalten der
psychologischen Sphäre; gerade je mehr diese durch Aufopferung
beschränkt wird, desto entschiedener tritt die Wirkung des als
einheitlich empfundenen Ich hervor.
Hier kann wohl an die tiefsten Motive des Christentums,
insbesondere in seinem sich Abheben von der heidnischen Welt erinnert
werden. In ihm fand sich jener völlige Verzicht auf alles, was sonst
als Wert und Inhalt der Persönlichkeit galt, doch mit einer bis dahin
unbekannten Höhe und Konzentriertheit des Persönlichkeitsgefühles
zusammen, aus der tiefsten Demut und Demütigung entsprang dem
Christen doch eine unvergleichliche innere Freiheit; im freiwilligen
Aufsichnehmen der ärgsten Sklavenlose, der Abtrennung von der Sphäre
des Besitzes jeder Art, der dem Menschen sonst Unabhängigkeit gibt,
empfanden sie jene Befreiung von der Macht des Irdischen, jene
Losgelöstheit von der Gewalt, die sonst alle Wesen bindet.
So findet denn auch die rein subjektive Wendung der sittlichen
Zielsetzung ihren Ausdruck im Freiheitsbegriff, jene Wendung, der es
nicht auf eine objektive Gestaltung der Dinge ankommt, in die der
Handelnde sich neben allen Anderen einfügt, sondern auf das
persönliche Verdienst, das sich gerade in der besonderen,
verzichtenden Stellung des Ich den Andern gegenüber zeigt (vgl. auch
S. 48).
Die Erweiterung der Freiheit ist so das Gemeinsame, das ebenso von
dem objektiven, Inhalte des sittlichen Strebens, wie von der
subjektiven Verdienstlichkeit desselben getragen wird.
Beide Werte sind an sich betrachtet in hohem Masse von einander
unabhängig, so dass sie sich, wenn jedes von ihnen als absolutes
Prinzip betont wird, in ihren Anforderungen an das Individuum manchmal
unversöhnlich bestreiten - wird nun aber erkannt, (<273) dass das
eine der Steigerung der äusseren, das andere der der inneren Freiheit
dient, zeigt sich also die Freiheit als das ihnen übergeordnete
Prinzip, so wird in der Forderung, diese zu einem Maximum zu bringen,
der Streit jener beiden geschlichtet: jede darf nur insoweit
gesteigert werden, dass sie mit dem gleichzeitigen Realisierungsgrade
der anderen ein Maximum an Freiheit ergibt.
Dadurch wird erstens alle übertriebene Aufopferung, alle
subjektivistische und bloss auf die Vollendung der eigenen Seele
gerichtete Sittlichkeit in ihrer Fehlerhaftigkeit aufgezeigt; denn man
wird den Nachweis erbringen können, dass, wo der normale sittliche
Instinkt solche Handlungsweise tadelt, sie trotz der inneren Freiheit,
die sie auswirkt, die Erweiterung der anderen - eigenen oder fremden -
Freiheitssphäre vernachlässigt, zu Gunsten der einen Freiheitsform
die andere so beschneidet, dass die Summe der Freiheit darunter
leidet.
Andrerseits wird durch unser Prinzip die Grenze bezeichnet, die das
sittliche Interesse der Tendenz auf blosse objektive Kultur- und
Besitzsteigerung zieht.
Denn so sicher die Überwindung natürlicher Hindernisse, das
Indienstnehmen von äusseren Materien und Kräften, die
Reibungsminderung in den Kulturbeziehungen der Menschen auch der
Vermehrung der Freiheit dienen, so liegt doch die Gefahr vor, dass das
Streben nach objektiven Errungenschaften und Institutionen jene
persönlichste, innerlichste Seite des sittlichen Handelns lähme, die
nicht sowohl fragt, was man tut, als wie man es tut, nicht nach der
Grösse des Vollbrachten, sondern nach der Grösse und dem Schwange
der Gesinnung, die seine Vollbringung erforderte.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade diese subjektive Sittlichkeit ein
unvergleichliches und durch nichts zu ersetzendes Gefühl innerer
Freiheit zuwege bringt.
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